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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 39/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

- t . . . llansaslraile -l - /t8- /ö -Elol \-/ \:, B; j: ri ;ä - (ar t (:/ cl (:, * I I .E * trtr - ilq- GEMEINDE LEOPOLDSIIÖHE Bebauungsplan Nr. 01/03 ,,8 66 - Bahnhof' 4. Anderung Planzeichnung TextlicheFestsetzungen Begründung Umweltbericht Stand:Aufstellung,tr'rühzeitigeBeteiligung,Februar 2005 - 12o- ^ i o " :....tr iä? a--q=rr- ^_, ',, - \ , / .- ---'l >9 /' /o-\: ,( Geltungsbereichder 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03 )'..r-r \ /s-'r . \ - \ \ tt., \, Scb€rqnX{u o r,\ ", Grenzedesräumlichen Geltungsbereiches derBebauungsplanänderung Gemeinde Leopoldshöhe 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03 ,,B 66 Bahnhof' der GemeindeLeopoldshöhe M 1 : 5.000 - Ä2.1- 66 - Bähnhof' Nr. 01/03,,8 4. Anderungdes Bebauungsplanes Seiie lnhalt Ü b e r s i c h1t : 5 . 0 0 0 . . . . . . . . . . Präambe1....... P l a n z e i c h n u n.g. . . . . . . . . . . . . . . . . . Planzeichene*lärung............. / Hinweise...... TextlicheFestsetzungen Verfahrensvermerke............ Begründungzum Bebauungsplan............ zum Bebauungsplan.......... Umweltberiäht Erklärung.................... Zusammenfassende asa. , , , . . . . . . . . aA\ ^ t |r| a cg . ' . . .. . . . .' . ' . . .A . ' . . . " . "" B - . . . .". " " C ' . . ' . . . .D " .'. '....'.'..." E .-.......""F . ab Seite1 ab Seite ab Seite .......abSeite zur Beqründunqdes Bauleitplans lnhaltsverzeichnis l. Allgemeines des Bebauungsplanes 1 . Zie| Zweckund Notwendigkeit ausdem Flächennutzungsplan, 2 . Entwicklung / künftigeDarstellung bisherige undLandesplanung an die Zieleder Raumordnung Anpassung des Geltungsbereiches 4 . Abgrenzung 1 1 z 2 ll. GegenwärtigeRahmenbedingungen und / Baugrund / Geländeverhältnisse 1. Lageim Gemeindegebiet Bodenverhältnisse / baulicherBestand 2. Eigentumsstruktur 3. Nutzung/ lmmissionsbelastung 3 3 lll. WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungender Planung 1. Belange des Umweltschutzes,des Naturschutzes und der Landschaftspflege Belangen Aussagenzu einzelnen a) Grundsätzliche Aussagenzu Ausgleichsmaßnahmen b) Grundsätzliche c) Eingriffsregelung des Eingriffes / Minimierung Vermeidung / Entwicklungsziel auf der Eingriffsfläche Maßnahmen Komoensationsmaßnahme derAusgleichsmaßnahme Sicherung d) Sparsamerund schonenderUmgangmit Grundund Boden unter von Wiedernutzbarmachung Begrenzungder Bodenversiegelung, Flächen, Beachtung der Aspekte zut Nachverdichtungund Aussagen zu Altlasten / Bodenschutz I Innenentwicklung, undBodenentsorgung Bodenaushub des Umweltberichtes Ergebnis e) 2. BelangedesVerkehrs/ der Erschließung / des Denkmalschutzes 3. Belangeder Baukultur und derOberflächenentwässerung 4. BelangederVer- und Entsorgung, desWasserschutzgebietes - /42>- 3-4 4-6 6-7 7 8-9 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/og,,866 - Bahnhof' 5. Zukünftige Nutzung a) Städtebauliches Konzept b) Erläuterung der Festsetzungen Nichtüberbaubare Fläche (GRZ)/ Geschoßflächenzahl (GFZ) Grundflächenzahl Baugrenze Gebäudehöhe lV.Verfahren 9-11 I 9-10 10 10 '10 1 0- ' 11 11 lnhaltsverzeichnis zum Umweltberichtdes Bebauunqsplanes 1. Einleitung a) Inhaltdes Planes b) Zieledes Umweltschutzes 2. Beschreibung undBewertung der Umweltauswirkungen Einleitung a) Bestandsaufnahme b) Prognosezur Entwicklung des Umweltzustandes c) Vermeidung, Verringerung undAusgleich d) Planungsalternativen 3. Zusätzliche Angaben a) Methodik/ Vorgehensweise b) Monitoring c) Zusammenfassung 4. Zusammenfassende Erklärung a) Art undWeisewiedie Umweltbelange unddie Ergebnisse der ÖffentlichkeitsundBehördenbeteiligungen berücksichtigt wurden b) Art undWeiseder Berücksichtigung der geprüften anderweitigen Planungsmöglichkeiten Anlagen: 1. Umweltbezogene (liegennochnichtvor) Stellungnahmen 2. beizufügende (liegennochnichtvor) Verwaltungsvorlage 3. Bilanzierung der Eingriffsbewertung - /t23- 12 12 12 12-14 13 '13 14 14 14-15 15 15 15 15 15 15 4. Anderung desBebauungsplanes Nr.01/03,,866 - Bahnhof' Präambel Aufgrunddes $ 1 Abs.3 und des g 10 des Baugesetzbuches (BauGB)und g 86 der Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V. mit g 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NR\ 0 hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe den Bebauungsplan Nr. 01/03,,B66 Bahnhof',bestehendaus der Planzeichnung und den textlichenFestsetzungen, sowie den örtlichenBauvorschriften, als Satzung beschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister 4. Anderung desBebauungsplanes Nr.01/03,,866 - Bahnhot' g / Textliche Festsetzungen Planzeichenerklärun Festsetzungen Art der baulichenNuEung GE Gewerbegebiet (SI BaUNVO) Maßder baulichenNutzung GRZ0,8 (Sg(r)r.rr. r BaucB, Grundflächenzahl Sr6BauNVo) GFZ2,4 Geschoßflächenzahl15s 1t)Nr.t BaucB, S16BauNVo) Höhebaulicher Anlagen H=8m Anlagenvon Oberkante Geländebis Oberkante Höhebaulicher Dachhaut (S I (1)Nr. 1 BauGB,S 16BaUNVO) Baugrenze . Baugrenze (s9 (1)Nr.2BauGB, s 22unds 23BauNVO) Flächenfür die Regelungdes Wasserabflusses mit Überlauf Versickerungsmulde '16, (S9 (1) Nr. (6)BaUGB) Maßnahmenund Flächen Planungen,Nutzungsregelungen, für Maßnahmenzum Schutz,zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden,Naturund Landschaft zumSchutzzur Umgrenzung von Flächenfür Maßnahmen von Boden,Naturund Landschaft Pflegeundzur Entwicklung (SI (1)Nr.20,(6)BaUGB) derAusgleichsfläche Zuordnung / Bezeichnung A (S9 (1) Nr.20 BauGB,S 135 a - c BauGB,S 8 BNatSchG) - /2a- 4. Anderung desBebauungsplanes Nr.01/03,,866 - Bahnhof' SonstigePlanzeichen Grenzedes räumlicheri Geltungsbereichs des Bebauungsplans (S9 (7)BaucB) Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen z.B.von Baugebieten oderAbgrenzungen desMaßesder Nutzunginnerhalbeines Baugebietes TextlicheFestsetzungen - GE Gewerbegebiet Gemäß i.V.m. S 8 BaUNVO S 1 (4)bis(9)BauNVO - - ZulässiqsindfolgendeNutzungen nachg 8 (2)und(3)BauNVO Gewerbebetriebe allerArt, Lagerhäuser, Lagerplätze undöffentlicheBetriebe Geschäfts-,Büro-undVerwaliungsgebäude Wohnungenfür Aufsichts-und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaberund Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnetund ihm gegenüberin Grundfläche undBaumasse untergeordnet sind. Unzulässiq sind gem. g 1 (5) und (6) BauNVOdie gemäßS I (2) und (3) BauNVO allgemein zulässigen oderalsAusnahme zulässigen Nutzungen Tankstellen Anlagenfür sportlicheZwecke Anlagenfür kirchliche, kulturelle, sozialeundgesundheitliche Zwecke Vergnügungsstätten. ll. Bauweiseund überbaubareGrundstücksflächen Ein seitlicherGrenzabstand ist einzuhalten, die Längender einzelnenBaukörperwerden jedochnichtbeschränK. Die Gebäuderichtungwird nicht zwingend festgelegt,jedoch ist durch rechtzeitige Abstimmung mitderGemeinde eineAnpassung an die Nachbarschaft anzustreben. Die Dachformund die Art der Dacheindeckung werden nicht festgelegt,jedoch sind > 30' unzulässig. Satteldächer miteinerDachneigung Natur und Landschaft Maßnahmen auf derAusqleichsfläche A undderenZuordnunq DieAusgleichsmaßnahme auf den Flurstücken 1588und 1612sowie1SB7(Teilfläche RRB), Flur 2, GemarkungAsemissensind gemäß der Baugenehmigung vom 26.04.2000 (Akz.: 63.30.LH.239/99-0) und dem dazugehörigen Begrünungsplan anzulegen.Die Anpflanzungen sindaufDauerzu unterhalten undbeiAbgangin gleicher Art zu ersetzen. - /t2+- 4. Anderung desBebauungsplanes Nr.01/03,,8 66- Bahnhof' DieAusgleichsmaßnahme auf den Flurstücken 1588und1612sowie1587(Teilfläche RRB), Flur2, Gemarkung Asemissen wirddem Eingriffauf den Flurstücken 1588und 1587gem. 'l S 35 a - c BauGBzu 10Oo/ozugeordnet. Es wirddavonausgegangen, daß i.V.mmitderAusgleichsmaßnahme aufdem Flurstück 230 (Teilfläche), Flur 1, Gemarkung Asemissen(sieheStädtebaulicher Vertrag)der Eingriffmit der zugeordneten Maßnahme ausgeglichen ist.DieAusgleichsmaßnahme auf dem Flurstück 230 (Teilfläche), Flur 1, Gemarkung Asemissen wirddem Eingriffauf den Flurstücken 1588 und 1587gem.$ 135a - c BauGBzu 100% zugeordnet. Maßnahmen aufderAusqleichsfläche B undderenZuordnunq DieAusgleichsmaßnahme auf dem Flurstück 1586, Flur2, Gemarkung Asemissen, mit der Bezeichnung B ist als Feldgehölz anzulegen. Dieanzupflanzenden heimischen Gehölzesind mind.2 x verschult anzupflanzen. Diestrauchartigen GehölzemüsseneineMindesthöhe von 60 - 100 cm aufweisen,die HeistereineMindesthöhe von 100- 150cm besitzen.Pro m' ist jeweilsein Gehölzanzupflanzen.Die Sträuchersind gruppenartigzu 3 - 5 Gehölzeneiner Art, die Heistersindgruppenartig mit 3 Gehölzenanzulegen. Die Hochstämme habeneinen Stammumfang von 12 14 cm aufzuweisen. Alle 10 12 m ist ein Hochstamm zu pflanzen. Die Anpflanzungen sind auf Dauerzu unterhalten und bei Abgangin gleicherArt zu ersetzen. Die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Flurstück1586,Flur 2, Gemarkung Asemissenwird dem Eingiiffauf dem selbenFlurstückgem.$ 135 a - c BauGBzu 100Vozugeordnet. Es wird davonausgegangen, daß der Eingriffmit der zugeordneten Maßnahmeausgeglichen ist. Maßnahmen aufderAusqleichsfläche C undderenZuordnunq. Ökokonto Die Ausgleichsmaßnahme auf dem Flurstück1586,Flur2, Gemarkung Asemissenmit der BezeichnungC, ist als Feldgehölzanzulegen.Die Maßnahmeist entsprechendden Ausführungen für dieAusgleichsfläche B vorzunehmen. DieAusgleichsmaßnahmen auf dem Flurstilck1586,Flur2, Gemarkung Asemissen, mit der Bezeichnung C, wirdkeinemEingriffzugeordnet. Die FlächestellteinAusgleichsüberhang / Ökokonto da. Die Beanspruchungdes Ökokontos ist erst möglich, wenn dieses entsprechendhergestelltwordenist. Sicherunq derAusqleichsmaßnahmen DieAusgleichsflächen sindmit einemWeidenverbisszaun einzuzäunen. ' Versorgungsleitung Es wird auf das in der Alleestraßebefindliche10 kV- Erdkabel Nr. 1005 (Niederspannungserdkabel) und das parallel dazu verlaufende Nachrichtenkabel hingewiesen. Hinweise ' Bodendenkmalpflege Wenn bei Erdarbeitenkultur- oder erdgeschichtliche Bodenfundeoder Befunde(etwa Tonscherben,Metallfunde,dunkle Bodenverfärbungen, Knochen, Fossilien)entdecK werden,ist nach$$ 15 und 16 desDenkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeinde oder dem Amt für Bodendenkmalpflege, hier im Auftrag: Lippisches Landesmuseum,Ameide 4, 32756 Detmold; Tel: 05231/99250;Fax: 0523119925-25, anzuzeigenund die Entdeckungsstätte dreiWerkiagein unverändertem Zustandzu erhalten. 428 - 4. Anderung desBebauungsplanes Nr.01/03,,866 - Bahnhof' ' Wasserschutzgebiet Es ist die Schutzgebietsverordnung des Wasserschutzgebietes Oerlinghausen-HelpupAsemissen Zonelll zu beachten. ' _Abwasserrückführungsleitung In dem Bereichdes Flurstückes 1670,auf dem das Vorhabenerrichtetwird,verläufteine Abwasserrückführungsleitung der StadtwerkeBielefeld.Das Bauvorhaben hat daher rn Rücksprache mitdenStadtwerken Bielefeld zu erfolgen. ' Städtebaulicher Vertrag Für den im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu erwartendenEingriffwird die gelegene außerhalb des Geltungsbereiches Ausgleichsfläche, innerhalb des B-Planes01/06 Asemissen"bzw. Flurstück230, Flur 1, GemarkungAsemissen,dem ,,Gewerbegebiet Flurstücken 1588und 1587,Flur2, Gemarkung (S1 a Abs.3 i.V.m.S 9 Asemissen zugeordnet Abs.1aBaUGB). Zwischendem Grundstückseigentümer und der Gemeinde Leopoldshöhe ist diesbezüglich einstädtebaulichem Vertragabgeschlossen worden. Rechtsgrundlagen - Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellenFassung der Bekanntmachung vom (BGBI.| 5.2141, 1998BGBI.I S. 137,2004BGBI.I 5.718,zutetzt 27.08.1997 geändertdurchArt. 1 v.24.06.2004 BcBl. I S. 1359) - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der aKuellen Fassung der Bekanntmachung vom 25.Mäz2002(BGBI.I S. 1193;2003BGBI.l S. 2304;zuletzt geändertdurchArt. 5 v. 24.06.2004 BGBI.I S. 1381) - Gesetzüber die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der aktuellenFassungder (BGBI.I S. 2359,2002 BGBI.I S. 1914,zuletä Bekanntmachung vom 05.09.2001 geändertdurchArt.3 v. 24.06.2004 BGBI.I S. 1380) - Gemeindeordnung für das LandNordrhein-Westfalen (GO NRW)in der Fassungder Bekanntmachung (cV NWS. 666) vom '14.07.1994 - Baunutzungsverordnung (BauNVO)in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGB|. 23.01.1990 I S. 132) - Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRV$ in der Fassung der (GVNRWS. 256) Bekanntmachung vom 01.03.2000 - Planzeichenverordnung (BGBI.1991lS. 58) vom18.12.1990 tn- ä0 äsä;Eä*ägäi l* E l EE"äE; :Ee:',=lE ä :;äläää:älEä g ' sE .- g= E= E . F€ I h.E'ö I !t) ;= r ' Ä ö= l E , b ,? B.;Ee ?lg EHi L q) äüH, F b d E F q) ;€=ä;; äIEä*a* Ä g :-,äI ä EE ä g S '.! E ' 5 -. ? 6 1 E X - = 9 = : -l ! ; A =.2 ü x E ' oE - € e€' Ii 9EE ! - Ffl 5 ' ö .r ü E E : = äF" E : -9= 4.9 .9i ? ;.8' €^ö EI i n ! b0 e .r_{+= E 'äü; '6'-B - ä E i E E - .- ! 3äb F " ! äää!ä t ü. 4 E = o .8"'s L (D 6 E 'h rt {5 l l4Ji r l:E : t-: lr c) *E E 9 ä | e E :F E ? ä l s 'F r *F = | ; ESE 15 E € 4' '^2 €- E Er ül i I E=ä iF E3 Ä lg, i ä> FF, E: 3 öe * € ä : = 6 & - q l- h ! - E o - 3 #t : {Eü TgE! Äsg Äöö> lrs .+g F l = .*4 E (|) 'rF A A> ; Fc = .3M '9 s.q" Eg ooi d .:98ä h .= !q Ft; E t - SE äuägäEä t r5 t1 ü - ä -: !t) ! = F .d o ! ! t ä t l ä = t Es i E X. '; E * {) E : t d E gE E :l - Ä.2 XF? d ö - i%_ hu N CA a ; B +ä t i ; ä € ' 3l E 3 : = qt t F td E ä ':.'E I E L .: l.= t - ^E l3 ^ -: rrt l: t l : 9 = ö J ö ä d 0, . ! ^.9 - E ä E EF -:i = 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03,,8 66 - Bahnhof' L Allgemeines 1. Ziel,Zweckund Notwendigkeitder Bebauungsplanänderung Das im Ortsteil Asemissen ansässige Unternehmen,,S.O.R. Automobil Zur Optimierung des Zubehörkonzepte"hat weitere Expansionsabsichten. Produktionsablaufes sowiezur Verbesserung der Qualitätder Produktewird eine Kranbahnund ein Freilagerbenötigt.Die Kranbahnsowie das Freilagerwerden Gebäude(Halle5 überdacht. Die Überdachung sollangrenzend an die bestehenden und Halle 10) auf dem Flurstück1670, Flur 2, GemarkungAsemissenerrichtet weroen. Flächevor, die Der Bebauungsplan siehtfür das Flurstück1670eine überbaubare heranreicht.Zwischen der ehemaligen bis auf 12 m an die ,,Hansastraße" Bauflächeverläuftein ca. 10 m breiter Umspanneinrichtung und der gewerblichen Grünstreifen.Die Grünstreifensind gemäß dem Ursprungsbebauungsplan gärtnerischanzulegen.Mit Errichiungder Überdachung müßte die überbaubare erweitert Fläche bis zur ,,Hansastraße" und zur ehemaligenUmspanneinrichtung werden,womitdie planerisch vorgesehenen Grünstreifen entfallen. Ein weiterer Grünstreifen ist im Ursprungsplanentlang der westlichen des Flurstückes 1670und 1378vorgesehen. DieserGrünstreifen Grundstücksgrenze geplanten 751 -Neu-. dienteals Abstandsfläche zu der damals Umgehungsstraße ist bereitsvor einigenJahrenaufgegeben Die Planungzu dieserUmgehungsstraße worden. Dementsprechendsind westlich des Ursprungsbebauungsplanes gewerblicheFlächen für die Firma (siehe 3. Anderung zu diesem B-Plan) ausgewiesenworden,auf den zwischenzeitlich die Hallen8, 9 und 10 errichtet wurden.Der Ursprungsbebauungsplan wird durchdie vorliegende Planungentlang der westlichen Grundstücksorenze des Flurstückes 1670und 1378den tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt. Die in der 3. AnderunggeplanteAusgleichsfläche, neben dem Roller-Markt (Flurstück 1586), konnte nicht realisiert werden. Trotz Bemühungen des Firmeninhabers konnte der Grundstücksinhaber nicht von der Veräußerungzu Ausgleichszwecken überzeugtwerden. Dadurch entsteht ein Defizit in der Ausgleichsbilanzierung der 3. Anderung.lm Rahmender 4. Anderung ist das Ausgleichsdefizit ausder3. Anderungzu regeln. Die Grundflächenzahl ist im Geltungsbereich der 3. Anderungmit 0,4 und die Geschoßflächenzahl mit 2,2 festgesetztworden.Währendder Bearbeitungzur 3. Anderungwarendie Planungender Firmabekanntbzw.der Bauantraglief zeitlich parallelzur B-Planänderung. Der baulicheUmfangentsprachzu diesemZeitpunkt Fehlerist erst bereitseinerhöherenGrundflächenzahl als 0,4. Dieserredaktionelle jetzt bei der erneutenDiskussion deutlichgeworden. um eine Betriebserweiterung gesichertist,mußdie Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,8 Damitder Bestandrechtlich im Geltungsbereich der3. Anderungangehoben werden.Parallelhierzuwirddie GFZ mit 2,4 angepaßt. Für die aufgezeigten Punkteist eine Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03 wird eine bessereNutzungder Grundstücke Hierdurch ,,B66 - Bahnhof'notwendig. schaft hierfürdie rechtlichen Voraussetzungen. erzielt.DieBebauungsplanänderung - /A'1,- Nr. 01l03,,866 - Bahnhof' 4. Anderungdes Bebauungsplanes bisherige/ künftigeDarstellung 2. Entwicklungaus dem Flächennufzungsplan, vom 15.06.1971, der Gömeinde Leopoldshöhe Der wirksameFlächennutzungsplan stelltden Anderungsbereich zuletztgeändertmit der 12.Anderungvom 04.12.2002, 1587und 1588als Gewerbefläche für die Flurstücke1612,1670,1586(Teilfläche), wirddahernichterforderlich. dar.EineFlächennutzungsplanänderung 3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung Darstellungen des vorgesehene Planung entspricht den Die (GEP), Bielefeld,der für den Oberbereich Gebietsentwicklungsplanes Teilabschnitt der Anderungeinen Bereichfür gewerblicheund industrielle Geltungsbereich Anderungstehen daher (GlB) Nutzungen darstellt.Die Inhalteder vorliegenden nichtentgegen. landesplanerischen Zielsetzungen 4, Abgrenzungdes Geltungsbereiches 1587und 1588in Die Anderungbetrifftdie Flurstücke1612,1670,1586(teilweise), wird im Einzelnenwie Asemissen.DerAnderungsbereich der Flur2 der Gemarkung folgtumgrenä: - im Westendurchdie HofstelleAlleestraße34 BahnAG im Nordendurchdie Gleiseder Deutschen genutzteGrundstücke im Ostendurchgewerblich Nutzungundder B 66. im Südendurchdas Flurstück1333mitgewerblicher von ca.26.600m2. umfaßteineFlächengröße DergesamteAnderungsbereich (DGK)ist beigefügt. Grundkarte Ein Planausschnitt der Deutschen ll. Rahmenbedingungen 1. Lage im Gemeindegebiet / Bodenverhältnisse Geländeverhältnisse/ Baugrund und der Anderungliegt am westlichenOrtsrandvon Asemissen, Der Geltungsbereich Bielefeld- Lemgo. südlichder Eisenbahnstrecke schließt sich das Gewerbegebiet Weiter nord-westlichvom Anderungsbereich grenzt eine landwirtschaftlich an das Betriebsgelände Asemissenan. lm Westen genutzte Fläche. lm Osten und Süden befindetsich das Gewerbegebietdes Nr.01/03"B 66 - Bahnhof'. Bebauungsplanes leichtab. fälltin RichtungNorden,zur Eisenbahn, DieweitbreUmgebung vom herausgegeben Bodenkarte, Blatt Asemissen, Gemäß der '1990, letzte Fortführung 1999, steht im NRW Landesvermessungsamt Parabraunerde an. der Bodentyp Geltungsbereich 2 - /32-- 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03'8 66- Bahnhof' 2. Eigentumsstruktur / baulicherBestand Der Anderungsbereich befindetsich im Privatbesitz. Auf den Flurstückensind Gewerbebautenund Parkplätzeerrichtetund Ausgleichsmaßnahmen angelegt worden. Die vorhandenenGebäude sollen auch weiterhinbestehen bleiben. Lediglichder gegenwärtigvorhandenePkw-Parkplatz auf dem Flurstück1670 entfällt,da dieserdurcheine Kranbahnmit überdachtem Freilagerersetztwerden soll. Die entfallendenPkw-Stellplätzewerden auf dem selben bzw. auf dem angrenzenden Flurstück 1588neuangelegt" 3. Gegenwärtige Nutzung / lmmissionsbelastung Zustand von Natur und Landschaft I Die Flurstückeim Geltungsbereich gewerblich der Anderungwerdenhauptsächlich genutzt.Die Grundstückesind fast vollständigversiegelt,da die Fläche durch Gebäude,Rangierflächen undParkplätze in Anspruchgenommen wordensind. parallelzu den Hallen8, 9 und 10 sind hergestellt Die Ausgleichsmaßnahmen worden,währendaufdem Flurstück1586diesesnichterfolqenkonnte.DieseFläche wird gegenwärtigals Ackerbewirtschaftet. lmmissionen, die überdas vertretbare Maßder gewerblichen Nutzunghinausgehen, sindgegenwärtig für die GemeindeLeopoldshöhe nichterkennbar. lll. WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungender Planänderung 1. Belangedes Umweltschutzes, des Naturschutzes undder Landschaftspflege a) Grundsätzliche Aussagenzu einzelnenBelangen Bei der vorliegenden Bebauungsplanänderung gemäß kommtdie Eingriffsregelung zum Baurecht" in Verbindung mit dem g 1a BauGB $ I a (1) BNatSchG,,Verhältnis Belange" im Geltungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes ,,Umweltschützende nichtzur Anwendung, da dieservor Einführung der Eingriffsregelung im Jahre1993 Rechtskrafterlangthat. lm Geltungsbereich der 3. Anderunggreiftdie Eingriffsregelung. Für die Bewertung der einzelnenumweltschützenden Belangeist in derAbwägungzu prüfen,ob mit der 4. Anderungein Eingriffin Natur und Landschaftzu erwartenist. Dabei bleiben unveränderte Festsetzu ngenaußerBetracht. Mit der vorliegenden Planungwerdenkeine Festsetzungen verändert.Eine neue Bewertung dereinzelnen umweltschützenden Belangeistdahernichtnotwendig. b) Grundsätzliche Aussagenzu Ausgleichsmaßnahmen Die in der 3. AnderunggeplanteAusgleichsfläche (Teilfläche des Flurstückes 1586), nebendem Roller-Markt, ist bzw.konntenichtrealisiertwerden.TrotzBemühungen des Firmeninhabers konnteder Grundstücksinhaber nichtvon der Veräußerung zu Ausgleichszwecken überzeugtwerden. Dadurch entsteht ein Defizit in der _te7_ Nr. 01/03"B66 - Bahnhof 4. Anderungdes Bebauungsplanes der 3. Anderung.lm Rahmender 4. Anderungist dieses Ausgleichsbilanzierung anzupassen' istentsprechend zu regeln.Die Bilanzierung Ausgleichsdefizit welcherEingriffauf um klazustellen, wirdnotwendig, DieärfolgteFlächenzuordnung wird.Diesstelltsichwiefolgtda: welchemFlurstückausgeglichen Ausgleichsfläche Eingriff Zuordnungzu Flurstück 1587 (RRB), 1588,1612 F tacne A FirmaSORgem.3.Anderung FlächeB Flächeauf dem Flurstück1586gem- 1586 6reimacne, überbaubare sieheB-Plan) 3. Anderung 1586 6renRacne, Ökokonto FlächeC siehe B-Plan) des Ökokontosist NachHerstellung Das ökokontowird keinemEingriffzugeordnet. diesesfür einenEingriffan andererStelleeinsetzbar. c) Eingriffsregelung von Flächenfür die Enichtungder Kranbahnund des Für die Inanspruchnahme zum da die Eingriffsregelung ist keinAusgleichnotwendig, Freilagers überdachten gegeben war. nicht ZeitpunK der Rechtskraftdes ursprungsbebauungsplanes entlangder Hansastraßewäre ein Lediglichfür die Nutzungdes Grünstreifens (siehe Vermeidung/Minimierung)' Ausgleichggf.angezeigt inhaltlicher Acker)wird weiter als auf dem Flurstück1586 (gegenwärtig Die Ausgleichsfläche wird nur in soweitfür festgesetä.DieAusgleichsfläche / Feldgehölz Ausgleichsflache die 3. Anderungin Ansatz gebracht,wie sie für die bisher nicht in Anspruch wird Flächebenötigtwird. Die restlicheAusgleichsfläche genommeneübärbaubare ausgewiesen' äls Ökokontogeführtundwirdseparatin der Bilanzierung Wertpunkte Wertstufenund auszugleichenden Die zur 3. Anderungangenommenen werden übernommen.Eine veränderungder Nutzung und die sich daraus ergebende Biotopstruktur/ Wertstufeist nicht erfolgt bzw. aufgrund der kurzen zwischen3. und4. AnderungergibtsichdieseVorgehensweise. Zeitspanne Flächeim Geltungsbereich überbaubare Mit der 4. Anderungwird die festgesetzte Die Erhöhungder greift, erweitert. der 3. Anderung,in demdie Eingriffsregelung nicht GRZ im Geltungsbereichder 3. Anderung hat daher keine größere wird deshalbvon der selben zur Folge. In der Bilanzierung Bodenversiegelung wie in der 3. Anderung. Flächeausgegangen, versiegelten Der fehlendeAusgleichfür die 3. Anderungwird auf dem Flurstück203, Flur 1, befindetsich im Bebauungsplan GemarkungAsemissen,erbracht.Das Grundstück Bei der BewertungdieserAusgleichsfläche Asemissen". Nr. 01/06"Gewerbegebiet des B-Planesfür das zur Rechtskraft Landschaft ist der zustandvon Natur und worden. herangezogen Gewerbegebiet Vertrag zum schutz des Landschaftsbildes Die gemäß dem städtebaulichen einbezogen' wirdnichtin die Bilanzierung Hainbuchenhecke anzulegende alsAnlagebei. liegtderBegründung Die Bilanzierung - rt3t7 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03'8 66 - Bahnhof' Vermeidunq / Minimierunq des Einqriffes In Zusammenhang mit der 4. Anderungist die Eingriffsregelung nichtverbindlich zu beachten(s.o.).Die Rücknahmedes im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Grünsireifens, der mit hochwachsenden Buschwerkzu begrünengewesenwäre, entsprichtden tatsächlichenGegebenheiten. Für die in Anspruchnahmedes Grünstreifens könnteinhaltlichdie Eingriffsregelung diskutiertwerden,da dem ca. 12 m breitenGrünstreifen sehrwohlein gewissesökologischen Potentialzuerkannt werden kann. Eine Vermeidung/ Minimierungoder gar Rücknahme der vorgesehenenPlanungist nicht sinnvoll,da dieser Sachverhaltnur theoretisch diskutiert werden kann. Die durch die vorliegende Planung erfolgende Vereinnahmung des Grünstreifens wird als Vermeidung bewertet, da Grundstücksflächen venruertetwerden, die bisher durch Bodenversiegelung beeinträchtigt wordensind. Als Minimierung wird die durch die Planungezielte Wirkung gesehen,daß der Produktionsstandort zusammenhängend bestehen bleiben kann. Die Transportwegewerden im Gegensatzzu Errichtungdes Vorhabensan einemanderenStandortknappgehalten. Die entlangder Halle 10 vorgesehenen Mitarbeiterstellplätze sind aufgrundder Anzahlder Mitarbeiter notwendig. Auchanderevorhandene versiegelte Flächen,die dem Parkenvon Pkwsdienenkönnten,sind nichtgegeben.Der gewählteStandort bietet eine direkteAnbindungan die öffentlicheVerkehrsfläche, wodurch keine zusätzlichenFlächenfür die Zuwegungbenötigtwerden.Der Vermeidungbzw. Minimierung wird daherentsprochen. Die Aspekteder Vermeidung/ Minimierung (s. u.). des Eingriffes i.V.mder 3. Anderungwerdenberücksichtigt Maßnahmen aufder Einqriffsfläche / Entwicklunqsziel Auf der Eingriffsfläche selberkönnennur bedingtMaßnahmen veranlaßtwerden.ln dem Bereich, in dem das Freilagerenichtet wird, verbleibennur geringe unversiegelteFlächen, weshalb es nicht sinnvoll. erscheint,Anpflanzungen vorzugeben,die sich nicht entwickelnkönnen. Die verbleibendeunversiegelte Flächeentsprichtden bishervorhandenen Pflanzbeeten. Die dortigenBodendecker könnenerhaltenbleiben,auchim Hinblickauf die Bauphase. Weitere Vorgaben für Anpflanzungenentlang der Halle 5 werden aus brandschutztechnischen Gründenunterlassen. Es ist anzunehmen, daß Fluchtwege nichtausreichend freigehalten werdenkönnen. Die Ausgleichsflächeauf dem Flurstück 1586 sollte als Eingrünung der Gewerbehalle aus Richtungder B 66 dienen.Um diesenAspektzeitnahgerechtzu werden,wird entlangder südlichenFlurstücksgrenze des Flurstückes1588 eine Hainbuchenhecke angepfl anä. Kompensationsmaßnahme Die für die 3. Anderungnicht realisierbare Ausgleichsmaßnahme wird auf einer Teilflächedes Flurstückes 203,Flur1, Gemarkung Asemissen, im Geltungsbereichs des B-PlanesNr.01/06,,Gewerbegebiet Asemissen" bereitgestellt. Für die Kompensation wird eine Obstwiesemit heimischenObst-Hochstämmen angelegt.Die Obstwiese wird2 x im Jahrgemähtunddas Mähgutwirdabgefahren. Eine Düngungder Flächeund der Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln erfolgtnicht. gepflegt. DieObstwiese wirdentsprechend - /#- 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. o1l03,,866 - Bahnhof des Flurstückes Die Entwicklung einerObstwiesebietetsichan, da die Restfläche ist. bereitsalsObstwiese für ein anderesProjektvorgesehen Sicherunq derAusqleichsmaßnahme Die Ausgleichsfläche auf der Teilflächedes Flurstückes 203, Flur 1, Gemarkung Asemissen,ist im Eigentumder GemeindeLeopoldshöhe.Über Herstellung, Vertragmit Ausführungund Unterhaltung der Maßnahmewird ein städtebaulicher der FirmaSORbzw.mit dessenInhabergeschlossen. lm rechtskräftigen B-Plan Nr. 01/06 ,,Gewerbegebiet Asemissen"ist die Fläche bereitsals Ausgleichsfläche festgesetzt.lm Rahmendes Ökokontosbestehtdie zu Möglichkeit,die vorliegendePlanunghinsichtlichder Ausgleichsmaßnahme (1994)des B-PlanesNr. 01/06 sind kompensieren. Zum ZeitpunKder Rechtskraft 1,13 ha Ausgleichsfläche Zwischenzeitlich sind davon keinemEingriffzugeordnet. Vertragvereinnahmt. Die 0,94 ha für ein Bauvorhaben durcheinenstädtebaulichen verbleibendeAusgleichsfläche von 0,19 ha wird für die vorliegendePlanung beansprucht. Eine genauezeichnerische Auflistungdes Ökokontosim wie auch tabellarische Asemissen"erfolgtzur Geltungsbereichs des B-PlanesNr. 01/06,,Gewerbegebiet AuslegungdiesesBebauungsplanes. an der Halle Die Sicherungder Hainbuchenhecke entlangder Mitarbeiterparkplätze 10 erfolgti.V.mdem o.g. städtebaulichen auf Vertrag.Soweitdie Ausgleichsfläche dem Flurstück 1586 die Sichtschutzfunktion erfüllt, ist die Aufgabe der Hainbuchenhecke übernommenworden. Um einer flexiblen Handhabungder gerecht zu werden und um weitere BverschiedenenFlächenansprüche Planänderungenzu vermeiden, wird im B-Plan kein Pflanzgebotfür die Hainbuchenhecke festgesetzt. der d) Sparsamer undschonender UmgangmitGrundund BodenunterBegrenzung Bodenversiegelung, von Flächen, Beachtung der Wiedernutzbarmachung Aspektezur Nachverdichtung und Innenentwicklung, Aussagenzu Altlasten/ Bodenschutz / Bodenaushub undBodenentsorgung in Das Flurstück1670wurde bisherbereitsgewerblichgenutä und entsprechend genommen. Anspruch Nr. 01/03 lm Rahmender 3. Anderungdes Bebauungsplanes 66 Bahnhof' war bereits festgeschrieben worden, daß eine Eruveiterung der ,,8 in Richtungder freien Landschaftzukünftigausgeschlossen ist Gewerbeflächen (Schreiben des RP vom 04.01.2000 Akz:62.34.00-0512). Die Firmagreiftsomitauf eine Restfläche zurück. Die vorhandene überbaubare Fläche im Ursprungsbebauungsplan ist jedoch für das Bauvorhabennicht ausreichend, weshalbdiese in den bisher im B-Planals Grünstreifen festgesetztenBereich erweitertwerden soll. Durch diese Vorgehensweisewird verhindert,daß weitere Flächender freien LandschaftdurchAusweisungeiner neuenGewerbefläche an werdenmüssen.Gleichzeitig einer anderenStellein der Gemeindebeeinträchtigt wird verhindert,daß die Betriebsabläufeauseinanderdividiert werden und Pendelfahrten notwend ig werden. Für den Geltungsbereichder Anderung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Anderungsbereiches liegenkeinelnformationen überAltablagerungen und Altlastenvor. Der Aspektder Begrenzungder Bodenversiegelung wurdebeachtet,indemdurchdie vorliegende - /36_ 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03,,866 - Bahnhof Planungkeinezusätzlichen Erschließungsanlagen, hier insbesondere Zuwegungen, geschaffen werdenmüssen.EinevorrangigeInanspruchnahme von Brachflächen erfolgtmitdervorliegenden Planung, da die Flächenausnutzung optimiertwird. Der Erhalt schutzwürdiger Böden ist zu beachten.Anhand der aufgezeigten Bodengenese undderTatsache,daßdie Bodenschutzbehörde keineschutzwürdigen Böden und Rohstoffemitgeteilthat, ist innerhalbdes Geltungsbereiches der Anderungkeinschutzwürdiger Bodenzu eruarten. lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen wird i.V.m 3 a Abs. 2 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Lippe der Bodenaushub $ innerhalbdes Plangebietes verbracht,soweitdies technischmöglichist. Innerhalb des Plangebietes bestehtkein räumlicherSpielraumfür die Unterbringungdes Bodenaushubs. Der Bodenaushubist daher abzufahrenund entsorechendzu entsorgen bzw.in der Boden-undBauschuttbörse (lnfounterwww.aloisanzubieten info.de)" e) Ergebnis des Umweltberichtes Die Betrachtungder Ergebnisseder Bestandsaufnahme hat die Gemeinde Leopoldshöhe veranlaßt,die umweltbezogene gem. Situation dem Umweltbericht und den Inhaltendes g 1 (6) Nr. 7 BauGBdahingehend zu beurteilen, daß mit der vorliegenden Planungkeine erheblichenUmweltauswirkungen gem. g 1 (6) Nr. 7 BauGBverbunden sind. Die vorgelegtestädtebauliche Lösungerscheintaus verschiedenen Gründenam sinnvollstenzu sein. Eine Erläuterungist dem Umweltbericht ab Seite 12 zu entnehmen. 2) Belangedes Verkehrs/ der Erschließung Die eruveiterte Bauflächeauf dem Flurstück1670kannüberdie ,,Hansastraße" und die ,,Alleestraße" erschlossenwerden.Bei einer Anbindungan die ,,Alleestraße" erfolgtdie Zuwegungüberdas Betriebsgelände der FirmaSOR. GeplanteMitarbeiterstellplätze in der nicht überbaubarenFläche entlang der werden aus Sicht der Verkehrssicherheit als unproblematisch ,,Hansastraße" eingestuft.Die ,,Hansastraße" endetam Behiebsgelände der FirmaSOR bzw. ein ausreichenddeminsionierterWendehammerist den geplanten Parkplätzen vorgelagert. Das Verkehrsaufkommen wird in diesemAbschnittder ,,Hansastraße" aufgrundder Sackgassensituation und des untergeordneten Kundenverkehrs als sehr geringeingestuft.Ein Gefährdungspotential durch rückwärtszurücksetzende Pkwswirdnichtgesehen. 3) Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen keine Informationenüber kultur-oder erdgeschichtliche Bodenfunde vor. Wenn bei Erdarbeitenkultur-oder erdgeschichlliche Bodenfunde oderBefunde(etwaTonscherben, Metallfunde, dunkle Bodenverfärbungen, Knochen,Fossilien) entdeckt werden,ist nachgg 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes die Entdeckung unverzüglich der Gemeindeoder dem Amt für Denkmalpflege, hier im Auftrag LippischesLandesmuseumDetmold, Tel: 05231/9925-50; Fax 05231/9925-25, anzuzeigenund die Entdeckungsstätte drei aufeinanderfolgende Werktagein unverändertem Zustandzu belassen. - tg+_ Nr. 01/03,8 66 - Bahnhof' 4. Anderungdes Bebauungsplanes und des 4) Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung Wasserschutzgebietes von ist Niederschlagswasser Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes an die oder befestigt bebaut, 1996 erstmals dem 1. Januar die nach Grundstücken, zu verrieseln werden,vor Ort zu versickern, angeschlossen öffentlicheKanalisation des ohne Beeinträchtigung dies sofern einzuleiten, oder ortsnahin ein Gewässer möglichist. WohlsderAllgemeinheit Flächeauf dem Flurstück1670 wird die überbaubare Planung Mit der vorliegenden sind vor Gewerbehallen vorhandenen lediglicheryeitert.Die auf dem Grundstück 1996 qebaut worden. Aufgrund dieser Gegebenheitenist der S 51 a nicht anzuwenden, weshalb eine Abführung des Landeswassergesetzes Kanalrechtlichmöglichist. Die Abführung in den öffentlichen Niederschlagswassers ist auch technischgewährleistet'Das vorhandene des Niederschlagswassers der Kanalsystem,hier Trennsystem,nimmt bereits die Niederschlagsmengen geplanten Kranbahn ilberdachten auf, welchemit der asphaltierten Stellplatzfläche überbautwerdensoll. '1587 Situationfür die Hallen8, 9 und 10, auf den Flurstücken Die wasserrechtliche und 1588,ist im Rahmender 3. Anderungdes B-PlanesNr' 01/03,,866 - Bahnhof' geklärt worden. Das dort anfallende Regenwasser wird über ein (Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1587; Regenrückhaltebecken einem namenlosen v. 16.03.00;Akz: 5.5-66 38 21-121119) Einleitungsbescheid Gewässerzugeführt. wäre bei Bedarf(hier:Kranbahnund Der Anschlußan den SchmuEwasserkanal Lagerfläche geplant) ebenfalls gewährleistet.Der Kanal ist ausreichend Der Anschlußan die öffentlicheVer- und Entsorgungerfolgt im demensioniert. Rahmendes Hausanschlusses. sieht somitvor, daß Schmutz-und Regenwasserdem Das Erschließungskonzept / Alleestraße"zuzuführen.Die in der ,,Hansastraße öffentlichenTrennkanalnetz Lediglichdas Regenwasser obliegtder GemeindeLeopoldshöhe. Beseitigungspflicht (Privateigentum) in ein der Hallen8, 9 und 10 wird über ein Regenrückhaltebecken geleitet. Gewässer namenloses werdenkeine Festsetzunqen der Bebauungsplanänderung In dem Geltungsbereich die ist und andererseits zu kleinflächig getroffen,da einerseits der Geltungsbereich erfolgt. wie obenausgeführt, Abführungdes Regen-undSchmutzwassers, lm oder direktam Plangebietist kein überirdischesGewässeroder natürliches bekannt. Überschwemmungsgebiet Flächenwird landwirtschaftlichen Wasservon angrenzenden Mitwild abfließendem nicht Situationund den bisherigenErfahrungswerten aufgrundder topographischen gerechnet. Das Plangebietbefindet sich in einem Wasserschutzgebiet.Es ist die des WasserschutzgebietesOerlinghausen-HelpupSchutzgebietsverordnung AsemissenZonelll zu beachten. - ,lA8- 4- Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03,,866- Bahnhof' Bei Bedarf ist die Frischwasserversorgung für das Plangebietals gesichert anzusehen. Die Leitungen sind technisch einwandfrei und ausreichend demensioniert. EineAbwasserrückführunqsleitunq der Stadtwerke Bielefeldverläuftin dem Bereich des Flurstückes 1670,auf demdas Vorhabenerrichtet wird.DieseLeitungwirdnicht mehr genutzt.In Rücksprache mit den Stadtwerken Bielefeldwird eine Bebauung der Leitungstrasse als technischmöglicheingestuft.Entsprechende Gespräche zwischendem Vorhabenträger und den Stadtwerken sind erfolgt.Die Gemeinde Leopoldshöhe weistdahernur nochnachrichtlich aufdieseSituationhin. 5) ZukünftigeNuEung a) Städtebauliches Konzept Durchdie vorgelegte Planungwirddie vorhandene gewerbliche Nutzungintensiviert. Dadurch wird verhindert,daß weitere Flächen der freien Landschaftdurch AusweisungeinerneuenGewerbefläche an eineranderenStellein der Gemeinde beeinträchtigtwerden müssen. Gleichzeitigwird damit vermieden, daß die Betriebsabläufe auseinander dividiertundPendelfahrten nötigwerden. Die Intensivierung der gewerblichenNutzungund der damit verbundeneerhöhte Anteilan versiegelter Fläche,u.a.durchbaulicheAnlagen,Mitarbeiterstellplätze und Zuwegungen, wird städtebaulich als vertretbarbeurteilt.Diesesauch deshalb,weil die Höhenentwicklung der gewerblichen Bautenin einemabgestimmten Verhältnis zueinanderstehen und die Hangsituationwiedergeben.Die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen tragenhiezu ebenfalls bei,indemsie im übergangzur freien Landschaft den BetriebdurchdieAnpflanzungen kaschieren. Die Ausgleichsfläche und die überbaubare Grundstücksfläche auf dem Flurstück 1586 wird weiterhin festgesetzt.Damit wird verdeutlicht,daß eine andere Entwicklung, als mit der 3. Anderungangestrebt, nichtgewolltist. Diesesentspricht zudem der Vorgabeder Bezirksregierung zur 3. Anderung(Schreiben des RP vom 04.01.2000Akz:62.34.00-0512). Somit ist / wurde dem Entwicklungsbedarf des Gewerbegebietesentsprochen, aber gleichzeitig mit der Ausgleichsfläche verdeutlicht,daß eine weitere baulicheEntwicklungin RichtungWesten nicht gewünschtwird. Dem Eigentümerentstehtdadurch- gegenüberder bisherigen Planung- keinNachteil,da er wie bisherdie Flächelandwirtschaftlich nutzenkann. Das Flurstück1586wirddaheraus städtebaulichen Gründenweiterhinüberwieoend als Ausgleichsfläche festgesetzt. b) Erläuterung der Festsetzungen Nichtüberbaubare Fläche/ überbaubare Fläche lm Ursprungsbebauungsplan parallelzur ,,Hansastraße" ist bisherein Grünstreifen und zur westlichenGeltungsbereichsgrenze sowie zwischen der ehemaligen Umspanneinrichtung und der gewerblichen Baufläche festgese?tgewesen.Mit der vorliegendenPlanungwird eine zusammenhängende überbaubare Flächefür den Betriebsbereichder Firma festgesetzt. Dieses entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten. Die errichtetenbaulichenAnlagensind durch Baugenehmigungen abgesichert worden.Verbleibende Bereichesind mit einerSchwarzdecke versehen 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03,,866- Bahnhof' genutztwordenund dienengleichzeitigals und teilweiseals Mitarbeiterstellplatz Aufstellfläche für das Rettungsmaterial der Feuerwehr. Für die unversiegelten Flächen des Betriebsgeländeswerden keine Begrünungsvorgaben vorgenommen,um keine Notausgänge/ Fluchtwegezu behindern. Fläche/ lm Geltungsbereich der 3. Anderungwird bzgl. der nicht überbaubaren überbaubare FlächekeineVeränderung vorgenommen. mit Die Grundflächenzahl ist in der 3. mit 0,4 unddie Geschoßflächenzahl 2,2 festgesetzt worden.Bereitswährendder Bearbeitung zur 3. Anderungwarendie Planungender Firma bekanntbzw. der Bauantraglief zeitlich parallelzur BPlanänderung. Der baulicheUmfangentsprachzu diesemZeitpunktbereitseiner von ca. 0,8. Von diesem Maß der Nutzungsind auch alle Grundflächenzahl Beteiligtenausgegangen. Der redaKionelleFehlerist erst jetzt bei der erneuten Diskussionum eine Betriebserweiterung deutlichgeworden.Damit der Bestand rechtlichgesichertist,mußdie Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,8 im Geltungsbereich der 3. Anderungangehoben werden.Parallelhierzuwirddie GFZ mit 2,4 angepaßt. Städtebaulich wirddiesesals vertretbar denndie Bebauungist bereitsin angesehen, dieserDichtevorhandenundtrittnichtnegativin Erscheinung. lm Bereichdes Ursprungsbebauungsplanes ist eineAnderungder Grundflächenzahl bzw. der Geschoßflächenzahl nichterforderlich, da die Grundflächenzahl immermit gewesenist. mit2,4festgesetzt 0,8 und die Geschoßfläche Bauqrenze Die Baugrenzewird gegenüberdem Ursprungsbebauungsplan auf dem Flurstück 1670 verlagert,in dem diese zukünftigin einem Abstandvon 3 m entlangder verlaufenwird. In untergeordneten Abschnitten wird die Baugrenze ,,Hansastraße" jedochauf2,20m an die ,,Hansastraße" herangeführt. Die Verschiebung der Baugrenze wird notwendig, um die beidenauf dem Flurstück 1670 vorhandenenBauflächenzusammenführen zu können und i.V.m. der Verlagerungder Baugrenze,eine ausreichendeüberbaubareFläche für die geplantenbaulichen Anlagenzu erzielen. Um das Baugenehmigungsverfahren möglichstunkompliziert zu gestaltenund auch die Baukostenim Rahmenzu halten(die baulicheAnlagewird in standardisierten Baumodulenenichtet),wird die Baugrenzeim B-Plan den Vorstellungendes Bauherrnangepaßt.Ein Heranrückenauf ca. 2,20 m wird in untergeordneten Abschnitten entlangder ,,Hansastraße" vom Kreisakzeptiertund von der Gemeinde Leopoldshöhe als vertretbarangesehen.EineBeeinträchtigung von Drittenist, u.a. durch den Abstand i.V.m. der ,,Hansastraße", nicht erkennbar.Die notwendige Baulast auf der Straßenflächeder ,,Hansastraße" wird von der Gemeinde gestellt. Leopoldshöhe bei Stellungdes Bauantrages in Aussicht Gebäudehöhe Für den Geltungsbereich der 3. Anderunghat die GemeindeLeopoldshöhe eine getroffen,um das Landschaftsbild Höhenfestsetzung nicht erheblichzu belasten. DieseHöhenfestsetzung wird mit der vorliegenden Planungaus dem vorgenannten Grundnichtgeändert. Für das Flurstück1670, auf dem die Kranbahnund das überdachteFreilager keineHöhenfestsetzung vorgegeben. entstehensoll,ist im Ursprungsbebauungsplan Die der Gemeindevorliegenden Unterlagen verdeutlichen, daß die Höheder Halle 10 - /4o- 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03,,866 - Bahnhof' '10,von Westenbetrachtet,durch die hinzukommenden baulichenAnlagennicht überschritten wird. Das Betriebsgelände der FirmaSOR weistein Gefällevon der ,,Hansastraße" zur von ca. 1,50m auf.DurchdiesenGeländeabfall werdendie bisherigen ,,Alleestraße" vorhandenen Gebäudeauf dem Flurstück1670durchdas überdachteFreilagerin der Höhe um 0,90 m überschritten,gemessenvon der Geländehöheder ,,Hansastraße". Städtebaulich wirddiesesals vertretbareingestuft, da das überdachte Freilagernur in Teilbereichen der,,Hansastraße", aufgrundder höherentopographischen Lageder Straße, den Gebäudebestand überragt.Auswirkungenauf das Landschaftsbild werden nicht erurartet. weil das Gebäudedes Roller-Marktes durch seine höhere die Firma SOR abschirmt und in Richtung Westen zur Hofanlage ,,Hanglage" umfangreiche undhochwüchsige Anpflanzungen erfolgtsindbzw.die Höheder Halle 10 nicht überschritten wird. Zudemsind auf dem Betriebsgelände der FirmaSOR zwischen,,Alleestraße" und ,,Hansastraße" keineFreiflächen vorhanden, die in einem Maße bebautwerdenkönnen (2.8. weitereHallen),die eine Höhenbegrenzung erfordern. Die Notwendigkeit einerHöhenfestsetzung wirddahernichtgesehen. lV. Verfahren Aufstellungsbeschluß 17.02.2005 Beschlußüber frühzeitigeBeteiligungder 17.02.2005 Öffentlichkeit FrtihzeitigeBeteiligungder Öffentlichkeit Frühzeitige Beteiliqung der Behörden/TöB Schreiben v.-- biseinschl. Auslegungsbeschluß -bisBeteiligung der Öffentlichkeit Beteiligung der Behörden / TöB Schreiben v.-- biseinschl.Satzunqsbeschluß 11 - /41- Nr. 01/03,,866- Bahnhof' 4. Anderungdes Bebauungsplanes Umweltberichtzum Bebauunqsplan 1. Einleitung a) lnhaltdesPlanes Das im Ortsteil Asemissen ansässige Unternehmen,,S.O.R. Automobil Zur Optimierung des Zubehörkonzepte"hat weitere Expansionsabsichten. der Qualitätder Produktewird eine sowie zur Verbesserung Produktionsablaufes Kranbahnund ein Freilagerbenötigt.Die Kranbahnsowie das Freilagerwerden Gebäude(Halle5 an die bestehenden soll angrenzend überdacht.Die Überdachung Asemissen errichtet und Halle 10) auf dem Flurstück1670, Flur 2, Gemarkung Erweiterungsabsichten ist es somit,die vorgenannten werden.Zieldes Bauleitplanes zu ermöglichen. zu ändern: HierfürsindfolgendeFestsetzungen - Anhebung der Grundflächenzahl(GRZ) von 0,4 auf 0,8 . und der (GFZ)von2,2 auf2,4 im Geltungsbereich der 3. Anderung Geschoßflächenzahl - Verschiebung ca. 10 m um der Hansastraße der Baugrenze entlang - Verpflichtung entlangder Parkplätzean zur Anpflanzung einerHainbuchenhecke 10 der Halle - Festsetzungder anteiligenAusgleichsmaßnahme für die rechtskräftige3. Anderung des Bebauungsplanesaußerhalb des Geltungsbereichesder ist nichtrealisierbar 4. Anderung, diegegenwärtig ca. 1.035qm. Freilagersmit Kranbahnbeansprucht Der Neubaudes überdachten Hinzukommen 23 benötigte Mitarbeiterstellplätze sowie eine externe auf den in der Begründung Ausgleichsfläche. lm übrigenwird auf die Ausführungen Seiten1 und9 - 11verwiesen. b) Zieledes Umweltschutzes von Bedeutungsind die für den Bauleitplan Zieledes Umweltschutzes, Festgelegte im Hinblickauf $ 1 Abs.6 BauGBsindinsbesondere: . BlmSchV Umwelteinwirkungen Gesetzzum Schutzvor schädlichen Geräusche, Erschütterungen u.a.durchLuftverunreinigungen, undVorgänge r WHG Gesetzzur OrdnungdesWasserhaushalts . BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz . BNatSchG Gesetzüber Naturschutzund Landschaftspflege . LWG NRW Landeswassergesetz Darüber hinausgehende Erhaltungsziele,Schutzzwecke und Ziele des für die GemeindeLeopoldshöhe. sindgegenwärtig nichterkennbar Umweltschutzes 2. Beschreibungund Bewertungder Umweltauswirkungen a) Bestandsaufnahme Umweltzustands, Aspektedes derzeitigen soll einschlägige Die Bestandsaufnahme die voraussichtlich erheblich des Gebietes, Umweltmerkmale einschließlichder orientiertsich dabei an beeinflußtwerden,beurteilen.Die Erheblichkeitsschwelle 12 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03,,866- Bahnhof, dem planerischenEinzelfallder u.a. beeinflußtwerden kann durch Art, Größe, Standort und Betriebsbedingungen der Nutzung,aber auch durch das damit verbundeneVerkehrsaufkommen oder lmmissionen. Hinzuzuziehen sind weiterhin insbesondereUmweltbedingungen im Plangebiet wie z.B. die Wertigkeit, Empfindlichkeit oder Vorbelastung des betroffenenGebietes.Die Beurteilungder umweltrelevanten Rahmenbedingungen sind auch bzgl. der zeiflichenDauer zu bewerten. Eine Beeinträchtigung der Umweltbelange wird nicht mit der Anderung des Bebauungsplanes gebracht,sondernwennüberhauptdurchdie direktin Verbindung Tatsache,daß der Gewerbebetriebbetriebsbedingtim Rahmen der verfügbaren Grundstücksflächen agiert hat. Dadurchsind in der Vergangenheit bereits nicht überbaubare Grundstücksflächen durch baulicheAnlagenin Anspruchgenommen worden. Dafür notwendigeBaugenehmigungen sind im Einvernehmenmit der Gemeindeerteiltworden.Die Grünstreifen, welcheim Ursprungsbebauungsplan u.a. entlangder Hansastraße festgelegt sind,wurdenvon der FirmaSORzum Rangieren benötigt.Die Flächenwurdendaherversiegelt. EineAnpflanzung ist deshalbnicht gegeben. DiegesamtenFlächender Flurstücke 1378,1612,1670,1FB7und 1S8Bist aus Sicht der Umweltüberformt worden,indemsie in derVergangenheit alsAckergenutztund im weiteren Verlauf bauleitplanerischals Gewerbeflächenfestgesetzt und beansprucht wordensind,einschließlich dervorhandenen Ausgleichsflächen. Die Flurstückeliegenteilweiseintegriertin einemGewerbegebiet bzw. bildenden Ubergang zur freienLandschaft. DieseristdurchAusgleichsmaßnahmen i.V.mder 3. Anderungdes Ursprungsbebauungsplanes hinreichen? berücksichtigt worden. Die bestehendeProduktionder Firma läßt keineAuswirkungen erkennen,die in Verbindung mit demGewerbegebiet immissionsschutzrechilich zu envähnenwäre. Die hier angesprochenen Flächensind daherinsoweitbereitsdurchden Menscnen in Anspruchgenommen,daß von einer gewerbegebietstypischen Vorbelastung auszugehen ist. Die Betrachtung der Ergebnisse der obenbeschriebenen Bestandsaufnahme hat die GemeindeLeopoldshöheveranlaßt,die umweltbezogene Situationgem. dem umweltbericht undden Inhaltendes g 1 (6) Nr.7 BauGBdahingehend zubeurteilen, mit der vorliegenden Planung keine erheblichen Umweltauswirkungen gem. !aß (6) 1 Nr. 7 BauGB verbunden sind. $ b) Prognosezur Entwicklung des Umweltzustandes Bei Durchführung der Planung: - wird bereitsversiegelte Flächein Anspruchgenommen - vorhandene baulicheAnlagenkönnengenutztwerden(2.B.Zuwegungen), - neueFlächenversiegelungen werdennichterforderlich - Produktionsabläufe werdenoptimiert, auchhinsichflich internerTransportwege BeiNichtdurchführung der Planung: - ist ggf. bisherunversiegelte / landwirtschaftlich genutzteFlächein Anspruchzu nehmenodersoweitverfügbarbisherungenutzteGewerbefläche zu erwerben darausresultiert: 13 - ,lva- 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03,,866- Bahnhof, - daß dieserProduktionsabschnitt vom Hauptstandort ausgelagert werdenmuß,da hierkeineweiterenFlächenverfügbarsind somit werden neben weiteren Flächenversiegelungen auch zusätzliche Transportwege notwendig damitwärenVerlustefür alleSchutzgüter verbunden c) Vermeidung, Verringerung undAusgleich Mit demAnderungsbereich werdenFlächenangesprochen, die aufgrundder bisrang getroffenenFestsetzungen und erteiltenBaugenehmigungen zum überwiegenden Teil bereitsbebautsind.somit sindbereiisheutedie Gewerbegrundstücke 1378und 1.670umfangreich versiegelt.lm Geltungsbereich der 3. Anderungwerden keine Anderungenvorgenommen. Ein Eingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt ist danachim Zusammenhang mit der 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03,,8 66 - Bahnhof'nicht gegeben.Aus diesemGrundeentfälltdie Notwendigkeit zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem.g 1 a BauGBi.V.m.BnatSchGsowre dasAufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung. DiezurVermeidung,verringerungundzumAusgleichvon sonstigenerheblichen / nachteiligen Umweltauswirkungen, gem.1 (6) Nr. 7 e, f BauGBooer hierbeispielhaft etwa Festsetzungen gem.g I (1) Nr. 24 BauGBtreffenauf die vorliegendeplanung nicht zu, weder für das Vorhaben noch für die Gesamtbeurteilung des Gewerbebetriebes. d) Planungsalternativen Anderuveitige Planungsalternativen werdennichtgesehen.Die vorliegendeplanung optimiertden gegebenenGewerbestandort und integriertdie Erweiterungin den Bestand. Die Errichtungdes Vorhabensauf der letzten innerhalbdes B-plangebietes liegendenFreifläche, entlangder Alleeskaße,steht nichtzur Diskussion,weil bei dieser Variantenoch eine teilweisezusammenhängende, unversiegelteFläche beanspruchtwürde. Betrachtetman die internenProduKionsabläufen, die eine Verbindung der Kranbahnund des Freilagers zu denArbeitsprozessen in der Halle5 benötigen, ist auch unter diesem GesichtspunK,diese planungsvariante unrealistisch. 3. ZusäElicheAngaben a) Methodik/ Vorgehensweise Der GemeindeLeopoldshöhe liegenkeineErkenntnisse vor,daß mit der vorgelegren Planungnachteilige umweltauswirkungen verbundensind,weshalbkeine weiteren uberprüfungenerfolgt sind. weitere untersuchungen / Gutachtenwerden für entbehrlicheingestuft,da nach gegenwärtiger Einschätzungauch bei weiteren Fachinformationen zu den Auswirkungen auf die einzelnenschutzgüterund ihre Wechselwirkungen keineanderenErgebnisse enllrartet werden. 14 - /44- 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 01/03,B 66 - Bahnhof, b) Monitoring Mit der Planungwerdenkeineerheblichen Beeinträchtigungen des umweltzustandes und der Umweltmerkmaleim Wirkungsbereichdes Vorhabens / oes Bebauungsplanesenrvartet, weshalb die Gemeinde Leopoldshöhe keine Überwachungsmaßnahmen plantoderentsprechendes veranlaßt. Ziel der Überwachungist nicht, eine umfassendeVollzugskontrolledes Bebauungsplanes zu realisieren. Es sollenlediglicherhebliche vorhergesehene wie unvorhergesehene Auswirkungen (positivewie negative)- die bei der Durchführung - festgestellt der Planungen auftreten bzw.erfaßtwerden. Eine grundsätzlicheÜbenrrrachung im gesamten Gemeindegebietist durch regelmäßigeAußendiensttätigkeiten von Mitarbeiternder Gemeindeverwaliung gewährleistet. WeitereInformationen über Auswirkungen gelangendurch sonstige externeInformationen (2.B.Anrufevon Bürgern) derGemeinde zur Kenntnis. Die Gemeinde Leopoldshöhe wird zur überwachung von eventuellen, unvorhergesehenen umweltauswirkungen auf die Informationen der entsprechenoen Fachbehörden zurückgreifen. Diesesind durchg 4 Abs. 3 BauGBzur Mitteilung angehalten. c) Zusammenfassung Es slnd keine erheblichenAuswirkungenund / oder Wechselwirkungen für die jeweiligenSchutzgüter(Mensch,Tiere, Pflanzen,Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft,Kulturgüter-und sonstige Sachgüter)durch das planvorhaben offensichtlich. Die vorliegendePlanunggreift auf eine Flächezu, die bereitsheute gewerbliche Bauflächen aufiryeist. Die beanspruchte Flächeauf dem Flurstück1670ist durchdie Nutzungals Rangierfläche und Parkplätzenahezuversiegelt. Auf den Flurstücken 1378,1586,1587,1588und1612erfolgtkeineAnderung. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gem.g 1 a BauGBi.V.m.dem BNatSchG findetdeshalbkeineAnwendung. Zudemerlangteder Ursprungsbebauungsplan vor Einführung dieserVorgabeseineRechtskraft. Maßnahmen insbesondere hinsichtlich des Abfall-, Wasser-, Booen-, lmmissionsschutzes undNatur-undLandschaftsschutzes werdennichtgesehen. Die Bodenversiegelung und-verdichtung wirdaufdasnotwendige Maß beschränkt. Andere in Frage kommendeFlächensind, vor dem Hintergrunddes Ziels, oen Produktionsstandort an einen Standortzu belassen,ohne Bedeutung.Mit der Planung wird verhindert, daß bei einer Standortverlagerung SSf. bisher landwirtschaftlich genutzteFlächein gewerbliche Flächeüberführtwerden müßte und somitdieProduktionsundTransportwege auseinander dividiertwerden. Aus den hieraufgeführten Gründenbietetsichdie vorgelegte städtebauliche Lösung 4. Zusammenfassende Erklärung(WirdnachdemSatzungsbeschluß erstellt.) a) Art undweise wiedie umweltbelange unddie Ergebnisse der öffenflichkeitsund Behördenbeteiligungen berücksichtigt wurden b) Art und Weise der Berücksichtigungder geprüften anderweitrgen Planungsmöglichkeiten 15 -/4s- 6 o Y, (! o t-. c.l |..o (l' g l! - .,14a- (o o o z co c o) o, o o t E dlmo_ (l, x UI - /u+_