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Beschlussvorlage (Sachstand Breitbandausbau)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlussvorlage (Sachstand Breitbandausbau) Beschlussvorlage (Sachstand Breitbandausbau) Beschlussvorlage (Sachstand Breitbandausbau)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9146/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 80.20 / Schr. öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 25.08.2015 Betreff: Sachstand Breitbandausbau Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Derzeit wird u.a. der Breitbandausbau für den Ortsteil Pütz und den Weiler Hohenholz betrieben. Hierzu haben im Vorfeld bereits einige Gesprächstermine u.a. mit Netcologne, der RWE-Fibernet und der Westnetz GmbH stattgefunden. Zuletzt am 18.05.2015, in dem die Baukosten und Deckungslücken der Ausbaupartner dargelegt wurden. Die Netcologne weist eine Deckungslücke für beide Ausbaugebiete i.H.v. 25.000.- € aus. Die RWE beziffert für den Weiler Hohenholz Tiefbaukosten i.H.v. 150.000.- € welche in gleicher Höhe auch als Deckungslücke ausgewiesen werden. Für Pütz belaufen sich die veranschlagten Tiefbaukosten auf 200.000.- €, wofür eine Deckungslücke i.H.v. 50.000.- € ausgewiesen wird. Dies ergibt insgesamt eine Deckungslücke von 225.000.- € die es zu schließen gilt. Nach dem GAK-Fördermittelprogramm können 75 % (= 168.750.- €) der Deckungslücke durch öffentliche Fördermittel übernommen werden. Der verbleibende Eigenanteil von 25 % (= 56.250.- €) muss von der Stadt Bedburg getragen werden. Die verschiedenen Wege und Verlegetechniken als Tiefund Hochbautrassen wurden hierbei berücksichtigt. Das Verfahren befindet sich bis zum 07.09.2015 in der sog. Markterkundung. Diese ist Voraussetzung für die Bewilligung der späteren Fördermittel. Sollte kein Netzanbieter im Rahmen dieser Markterkundung einen Ausbau mit den geforderten Leistungsmerkmalen innerhalb der nächsten 36 Monate ohne Zuwendungen garantieren, ist die Stadt Bedburg auf Basis der GAKFörderrichtlinie vom 04.05.2015 bereit, eine Beihilfe für die Schließung der Deckungslücken zum Ausbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Im Anschluss an die Markterkundung erfolgt die Auswahl der Anbieter, die bereit sind, unter Finanzierung i.H.d. Deckungslücke, die entsprechenden Gebiete auszubauen. Der weitere Breitbandausbau im Stadtgebiet durch die Ausbaukooperation von Netcologne und der RWE-Fibernet ist mittlerweile nahezu abgeschlossen. Die entsprechenden Ausbaugebiete sind als Anlage in den „FTTC-Ausbau-Cluster“ als Übersicht beigefügt. Lediglich die OutdoorDSLAMs auf der Albert-Schweitzer-Straße 17, auf der August-Macke-Straße 3 und auf der Lessingstraße 21 + 23 sind derzeit noch in der Fertigstellung. Hier wird die Verfügbarkeit mit Oktober 2015 angegeben. Seit dem 30.07.2015 bietet die Netcologne über ihre Verträge die sog. Vectoring-Technik an, welche je nach Kupferleitungslänge zwischen dem Anschlussteilnehmer und dem Outdoor-DSLAM bis zu 100 Mbit/s. leisten soll. Über die Internetseite www.netcologne.de kann der Anschlusscheck individuell erfragt werden. Darüber hinaus ist es mittlerweile möglich, in den bisherigen Ausbaugebieten wie z. B. Rath, Kirch-Kleintroisdorf und Kirch-Grottenherten ebenfalls alternativ zum Telekomanschluss Verträge bei anderen Anbietern abzuschließen. Dies gilt umgekehrt genauso für die neuen Ausbaugebiete der Netcologne. Die Leistungen und Kosten können je nach Anbieter differieren. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-146/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 07.08.2015 ----------------------------------Harald Schreier ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-146/2015 Seite 3