Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
39/2004
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
federführendes Amt:
60 Bauamt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
01.02.05
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 „B 66 - Bahnhof“
hier: - Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
17. Juli 2003
Hochbau- und Planungsausschuss
17. Februar 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Das im Ortsteil Asemissen ansässige Unternehmen „S.O.R. Automobil – Zubehörkonzepte“ hat der Verwaltung ihre weiteren Expansionsabsichten dargelegt. Zur Optimierung des Produktionsablaufes sowie zur Verbesserung der Qualität der Produkte wird eine Kranbahn mit Freilager benötigt. Hierfür müßte eine weitere
Halle auf dem Produktionsgelände errichtet werden. Die ca. 8 m hohe Halle soll angrenzend an die bestehenden Gebäude auf dem Flurstück 1670, Flur 2, Gemarkung Asemissen errichtet werden. Die Bauweise
der geplanten Halle wird den zuletzt errichteten Betriebshallen entsprechen.
Der Bebauungsplan sieht für das Flurstück 1670 (früher 423) eine überbaubare Fläche vor, die bis auf 12 m
an die Hansastraße herangeht. Der von einer Bebauung freizuhaltende 12 m breite Streifen ist gemäß Bebauungsplan gärtnerisch anzulegen. Mit Errichtung der Halle müßte die überbaubare Fläche bis auf 3 m zur
Hansastraße erweitert werden, womit der planerisch vorgesehene Grünstreifen entfällt.
Eine Erweiterung des Betriebes auf bereits durch die Firma in Anspruch genommenen Flächen ist dahingehend positiv zu beurteilen, daß keine weiteren Flächen der angrenzenden freien Landschaft betroffen sind1.
Der mit der vorliegenden Planung entfallende Grünstreifen ist aufgrund der Eingriffsregelung, die erst einen
Ausgleich bei B-Plänen fordert, die nach 1993 rechtskräftig geworden sind, nicht ausgleichspflichtig. Die
Höhe der geplanten Halle fügt sich an den Bestand an, so daß keine negativen Auswirkungen erwartet werden. Auch Dritte sind hiervon nicht betroffen, da der nächste, hier der gegenüberliegende Nachbar, ausreichend entfernt ist. Die parallel zur Hansastraße verlaufende 110 KV-Leitung ist zwischenzeitlich unterirdisch
verlegt worden, so daß bezüglich der Höhenlage keine weiteren Einschränkungen offensichtlich sind.
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuß beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/03 „B 66 - Bahnhof“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Die Begründung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die Ausführungen zur Aufstellung der
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 „B 66 - Bahnhof“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher
Belange.
Schemmel
Anlagen: Planzeichnung und Begründung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/03 „B 66 - Bahnhof“
- Auszug aus dem Ursprungsbebauungsplan, Ansicht des überdachten Freilagers mit Kranbahn
1
Bereits mit der 3.Änderung des B-Planes wurde klargestellt, daß eine weitere Entwicklung in die angrenzende freie
Landschaft nicht möglich sein wird.