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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 41/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

Anlage t\ t v 3 Nr.0202 ,,MilserHeide,, 118.Anderungdes Bebauungsplanes einschließlich Umweltbericht lBegründung -53- - Begründung Gemeinde Leopordshöhe zur 'ig. AnderungdesBebauungspranes Nr.02/02,,Milser Heide. GemeindeLeopoldshöhe Bebauungsplan Nr. 02/02 ,,MilserHeide"- 18.Anderung OrtsteilAsemissen Bereich: MilserHeide/ DanzigerStraße/ TilsiterStraße| Hauptstraße (L 751)/ HeeperStraße(K 2) Begründung gem.g9(8)BauGB A. ZieleundZweckesowiewesenfliche Auswirkungen der planung B. Umweltbericht Verfahrensstand: Beteitigung der öffenflichkeit gem.3 (2) BauGB Beteiligung der Behördenundsonstigen Trägeröffenflicher Belangegem.4 (2) BauGB Aufgestellt in Abstimmung undZusammenarbeit mitdem Bauamtder Gemeinde Leopoldshöhe Planverfasser: Drees& Huesmann . planer Architekten BDA_ Stadtplaner DASL,SRL,lfR g7 Vennhofallee 33689Bielefeld Tel.0b205-323 0; Fax.22679 e_mail: info@dhp_sennestadt.de . planermit Gemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe - 5+- _ - Beg,ündung cemeinde Leopordshöhe zuri8. Anderung desBebauungsplanes Nr.o2l02'MirserHeide, Inhaltsverzeichnis A. Zieleund Zweckesowie wesenflicheAuswirkungender planung Seite 0. Rechtsorundlaqen 1. 1.1 Anlassder Planunq Räumlicher Geltungsbereich der 18.Anderung 2. 2.1 2.2 2.3 Überqeordnete Vorqaben Landes-,Regional-undFlächennuizungsplanung Landschaftsplanung Sonstige Vorgaben 9 I 11 11 3. 3.1 3.2 Städtebauliche Bestandsaufnahme Bestehende Nutzungen im Umfeld Besiehende Nutzungen im plangebiet 11 11 11 4. 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 Planunq StädtebaulichesKonzeot Städtebauliches Konzept Erschließung Ortgesialtung / Landschaftsbild Ver-undEntsorgung, öffenfliche Einrichtungen Grünordnung PlanungsrechtlicheFestsetzungen Aft derbaulichen Nutzung Maßderbaulichen Nutzung/ Bauweise Baugestalterische Ziele Stellplätze, Garagenund Nebenantagen 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 4.3.4 4.3.5 Auswirkungen derPlanung Belangedes Boden-,GrundwasserundGewässerschutzes Belangedes lmmissionsschutzes Belangedes LandschaftsundNaturschutzes Belangedes Denkmalschutzes undder Denkmalpflege Belangedersozialenundtechnischen lnfrastruktur 5. 5.1 5.2 SonstiqeplanunosrelevanteAspekte Flächenbilanz Umsekung/ Sicherung der Bauleitplanung . PlanermitGemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe -fr- o 7 12 12 12 14 14 15 lc 15 17 18 18 18 18 19 ZJ ZJ z5 24 24 24 - Begründung Gemeinde Leopoldshöhe zur18.Anderung desBebauungsptanes Nr.o2l02'MilserHeide. B. Umweltbericht Darstellung der nach s 2 (4) BauGBermitterten und bewertetenBerangedes umwertschutzes / dervoraussichflichen erheblichen umweltauswirkungen (umweitprüfung) 1. 1.1 1.2 1.3 Vorhaben-/planunosbeschreibunq InhaltundZieldesBauleitplanes Festsetzungen zurArt undzum Maßderbaulichen Nutzuno Bedarfan GrundundBoden 2. 2.1 Standortbeschreibuno Einschlägige Aspektedes dezeitigenUmweltzustandes undder Umweltmerkmare dervoraussichtrich erhebrich beeinfrussten Gebiete 3. 3.1 Bedeutsame Zieledes Umweltschutzes Vorgaben durchFachgesetze undFachpläne 4.1 Außerungen derBehördenundsonstigen Trägeröffenflicher Belangeim Verfahren gem.g 4 (1) BauGB 5. 5.1. 5.1.1 5.'l.2 5.1.3 5 14 5.1.5 5 1.6 5.1.7 5.1.8 5.1.9 Beschreibunq des Umweltzustandes undderUmweltmerkmale im ainr'rkuno.O"r"'"h0". Uorh"b.n", d", pl"nrno b", Drr"hf'hräo ,nO Nichtdurchführunq desVorhabens / derplanunq(Nullvariante) unter B"rü"k.i"htiornofolo"nd"rUrr"ltb"l"no" o"r. Q 1 (6)Ziff", 7 B*GB qem.S 1a BauGB undVorqaben Prognose überdie Entwicklung des Umweltzustandes in Bezugauf ... ... dieAuswirkungen pflanzen, auf Tiere, Boden,Wasser,Luft, Klimaunddaswirkungsgefüge zwischen ihnensowiedie Landschaft unddie biologische Vielfalt ... Erhaltungsziere undschu2zweckderFFH-Gebiete undVogerschurzgebiete ... umwertbezogene Auswirkungen aufdenMenschen undseineGesundheit sowiedieBevölkerung insgesami "' Umwertbezogene Auswirkungen aufKurturgüter undsonstigesachgüter ... dieVermeidung von Emissionen undsachjerechter umgangmitnntarten undAbwässern ... die Nutzung erneuerbarer Energien sowiesparsame undeffiziente Nu2ung vonEnergie ... dieDarstellung von Landschaftsplänen plänen undsonstigen ... die Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit lmmissionsgrenzwerten, die nacheuroparech ichenVorgabendurch Rechtsverordnung festgesetztsind ... dieWechselwirkungen zwischen denBelangen 5.1.1, 5.1.3 undS.1.4 . planermitGemeinde Drees& Huesmann LeoDoldshöhe - 5b- 25 25 zo zo 28 zö 29 30 3'l 31 JI 32 32 5Z 32 33 4 - Begründung Gemeinde Leopordshöhe zuf 18.Anderung desBebauungspranes Nr.02102 Heide,, ,,rvrirser Seite 5.1.10... dieBodenschutzklausel einschließlich derBerücksichtigung von Flächenrecycling, Nachverdichtung undsonstigelnnenentwicklung 5.1.11... dieUmwidmungssperrklausel gem.g 1a (3)BauGB 5.1.12... dieVermeidung undAusgleich nachderEingriffsregerung JJ 6.1 6.2 6.3 34 34 34 36 Vermeidung undAusgleichnachder Eingriffsregelung Technische Maßnahmen desBoden-undlmmissionsschutzes Maßnahmen zum Schut von Kulturgütern undsonstigen Sachgütern 34 J4 Jb 5I 9. 9.,1 10. Beschreibunq der oeplanten Maßnahmen der überwachuno / des Monitorinq qem.S4 c BauGBnachAbschluss planverfahrens des Unterrichtung der Gemeinde durchdie Behörden undsonstigen Trägernöffentlicher Belangegem.S 4 (3) BauGB Zusammenfassunq Anlage Zusammenfassende Erklärung gem.$ .10(4) BauGB (Wirdnachdem Satzungsbeschluss erstellt) Drees& HuesmannplanermitGemeinde Leopoldshöhe -57- 38 38 GemeindeLeopordshöhe - Begründung zur 18.AnderungdesBebauungspranes Nr.o2l02'MirserHeide., A' Ziele und zwecke und wesenilicheAuswirkungen der Planung 0. Rechtsqrundlagen DieserBebauungsplan hatfolgendeRechtsgrundlagen: B_a,ugesetzbuch (BauGB)in der Fassungder Bekanntmachung vom 23.09.2004 ( B G B |t.s . 2 4 1 4 ) . Verordnungüber die bauliche Nutzungder Grundstücke (Baunutzungsver_ ordnung- BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBI. I s. 132),zuretztgeändertdurchGesetzvom 22.o4.1gg31Ecer. r s. 466,47g), verordnung über die Ausarbeitungder Baureitpräne uno die Darstetungdes Praninhartes (pranzeichenverordnung 19go- pranzvgo)vom 1g.12.1gg0 (BGB,. 1991L S. 58), Bündesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassungder Bekanntmachung vom 25-03.2002(BGBI. I s. 1193), zuretztgeändert durÄ cesetz vom 24.06.20o4 (BGB|.ts. 1359), LandesbauordnungNordrhein_Westfalen (BauO NRW) vom 01.03.2000(cV. NRW. S. 256), zuletutgeändertdurchArt. 9 des Gesetzesvom 04.05.2004(GV. NRW.S.259), Gemeindeordnung für das NRW(GO NRW)in der Fassungder Bekannt_ ,fnd macllng vom 14.07.1994 (cV. NRW.S. 666),zutetztgeändert durchdas Gesetz vom03.02.2004 (GV.NRW.S. 96) Landeswassergesetz (LWG^NRW)in der Fassungder Bekanntmachung vom 25.06.1995 (cv. NRW. s. s26),zuretztgeändert oJrJcesetz vom 25.09.200.1 (GV.NRW.S. 708). 1. Anlassder planunq Anlassfür die Planungist die b-eabsichtigte Neuordnung des crundstückesund zukünftigen Gewerbebrache der ehemarigen sartfabrikder Fa.'Köster. Diesegewerbriche Grunq_ stücksfräche zwischender straße ,,Mirser Heide"im westen und der ,,Hauptstraße,, (L 751) im osien sot im sinneeinerNutzungfür ortszentrare sinri"ntrng"nund hiervorrangig für Versorgungseinrichtungen überplant werden. Die Flächesteht in räumrich-funktionarem Zusammenhang mit dem südrichgeregenen Nahversorger / Votsortimentermit Getränkemarkt und sot städtebaurich mit diesemver_ bundenwerden. Beabsichtigtist die verragerungdieses Nahversorgers aus diesemsiandort sowie des Discounters von seinemheutigenstandortan der t"upÄu"n" in den zu überpranenden Bereich.Zudemsollenin diesemVerbund Sfropnacnen JrAebotenwerden. Mitder Überpranung im Rahmender 1g.Anderung des Bebauungspranes kanneinfür den OrtsteilAsemissenan einemStandort,r."rr",r!"t*O-",n Uur"orgrngsangebot entste_ hen,dasausregionalundlandesplanerischer Sichikonsensfähig ist. Die o'g zukünftigaufgelassenen standorte"nt"pr""tr"n ni"ht mehrden heutigenAnforde. planerrnitGemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe -il- - Begründ!ngzur 18.Anderungdes Bebauungsplanes GemeindeLeopordshöhe Nr. 02/02,MilserHeide" rungenan solcheversorgungseinrichtungen bzw.sind aufgrundder nichtbefriedigenden Stellplatzsituation nichtmehrrentabelzu betreiben. Mit der Planungwird somitauf vorhandene bestehende Versorgungsstrukturen eingegangen bzw.für dieseeinequalitative Verbesserung erzielt_ Hinsichtlich der Einzelhandels-verkaufsflächen, die sichaus der Verlagerung ergeben,ist die verortungeinesGetränkemarktes (,,Alt-standort" Nahversorger) vorgesehen bzw.sind beidem ,,Alt-siandort" des Discounters an der,,Hauptstraße" innerhalb desdortigenMischgebietesüberdieVersorgungseinrichtung hinausauchandereMischnutzungen möglich. um die planungsrechtliche Zulässigkeit für die geplanteEntwicklung innerhalb des Anoerungsbereiches zu erreichen,isi die Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 02/02'Milser Heide"im Sinnedes g 1 (8) BauGBnotwendig. 1.1 RäumlicherGeltungsbereich der 18.Anderung Deretwa4,7 ha großeGeltungsbereich (Gemarkung Bechterdissen, Flur4) liegtinnerhalb der siedlungsmitte des ortsteilesAsemissen undzwarwesflichder ,,Hauptstral3e" (l_zsrl I nördlich der,,Heeper Straße"(K 2). DerGeltungsbereich der Bebauungsplanänderung wirdwiefolgtbegrenzt: r lm Nordendurchdie südlicheGrenzeder,,Danziger Straße,',; r lm osten durchdie südlicheGrenzeder,,Tilsiter straße,'und die wesfliche Grenzedes Flurstückes 1075; o lm süden durchdie Mitteder ,,Hauptstraße" (L 751) und der nördlichen Grenzeoer Fahrbahn der HeeperStraße(K 2); o lm westendurchdie ösflicheGrenzeder,,Mirser Heide"biszumAusgangspunkt. Ausschnitt: (M. 1:10.000) Deutsche Grundkarte Krähenholz . planermil GemeindeLeopoldshöhe Drees& Huesmann - 51- - Begründung GemeindeLeopoldshöhe zur 18.AnderungdesBebauungspranes Nr.o2l02,,Mirse. Heide" Lageplanmit räumlichemGeltungsbereich der 18.Anderung(M. 1:2.000) n6's'Eg\\ \V., . PlanermitGemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe -6o- - Begründung Nr.02/02'MilserHeide" zur18.Anderung cemeindeLeopoldshöhe desBebauungsplanes 2.1 Landes-,Regional-undFlächennutzungsplanung Nr. 02/02,,Milser Heide"ist des Bebauungsplanes Der Bereichder 18.Anderunginnerhalb (Teilim Gebietsentwicklungsplan des Bebauungsplanes ebensowie der Geltungsbereich Detmoldals ,,Allgemeiner SiedBielefeld) für den Regierungsbezirk abschnittOberbereich lungsbereich" ausgewiesen. ist der PlanbeFlächennutzungsplan der GemeindeLeopoldshöhe lm rechtsverbindlichen des aufgelassenen GewerbeStraße"im Südenbis einschließlich reichvon der ,,Heeper grundstückes Daranschließtsich in RichtungNorals ,,Gemischte Baufläche" dargestellt. von,,Flächen für den Geden bis zur,,Danziger Straße"/,,TilsiterStraße"die Darsiellung Zwecken dienende und kirchlichen Gemit der Zweckbestimmung meinbedarf" ,,Kirchen lächen"an. bzw.die Darstellung von,,Wohnbauf bäudeundEinrichtungen" verbundenen PlanungsZur Entwicklung der mit der 18.Anderungdes Bebauungsplanes (2) gemäß 8 BaUGB ist der Flächennu2ungsplan absichtausdem Flächennutzungsplan S zu ändern. in einemTeilbereich der Anderungdes Bebauungsplanes aus dem FlächennutzungsDem Entwicklungsgebot planunddem Regionalplan werden,da der Flächennutzungsplan im Pakannentsprochen gemäßS 8 (3) BauGBgeändertwird.Es ist innerhalbeinerTeilfläche eine rallelverfahren Darstellung von ,,Gemischter Baufläche"anstelleder Darstellungvon ,,Wohnbaufläche" vorgesehen. gemäß$ 1 (4) BauGBwird Zur Anpassung der Bauleitpläne an dieZieleder Raumordnung (LPIG)bei der Bezirksplanungsbehörde eineAnfragegemäß$ 20 Landesplanungsgesetz gestellt. Hinsichtlich der Beurteilung wie der lokalenAuswirkungen der regionalen der Einzelhangutachterliche delsvorhaben ist eine Stellungnahme der Gesellschaft für Markt-und Absatzforschung mbH(GMA),Kölneingeholt worden(Februar2005).Die GMAist beauftragt worden,da hier bezüglichder Wertungaus dem von der GMA erstelltenEinzelhandelsvon 2002dieökonomischen strukturuntersuchung undstandortbezogenen Eckdaten vorlagen undbekanntsind. Die Stellungnahme stelltfest,dasses sichbeiderPlanungum keinekomplette Neuansiedlung von Betrieben, sondernim Wesentlichen um eineVerlagerungbereitsvorhandener Betriebe(Aldi,REWE)innerhalb Asemissen handelt. desOrtskerns Aus gutachterlicher Sichthandeltes sichbei dem Plangebiet um einenstädtebaulich und versorgungsstrukturell integrierten BereichdesVersorgungszentrums Asemissen. Der Umstand,dassder Großteilder projektierten Verkaufsfläche für eineVerlagerung der Märkte genutztwerdensoll, sprichtfür eine bestandssichernde beiden bestehenden Standortplanung ansässiger Versorgerinnerhalb desVersorgungszentrums Asemissen. lm würdean demzentralen FalleeinerRealisierung Bereichdes Ortsteilkerns, der bereitsgegenwärtigeineVerdichtung des Geschäftsbesatzes aufuveist, ein städtebaulich sinnvoller Einzelhandelsschwerpunkt ausgebaut.Der Planstandort würde nach gutachterlicher Einschä2ungdazubeitragen, die Versorgungsqualiiät der Bevölkerung im OrtsteilAsemissen aufzuwerten undzugleichdie städtebauliche Entwicklung des Ortszentrums fördern. Die in einemStandortverbund auftretendenKopplungseinkäufe erhöhendie Wetibewerbsund Umsatzchancen derbenachbarten EinzelhandelsundDienstleistungsbetriebe. Drees& HuesmannPlanermitGemeinde Leopoldshöhe '61- - Begründung Nr.02/02'MilserHeide' zur 18.AnderungdesBebauungsplanes GemeindeLeopoldshöhe wirdzwar keinegrundsätzliche Veränderung VerkaufsflächeneMeiterung Die projektierte gleichwohl positive sind Auswirkungen aufdieAnmit sichbringen, der Sortimentsstruktur Von gebotsvielfalt und-tiefe der Märktezu erwarten. durcheinegrößereSortimentsbreite und städtebaulichen Auswirkungen dem Guiachterwerdendie versorgungsstrukturellen wird in das geangesehen. Es eine sinnvolleEinordnung der Planungals unbedenklich mit einerStabilisierung Eniwicklungsund Versorgungskonzept undAngebotsmeindliche gesehen.Es wirdgudes Ortsteils Asemissen der Nahversorgungssituation verbesserung alsmulals Kerngebiet empfohlen, da diesesder Entwicklung tachterlich eineFestsetzung Versorgungsschwerpunkt entspricht. tifunktionaler EinStellungnahme ist ein regionaler Konsensdes projektierten Nachder gutachterlichen gegeben:Die relevante sog.Umsatz/ Kaufkraftrelation liegtbei rd. 26 %. Damit zelhandels OWL grundsätzlich negativeAuswirkunkönnennachRegionalemEinzelhandelskonzept gen aufdie örtlicheundüberörtliche Nahversorgungsstrukturen ausgeschlossen werden gemäß im Rahmender Beteiligung Zudem sind von den Nachbarkommunen S 2 (2) vorgetragen worden. BauGBkeineBedenken bei der gutachterlichen Stellungnahme Für die Berechnungsind als Verkaufsflächen gelegtworden: zugrunde eEÄ m2 . AldiLebensmittel-Discounter: . REWELebensmittel-Supermarkt: 1.213m2, r REWE-AltstandortalsGetränkemarkt: 1.025m2, . Läden/ Shoofläche: 532 m2. durchdie Neustrukturierung des Proiektes werdennur noch375 m'VerkaufsHinweis: flächefür Läden/ Shopfläche erreicht. lm Rahmender mit der Industrieund Handelskammer Lippezu Detmold,dem EinzelhanDetmoldvereinbarten delsverband OWL e.V. und der Bezirksregierung Beibringung einer ist unterökonomischen Aspektenin der gutachterlichen Einzelfallprüfung Stellungnahme Relationabgestelltworden. Dabei wird dem zu erwartenden auf die Umsatz-Kaufkraff Planumsatzdes Vorhabensmit nahversorgungsrelevanten Soriimentendie nahversorgungsrelevante Kaufkraftder gemeindegegenübergestellt. Bei einer Realtionvon unter 30% kanndavonausgegangen werden,dassdie bestehenden Nahversorgungsstrukturen werden. nichtgefährdet (LDS,Stand31.12.2003) von ca.16.280 Personen BeieinerEinwohnerzahl undeinerGfKvon 102,3stehtin derGemeinde Kaufkraftkennziffer Leopoldshöhe ein nahversorgungsrevon aktuellca. 33,7Mill.€ zur Verfügung. levantesKaufkraftpotenzial Fürdie zu erwatenden Umsätzeder Ansiedlungsvorhaben kannauf durchschnittliche Flä(vg. zurückgegriffen werden chenumsätze EHl, handelaktuell2004).Für den geplanten mit ca. 855 m2Verkaufsfläche Aldi-Discountmarkt kannein Umsatzvolumen von ca. 6,6 Mill.€ zugrundegelegtwerden.BeiAbzugdes dezeit am Altstandort erzieltenUmsatzes dieseseinemrelativen vonca.4,0 Mill.€ entspricht Mehrumsatz von ca. 2,6 Mill.€. DergeplanteREwE-Supermarkt wirdvoraussichtlich einenUmsatzvon ca. 4,7 Mill.€ erzielen,diesentsprichtunterBerücksichtigung des dezeit ezieltenUmsatzesvon ca- 3,9 Mill.€ einemMehrumsatz von 0,8 Mill.€. Für den geplanten Getränkemarkt mit ca. 1.025 am REWE-Altstandort m2Verkaufsfläche kannein Umsatzvon ca. 2.0 Mill.€ veranschlaqr werden. Für die geplantenShopsliegtnochkeinNutzungskonzept vor, so dass im Rahmeneiner davon ausgegangen werden muss, dass nahversorgungsrele,,worst-case-Betrachtung" vanteBetriebeansiedelnwerden.DieUmsatzerwartung liegtunterBerücksichtigung durchFlächeleistungen schnittlicher beica. 1,6Mio.€. Drees& HuesmannPlanermitGemeinde Leopoldshöhe - 62- 10 - Begründung 2u|18. AnderungdesBebauungsplanes Nr.02/02,MilserHeide" Leopoldshöhe Gemeinde wird ebenfallseine nahversorgungsrelevante lm Rahmeneiner ,,worst-case-Betrachtung" BeiAnsatzeinerdurchschnittliAldi-Standort berücksichtigt. des derzeitigen Nachnutzung beträgtdas Umsatzvolumen eines Lebensmitte-Supermarktes chen Flächenproduktivität ca.1,8 Mio.€. Einzelhandels am Standort,,Milser des projektierten Damitist in der Gesamtbetrachtung Nachnuizung der Verlageeinernahversorgungsrelevanten Heide"unterBerücksichtigung Mio. € zu erwarten. von ca. 8,8 ein Zusatzumsatz rungsobjekte von ca. 8,8 Mio.€ unddes releMehrumsatzes des zu erwartenden In Gegenüberstellung von ca. 33,7 Mill. € errechnetsich eine Umsatz-Kaufkraftvanten Kaufkraftpotenzials Einzelhandelskonzept OWL bei Relationvon ca. 26 %. DamitkönnengemäßRegionalem negativeAuswirkungen auf die örtlicheund einerRelationvon unter30 % grundsätzlich werden. ausgeschlossen Nahversorgungsstrukturen überörtliche 2.2 Landschaftsplanung nichtberührt. sinddurchdie Bauleitplanung Belangeder Landschaftsplanung 2.3 SonstigeVorgaben Vorgaben/ Fachplanungen bekannt.Innerhalb Fürdie Bauleitplanung sindkeinesonstigen Bebauungsplanes ist innerhalbdes Anderungsbereiches eine Stromdes rechtskräftigen Überlandleitung mit Schutzstreifenfestgesetzt.Diese Leitungist in der Örtlichkeitnicht mehrvorhandenund bedarfdaherkeinerweiterenBerücksichtigung bei der Planung.In verblieben istdie Umspannstation. derÖrtlichkeit 3. Städtebauliche Bestandsaufnahme 3.1 BestehendeNutzungenim Umfeld befindensichan der,,Danziger Nördlichdes Anderungsbereiches Straße"und der Tilsiter Straße"in der Mehrzahlausschließlich wohngenutzte Gebäude.DieseNutzungsstruktur ist geprägt. durcheineoffeneBauweise In der Mehzahlfindensichfreistehende Einfamilienhäusermitmaximalzweigeschossiger Bauweise. Östlichdes Anderungsbereiches über die ,,Hauptstraße" hinaussetztsich die Wohnnut(,,Berliner zungfort undgehtim Bereichum den Kreisverkehrsplatz Straße"i,,HeeperStraüber.HierfindensichnebenVersorgungseinrichtungen ße")in Mischnutzung und Diensf leistungen Einrichtungen, wiedieörtlicheGrundschule. auchöffentliche Südlichder HeeperStraßebefindetsichebenfallsWohnbebauung in Reihenhaus/ Kettenhausbauweise, ebenfalls mit maximalzweigeschossiger Bebauung. 3.2 BestehendeNutzungenim Plangebiet Innerhalb des Anderungsbereiches ist eineGliederung bezüglich der Nutzungen überden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.02/02,,Milser Heide"festgesetzt. Drees& HuesmannPlanermit GemeindeLeopoldshöhe _ 63- 11 GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02/02 'Milser Heide' entsprechend der Örtlichkeit Gewerbegrundstückes Dabeiist nördlichdes aufgelassenen (Kirchenund kirchlichen für den Gemeinbedarf bzw.,,Fläche ,,Wohngebiet" ,,Allgemeines bis zur,,Danziger Straße"/,,TilsiterStraZweckendienendeGebäudeund Einrichtungen) handeltes sichum denKindergarten Beiden Gemeinbedarfseinrichtungen ße"festgesetzt. DieGrundstücke sindvonder,,Danziger der ev. Kirchengemeinde. unddas Gemeindehaus aus erschlossen. Siraße"/ ,,TilsiterStraße"bzw.von der ,,Hauptstraße" der aufgelassenen SargfabrikKösteran. Diese Südlichdaranschließtdie Gewerbefläche Wohnhausüberdie Heide"im Westenmit dembetriebsgebundenen reichtvon der,,Milser Verwaltungsund Ausstellungsgebäude hin zum betriebszugehörigen bis Produktionssiätte sowievonder DerBetriebbesitzteineZufahrtvon der ,,Hauptstraße" an der ,,Hauptstraße". Heide". ..Milser unddes An dieseGewerbefläche schließtsichder heutigeStandortdes Vollsortimenters Bebauungsplan als ,,Kerngebiet" an. Dieserist in dem rechtskräftigen Getränkemarktes ist in den Obergeschossen mit Wohnungen Das Gebäudedes Einzelhandels festgesetzt. genutzt. ist durch diezugehörige Bereich bis zu der Gewerbefläche Praxen Der bzw.durch genutzt.Der Marktstandort an die,,Milser Heide" istdurcheinenAnschluss Stellplatzanlage ist beidseitig DieseGrundstückszuwegung erschlossen. über die Straße,,Hahnenkamp" eingefasst. durchCarports bis zur,,Heeper Straße"im Südensetzt Entlangder,,MilserHeide"und der ,,Hauptstraße" überwiegendeWohnnutzunginnerhalbeines festgesetzten sich straßenbegleitende befindetsich im Südostendes fort. lm Bereichdes Kreisverkehrsplatzes ,,Mischgebietes" An der ,,Hauptstraße" sind nebender Anderungsbereiches der Standortder Volksbank. auchDienstleistungen zu findensowieein Getränkehandel undein KuzwaWohnnutzung Straße"ist durchdie geschlossene zweigeschosrenladen. Die Bebauungan der,,Heeper dieserBaugrundstücke erfolgtdirekivon den sige Bauweisegeprägt.Die Erschließung Verkehrsflächen. umgebenden öffentlichen Bebauungsplan Nr.02/02 Innerhalb desAnderungsbereiches ist durchden rechtskräftigen eine öffentlicheGrünflächemit der ,,MilserHeide"südlichdes Kindergarienstandortes Zweckbestimmung Kinderspielplatz festgesetzt.DieserStandort(rd. 850 m2)liegt nordwestlichdes Grundstückes des aufgelassenen Gewerbebetriebes und ist nie als Kinderworden.DieFlächestelltausschließlich eineungenutzte Restfläche spielplatz angelegt dar. da sich an dieserStelleinEineNutzungals Kinderspielplatz ist nichtmehrvorgesehen, nerhalbdesOrtsteiles dafürkeinBedarfmehrergibt. In dem Anderungsbereich befindensichim Südenum den Standortdes Vollsortimenters Fußwegeverbindungen, herummit Ausrichtungauf den Kreisverkehrsplatz die sich auf festgeseizterprivaterGrundstücksfläche befindenund in der Örtlichkeiteine untergeordnete Frequentierung erkennenlassen.WeitereQuerungsmöglichkeiten oderAnschlüsse für gibtes den Fuß-/Radverkehr des Anderungsbereiches an das umgebende Verkehrsnetz nicht. Drees & Huesmann Planermit GemeindeLeoooldshöhe - 6+- GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02/02 "MilserHeide" 4. Planunq 4 . 1 StädtebaulichesKonzePt Konzept 4.1.1 Städtebauliches siehtdie plaTeil des Anderungsbereiches Konzeptfür den zentralen Das städtebauliche auf Erweiterung sowiedessen Kerngebietes Sicherungdes vorhandenen nungsrechtliche vor. Gewerbebetriebes die Flächedesehemaligen Mitder Planungkann sowie Gewerbebrache . ein Beitragzur Reviialisierung einerpotenziellen Standortes . diesinnvolleErgänzung integrierten einesortszentralen erreichtwerden. Nutzungauf den Schwerpunkt dieserortszentralen ,,VersorDabeiist mit der Ausrichtung Baugrundstücken so anzugung"die zukünftigeüberbaubare Flächeauf den potenziellen ordnen,dass bezüglich lmmissionschutzes . möglichsteine Wirkungim Sinnedes vorbeugenden erreichtwird, Nachbarbebauung derwohngenutzten . eineStellplatzanlage Bereichentsteht, in diesemortszentralen . eineQuerungdiesesortszentralen Bereiches dauerhaftmöglichwirdsowie zur optimalenEr. eineAnbindungan die ,,Milser Heide"wie an die "Hauptstraße" geschaffenwird. reichbarkeit in diesemBereichsehendahereine zusammenGrundstücksflächen Die überbaubaren undden zwischen dem heutigenVollsortimenter-Standort hängendeFlächefür Stellplätze gegenüberden nutzungseine Abschirmung vor. Dieseermöglichen neuenBauflächen Die Stellplatzanlage öffnetsich dahernachOstenin RichWohnbereichen. empfindlichen tung,,Hauptstraße". des Anderungsbereiches werinnerhalb In den bereitsbebautenund genutztenBereichen keineweiterenBebauungsmöglichkeiBaurechte den überdie heutebereitsvorhandenen mitden Nutdie heutigeBestandssituation Hierwirdbauplanungsrechtlich tenvorgesehen. in denenbislangdurchFestsetzungen zungenund der Bauweisegesichert.In Bereichen, geschaffen Jahrennichtausgewordensind,dieseaberin den vergangenen Baurechte Grundstücksflächen werdennicht überbaubare nutztwordensind (Hinterlandbebauung) 4.{.2 Erschließung Vererfolgtdurch die umliegenden des Anderungsbereiches Die äußereErschließung kehrsflächen. mitdem Schwerpunkt derVersorgungseinTeildesAnderungsbereiches Fürdenzentralen vorgesehen. über eineAnbindungan die ,,Hauptstraße" richtungenist die Erschließung undeinerQuerungshilfe aufder einerLinksabbiegespur Dabeiwirdes zu einerEinrichtung ist nichtGegenstand dieLinksabbiegespur kommen.Dieseeinzurichtende ,,Hauptstraße" die vorhandene Breiteder festgesetzda für dieseEinrichtung ses Bauleiiplanverfahrens, Heide"ausreichend ist. in demBebauungsplan Nr. 02/02,,Milser ten Straßenverkehrsfläche keineweseniliche Anderung einersolchenLinksabbiegespur Zudemstelltdie Einrichtung Straßengemäß$ 16. BlmSchV,so dass hier auch keineimmissionsvon öffentlichen Festsetzungen in den angrenzenden Bereichenzu treffenwären. schutzrelevanten . PlanermitGemeindeLeopoldshöhe Drees& Huesmann -65- - Begritndung Nr.02/02,,Milser Heide' zur 18.AnderungdesBebauungsplanes GemeindeLeopoldshöhe eimit seinerZu- undAbfahriwirdeinerseits dieseszentralenBereiches Die Erschließung auf Fußgängerund Radfahrerverkehrs begleitenden ne Sicherungdes die ,,Hauptstraße" Verkehrsarten andererseits ist eine Separierung der der Wesiseitenotwendigmachenund zu empfehlen.Dieseswird bei den Auszur ,,Hauptstraße" in dem Zu- und Abfahrtsbereich derfestgesetzten Flächenerfüllen. undlässtsichinnerhalb berücksichtigt bauplanungen des Vollsortivorhandenen Zufahrt zu der Stellplatzanlage Zudemist die Belassungder beabsichtigt. Straße"überden,,Hahnenkamp" mentersvonder ,,Milser erlaubtsichauch an das äußereErschließungsnetz Mit den zweigenanntenAnbindungen für den nicht motorisierten Anderungsbereiches in Ost-WeslRichtung eine Querungdes Verkehr. mit dem Schwerpunkt der des zentralenTeilesdes Anderungsbereiches Die Anlieferung geplante von der aus über die sollausschließlich Versorgungseinrichtungen ,,Hauptstraße" erfolgen. Zufahrt,,Hahnenkamp" Zufahrtbzw.überdie bestehende gelegenen Baugrundsiücke werdendirekt Dieweitereninnerhalbdes Anderungsbereiches Verkehrsflächen erschlossen. öffentlichen von denumgebenden ist an das ÖPNV-Netzin der ,,Hauptstraße" mit Der zentraleTeil des Anderungsbereiches unddenLinien931und932angeschlossen. der Haltestelle ,,Bussardweg" 4.1.3 Ortgestaltung/ Landschaftsbild istdie Bebauung bereitsüberwiegend vorhanden. Innerhalb desAnderungsbereiches mit der Sicherung des vorhandenen Die in dem zentralenAnderungsbereich Kerngebietes sowie dessen ErweiterungbeabsichtigtebaulicheEntwicklungwird an der vorhandenen orientiert. Umgebungsbebauung hatdieAnderungsplanung Auswirkungen auf das Landschaftsbild an dieseminnerörtlichen integrierten Standortnicht. Festsetzungensollen im Wesentlichenauf die Festsetzungder Die baugestalterischen Bandbreiteder zulässigenDachformund der Ausgestaltung von Dachaufbauten bewerden.Die Festsetzungen sindausstädtebaulicher schränkt Sichtnotwendig, da einstädundortgestalterischer Zusammenhang erreicht werdensoll. tebaulicher 4.1.4 Ver- und Entsorgung;öffentlicheEinrichtungen DieVersorgung des Plangebietes mit Strom,GasundWassersowiedenfernmeldetechnischenEinrichtungen erfolgtdurchdie örtlichenVersorgungsträger. DasjeweiligeLeitungsnetz isi entsprechendzu ergänzen.In den umgebendenöffentlichenVerkehrsflächen ver-entsorgung. läuftdie Wasserver-und Nach$ 1 Baugesetzbuch sindbei derAufstellung von Bebauungsplänen die Belangedes zu berücksichtigen. Umwelt-und Naturschutzes Hiezu gehörtauch der Schutzdes Wassers.Durch$ 51 a Landeswassergesetz ist einegesetzliche Grundpflichtzur Versickerung vor Ort oder ortsnaheEinleitung oderVerrieselung von Niederschlagswasser in ein Gewässer eingeführt(ortsnaheNiederschlagswasserbeseitigung). Damit soll gewährleistet werden,Niederschlagswasser von bebautenund befestigtenFlächenmöglichstortsnah dem natürlichenWasserkreislauf zuzuführen, wennes unbelastetist und die örtlichenhydrogeologischen Bedingungeneine entsprechende Niederschlagswasserbeseitigung auf Dauerermöglichen. gem.$ 51 a LandeswassergeEinePflichtzur ortsnahenNiederschlagswasserbeseitigung genehmigte setz(LWG)entfällt,da einevor dem 1.7.1995 Kanalnetzplanung vorliegtund das Plangebiet bereitsvor dem 1.1.1996 bebautundan die öffentliche Kanalisation angewaren. schlossen Drees& HuesmannPlanermitGemeinde Leopoldshöhe -&- 14 - Begründung zur 18.AnderungdesBebauungsplanes Nr.02/02'MilserHeide" GemeindeLeopoldshöhe handeltes sich bei dem Untergrund im AnderungsbeNachvorliegenden Erkenntnissen Somitbestehenungünstige Vorausreichum Bödenmit geringerWasserdurchlässigkeit. von Niederschlagswasser in oberflächennahen Versickesetzungenfür die Versickerung (2.8. zentralen und Mulden-Rigolen). lnnerhalb des AnderungsbereiMulden rungsanlagen Versorgungseinrichtungen wird für die Stellplatzanlage ausches mit den potenziellen mit der Möglichkeit einernachgeschalteten eine Pflasterung schließlich für die Stellplätze währenddie Entwässerung der Zufahrtsflächen aufgrundder Versickerung vorgesehen, Kanalisation erfolgensoll. in die vorhandene beabsichtigten Asphaltierung Wasserschutzgebiet Das Plangebietbefindetsich weder in einemderzeitfestgesetzten gehört zu einem Fassungsbereich der Wasserschutzzonen. Bereich derzeit noch der Kenntnisstand nichtberührt. sindnachheutigem Belangedes Gewässerschutzes gemeindliche ist an die vorhandene Müllabfuhr Das Plangebiet/ der Anderungsbereich angeschlossen. mitdenpotenziellen Versorgungseinrichtungen erfolgt Anderungsbereich Fürdenzentralen im Rahmeneinesinnerbetrieblichen Abfallmanageam Vorhabenort die Abfallsammlung gemeindliche Müllabfuhr. an die mentsmitdemAnschluss befindetinnerhalb des Flurstückes 687 eine Umspannstation, Innerhalb des Plangebietes derenStandortfestgesetztwird. werdenaußerdem vorhandenen Einrichiungen / Flächender Innerhalb des Plangebietes (Kirchenund kirchlichen (,,Fläche Zweckendiefür den Gemeinbedarf Kirchengemeinde im Nordwesten des Plangebietes keineFlächenfür nendeGebäudeund Einrichtungen") Einrichtungen festgesetzt. öffentliche 4.1.5 Grünordnung Innerhalb sindkeineGrünflächen vorgesehen. des Plangebietes Aufgrundder bestehendenFestseizungen des Bebauungsplanes wird die Festsetzung des im Süden des festgesetztenKerngebietessowie der Ersatzflächefür die Pflanzstreifens potenzielle der TilsiterStraßezwischendem Kerngebiet Hinterlandbebauung unddemAllgemeinen Wohngebiet wiedervorgenommen. 4.2 Planungsrechtliche Festsetzungen 4.2.1 Art der baulichenNutzung (BauGB)und der Baunutzungsverordnung Auf der Grundlagedes Baugesetzbuches (BauNVO) werdenim Bebauungsplan -WA-(S4 BauNVO), Allgemeines Wohngebiet -Ml- ($ 6 BauNVO), Mischgebiet -MK-(S7 BauNVO)sowie Kerngebiet Flächefür denGemeinbedarf festgesetzt.Damitwird im Wesentlichendenvorhandenen, bereitsrechtskräftig festgesetzdesAnderungsbereiches entsprochen. ten Gebietstypen innerhalb Allgemeines Wohngebiet: DieNutzungen . Wohngebäude, . des Gebietesdienenden Läden,Schank-und Speisewirtschafdie der Versorgung ten sowienichtstörendeHandwerksbetriebe, . PlanermitGemeindeLeopoldshöhe Drees& Huesmann -6V- '15 - Begründung GemeindeLeopoldshöhe zur'18.AnderungdesBebauungsplanes Nr.02102'MilserHeide" . Anlagenfür kirchliche, gesundheitliche kulturelle, soziale, Zwecke werdenals allgemein zulässigfestgesetzt. DieNutzungen . Anlagenfür sportliche Zwecke, . BetriebedesBeherbergungsgewerbes, . sonstigenichtstörendeGewerbebetriebe, . Anlagenfür Verwaltungen, . Gartenbaubetriebe sowie . Tankstellen werdenfür unzulässig erklärt. DerAusschluss erfolgivor dem Hintergrund der vorrangigen Ausgestaltung des Gebietes für Wohnbauzwecke undWohnfolgeeinrichtungen. Mischgebiet: Innerhalb der Mischgebiete sindallgemein zulässig: o Wohngebäude, o GeschäftsundBürogebäude, . Einzelhandelsbetriebe, Schank-und Speisewirtschaften sowieBetriebedes Beherbergungsgewerbes, . sonstigeGewerbebetriebe, . Anlagenfür Verwaltungen sowiefür kirchliche, kulturelle, soziale,gesundheitliche undsportlicheZwecke. Fürunzulässig werdendie Nutzungen . Gartenbaubetriebe, . Tankstellen, . Vergnügungsstätten erklärt,da hiereinerseits die innerörtliche Lageder Mischgebiete, anderseiis die Nähezu geplanten den und vorhandenen Wohngebieten eineAnsiedlung dieserNutzungen nicht sinnvollerscheinen lässt. Kerngebiet: Innerhalb der Kerngebiete sindallgemein zulässig: . Geschäfts-, Büro-undVerualtungsgebäude, . Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebedes BeherbergungsgewerDes, . sonstigenichtwesentlichstörendeGewerbebetriebe, . gesundheitliche Anlagenfür kirchliche, kulturelle, soziale, undsportliche Zwecke, . Wohnungenfür Aufsichts-und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber undBetriebsleiter, . sonstigeWohnungen mit der Maßgabe, dassdieWohnnutzung bei Errichiung bzw. Umnutzung von Gebäudennur oberhalbdes Erdgeschosses zulässigist (Giltnur für den bereitsbaulichso genutztenBereichinnerhalbdes Kerngebietes. Fürden Neuplanungsbereich wirddassonstige Wohnenausgeschlossen.). Ausgeschlossen sindinnerhalb derKerngebiete: . Vergnügungsstätten, . Tankstellen, . Sex-Shops als Unterart der Einzelhandelsbetriebe, o Bordelleals Unterartder sonstigennichtwesentlichstörendenGewerbebetriebe. Drees& Hlesmann Planermit Gemeinde Leopoldshöhe - 68- 16 - Begründung Nr.02/02,,Milser Heide" zur 18.AnderungdesBebauungsplanes GemeindeLeopoldshöhe Sex-Shops undBordellesollauf die unmittelbare Nähe der Nutzungen MitdemAusschluss im Anschluss an das Kerngebiet reagiertwerden.FürAnlagenfür zu denWohnbauflächen so dasssie stehenandereFlächenzur Verfügung, sportliche Zweckeund für Tankstellen nichtberücksichtigt werdensollen.Zudemwird bei einerZulässighier in dem Kerngebiet Nutzungssiruktur mit Geschäftsund DienstleistungskeiteineStörungder beabsichtigten anlagengesehen. in den Kerngebieten der Wohnnutzung oberhalbdes Erdgeschosses Mit der Zulässigkeit im Sinnevon Wohnenim Ortsteilzentrum entwird einerseitsden örtlichenBedingungen gewahrt. die Gebietstypik des Kerngebietes sprochen, andererseits auchdeutlich für den zentralenTeil des Anderungsbereiches mit Der Festsetzung eines Kerngebietes den bereits als Kerngeder Versorgungseinrichtungen im Anschluss an dem Schwerpunkt mit der Wohnnutzungin biet festgesetzienund genutztenStandortdes Vollsortimenters einesSondergebietes vorgezogen. denObergeschossen wirdgegenüber der Festsetzung plaeines Kerngebietes kann für den Anderungsbereich insgesamt Mit der Festsetzung Nutzungzugelassen werden,auchwennzunächst nungsrechtlich einekerngebietstypische beidenanzusiedelnden Versorgungseinrichtungen liegenwird. konkretderSchwerpunkt Nebenden o.g. Baugebieten werdenzudemdie vorhanden Flächefür den Gemeinbedarf (Kirchen und kirchlichen ZweckendienendeGebäudeundEinmit ihrerZweckbestimmung richtungen) innerhalb desAnderungsbereiches festgesetzt. 4.2.2 Maßder baulichenNutsung/ Bauweise Mit der Fesisetzung des Maßesder baulichenNutzunginnerhalbdes Plangebietes soll zum einendie baulicheDichteundzum anderendieAusdehnung der zulässigen baulichen Anlagengeregeltwerden. Derflächenmäßige Anteildes Baugrundstückes, dervon baulichen Anlagenüberdeckt werden darf (ausgedrückt durchdie zulässigeGrundflächenzahl) wird in dem Allgemeinen Wohngebiet / in der Flächefür Gemeinbedarf mit einerGRZvon 0,4, in dem Mischgebiet mit 0,6 und in dem Kerngebiet mit 1,0 festgesetzt. Dabeiwird die Obergrenze des g 17 BauNVOausgenutzt, um einemöglichst hoheAusnutzbarkeit der Baugrundstücke in dieser ortszentralen Lagezu ermöglichen. Die Geschossflächenzahl drücktdas Verhältnis zur maßgebenden Grundstücksfläche des Baugrundstückes In Wohngebieten aus. den und den Mischgebieten mit einerfestgesetzten Geschossigkeit von zweiVollgeschossen als Höchstmaß bzw.einerzwingenden Zweigeschossigkeit wirddie zulässige Geschossflächenzahl miteinemHöchstmaß von0,8fes! gese2t. Für das Kerngebietmit der maximalzulässigenZweigeschossigkeit wird eine Geschossflächenzahl von 1,6festgesetzt. DieFlächefür denGemeinbedarf erhältbeieiner maximalzulässigen Dreigeschossigkeii eineGFZvon 1,0. Die Festsetzungen zur GRZundGFZentsprechen den in der rechtskräftigen Fassungdes Bebauungsplanes Bestimmungen. bereitsgetroffenen Es wird in dem Anderungsbereich überwiegendoffene Bauweisefestgesetzt.Für die Bebauungan der ,,Heeper Straße"und an dem Kreisverkehrsplatz wird eine geschlossene Bauweisefestgesetzt.Für das Kerngebietwird eine von der offenenBauweiseabweichende Bauweise fesigesetzt, mitder Maßgabe, dasshierBaukörperlängen über50 m zulässig sind. Die Tiefeder festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen werdenmit mindestens 16 gehalten,um eineflexibleAusnutzbarkeit m großzügig der Baugrundstücke zuzulassen. . Planermit Gemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe -6q_ 17 GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02/02 'Milser Heide" 4.2.3 BaugestalterischeZiele Dachforminnerhalb Gemäßder vorherrschenden der Bestandsbebauung werdenfür die Baukörper in dem Plangebiet für die Hauptbaukörper nur Satteldächer zugelassen. Innerhalbdes Kerngebietes isi zusätzlich das Flachdach nebendem Satteldach / Walmdach zuIässig. Als baugestalterische Festsetzung werdenhauptsächlich Aussagenzur Dachform undden Dachaufbauten sowiezu den Werbeanlagen vorgenommen. Hiermitsoll hauptsächlich die geneigtenDachlandschaft gewährleistet Fortsetzung der bestehenden in dem Plangebiet von ortsbild-untypischen und die Einstreuung Hauptbaukörpern mit Flachdächern vermiedenwerden. Als Sammelhinweis ist eineWerbeanlage für die Einrichtungen innerhalb des Kerngebietes im Zufahrtsbereich an der,,Hauptstraße" vorgesehen. Mit den getroffenenBestimmungen wird nichtin die individuelle Gestaltungsfreiheit der späterenBauherrneingegriffen. Es erscheintabervor dem Hintergrund der Unkenntnis überdie späterenEinzelbauherrn im Sinneder Homogenität und Darstellung des Gebietes geboten, hinsichilich der o.g.Aspekteein Mindestmaß an Regulierung vorzunehmen. 4.2.4 StellpläUe,Garagenund Nebenanlagen Stellplätze, Garagen,Carportsund Nebenanlagen sind entsprechend der Vorgabender BauNVO,der BauO NRW und den entsprechenden Verordnungen innerhalbdes Anderungsbereiches zulässig. Lediglich für das Kerngebiet ist die zulässige Flächefür Stellplätze sowieCarports festgesetzt.Die bestehende Tiefgarage im SüdendesAnderungsbereiches wirdplanungsrechf lichgesichert. 4.3 Auswirkungender Planung 4.3.'l Belangedes Boden-,Grundwasserund Gewässerschutzes Die Bodenschutzbelange unter Berücksichtigung des Bundesbodenschutzgesetzes (BBoSchG),der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)und des Landesboden(LBodSchG) schutzgesetzes werdenwiefolgt beurteilt: Die Bodenversiegelung wird auf der Grundlage der vorgesehenen Planungauf das dem Nutzungszweck entsprechende Maßbegrenzt. Für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in dem Teil des Gemeindegebietes stehen jedochaußerder Inanspruchnahme der potenziellen Gewerbebrache innerhalbdes Anderungsbereiches keinegeringwertigeren Flächenzur Verfügung. Mit der planungwird ein BeitragzurVitalisierung geleistet von Brachflächen bzw.einervorrangigen Nutzung von Brachflächen zur Umsetzung des Planungszieles einVorrangeingeräumt. Die Verdichtung des Bodenswird auf den baulichnotwendigen Umfangbeschränkt weroen. Vorrangig andere,für den Nutzungszweck in Fragekommende Flächen, sindvor demHintergrunddes Zielesder Ergänzungdes vorhandenen Kerngebietes ohneBelangfür die Planung. Innerhalb desAnderungsbereiches sindkeineschulzwürdigen Böden,Bödenmit hoherErtragsfähigkeit bzw. regionaltypische und / oderselteneBödenvorhanden(Geologisches Landesamt NRW,Kartezu schutzwürdigen Bödenundoberflächennahe Rohstoffe, 1998). . PlanermitGemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe --fo- - Begründung Nr.02/02'MilserHeide" Leopoldshöhe zur18.Anderungdes Bebauungsplanes Gemeinde dassfür die geplanteNeubebauung bisBödenwerdeninsoweitin Anspruchgenommen, herigegewerbliche Flächeumgenutzt wird. keineAltlasten, In dem Plangebiet und seinemUmfeldsindnachheutigemKenntnisstand bekanntbzw.vorhanden.lm Altlastenverzeichnis des Altstandorte oder Altablagerungen MindensindnachhiesigemKenntnisstand Staatlichen Amtesfür UmweltundArbeitsschutz Flächenverzeichnet. keineentsprechenden bodenschutzrelevanten Kennzeichnungen vorzuseEs sind keinebauplanungsrechtlichen hen. Belangedes GrundwasserundGewässerschutzes sinddurchdie Planungnachheutigem Kenntnisstand nichtberührt.Das Plangebiet befindetsichwederin einembereitsfestgeWasserschutzgebiet. setztennochin einemderzeitgeplanten 4.3.2 Belangedeslmmissionsschutzes NachheutigemKenntnisstand befindensich außerhalbdes Plangebietes keinelandwirtschaftlichen Betriebe,die geruchsimmissionsrelevante Einrichtungen vorhaltenunddie für die Planungrelevantwären. EineBerücksichtigung der 24. BlmSchVkannim Zusammenhang mit der Bauleitplanung (L unterbleiben, Tagesverkehrsaufkommen da das durchschnittliche auf der ,,Hauptstraße" 75'l) und der ,,HeeperStraße"(K 2) jeweilsunter20.000Kfz-E(rd. 14.000DTV auf der liegtund somitdieAusbreitungsbedingungen von Kfz-bedingten Luftschad,,Haupistraße") stoffenkeineBedeutung haben.In der Praxiskommtein Erreichen der Konzentrationswerte der 23. BlmSchVbzw.der 22. BlmSchV,welcheals Orientierungshilfe zurAbschätzung gesundheitlicher Risikendienen,erst bei einersehrhohenVerkehrsbelastung in Betracht, (DTV)und mehrbewegen, die sichschonin Bereichen von 20.000PKw-Einheiten wobei dieAusbreitungsbedingungen zusätzlich besondere Bedeutung haben(etwabeigeschlossenerRandbebauung). Lärmimmissonen durchGewerbesindnichtzu berücksichtigen. Gewerbliche Betriebebefindensichnichtin der Nachbarschaft desAnderungsbereiches. Die Belangedes lmmissionsschutzes sind im Zusammenhang mit der Nähedes Plangebieteszur ,,Hauptstraße" und zur ,,Heeper Straße"zu beachten.BeideStraßensind ats Hauptverkehrsstraßen einzustufen und stelleneinemaßnahmenrelevante Emissionsquelle oar. Hinsichtlich der vorhandenen Wohnbebauung an den Straßenist festzustellen, dassmit der Bebauungsplanänderung hier ggf. vorhandene Konfliktenichtverschärftwerden.Es werdenmit der 18. Anderungdes Bebauungsplanes hierkeineneuenlmmissionsorte gegenannten schaffen, die an die Emissionsbänder heranrücken. Daherist keine planerische Konfliktlösung mittelsplanungsrechtlicher Festse2ungen in demBebauungsplan zwingend vorzusehen. Gemäßüberschlägiger Lärmermittlung nachRLS-90ist für die Bebauungan der,,Heeper Straße"und der ,,Hauptstraße" eine Lärmbelastung durchden Verkehrslärm nichtauszuschließen. . Aufgrundder Berücksichtigung der Verkehrslärmsituation werdenBereiche festgesetzt,in denenerforderliche resultierende Schalldämmmaße (erf.R'w,,"")durchdie (Wandanteil, Außenbauteile Fenster,Lüftung,Dächeretc.) einzuhalten sind.Die Festsetzung ergibtsich aufgrundder bei freierSchallausbreitung innerhalbdes potenziellen Plangebietes zu erwartenden Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zu DIN 18005-1von 55 dB(A)tags/ 45 dB(A) . Planermit Gemeinde Drces& Huesmann Leopoldshöhe - ? t- 19 - Begründung GemeindeLeopoldshöhe zur 18.AnderungdesBebauungsplanes Nr.02/02'MilserHeide" nachtsbeiAllgemeinen Wohngebieten undvon60 dB(A)tags/ 50 dB(A)nachtsbei Mischgebieten. DieFestsetzung erfolgt,da langfristig nichtgewährleistet werdenkann,dassdievorhandene gewachsene innerörtliche Situationmit demderzeitigen Gebäudebestand dauerhaft bestehenbleibt.Da eineweitereVerdichtung bzw.Nutzungvon Baulückenoderder Ersatz von wohn-und ähnlichgenutztenGebäudenentlangder ,,Hauptstraße" und der ,,Heeper getroffen: Straße"nichtausgeschlossen werdenkann,werdenfolgendeFestsetzungen . Ergänztwird dieseRegelungdurchdie Festsetzung einer Fläche,in der Außenwohnbereiche nur mit zusätzlichschallabschirmenden Maßnahmen zulässiosind sowieAufnahme folgender textlicher Festsetzung: im Freien (Außenwohnbereiche) bei ,,Schutzvon typischenAufenthaltsbereichen (für Neubebauung die bestehenden gelten Gebäudemit ihrenAufenthaltsbereichen die getroffenen Festseizungen im FallevonAn- undUmbauten sinngemäß)" In den gekennzeichneten Bereichen sindAußenwohnbereiche wie Terrassen, Balkone,Dachterrassen ohnezusätzliche schallabschirmende Maßnahmen nichtzulässig.Als schallabschirmende Maßnahmekann die AnordnungdieserAußenwohnbereiche im Schallschatten derjeweilszugehörigen Gebäudeauf den lärmabgewandtenSeitensowie die Anordnungvon Lärmschutzwänden im Nahbereich verstanden werden.Hierbeiist sicherzustellen, dassdieseLärmschutzmaßnahmen so dimensioniert werden,dasssie eineMinderung um das Maßder Überschreitung desschalltechnischen Orientierungswertes tagsbewirken. . ZudemerfolgtdieAufnahme folgender Festsetzung: textlicher von Wohn-undAufenthaltsräumen (fürdie bestehen/ Schlafräumen ,,Schallschutz gelten getroffenen denGebäude die Festsetzungen im FallevonAn- undUmbauten sinngemäß)" In dengekennzeichneten Bereichen sindfür Wohn-undAufenthaltsräume erforder(erf.R' yy,,"") licheresultierende (WandSchalldämmmaße durchdie Außenbauteile anteil,Fenster,Lüftung,Dächeretc.)einzuhalten, um zu gewährleisten, dass30 dB(A)nachts/ 40 dB(A)tags lnnenpegel zu gewährleisten. in Bereichen mit maßgeblichen Außenlärmpegeln pro von >= 50 dB(A)mindestens in einemSchlafraum Wohnungnichtüberschritten werden. lm gekennzeichneten Bereichsindim Zusammenhang mit Fensternvon Schlafräugeeigneten men bzw.zum Schlafen Räumenggf. schallgedämpfte Lüftungssysteme vozusehen,die die Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Alternativkann eine Lüftungüber die komplettstraßenabgewandten Fassadenseiten erfolgen. Zu Ermittlung der potenziellen lmmissionen ausgehend von der projektierten Einzelhandelsplanung sind im Februar2005 abschließend folgendeGutachten/ Stellungnahmen durchdieAKUSGmbH,Bielefeld erstelltworden: . SchalltechnischesGutachten, . Stellungnahme zu den möglichen Lichtimmissionen, . Stellungnahme zu den möglichen lmmissionen durchLuftschadstoffe. Schallschutz Um durchdas Kerngebiet verursachte lmmissionen an den umliegenden vorhandenen bzw.geplantenpotenziellen lmmissionsorten zu bewältigen, sind unterBerücksichtigung Drees & Huesmann. Planer mit GemeindeLeopoldshöhe - 72- 20 - Begründung Gemeinde Leopoldshöhe zur'18. Anderung desBebauungsplanes Nr.02102 ,MilserHeide' (Schallleistungsder mitdem Betriebinnerhalb desKerngebietes verbundenen Emissionen undSpitzenpegel) durch - Kundenparkplatz (mitdenentsprechenden Fahrwegen, Stellvorgängen, Türenschlagen, Einkaufswagen schiebenetc.), - Anlieferung durch LKW, Rangier-und Verladevorgänge, LKw-eigeneKühlaggregate, Lüftungsund Kühlaggregate und - Potenzielle Einrichtungen wie z.B. Schank-und Speisewirtschaften, (Bis! Biergarten ro). - Beachtungder Öffnungszeiten (Nahversorger, der Einrichtungen Discounter, Getränggf. Schank-undSpeisewirtschaft). kemarkt, sindaktiveundpassiveschallschützende Maßnahmen notwendig. Es ist davonauszugehen, dass,vor dem Hintergrund der projektierten Einzelhandelsflächenein Teil der Kundenmehrals ein Geschäftaufsuchen wird.Dieser,,Gleichzeitigkeitsgesamtes faktor"ergibtein rechnerisches Kundenverkehrsaufkommen von 4.382Fahrten. Diesewerdenzu 213 in Richtung,,Hauptstraße" undzu 1i3 in Richtung,,Milser Heide"über den,,Hahnenkamp" rechnerisch verteilt. Die Warenanlieferung über die Stellplatzanlage von der ,,Hauptstraße" aus in Richtung Anlieferzone wirdmit 13 LKWin derLärmprognose berücksichtigt. Bei der Kühl-und Lüftungstechnik kanneineVerwendung von Anlagennachdem Stand derTechnikmit lmmissionspegeln von L < 30 dB (A)unterstellt werden. Die gutachterlichen Berechnungen, Annahmen,Emissonspegel sind bewusstkonservativ prognosegewähliund liegendamitauf der ,,sicheren Seite",so dassdie rechnerischen Pegelin der Größenordnung von bis 2 dB(A)höherausfallenals nachder Projektrealisierung. lm Ergebniszeigi sich,dass die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005an den relevantenlmmissionsorten eingehalten werden.Lediglichim Zu- I Abfahrtsbereich des zentralen Anderungsbereiches zur ,,Hauptstraße" ist eine überschreitung um 2 dB(A) rechnerisch festzustellen. UnterBerücksichtig ung der poienziellen Emissionen durchden zentralenTeil des Anoerungsbereiches mit dem Schwerpunkt der Versorgungseinrichtungen wird daherfestgesetzt: . Festsetzung von Flächenzur Errichtung jeweilsin von Schallschutzeinrichtungen Abhängigkeit zur benötigten Schutzwirkung und zur städtebaulich zu vertretenden Anlagenhöhe sowieAufnahme folgender textlicher Festsetzung: der Flächenfür besondere Anlagenund Vorkehrungen ,,Umgrenzung zum Schutz vorschädlichen Umwelteinwirkungen" Innerhalb der gekennzeichneten Flächeist eine Schallschutzeinrichtung zu errichten.(Esgiltder Eintragin der Planzeichnung in Meternab Oberkante der Flächefür Stellplätze innerhalb des Kerngebietes). Es ist auf dichteAnschlüsse an Bodenuno Wändenzu achten,um Schalldurchstrahlungen durchUndichtigkeiten zu vermetden. Das Schalldämm-Maß der venvendeten Wändemussim montierten Zusiand = mindestens Rw 25 dB betragen. Hierbeiist die Abschirmung der geplanten Gebäudezu berücksichtigen. AktiveMaßnanmensinddurchdieseBebauung zu erreichen bzw.im Zufahrtsbereich zu der stellplatzanlageaufder Nordseite (Höhe2,30m) vozusehen. . Festsetzung von Gebäudefronten, an denenkeineschutzbedürftigen RäumeuntergebrachiwerdendürfensowieAufnahmefolgendertexflicherFestsekung: . PlanermitGemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe - ?3- - Begründung Nr.02/02'MilserHeide" zur 18.Anderung desBebauungsplanes GemeindeLeopoldshöhe zum Schu? Anlagenund Vorkehrungen der Flächenfür besondere ,,Umgrenzung Umwelteinwirkungen" vor schädlichen Gebäudefronten: abgewandte für Wohn-undSchlafräume an den der so zu gestalten,dassausschließlich Die Gebäudesindgrundrissseitig von zum ständigen Seiten Fenster abgewandten des Kerngebietes Stellplatzanlage sind.An den übrigen, angeordnet AufenthaltgedachtenWohn-und Schlafräumen Fenstervon untergesind ausschließlich Gebäudefronten nichtgekennzeichneten Flur, Abstellraum, Kücheetc.vorTreppenhaus, wie Bad, WC, ordnetenRäumen, zusenen. des aufgelassenen GewerbebeWohngebäude Für das zuzeit noch betriebsgebundene geplanten Stellplatzanlage zugewandte für die der triebesder Fa. Kösterist ebensowie mit der Fa.KösterbeieinerÜberplanung undVerwaltungsgebäude SeitederAusstellungsZulässigkeit von Wohngebäuden / allgemeinen und der damitverbundenen ,,Mischgebiet" und Aufgabe der Betriebsgebundenheit zu treffen. Bis zur o.g. Festsetzung Wohnnutzung Wohnnutzung sinddie in eine betriebsungebundene einermöglichenNutzungsänderung an den lmmissionsorten für das ehemaligfestgesetzteGewerbegebiet Orientierungswerte maßgeblich. r Es erfolgtzudemdie Aufnahmeeines Hinweiseszur notwendigen organisatoriund zur Ausder Betriebs-/ Nutzungszeiten schenRegelungbzw.Einschränkung beiderStellplatzanlage: undRückstoßflächen führungderZufahrten Hinweis: ist sichevustellen, dass folgende lm Rahmendes Baugenehmigungsverfahrens festgeschrieben werden: aus lmmissionsschutzgründen Nutzungszeiten in derZeitvon 20.00Uhr bis 7.00 innerhalb des Kerngebietes KeinAnlieferverkehr Uhr. mit AsphaltinnerAusführung der Zufahrtenund Rücksioßflächen Ausschließliche halbder festgesetztenFlächefür Stellplätze. stelltsichtags als unkritisch dar. Ein Nachtbetrieb ist bei dem Die Spitzenpegel-Situation geplanten Einzelhandelseinrichtungen betreffende KFZVorhabennichtrelevant.Der die im Sinnevon Punkt7.4 derTA Lärm Straßenstelltsichunkritisch Verkehrauf öffentlichen dar. Lichtimmissionen der Stellplatzanlage im zentralen Eine Raumaufhellung kannggf. durchdie Beleuchtung werden. Anderungsbereich hervorgerufen / Stellplatzanlagen erforderteine sog. Nennbeleuchvon Parkplätzen Die Beleuchtung bis 15 lx. vonmindestens 7lx tungsdichte sind lmmissionsrichtwerte für die mittlereBeleuchFür die Dotenziellen lmmissonsorte damites zu keinenschädlichen Umwelteinwirkungen durchLichttungsstärke einzuhalten, kommt. immissionen durchden Verkehrauf der Stellplatzanlage lAnlieferzonekannausgeEine Blendwirkung lmmissionsorten ein blickdichter Sichtschutz schlossen werden,wennzu den betreffenden '1,00 (Höhe m 2,00 m). Der Sichtschutz kannals Mauer,Holzwandoder errichtetwird ausgeführt werden. immergrüne Heckenbepflanzung Leopoldshöhe Drees& HuesmannPlanermitGemeinde - 7v- - Begründung Gemeinde Leopoldshöhe zur 18.AnderungdesBebauungsplanes Nr.02y02,MilserHeide" Luftschadstoffe Durchdas im zentralenAnderungsbereich bedingteKFz-Aufkommen wirdes zwarin der unmittelbaren Nachbarschaft des zentralenAnderungsbereiches zu einerErhöhungder derzeitvorherrschenden lmmissionsbelastung kommen.Die lmmissionswerte werdeniodochweiterhin eingehalten. 4.3.3 Belangedes Landschafts-und Naturschutzes Mit dem Anderungsbereich liegt eine Flächevor, die aufgrundder bislanggetroffenen Festsetzungen bereits Baurechteschafft.Der zentraleTeil des Anderungsbereiches mit ist als Gewerbefläche dem Schwerpunkt der Versorgungseinrichtungen bereitsheutenahezuvollständig versiegelt. durchÜberbauung bzw.Stellplatzfläche Ein Eingriffin den Natur- und Landschaftshaushalt ist danachim Zusammenhang mit der 18.Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 02/02,,Milser Heide"nichigegeben. Aus diesemGrundentfälltdie Notwendigkeit zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem.$ 1 a BaUGBi.V.m.BNatSchGsowiedas Aufzeigenvon Maßnahmen zur BewältigungvonEingriffsfolgen. 4.3.4 Belangedes Denkmalschutzes und der Denkmalpflege lnnerhalb desAnderungsbereiches befindensichnachheutigemKenntnisstand keineBaugemäß$S 3 5 Denkmatdenkmaleoder denkmalwerte Objektebzw.Denkmalbereiche schu2gesetzNRW.Auch Bodendenkmale und Gartendenkmale sind nichtbekannt.DeshalbsindMaßnahmen des Denkmalschutzes oderzur Denkmalpflege nichterforderlich. Ein Hinweiszur Verpflichtung der Benachrichtigung der entsprechenden Behördeim Falle einesBodenfundes bei den Bauarbeiten sowiezur Durchführung archäologischer Untersuchungenim Vorfeldder Straßenbaumaßnahmen ist in den ,,Sonstigen Darsiellungen und Hinweise zum Planinhalt" des Bebauungsplanes aufgenommen- 4.3.5 Belangeder sozialenund technischenInfrastruktur Belangeder sozialenInfrastruktur werdendurchdieAnderungnichttangiert. lnnerhalb desAnderungsbereiches ist durchden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.02/02 eine öffentlicheGrünflächemit der ,,MilserHeide"südlichdes Kindergartenstandortes Zweckbestimmung Kinderspielplatz festgesetzt.DieserStandort(rd. 850 m2) liegt nordwestlichdes Grundstückesdes aufgelassenen Gewerbebetriebes und ist nie als Kinderspielplatz angelegtgewesen.Die Flächestelltausschließlich eine ungenutzte Restfläche dar. EineNutzungals Kinderspielplatz ist nichtmehrvorgesehen, da sichan dieserStelle annerhalb desOrtsteiles dafürkeinBedarfmehrergibt. Belangedertechnischen lnfrastruktur werdennichtberührt.Es kannaufdievorhandenen Ver-undEntsorgungseinrichtungen zurückgegriffen werden. Drees& HuesmannPlanermitGemeinde Leoooldshöhe - ?s- - Begründung Nr.02/02"MilserHeide" zur 18.Anderung desBebauungsplanes Leopoldshöhe Gemeinde 5. SonstiqeplanunqsrelevanteAspekte 5.1 Flächenbilanz Flächenbilanz: Art der Nutzung Wohngebiet Allgemeines Mischgebiet Kerngebiet Flächefür den Gemeinbedarf GesamtBauflächen Flächefür Versorgungsanlagen Verkehrsflächen GesamtInfrastruktur Plangebietsgröße Flächein m' 7.460 13.833 15.335 7.593 44.221 140 Anteil in % 16,8 29,5 52, t 16,2 95,2 0,3 zouS 2.743 5,8 46.964 100 5.2 Umsetzung/ Sicherungder Bauleitplanung handeltes sichbis aufdieStraßenverdesAnderungsbereiches Beiden Flächeninnerhalb privatem in Eigentum. um Flurstücke kehrsflächen gewidmeten Flächenbetroffen. VonderAnderungsindkeineöffentlich nichtbegründet. sinddurchdieAnderungsplanung Maßnahmen Bodenordnerische Leopoldsmit dem Bauamtder Gemeinde undZusammenarbeit in Abstimmung Bearbeitet höhe Bielefeld, im Februar2005 Planer: . Planer Drees& Huesmann DASL,lfR,SRL Architekten BDA- Stadtplaner 97 Vennhofallee 33689Bielefeld Drees & Huesmann Planer mit GemeindeLeopoldshöhe -76- - Begründung GemeindeLeopoldshöhe zur 18.AnderungdesBebauungsplanes Nr.02/02'MilserHeide" B. Umweltbericht der nach S 2 (4) BauGBermitteltenund bewertetenBelangedes Umwel! Darstellung (Umweltprüfung) erheblichen Umweltauswirkungen schuizes/ der voraussichtlichen WeiseunterBerücksichtigung des Umweltbericht erfasstin angemessener Dervorliegende . gegenwäriigen Wissensstandes, . Prüfmethoden sowie denallgemeinanerkannten . des Bauleitplanes dem InhaltundDetaillierungsgrad die . Belangedes Umweltschutzes und ermittelten . dervoraussichtlichenerheblichenUmweltauswirkungen konkreten FolgendiesesBauleitplanes. undsomiinurdie absehbaren Trägeröffentlicher BelanDabeiwirdauf die Aufforderung an die Behördenundsonstigen ge zurAußerungim Hinblickauf . Umfangund . Detaillierungsgrad im Verfahren nach$ 4 (1) BauGB(,,Scoping") hingewiesen. der Umweliprüfung Zudemwirdauf die PflichtderZurverfügungstellung durchdie BehördenundTrägeröffenf licherBelangeund die Berücksichtigung von . Landschaftsplänen sowie . sonstigenPlänen,insbesondere des Wasser-,Abfall-und lmmissionsschutzrechtes gem.$ 1 (6) Ziffer7 Buchstabe g) BaUGB mit derenBestandsaufnahmen und Bewertungen sowieallerInformationen, die für die Ermittlungund Bewertung desAbwägungsmaterials zweckdienlich sind($ 4 (2) BauGB),verwresen. ggf. Der Umweltbericht ist entsprechend dem jeweiligenVerfahrensund Kenntnisstand fortzuschreiben. 1.1 Inhaltund Ziel des Bauleitplanes Anlassfür die Planungist die beabsichtigte Neuordnung des Grundstückes und zukünftigen Gewerbebrache der ehemaligen Sargfabrik der Fa. Köster.Diesegewerbliche Grund(L zwischen der Straße,,Milser Heide" stücksfläche im Westenundder ,,Hauptstraße"751) im Ostensoll im SinneeinerNu2ungfür ortszentrale Einrichtungen und hiervorrangig für überplantwerden.Die Flächesteht in räumlich-funktionalem Versorgungseinrichtungen Zusammenhang mit dem südlichgelegenen Nahversorger / Vollsortimenter mit Getränkemarktundsollstädtebaulich mitdiesemverbunden werden Beabsichtigt ist die Verlagerung diesesNahversorgers aus diesemStandortsowiedes Drees& Huesmann. Planermit GemeindeLeoDoldshöhe -?+- - Begründung Heide" Nr.02/02,,Milser zur '18.AnderungdesBebauungsplanes GemeindeLeopoldshöhe in den zu überplanenden von seinemheutigenStandortan der Hauptstraße Discounters werden. angeboten Bereich.Zudemsollenin diesemVerbundShopflächen Sicherung handeltes sichzudemum die bauplanungsrechtliche BeiderAnderungsplanung undbebauterBereiche. beplanter bereitsrechiskräftig zur Art und zum Maßder baulichenNutzung 1.2 Festsetzungen (BauGB)und der Baunutzungsverordnung Auf der Grundlagedes Baugesetzbuches (BauNVO) werdenim BebauungsPlan -WA-(S4 BauNVO), Wohngebiet Allgemeines -Ml-($ 6 BauNVO), Mischgebiet -MK-($ 7 BauNVO)sowie Kerngebiet Flächenfür denGemeinbedarf festgesetzbereitsrechtskräftig festgesetzt.Damitwird im Wesentlichendenvorhandenen, entsprochen. desAnderungsbereiches innerhalb ten Gebietstypen von Anlagenüberdeckt werder baulichen Anteildes Baugrundstückes, Derflächenmäßige wird in dem Allgemeinen durch die zulässigeGrundflächenzahl) den darf (ausgedrückt mit einerGRZvon 0,4,in dem Mischgebiet Wohngebiet / in der Flächefür Gemeinbedarf mit 1,0 festgesetzt. Dabeiwird die Obergrenze des $ 17 mit 0,6 und in dem Kerngebiet der Baugrundstücke in dieser möglichst hohe Ausnutzbarkeit um eine BauNVOausgenutzt, Lagezu ermöglichen. ortszentralen 1.3 Bedarfan Grundund Boden Mitder Planungkann . ein Beitragzur Revitalisierung einerpotenziellen Gewerbebrache sowie . diesinnvolle einesortszentralen integrierten Standortes Ergänzung erreichtwerden. wird auf der Grundlage der vorgesehenen Planungauf das dem Die Bodenversiegelung Maßbegrenzt. Nutzungszweck entsprechende Entwicklung in dem Teil des Gemeindegebietes Für die beabsichtigte städtebauliche steder potenziellen Gewerbebrache innerhalbdes hen jedochaußerder lnanspruchnahme Flächenzur Verfügung. Anderungsbereiches keinegeringwertigeren Mit der Planungwird geleistet von Brachflächen bzw.einervorrangigen Nutzungvon ein BeitragzurVitalisierung Brachflächen zur Umsetzung des Planungszieles einVorrangeingeräumt. Die Verdichtung des Bodenswird auf den baulichnotwendigen Umfangbeschränkt werden. in Fragekommende Vorrangigandere,für den Nuizungszweck Flächen, sindvor demHinKerngebietes ohne Belangfür die tergrunddes Zielesder Ergänzungdes vorhandenen Planung. . PlanermitGemeindeLeopoldshöhe Drees& Huesmann -78 - 26 GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02102"Milser Heide" 2.1 EinschlägigeAspekte des derzeitigenUmweltzustandesund der Umweltmerkmale der voraussichtlicherheblichbeeinflusstenGebiete Nördlichdes Anderungsbereiches befindensichan der,,Danziger Straße"und der Tilsiter Straße"in der Mehrzahlausschließlich wohngenutzte Gebäude.DieseNutzungsstruktur ist durcheineoffeneBauweisegeprägt.In der Mehrzahl findensichfreistehende Einfamilienhäusermitmaximalzweigeschossiger Bauweise. Östlichdes Anderungsbereiches über die ,,Haupistraße" hinaussetzt sich die Wohnnutzungfortundgehtim Bereichum den Kreisverkehrsplatz (,,Berliner Straße"/,,HeeperStraße")in Mischnutzung über.HierfindensichnebenVersorgungseinrichtungen und Dienstleistungen auchöffentliche Einrichtungen, wiedie örtlicheGrundschule. Südlichder HeeperStraßebefindetsichebenfallsWohnbebauung in Reihenhaus/ Kettenhausbauweise, ebenfallsmit maximalzweigeschossiger Bebauung. lnnerhalb des Anderungsbereiches ist eineGliederung bezüglich der Nutzungen überden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr.02i02,,Milser Heide"festgesetzt. Dabeiist nördlichdes aufgelassenen Gewerbegrundstückes entsprechend der Örtlichkeit (Kirchen bzw. für den Gemeinbedarf ,,Allgemeines und kirchlichen ,,Wohngebiet" ,,Fläche ZweckendienendeGebäudeundEinrichtungen) biszur,,Danziger Straße/,,Tilsiter Straße" festgesetzt. Bei den Gemeinbedarfseinrichtungen handeltes sich um den Kindergarten unddasGemeindehaus derev. Kirchengemeinde. DieGrundstücke sindvonder,,Danziger Straße"/ ,,Tilsiter Straße"bzw.vonder,,Hauptstraße" auserschlossen. Südlichdaranschließtdie Gewerbefläche der aufgelassenen SargfabrikKösteran. Diese reichtvon der,,MilserHeide"im Westenmit dem betriebsgebundenen Wohnhausüberdie Produktionsstätte bis hinzum betriebszugehörigen VerwaltungsundAusstellungsgebäude an der ,,Hauptstraße". Der BetriebbesitzteineZufahrtvon der ,,Hauptstraße" sowievon der ..Milser Heide". An dieseGewerbefläche schließtsichder heutigeStandortdes Vollsortimenters unddes Getränkemarktes an. Dieserist in dem rechtskräftigen Bebauungsplan als ,,Kerngebiet,, festgesetzt. Das Gebäudedes Einzelhandels ist in den Obergeschossen mit Wohnungen bzw.durchPraxengenutzt.Der Bereichbis zu der Gewerbefläche ist durchdie zugehörige genutzt.Der Marktstandort stellplatzanlage ist durcheinenAnschluss an die.MilserHeide" über die Straße,,Hahnenkamp' erschlossen. DieseGrundstückszuwegung ist beidseitig durchCarportseingefasst. Entlangder,,MilserHeide"und der ,,Hauptstraße" bis zur,HeeperStraße"im Südensetzt sich straßenbegleitende überwiegendeWohnnutzunginnerhalbeines festgesetzten fort- lm Bereichdes Kreisverkehrsplatzes ,,Mischgebietes" befindetsich im Südostendes Anderungsbereiches der Standortder Volksbank. An der ,,Hauptstraße" sind nebender wohnnutzung auchDienstleistungen zu findensowieein Getränkehandel undein Kuranrarenladen. Die Bebauungan der,,Heeper Straße"ist durchdie geschlossene zweigeschossige Bauweisegeprägt.Die Erschließung dieserBaugrundstücke erfolgtdirektvon den umgebenden öffentlichen Verkehrsflächen. Bei dem Anderungsbereich handeltes sich um einenvollständig durchBaugrundstücKe genutzten Bereichinnerhalb desOrtsteilzentrums Asemissen. Drees& HuesmannPlanermitGemeindeLeoooldshöhe -7q - GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Ander!ng des BebauungsplanesNr. 02102'Milser Heide" mit mittlererbis hoher befindensichkeineBiotopiypen des Anderungsbereiches Innerhalb Wertigkeit. PlaGebietendurchdie beabsichtigte von benachbarten Eine erheblicheBeeinflussung nichterwartet. nungwirdnachjetzigemKenntnisstand 3. BedeutsameZiele des Umweltschutzes sind für die Bauleitplanung ziele und Vorgabendes umweltschulzes Gemeindeeigene dargelegt nichtin einemgesonderten ,,Umwelt-Zielplan" und Fachpläne 3.1 Vorgabendurch Fachgesetze hinausbedes $ 1a Vorgabendes Baugesetzbuches Vorschriften über die ergänzenden Vorgaben für das keineunmittelbaren stehennebendenAussagendes Landschaftsplanes undFachpläne. durchFachgesetzte Plangebiet jeweilseinschlägigen sind Fachrechtes Vorgabendes für die einzelnenUmweltbelange wie Ausgleichspflichten ergebenden ebensowie die aus diesenjeweiligenFachrechten folgtzu berücksichtigen: recht: Bodenschutz des Bundesbodenschutzgesetzes unter Berücksichtigung Die Bodenschutzbelange (BBodSchV)und des Landesboden(BBoSchG),der Bundesbodenschutzverordnung Es sindkeinebaupla(LBodSchG) berücksichtigt. werden bei der Planung schutzgesetzes vorzusehen. Kennzeichnungen bodenschutzrelevanten nungsrechtlichen Immissonsschutzrecht: (DlN 18005,TA Lärm)werdendurchdie lmmissonsschuzes Belangedes vorbeugenden Planungberührt. Naturschutzrecht: mitder 18.Andeist im Zusammenhang EinEingriffin den Natur-undLandschaftshaushalt Heide"nichtgegeben.Aus diesemGrund Nr. 02/02,,Milser rung des Bebauungsplanes gem.S "l a BaUGB Eingriffsregelung zur naturschutzrechtlichen entfälltdie Notwendigkeit von Eingriffsfolzur Bewältigung i.V.m.BNatSchGsowiedas Aufzeigenvon Maßnahmen gen. Wasserschutzrecht sinddurchdie Planungnachheutigem undGewässerschutzes Belangedes Grundwassernicht berührt.Das Plangebietbefindetsich weder in einem bereitsfestgeKenntnisstand Die Zielvorgabendes Wassetziennoch in einemderzeitgeplantenWasserschutzgebiei(LWG NRW) finden Be(WHG) und des Landeswassergesetzes serhaushaltsgesetztes gem. $ 51 a Eine Pflichtzur ortsnahenNiederschlagswasserbeseitigung rücksichtigung. Kanalnetzpla(LWG)entfällt,da einevor dem 1.7.1995genehmigte Landeswassergesetz die öffentliche bebaut und an bereits vor dem 1.1.1996 nungvorliegtund das Plangebiet waren. angeschlossen Kanalisation im AnderungsbeErkenntnissen handeltes sich bei dem Untergrund Nachvorliegenden geringer Wasserdurchlässigkeit. reichum Bödenmit Denkmalschutzrecht. werdendurchdie Planungnichtberührt. Belangedes Denkmalschutzrechtes Leopoldshöhe Drees& HuesmannPlanermitGemeinde -8o- 2A - Begründung Nr.02/02'M;lserHeide" zur 18.AnderungdesBebauungsplanes Leopoldshöhe Gemeinde undandereFachpläne: Landschaftsplan SieheZiffer5.1.7 des Umweltberichtes der Belangeder umweltundder für die Ermittlung Der Umfangund der Detaillierungsgrad des gegenwärwirdauf der Grundlage Umweltauswirkungen erheblichen voraussichtlichen des Bauleitpladem InhaltundDetaillierungsgrad undentsprechend tigenWissensstandes nesvorgenommen: durchBaugrundstücke handeltes sich um einenvollständig Bei dem Anderungsbereich Asemissen. des Ortsteilzentrums genutzten Bereichinnerhalb der Belangeder umweltnachheutider Ermittlung sind bezüglich der Gemeinde Sicht Aus lmmissiim Bereichdes vorbeugenden Fachgutachten gem Kenntnisstand ausschließlich erforderlich. onsschutzes wirdin diesemZuvom 15.12.2004 Ergebnisdes Scoping-Termins Auf das entsprechende verwiesen. sammenhang 4.1 Außerungender Behördenund sonstigenTräger öffentlicherBelangeim Verfahrengem.S 4 (1)BauGB für die Ermittlung von Umfangund Detaillierungsgrad der Erforderlichkeit Zur Festlegung BelanTrägernöffentlicher der Belangeder Umweltsindvon den Behördenundsonstigen gem. (1) (Beteiligung Behörden) keine der BauGB ge im Rahmendes Planverfahrens $ 4 gemachtworden. Außerungen vorgetragen worden: Stellungnahmen Es sindfolgendeumweltrelevante KreisLippe: genutzten Fläderehemalsgewerblich zu prüfen,ob in demAnderungsbereich Anregung, DieErvorhanden sind(Eigenverbrauchtankstelle). Bodenveränderungen cheschädliche auszuführen. lm Katasterdes KreisesLipgebnissesindim schriftlichen TeildesB-Planes pe sindkeineAltlasten-oderAltlastenverdachtsflächen verzeichnet. Abwägung: Bodenverände/ Recherche liegenkeineschädlichen Unterlagen Nachdenvorliegenden genutzten sind gewerblich Die notwendigen Abrissarbeiien Flächevor. rungenderehemals zu prüfen. Bodenveränderungen / Altstandorte ggf.gutachierlich im Hinblickauf mögliche sindHinweise des KreisesLippein denSonstiBzgl.des Umgangsmit dem Bodenaushub gen Darstellungen zumPlaninhalt berücksichtigt. undHinweisen Belangesindim Rahmendes PlanVon den BehördenundsonsiigenTrägernöffentlicher mit gem. $ 4 (1) BauGB(Beteiligung der Behörden) keinePläne/ Unierlagen verfahrens gestellt zur Verfügung worden. und Bewertungen Bestandsaufnahmen deren Drees& HuesmannPlanermit GemeindeLeopoldshöhe 8r- 29 - Begründung Heide" Nr'02/02,,Milser zur'18.Anderung desBebauungsplanes Gemeinde Leopoldshöhe 5. im und der Umweltmerkmale Beschreibunqdes Umweltzustandes des Vorhabens/ der Planung(Nullvarunq und Nichtdurchführung qem.Q 1 riante)unter BerücksichtiqunqfolqenderUmweltbelanqe (6)Ziffer7 BauGBund Vorgabenqem.Q 1a BauGB 5.1. Prognose über die Entwicklungdes Umweltzustandesin Bezug a u f. . . 5.{.1 ... die Auswirkungenauf Tiere,Pflanzen,Boden,Wasser,Luft, Klima und das Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie die Landschaftund die biologische Vielfalt Planunq: genutzten innerhalb des Bereiches durchBaugrundstücke Aufgrunddes bereitsvollständig des Schutzgutes erheblichen Beeinträchtigungen sind keine Asemissen Ortsteilzentrums für die Avifaunasowiefür Nahrungs-und Rückzugsraum Tierezu erkennen.Potenzieller privatenGärtenerhalten. (KIein-)säuger, KäferundInsektenbleibtdurchdievorhandenen keine Biotoptypen mit mittlererbis hoher befinden sich Innerhalb des Anderungsbereiches sindvonder Planungnichtbetroffen. Wertigkeit. Schutzgebiete Pflanzen zu erkennen. desSchutzgutes Beeinträchtigung Es ist keineerhebliche der vorgesehenen Planungauf das dem wird auf der Grundlage Die Bodenversiegelung EntNutzungszweck entsprechendeMaß begrenzt.Für die beabsichtigtestädtebauliche jedoch stehen außerder lnanspruchnahme wicklungin dem Teil des Gemeindegebietes potenziellen innerhalb des Anderungsbereiches keinegeringwertigeGewerbebrache der von BrachfläMitder Planungwirdein Beitragzur Vitalisierung ren Flächenzur Verfügung. zur Umsetzungdes Plachen geleistetbzw. einervorrangigenNutzungvon Brachflächen Die Verdichtung des Bodens wird auf den baulich nungszieles ein Vorrangeingeräumt. werden. notwendigen Umfangbeschränkt desSchutzgutes Bodenzu erkennen. Es ist keineerhebliche Beeinträchtigung undGewässerschutzes sinddurchdie Planungnachheutigem Belangedes Grundwasserbefindetsichwederin einembereitsfestgeKenntnisstand nichtberührt.Das Plangebiet setztennochin einemdezeit geplantenWasserschutzgebiet. des Schutzgutes Wasserzu erkennen. Es ist keineerheblicheBeeinträchtigung sinddurchdiebeabsichtigte Entwicklung deszentlmmissonen innerhalb des Plangebietes zu erwarten.DieAusbreitungsbedingungen als Kerngebiet für ralenAnderungsbereiches sind jedoch aufgrundder vorhandenenwie potenziellen die festgesetzteStellplatzanlage Wirkungenauf die umgebenden Bebauungso, dasssich keineerheblichen umgebenden gilt gekennzeichneten Bereicheeinstellen werden.Dieses auchfür denim Bebauungsplan der 24. BlmSchVkann im ZusammenEine Berücksichtigung Bereichder Anlieferzone. da das durchschnittliche unterbleiben, Tagesverkehrsaufhang mit der Bauleitplanung jeweils (L 751)undder,,Heeper Straße"(K 2) unter20.000 kommenauf der ,,Hauptstraße" (rd. liegt 14.000 DTV auf der und somit die Ausbreitungsbedingungen Kfz-E ,,Hauptstraße") keineBedeutunghaben. von Kfz-bedingten Luftschadstoffen bedingteKFZ-Aufkommen wirdes zwarin der Durchdas im zentralenAnderungsbereich Anderungsbereiches des zentralen zu einer Erhöhungder unmittelbaren Nachbarschaft kommen.Die lmmissionswerte lmmissionsbelastung werdenioderzeitvorherrschenden dochweiterhin eingehalten. Drees& HuesmannPlanermitGemeinde Leopoldshöhe -82- - Begründung Heide" Gemeinde Leopoldshöhe zur 18.AnderungdesBebauungsplanes Nr.02/02,,Milser Für Stickstoffdioxid eineZusatzbelastung von wenigerals 5 Mikwird als Jahresmittelwert Luft erwartet rogramm/cbm von bis zu 25 Mikrogramm/cbm Luft bei einerVorbelastung (Bewertungskriterium Luft).Für Staub-PM10 Stickstoffdioxid wirdals 40 Mikrogramm/cbm Luft von weniger als 2 Mikrogramm/cbm bei einer Jahresmittelwert eine Zusatzbelastung Lufterwartet(Bewertungskriterium 40 MikroVorbelastung von bis zu 25 Mikrogramm/cbm gramm/cbm Luft).Für Benzolwird als Jahresmittelwert eineZusatzbelastung von weniger von bis zu 2 Mikrogramm/cbm Lufterals 1 Mikrogramm/cbm Luft bei einerVorbelastung Luft). wartet(Beweriungskriterium 5 Mikrogramm/cbm ist keine erheblicheBeeinträchtigung Durch die Umsetzungdes Planvorhabens des Schutzgutes Luftzu erkennen. Mikroklimatische Veränderungen, die unvermeidbar mit einerBebauungeinhergehen, ergenutzten gebensichnicht,da es sichum einenbereitsvollständig durchBaugrundstücke Bereichhandelt-Da die geplanteBebauung auf vorhandener ehemaliggleichfalls baulich genutzter Gewerbefläche erfolgensoll,wirdsichdie mikroklimatische Situationim Plangebiet gegenüberder heutigenSituationnichtwesentlichverändern.Es verbleibtaufgrund dervorhandenen Versiegelung beieinemStadtklimatop. Es ist keineerhebliche desSchutzgutes Klimazu erkennen. Beeinträchtigung gewachsenen Mitdem heutebereitsvorhandenen Siedlungsbereich ist der Bereichbereits geprägt. durchBebauung Belangeder Landschaft und des Landschaftsraumes / -bildes werdennichtberührt. Es ist keineerhebliche desSchutzguies Beeinträchtigung Landschaft zu erkennen. Nullvariante: BeieinerNichtdurchführung der PlanungergehteinegleicheEinschätzung derAuswirkungen auf Tiere,Pflanzen,Boden,Wasser,Luft,Klimaund das Wirkungsgefüge zwischen ihnensowiedie Landschaft Vielfaltwie beider Durchführung unddie biologische derAnderungsplanung. 5.1.2 ... Erhaltungsziele und Schutzzwecke der FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete Belangtrift für das Plangebiet undseinUmfeldnichtzu bzw.Aspektewerdennichtberührt. 5.1.3 ... Umweltbezogene Auswirkungenauf den Menschenund seineGesundheit sowiedie Bevölkerunginsgesamt Planunq: BeieinerDurchführung der Planungerhöhtsichder Kundenverkehr sowiederAnlieferverkehrim zentralen Teildes Anderungsbereiches mitdemSchwerpunkt derVersorgungseinrichtungen. Es erhöhtsichdadurchdie verkehrliche Belastung innerhalb des Anderungsbereiches sowie umliegender GebietedurchdenAnschluss des Anderungsbereiches. Da im Wesenflichenein Anschlussan die ,,Hauptstraße" (2/3des Verkehrsüberdie ,,Hauptstraße" / 1/3 desVerkehrsüberden,,Hahnenkamp") frequentiert wird,ist miteinerMischung mitdemöffentlichen Verkehrzu rechnen,so dasseineerhebliche Belastung der umliegenden Quartierenichtzu erwartenist. Mit der Realisierung der Anderungsplanung sindkeineerheblichen Beeinträchtigungen für dasSchutzgut Menschinnerhalb desPlangebietes undin dessenUmfeldzu erkennen. Drees& HuesmannPlanermitGemeindeLeoooldshöhe -6s- 31 - Begründung cemeindeLeopoldshöhe zur'18.AnderungdesBebauungsplanes Nr.02/02,MilserHeide" Nullvariante: Kundenverkehr undAnlieBeieinerNichtdurchführung der Planungentfälltderzusätzliche mit dem Schwerpunkt der Versorferverkehrim zentralenTeil des Anderungsbereiches gungseinrichtungen Emissionen. unddiedamitverbundenen 5.1.4 ... Umweltbezogene Auswirkungenauf Kulturgüterund sonstigeSachgüter Planunq: Innerhalb desAnderungsbereiches befinden sichnachheutigemKenninisstand keineBaugemäßSS3 5 DenkmalObjektebzw.Denkmalbereiche denkmaleoder denkmalwerie schutzgesetz NRW.Auch Bodendenkmale und Gartendenkmale sind nichtbekannt.Desdes Denkmalschutzes oder zur Denkmalpflege nichterforderlich. halbsindMaßnahmen aufgrundderMaßFürdieWohnbebauung ergibtsichmitdergeplanten offenenBauweise ein verträglicher Übergang zum Landschaftsraum. stäblichkeit Eine erheblicheBeeinträchtigung des Schutzgutes Kulturgüterund sonstigeSachgüter kannsichsomitnichteinsiellen. Nullvariante: Bei einer Nichtdurchführung der Planungsind die umweltbezogenen Auswirkungen auf genausozu beurteilen Kulturgüter und sonstigeSachgüter wie bei einerDurchführung der Planung. 5.1.5 ... die Vermeidungvon Emissionenund sachgerechterUmgangmit Abfällen und Abwässern Planunq: Emissonen innerhalbdes Plangebietes sinddurchdie beabsichtigte Entwicklung im zentralen Teildes Anderungsbereiches mit dem Schwerpunkt der Versorgungseinrichtungen zu eMarten.Aufgrundder beabsichtigten Nutzungsstruktur in dem Anderungsbereich sind dieseEmissionen nichtzu vermeiden. DasErgebnis des schalltechnischen Gutachtens zeigt,dassdieschalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005an den relevanten lmmissionsorten eingehalten werden.Lediglichim Zu- / Abfahrtsbereich deszentralen Anderungsbereiches zur ,,Hauptstraße" ist eine Überschreitung um 2 dB(A)rechnerisch festzustellen. Für die poienziellenlmmissonsorte sind lmmissionsrichtwerte für die miitlereBeleuchtungsstärke einzuhalten, damites zu keinenschädlichen Umwelteinwirkungen durchLichtimmissionen kommt. EineBlendwirkung durchdenVerkehrauf der Stellplatzanlage / Anlieferzone kannausgeschlossen werden,wennzu den betreffenden lmmissionsorten ein blickdichter Sichtschuz (Höhe errichtet wird 1,00m 2,00m). Durchdas im zentralenAnderungsbereich bedingteKFZ-Aufkommen wirdes zwarin der unmittelbaren Nachbarschaft des zentralenAnderungsbereiches zu einer Erhöhungder dezeit vorherrschenden lmmissionsbelastung kommen.Die lmmissionswerte werdeniodochweiterhin eingehalten. Es ist kein produzierender Betriebim Plangebiet mit gewerblichen Abfällenvorgesehen. DieAbfallsammlung erfolgtam Vorhabenort / im Anderungsbereich mit einemAnschluss an diegemeindliche Müllabfuhr. Nullvariante: Bei einerNichtdurchführung der Planungist der sachgerechte Umgangmit Abfällenund genausozu beurteilen Abwässern wiebeieinerDurchführung der Planung. . Planermit Gemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe -8+- GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02102DMilserHeide" undAnlieKundenverkehr der Planungentfälltderzusätzliche BeieinerNichtdurchführung der Versormit dem Schwerpunkt ferverkehrim zentralenTeil des Anderungsbereiches Emissionen. unddie damitverbundenen gungseinrichtungen 5.1.6 ... die NutzungerneuerbarerEnergiensowie sparsameund effizienteNutzung von Energie kannso gewähltwerden,dasssolarenerder Gebäudein dem Plangebiet DieAusrichtung finden.Damitwird eine passivewie aktiveSolarenergetischeAspekteBerücksichtigung gienutzung ermöglicht. von zwei mit einermaximalenGeschossigkeit eineoffeneBauweise Es wird überwiegend KernFür das (bereitsbaulicher Bestand)festgesetzt. in den Baugebieten Vollgeschossen im süden Bauweiseund für das bestehendeMischgebiet gebietwird eine abweichende Bauweisemit ebenfallsmaximalzweiVollgeeinegeschlossene des Anderungsbereiches Die Stellungder GebäudeerlaubteinepassiveSolarenergienutzung festgesetzt. schossen Nutzungvon Anlagenzur aktivenNutzungder Solareinstrahebensowie die potenzielle rung. und sonstigenPlänen 5.'1.7 ... die Darstellungvon Landschaftsplänen nichtberührt. sinddurchdie Bauleitplanung Belangeder Landschaftsplanung bekannt / Fachplanungen Vorgaben sindkeinesonstigen Fürdie Bauleitplanung 5.1.8 ... die Erhaltung bestmöglicherLuftqualität in Gebieten mit lmmissions' Vorgabendurch Rechtsverordnung grenzwerten,die nach europarechtlichen festgesetztsind Belangtrifft für das Plangebietund sein umfeld nicht zu bzw. Aspektewerdennicht berührt. 5'1.4 zwischenden Belangen5'1.1,5'1.3.und 5.1.9 ... die Wechselwirkungen zwischen Wechselwirkungen Boden,Wasser,Luft,Klimaund das Wir. auf Tiere,Pflanzen, den Auswirkungen Vielfalt, unddie biologische zwischenihnensowiedieLandschaft kungsgefüge so. auf den MenschenundseineGesundheit Auswirkungen den umweltbezogenen sowie wie die Bevölkerung undsonstigeSachgüter . auf Kulturgüter Auswirkungen den umweltbezogenen sinddurchdie Planungnichtgegeben. einschließlichder Berücksichtigungvon Flächen5.1.10... die Bodenschutzklausel und sonstigelnnenentwicklung recycling,Nachverdichtung die planungsTeildes Anderungsbereiches siehtfür den zentralen DieAnderungsplanung auf die sowiedessenErweiterung Kerngebietes rechtlicheSicherungdes vorhandenen vor. Gewerbebetriebes Flächedesehemaligen Mitder Planungkann sowie . ein Beitragzur Revitalisierung Gewerbebrache einerpotenziellen . diesinnvolleErgänzung integrierten Standortes einesortszentralen Drees & Huesmann Planer mit GemeindeLeopoldshöhe -65- 33 - Begründung Nr.02102,Milser Heide" zur18.Anderung desBebauungsplanes Gemeinde Leopoldshöhe erreichiwerden. Planungauf das dem wird auf der Grundlageder vorgesehenen Die Bodenversiegelung entsprechende Maßbegrenzt. Nutzungszweck Entwicklung in dem Teil des Gemeindegebietes stestädtebauliche Für die beabsichtigte innerhalbdes der potenziellen Gewerbebrache hen jedochaußerder Inanspruchnahme Flächenzur Verfügung. Mit der Planungwird keinegeringwertigeren Anderungsbereiches geleistet Nutzung von von Brachflächen bzw.einervorrangigen ein BeitragzurVitalisierung einVorrangeingeräumt. zur Umsetzung des Planungszieles Brachflächen Umfangbeschränkt werDie Verdichtung des Bodenswird auf den baulichnotwendigen den. in Fragekommende Flächen,sindvor demHinVorrangigandere,für den Nutzungszweck Kerngebietes ohne Belangfür die tergrunddes Zielesder Ergänzungdes vorhandenen Planung. gem.$ 1a(3)BauGB 5.1.11... die Umwidmungssperrklausel (hier mit Bäumenbestandene Fläche)genutzteFlächen Landwirtschaftlich oder als Wald genommen. werdendurchdie Planungnichtin Anspruch 5.1.12... die Vermeidungund Ausgleichnachder Eingriffsregelung Mit dem Anderungsbereich liegt eine Flächevor, die aufgrundder bislanggetroffenen Festsetzungen bereits Baurechteschafft.Der zentraleTeil des Anderungsbereiches mit dem Schwerpunkider Versorgungseinrichtungen ist als Gewerbefläche bereitsheutenahezuvollständig durchÜberbauung bzw.Stellplatzfläche versiegelt. Ein Eingriffin den Natur- undLandschaftshaushalt ist danachim Zusammenhang mit der 18.AnderungdesBegegeben. bauungsplanes Nr. 02102,,MilserHeide"nicht Aus diesemGrundentfälltdie Notwendigkeit gem. g 1 a BaUGBi.V.m. zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung BNatSchG sowiedasAufzeigen vonMaßnahmen zur Bewältigung von Eingriffsfolgen. 6.1 Vermeidungund Ausgleichnachder Eingriffsregelung SieheZiffer5.1. 12diesesUmweltberichtes 6.2 TechnischeMaßnahmendes Boden-und lmmissionsschutzes Die Bodenschutzbelange unter Berücksichtigung des Bundesbodenschutzgesetzes (BBoSchG),der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV)und des Landesboden(LBodSchG)werdenbei der Planungberücksichtigt. schutzgesetzes Es sind keinebauplanungsrechtlichen bodenschutzrelevanten Kennzeichnungen vorzusehen. Es sindkeinetechnischen Maßnahmen des Bodenschutzes in dem Anderungsbereich zu treffenbzw.festzusetzen. 'Bo- Drees & Huesmann Planer mit GemeindeLeoooldshöhe 34 - Begründung Heide" Nr.02102,,Milser zur 18.AnderungdesBebauungsplanes Gemeinde Leopoldshöhe mii der Nähedes Plangesind im Zusammenhang Die Belangedes lmmissionsschutzes und zur,,HeeperStraße"zu beachten.BeideStraßensind als bieteszur ,,Hauptstraße" Emissionsquelle und stelleneinemaßnahmenrelevante einzustufen HauDtverkehrsstraßen getroffen: Regelungen folgende dar.Es werdenzum lmmissionsschutz schallab. Festsetzung nur mit zusätzlich Außenwohnbereiche Fläche, in der einer zulässigsind, schirmenden Maßnahmen o Festsetzung für Wohn- und AufentSchallschutz einer Flächemit notwendigem haltsräume. Emissionen durchden zentralenTeil des Andeder potenziellen UnterBerücksichtigung wirdfestgesetzt: Versorgungseinrichtungen der mit demSchwerpunkt rungsbereiches jeweilsin . Festsetzung von Schallschutzeinrichtungen von Flächenzur Errichtung zu vertretenden und zur städtebaulich zur benötigtenSchutzwirkung Abhängigkeit Anlagenhöhe, . Festsetzung Räumeunteran denenkeineschutzbedürftigen von Gebäudefronten, gebracht werdendürfen, . AufnahmeeinesHinweises Regelungbzw.Einorganisatorischen zur notwendigen Ausführung sowiezur ausschließlichen schränkung der Betriebs-/ Nutzungszeiten festgesetzten Fläche Asphalt innerhalb der mit der Zufahrtenund Rückstoßflächen für Stellplätze. folgenderPrüfung: / Maßnahmen ergehenvordemHintergrund DieFestsetzungen potenzielle zwischen einzelnenBaugeKonflikte immissionsrelevante 1.) Prüfung,ob durchden Vezichtauf die und Baugebieten bietenbzw.zwischenVerkehrswegen gelöstwerdenkönnen. von Baugebieten Festsetzung Leopoldshöhe ist, die Sicherungund Etablierung Wille der Gemeinde Planerischer Ein Verzichtauf die gedes städtebaulichintegriertenEinzelhandelsstandories. kannnichterfolgen,da es sichum einePlanung machtenBaugebietsfestsetzungen gesicherten Schutzansprüchen. Bestand handelt mit rechtlich im städtebaulich vertret 2.) Prüfung,ob die Festsetzung aktiverSchallschutzmaßnahmen barist. von Baugebieten in dem Plangebiei istgeprüft Aufgrunddes Zielesder Festsetzung zu treffensind.Hierbeiist die worden,inwieweitaktiveSchallschutzmaßnahmen Festsetzungunter Abwägungdes städtebaulichvertretbarenAusmaßeserfolgt. festzusetzenden Hierdurch ist die Dimensionierung der notwendig Schallschutzeinrichtungen in Abhängigkeit zu derenStandortund demjeweiligenSchutzanspruch des lmmissionsortes festgesetztworden. passiveSchallschutzmaßnahmen Prüfung, ob nachrangig festzusetzen bzw. die 3.) Regelungen vorzunehmen ist. Anordnung von organisatorischen mii der getroffenen Festsetzung Vor dem Hintergrund der teilweisein Verbindung vonaktivenSchallsschutzeinrichtungen nichiausreichenden Schutzwirkung werden passiveSchutzmaßnahmen festgesetzibzw. organisatorische Regelungen angeordnet,die in dem der Bauleitplanung nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu verankern sind. (BetriebsDiesepassivenSchutzmaßnahmen und organisatorischen Regelungen sindfür die betroffenen lmmissionsorte in ihund Nutzungszeitenbeschränkungen) rer Aus- und Durchführuno wirtschaftlich vertretbarund stellenkeineunzumutbare Belastung dar- . PlanermitGemeindeLeopoldshöhe Drees& Huesmann - 8?- 35 - Begründung GemeindeLeopoldshöhe zur 18-Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 02/02,,Milser Heide' Für die potenziellen lmmissonsorte sind lmmissionsrichtwerte für die mittlereBeleuchtungsstärke einzuhalten, damites zu keinenschädlichen Umwelteinwirkungen durchLichtimmissionen kommt. EineBlendwirkung durchden Verkehraufder Stellplatzanlage / Anlieferzone kannausgeschlossen werden,wennzu den betreffenden lmmissionsorten ein blickdichter Sichtschutz (Höhe errichtet wird 1.00m 2.00m). Die zur Ermittlungder potenziellen lmmissionen ausgehend von der projektierten Einzelhandelsplanung im Februar2005abschließend erstelltenGutachtenund Stellungnahmen der AKUS GmbH,Bielefeld(Schalltechnisches Gutachten, Stellungnahme zu den möglichen Lichtimmissionen, Stellungnahme zu den möglichenlmmissionen durchLuftschadstoffe)zeigen,dassunterBerücksichtigung derdortgetroffenen AnnahmenundbeiEinhaltungder vorgeschlagenen Maßnahmen keineerheblichen emissonsbedingten Umweltauswirkungen zu erwartensind. 6.3 Maßnahmenzum Schutzvon Kulturgüternund sonstigenSachgü- tern Innerhalbdes Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindensich nach heutigem Kenntnisstand keineBaudenkmale oderdenkmalwerte Objektebzw. gemäß Denkmalbereiche NRW.Auch Bodendenkmale und SS3 5 Denkmalschutzgesetz Gartendenkmale sindnichtbekannt.DeshalbsindMaßnahmen des Denkmalschutzes oder zur Denkmalpflege nichterforderlich. 7. In BetrachtkommendeanderweitiqePlanunqsmöqlichkeiten unter Berücksichtiqunqder Ziele und des räumlichenGeltunqsbereiches des Planes DieAnderungsplanung siehtfür denzentralen TeildesAnderungsbereiches die planungsrechtlicheSicherungdes vorhandenen Kerngebietes sowiedessenErweiterung auf die Flächedesehemaligen Gewerbebetriebes vor. Mitder Planungkann . ein Beitragzur Revitalisierung einerpotenziellen Gewerbebrache sowie . diesinnvolle Ergänzung einesortszentralen integrierten Standortes erreichtwerden. Für die beabsichtigte siädiebauliche Entwicklung in dem Teildes Gemeindegebietes stehen jedochaußerder Inanspruchnahme potenziellen der Gewerbebrache innerhalbdes Anderungsbereiches keinegeringwertigeren Flächenzur Verfügung. Mit der Planungwird ein BeitragzurVitalisierung von Brachflächen geleistetbzw.einervorrangigen Nutzung von Brachflächen zur Umsetzung desPlanungszieles einVorrangeingeräumt. Anderweiiige Planungsmöglichkeiten innerhalb desAnderungsbereiches unterBerücksichtigungdes Zielesder beabsichtigte Neuordnung des Grundstückes und zukünftigen Gewerbebrache der ehemaligen Sargfabrik der Fa. Kösterhättenausschließlich Auswirkungen auf die Form/ Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen sowieder Stellplatzanlage/ Anlieferung. HiermitwäreeineVeränderung / Verlagerung der lmmissonsorte verbunden.Vor dem Hintergrund des aus funktionalen Aspektengewählten städtebaulichen Drees& HuesmannPlanermitGemeinde Leopoldshöhe -ffi- - Begründung GemeindeLeopoldshöhe zur'18.Anderungdes Bebauungsplanes Nr. O2l02'MilserHeide" Konzeotes mit . einerzusammenhängenden Flächefür Stellplätze zwischendem heutigenVollsorgegenüber timenter-Standort unddenneuenBauflächen, die eineAbschirmung den nutzungsempf indlichen Wohnbereichen ermöglichen und . derÖffnungderStellplatzanlage nachOstenin Richtung,,Hauptstraße" anderestädtebauliche Lösung. ergibtsichkeinewesentlich ergebensichaberkeineanderenAuswirkungen Grundsätzlich bzgl.der Umwelterheblichkeitalsdie in diesemBerichtdargestellten. schen Verfahrenbei der Umweltprüfunqund Hinweiseauf Problemebei der Zusammenstellunq der Anqaben Zu Ermittlungder potenziellen lmmissionen ausgehend von der projektierten Einzelhandelsplanung sind im Februar2005 abschließend folgendeGutachten/ Stellungnahmen durchdieAKUSGmbH,Bielefeld erstelltworden: . SchalltechnischesGutachten, o Stellungnahme zu denmöglichen Lichtimmissionen, . Stellungnahme zu denmöglichen lmmissionen durchLuftschadstoffe. Ein Eingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt ist danachim Zusammenhang mit der 18.Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 02/02,,Milser Heide"nichigegeben.Aus diesem Grundentfälltdie Notwendigkeit zur naturschutzrechtlichen gem.S 1 a Eingriffsregelung BauGBi.V.m.BNatSchGsowiedas Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung von Eingriffsfolgen. Zu folgendem Themenfeld fehlendetaillierte Kenntnisse bzw.Gutachten: . Floristische undfaunistische Detailerhebungen sowie . lufthygienische undmikroklimatische Untersuchungen. Die Untersuchungen / Gutachten sindentbehrlich, da nachheutigemKenntnisstand durch Beibringung der Unterlagen hinsichtlich der Auswirkungen auf die einzelnenSchutzgüter undihreWechselwirkung keineanderenalsdieerfolgten Schlüsse zu erwarten sind. 9. Beschreibungder qeplantenMaßnahmender Überwachunq/ des Monitorinqqem. $ 4 c BaUGBnachAbschlussdes Planverfahrens Gemäß$ 4c BauGBsollnachAbschluss des Planverfahrens eineüberwachung dererheblichenUmweltauswirkungen derPlandurchführung . zurfrühzeitigen Ermittlung unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen, . zwecksErgreifung geeigneter Abhilfemaßnahmen erfolgen. Da mit der Planung(vollständig genutztenBereichinnerhalbdes durchBaugrundstücke Ortsteilzentrums Asemissen,Umweltverschmutzung ist bei ordnungsgemäßem,,Bewohnen"des gewachsenen Siedlungsbereiches nichtzu erwarten)keineerheblichen Beernträchtigungen des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale im Einwirkungsbereich des Vorhabens / der Planungzu erwartensind,werdenkeineüberwachungsmaßnahmen seitensderGemeindegeplantbzw.festgelegt oderentsprechende Modalitäten besiimmt. . PlanermitGemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe -&- GemeindeLeopotdshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02/02 ,,MilserHeide' Informationen der BehörAuf die Berücksichtigung der nach$ 4 (3) BauGBmitzuteilenden Belange wirdvenviesen. denundsonstigen Trägernöffentlicher und Durchführungsverfahren bei der konZudemsindbei nachfolgenden Genehmigungsder Behördenund sonstigen TrägernöfkretenUmsetzung der PlanungunterBeteiligung Erkenntnisse bzgl.der Beeinträchtigung des Umweltfentlicher Belangeggf. auftretenden Auswirkungen auf den Bauleitplan aufzu berücksichtigen und entsprechende zustandes prüfen. grundeinessichdannergebenden zu Planungserfordernisses der innerhalb des Plangebieies und dessenUmfeld Desweiteren wirddie Aufmerksamkeit Auffälligkeiten vertraut,die aus ihrerSichi umweltrelevante der wohnenden Bevölkerung Gemeinde melden. wirddurchdie Gemeinde LeoFestsetzungen EineVollzugskontrolle der umweltrelevanten poldshöhe,dem Kreis Lippeund dem StaatlichenAmt für Umweltund Arbeitsschutz erfolgen können.Modalitäten hierzu werden nicht vereinbart, da zunächst von und Regularien auf der Grundlage desjeweilszu stellenden einemErfüllen/ Umsetzender Festsetzungen (baurechtliche ausgegangen wird. Genehmigungen) Bauantrages GuiachtenzugrundegelegtenDaten EinePrognosekontrolle der für das schalltechnische (An-und Ablieferverkehr und - umschlaginnerhalb sowieKundenstellplatzfrequentierung Versorgungseinrichtungen) kannauf mit den potenziellen deszentralen Anderungsbereich die Leopoldshöhe laufenden Beobachtung durch Gemeinde erfolgen. derGrundlage einer planbedingter Umweltauswirkungen hatdurchdie betrefDasMonitoring unvorhersehbarer des einschlägigen fenden Umweltbehörden zu erfolgen(Methodenzur Überwachung Grenz-und Richtwertkataloges). DieGemeindeLeopoldshöhe betreibtkeinumfassendes UmweltübeMachungsund Beovon Informationen angewiesen. bachtungssystem und ist daheraufdieo.g.Zulieferung 9.1 Unterrichtungder Gemeindedurch die Behördenund sonstigen TrägernöffentlicherBelangegem.S4 (3) BauGB Es wirddaraufhingewiesen, dassdie Behörden undsonstigen Trägeröffentlicher Belange Abschluss des Verfahrens zur Aufstellunq des Bauleitplanes zu die Gemeindenach unterErkenntnissen richtenhaben,sofernnachden ihnenvorliegenden die Durchführung des unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen Bauleitplanes erhebliche, insbesondere auf dieUmwelthat. . Planermit Gemeinde Drees& Huesmann Leopoldshöhe '?o - 38 - Begründung zur 18.ÄnderungdesBebauungsplanes Nr.02102"MilserHeide" GemeindeLeopoldshöhe einzelnen Schutzbereichen In denjeweiligen . Mensch, . Tiere, . Pflanzen, . Boden, Wasser, . Luft, . Klima, . Landschaft . KulturgüterundsonstigeSachgüter zu erkennen. sindkeineerheblichen Beeinträchtiqunqen durchdas Planvorhaben Hinsichtlich der Wechselwirkungen zwischenden verschiedenen Schutzgüiern sind keine verbleibenden, erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Mit dem Anderungsbereich liegi eine Flächevor, die aufgrundder bislanggetroffenen Festsetzungenbereits Baurechteschafft.Der zentraleTeil des Anderungsbereiches mit dem Schwerpunkt der Versorgungseinrichtungen ist als Gewerbefläche bereitsheutenahezuvollständig durchÜberbauung bzw.Stellplatzfläche versiegelt ist. Ein Eingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt ist danachim Zusammenhang mit der 18.Anderungdes Bebauungsplanes Nr. 02/02,,Milser Heide"nichtgegeben.Aus diesem Grundentfälltdie Notwendigkeit gem. S 1 a zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung BauGBi.V.m.BNatSchGsowiedas Aufzeigen von Maßnahmen zur Bewältigung von Eingriffsfolgen. Es sindkeinetechnischen Maßnahmen des Bodenschutzes in dem Anderungsbereich zu treffenbzw.festzusetzen. Die Belangedes lmmissionsschutzes sindim Zusammenhang mit der Nähedes Plangebieteszur ,,Hauptstraße" undzur,,Heeper Straße"zu beachten.Zudemsinddie potenziellen Emissionen durchden zentralenTeil des Anderungsbereiches mit dem Schwerpunkt der Versorgungseinrichtungen zu beachten. Es werdenaktivesowiepassiveMaßnahmen zum Schallschutz festgesetzt. Anlassfür die Planungist die beabsichtigte Neuordnung des Grundstückes und zukünftigen Gewerbebrache der ehemaligen Sargfabrik der Fa. Köster.Diesegewerbliche Grundstücksfläche zwischender Straße,,Milser (L 751) Heide"im Westenundder ,,Hauptstraße" im Osiensoll im SinneeinerNutzungfür ortszentrale Einrichtungen und hiervorrangig für Versorgungseinrichtungen überplant werden. Mitder Planungkann . ein Beitragzur Revitalisierung einerpotenziellen Gewerbebrache sowie . die sinnvolle Ergänzung einesortszentralen integrierten Standortes erreichtwerden. Drees& HuesmannPlanermitGemeindeLeopoldshöhe 'at- - Begründung GemeindeLeopoldshöhe zur 18.AnderungdesBebauungsplanes Nr.02/02,,Milser Heide" Die Bodenversiegelung wird auf der Grundlageder vorgesehenen Planungauf das dem Nutzungszweck entsprechende Maßbegrenzt. Für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in dem Teil des Gemeindegebietes ste.derpotenziellen hen jedochaußerder Inanspruchnahme Gewerbebrache innerhalbdes Anderungsbereiches keinegeringwertigeren Flächenzur Verfügung. Mit der Planungwird geleistetbzw.einervorrangigen ein BeitragzurVitalisierung von Brachflächen Nutzung von Brachflächen zur Umsetzung des Planungszieles einVorrangeingeräumt. Die Verdichtung des Bodenswird auf den baulichnotwendigen Umfangbeschränkt werVorrangigandere,für den Nutzungszweck in Fragekommende Flächen,sindvor demHintergrunddes Zielesder Ergänzungdes vorhandenen Kerngebietes ohne Belangfür die Planung. Vor dem Hintergrund des ausfunktionalen Aspektengewählten städtebaulichen Konzeptes mit . einerzusammenhängenden Flächefür Stellplätze zwischendem heutigenVollsortimenter-Standort unddenneuenBauflächen, gegenüber dieeineAbschirmung den nutzungsempfindlichen Wohnbereichen ermöglichen und . der Öffnungder Stellplatzanlage nach Ostenin Richtung ,,Hauptstraße" ergibtsichkeinewesentlich anderestädtebauliche Lösung. Grundsätzlich ergebensich aberkeineanderenAuswirkungen bzgl.der Umwelterheblichkeitalsdie in diesemBerichtdargestellten. Bearbeitet in Abstimmung undZusammenarbeit mit dem Bauamtder GemeindeLeopoloshöhe Bielefeld, im Februar2005 Planer: . Planer Drees& Huesmann Architekten BDA- Stadtplaner DASL,SRL,lfR Vennhofallee 97 33689Bielefeld Drees& Huesmann PlanermitGemeindeLeoDoldshöhe - qz- 40 - Begründung Nr.02102,MilserHeide' zur 18.AnderungdesBebauungsplanes GemeindeLeopoldshöhe Anlage Erklärunggem.S 10 (4) BauGB Zusammenfassende erstellt) (Wirdnachdem Satzungsbeschluss Leopoldshöhe Drees& HuesmannPlanermit Gemeinde _q3_ 41 Nr' 02/02',MilserHeide' - Begrtlndung zur 18.AnderungdesBebauungsplanes cemeindeLeopoldshöhe a) und die Ergebnisseder öfArt und Weise,wie die Umweltbelange bein dem Bebauungsplan fentlichkeits-und Behördenbeteiligung rücksichtigtwurden b) Gründe,warum der Plan nachAbwägungmit den geprüften'in Begewählt tracht kommendenanderweitigenPlanungsmöglichkeiten wurde (Wirdnachdem Satzungsbeschluss erstellt) Drees& Huesmann'PlanermitGemeindeLeopoldshöhe - q+- 42