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Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015-2020 Hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zum Entwurf des NVP)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
133 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015-2020
Hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zum Entwurf des NVP) Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015-2020
Hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zum Entwurf des NVP) Beschlussvorlage (Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015-2020
Hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zum Entwurf des NVP)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9150/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 05.05.2015 Stadtentwicklungsausschuss 25.08.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015-2020 Hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zum Entwurf des NVP Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Rhein-Erft-Kreis gegenüber die beigefügte Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzugeben. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rhein-Erft-Kreis stellt derzeit den Nahverkehrsplan 2015 - 2020 auf. Hierzu wurde im zuständigen Stadtentwicklungsausschuss zuletzt am 05.05.2015 beraten. Auf die Sitzungsvorlage WP9-150/2015 wird verwiesen. Darüber hinaus wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.05.2015 mit Sitzungsvorlage WP9-80/2015 ebenfalls über den Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung einer eventuellen Übernahme der Aufgabenträgerschaft für die Ortsbuslinien beraten. Am 21.05.2015 wurde der Entwurf des Nahverkehrsplans im Verkehrsausschuss des Rhein-ErftKreises beschlossen. Die Stadt Bedburg ist aufgefordert, bis zum 31.08.2015 hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Die Verwaltung beabsichtigt, gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis die folgende Stellungnahme abzugeben. Die im Maßnahmenkonzept vorgesehenen Einzelmaßnahmen, die das Stadtgebiet Bedburg betreffen, wurden bereits in Abstimmung mit der REVG zum Fahrplanwechsel am 14.06.2015 umgesetzt. Daher werden diesbezüglich keine weiteren Anregungen für notwendig gehalten. Jedoch wird hinsichtlich der weiteren Vorbereitung der Neuvergabe der Verkehrsleistungen die Struktur und Begründung des Linienbündelungskonzeptes kritisch gesehen. Der Durchführungsvertrag für die Erbringung der Verkehrsleistungen zwischen der REVG und der RVK endet am 31.12.2018. Vor diesem Hintergrund ist auch die Erstellung des Linienbündelungskonzeptes zu bewerten. Hierzu beschreibt der Nahverkehrsplan in Kapitel 11.1, dass mit dem Linienbündelungskonzept keine Aussage über die Durchführung künftiger Vergabeverfahren getroffen wird. Gleichwohl ist zu erwarten, dass die Entscheidung für die eine oder andere in Kapitel 11.2 beschriebene Bündelungsvariante eine Tendenz hinsichtlich einer Vergabevorbereitung gibt. Hierbei wird jedoch verkannt, dass neben dem Ausschreibungsverfahren von Verkehrsleistungen oder dem Genehmigungswettbewerb auch die Betrauung eines internen Betreibers nach Artikel 5 (2) der VO 1370/2007 europarechtskonform möglich ist (vgl. § 8a Abs. 3 PbefG). Für eine solche Direktvergabe gelten dann nicht die in Kapitel 11.2 beschriebenen Bedenken für die Variante 2 (Linienbündel Gesamtnetz) hinsichtlich des Ausschreibungsverfahrens. Vielmehr treffen in dieser Bündelungsvariante Gesamtnetz die dort beschriebenen Vorteile bei einer Direktvergabe ebenfalls zu. So wären die stadt- und teilnetzübergreifenden Betriebsabläufe ebenso weiterhin gesichert wie eine konzentrierte und einheitliche Vertriebs- und Marktorganisation. Der Umfang der Betriebskosten wird für diese Variante am geringsten prognostiziert. Sollte es hingegen zu einer wie im Nahverkehrsplan vorgesehenen Aufteilung von größeren Teilnetzen in mehrere Linienbündel kommen, und dieser würden separat vergeben, so wäre nach den Vorgaben des Art. 5 (2) b) der VO 1370/2007 ein in einem Nachbargebiet mit der Erbringung von Verkehrsleistungen bereits betrautes Verkehrsunternehmen von einer Ausschreibung im Rhein-Erft-Kreis ausgeschlossen. Dies beträfe auch die RVK, die bisher über den Vertrag mit der REVG die Verkehrsleistungen erbringt und an der die REVG ebenfalls als Gesellschafter direkt beteiligt ist. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Bündelung der Linien in mehrere Teilnetze nicht als die aus betrieblichen und kostentechnischen Gründen zu empfehlende Vorzugsvariante dar. Beschlussvorlage WP9-150/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Vielmehr sollten die o.g. Sachverhalte bei einer Direktvergabe der Verkehrsleistungen ebenso in die Bewertung einfließen, wodurch eine Beibehaltung der Betrauung des Gesamtnetzes durch ein Verkehrsunternehmen der Genehmigung von Linienbündeln vorzuziehen ist. Über den Entwurf der Stellungnahme findet eine Vorberatung durch den Arbeitskreis Verkehr am 17.08.2015 statt. Über die Ergebnisse dieses Arbeitskreises wird in der Sitzung mündlich berichtet. Verwaltungsseitig wird nochmals auf die Verfügbarkeit der Unterlagen zum Entwurf des Nahverkehrsplans auf die Internetseite des Rhein-Erft-Kreises verwiesen, da aufgrund des Umfangs ein Anhang der Dokumente an diese Vorlage nicht zweckdienlich ist. https://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/wirtschaft-regionmobilitaet/mobilitaet/nahverkehrsplanung/ Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 10. August 2015 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-150/2015 Seite 3