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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 "B 66 - Bahnhof" hier: - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 "B 66 - Bahnhof"
hier: - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 39/2004 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe federführendes Amt: 60 Bauamt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 01.02.05 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 „B 66 - Bahnhof“ hier: - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 17. Juli 2003 Hochbau- und Planungsausschuss 17. Februar 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Das im Ortsteil Asemissen ansässige Unternehmen „S.O.R. Automobil – Zubehörkonzepte“ hat der Verwaltung ihre weiteren Expansionsabsichten dargelegt. Zur Optimierung des Produktionsablaufes sowie zur Verbesserung der Qualität der Produkte wird eine Kranbahn mit Freilager benötigt. Hierfür müßte eine weitere Halle auf dem Produktionsgelände errichtet werden. Die ca. 8 m hohe Halle soll angrenzend an die bestehenden Gebäude auf dem Flurstück 1670, Flur 2, Gemarkung Asemissen errichtet werden. Die Bauweise der geplanten Halle wird den zuletzt errichteten Betriebshallen entsprechen. Der Bebauungsplan sieht für das Flurstück 1670 (früher 423) eine überbaubare Fläche vor, die bis auf 12 m an die Hansastraße herangeht. Der von einer Bebauung freizuhaltende 12 m breite Streifen ist gemäß Bebauungsplan gärtnerisch anzulegen. Mit Errichtung der Halle müßte die überbaubare Fläche bis auf 3 m zur Hansastraße erweitert werden, womit der planerisch vorgesehene Grünstreifen entfällt. Eine Erweiterung des Betriebes auf bereits durch die Firma in Anspruch genommenen Flächen ist dahingehend positiv zu beurteilen, daß keine weiteren Flächen der angrenzenden freien Landschaft betroffen sind1. Der mit der vorliegenden Planung entfallende Grünstreifen ist aufgrund der Eingriffsregelung, die erst einen Ausgleich bei B-Plänen fordert, die nach 1993 rechtskräftig geworden sind, nicht ausgleichspflichtig. Die Höhe der geplanten Halle fügt sich an den Bestand an, so daß keine negativen Auswirkungen erwartet werden. Auch Dritte sind hiervon nicht betroffen, da der nächste, hier der gegenüberliegende Nachbar, ausreichend entfernt ist. Die parallel zur Hansastraße verlaufende 110 KV-Leitung ist zwischenzeitlich unterirdisch verlegt worden, so daß bezüglich der Höhenlage keine weiteren Einschränkungen offensichtlich sind. Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 „B 66 - Bahnhof“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Die Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 „B 66 - Bahnhof“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Schemmel Anlagen: Planzeichnung und Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 „B 66 - Bahnhof“ - Auszug aus dem Ursprungsbebauungsplan, Ansicht des überdachten Freilagers mit Kranbahn 1 Bereits mit der 3.Änderung des B-Planes wurde klargestellt, daß eine weitere Entwicklung in die angrenzende freie Landschaft nicht möglich sein wird.