Daten
Kommune
Bedburg
Größe
133 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9150/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Stadtentwicklungsausschuss
25.08.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises 2015-2020
Hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zum Entwurf des NVP
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, dem Rhein-Erft-Kreis gegenüber die
beigefügte Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens abzugeben.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rhein-Erft-Kreis stellt derzeit den Nahverkehrsplan 2015 - 2020 auf. Hierzu wurde im
zuständigen Stadtentwicklungsausschuss zuletzt am 05.05.2015 beraten. Auf die Sitzungsvorlage
WP9-150/2015
wird
verwiesen.
Darüber
hinaus
wurde
in
der
Sitzung
des
Stadtentwicklungsausschusses am 05.05.2015 mit Sitzungsvorlage WP9-80/2015 ebenfalls über
den Antrag der CDU-Fraktion zur Überprüfung einer eventuellen Übernahme der
Aufgabenträgerschaft für die Ortsbuslinien beraten.
Am 21.05.2015 wurde der Entwurf des Nahverkehrsplans im Verkehrsausschuss des Rhein-ErftKreises beschlossen. Die Stadt Bedburg ist aufgefordert, bis zum 31.08.2015 hierzu eine
Stellungnahme abzugeben.
Die Verwaltung beabsichtigt, gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis die folgende Stellungnahme
abzugeben.
Die im Maßnahmenkonzept vorgesehenen Einzelmaßnahmen, die das Stadtgebiet Bedburg
betreffen, wurden bereits in Abstimmung mit der REVG zum Fahrplanwechsel am 14.06.2015
umgesetzt. Daher werden diesbezüglich keine weiteren Anregungen für notwendig gehalten.
Jedoch wird hinsichtlich der weiteren Vorbereitung der Neuvergabe der Verkehrsleistungen die
Struktur und Begründung des Linienbündelungskonzeptes kritisch gesehen.
Der Durchführungsvertrag für die Erbringung der Verkehrsleistungen zwischen der REVG und der
RVK endet am 31.12.2018. Vor diesem Hintergrund ist auch die Erstellung des
Linienbündelungskonzeptes zu bewerten. Hierzu beschreibt der Nahverkehrsplan in Kapitel 11.1,
dass mit dem Linienbündelungskonzept keine Aussage über die Durchführung künftiger
Vergabeverfahren getroffen wird.
Gleichwohl ist zu erwarten, dass die Entscheidung für die eine oder andere in Kapitel 11.2
beschriebene Bündelungsvariante eine Tendenz hinsichtlich einer Vergabevorbereitung gibt.
Hierbei wird jedoch verkannt, dass neben dem Ausschreibungsverfahren von Verkehrsleistungen
oder dem Genehmigungswettbewerb auch die Betrauung eines internen Betreibers nach Artikel 5
(2) der VO 1370/2007 europarechtskonform möglich ist (vgl. § 8a Abs. 3 PbefG).
Für eine solche Direktvergabe gelten dann nicht die in Kapitel 11.2 beschriebenen Bedenken für
die Variante 2 (Linienbündel Gesamtnetz) hinsichtlich des Ausschreibungsverfahrens.
Vielmehr treffen in dieser Bündelungsvariante Gesamtnetz die dort beschriebenen Vorteile bei
einer Direktvergabe ebenfalls zu. So wären die stadt- und teilnetzübergreifenden Betriebsabläufe
ebenso weiterhin gesichert wie eine konzentrierte und einheitliche Vertriebs- und
Marktorganisation. Der Umfang der Betriebskosten wird für diese Variante am geringsten
prognostiziert.
Sollte es hingegen zu einer wie im Nahverkehrsplan vorgesehenen Aufteilung von größeren
Teilnetzen in mehrere Linienbündel kommen, und dieser würden separat vergeben, so wäre nach
den Vorgaben des Art. 5 (2) b) der VO 1370/2007 ein in einem Nachbargebiet mit der Erbringung
von Verkehrsleistungen bereits betrautes Verkehrsunternehmen von einer Ausschreibung im
Rhein-Erft-Kreis ausgeschlossen. Dies beträfe auch die RVK, die bisher über den Vertrag mit der
REVG die Verkehrsleistungen erbringt und an der die REVG ebenfalls als Gesellschafter direkt
beteiligt ist.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Bündelung der Linien in mehrere Teilnetze nicht als die aus
betrieblichen und kostentechnischen Gründen zu empfehlende Vorzugsvariante dar.
Beschlussvorlage WP9-150/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Vielmehr sollten die o.g. Sachverhalte bei einer Direktvergabe der Verkehrsleistungen ebenso in
die Bewertung einfließen, wodurch eine Beibehaltung der Betrauung des Gesamtnetzes durch ein
Verkehrsunternehmen der Genehmigung von Linienbündeln vorzuziehen ist.
Über den Entwurf der Stellungnahme findet eine Vorberatung durch den Arbeitskreis Verkehr am
17.08.2015 statt. Über die Ergebnisse dieses Arbeitskreises wird in der Sitzung mündlich
berichtet.
Verwaltungsseitig wird nochmals auf die Verfügbarkeit der Unterlagen zum Entwurf des
Nahverkehrsplans auf die Internetseite des Rhein-Erft-Kreises verwiesen, da aufgrund des
Umfangs ein Anhang der Dokumente an diese Vorlage nicht zweckdienlich ist.
https://www.rhein-erft-kreis.de/Internet/Themen/wirtschaft-regionmobilitaet/mobilitaet/nahverkehrsplanung/
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 10. August 2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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