Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
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GEMEINDE LEOPOLDSIIÖHE
Bebauungsplan
Nr. 01/03
,,8 66 - Bahnhof'
4. Anderung
Planzeichnung
TextlicheFestsetzungen
Begründung
Umweltbericht
Stand:Aufstellung,tr'rühzeitigeBeteiligung,Februar 2005
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Geltungsbereichder
4. Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr. 01/03
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Grenzedesräumlichen
Geltungsbereiches
derBebauungsplanänderung
Gemeinde
Leopoldshöhe
4. Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr. 01/03
,,B 66 Bahnhof' der
GemeindeLeopoldshöhe
M 1 : 5.000
- Ä2.1-
66 - Bähnhof'
Nr. 01/03,,8
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Seiie
lnhalt
Ü b e r s i c h1t : 5 . 0 0 0 . . . . . . . . . .
Präambe1.......
P l a n z e i c h n u n.g. . . . . . . . . . . . . . . . . .
Planzeichene*lärung.............
/ Hinweise......
TextlicheFestsetzungen
Verfahrensvermerke............
Begründungzum Bebauungsplan............
zum Bebauungsplan..........
Umweltberiäht
Erklärung....................
Zusammenfassende
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ab Seite
.......abSeite
zur Beqründunqdes Bauleitplans
lnhaltsverzeichnis
l. Allgemeines
des Bebauungsplanes
1 . Zie| Zweckund Notwendigkeit
ausdem Flächennutzungsplan,
2 . Entwicklung
/ künftigeDarstellung
bisherige
undLandesplanung
an die Zieleder Raumordnung
Anpassung
des Geltungsbereiches
4 . Abgrenzung
1
1
z
2
ll. GegenwärtigeRahmenbedingungen
und
/ Baugrund
/ Geländeverhältnisse
1. Lageim Gemeindegebiet
Bodenverhältnisse
/ baulicherBestand
2. Eigentumsstruktur
3. Nutzung/ lmmissionsbelastung
3
3
lll. WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungender Planung
1. Belange des Umweltschutzes,des Naturschutzes und der
Landschaftspflege
Belangen
Aussagenzu einzelnen
a) Grundsätzliche
Aussagenzu Ausgleichsmaßnahmen
b) Grundsätzliche
c) Eingriffsregelung
des Eingriffes
/ Minimierung
Vermeidung
/ Entwicklungsziel
auf
der
Eingriffsfläche
Maßnahmen
Komoensationsmaßnahme
derAusgleichsmaßnahme
Sicherung
d) Sparsamerund schonenderUmgangmit Grundund Boden unter
von
Wiedernutzbarmachung
Begrenzungder Bodenversiegelung,
Flächen, Beachtung der Aspekte zut Nachverdichtungund
Aussagen zu Altlasten / Bodenschutz I
Innenentwicklung,
undBodenentsorgung
Bodenaushub
des
Umweltberichtes
Ergebnis
e)
2. BelangedesVerkehrs/ der Erschließung
/ des Denkmalschutzes
3. Belangeder Baukultur
und
derOberflächenentwässerung
4. BelangederVer- und Entsorgung,
desWasserschutzgebietes
- /42>-
3-4
4-6
6-7
7
8-9
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/og,,866 - Bahnhof'
5. Zukünftige
Nutzung
a) Städtebauliches
Konzept
b) Erläuterung
der Festsetzungen
Nichtüberbaubare
Fläche
(GRZ)/ Geschoßflächenzahl
(GFZ)
Grundflächenzahl
Baugrenze
Gebäudehöhe
lV.Verfahren
9-11
I
9-10
10
10
'10
1 0- ' 11
11
lnhaltsverzeichnis
zum Umweltberichtdes Bebauunqsplanes
1. Einleitung
a) Inhaltdes Planes
b) Zieledes Umweltschutzes
2. Beschreibung
undBewertung
der Umweltauswirkungen
Einleitung
a) Bestandsaufnahme
b) Prognosezur Entwicklung
des Umweltzustandes
c) Vermeidung,
Verringerung
undAusgleich
d) Planungsalternativen
3. Zusätzliche
Angaben
a) Methodik/ Vorgehensweise
b) Monitoring
c) Zusammenfassung
4. Zusammenfassende
Erklärung
a) Art undWeisewiedie Umweltbelange
unddie Ergebnisse
der
ÖffentlichkeitsundBehördenbeteiligungen
berücksichtigt
wurden
b) Art undWeiseder Berücksichtigung
der geprüften
anderweitigen
Planungsmöglichkeiten
Anlagen:
1. Umweltbezogene
(liegennochnichtvor)
Stellungnahmen
2. beizufügende
(liegennochnichtvor)
Verwaltungsvorlage
3. Bilanzierung
der Eingriffsbewertung
- /t23-
12
12
12
12-14
13
'13
14
14
14-15
15
15
15
15
15
15
4. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01/03,,866 - Bahnhof'
Präambel
Aufgrunddes $ 1 Abs.3 und des g 10 des Baugesetzbuches
(BauGB)und g 86 der
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) i.V. mit g 41 der
Gemeindeordnung
NRW (GO NR\ 0 hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe
den
Bebauungsplan
Nr. 01/03,,B66 Bahnhof',bestehendaus der Planzeichnung
und
den textlichenFestsetzungen,
sowie den örtlichenBauvorschriften,
als Satzung
beschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
4. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01/03,,866 - Bahnhot'
g / Textliche Festsetzungen
Planzeichenerklärun
Festsetzungen
Art der baulichenNuEung
GE
Gewerbegebiet
(SI BaUNVO)
Maßder baulichenNutzung
GRZ0,8
(Sg(r)r.rr.
r BaucB,
Grundflächenzahl
Sr6BauNVo)
GFZ2,4
Geschoßflächenzahl15s 1t)Nr.t BaucB,
S16BauNVo)
Höhebaulicher
Anlagen
H=8m
Anlagenvon Oberkante
Geländebis Oberkante
Höhebaulicher
Dachhaut
(S I (1)Nr. 1 BauGB,S 16BaUNVO)
Baugrenze
. Baugrenze (s9 (1)Nr.2BauGB,
s 22unds 23BauNVO)
Flächenfür die Regelungdes Wasserabflusses
mit Überlauf
Versickerungsmulde
'16,
(S9 (1) Nr.
(6)BaUGB)
Maßnahmenund Flächen
Planungen,Nutzungsregelungen,
für Maßnahmenzum Schutz,zur Pflegeund zur Entwicklung
von Boden,Naturund Landschaft
zumSchutzzur
Umgrenzung
von Flächenfür Maßnahmen
von Boden,Naturund Landschaft
Pflegeundzur Entwicklung
(SI (1)Nr.20,(6)BaUGB)
derAusgleichsfläche
Zuordnung
/ Bezeichnung
A
(S9 (1) Nr.20 BauGB,S 135 a - c BauGB,S 8 BNatSchG)
- /2a-
4. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01/03,,866 - Bahnhof'
SonstigePlanzeichen
Grenzedes räumlicheri
Geltungsbereichs
des Bebauungsplans
(S9 (7)BaucB)
Abgrenzung
unterschiedlicher
Nutzungen
z.B.von Baugebieten
oderAbgrenzungen
desMaßesder Nutzunginnerhalbeines
Baugebietes
TextlicheFestsetzungen
- GE
Gewerbegebiet
Gemäß
i.V.m.
S 8 BaUNVO
S 1 (4)bis(9)BauNVO
-
-
ZulässiqsindfolgendeNutzungen
nachg 8 (2)und(3)BauNVO
Gewerbebetriebe
allerArt, Lagerhäuser,
Lagerplätze
undöffentlicheBetriebe
Geschäfts-,Büro-undVerwaliungsgebäude
Wohnungenfür Aufsichts-und Bereitschaftspersonen
sowie für Betriebsinhaberund
Betriebsleiter,
die dem Gewerbebetrieb
zugeordnetund ihm gegenüberin Grundfläche
undBaumasse
untergeordnet
sind.
Unzulässiq
sind gem. g 1 (5) und (6) BauNVOdie gemäßS I (2) und (3) BauNVO
allgemein
zulässigen
oderalsAusnahme
zulässigen
Nutzungen
Tankstellen
Anlagenfür sportlicheZwecke
Anlagenfür kirchliche,
kulturelle,
sozialeundgesundheitliche
Zwecke
Vergnügungsstätten.
ll. Bauweiseund überbaubareGrundstücksflächen
Ein seitlicherGrenzabstand
ist einzuhalten,
die Längender einzelnenBaukörperwerden
jedochnichtbeschränK.
Die Gebäuderichtungwird nicht zwingend festgelegt,jedoch ist durch rechtzeitige
Abstimmung
mitderGemeinde
eineAnpassung
an die Nachbarschaft
anzustreben.
Die Dachformund die Art der Dacheindeckung
werden nicht festgelegt,jedoch sind
> 30' unzulässig.
Satteldächer
miteinerDachneigung
Natur und Landschaft
Maßnahmen
auf derAusqleichsfläche
A undderenZuordnunq
DieAusgleichsmaßnahme
auf den Flurstücken
1588und 1612sowie1SB7(Teilfläche
RRB),
Flur 2, GemarkungAsemissensind gemäß der Baugenehmigung
vom 26.04.2000
(Akz.: 63.30.LH.239/99-0)
und dem dazugehörigen
Begrünungsplan
anzulegen.Die
Anpflanzungen
sindaufDauerzu unterhalten
undbeiAbgangin gleicher
Art zu ersetzen.
- /t2+-
4. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01/03,,8
66- Bahnhof'
DieAusgleichsmaßnahme
auf den Flurstücken
1588und1612sowie1587(Teilfläche
RRB),
Flur2, Gemarkung
Asemissen
wirddem Eingriffauf den Flurstücken
1588und 1587gem.
'l
S 35 a - c BauGBzu 10Oo/ozugeordnet.
Es wirddavonausgegangen,
daß i.V.mmitderAusgleichsmaßnahme
aufdem Flurstück
230
(Teilfläche),
Flur 1, Gemarkung
Asemissen(sieheStädtebaulicher
Vertrag)der Eingriffmit
der zugeordneten
Maßnahme
ausgeglichen
ist.DieAusgleichsmaßnahme
auf dem Flurstück
230 (Teilfläche),
Flur 1, Gemarkung
Asemissen
wirddem Eingriffauf den Flurstücken
1588
und 1587gem.$ 135a - c BauGBzu 100% zugeordnet.
Maßnahmen
aufderAusqleichsfläche
B undderenZuordnunq
DieAusgleichsmaßnahme
auf dem Flurstück
1586, Flur2, Gemarkung
Asemissen,
mit der
Bezeichnung
B ist als Feldgehölz
anzulegen.
Dieanzupflanzenden
heimischen
Gehölzesind
mind.2 x verschult
anzupflanzen.
Diestrauchartigen
GehölzemüsseneineMindesthöhe
von
60 - 100 cm aufweisen,die HeistereineMindesthöhe
von 100- 150cm besitzen.Pro m' ist
jeweilsein Gehölzanzupflanzen.Die Sträuchersind gruppenartigzu 3 - 5 Gehölzeneiner
Art, die Heistersindgruppenartig
mit 3 Gehölzenanzulegen.
Die Hochstämme
habeneinen
Stammumfang
von 12 14 cm aufzuweisen.
Alle 10 12 m ist ein Hochstamm
zu pflanzen.
Die Anpflanzungen
sind auf Dauerzu unterhalten
und bei Abgangin gleicherArt zu
ersetzen.
Die Ausgleichsmaßnahmen
auf dem Flurstück1586,Flur 2, Gemarkung
Asemissenwird
dem Eingiiffauf dem selbenFlurstückgem.$ 135 a - c BauGBzu 100Vozugeordnet.
Es
wird davonausgegangen,
daß der Eingriffmit der zugeordneten
Maßnahmeausgeglichen
ist.
Maßnahmen
aufderAusqleichsfläche
C undderenZuordnunq.
Ökokonto
Die Ausgleichsmaßnahme
auf dem Flurstück1586,Flur2, Gemarkung
Asemissenmit der
BezeichnungC, ist als Feldgehölzanzulegen.Die Maßnahmeist entsprechendden
Ausführungen
für dieAusgleichsfläche
B vorzunehmen.
DieAusgleichsmaßnahmen
auf dem Flurstilck1586,Flur2, Gemarkung
Asemissen,
mit der
Bezeichnung
C, wirdkeinemEingriffzugeordnet.
Die FlächestellteinAusgleichsüberhang
/
Ökokonto da. Die Beanspruchungdes Ökokontos ist erst möglich, wenn dieses
entsprechendhergestelltwordenist.
Sicherunq
derAusqleichsmaßnahmen
DieAusgleichsflächen
sindmit einemWeidenverbisszaun
einzuzäunen.
' Versorgungsleitung
Es wird auf das in der Alleestraßebefindliche10 kV- Erdkabel Nr. 1005
(Niederspannungserdkabel)
und das parallel dazu verlaufende Nachrichtenkabel
hingewiesen.
Hinweise
' Bodendenkmalpflege
Wenn bei Erdarbeitenkultur- oder erdgeschichtliche
Bodenfundeoder Befunde(etwa
Tonscherben,Metallfunde,dunkle Bodenverfärbungen,
Knochen, Fossilien)entdecK
werden,ist nach$$ 15 und 16 desDenkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unverzüglich
der
Gemeinde oder dem Amt für Bodendenkmalpflege,
hier im Auftrag: Lippisches
Landesmuseum,Ameide 4, 32756 Detmold; Tel: 05231/99250;Fax: 0523119925-25,
anzuzeigenund die Entdeckungsstätte
dreiWerkiagein unverändertem
Zustandzu erhalten.
428 -
4. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.01/03,,866 - Bahnhof'
' Wasserschutzgebiet
Es ist die Schutzgebietsverordnung
des Wasserschutzgebietes
Oerlinghausen-HelpupAsemissen
Zonelll zu beachten.
'
_Abwasserrückführungsleitung
In dem Bereichdes Flurstückes
1670,auf dem das Vorhabenerrichtetwird,verläufteine
Abwasserrückführungsleitung
der StadtwerkeBielefeld.Das Bauvorhaben
hat daher rn
Rücksprache
mitdenStadtwerken
Bielefeld
zu erfolgen.
' Städtebaulicher Vertrag
Für den im Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
zu erwartendenEingriffwird die
gelegene
außerhalb
des Geltungsbereiches
Ausgleichsfläche,
innerhalb
des B-Planes01/06
Asemissen"bzw. Flurstück230, Flur 1, GemarkungAsemissen,dem
,,Gewerbegebiet
Flurstücken
1588und 1587,Flur2, Gemarkung
(S1 a Abs.3 i.V.m.S 9
Asemissen
zugeordnet
Abs.1aBaUGB).
Zwischendem Grundstückseigentümer
und der Gemeinde
Leopoldshöhe
ist
diesbezüglich
einstädtebaulichem
Vertragabgeschlossen
worden.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch
(BauGB) in der aktuellenFassung der Bekanntmachung
vom
(BGBI.| 5.2141, 1998BGBI.I S. 137,2004BGBI.I 5.718,zutetzt
27.08.1997
geändertdurchArt. 1 v.24.06.2004
BcBl. I S. 1359)
- Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) in der aKuellen Fassung der
Bekanntmachung
vom 25.Mäz2002(BGBI.I S. 1193;2003BGBI.l S. 2304;zuletzt
geändertdurchArt. 5 v. 24.06.2004
BGBI.I S. 1381)
- Gesetzüber die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) in der aktuellenFassungder
(BGBI.I S. 2359,2002 BGBI.I S. 1914,zuletä
Bekanntmachung
vom 05.09.2001
geändertdurchArt.3 v. 24.06.2004
BGBI.I S. 1380)
- Gemeindeordnung
für das LandNordrhein-Westfalen
(GO NRW)in der Fassungder
Bekanntmachung
(cV NWS. 666)
vom '14.07.1994
- Baunutzungsverordnung
(BauNVO)in der Fassung der Bekanntmachung
vom
(BGB|.
23.01.1990
I S. 132)
- Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRV$ in der Fassung der
(GVNRWS. 256)
Bekanntmachung
vom 01.03.2000
- Planzeichenverordnung
(BGBI.1991lS. 58)
vom18.12.1990
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4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03,,8
66 - Bahnhof'
L Allgemeines
1. Ziel,Zweckund Notwendigkeitder Bebauungsplanänderung
Das im Ortsteil Asemissen ansässige Unternehmen,,S.O.R. Automobil Zur Optimierung des
Zubehörkonzepte"hat weitere Expansionsabsichten.
Produktionsablaufes
sowiezur Verbesserung
der Qualitätder Produktewird eine
Kranbahnund ein Freilagerbenötigt.Die Kranbahnsowie das Freilagerwerden
Gebäude(Halle5
überdacht.
Die Überdachung
sollangrenzend
an die bestehenden
und Halle 10) auf dem Flurstück1670, Flur 2, GemarkungAsemissenerrichtet
weroen.
Flächevor, die
Der Bebauungsplan
siehtfür das Flurstück1670eine überbaubare
heranreicht.Zwischen der ehemaligen
bis auf 12 m an die ,,Hansastraße"
Bauflächeverläuftein ca. 10 m breiter
Umspanneinrichtung
und der gewerblichen
Grünstreifen.Die Grünstreifensind gemäß dem Ursprungsbebauungsplan
gärtnerischanzulegen.Mit Errichiungder Überdachung
müßte die überbaubare
erweitert
Fläche bis zur ,,Hansastraße"
und zur ehemaligenUmspanneinrichtung
werden,womitdie planerisch
vorgesehenen
Grünstreifen
entfallen.
Ein weiterer Grünstreifen ist im Ursprungsplanentlang der westlichen
des Flurstückes
1670und 1378vorgesehen.
DieserGrünstreifen
Grundstücksgrenze
geplanten
751 -Neu-.
dienteals Abstandsfläche
zu der damals
Umgehungsstraße
ist bereitsvor einigenJahrenaufgegeben
Die Planungzu dieserUmgehungsstraße
worden. Dementsprechendsind westlich des Ursprungsbebauungsplanes
gewerblicheFlächen für die Firma (siehe 3. Anderung zu diesem B-Plan)
ausgewiesenworden,auf den zwischenzeitlich
die Hallen8, 9 und 10 errichtet
wurden.Der Ursprungsbebauungsplan
wird durchdie vorliegende
Planungentlang
der westlichen
Grundstücksorenze
des Flurstückes
1670und 1378den tatsächlichen
Gegebenheiten
angepaßt.
Die in der 3. AnderunggeplanteAusgleichsfläche,
neben dem Roller-Markt
(Flurstück 1586), konnte nicht realisiert werden. Trotz Bemühungen des
Firmeninhabers
konnte der Grundstücksinhaber
nicht von der Veräußerungzu
Ausgleichszwecken
überzeugtwerden. Dadurch entsteht ein Defizit in der
Ausgleichsbilanzierung
der 3. Anderung.lm Rahmender 4. Anderung ist das
Ausgleichsdefizit
ausder3. Anderungzu regeln.
Die Grundflächenzahl
ist im Geltungsbereich
der 3. Anderungmit 0,4 und die
Geschoßflächenzahl
mit 2,2 festgesetztworden.Währendder Bearbeitungzur 3.
Anderungwarendie Planungender Firmabekanntbzw.der Bauantraglief zeitlich
parallelzur B-Planänderung.
Der baulicheUmfangentsprachzu diesemZeitpunkt
Fehlerist erst
bereitseinerhöherenGrundflächenzahl
als 0,4. Dieserredaktionelle
jetzt bei der erneutenDiskussion
deutlichgeworden.
um eine Betriebserweiterung
gesichertist,mußdie Grundflächenzahl
von 0,4 auf 0,8
Damitder Bestandrechtlich
im Geltungsbereich
der3. Anderungangehoben
werden.Parallelhierzuwirddie GFZ
mit 2,4 angepaßt.
Für die aufgezeigten
Punkteist eine Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03
wird eine bessereNutzungder Grundstücke
Hierdurch
,,B66 - Bahnhof'notwendig.
schaft hierfürdie rechtlichen
Voraussetzungen.
erzielt.DieBebauungsplanänderung
- /A'1,-
Nr. 01l03,,866 - Bahnhof'
4. Anderungdes Bebauungsplanes
bisherige/ künftigeDarstellung
2. Entwicklungaus dem Flächennufzungsplan,
vom 15.06.1971,
der Gömeinde
Leopoldshöhe
Der wirksameFlächennutzungsplan
stelltden Anderungsbereich
zuletztgeändertmit der 12.Anderungvom 04.12.2002,
1587und 1588als Gewerbefläche
für die Flurstücke1612,1670,1586(Teilfläche),
wirddahernichterforderlich.
dar.EineFlächennutzungsplanänderung
3. Anpassungan die Zieleder Raumordnungund Landesplanung
Darstellungen des
vorgesehene Planung entspricht den
Die
(GEP),
Bielefeld,der für den
Oberbereich
Gebietsentwicklungsplanes Teilabschnitt
der Anderungeinen Bereichfür gewerblicheund industrielle
Geltungsbereich
Anderungstehen daher
(GlB)
Nutzungen
darstellt.Die Inhalteder vorliegenden
nichtentgegen.
landesplanerischen
Zielsetzungen
4, Abgrenzungdes Geltungsbereiches
1587und 1588in
Die Anderungbetrifftdie Flurstücke1612,1670,1586(teilweise),
wird im Einzelnenwie
Asemissen.DerAnderungsbereich
der Flur2 der Gemarkung
folgtumgrenä:
-
im Westendurchdie HofstelleAlleestraße34
BahnAG
im Nordendurchdie Gleiseder Deutschen
genutzteGrundstücke
im Ostendurchgewerblich
Nutzungundder B 66.
im Südendurchdas Flurstück1333mitgewerblicher
von ca.26.600m2.
umfaßteineFlächengröße
DergesamteAnderungsbereich
(DGK)ist beigefügt.
Grundkarte
Ein Planausschnitt
der Deutschen
ll. Rahmenbedingungen
1.
Lage im Gemeindegebiet /
Bodenverhältnisse
Geländeverhältnisse/ Baugrund und
der Anderungliegt am westlichenOrtsrandvon Asemissen,
Der Geltungsbereich
Bielefeld- Lemgo.
südlichder Eisenbahnstrecke
schließt sich das Gewerbegebiet
Weiter nord-westlichvom Anderungsbereich
grenzt
eine landwirtschaftlich
an das Betriebsgelände
Asemissenan. lm Westen
genutzte Fläche. lm Osten und Süden befindetsich das Gewerbegebietdes
Nr.01/03"B 66 - Bahnhof'.
Bebauungsplanes
leichtab.
fälltin RichtungNorden,zur Eisenbahn,
DieweitbreUmgebung
vom
herausgegeben
Bodenkarte, Blatt Asemissen,
Gemäß der
'1990,
letzte Fortführung 1999, steht im
NRW
Landesvermessungsamt
Parabraunerde
an.
der Bodentyp
Geltungsbereich
2
- /32--
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03'8 66- Bahnhof'
2. Eigentumsstruktur
/ baulicherBestand
Der Anderungsbereich
befindetsich im Privatbesitz.
Auf den Flurstückensind
Gewerbebautenund Parkplätzeerrichtetund Ausgleichsmaßnahmen
angelegt
worden. Die vorhandenenGebäude sollen auch weiterhinbestehen bleiben.
Lediglichder gegenwärtigvorhandenePkw-Parkplatz
auf dem Flurstück1670
entfällt,da dieserdurcheine Kranbahnmit überdachtem
Freilagerersetztwerden
soll.
Die entfallendenPkw-Stellplätzewerden auf dem selben bzw. auf dem
angrenzenden
Flurstück
1588neuangelegt"
3. Gegenwärtige Nutzung /
lmmissionsbelastung
Zustand von
Natur und Landschaft I
Die Flurstückeim Geltungsbereich
gewerblich
der Anderungwerdenhauptsächlich
genutzt.Die Grundstückesind fast vollständigversiegelt,da die Fläche durch
Gebäude,Rangierflächen
undParkplätze
in Anspruchgenommen
wordensind.
parallelzu den Hallen8, 9 und 10 sind hergestellt
Die Ausgleichsmaßnahmen
worden,währendaufdem Flurstück1586diesesnichterfolqenkonnte.DieseFläche
wird gegenwärtigals Ackerbewirtschaftet.
lmmissionen,
die überdas vertretbare
Maßder gewerblichen
Nutzunghinausgehen,
sindgegenwärtig
für die GemeindeLeopoldshöhe
nichterkennbar.
lll. WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungender Planänderung
1. Belangedes Umweltschutzes,
des Naturschutzes
undder Landschaftspflege
a) Grundsätzliche
Aussagenzu einzelnenBelangen
Bei der vorliegenden
Bebauungsplanänderung
gemäß
kommtdie Eingriffsregelung
zum Baurecht"
in Verbindung
mit dem g 1a BauGB
$ I a (1) BNatSchG,,Verhältnis
Belange"
im
Geltungsbereich
des
Ursprungsbebauungsplanes
,,Umweltschützende
nichtzur Anwendung,
da dieservor Einführung
der Eingriffsregelung
im Jahre1993
Rechtskrafterlangthat.
lm Geltungsbereich
der 3. Anderunggreiftdie Eingriffsregelung.
Für die Bewertung
der einzelnenumweltschützenden
Belangeist in derAbwägungzu prüfen,ob mit der
4. Anderungein Eingriffin Natur und Landschaftzu erwartenist. Dabei bleiben
unveränderte
Festsetzu
ngenaußerBetracht.
Mit der vorliegenden
Planungwerdenkeine Festsetzungen
verändert.Eine neue
Bewertung
dereinzelnen
umweltschützenden
Belangeistdahernichtnotwendig.
b) Grundsätzliche
Aussagenzu Ausgleichsmaßnahmen
Die in der 3. AnderunggeplanteAusgleichsfläche
(Teilfläche
des Flurstückes
1586),
nebendem Roller-Markt,
ist bzw.konntenichtrealisiertwerden.TrotzBemühungen
des Firmeninhabers
konnteder Grundstücksinhaber
nichtvon der Veräußerung
zu
Ausgleichszwecken
überzeugtwerden. Dadurch entsteht ein Defizit in der
_te7_
Nr. 01/03"B66 - Bahnhof
4. Anderungdes Bebauungsplanes
der 3. Anderung.lm Rahmender 4. Anderungist dieses
Ausgleichsbilanzierung
anzupassen'
istentsprechend
zu regeln.Die Bilanzierung
Ausgleichsdefizit
welcherEingriffauf
um klazustellen,
wirdnotwendig,
DieärfolgteFlächenzuordnung
wird.Diesstelltsichwiefolgtda:
welchemFlurstückausgeglichen
Ausgleichsfläche Eingriff
Zuordnungzu
Flurstück
1587 (RRB),
1588,1612
F tacne A
FirmaSORgem.3.Anderung
FlächeB
Flächeauf dem Flurstück1586gem- 1586 6reimacne,
überbaubare
sieheB-Plan)
3. Anderung
1586 6renRacne,
Ökokonto
FlächeC
siehe B-Plan)
des Ökokontosist
NachHerstellung
Das ökokontowird keinemEingriffzugeordnet.
diesesfür einenEingriffan andererStelleeinsetzbar.
c) Eingriffsregelung
von Flächenfür die Enichtungder Kranbahnund des
Für die Inanspruchnahme
zum
da die Eingriffsregelung
ist keinAusgleichnotwendig,
Freilagers
überdachten
gegeben
war.
nicht
ZeitpunK der Rechtskraftdes ursprungsbebauungsplanes
entlangder Hansastraßewäre ein
Lediglichfür die Nutzungdes Grünstreifens
(siehe
Vermeidung/Minimierung)'
Ausgleichggf.angezeigt
inhaltlicher
Acker)wird weiter als
auf dem Flurstück1586 (gegenwärtig
Die Ausgleichsfläche
wird nur in soweitfür
festgesetä.DieAusgleichsfläche
/ Feldgehölz
Ausgleichsflache
die 3. Anderungin Ansatz gebracht,wie sie für die bisher nicht in Anspruch
wird
Flächebenötigtwird. Die restlicheAusgleichsfläche
genommeneübärbaubare
ausgewiesen'
äls Ökokontogeführtundwirdseparatin der Bilanzierung
Wertpunkte
Wertstufenund auszugleichenden
Die zur 3. Anderungangenommenen
werden übernommen.Eine veränderungder Nutzung und die sich daraus
ergebende Biotopstruktur/ Wertstufeist nicht erfolgt bzw. aufgrund der kurzen
zwischen3. und4. AnderungergibtsichdieseVorgehensweise.
Zeitspanne
Flächeim Geltungsbereich
überbaubare
Mit der 4. Anderungwird die festgesetzte
Die Erhöhungder
greift,
erweitert.
der 3. Anderung,in demdie Eingriffsregelung nicht
GRZ im Geltungsbereichder 3. Anderung hat daher keine größere
wird deshalbvon der selben
zur Folge. In der Bilanzierung
Bodenversiegelung
wie in der 3. Anderung.
Flächeausgegangen,
versiegelten
Der fehlendeAusgleichfür die 3. Anderungwird auf dem Flurstück203, Flur 1,
befindetsich im Bebauungsplan
GemarkungAsemissen,erbracht.Das Grundstück
Bei der BewertungdieserAusgleichsfläche
Asemissen".
Nr. 01/06"Gewerbegebiet
des B-Planesfür das
zur Rechtskraft
Landschaft
ist der zustandvon Natur und
worden.
herangezogen
Gewerbegebiet
Vertrag zum schutz des Landschaftsbildes
Die gemäß dem städtebaulichen
einbezogen'
wirdnichtin die Bilanzierung
Hainbuchenhecke
anzulegende
alsAnlagebei.
liegtderBegründung
Die Bilanzierung
- rt3t7
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03'8 66 - Bahnhof'
Vermeidunq
/ Minimierunq
des Einqriffes
In Zusammenhang
mit der 4. Anderungist die Eingriffsregelung
nichtverbindlich
zu
beachten(s.o.).Die Rücknahmedes im Ursprungsbebauungsplan
festgesetzten
Grünsireifens,
der mit hochwachsenden
Buschwerkzu begrünengewesenwäre,
entsprichtden tatsächlichenGegebenheiten.
Für die in Anspruchnahmedes
Grünstreifens
könnteinhaltlichdie Eingriffsregelung
diskutiertwerden,da dem ca.
12 m breitenGrünstreifen
sehrwohlein gewissesökologischen
Potentialzuerkannt
werden kann. Eine Vermeidung/ Minimierungoder gar Rücknahme der
vorgesehenenPlanungist nicht sinnvoll,da dieser Sachverhaltnur theoretisch
diskutiert werden kann. Die durch die vorliegende Planung erfolgende
Vereinnahmung des Grünstreifens wird als Vermeidung bewertet, da
Grundstücksflächen
venruertetwerden, die bisher durch Bodenversiegelung
beeinträchtigt
wordensind. Als Minimierung
wird die durch die Planungezielte
Wirkung gesehen,daß der Produktionsstandort
zusammenhängend
bestehen
bleiben kann. Die Transportwegewerden im Gegensatzzu Errichtungdes
Vorhabensan einemanderenStandortknappgehalten.
Die entlangder Halle 10 vorgesehenen
Mitarbeiterstellplätze
sind aufgrundder
Anzahlder Mitarbeiter
notwendig.
Auchanderevorhandene
versiegelte
Flächen,die
dem Parkenvon Pkwsdienenkönnten,sind nichtgegeben.Der gewählteStandort
bietet eine direkteAnbindungan die öffentlicheVerkehrsfläche,
wodurch keine
zusätzlichenFlächenfür die Zuwegungbenötigtwerden.Der Vermeidungbzw.
Minimierung
wird daherentsprochen.
Die Aspekteder Vermeidung/ Minimierung
(s. u.).
des Eingriffes
i.V.mder 3. Anderungwerdenberücksichtigt
Maßnahmen
aufder Einqriffsfläche
/ Entwicklunqsziel
Auf der Eingriffsfläche
selberkönnennur bedingtMaßnahmen
veranlaßtwerden.ln
dem Bereich, in dem das Freilagerenichtet wird, verbleibennur geringe
unversiegelteFlächen, weshalb es nicht sinnvoll. erscheint,Anpflanzungen
vorzugeben,die sich nicht entwickelnkönnen. Die verbleibendeunversiegelte
Flächeentsprichtden bishervorhandenen
Pflanzbeeten.
Die dortigenBodendecker
könnenerhaltenbleiben,auchim Hinblickauf die Bauphase.
Weitere Vorgaben für Anpflanzungenentlang der Halle 5 werden aus
brandschutztechnischen
Gründenunterlassen.
Es ist anzunehmen,
daß Fluchtwege
nichtausreichend
freigehalten
werdenkönnen.
Die Ausgleichsflächeauf dem Flurstück 1586 sollte als Eingrünung der
Gewerbehalle
aus Richtungder B 66 dienen.Um diesenAspektzeitnahgerechtzu
werden,wird entlangder südlichenFlurstücksgrenze
des Flurstückes1588 eine
Hainbuchenhecke
angepfl
anä.
Kompensationsmaßnahme
Die für die 3. Anderungnicht realisierbare
Ausgleichsmaßnahme
wird auf einer
Teilflächedes Flurstückes
203,Flur1, Gemarkung
Asemissen,
im Geltungsbereichs
des B-PlanesNr.01/06,,Gewerbegebiet
Asemissen"
bereitgestellt.
Für die Kompensation
wird eine Obstwiesemit heimischenObst-Hochstämmen
angelegt.Die Obstwiese
wird2 x im Jahrgemähtunddas Mähgutwirdabgefahren.
Eine Düngungder Flächeund der Einsatzvon Pflanzenschutzmitteln
erfolgtnicht.
gepflegt.
DieObstwiese
wirdentsprechend
- /#-
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. o1l03,,866 - Bahnhof
des Flurstückes
Die Entwicklung
einerObstwiesebietetsichan, da die Restfläche
ist.
bereitsalsObstwiese
für ein anderesProjektvorgesehen
Sicherunq
derAusqleichsmaßnahme
Die Ausgleichsfläche
auf der Teilflächedes Flurstückes
203, Flur 1, Gemarkung
Asemissen,ist im Eigentumder GemeindeLeopoldshöhe.Über Herstellung,
Vertragmit
Ausführungund Unterhaltung
der Maßnahmewird ein städtebaulicher
der FirmaSORbzw.mit dessenInhabergeschlossen.
lm rechtskräftigen
B-Plan Nr. 01/06 ,,Gewerbegebiet
Asemissen"ist die Fläche
bereitsals Ausgleichsfläche
festgesetzt.lm Rahmendes Ökokontosbestehtdie
zu
Möglichkeit,die vorliegendePlanunghinsichtlichder Ausgleichsmaßnahme
(1994)des B-PlanesNr. 01/06 sind
kompensieren.
Zum ZeitpunKder Rechtskraft
1,13 ha Ausgleichsfläche
Zwischenzeitlich
sind davon
keinemEingriffzugeordnet.
Vertragvereinnahmt.
Die
0,94 ha für ein Bauvorhaben
durcheinenstädtebaulichen
verbleibendeAusgleichsfläche
von 0,19 ha wird für die vorliegendePlanung
beansprucht.
Eine genauezeichnerische
Auflistungdes Ökokontosim
wie auch tabellarische
Asemissen"erfolgtzur
Geltungsbereichs
des B-PlanesNr. 01/06,,Gewerbegebiet
AuslegungdiesesBebauungsplanes.
an der Halle
Die Sicherungder Hainbuchenhecke
entlangder Mitarbeiterparkplätze
10 erfolgti.V.mdem o.g. städtebaulichen
auf
Vertrag.Soweitdie Ausgleichsfläche
dem Flurstück 1586 die Sichtschutzfunktion
erfüllt, ist die Aufgabe der
Hainbuchenhecke
übernommenworden. Um einer flexiblen Handhabungder
gerecht zu werden und um weitere BverschiedenenFlächenansprüche
Planänderungenzu vermeiden, wird im B-Plan kein Pflanzgebotfür die
Hainbuchenhecke
festgesetzt.
der
d) Sparsamer
undschonender
UmgangmitGrundund BodenunterBegrenzung
Bodenversiegelung,
von Flächen, Beachtung der
Wiedernutzbarmachung
Aspektezur Nachverdichtung
und Innenentwicklung,
Aussagenzu Altlasten/
Bodenschutz
/ Bodenaushub
undBodenentsorgung
in
Das Flurstück1670wurde bisherbereitsgewerblichgenutä und entsprechend
genommen.
Anspruch
Nr. 01/03
lm Rahmender 3. Anderungdes Bebauungsplanes
66
Bahnhof'
war
bereits
festgeschrieben
worden,
daß
eine
Eruveiterung
der
,,8
in Richtungder freien Landschaftzukünftigausgeschlossen
ist
Gewerbeflächen
(Schreiben
des RP vom 04.01.2000
Akz:62.34.00-0512).
Die Firmagreiftsomitauf
eine Restfläche zurück. Die vorhandene überbaubare Fläche im
Ursprungsbebauungsplan
ist jedoch für das Bauvorhabennicht ausreichend,
weshalbdiese in den bisher im B-Planals Grünstreifen
festgesetztenBereich
erweitertwerden soll. Durch diese Vorgehensweisewird verhindert,daß weitere
Flächender freien LandschaftdurchAusweisungeiner neuenGewerbefläche
an
werdenmüssen.Gleichzeitig
einer anderenStellein der Gemeindebeeinträchtigt
wird verhindert,daß die Betriebsabläufeauseinanderdividiert werden und
Pendelfahrten
notwend
ig werden.
Für den Geltungsbereichder Anderung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Anderungsbereiches
liegenkeinelnformationen
überAltablagerungen
und Altlastenvor. Der Aspektder
Begrenzungder Bodenversiegelung
wurdebeachtet,indemdurchdie vorliegende
- /36_
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03,,866 - Bahnhof
Planungkeinezusätzlichen
Erschließungsanlagen,
hier insbesondere
Zuwegungen,
geschaffen
werdenmüssen.EinevorrangigeInanspruchnahme
von Brachflächen
erfolgtmitdervorliegenden
Planung,
da die Flächenausnutzung
optimiertwird.
Der Erhalt schutzwürdiger Böden ist zu beachten.Anhand der aufgezeigten
Bodengenese
undderTatsache,daßdie Bodenschutzbehörde
keineschutzwürdigen
Böden und Rohstoffemitgeteilthat, ist innerhalbdes Geltungsbereiches
der
Anderungkeinschutzwürdiger
Bodenzu eruarten.
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
wird i.V.m
3
a
Abs.
2
der
Satzung
über
die
Abfallentsorgung
im
Kreis
Lippe
der
Bodenaushub
$
innerhalbdes Plangebietes
verbracht,soweitdies technischmöglichist. Innerhalb
des Plangebietes
bestehtkein räumlicherSpielraumfür die Unterbringungdes
Bodenaushubs.
Der Bodenaushubist daher abzufahrenund entsorechendzu
entsorgen
bzw.in der Boden-undBauschuttbörse
(lnfounterwww.aloisanzubieten
info.de)"
e) Ergebnis
des Umweltberichtes
Die Betrachtungder Ergebnisseder Bestandsaufnahme
hat die Gemeinde
Leopoldshöhe
veranlaßt,die umweltbezogene
gem.
Situation
dem Umweltbericht
und den Inhaltendes g 1 (6) Nr. 7 BauGBdahingehend
zu beurteilen,
daß mit der
vorliegenden
Planungkeine erheblichenUmweltauswirkungen
gem. g 1 (6) Nr. 7
BauGBverbunden
sind.
Die vorgelegtestädtebauliche
Lösungerscheintaus verschiedenen
Gründenam
sinnvollstenzu sein. Eine Erläuterungist dem Umweltbericht
ab Seite 12 zu
entnehmen.
2) Belangedes Verkehrs/ der Erschließung
Die eruveiterte
Bauflächeauf dem Flurstück1670kannüberdie ,,Hansastraße"
und
die ,,Alleestraße"
erschlossenwerden.Bei einer Anbindungan die ,,Alleestraße"
erfolgtdie Zuwegungüberdas Betriebsgelände
der FirmaSOR.
GeplanteMitarbeiterstellplätze
in der nicht überbaubarenFläche entlang der
werden
aus
Sicht
der Verkehrssicherheit
als unproblematisch
,,Hansastraße"
eingestuft.Die ,,Hansastraße"
endetam Behiebsgelände
der FirmaSOR bzw. ein
ausreichenddeminsionierterWendehammerist den geplanten Parkplätzen
vorgelagert.
Das Verkehrsaufkommen
wird in diesemAbschnittder ,,Hansastraße"
aufgrundder Sackgassensituation
und des untergeordneten
Kundenverkehrs
als
sehr geringeingestuft.Ein Gefährdungspotential
durch rückwärtszurücksetzende
Pkwswirdnichtgesehen.
3) Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes
Für den Geltungsbereich
des Bebauungsplanes
liegen keine Informationenüber
kultur-oder erdgeschichtliche
Bodenfunde
vor. Wenn bei Erdarbeitenkultur-oder
erdgeschichlliche
Bodenfunde
oderBefunde(etwaTonscherben,
Metallfunde,
dunkle
Bodenverfärbungen,
Knochen,Fossilien)
entdeckt
werden,ist nachgg 15 und 16 des
Denkmalschutzgesetzes
die Entdeckung
unverzüglich
der Gemeindeoder dem Amt
für Denkmalpflege,
hier im Auftrag LippischesLandesmuseumDetmold, Tel:
05231/9925-50;
Fax 05231/9925-25,
anzuzeigenund die Entdeckungsstätte
drei
aufeinanderfolgende
Werktagein unverändertem
Zustandzu belassen.
- tg+_
Nr. 01/03,8 66 - Bahnhof'
4. Anderungdes Bebauungsplanes
und des
4) Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
Wasserschutzgebietes
von
ist Niederschlagswasser
Aufgrund des $ 51 a Landeswassergesetzes
an
die
oder
befestigt
bebaut,
1996
erstmals
dem
1.
Januar
die nach
Grundstücken,
zu verrieseln
werden,vor Ort zu versickern,
angeschlossen
öffentlicheKanalisation
des
ohne
Beeinträchtigung
dies
sofern
einzuleiten,
oder ortsnahin ein Gewässer
möglichist.
WohlsderAllgemeinheit
Flächeauf dem Flurstück1670
wird die überbaubare
Planung
Mit der vorliegenden
sind vor
Gewerbehallen
vorhandenen
lediglicheryeitert.Die auf dem Grundstück
1996 qebaut worden. Aufgrund dieser Gegebenheitenist der S 51 a
nicht anzuwenden, weshalb eine Abführung des
Landeswassergesetzes
Kanalrechtlichmöglichist. Die Abführung
in den öffentlichen
Niederschlagswassers
ist auch technischgewährleistet'Das vorhandene
des Niederschlagswassers
der
Kanalsystem,hier Trennsystem,nimmt bereits die Niederschlagsmengen
geplanten
Kranbahn
ilberdachten
auf, welchemit der
asphaltierten
Stellplatzfläche
überbautwerdensoll.
'1587
Situationfür die Hallen8, 9 und 10, auf den Flurstücken
Die wasserrechtliche
und 1588,ist im Rahmender 3. Anderungdes B-PlanesNr' 01/03,,866 - Bahnhof'
geklärt worden. Das dort anfallende Regenwasser wird über ein
(Gemarkung Asemissen, Flur 2, Flurstück 1587;
Regenrückhaltebecken
einem namenlosen
v. 16.03.00;Akz: 5.5-66 38 21-121119)
Einleitungsbescheid
Gewässerzugeführt.
wäre bei Bedarf(hier:Kranbahnund
Der Anschlußan den SchmuEwasserkanal
Lagerfläche geplant) ebenfalls gewährleistet.Der Kanal ist ausreichend
Der Anschlußan die öffentlicheVer- und Entsorgungerfolgt im
demensioniert.
Rahmendes Hausanschlusses.
sieht somitvor, daß Schmutz-und Regenwasserdem
Das Erschließungskonzept
/ Alleestraße"zuzuführen.Die
in der ,,Hansastraße
öffentlichenTrennkanalnetz
Lediglichdas Regenwasser
obliegtder GemeindeLeopoldshöhe.
Beseitigungspflicht
(Privateigentum)
in ein
der Hallen8, 9 und 10 wird über ein Regenrückhaltebecken
geleitet.
Gewässer
namenloses
werdenkeine Festsetzunqen
der Bebauungsplanänderung
In dem Geltungsbereich
die
ist und andererseits
zu kleinflächig
getroffen,da einerseits
der Geltungsbereich
erfolgt.
wie obenausgeführt,
Abführungdes Regen-undSchmutzwassers,
lm oder direktam Plangebietist kein überirdischesGewässeroder natürliches
bekannt.
Überschwemmungsgebiet
Flächenwird
landwirtschaftlichen
Wasservon angrenzenden
Mitwild abfließendem
nicht
Situationund den bisherigenErfahrungswerten
aufgrundder topographischen
gerechnet.
Das Plangebietbefindet sich in einem Wasserschutzgebiet.Es ist die
des WasserschutzgebietesOerlinghausen-HelpupSchutzgebietsverordnung
AsemissenZonelll zu beachten.
- ,lA8-
4- Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03,,866- Bahnhof'
Bei Bedarf ist die Frischwasserversorgung
für das Plangebietals gesichert
anzusehen. Die Leitungen sind technisch einwandfrei und ausreichend
demensioniert.
EineAbwasserrückführunqsleitunq
der Stadtwerke
Bielefeldverläuftin dem Bereich
des Flurstückes
1670,auf demdas Vorhabenerrichtet
wird.DieseLeitungwirdnicht
mehr genutzt.In Rücksprache
mit den Stadtwerken
Bielefeldwird eine Bebauung
der Leitungstrasse
als technischmöglicheingestuft.Entsprechende
Gespräche
zwischendem Vorhabenträger
und den Stadtwerken
sind erfolgt.Die Gemeinde
Leopoldshöhe
weistdahernur nochnachrichtlich
aufdieseSituationhin.
5) ZukünftigeNuEung
a) Städtebauliches
Konzept
Durchdie vorgelegte
Planungwirddie vorhandene
gewerbliche
Nutzungintensiviert.
Dadurch wird verhindert,daß weitere Flächen der freien Landschaftdurch
AusweisungeinerneuenGewerbefläche
an eineranderenStellein der Gemeinde
beeinträchtigtwerden müssen. Gleichzeitigwird damit vermieden, daß die
Betriebsabläufe
auseinander
dividiertundPendelfahrten
nötigwerden.
Die Intensivierung
der gewerblichenNutzungund der damit verbundeneerhöhte
Anteilan versiegelter
Fläche,u.a.durchbaulicheAnlagen,Mitarbeiterstellplätze
und
Zuwegungen,
wird städtebaulich
als vertretbarbeurteilt.Diesesauch deshalb,weil
die Höhenentwicklung
der gewerblichen
Bautenin einemabgestimmten
Verhältnis
zueinanderstehen und die Hangsituationwiedergeben.Die entsprechenden
Ausgleichsmaßnahmen
tragenhiezu ebenfalls
bei,indemsie im übergangzur freien
Landschaft
den BetriebdurchdieAnpflanzungen
kaschieren.
Die Ausgleichsfläche
und die überbaubare
Grundstücksfläche
auf dem Flurstück
1586 wird weiterhin festgesetzt.Damit wird verdeutlicht,daß eine andere
Entwicklung,
als mit der 3. Anderungangestrebt,
nichtgewolltist. Diesesentspricht
zudem der Vorgabeder Bezirksregierung
zur 3. Anderung(Schreiben
des RP vom
04.01.2000Akz:62.34.00-0512).
Somit ist / wurde dem Entwicklungsbedarf
des
Gewerbegebietesentsprochen, aber gleichzeitig mit der Ausgleichsfläche
verdeutlicht,daß eine weitere baulicheEntwicklungin RichtungWesten nicht
gewünschtwird. Dem Eigentümerentstehtdadurch- gegenüberder bisherigen
Planung- keinNachteil,da er wie bisherdie Flächelandwirtschaftlich
nutzenkann.
Das Flurstück1586wirddaheraus städtebaulichen
Gründenweiterhinüberwieoend
als Ausgleichsfläche
festgesetzt.
b) Erläuterung
der Festsetzungen
Nichtüberbaubare
Fläche/ überbaubare
Fläche
lm Ursprungsbebauungsplan
parallelzur ,,Hansastraße"
ist bisherein Grünstreifen
und zur westlichenGeltungsbereichsgrenze
sowie zwischen der ehemaligen
Umspanneinrichtung
und der gewerblichen
Baufläche
festgese?tgewesen.Mit der
vorliegendenPlanungwird eine zusammenhängende
überbaubare
Flächefür den
Betriebsbereichder Firma festgesetzt. Dieses entspricht den tatsächlichen
Gegebenheiten.
Die errichtetenbaulichenAnlagensind durch Baugenehmigungen
abgesichert
worden.Verbleibende
Bereichesind mit einerSchwarzdecke
versehen
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03,,866- Bahnhof'
genutztwordenund dienengleichzeitigals
und teilweiseals Mitarbeiterstellplatz
Aufstellfläche
für das Rettungsmaterial
der Feuerwehr.
Für die unversiegelten Flächen des Betriebsgeländeswerden keine
Begrünungsvorgaben
vorgenommen,um keine Notausgänge/ Fluchtwegezu
behindern.
Fläche/
lm Geltungsbereich
der 3. Anderungwird bzgl. der nicht überbaubaren
überbaubare
FlächekeineVeränderung
vorgenommen.
mit
Die Grundflächenzahl
ist in der 3.
mit 0,4 unddie Geschoßflächenzahl
2,2 festgesetzt
worden.Bereitswährendder Bearbeitung
zur 3. Anderungwarendie
Planungender Firma bekanntbzw. der Bauantraglief zeitlich parallelzur BPlanänderung.
Der baulicheUmfangentsprachzu diesemZeitpunktbereitseiner
von ca. 0,8. Von diesem Maß der Nutzungsind auch alle
Grundflächenzahl
Beteiligtenausgegangen.
Der redaKionelleFehlerist erst jetzt bei der erneuten
Diskussionum eine Betriebserweiterung
deutlichgeworden.Damit der Bestand
rechtlichgesichertist,mußdie Grundflächenzahl
von 0,4 auf 0,8 im Geltungsbereich
der 3. Anderungangehoben
werden.Parallelhierzuwirddie GFZ mit 2,4 angepaßt.
Städtebaulich
wirddiesesals vertretbar
denndie Bebauungist bereitsin
angesehen,
dieserDichtevorhandenundtrittnichtnegativin Erscheinung.
lm Bereichdes Ursprungsbebauungsplanes
ist eineAnderungder Grundflächenzahl
bzw. der Geschoßflächenzahl
nichterforderlich,
da die Grundflächenzahl
immermit
gewesenist.
mit2,4festgesetzt
0,8 und die Geschoßfläche
Bauqrenze
Die Baugrenzewird gegenüberdem Ursprungsbebauungsplan
auf dem Flurstück
1670 verlagert,in dem diese zukünftigin einem Abstandvon 3 m entlangder
verlaufenwird. In untergeordneten
Abschnitten
wird die Baugrenze
,,Hansastraße"
jedochauf2,20m an die ,,Hansastraße"
herangeführt.
Die Verschiebung
der Baugrenze
wird notwendig,
um die beidenauf dem Flurstück
1670 vorhandenenBauflächenzusammenführen
zu können und i.V.m. der
Verlagerungder Baugrenze,eine ausreichendeüberbaubareFläche für die
geplantenbaulichen
Anlagenzu erzielen.
Um das Baugenehmigungsverfahren
möglichstunkompliziert
zu gestaltenund auch
die Baukostenim Rahmenzu halten(die baulicheAnlagewird in standardisierten
Baumodulenenichtet),wird die Baugrenzeim B-Plan den Vorstellungendes
Bauherrnangepaßt.Ein Heranrückenauf ca. 2,20 m wird in untergeordneten
Abschnitten
entlangder ,,Hansastraße"
vom Kreisakzeptiertund von der Gemeinde
Leopoldshöhe
als vertretbarangesehen.EineBeeinträchtigung
von Drittenist, u.a.
durch den Abstand i.V.m. der ,,Hansastraße",
nicht erkennbar.Die notwendige
Baulast auf der Straßenflächeder ,,Hansastraße"
wird von der Gemeinde
gestellt.
Leopoldshöhe
bei Stellungdes Bauantrages
in Aussicht
Gebäudehöhe
Für den Geltungsbereich
der 3. Anderunghat die GemeindeLeopoldshöhe
eine
getroffen,um das Landschaftsbild
Höhenfestsetzung
nicht erheblichzu belasten.
DieseHöhenfestsetzung
wird mit der vorliegenden
Planungaus dem vorgenannten
Grundnichtgeändert.
Für das Flurstück1670, auf dem die Kranbahnund das überdachteFreilager
keineHöhenfestsetzung
vorgegeben.
entstehensoll,ist im Ursprungsbebauungsplan
Die der Gemeindevorliegenden
Unterlagen
verdeutlichen,
daß die Höheder Halle
10
- /4o-
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03,,866 - Bahnhof'
'10,von Westenbetrachtet,durch die hinzukommenden
baulichenAnlagennicht
überschritten
wird.
Das Betriebsgelände
der FirmaSOR weistein Gefällevon der ,,Hansastraße"
zur
von ca. 1,50m auf.DurchdiesenGeländeabfall
werdendie bisherigen
,,Alleestraße"
vorhandenen
Gebäudeauf dem Flurstück1670durchdas überdachteFreilagerin
der Höhe um 0,90 m überschritten,gemessenvon der Geländehöheder
,,Hansastraße".
Städtebaulich
wirddiesesals vertretbareingestuft,
da das überdachte
Freilagernur
in Teilbereichen
der,,Hansastraße",
aufgrundder höherentopographischen
Lageder
Straße, den Gebäudebestand
überragt.Auswirkungenauf das Landschaftsbild
werden nicht erurartet.
weil das Gebäudedes Roller-Marktes
durch seine höhere
die
Firma
SOR
abschirmt
und
in
Richtung
Westen
zur Hofanlage
,,Hanglage"
umfangreiche
undhochwüchsige
Anpflanzungen
erfolgtsindbzw.die Höheder Halle
10 nicht überschritten
wird. Zudemsind auf dem Betriebsgelände
der FirmaSOR
zwischen,,Alleestraße"
und ,,Hansastraße"
keineFreiflächen
vorhanden,
die in einem
Maße bebautwerdenkönnen (2.8. weitereHallen),die eine Höhenbegrenzung
erfordern.
Die Notwendigkeit
einerHöhenfestsetzung
wirddahernichtgesehen.
lV. Verfahren
Aufstellungsbeschluß
17.02.2005
Beschlußüber frühzeitigeBeteiligungder 17.02.2005
Öffentlichkeit
FrtihzeitigeBeteiligungder Öffentlichkeit
Frühzeitige
Beteiliqung
der Behörden/TöB Schreiben
v.-- biseinschl.
Auslegungsbeschluß
-bisBeteiligung
der Öffentlichkeit
Beteiligung
der Behörden
/ TöB
Schreiben
v.-- biseinschl.Satzunqsbeschluß
11
- /41-
Nr. 01/03,,866- Bahnhof'
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Umweltberichtzum Bebauunqsplan
1.
Einleitung
a)
lnhaltdesPlanes
Das im Ortsteil Asemissen ansässige Unternehmen,,S.O.R. Automobil Zur Optimierung des
Zubehörkonzepte"hat weitere Expansionsabsichten.
der Qualitätder Produktewird eine
sowie zur Verbesserung
Produktionsablaufes
Kranbahnund ein Freilagerbenötigt.Die Kranbahnsowie das Freilagerwerden
Gebäude(Halle5
an die bestehenden
soll angrenzend
überdacht.Die Überdachung
Asemissen
errichtet
und Halle 10) auf dem Flurstück1670, Flur 2, Gemarkung
Erweiterungsabsichten
ist es somit,die vorgenannten
werden.Zieldes Bauleitplanes
zu ermöglichen.
zu ändern:
HierfürsindfolgendeFestsetzungen
- Anhebung der Grundflächenzahl(GRZ) von 0,4 auf 0,8 . und der
(GFZ)von2,2 auf2,4 im Geltungsbereich
der 3. Anderung
Geschoßflächenzahl
- Verschiebung
ca.
10
m
um
der
Hansastraße
der Baugrenze
entlang
- Verpflichtung
entlangder Parkplätzean
zur Anpflanzung
einerHainbuchenhecke
10
der Halle
- Festsetzungder anteiligenAusgleichsmaßnahme
für die rechtskräftige3.
Anderung des Bebauungsplanesaußerhalb des Geltungsbereichesder
ist
nichtrealisierbar
4. Anderung,
diegegenwärtig
ca. 1.035qm.
Freilagersmit Kranbahnbeansprucht
Der Neubaudes überdachten
Hinzukommen 23 benötigte Mitarbeiterstellplätze sowie eine externe
auf den
in der Begründung
Ausgleichsfläche.
lm übrigenwird auf die Ausführungen
Seiten1 und9 - 11verwiesen.
b) Zieledes Umweltschutzes
von Bedeutungsind
die für den Bauleitplan
Zieledes Umweltschutzes,
Festgelegte
im Hinblickauf $ 1 Abs.6 BauGBsindinsbesondere:
. BlmSchV
Umwelteinwirkungen
Gesetzzum Schutzvor schädlichen
Geräusche,
Erschütterungen
u.a.durchLuftverunreinigungen,
undVorgänge
r WHG
Gesetzzur OrdnungdesWasserhaushalts
. BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz
. BNatSchG
Gesetzüber Naturschutzund Landschaftspflege
. LWG
NRW
Landeswassergesetz
Darüber hinausgehende Erhaltungsziele,Schutzzwecke und Ziele des
für die GemeindeLeopoldshöhe.
sindgegenwärtig
nichterkennbar
Umweltschutzes
2. Beschreibungund Bewertungder Umweltauswirkungen
a) Bestandsaufnahme
Umweltzustands,
Aspektedes derzeitigen
soll einschlägige
Die Bestandsaufnahme
die
voraussichtlich
erheblich
des
Gebietes,
Umweltmerkmale
einschließlichder
orientiertsich dabei an
beeinflußtwerden,beurteilen.Die Erheblichkeitsschwelle
12
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03,,866- Bahnhof,
dem planerischenEinzelfallder u.a. beeinflußtwerden kann durch Art, Größe,
Standort und Betriebsbedingungen
der Nutzung,aber auch durch das damit
verbundeneVerkehrsaufkommen
oder lmmissionen.
Hinzuzuziehen
sind weiterhin
insbesondereUmweltbedingungen
im Plangebiet wie z.B. die Wertigkeit,
Empfindlichkeit
oder Vorbelastung
des betroffenenGebietes.Die Beurteilungder
umweltrelevanten
Rahmenbedingungen
sind auch bzgl. der zeiflichenDauer zu
bewerten.
Eine Beeinträchtigung
der Umweltbelange
wird nicht mit der Anderung des
Bebauungsplanes
gebracht,sondernwennüberhauptdurchdie
direktin Verbindung
Tatsache,daß der Gewerbebetriebbetriebsbedingtim Rahmen der verfügbaren
Grundstücksflächen
agiert hat. Dadurchsind in der Vergangenheit
bereits nicht
überbaubare
Grundstücksflächen
durch baulicheAnlagenin Anspruchgenommen
worden. Dafür notwendigeBaugenehmigungen
sind im Einvernehmenmit der
Gemeindeerteiltworden.Die Grünstreifen,
welcheim Ursprungsbebauungsplan
u.a.
entlangder Hansastraße
festgelegt
sind,wurdenvon der FirmaSORzum Rangieren
benötigt.Die Flächenwurdendaherversiegelt.
EineAnpflanzung
ist deshalbnicht
gegeben.
DiegesamtenFlächender Flurstücke
1378,1612,1670,1FB7und 1S8Bist aus Sicht
der Umweltüberformt
worden,indemsie in derVergangenheit
alsAckergenutztund
im weiteren Verlauf bauleitplanerischals Gewerbeflächenfestgesetzt und
beansprucht
wordensind,einschließlich
dervorhandenen
Ausgleichsflächen.
Die Flurstückeliegenteilweiseintegriertin einemGewerbegebiet
bzw. bildenden
Ubergang
zur freienLandschaft.
DieseristdurchAusgleichsmaßnahmen
i.V.mder 3.
Anderungdes Ursprungsbebauungsplanes
hinreichen?
berücksichtigt
worden.
Die bestehendeProduktionder Firma läßt keineAuswirkungen
erkennen,die in
Verbindung
mit demGewerbegebiet
immissionsschutzrechilich
zu envähnenwäre.
Die hier angesprochenen
Flächensind daherinsoweitbereitsdurchden Menscnen
in Anspruchgenommen,daß von einer gewerbegebietstypischen
Vorbelastung
auszugehen
ist.
Die Betrachtung
der Ergebnisse
der obenbeschriebenen
Bestandsaufnahme
hat die
GemeindeLeopoldshöheveranlaßt,die umweltbezogene
Situationgem. dem
umweltbericht
undden Inhaltendes g 1 (6) Nr.7 BauGBdahingehend
zubeurteilen,
mit
der
vorliegenden
Planung
keine
erheblichen
Umweltauswirkungen
gem.
!aß
(6)
1
Nr.
7
BauGB
verbunden
sind.
$
b) Prognosezur Entwicklung
des Umweltzustandes
Bei Durchführung
der Planung:
- wird bereitsversiegelte
Flächein Anspruchgenommen
- vorhandene
baulicheAnlagenkönnengenutztwerden(2.B.Zuwegungen),
- neueFlächenversiegelungen
werdennichterforderlich
- Produktionsabläufe
werdenoptimiert,
auchhinsichflich
internerTransportwege
BeiNichtdurchführung
der Planung:
- ist ggf. bisherunversiegelte
/ landwirtschaftlich
genutzteFlächein Anspruchzu
nehmenodersoweitverfügbarbisherungenutzteGewerbefläche
zu erwerben
darausresultiert:
13
- ,lva-
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03,,866- Bahnhof,
-
daß dieserProduktionsabschnitt
vom Hauptstandort
ausgelagert
werdenmuß,da
hierkeineweiterenFlächenverfügbarsind
somit werden neben weiteren Flächenversiegelungen
auch zusätzliche
Transportwege
notwendig
damitwärenVerlustefür alleSchutzgüter
verbunden
c) Vermeidung,
Verringerung
undAusgleich
Mit demAnderungsbereich
werdenFlächenangesprochen,
die aufgrundder bisrang
getroffenenFestsetzungen
und erteiltenBaugenehmigungen
zum überwiegenden
Teil bereitsbebautsind.somit sindbereiisheutedie Gewerbegrundstücke
1378und
1.670umfangreich
versiegelt.lm Geltungsbereich
der 3. Anderungwerden keine
Anderungenvorgenommen.
Ein Eingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt
ist
danachim Zusammenhang
mit der 4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03,,8
66 - Bahnhof'nicht gegeben.Aus diesemGrundeentfälltdie Notwendigkeit
zur
naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung
gem.g 1 a BauGBi.V.m.BnatSchGsowre
dasAufzeigen
von Maßnahmen
zur Bewältigung.
DiezurVermeidung,verringerungundzumAusgleichvon sonstigenerheblichen
/
nachteiligen
Umweltauswirkungen,
gem.1 (6) Nr. 7 e, f BauGBooer
hierbeispielhaft
etwa Festsetzungen
gem.g I (1) Nr. 24 BauGBtreffenauf die vorliegendeplanung
nicht zu, weder für das Vorhaben noch für die Gesamtbeurteilung
des
Gewerbebetriebes.
d) Planungsalternativen
Anderuveitige
Planungsalternativen
werdennichtgesehen.Die vorliegendeplanung
optimiertden gegebenenGewerbestandort
und integriertdie Erweiterungin den
Bestand.
Die Errichtungdes Vorhabensauf der letzten innerhalbdes B-plangebietes
liegendenFreifläche,
entlangder Alleeskaße,steht nichtzur Diskussion,weil bei
dieser Variantenoch eine teilweisezusammenhängende,
unversiegelteFläche
beanspruchtwürde. Betrachtetman die internenProduKionsabläufen,
die eine
Verbindung
der Kranbahnund des Freilagers
zu denArbeitsprozessen
in der Halle5
benötigen, ist auch unter diesem GesichtspunK,diese planungsvariante
unrealistisch.
3. ZusäElicheAngaben
a) Methodik/ Vorgehensweise
Der GemeindeLeopoldshöhe
liegenkeineErkenntnisse
vor,daß mit der vorgelegren
Planungnachteilige
umweltauswirkungen
verbundensind,weshalbkeine weiteren
uberprüfungenerfolgt sind. weitere untersuchungen
/ Gutachtenwerden für
entbehrlicheingestuft,da nach gegenwärtiger
Einschätzungauch bei weiteren
Fachinformationen
zu den Auswirkungen
auf die einzelnenschutzgüterund ihre
Wechselwirkungen
keineanderenErgebnisse
enllrartet
werden.
14
- /44-
4. Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 01/03,B 66 - Bahnhof,
b) Monitoring
Mit der Planungwerdenkeineerheblichen
Beeinträchtigungen
des umweltzustandes
und der Umweltmerkmaleim Wirkungsbereichdes Vorhabens / oes
Bebauungsplanesenrvartet, weshalb die Gemeinde Leopoldshöhe keine
Überwachungsmaßnahmen
plantoderentsprechendes
veranlaßt.
Ziel der Überwachungist nicht, eine umfassendeVollzugskontrolledes
Bebauungsplanes
zu realisieren.
Es sollenlediglicherhebliche
vorhergesehene
wie
unvorhergesehene
Auswirkungen
(positivewie negative)- die bei der Durchführung
- festgestellt
der Planungen
auftreten
bzw.erfaßtwerden.
Eine grundsätzlicheÜbenrrrachung
im gesamten Gemeindegebietist durch
regelmäßigeAußendiensttätigkeiten
von Mitarbeiternder Gemeindeverwaliung
gewährleistet.
WeitereInformationen
über Auswirkungen
gelangendurch sonstige
externeInformationen
(2.B.Anrufevon Bürgern)
derGemeinde
zur Kenntnis.
Die Gemeinde Leopoldshöhe wird zur überwachung von eventuellen,
unvorhergesehenen
umweltauswirkungen
auf die Informationen
der entsprechenoen
Fachbehörden
zurückgreifen.
Diesesind durchg 4 Abs. 3 BauGBzur Mitteilung
angehalten.
c) Zusammenfassung
Es slnd keine erheblichenAuswirkungenund / oder Wechselwirkungen
für die
jeweiligenSchutzgüter(Mensch,Tiere, Pflanzen,Boden, Wasser, Luft, Klima,
Landschaft,Kulturgüter-und sonstige Sachgüter)durch das planvorhaben
offensichtlich.
Die vorliegendePlanunggreift auf eine Flächezu, die bereitsheute gewerbliche
Bauflächen
aufiryeist.
Die beanspruchte
Flächeauf dem Flurstück1670ist durchdie
Nutzungals Rangierfläche
und Parkplätzenahezuversiegelt.
Auf den Flurstücken
1378,1586,1587,1588und1612erfolgtkeineAnderung.
Die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung
gem.g 1 a BauGBi.V.m.dem BNatSchG
findetdeshalbkeineAnwendung.
Zudemerlangteder Ursprungsbebauungsplan
vor
Einführung
dieserVorgabeseineRechtskraft.
Maßnahmen insbesondere hinsichtlich des Abfall-, Wasser-, Booen-,
lmmissionsschutzes
undNatur-undLandschaftsschutzes
werdennichtgesehen.
Die Bodenversiegelung
und-verdichtung
wirdaufdasnotwendige
Maß beschränkt.
Andere in Frage kommendeFlächensind, vor dem Hintergrunddes Ziels, oen
Produktionsstandort
an einen Standortzu belassen,ohne Bedeutung.Mit der
Planung wird verhindert, daß bei einer Standortverlagerung
SSf. bisher
landwirtschaftlich
genutzteFlächein gewerbliche
Flächeüberführtwerden müßte
und somitdieProduktionsundTransportwege
auseinander
dividiertwerden.
Aus den hieraufgeführten
Gründenbietetsichdie vorgelegte
städtebauliche
Lösung
4. Zusammenfassende
Erklärung(WirdnachdemSatzungsbeschluß
erstellt.)
a) Art undweise wiedie umweltbelange
unddie Ergebnisse
der öffenflichkeitsund
Behördenbeteiligungen
berücksichtigt
wurden
b) Art und Weise der Berücksichtigungder geprüften anderweitrgen
Planungsmöglichkeiten
15
-/4s-
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