Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
41/2004
zur Sitzung
des Hochbau- und Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Amt:
Bauamt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
25.02.2005
15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Milser Heide)
18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
hier: Beschluss über die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Nachbarkommunen
gemäß § 2 (2) BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
Entwurfsbeschlüsse
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
13. Mai 2004
Bemerkungen
Hochbau- und Planungsausschuss
1. Juli 2004
Aufstellungsbeschüsse
Hochbau- und Planungsausschuss
4. November 2004
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung/Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Hochbau- und Planungsausschuss
16. März 2005
Sachdarstellung:
Anlass für die Planung ist die beabsichtigte Neuordnung des Grundstückes und zukünftigen Gewerbebrache
der ehemaligen Sargfabrik der Fa. Köster. Diese gewerbliche Grundstücksfläche zwischen der Straße „Milser Heide“ im Westen und der „Hauptstraße“ (L 751) im Osten soll im Sinne einer Nutzung für ortszentrale
Einrichtungen und hier vorrangig für Versorgungseinrichtungen überplant werden.
Die Fläche steht in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit dem südlich gelegenen Nahversorger / Vollsortimenter mit Getränkemarkt und soll städtebaulich mit diesem verbunden werden.
Beabsichtigt ist die Verlagerung dieses Nahversorgers aus diesem Standort sowie des Discounters von
seinem heutigen Standort an der Hauptstraße in den zu überplanenden Bereich. Zudem sollen in diesem
Verbund Shopflächen angeboten werden.
Mit der Überplanung im Rahmen der 18. Änderung des Bebauungsplanes kann ein für den Ortsteil Asemissen an einem Standort zusammengefasst ein Versorgungsangebot entstehen, das aus regional- und landesplanerischer Sicht konsensfähig ist.
Die o.g. zukünftig aufgelassenen Standorte entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen an solche
Versorgungseinrichtungen bzw. sind aufgrund der nicht befriedigenden Stellplatzsituation nicht mehr rentabel zu betreiben.
Mit der Planung wird somit auf vorhandene bestehende Versorgungsstrukturen eingegangen und für diese
eine qualitative Verbesserung erzielt.
-2Hinsichtlich der Einzelhandels-Verkaufsflächen, die sich aus der Verlagerung ergeben, ist die Verortung
eines Getränkemarktes („Alt-Standort“ Nahversorger) vorgesehen bzw. sind bei dem „Alt-Standort“ des Discounters an der „Hauptstraße“ innerhalb des dortigen Mischgebietes über die Versorgungseinrichtung hinaus auch andere Mischnutzungen möglich.
Vor dem Hintergrund des planerischen Zieles, das Ortsteilzentrum Asemissen als multifunktionalen Versorgungsschwerpunkt des Ortsteiles auszubauen, wird für den zentralen Änderungsbereich eine Kerngebietsfestsetzung (MK) nach BauNVO vorgenommen. Kerngebiete dienen dazu, die in städtebaulich integrierten
Siedlungskernen wünschenswerte Mischung unterschiedlicher Versorgungseinrichtungen der öffentlichen
und privaten Infrastruktur unter Einbeziehung großflächiger Einzelhandelsbetriebe, planerisch abzusichern.
Zum vorbeugenden Immissionsschutz werden aktive wie passive Schutzmaßnahmen festgesetzt. Zudem
erfolgt die Aufnahme eines Hinweises zur notwendigen organisatorischen Regelung bzw. Einschränkung der
Betriebs- / Nutzungszeiten und zur Ausführung der neu zu errichtenden Zufahrten und Rückstoßflächen bei
der Stellplatzanlage der Einzelhandelsbetriebe.
Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplante Entwicklung innerhalb des Änderungsbereiches zu
erreichen, ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ im Sinne des § 1 (8) BauGB
notwendig.
Zur Entwicklung der mit der 18. Änderung des Bebauungsplanes verbundenen Planungsabsicht aus dem
Flächennutzungsplan gemäß § 8 (2) BauGB ist der Flächennutzungsplan in einem Teilbereich zu ändern
(15. Änderung).
Nach der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung / Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ist der Vorentwurf in folgenden
Punkten ergänzt / geändert worden:
•
Hinsichtlich der Beurteilung der regionalen wie der lokalen Auswirkungen der Einzelhandelsvorhaben ist eine gutachterliche Stellungnahme der Gesellschaft Markt- und Absatzforschung mbH
(GMA), Köln eingeholt worden (Februar 2005).
Der Planstandort würde nach gutachterlicher Einschätzung dazu beitragen, die Versorgungsqualität
der Bevölkerung im Ortsteil Asemissen aufzuwerten und zugleich die städtebauliche Entwicklung
des Ortszentrums fördern.
Die in einem Standortverbund auftretenden Kopplungseinkäufe erhöhen die Wettbewerbs- und Umsatzchancen der benachbarten Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe.
Danach ist ein regionaler Konsens des projektierten Einzelhandels gegeben: Die relevante sog.
Umsatz / Kaufkraftrelation liegt bei rd. 26 %. Damit können nach Regionalem Einzelhandelskonzept
OWL grundsätzlich negative Auswirkungen auf die örtliche und überörtliche Nahversorgungsstrukturen ausgeschlossen werden.
Zudem sind von den Nachbarkommunen im Rahmen der Beteiligung keine Bedenken vorgetragen
worden.
•
Eine Anlieferung über das Flurstück 480 von der „Milser Heide „ wird nicht mehr vorgesehen. Die
Anlieferzone verbleibt auf der Westseite der geplanten Märkte. Die Zufahrt zum Anlieferbereich erfolgt jedoch nunmehr ausschließlich über die Stellplatzanlage im Osten des zentralen Änderungsbereiches von der „Hauptstraße“ aus. Die Anlieferzone selbst liegt niedriger als die angrenzenden
Grundstücke. Immissionstechnisch sind Vorkehrungen zum Schutz der potenziellen Immissionsorte
auf den Flächen der geplanten Einzelhandelsbetriebe zu treffen. Diese Maßnahmen sind in dem
Bebauungsplan festgesetzt und sichern den Schutzanspruch der angrenzenden Grundstücke. Zudem bleibt die Zu- und Abfahrt über den „Hahnenkamp“ erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe augrund der vorgesehenen städtebaulichen Maßnahmen werden
nicht anfallen.
Der Vorhabenträger für die Projektplanung im zentralen Änderungsbereich (ehemaliges Betriebsgelände der
Fa. Köster) hat sich bereit und in der Lage erklärt die Kosten, die mit den Planungen zur Erreichung der
bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, vollständig zu tragen.
Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen zur äußeren und inneren Erschließung des zentralen Änderungsbereiches gehen zu Lasten des Vorhabenträgers (z.B. Linksabbiegemöglichkeit mit Mittelinsel aus
Querungshilfe unter besonderer Berücksichtigung der Fahrradfahrer in der „Hauptstraße“, Immissionsschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Planung für den zentralen Änderungsbereich, Schwellen zur
Geschwindigkeitsminderung in den Zu- / Abfahrtsbereichen zur „Hauptstraße“ wie zum „Hahnenkamp“).
-3Beschlussvorschlag:
1.)
Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung / Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Nachbarkommunen sowie der Behör
den und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (Anlage A der Vorlage) wird zugestimmt.
2.)
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ wird mit der Begründung ein
schließlich des Umweltberichtes gemäß § 3 (2) BauGB als Entwurf beschlossen.
3.)
Gleichzeitig wird die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Milser Heide) mit dem Erläuterungs
bericht im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB als Entwurf beschlossen.
4.)
Die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ sowie die 15. Änderung des Flä
chennutzungsplanes (Milser Heide) werden gemäß § 3 (2) BauGB als Entwurf für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Offenlegung sind öffentlich bekannt zu machen.
Begründung der Beschlussvorschläge
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung / Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 (1) BauGB
erfolgt (Gelegenheit der Bürger zur Einsichtnahme in die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke
der Planung nebst ihrer Auswirkungen, Durchführung der öffentlichen Unterrichtung 24.01.2005 sowie Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung zur Planung).
Zudem ist die Beteiligung der Nachbarkommunen, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2), 4 (1) BauGB in der Zeit vom 21.12.2004 bis 24.01.2005 (einschließlich) erfolgt.
Nach Auswertung der dort gemachten Eingaben und entsprechender Überarbeitung des BebauungsplanVorentwurfs sind die 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ und die 15. Änderung
des Flächennutzungsplanes (Milser Heide) als jeweils beschlossener Entwurf öffentlich auszulegen gemäß
§ 3 (2) BauGB.
Schemmel
Anlagen
A
Auswertung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Nachbarkommunen gemmäß § 2
(2) BauGB, der frühzeitigen Beteiligung / Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 (1)
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB
B
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (Milser Heide) Begründung mit Planzeichnung
C1
18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ Nutzungsplan, Rechtsgrundlagen, textliche Festsetzungen, Zeichenerklärungen, Anmerkungen sowie sonstige Darstellungen und Hinweise zum Planinhalt
C2
18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ Begründung einschließlich
Umweltbericht
D
Niederschrift der Bürgerversammlung vom 24.01.2005
E
Stellungnahme zur geplanten Einzelhandelsansiedlung am Standort LeopoldshöheAsemissen auf der Grundlage der GMA - Einzelhandelsstrukturuntersuchung Leopoldshöhe
aus dem Jahr 2002, GMA, Köln, Februar 2005
F
Schalltechnisches Gutachten, Stellungnahme zu den möglichen Lichtimmissionen, Stellungnahme zu den möglichen Immissionen durch Luftschadstoffe, AKUS GmbH Bielefeld,
Februar 2005