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Beschlussvorlage (Markterkundung-Ausschreibung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
552 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
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Inhalt der Datei

Markterkundung der Stadt Bedburg zur Breitbandversorgung in der Ortschaft Pütz und im Weiler Hohenholz Kommunale Gebietskörperschaft Stadt Bedburg Der Bürgermeister Rathaus Am Rathaus 1 50181 Bedburg Rückfragen können gerichtet werden an: Herrn Harald Schreier Fachdienst 5: Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Am Rathaus 1 50181 Bedburg Telefon: 02272 – 402 620 Telefax: 02272 – 402 400 Email: h.schreier@Bedburg.de oder an den Berater der Stadt: STZ-Consulting Group Dr. Jürgen Kaack Tel.: 0171 4070000 Email: kaack@stz-consulting.de 1. Verfahrensgegenstand Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband bislang unterversorgten Ortsteile (Übersichten über die geographische Lage der beiden Bereiche entnehmen Sie bitte den Anlagen). Die Stadt Bedburg mit 22.846 Einwohnern (Stand 31.12.2013) im Rhein-Erft Kreis (Regierungsbezirk Köln) möchte die Breitband-Versorgung in den nach derzeitigem Kenntnisstand mehrheitlich unterversorgten Ortsteilen (laut Breitbandatlas des BMWi und den Ergebnissen der Befragung erkennbar unterversorgten Ortsteilen) verbessern: Vorwahl Stadtteil 02272 02272 Pütz Weiler Hohenholz Einwohner Gesamt-Anschlüsse 301 62 ca. 144 ca. 30 Total ca. 174 Da der Weiler Hohenholz als Umsiedlungsort der Landwirte erschlossen wurde, finden sich hier ca. 13 landwirtschaftliche Betriebe und 1 Hotel. Pütz ist dagegen in erster Linie ein Wohnort mit ca. 3 landwirtschaftlichen Betrieben und einigen Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen. Die Stadt bestitz keine Infrastrukturen im Umfeld von Pütz und Hohenholz, die zum Aufbau einer Breitbandinfrastruktur genutzt werden können und es sind keine Infrastrukturen anderer Betreiber bekannt. Seite 2 von 5 2. 2.1 Gegenstand der Dienstleistung Bezeichnung der Ziele der Stadt Bedburg Die Stadt Bedburg führt eine Markterkundung durch, zur Ermittlung von Breitbandnetzbetreibern, die in der Lage sind und beabsichtigen in den nächsten 3 Jahren, ohne öffentliche Zuschüsse die oben bezeichneten nicht oder unzureichend versorgten Ortsteilen Pütz und den zum Stadtteil Königshoven gehörenden Weiler Hohenholz mit einer Breitbandinfrastruktur zu versorgen, die eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 6 Mbit/s im Downstream möglichst großflächig leistet. Es handelt sich um ein nichtförmliches Markterkundungsverfahren in Anlehnung zu § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. Es ist vorgesehen, die im Markterkundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Sofern in den nächsten 36 Monaten ein Breitband-Ausbau in einem unterversorgten Bereich ohne finanzielle Beteiligung durch die Stadt unter marktüblichen Kundenkonditionen geplant ist, wird um eine Information mit detaillierter Beschreibung des Vorhabens gebeten. Die Stadt Bedburg bittet andernfalls um Abgabe einer Interessenbekundung mit einer konzeptionellen Beschreibung für die Versorgung der unterversorgten Ortsteile. Die Stadt behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit einer Anbieter- und Technologie-neutralen Ausschreibung sowie den Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor. 2.2 Beschreibung der angefragten Dienstleistung Gewünscht werden im Rahmen einer Markterkundung Darstellungen zur Installation bzw. dem Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortsteile der Stadt Bedburg als Netzbetreiber und/oder Diensteanbieter von Breitbandzugängen. Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 6 Mbit/s im Downstream ist für mindestens 95% aller Anschlüsse unter allen Nutzungsbedingungen zu gewährleisten. Im Hinblick auf die Zukunftssicherung der Lösung sollte die verfügbare Bandbreite für die Mehrzahl der Anschlüsse bei mindestens 50 MBit/s liegen, die der Zielsetzung der Bundesregierung für die Versorgung von 100% der Haushalte in 2018 entspricht. Die Breitbandinfrastruktur sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark sowie nachhaltig ist. Die angebotene Bandbreite soll auch bei hoher Last durch gleichzeitige Nutzung gewährleistet werden. Bei einer Interessenbekundung sollte der Anbieter die technische Lösung detailliert darstellen und nach Möglichkeit Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projekts machen. Hierzu zählen je Ortsteil u. a. Angaben zu den Investitionskosten und auch den erwarteten laufenden Einnahmen. Darüberhinaus sollte der Anbieter angeben, wie und zu welchen Zusatzkosten eine (möglicherweise erst später realisierte) Erhöhung der Bandbreite auf 100 MBit/s realisiert werden kann, Bei Berücksichtigung der in Deutschland durchschnittlichen Breitband-Durchdringung von über 59,2% (laut (N)Onliner-Atlas 2014) ergibt sich ein statistisch ermitteltes Wechsler- oder Upgrader-Potenzial in den beiden benachbarten Ortsteilen von ca. 103. Die genannten Werte dienen auf jeden Fall nur als Anhaltspunkte für die Planung der Netzbetreiber, die Kommune garantiert einem Betreiber nicht das Erreichen der angegebenen Kundenwerte. 3 Weiteres Verfahren Sollte kein Netzbetreiber im Rahmen dieser Markterkundung einen Ausbau mit den geforderten Leistungsmerkmalen innerhalb der nächsten 36 Monate ohne Zuwendungen garantieren, ist die Stadt Bedburg auf der Basis der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 04.05.2015 zum RdErl. des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrheinwestfalen, Il-6.0228.22900 vom 15.08.2008 bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Ausschlaggebend für die Auswahl eines Anbieters im Rahmen eines möglichen späteren Auswahlverfahrens nach der Feststellung von Marktversagen sind z.B. die folgenden Punkte: Markterkundung Bedburg Seite 3 von 5 • Aufgliederung der Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) für eine flächendeckende Versorgung von mindestens 95% aller Anschlüsse mit Darstellung der Kosten für die Zuführung in die Ortschaft und für die Verteilung zu den Kunden • Angebotene Übertragungstechnologie(n) • Angaben zu mittleren, realen Bandbreiten für Downstream-Rate (mindestens 6 Mbit/s für die Mehrzahl der Haushalte) • Angaben zu möglichen Restriktionen für den Anwender z.B. bei gleichzeitiger Nutzung an allen Anschlüssen und bei bestimmten Nutzerverhalten • Realisierung einer Verfügbarkeitsgarantie (> 97% im Jahresmittel) • Angaben zur Gewährleistung einer Ausfallsicherheit (< 0,5%/Tag) • Erläuterung zur Umsetzung einer für andere Anbieter für Vorprodukte offenen Netzplattform • Zeitplan für den Netzausbau nach Vertragsunterzeichnung • Mindestvertragslaufzeit für den Kunden • Einmalige Kosten für den Kunden (Einrichtungskosten und Kosten für gegebenenfalls erforderliche Anschlussgeräte ohne Standard-Router) • Monatliche Kosten je Anschluss für den Teilnehmer • Höhe einer Flatrate für die Internet-Nutzung • Angebot von weiteren Diensten wie Telefonie, Fax und/oder Voice-over-IP (VoIP) • Kosten für Telefonie / Flatrate für nationale Gespräche • Optionale Angebote für SDSL-Übertragung (oder vergleichbare Technologien) für gewerbliche Nutzer einschl. verfügbarer Bandbreiten, Service-Levels (SLAs) und Konditionen • Beschreibung eines Migrationskonzeptes für den Ausbau zu höheren Bandbreiten (> 50 MBit/s) • Beschreibung des Sicherheitskonzeptes und der Umsetzung des Datenschutzes gemäß TKG • Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen (inklusive Benennung von möglichen Service-Partnern vor Ort) • Angaben zu einer Service-Hotline einschließlich Zeiten der Erreichbarkeit Zusätzliche Angaben für Funkverbindungen: • Genaue Standorte für Funkmasten, Antennen oder Umsetzer-Stationen (jeweils Geo-Daten oder Straßenadressen) • Genutzter Frequenzbereich • Strahlenleistung • Schutzabstände nach BImSchV • Verfügbare Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Kunden (Grad der Überbuchung der Funk-Kanäle) • Angaben zur Zukunftssicherheit bei Netzerweiterung durch steigende Teilnehmerzahlen oder größeres Versorgungsgebiet Zusätzliche Angaben zum Anbieter (falls das Unternehmen des Anbieters weniger als 10 Jahre Bestand hat und/oder über weniger als 100.000 Euro Eigenkapital verfügt): Angaben zu vergleichbaren Referenz-Projekten aus den letzten drei Jahren Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter des Unternehmens Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei Jahren Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Gesamt-Umsatz der letzten drei Jahre Angabe der Gesamtkundenzahl aufgeteilt nach privaten und gewerblichen Kunden • Die Förderrichtlinien verlangen den Betrieb über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren, daher ist auf gesondertes Verlangen ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen (Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die Umsetzung). Die Stadt Bedburg behält sich für den Fall, dass eine Beihilfe an einen Betreiber gewährt werden soll, die Forderung nach einer Bankbürgschaft als Sicherheit vor. • • • • • Markterkundung Bedburg Seite 4 von 5 4 Fristende für das Markterkundungsverfahren Interessierte Netzbetreiber reichen ihre Planungen, Konzepte und Erläuterungen bitte bis spätestens 07. September 2015 an: Stadt Bedburg Herrn Harald Schreier Fachdienst 5: Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Am Rathaus 1 50181 Bedburg Telefon: 02272 – 402 620 Telefax: 02272 – 402 400 Email: h.schreier@Bedburg.de Ein Aufwandsersatz für die Einreichung von Interessenbekundungen können im Rahmen des Markterkundungsverfahrens nicht gewährt werden. Bedburg, 06. August 2015 Sascha Solbach Bürgermeister Anlagen: • Anlage 1 Versorgungsübersichten der unterversorgten Ortsteile Markterkundung Bedburg Seite 5 von 5 Anlage 1: Versorgungsübersicht der Ortschaft Pütz und des Weilers Hohenholz mit einer Mindestbandbreite von 6 Mbit/s Quelle: Breitbandatlas BMWi, 06.2015 Anmerkung: der im obigen Kartenausschnitt des Breitbandatlases ebenfalls als unterversorgt angezeigte Teil von Königshoven wird im Rahmen einer derzeit laufenden Ausbaumaßnahme versorgt und ist daher bei Planungsansätzen nicht mehr als unterversorgt zu betrachten! Markterkundung Bedburg