Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage
t\
t
v 3
Nr.0202 ,,MilserHeide,,
118.Anderungdes Bebauungsplanes
einschließlich
Umweltbericht
lBegründung
-53-
- Begründung
Gemeinde
Leopordshöhe
zur 'ig. AnderungdesBebauungspranes
Nr.02/02,,Milser
Heide.
GemeindeLeopoldshöhe
Bebauungsplan
Nr. 02/02
,,MilserHeide"- 18.Anderung
OrtsteilAsemissen
Bereich:
MilserHeide/ DanzigerStraße/ TilsiterStraße|
Hauptstraße
(L 751)/ HeeperStraße(K 2)
Begründung
gem.g9(8)BauGB
A. ZieleundZweckesowiewesenfliche
Auswirkungen
der planung
B. Umweltbericht
Verfahrensstand:
Beteitigung
der öffenflichkeit
gem.3 (2) BauGB
Beteiligung
der Behördenundsonstigen
Trägeröffenflicher
Belangegem.4 (2) BauGB
Aufgestellt
in Abstimmung
undZusammenarbeit
mitdem
Bauamtder Gemeinde
Leopoldshöhe
Planverfasser:
Drees& Huesmann
. planer
Architekten
BDA_ Stadtplaner
DASL,SRL,lfR
g7
Vennhofallee
33689Bielefeld
Tel.0b205-323
0; Fax.22679
e_mail:
info@dhp_sennestadt.de
. planermit Gemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
- 5+-
_
- Beg,ündung
cemeinde
Leopordshöhe
zuri8. Anderung
desBebauungsplanes
Nr.o2l02'MirserHeide,
Inhaltsverzeichnis
A.
Zieleund Zweckesowie wesenflicheAuswirkungender planung
Seite
0.
Rechtsorundlaqen
1.
1.1
Anlassder Planunq
Räumlicher
Geltungsbereich
der 18.Anderung
2.
2.1
2.2
2.3
Überqeordnete
Vorqaben
Landes-,Regional-undFlächennuizungsplanung
Landschaftsplanung
Sonstige
Vorgaben
9
I
11
11
3.
3.1
3.2
Städtebauliche
Bestandsaufnahme
Bestehende
Nutzungen
im Umfeld
Besiehende
Nutzungen
im plangebiet
11
11
11
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
Planunq
StädtebaulichesKonzeot
Städtebauliches
Konzept
Erschließung
Ortgesialtung
/ Landschaftsbild
Ver-undEntsorgung,
öffenfliche
Einrichtungen
Grünordnung
PlanungsrechtlicheFestsetzungen
Aft derbaulichen
Nutzung
Maßderbaulichen
Nutzung/ Bauweise
Baugestalterische
Ziele
Stellplätze,
Garagenund Nebenantagen
4.3
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
Auswirkungen
derPlanung
Belangedes Boden-,GrundwasserundGewässerschutzes
Belangedes lmmissionsschutzes
Belangedes LandschaftsundNaturschutzes
Belangedes Denkmalschutzes
undder Denkmalpflege
Belangedersozialenundtechnischen
lnfrastruktur
5.
5.1
5.2
SonstiqeplanunosrelevanteAspekte
Flächenbilanz
Umsekung/ Sicherung
der Bauleitplanung
. PlanermitGemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
-fr-
o
7
12
12
12
14
14
15
lc
15
17
18
18
18
18
19
ZJ
ZJ
z5
24
24
24
- Begründung
Gemeinde
Leopoldshöhe
zur18.Anderung
desBebauungsptanes
Nr.o2l02'MilserHeide.
B.
Umweltbericht
Darstellung
der nach s 2 (4) BauGBermitterten
und bewertetenBerangedes umwertschutzes
/ dervoraussichflichen
erheblichen
umweltauswirkungen
(umweitprüfung)
1.
1.1
1.2
1.3
Vorhaben-/planunosbeschreibunq
InhaltundZieldesBauleitplanes
Festsetzungen
zurArt undzum Maßderbaulichen
Nutzuno
Bedarfan GrundundBoden
2.
2.1
Standortbeschreibuno
Einschlägige
Aspektedes dezeitigenUmweltzustandes
undder
Umweltmerkmare
dervoraussichtrich
erhebrich
beeinfrussten
Gebiete
3.
3.1
Bedeutsame
Zieledes Umweltschutzes
Vorgaben
durchFachgesetze
undFachpläne
4.1
Außerungen
derBehördenundsonstigen
Trägeröffenflicher
Belangeim
Verfahren
gem.g 4 (1) BauGB
5.
5.1.
5.1.1
5.'l.2
5.1.3
5 14
5.1.5
5 1.6
5.1.7
5.1.8
5.1.9
Beschreibunq
des Umweltzustandes
undderUmweltmerkmale
im
ainr'rkuno.O"r"'"h0". Uorh"b.n", d", pl"nrno b", Drr"hf'hräo
,nO
Nichtdurchführunq
desVorhabens
/ derplanunq(Nullvariante)
unter
B"rü"k.i"htiornofolo"nd"rUrr"ltb"l"no" o"r. Q 1 (6)Ziff", 7
B*GB
qem.S 1a BauGB
undVorqaben
Prognose
überdie Entwicklung
des Umweltzustandes
in Bezugauf ...
... dieAuswirkungen
pflanzen,
auf Tiere,
Boden,Wasser,Luft,
Klimaunddaswirkungsgefüge
zwischen
ihnensowiedie Landschaft
unddie
biologische
Vielfalt
... Erhaltungsziere
undschu2zweckderFFH-Gebiete
undVogerschurzgebiete
... umwertbezogene
Auswirkungen
aufdenMenschen
undseineGesundheit
sowiedieBevölkerung
insgesami
"' Umwertbezogene
Auswirkungen
aufKurturgüter
undsonstigesachgüter
... dieVermeidung
von Emissionen
undsachjerechter
umgangmitnntarten
undAbwässern
... die Nutzung
erneuerbarer
Energien
sowiesparsame
undeffiziente
Nu2ung
vonEnergie
... dieDarstellung
von Landschaftsplänen
plänen
undsonstigen
... die Erhaltung
bestmöglicher
Luftqualität
in Gebieten
mit
lmmissionsgrenzwerten,
die nacheuroparech
ichenVorgabendurch
Rechtsverordnung
festgesetztsind
... dieWechselwirkungen
zwischen
denBelangen
5.1.1, 5.1.3 undS.1.4
. planermitGemeinde
Drees& Huesmann
LeoDoldshöhe
- 5b-
25
25
zo
zo
28
zö
29
30
3'l
31
JI
32
32
5Z
32
33
4
- Begründung
Gemeinde
Leopordshöhe
zuf 18.Anderung
desBebauungspranes
Nr.02102
Heide,,
,,rvrirser
Seite
5.1.10... dieBodenschutzklausel
einschließlich
derBerücksichtigung
von
Flächenrecycling,
Nachverdichtung
undsonstigelnnenentwicklung
5.1.11... dieUmwidmungssperrklausel
gem.g 1a (3)BauGB
5.1.12... dieVermeidung
undAusgleich
nachderEingriffsregerung
JJ
6.1
6.2
6.3
34
34
34
36
Vermeidung
undAusgleichnachder Eingriffsregelung
Technische
Maßnahmen
desBoden-undlmmissionsschutzes
Maßnahmen
zum Schut von Kulturgütern
undsonstigen
Sachgütern
34
J4
Jb
5I
9.
9.,1
10.
Beschreibunq
der oeplanten
Maßnahmen
der überwachuno
/ des Monitorinq
qem.S4 c BauGBnachAbschluss
planverfahrens
des
Unterrichtung
der Gemeinde
durchdie Behörden
undsonstigen
Trägernöffentlicher
Belangegem.S 4 (3) BauGB
Zusammenfassunq
Anlage
Zusammenfassende
Erklärung
gem.$ .10(4) BauGB
(Wirdnachdem Satzungsbeschluss
erstellt)
Drees& HuesmannplanermitGemeinde
Leopoldshöhe
-57-
38
38
GemeindeLeopordshöhe
- Begründung
zur 18.AnderungdesBebauungspranes
Nr.o2l02'MirserHeide.,
A' Ziele und zwecke und wesenilicheAuswirkungen
der Planung
0.
Rechtsqrundlagen
DieserBebauungsplan
hatfolgendeRechtsgrundlagen:
B_a,ugesetzbuch
(BauGB)in der Fassungder Bekanntmachung
vom 23.09.2004
( B G B |t.s . 2 4 1 4 ) .
Verordnungüber die bauliche Nutzungder Grundstücke
(Baunutzungsver_
ordnung- BauNVO)in der Fassungder Bekanntmachung
vom 23.01.1990
(BGBI.
I s. 132),zuretztgeändertdurchGesetzvom 22.o4.1gg31Ecer.
r s. 466,47g),
verordnung über die Ausarbeitungder Baureitpräne
uno die Darstetungdes
Praninhartes
(pranzeichenverordnung
19go- pranzvgo)vom 1g.12.1gg0
(BGB,.
1991L S. 58),
Bündesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
in der Fassungder Bekanntmachung
vom
25-03.2002(BGBI. I s. 1193), zuretztgeändert
durÄ cesetz vom 24.06.20o4
(BGB|.ts. 1359),
LandesbauordnungNordrhein_Westfalen
(BauO NRW) vom 01.03.2000(cV.
NRW. S. 256), zuletutgeändertdurchArt. 9 des
Gesetzesvom 04.05.2004(GV.
NRW.S.259),
Gemeindeordnung
für das
NRW(GO NRW)in der Fassungder Bekannt_
,fnd
macllng vom 14.07.1994
(cV. NRW.S. 666),zutetztgeändert
durchdas Gesetz
vom03.02.2004
(GV.NRW.S. 96)
Landeswassergesetz
(LWG^NRW)in der Fassungder Bekanntmachung
vom
25.06.1995
(cv. NRW. s. s26),zuretztgeändert
oJrJcesetz vom 25.09.200.1
(GV.NRW.S. 708).
1.
Anlassder planunq
Anlassfür die Planungist die b-eabsichtigte
Neuordnung
des crundstückesund zukünftigen Gewerbebrache
der ehemarigen
sartfabrikder Fa.'Köster.
Diesegewerbriche
Grunq_
stücksfräche
zwischender straße ,,Mirser
Heide"im westen und der ,,Hauptstraße,,
(L 751)
im osien sot im sinneeinerNutzungfür ortszentrare
sinri"ntrng"nund hiervorrangig
für
Versorgungseinrichtungen
überplant
werden.
Die Flächesteht in räumrich-funktionarem
Zusammenhang
mit dem südrichgeregenen
Nahversorger
/ Votsortimentermit Getränkemarkt
und sot städtebaurich
mit diesemver_
bundenwerden.
Beabsichtigtist die verragerungdieses Nahversorgers
aus diesemsiandort sowie des
Discounters
von seinemheutigenstandortan der t"upÄu"n"
in den zu überpranenden
Bereich.Zudemsollenin diesemVerbund
Sfropnacnen
JrAebotenwerden.
Mitder Überpranung
im Rahmender 1g.Anderung
des Bebauungspranes
kanneinfür den
OrtsteilAsemissenan einemStandort,r."rr",r!"t*O-",n
Uur"orgrngsangebot
entste_
hen,dasausregionalundlandesplanerischer
Sichikonsensfähig
ist.
Die o'g zukünftigaufgelassenen
standorte"nt"pr""tr"n ni"ht mehrden
heutigenAnforde. planerrnitGemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
-il-
- Begründ!ngzur 18.Anderungdes Bebauungsplanes
GemeindeLeopordshöhe
Nr. 02/02,MilserHeide"
rungenan solcheversorgungseinrichtungen
bzw.sind aufgrundder nichtbefriedigenden
Stellplatzsituation
nichtmehrrentabelzu betreiben.
Mit der Planungwird somitauf vorhandene
bestehende
Versorgungsstrukturen
eingegangen bzw.für dieseeinequalitative
Verbesserung
erzielt_
Hinsichtlich
der Einzelhandels-verkaufsflächen,
die sichaus der Verlagerung
ergeben,ist
die verortungeinesGetränkemarktes
(,,Alt-standort"
Nahversorger)
vorgesehen
bzw.sind
beidem ,,Alt-siandort"
des Discounters
an der,,Hauptstraße"
innerhalb
desdortigenMischgebietesüberdieVersorgungseinrichtung
hinausauchandereMischnutzungen
möglich.
um die planungsrechtliche
Zulässigkeit
für die geplanteEntwicklung
innerhalb
des Anoerungsbereiches
zu erreichen,isi die Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 02/02'Milser
Heide"im Sinnedes g 1 (8) BauGBnotwendig.
1.1 RäumlicherGeltungsbereich
der 18.Anderung
Deretwa4,7 ha großeGeltungsbereich
(Gemarkung
Bechterdissen,
Flur4) liegtinnerhalb
der siedlungsmitte
des ortsteilesAsemissen
undzwarwesflichder ,,Hauptstral3e"
(l_zsrl I
nördlich
der,,Heeper
Straße"(K 2).
DerGeltungsbereich
der Bebauungsplanänderung
wirdwiefolgtbegrenzt:
r lm Nordendurchdie südlicheGrenzeder,,Danziger
Straße,',;
r lm osten durchdie südlicheGrenzeder,,Tilsiter
straße,'und die wesfliche
Grenzedes
Flurstückes
1075;
o lm süden durchdie Mitteder ,,Hauptstraße"
(L 751) und der nördlichen
Grenzeoer
Fahrbahn
der HeeperStraße(K 2);
o lm westendurchdie ösflicheGrenzeder,,Mirser
Heide"biszumAusgangspunkt.
Ausschnitt:
(M. 1:10.000)
Deutsche
Grundkarte
Krähenholz
. planermil GemeindeLeopoldshöhe
Drees& Huesmann
- 51-
- Begründung
GemeindeLeopoldshöhe
zur 18.AnderungdesBebauungspranes
Nr.o2l02,,Mirse.
Heide"
Lageplanmit räumlichemGeltungsbereich
der 18.Anderung(M. 1:2.000)
n6's'Eg\\
\V.,
. PlanermitGemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
-6o-
- Begründung
Nr.02/02'MilserHeide"
zur18.Anderung
cemeindeLeopoldshöhe
desBebauungsplanes
2.1 Landes-,Regional-undFlächennutzungsplanung
Nr. 02/02,,Milser
Heide"ist
des Bebauungsplanes
Der Bereichder 18.Anderunginnerhalb
(Teilim Gebietsentwicklungsplan
des Bebauungsplanes
ebensowie der Geltungsbereich
Detmoldals ,,Allgemeiner
SiedBielefeld)
für den Regierungsbezirk
abschnittOberbereich
lungsbereich"
ausgewiesen.
ist der PlanbeFlächennutzungsplan
der GemeindeLeopoldshöhe
lm rechtsverbindlichen
des aufgelassenen
GewerbeStraße"im Südenbis einschließlich
reichvon der ,,Heeper
grundstückes
Daranschließtsich in RichtungNorals ,,Gemischte
Baufläche"
dargestellt.
von,,Flächen
für den Geden bis zur,,Danziger
Straße"/,,TilsiterStraße"die Darsiellung
Zwecken
dienende
und kirchlichen
Gemit der Zweckbestimmung
meinbedarf"
,,Kirchen
lächen"an.
bzw.die Darstellung
von,,Wohnbauf
bäudeundEinrichtungen"
verbundenen
PlanungsZur Entwicklung
der mit der 18.Anderungdes Bebauungsplanes
(2)
gemäß
8
BaUGB
ist
der
Flächennu2ungsplan
absichtausdem Flächennutzungsplan
S
zu ändern.
in einemTeilbereich
der Anderungdes Bebauungsplanes
aus dem FlächennutzungsDem Entwicklungsgebot
planunddem Regionalplan
werden,da der Flächennutzungsplan
im Pakannentsprochen
gemäßS 8 (3) BauGBgeändertwird.Es ist innerhalbeinerTeilfläche
eine
rallelverfahren
Darstellung
von ,,Gemischter
Baufläche"anstelleder Darstellungvon ,,Wohnbaufläche"
vorgesehen.
gemäß$ 1 (4) BauGBwird
Zur Anpassung
der Bauleitpläne
an dieZieleder Raumordnung
(LPIG)bei der Bezirksplanungsbehörde
eineAnfragegemäß$ 20 Landesplanungsgesetz
gestellt.
Hinsichtlich
der Beurteilung
wie der lokalenAuswirkungen
der regionalen
der Einzelhangutachterliche
delsvorhaben
ist eine
Stellungnahme
der Gesellschaft
für Markt-und Absatzforschung
mbH(GMA),Kölneingeholt
worden(Februar2005).Die GMAist beauftragt
worden,da hier bezüglichder Wertungaus dem von der GMA erstelltenEinzelhandelsvon 2002dieökonomischen
strukturuntersuchung
undstandortbezogenen
Eckdaten
vorlagen undbekanntsind.
Die Stellungnahme
stelltfest,dasses sichbeiderPlanungum keinekomplette
Neuansiedlung von Betrieben,
sondernim Wesentlichen
um eineVerlagerungbereitsvorhandener
Betriebe(Aldi,REWE)innerhalb
Asemissen
handelt.
desOrtskerns
Aus gutachterlicher
Sichthandeltes sichbei dem Plangebiet
um einenstädtebaulich
und
versorgungsstrukturell
integrierten
BereichdesVersorgungszentrums
Asemissen.
Der Umstand,dassder Großteilder projektierten
Verkaufsfläche
für eineVerlagerung
der
Märkte genutztwerdensoll, sprichtfür eine bestandssichernde
beiden bestehenden
Standortplanung
ansässiger
Versorgerinnerhalb
desVersorgungszentrums
Asemissen.
lm
würdean demzentralen
FalleeinerRealisierung
Bereichdes Ortsteilkerns,
der bereitsgegenwärtigeineVerdichtung
des Geschäftsbesatzes
aufuveist,
ein städtebaulich
sinnvoller
Einzelhandelsschwerpunkt
ausgebaut.Der Planstandort
würde nach gutachterlicher
Einschä2ungdazubeitragen,
die Versorgungsqualiiät
der Bevölkerung
im OrtsteilAsemissen
aufzuwerten
undzugleichdie städtebauliche
Entwicklung
des Ortszentrums
fördern.
Die in einemStandortverbund
auftretendenKopplungseinkäufe
erhöhendie Wetibewerbsund Umsatzchancen
derbenachbarten
EinzelhandelsundDienstleistungsbetriebe.
Drees& HuesmannPlanermitGemeinde
Leopoldshöhe
'61-
- Begründung
Nr.02/02'MilserHeide'
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
GemeindeLeopoldshöhe
wirdzwar keinegrundsätzliche
Veränderung
VerkaufsflächeneMeiterung
Die projektierte
gleichwohl
positive
sind
Auswirkungen
aufdieAnmit sichbringen,
der Sortimentsstruktur
Von
gebotsvielfalt
und-tiefe der Märktezu erwarten.
durcheinegrößereSortimentsbreite
und städtebaulichen
Auswirkungen
dem Guiachterwerdendie versorgungsstrukturellen
wird
in das geangesehen.
Es
eine sinnvolleEinordnung
der Planungals unbedenklich
mit einerStabilisierung
Eniwicklungsund Versorgungskonzept
undAngebotsmeindliche
gesehen.Es wirdgudes Ortsteils
Asemissen
der Nahversorgungssituation
verbesserung
alsmulals Kerngebiet
empfohlen,
da diesesder Entwicklung
tachterlich
eineFestsetzung
Versorgungsschwerpunkt
entspricht.
tifunktionaler
EinStellungnahme
ist ein regionaler
Konsensdes projektierten
Nachder gutachterlichen
gegeben:Die relevante
sog.Umsatz/ Kaufkraftrelation
liegtbei rd. 26 %. Damit
zelhandels
OWL grundsätzlich
negativeAuswirkunkönnennachRegionalemEinzelhandelskonzept
gen aufdie örtlicheundüberörtliche
Nahversorgungsstrukturen
ausgeschlossen
werden
gemäß
im Rahmender Beteiligung
Zudem sind von den Nachbarkommunen
S 2 (2)
vorgetragen
worden.
BauGBkeineBedenken
bei der gutachterlichen
Stellungnahme
Für die Berechnungsind als Verkaufsflächen
gelegtworden:
zugrunde
eEÄ m2
. AldiLebensmittel-Discounter:
. REWELebensmittel-Supermarkt:
1.213m2,
r REWE-AltstandortalsGetränkemarkt:
1.025m2,
. Läden/ Shoofläche:
532 m2.
durchdie Neustrukturierung
des Proiektes
werdennur noch375 m'VerkaufsHinweis:
flächefür Läden/ Shopfläche
erreicht.
lm Rahmender mit der Industrieund Handelskammer
Lippezu Detmold,dem EinzelhanDetmoldvereinbarten
delsverband
OWL e.V. und der Bezirksregierung
Beibringung
einer
ist unterökonomischen
Aspektenin der gutachterlichen
Einzelfallprüfung
Stellungnahme
Relationabgestelltworden. Dabei wird dem zu erwartenden
auf die Umsatz-Kaufkraff
Planumsatzdes Vorhabensmit nahversorgungsrelevanten
Soriimentendie nahversorgungsrelevante
Kaufkraftder gemeindegegenübergestellt.
Bei einer Realtionvon unter
30% kanndavonausgegangen
werden,dassdie bestehenden
Nahversorgungsstrukturen
werden.
nichtgefährdet
(LDS,Stand31.12.2003)
von ca.16.280
Personen
BeieinerEinwohnerzahl
undeinerGfKvon 102,3stehtin derGemeinde
Kaufkraftkennziffer
Leopoldshöhe
ein nahversorgungsrevon aktuellca. 33,7Mill.€ zur Verfügung.
levantesKaufkraftpotenzial
Fürdie zu erwatenden
Umsätzeder Ansiedlungsvorhaben
kannauf durchschnittliche
Flä(vg.
zurückgegriffen
werden
chenumsätze
EHl, handelaktuell2004).Für den geplanten
mit ca. 855 m2Verkaufsfläche
Aldi-Discountmarkt
kannein Umsatzvolumen
von ca. 6,6
Mill.€ zugrundegelegtwerden.BeiAbzugdes dezeit am Altstandort
erzieltenUmsatzes
dieseseinemrelativen
vonca.4,0 Mill.€ entspricht
Mehrumsatz
von ca. 2,6 Mill.€.
DergeplanteREwE-Supermarkt
wirdvoraussichtlich
einenUmsatzvon ca. 4,7 Mill.€ erzielen,diesentsprichtunterBerücksichtigung
des dezeit ezieltenUmsatzesvon ca- 3,9
Mill.€ einemMehrumsatz
von 0,8 Mill.€. Für den geplanten
Getränkemarkt
mit ca. 1.025
am REWE-Altstandort
m2Verkaufsfläche
kannein Umsatzvon ca. 2.0 Mill.€ veranschlaqr
werden.
Für die geplantenShopsliegtnochkeinNutzungskonzept
vor, so dass im Rahmeneiner
davon
ausgegangen
werden
muss,
dass nahversorgungsrele,,worst-case-Betrachtung"
vanteBetriebeansiedelnwerden.DieUmsatzerwartung
liegtunterBerücksichtigung
durchFlächeleistungen
schnittlicher
beica. 1,6Mio.€.
Drees& HuesmannPlanermitGemeinde
Leopoldshöhe
- 62-
10
- Begründung
2u|18. AnderungdesBebauungsplanes
Nr.02/02,MilserHeide"
Leopoldshöhe
Gemeinde
wird ebenfallseine nahversorgungsrelevante
lm Rahmeneiner ,,worst-case-Betrachtung"
BeiAnsatzeinerdurchschnittliAldi-Standort
berücksichtigt.
des derzeitigen
Nachnutzung
beträgtdas Umsatzvolumen
eines Lebensmitte-Supermarktes
chen Flächenproduktivität
ca.1,8 Mio.€.
Einzelhandels
am Standort,,Milser
des projektierten
Damitist in der Gesamtbetrachtung
Nachnuizung
der Verlageeinernahversorgungsrelevanten
Heide"unterBerücksichtigung
Mio.
€
zu
erwarten.
von
ca.
8,8
ein
Zusatzumsatz
rungsobjekte
von ca. 8,8 Mio.€ unddes releMehrumsatzes
des zu erwartenden
In Gegenüberstellung
von ca. 33,7 Mill. € errechnetsich eine Umsatz-Kaufkraftvanten Kaufkraftpotenzials
Einzelhandelskonzept
OWL bei
Relationvon ca. 26 %. DamitkönnengemäßRegionalem
negativeAuswirkungen
auf die örtlicheund
einerRelationvon unter30 % grundsätzlich
werden.
ausgeschlossen
Nahversorgungsstrukturen
überörtliche
2.2 Landschaftsplanung
nichtberührt.
sinddurchdie Bauleitplanung
Belangeder Landschaftsplanung
2.3 SonstigeVorgaben
Vorgaben/ Fachplanungen
bekannt.Innerhalb
Fürdie Bauleitplanung
sindkeinesonstigen
Bebauungsplanes
ist innerhalbdes Anderungsbereiches
eine Stromdes rechtskräftigen
Überlandleitung
mit Schutzstreifenfestgesetzt.Diese Leitungist in der Örtlichkeitnicht
mehrvorhandenund bedarfdaherkeinerweiterenBerücksichtigung
bei der Planung.In
verblieben
istdie Umspannstation.
derÖrtlichkeit
3.
Städtebauliche
Bestandsaufnahme
3.1 BestehendeNutzungenim Umfeld
befindensichan der,,Danziger
Nördlichdes Anderungsbereiches
Straße"und der Tilsiter
Straße"in der Mehrzahlausschließlich
wohngenutzte
Gebäude.DieseNutzungsstruktur
ist
geprägt.
durcheineoffeneBauweise
In der Mehzahlfindensichfreistehende
Einfamilienhäusermitmaximalzweigeschossiger
Bauweise.
Östlichdes Anderungsbereiches
über die ,,Hauptstraße"
hinaussetztsich die Wohnnut(,,Berliner
zungfort undgehtim Bereichum den Kreisverkehrsplatz
Straße"i,,HeeperStraüber.HierfindensichnebenVersorgungseinrichtungen
ße")in Mischnutzung
und Diensf
leistungen
Einrichtungen,
wiedieörtlicheGrundschule.
auchöffentliche
Südlichder HeeperStraßebefindetsichebenfallsWohnbebauung
in Reihenhaus/ Kettenhausbauweise,
ebenfalls
mit maximalzweigeschossiger
Bebauung.
3.2 BestehendeNutzungenim Plangebiet
Innerhalb
des Anderungsbereiches
ist eineGliederung
bezüglich
der Nutzungen
überden
rechtskräftigen
Bebauungsplan
Nr.02/02,,Milser
Heide"festgesetzt.
Drees& HuesmannPlanermit GemeindeLeopoldshöhe
_ 63-
11
GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02/02 'Milser Heide'
entsprechend
der Örtlichkeit
Gewerbegrundstückes
Dabeiist nördlichdes aufgelassenen
(Kirchenund kirchlichen
für den Gemeinbedarf
bzw.,,Fläche
,,Wohngebiet"
,,Allgemeines
bis
zur,,Danziger
Straße"/,,TilsiterStraZweckendienendeGebäudeund Einrichtungen)
handeltes sichum denKindergarten
Beiden Gemeinbedarfseinrichtungen
ße"festgesetzt.
DieGrundstücke
sindvonder,,Danziger
der ev. Kirchengemeinde.
unddas Gemeindehaus
aus
erschlossen.
Siraße"/ ,,TilsiterStraße"bzw.von der ,,Hauptstraße"
der aufgelassenen
SargfabrikKösteran. Diese
Südlichdaranschließtdie Gewerbefläche
Wohnhausüberdie
Heide"im Westenmit dembetriebsgebundenen
reichtvon der,,Milser
Verwaltungsund
Ausstellungsgebäude
hin
zum
betriebszugehörigen
bis
Produktionssiätte
sowievonder
DerBetriebbesitzteineZufahrtvon der ,,Hauptstraße"
an der ,,Hauptstraße".
Heide".
..Milser
unddes
An dieseGewerbefläche
schließtsichder heutigeStandortdes Vollsortimenters
Bebauungsplan
als ,,Kerngebiet"
an. Dieserist in dem rechtskräftigen
Getränkemarktes
ist in den Obergeschossen
mit Wohnungen
Das Gebäudedes Einzelhandels
festgesetzt.
genutzt.
ist
durch
diezugehörige
Bereich
bis
zu
der
Gewerbefläche
Praxen
Der
bzw.durch
genutzt.Der Marktstandort
an die,,Milser
Heide"
istdurcheinenAnschluss
Stellplatzanlage
ist beidseitig
DieseGrundstückszuwegung
erschlossen.
über die Straße,,Hahnenkamp"
eingefasst.
durchCarports
bis zur,,Heeper
Straße"im Südensetzt
Entlangder,,MilserHeide"und der ,,Hauptstraße"
überwiegendeWohnnutzunginnerhalbeines festgesetzten
sich straßenbegleitende
befindetsich im Südostendes
fort. lm Bereichdes Kreisverkehrsplatzes
,,Mischgebietes"
An der ,,Hauptstraße"
sind nebender
Anderungsbereiches
der Standortder Volksbank.
auchDienstleistungen
zu findensowieein Getränkehandel
undein KuzwaWohnnutzung
Straße"ist durchdie geschlossene
zweigeschosrenladen.
Die Bebauungan der,,Heeper
dieserBaugrundstücke
erfolgtdirekivon den
sige Bauweisegeprägt.Die Erschließung
Verkehrsflächen.
umgebenden
öffentlichen
Bebauungsplan
Nr.02/02
Innerhalb
desAnderungsbereiches
ist durchden rechtskräftigen
eine öffentlicheGrünflächemit der
,,MilserHeide"südlichdes Kindergarienstandortes
Zweckbestimmung
Kinderspielplatz
festgesetzt.DieserStandort(rd. 850 m2)liegt nordwestlichdes Grundstückes
des aufgelassenen
Gewerbebetriebes
und ist nie als Kinderworden.DieFlächestelltausschließlich
eineungenutzte
Restfläche
spielplatz
angelegt
dar.
da sich an dieserStelleinEineNutzungals Kinderspielplatz
ist nichtmehrvorgesehen,
nerhalbdesOrtsteiles
dafürkeinBedarfmehrergibt.
In dem Anderungsbereich
befindensichim Südenum den Standortdes Vollsortimenters
Fußwegeverbindungen,
herummit Ausrichtungauf den Kreisverkehrsplatz
die sich auf
festgeseizterprivaterGrundstücksfläche
befindenund in der Örtlichkeiteine untergeordnete Frequentierung
erkennenlassen.WeitereQuerungsmöglichkeiten
oderAnschlüsse
für
gibtes
den Fuß-/Radverkehr
des Anderungsbereiches
an das umgebende
Verkehrsnetz
nicht.
Drees & Huesmann Planermit GemeindeLeoooldshöhe
- 6+-
GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02/02 "MilserHeide"
4.
Planunq
4 . 1 StädtebaulichesKonzePt
Konzept
4.1.1 Städtebauliches
siehtdie plaTeil des Anderungsbereiches
Konzeptfür den zentralen
Das städtebauliche
auf
Erweiterung
sowiedessen
Kerngebietes
Sicherungdes vorhandenen
nungsrechtliche
vor.
Gewerbebetriebes
die Flächedesehemaligen
Mitder Planungkann
sowie
Gewerbebrache
. ein Beitragzur Reviialisierung
einerpotenziellen
Standortes
. diesinnvolleErgänzung
integrierten
einesortszentralen
erreichtwerden.
Nutzungauf den Schwerpunkt
dieserortszentralen
,,VersorDabeiist mit der Ausrichtung
Baugrundstücken
so anzugung"die zukünftigeüberbaubare
Flächeauf den potenziellen
ordnen,dass
bezüglich
lmmissionschutzes
. möglichsteine Wirkungim Sinnedes vorbeugenden
erreichtwird,
Nachbarbebauung
derwohngenutzten
. eineStellplatzanlage
Bereichentsteht,
in diesemortszentralen
. eineQuerungdiesesortszentralen
Bereiches
dauerhaftmöglichwirdsowie
zur optimalenEr. eineAnbindungan die ,,Milser
Heide"wie an die "Hauptstraße"
geschaffenwird.
reichbarkeit
in diesemBereichsehendahereine zusammenGrundstücksflächen
Die überbaubaren
undden
zwischen
dem heutigenVollsortimenter-Standort
hängendeFlächefür Stellplätze
gegenüberden nutzungseine Abschirmung
vor. Dieseermöglichen
neuenBauflächen
Die Stellplatzanlage
öffnetsich dahernachOstenin RichWohnbereichen.
empfindlichen
tung,,Hauptstraße".
des Anderungsbereiches
werinnerhalb
In den bereitsbebautenund genutztenBereichen
keineweiterenBebauungsmöglichkeiBaurechte
den überdie heutebereitsvorhandenen
mitden Nutdie heutigeBestandssituation
Hierwirdbauplanungsrechtlich
tenvorgesehen.
in denenbislangdurchFestsetzungen
zungenund der Bauweisegesichert.In Bereichen,
geschaffen
Jahrennichtausgewordensind,dieseaberin den vergangenen
Baurechte
Grundstücksflächen
werdennicht überbaubare
nutztwordensind (Hinterlandbebauung)
4.{.2 Erschließung
Vererfolgtdurch die umliegenden
des Anderungsbereiches
Die äußereErschließung
kehrsflächen.
mitdem Schwerpunkt
derVersorgungseinTeildesAnderungsbereiches
Fürdenzentralen
vorgesehen.
über eineAnbindungan die ,,Hauptstraße"
richtungenist die Erschließung
undeinerQuerungshilfe
aufder
einerLinksabbiegespur
Dabeiwirdes zu einerEinrichtung
ist nichtGegenstand
dieLinksabbiegespur
kommen.Dieseeinzurichtende
,,Hauptstraße"
die vorhandene
Breiteder festgesetzda für dieseEinrichtung
ses Bauleiiplanverfahrens,
Heide"ausreichend
ist.
in demBebauungsplan
Nr. 02/02,,Milser
ten Straßenverkehrsfläche
keineweseniliche
Anderung
einersolchenLinksabbiegespur
Zudemstelltdie Einrichtung
Straßengemäß$ 16. BlmSchV,so dass hier auch keineimmissionsvon öffentlichen
Festsetzungen
in den angrenzenden
Bereichenzu treffenwären.
schutzrelevanten
. PlanermitGemeindeLeopoldshöhe
Drees& Huesmann
-65-
- Begritndung
Nr.02/02,,Milser
Heide'
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
GemeindeLeopoldshöhe
eimit seinerZu- undAbfahriwirdeinerseits
dieseszentralenBereiches
Die Erschließung
auf
Fußgängerund Radfahrerverkehrs
begleitenden
ne Sicherungdes die ,,Hauptstraße"
Verkehrsarten
andererseits
ist
eine
Separierung
der
der Wesiseitenotwendigmachenund
zu empfehlen.Dieseswird bei den Auszur ,,Hauptstraße"
in dem Zu- und Abfahrtsbereich
derfestgesetzten
Flächenerfüllen.
undlässtsichinnerhalb
berücksichtigt
bauplanungen
des Vollsortivorhandenen
Zufahrt
zu
der
Stellplatzanlage
Zudemist die Belassungder
beabsichtigt.
Straße"überden,,Hahnenkamp"
mentersvonder ,,Milser
erlaubtsichauch
an das äußereErschließungsnetz
Mit den zweigenanntenAnbindungen
für
den
nicht
motorisierten
Anderungsbereiches
in
Ost-WeslRichtung
eine Querungdes
Verkehr.
mit dem Schwerpunkt
der
des zentralenTeilesdes Anderungsbereiches
Die Anlieferung
geplante
von
der
aus
über
die
sollausschließlich
Versorgungseinrichtungen
,,Hauptstraße"
erfolgen.
Zufahrt,,Hahnenkamp"
Zufahrtbzw.überdie bestehende
gelegenen
Baugrundsiücke
werdendirekt
Dieweitereninnerhalbdes Anderungsbereiches
Verkehrsflächen
erschlossen.
öffentlichen
von denumgebenden
ist an das ÖPNV-Netzin der ,,Hauptstraße"
mit
Der zentraleTeil des Anderungsbereiches
unddenLinien931und932angeschlossen.
der Haltestelle
,,Bussardweg"
4.1.3 Ortgestaltung/ Landschaftsbild
istdie Bebauung
bereitsüberwiegend
vorhanden.
Innerhalb
desAnderungsbereiches
mit der Sicherung
des vorhandenen
Die in dem zentralenAnderungsbereich
Kerngebietes
sowie dessen ErweiterungbeabsichtigtebaulicheEntwicklungwird an der vorhandenen
orientiert.
Umgebungsbebauung
hatdieAnderungsplanung
Auswirkungen
auf das Landschaftsbild
an dieseminnerörtlichen
integrierten
Standortnicht.
Festsetzungensollen im Wesentlichenauf die Festsetzungder
Die baugestalterischen
Bandbreiteder zulässigenDachformund der Ausgestaltung
von Dachaufbauten
bewerden.Die Festsetzungen
sindausstädtebaulicher
schränkt
Sichtnotwendig,
da einstädundortgestalterischer
Zusammenhang
erreicht
werdensoll.
tebaulicher
4.1.4 Ver- und Entsorgung;öffentlicheEinrichtungen
DieVersorgung
des Plangebietes
mit Strom,GasundWassersowiedenfernmeldetechnischenEinrichtungen
erfolgtdurchdie örtlichenVersorgungsträger.
DasjeweiligeLeitungsnetz isi entsprechendzu ergänzen.In den umgebendenöffentlichenVerkehrsflächen
ver-entsorgung.
läuftdie Wasserver-und
Nach$ 1 Baugesetzbuch
sindbei derAufstellung
von Bebauungsplänen
die Belangedes
zu berücksichtigen.
Umwelt-und Naturschutzes
Hiezu gehörtauch der Schutzdes Wassers.Durch$ 51 a Landeswassergesetz
ist einegesetzliche
Grundpflichtzur Versickerung
vor Ort oder ortsnaheEinleitung
oderVerrieselung
von Niederschlagswasser
in ein Gewässer eingeführt(ortsnaheNiederschlagswasserbeseitigung).
Damit soll gewährleistet
werden,Niederschlagswasser
von bebautenund befestigtenFlächenmöglichstortsnah
dem natürlichenWasserkreislauf
zuzuführen,
wennes unbelastetist und die örtlichenhydrogeologischen
Bedingungeneine entsprechende
Niederschlagswasserbeseitigung
auf
Dauerermöglichen.
gem.$ 51 a LandeswassergeEinePflichtzur ortsnahenNiederschlagswasserbeseitigung
genehmigte
setz(LWG)entfällt,da einevor dem 1.7.1995
Kanalnetzplanung
vorliegtund
das Plangebiet
bereitsvor dem 1.1.1996
bebautundan die öffentliche
Kanalisation
angewaren.
schlossen
Drees& HuesmannPlanermitGemeinde
Leopoldshöhe
-&-
14
- Begründung
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
Nr.02/02'MilserHeide"
GemeindeLeopoldshöhe
handeltes sich bei dem Untergrund
im AnderungsbeNachvorliegenden
Erkenntnissen
Somitbestehenungünstige
Vorausreichum Bödenmit geringerWasserdurchlässigkeit.
von Niederschlagswasser
in oberflächennahen
Versickesetzungenfür die Versickerung
(2.8.
zentralen
und
Mulden-Rigolen).
lnnerhalb
des
AnderungsbereiMulden
rungsanlagen
Versorgungseinrichtungen
wird für die Stellplatzanlage
ausches mit den potenziellen
mit der Möglichkeit
einernachgeschalteten
eine Pflasterung
schließlich
für die Stellplätze
währenddie Entwässerung
der Zufahrtsflächen
aufgrundder
Versickerung
vorgesehen,
Kanalisation
erfolgensoll.
in die vorhandene
beabsichtigten
Asphaltierung
Wasserschutzgebiet
Das Plangebietbefindetsich weder in einemderzeitfestgesetzten
gehört
zu
einem
Fassungsbereich
der
Wasserschutzzonen.
Bereich
derzeit
noch
der
Kenntnisstand
nichtberührt.
sindnachheutigem
Belangedes Gewässerschutzes
gemeindliche
ist an die vorhandene
Müllabfuhr
Das Plangebiet/ der Anderungsbereich
angeschlossen.
mitdenpotenziellen
Versorgungseinrichtungen
erfolgt
Anderungsbereich
Fürdenzentralen
im Rahmeneinesinnerbetrieblichen
Abfallmanageam Vorhabenort
die Abfallsammlung
gemeindliche
Müllabfuhr.
an die
mentsmitdemAnschluss
befindetinnerhalb
des Flurstückes
687 eine Umspannstation,
Innerhalb
des Plangebietes
derenStandortfestgesetztwird.
werdenaußerdem vorhandenen
Einrichiungen
/ Flächender
Innerhalb
des Plangebietes
(Kirchenund kirchlichen
(,,Fläche
Zweckendiefür den Gemeinbedarf
Kirchengemeinde
im Nordwesten
des Plangebietes
keineFlächenfür
nendeGebäudeund Einrichtungen")
Einrichtungen
festgesetzt.
öffentliche
4.1.5 Grünordnung
Innerhalb
sindkeineGrünflächen
vorgesehen.
des Plangebietes
Aufgrundder bestehendenFestseizungen
des Bebauungsplanes
wird die Festsetzung
des
im Süden des festgesetztenKerngebietessowie der Ersatzflächefür die
Pflanzstreifens
potenzielle
der TilsiterStraßezwischendem Kerngebiet
Hinterlandbebauung
unddemAllgemeinen
Wohngebiet
wiedervorgenommen.
4.2 Planungsrechtliche
Festsetzungen
4.2.1 Art der baulichenNutzung
(BauGB)und der Baunutzungsverordnung
Auf der Grundlagedes Baugesetzbuches
(BauNVO)
werdenim Bebauungsplan
-WA-(S4 BauNVO),
Allgemeines
Wohngebiet
-Ml- ($ 6 BauNVO),
Mischgebiet
-MK-(S7 BauNVO)sowie
Kerngebiet
Flächefür denGemeinbedarf
festgesetzt.Damitwird im Wesentlichendenvorhandenen,
bereitsrechtskräftig
festgesetzdesAnderungsbereiches
entsprochen.
ten Gebietstypen
innerhalb
Allgemeines
Wohngebiet:
DieNutzungen
.
Wohngebäude,
.
des Gebietesdienenden
Läden,Schank-und Speisewirtschafdie der Versorgung
ten sowienichtstörendeHandwerksbetriebe,
. PlanermitGemeindeLeopoldshöhe
Drees& Huesmann
-6V-
'15
- Begründung
GemeindeLeopoldshöhe
zur'18.AnderungdesBebauungsplanes
Nr.02102'MilserHeide"
.
Anlagenfür kirchliche,
gesundheitliche
kulturelle,
soziale,
Zwecke
werdenals allgemein
zulässigfestgesetzt.
DieNutzungen
.
Anlagenfür sportliche
Zwecke,
.
BetriebedesBeherbergungsgewerbes,
.
sonstigenichtstörendeGewerbebetriebe,
.
Anlagenfür Verwaltungen,
.
Gartenbaubetriebe
sowie
.
Tankstellen
werdenfür unzulässig
erklärt.
DerAusschluss
erfolgivor dem Hintergrund
der vorrangigen
Ausgestaltung
des Gebietes
für Wohnbauzwecke
undWohnfolgeeinrichtungen.
Mischgebiet:
Innerhalb
der Mischgebiete
sindallgemein
zulässig:
o
Wohngebäude,
o
GeschäftsundBürogebäude,
.
Einzelhandelsbetriebe,
Schank-und Speisewirtschaften
sowieBetriebedes Beherbergungsgewerbes,
.
sonstigeGewerbebetriebe,
.
Anlagenfür Verwaltungen
sowiefür kirchliche,
kulturelle,
soziale,gesundheitliche
undsportlicheZwecke.
Fürunzulässig
werdendie Nutzungen
.
Gartenbaubetriebe,
.
Tankstellen,
.
Vergnügungsstätten
erklärt,da hiereinerseits
die innerörtliche
Lageder Mischgebiete,
anderseiis
die Nähezu
geplanten
den
und vorhandenen
Wohngebieten
eineAnsiedlung
dieserNutzungen
nicht
sinnvollerscheinen
lässt.
Kerngebiet:
Innerhalb
der Kerngebiete
sindallgemein
zulässig:
.
Geschäfts-,
Büro-undVerualtungsgebäude,
.
Einzelhandelsbetriebe,
Schank- und Speisewirtschaften,
Betriebedes BeherbergungsgewerDes,
.
sonstigenichtwesentlichstörendeGewerbebetriebe,
.
gesundheitliche
Anlagenfür kirchliche,
kulturelle,
soziale,
undsportliche
Zwecke,
.
Wohnungenfür Aufsichts-und Bereitschaftspersonen
sowie für Betriebsinhaber
undBetriebsleiter,
.
sonstigeWohnungen
mit der Maßgabe,
dassdieWohnnutzung
bei Errichiung
bzw.
Umnutzung
von Gebäudennur oberhalbdes Erdgeschosses
zulässigist (Giltnur
für den bereitsbaulichso genutztenBereichinnerhalbdes Kerngebietes.
Fürden
Neuplanungsbereich
wirddassonstige
Wohnenausgeschlossen.).
Ausgeschlossen
sindinnerhalb
derKerngebiete:
.
Vergnügungsstätten,
.
Tankstellen,
.
Sex-Shops
als Unterart
der Einzelhandelsbetriebe,
o
Bordelleals Unterartder sonstigennichtwesentlichstörendenGewerbebetriebe.
Drees& Hlesmann Planermit Gemeinde
Leopoldshöhe
- 68-
16
- Begründung
Nr.02/02,,Milser
Heide"
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
GemeindeLeopoldshöhe
Sex-Shops
undBordellesollauf die unmittelbare
Nähe
der Nutzungen
MitdemAusschluss
im Anschluss
an das Kerngebiet
reagiertwerden.FürAnlagenfür
zu denWohnbauflächen
so dasssie
stehenandereFlächenzur Verfügung,
sportliche
Zweckeund für Tankstellen
nichtberücksichtigt
werdensollen.Zudemwird bei einerZulässighier in dem Kerngebiet
Nutzungssiruktur
mit Geschäftsund DienstleistungskeiteineStörungder beabsichtigten
anlagengesehen.
in den Kerngebieten
der Wohnnutzung
oberhalbdes Erdgeschosses
Mit der Zulässigkeit
im Sinnevon Wohnenim Ortsteilzentrum
entwird einerseitsden örtlichenBedingungen
gewahrt.
die Gebietstypik
des Kerngebietes
sprochen,
andererseits
auchdeutlich
für den zentralenTeil des Anderungsbereiches
mit
Der Festsetzung
eines Kerngebietes
den
bereits
als
Kerngeder
Versorgungseinrichtungen
im
Anschluss
an
dem Schwerpunkt
mit der Wohnnutzungin
biet festgesetzienund genutztenStandortdes Vollsortimenters
einesSondergebietes
vorgezogen.
denObergeschossen
wirdgegenüber
der Festsetzung
plaeines
Kerngebietes
kann
für
den
Anderungsbereich
insgesamt
Mit der Festsetzung
Nutzungzugelassen
werden,auchwennzunächst
nungsrechtlich
einekerngebietstypische
beidenanzusiedelnden
Versorgungseinrichtungen
liegenwird.
konkretderSchwerpunkt
Nebenden o.g. Baugebieten
werdenzudemdie vorhanden
Flächefür den Gemeinbedarf
(Kirchen
und kirchlichen
ZweckendienendeGebäudeundEinmit ihrerZweckbestimmung
richtungen)
innerhalb
desAnderungsbereiches
festgesetzt.
4.2.2 Maßder baulichenNutsung/ Bauweise
Mit der Fesisetzung
des Maßesder baulichenNutzunginnerhalbdes Plangebietes
soll
zum einendie baulicheDichteundzum anderendieAusdehnung
der zulässigen
baulichen
Anlagengeregeltwerden.
Derflächenmäßige
Anteildes Baugrundstückes,
dervon baulichen
Anlagenüberdeckt
werden darf (ausgedrückt
durchdie zulässigeGrundflächenzahl)
wird in dem Allgemeinen
Wohngebiet
/ in der Flächefür Gemeinbedarf
mit einerGRZvon 0,4, in dem Mischgebiet
mit 0,6 und in dem Kerngebiet
mit 1,0 festgesetzt.
Dabeiwird die Obergrenze
des g 17
BauNVOausgenutzt,
um einemöglichst
hoheAusnutzbarkeit
der Baugrundstücke
in dieser
ortszentralen
Lagezu ermöglichen.
Die Geschossflächenzahl
drücktdas Verhältnis
zur maßgebenden
Grundstücksfläche
des
Baugrundstückes
In
Wohngebieten
aus. den
und den Mischgebieten
mit einerfestgesetzten Geschossigkeit
von zweiVollgeschossen
als Höchstmaß
bzw.einerzwingenden
Zweigeschossigkeit
wirddie zulässige
Geschossflächenzahl
miteinemHöchstmaß
von0,8fes!
gese2t. Für das Kerngebietmit der maximalzulässigenZweigeschossigkeit
wird eine
Geschossflächenzahl
von 1,6festgesetzt.
DieFlächefür denGemeinbedarf
erhältbeieiner
maximalzulässigen
Dreigeschossigkeii
eineGFZvon 1,0.
Die Festsetzungen
zur GRZundGFZentsprechen
den in der rechtskräftigen
Fassungdes
Bebauungsplanes
Bestimmungen.
bereitsgetroffenen
Es wird in dem Anderungsbereich
überwiegendoffene Bauweisefestgesetzt.Für die Bebauungan der ,,Heeper
Straße"und an dem Kreisverkehrsplatz
wird eine geschlossene
Bauweisefestgesetzt.Für das Kerngebietwird eine von der offenenBauweiseabweichende Bauweise
fesigesetzt,
mitder Maßgabe,
dasshierBaukörperlängen
über50 m zulässig
sind.
Die Tiefeder festgesetzten
überbaubaren
Grundstücksflächen
werdenmit mindestens
16
gehalten,um eineflexibleAusnutzbarkeit
m großzügig
der Baugrundstücke
zuzulassen.
. Planermit Gemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
-6q_
17
GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02/02 'Milser Heide"
4.2.3 BaugestalterischeZiele
Dachforminnerhalb
Gemäßder vorherrschenden
der Bestandsbebauung
werdenfür die
Baukörper
in dem Plangebiet
für die Hauptbaukörper
nur Satteldächer
zugelassen.
Innerhalbdes Kerngebietes
isi zusätzlich
das Flachdach
nebendem Satteldach
/ Walmdach
zuIässig.
Als baugestalterische
Festsetzung
werdenhauptsächlich
Aussagenzur Dachform
undden
Dachaufbauten
sowiezu den Werbeanlagen
vorgenommen.
Hiermitsoll hauptsächlich
die
geneigtenDachlandschaft
gewährleistet
Fortsetzung
der bestehenden
in dem Plangebiet
von ortsbild-untypischen
und die Einstreuung
Hauptbaukörpern
mit Flachdächern
vermiedenwerden.
Als Sammelhinweis
ist eineWerbeanlage
für die Einrichtungen
innerhalb
des Kerngebietes
im Zufahrtsbereich
an der,,Hauptstraße"
vorgesehen.
Mit den getroffenenBestimmungen
wird nichtin die individuelle
Gestaltungsfreiheit
der
späterenBauherrneingegriffen.
Es erscheintabervor dem Hintergrund
der Unkenntnis
überdie späterenEinzelbauherrn
im Sinneder Homogenität
und Darstellung
des Gebietes
geboten,
hinsichilich
der o.g.Aspekteein Mindestmaß
an Regulierung
vorzunehmen.
4.2.4 StellpläUe,Garagenund Nebenanlagen
Stellplätze,
Garagen,Carportsund Nebenanlagen
sind entsprechend
der Vorgabender
BauNVO,der BauO NRW und den entsprechenden
Verordnungen
innerhalbdes Anderungsbereiches
zulässig.
Lediglich
für das Kerngebiet
ist die zulässige
Flächefür Stellplätze
sowieCarports
festgesetzt.Die bestehende
Tiefgarage
im SüdendesAnderungsbereiches
wirdplanungsrechf
lichgesichert.
4.3 Auswirkungender Planung
4.3.'l Belangedes Boden-,Grundwasserund Gewässerschutzes
Die Bodenschutzbelange
unter Berücksichtigung
des Bundesbodenschutzgesetzes
(BBoSchG),der Bundesbodenschutzverordnung
(BBodSchV)und des Landesboden(LBodSchG)
schutzgesetzes
werdenwiefolgt beurteilt:
Die Bodenversiegelung
wird auf der Grundlage
der vorgesehenen
Planungauf das dem
Nutzungszweck
entsprechende
Maßbegrenzt.
Für die beabsichtigte
städtebauliche
Entwicklung
in dem Teil des Gemeindegebietes
stehen jedochaußerder Inanspruchnahme
der potenziellen
Gewerbebrache
innerhalbdes
Anderungsbereiches
keinegeringwertigeren
Flächenzur Verfügung.
Mit der planungwird
ein BeitragzurVitalisierung
geleistet
von Brachflächen
bzw.einervorrangigen
Nutzung
von
Brachflächen
zur Umsetzung
des Planungszieles
einVorrangeingeräumt.
Die Verdichtung
des Bodenswird auf den baulichnotwendigen
Umfangbeschränkt
weroen.
Vorrangig
andere,für den Nutzungszweck
in Fragekommende
Flächen,
sindvor demHintergrunddes Zielesder Ergänzungdes vorhandenen
Kerngebietes
ohneBelangfür die
Planung.
Innerhalb
desAnderungsbereiches
sindkeineschulzwürdigen
Böden,Bödenmit hoherErtragsfähigkeit
bzw. regionaltypische
und / oderselteneBödenvorhanden(Geologisches
Landesamt
NRW,Kartezu schutzwürdigen
Bödenundoberflächennahe
Rohstoffe,
1998).
. PlanermitGemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
--fo-
- Begründung
Nr.02/02'MilserHeide"
Leopoldshöhe
zur18.Anderungdes Bebauungsplanes
Gemeinde
dassfür die geplanteNeubebauung
bisBödenwerdeninsoweitin Anspruchgenommen,
herigegewerbliche
Flächeumgenutzt
wird.
keineAltlasten,
In dem Plangebiet
und seinemUmfeldsindnachheutigemKenntnisstand
bekanntbzw.vorhanden.lm Altlastenverzeichnis
des
Altstandorte
oder Altablagerungen
MindensindnachhiesigemKenntnisstand
Staatlichen
Amtesfür UmweltundArbeitsschutz
Flächenverzeichnet.
keineentsprechenden
bodenschutzrelevanten
Kennzeichnungen
vorzuseEs sind keinebauplanungsrechtlichen
hen.
Belangedes GrundwasserundGewässerschutzes
sinddurchdie Planungnachheutigem
Kenntnisstand
nichtberührt.Das Plangebiet
befindetsichwederin einembereitsfestgeWasserschutzgebiet.
setztennochin einemderzeitgeplanten
4.3.2 Belangedeslmmissionsschutzes
NachheutigemKenntnisstand
befindensich außerhalbdes Plangebietes
keinelandwirtschaftlichen
Betriebe,die geruchsimmissionsrelevante
Einrichtungen
vorhaltenunddie für
die Planungrelevantwären.
EineBerücksichtigung
der 24. BlmSchVkannim Zusammenhang
mit der Bauleitplanung
(L
unterbleiben,
Tagesverkehrsaufkommen
da das durchschnittliche
auf der ,,Hauptstraße"
75'l) und der ,,HeeperStraße"(K 2) jeweilsunter20.000Kfz-E(rd. 14.000DTV auf der
liegtund somitdieAusbreitungsbedingungen
von Kfz-bedingten
Luftschad,,Haupistraße")
stoffenkeineBedeutung
haben.In der Praxiskommtein Erreichen
der Konzentrationswerte der 23. BlmSchVbzw.der 22. BlmSchV,welcheals Orientierungshilfe
zurAbschätzung
gesundheitlicher
Risikendienen,erst bei einersehrhohenVerkehrsbelastung
in Betracht,
(DTV)und mehrbewegen,
die sichschonin Bereichen
von 20.000PKw-Einheiten
wobei
dieAusbreitungsbedingungen
zusätzlich
besondere
Bedeutung
haben(etwabeigeschlossenerRandbebauung).
Lärmimmissonen
durchGewerbesindnichtzu berücksichtigen.
Gewerbliche
Betriebebefindensichnichtin der Nachbarschaft
desAnderungsbereiches.
Die Belangedes lmmissionsschutzes
sind im Zusammenhang
mit der Nähedes Plangebieteszur ,,Hauptstraße"
und zur ,,Heeper
Straße"zu beachten.BeideStraßensind ats
Hauptverkehrsstraßen
einzustufen
und stelleneinemaßnahmenrelevante
Emissionsquelle
oar.
Hinsichtlich
der vorhandenen
Wohnbebauung
an den Straßenist festzustellen,
dassmit
der Bebauungsplanänderung
hier ggf. vorhandene
Konfliktenichtverschärftwerden.Es
werdenmit der 18. Anderungdes Bebauungsplanes
hierkeineneuenlmmissionsorte
gegenannten
schaffen,
die an die
Emissionsbänder
heranrücken.
Daherist keine planerische
Konfliktlösung
mittelsplanungsrechtlicher
Festse2ungen
in
demBebauungsplan
zwingend
vorzusehen.
Gemäßüberschlägiger
Lärmermittlung
nachRLS-90ist für die Bebauungan der,,Heeper
Straße"und der ,,Hauptstraße"
eine Lärmbelastung
durchden Verkehrslärm
nichtauszuschließen.
. Aufgrundder Berücksichtigung
der Verkehrslärmsituation
werdenBereiche
festgesetzt,in denenerforderliche
resultierende
Schalldämmmaße
(erf.R'w,,"")durchdie
(Wandanteil,
Außenbauteile
Fenster,Lüftung,Dächeretc.) einzuhalten
sind.Die
Festsetzung
ergibtsich aufgrundder bei freierSchallausbreitung
innerhalbdes
potenziellen
Plangebietes
zu erwartenden
Überschreitung
der schalltechnischen
Orientierungswerte
des Beiblattes
1 zu DIN 18005-1von 55 dB(A)tags/ 45 dB(A)
. Planermit Gemeinde
Drces& Huesmann
Leopoldshöhe
- ? t-
19
- Begründung
GemeindeLeopoldshöhe
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
Nr.02/02'MilserHeide"
nachtsbeiAllgemeinen
Wohngebieten
undvon60 dB(A)tags/ 50 dB(A)nachtsbei
Mischgebieten.
DieFestsetzung
erfolgt,da langfristig
nichtgewährleistet
werdenkann,dassdievorhandene gewachsene
innerörtliche
Situationmit demderzeitigen
Gebäudebestand
dauerhaft
bestehenbleibt.Da eineweitereVerdichtung
bzw.Nutzungvon Baulückenoderder Ersatz
von wohn-und ähnlichgenutztenGebäudenentlangder ,,Hauptstraße"
und der ,,Heeper
getroffen:
Straße"nichtausgeschlossen
werdenkann,werdenfolgendeFestsetzungen
. Ergänztwird dieseRegelungdurchdie Festsetzung
einer Fläche,in der Außenwohnbereiche
nur mit zusätzlichschallabschirmenden
Maßnahmen
zulässiosind
sowieAufnahme
folgender
textlicher
Festsetzung:
im Freien (Außenwohnbereiche)
bei
,,Schutzvon typischenAufenthaltsbereichen
(für
Neubebauung die bestehenden
gelten
Gebäudemit ihrenAufenthaltsbereichen
die getroffenen
Festseizungen
im FallevonAn- undUmbauten
sinngemäß)"
In den gekennzeichneten
Bereichen
sindAußenwohnbereiche
wie Terrassen,
Balkone,Dachterrassen
ohnezusätzliche
schallabschirmende
Maßnahmen
nichtzulässig.Als schallabschirmende
Maßnahmekann die AnordnungdieserAußenwohnbereiche
im Schallschatten
derjeweilszugehörigen
Gebäudeauf den lärmabgewandtenSeitensowie die Anordnungvon Lärmschutzwänden
im Nahbereich
verstanden
werden.Hierbeiist sicherzustellen,
dassdieseLärmschutzmaßnahmen
so dimensioniert
werden,dasssie eineMinderung
um das Maßder Überschreitung
desschalltechnischen
Orientierungswertes
tagsbewirken.
. ZudemerfolgtdieAufnahme
folgender
Festsetzung:
textlicher
von Wohn-undAufenthaltsräumen
(fürdie bestehen/ Schlafräumen
,,Schallschutz
gelten
getroffenen
denGebäude
die
Festsetzungen
im FallevonAn- undUmbauten
sinngemäß)"
In dengekennzeichneten
Bereichen
sindfür Wohn-undAufenthaltsräume
erforder(erf.R' yy,,"")
licheresultierende
(WandSchalldämmmaße
durchdie Außenbauteile
anteil,Fenster,Lüftung,Dächeretc.)einzuhalten,
um zu gewährleisten,
dass30
dB(A)nachts/ 40 dB(A)tags lnnenpegel
zu gewährleisten.
in Bereichen
mit maßgeblichen
Außenlärmpegeln
pro
von >= 50 dB(A)mindestens
in einemSchlafraum
Wohnungnichtüberschritten
werden.
lm gekennzeichneten
Bereichsindim Zusammenhang
mit Fensternvon Schlafräugeeigneten
men bzw.zum Schlafen
Räumenggf. schallgedämpfte
Lüftungssysteme vozusehen,die die Gesamtschalldämmung
der Außenfassade
nicht verschlechtern.
Alternativkann eine Lüftungüber die komplettstraßenabgewandten
Fassadenseiten
erfolgen.
Zu Ermittlung
der potenziellen
lmmissionen
ausgehend
von der projektierten
Einzelhandelsplanung
sind im Februar2005 abschließend
folgendeGutachten/ Stellungnahmen
durchdieAKUSGmbH,Bielefeld
erstelltworden:
. SchalltechnischesGutachten,
. Stellungnahme
zu den möglichen
Lichtimmissionen,
. Stellungnahme
zu den möglichen
lmmissionen
durchLuftschadstoffe.
Schallschutz
Um durchdas Kerngebiet
verursachte
lmmissionen
an den umliegenden
vorhandenen
bzw.geplantenpotenziellen
lmmissionsorten
zu bewältigen,
sind unterBerücksichtigung
Drees & Huesmann. Planer mit GemeindeLeopoldshöhe
- 72-
20
- Begründung
Gemeinde
Leopoldshöhe
zur'18.
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.02102
,MilserHeide'
(Schallleistungsder mitdem Betriebinnerhalb
desKerngebietes
verbundenen
Emissionen
undSpitzenpegel)
durch
- Kundenparkplatz
(mitdenentsprechenden
Fahrwegen,
Stellvorgängen,
Türenschlagen,
Einkaufswagen
schiebenetc.),
- Anlieferung
durch LKW, Rangier-und Verladevorgänge,
LKw-eigeneKühlaggregate,
Lüftungsund Kühlaggregate
und
- Potenzielle
Einrichtungen
wie z.B. Schank-und Speisewirtschaften,
(Bis!
Biergarten
ro).
- Beachtungder Öffnungszeiten
(Nahversorger,
der Einrichtungen
Discounter,
Getränggf. Schank-undSpeisewirtschaft).
kemarkt,
sindaktiveundpassiveschallschützende
Maßnahmen
notwendig.
Es ist davonauszugehen,
dass,vor dem Hintergrund
der projektierten
Einzelhandelsflächenein Teil der Kundenmehrals ein Geschäftaufsuchen
wird.Dieser,,Gleichzeitigkeitsgesamtes
faktor"ergibtein rechnerisches
Kundenverkehrsaufkommen
von 4.382Fahrten.
Diesewerdenzu 213 in Richtung,,Hauptstraße"
undzu 1i3 in Richtung,,Milser
Heide"über
den,,Hahnenkamp"
rechnerisch
verteilt.
Die Warenanlieferung
über die Stellplatzanlage
von der ,,Hauptstraße"
aus in Richtung
Anlieferzone
wirdmit 13 LKWin derLärmprognose
berücksichtigt.
Bei der Kühl-und Lüftungstechnik
kanneineVerwendung
von Anlagennachdem Stand
derTechnikmit lmmissionspegeln
von L < 30 dB (A)unterstellt
werden.
Die gutachterlichen
Berechnungen,
Annahmen,Emissonspegel
sind bewusstkonservativ
prognosegewähliund liegendamitauf der ,,sicheren
Seite",so dassdie rechnerischen
Pegelin der Größenordnung
von bis 2 dB(A)höherausfallenals nachder Projektrealisierung.
lm Ergebniszeigi sich,dass die schalltechnischen
Orientierungswerte
der DIN 18005an
den relevantenlmmissionsorten
eingehalten
werden.Lediglichim Zu- I Abfahrtsbereich
des zentralen
Anderungsbereiches
zur ,,Hauptstraße"
ist eine überschreitung
um 2 dB(A)
rechnerisch
festzustellen.
UnterBerücksichtig
ung der poienziellen
Emissionen
durchden zentralenTeil des Anoerungsbereiches
mit dem Schwerpunkt
der Versorgungseinrichtungen
wird daherfestgesetzt:
. Festsetzung
von Flächenzur Errichtung
jeweilsin
von Schallschutzeinrichtungen
Abhängigkeit
zur benötigten
Schutzwirkung
und zur städtebaulich
zu vertretenden
Anlagenhöhe
sowieAufnahme
folgender
textlicher
Festsetzung:
der Flächenfür besondere
Anlagenund Vorkehrungen
,,Umgrenzung
zum Schutz
vorschädlichen
Umwelteinwirkungen"
Innerhalb
der gekennzeichneten
Flächeist eine Schallschutzeinrichtung
zu errichten.(Esgiltder Eintragin der Planzeichnung
in Meternab Oberkante
der Flächefür
Stellplätze
innerhalb
des Kerngebietes).
Es ist auf dichteAnschlüsse
an Bodenuno
Wändenzu achten,um Schalldurchstrahlungen
durchUndichtigkeiten
zu vermetden. Das Schalldämm-Maß
der venvendeten
Wändemussim montierten
Zusiand
=
mindestens
Rw 25 dB betragen.
Hierbeiist die Abschirmung
der geplanten
Gebäudezu berücksichtigen.
AktiveMaßnanmensinddurchdieseBebauung
zu erreichen
bzw.im Zufahrtsbereich
zu der stellplatzanlageaufder Nordseite
(Höhe2,30m) vozusehen.
. Festsetzung
von Gebäudefronten,
an denenkeineschutzbedürftigen
RäumeuntergebrachiwerdendürfensowieAufnahmefolgendertexflicherFestsekung:
. PlanermitGemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
- ?3-
- Begründung
Nr.02/02'MilserHeide"
zur 18.Anderung
desBebauungsplanes
GemeindeLeopoldshöhe
zum Schu?
Anlagenund Vorkehrungen
der Flächenfür besondere
,,Umgrenzung
Umwelteinwirkungen"
vor schädlichen
Gebäudefronten:
abgewandte
für Wohn-undSchlafräume
an den der
so zu gestalten,dassausschließlich
Die Gebäudesindgrundrissseitig
von
zum
ständigen
Seiten
Fenster
abgewandten
des Kerngebietes
Stellplatzanlage
sind.An den übrigen,
angeordnet
AufenthaltgedachtenWohn-und Schlafräumen
Fenstervon untergesind ausschließlich
Gebäudefronten
nichtgekennzeichneten
Flur,
Abstellraum,
Kücheetc.vorTreppenhaus,
wie
Bad,
WC,
ordnetenRäumen,
zusenen.
des aufgelassenen
GewerbebeWohngebäude
Für das zuzeit noch betriebsgebundene
geplanten
Stellplatzanlage
zugewandte
für
die
der
triebesder Fa. Kösterist ebensowie
mit
der Fa.KösterbeieinerÜberplanung
undVerwaltungsgebäude
SeitederAusstellungsZulässigkeit
von Wohngebäuden
/
allgemeinen
und der damitverbundenen
,,Mischgebiet"
und
Aufgabe
der
Betriebsgebundenheit
zu
treffen.
Bis
zur
o.g. Festsetzung
Wohnnutzung
Wohnnutzung
sinddie
in eine betriebsungebundene
einermöglichenNutzungsänderung
an den lmmissionsorten
für das ehemaligfestgesetzteGewerbegebiet
Orientierungswerte
maßgeblich.
r Es erfolgtzudemdie Aufnahmeeines Hinweiseszur notwendigen
organisatoriund zur Ausder Betriebs-/ Nutzungszeiten
schenRegelungbzw.Einschränkung
beiderStellplatzanlage:
undRückstoßflächen
führungderZufahrten
Hinweis:
ist sichevustellen,
dass folgende
lm Rahmendes Baugenehmigungsverfahrens
festgeschrieben
werden:
aus lmmissionsschutzgründen
Nutzungszeiten
in derZeitvon 20.00Uhr bis 7.00
innerhalb
des Kerngebietes
KeinAnlieferverkehr
Uhr.
mit AsphaltinnerAusführung
der Zufahrtenund Rücksioßflächen
Ausschließliche
halbder festgesetztenFlächefür Stellplätze.
stelltsichtags als unkritisch
dar. Ein Nachtbetrieb
ist bei dem
Die Spitzenpegel-Situation
geplanten
Einzelhandelseinrichtungen
betreffende
KFZVorhabennichtrelevant.Der die
im Sinnevon Punkt7.4 derTA Lärm
Straßenstelltsichunkritisch
Verkehrauf öffentlichen
dar.
Lichtimmissionen
der Stellplatzanlage
im zentralen
Eine Raumaufhellung
kannggf. durchdie Beleuchtung
werden.
Anderungsbereich
hervorgerufen
/ Stellplatzanlagen
erforderteine sog. Nennbeleuchvon Parkplätzen
Die Beleuchtung
bis
15
lx.
vonmindestens
7lx
tungsdichte
sind lmmissionsrichtwerte
für die mittlereBeleuchFür die Dotenziellen
lmmissonsorte
damites zu keinenschädlichen
Umwelteinwirkungen
durchLichttungsstärke
einzuhalten,
kommt.
immissionen
durchden Verkehrauf der Stellplatzanlage
lAnlieferzonekannausgeEine Blendwirkung
lmmissionsorten
ein blickdichter
Sichtschutz
schlossen
werden,wennzu den betreffenden
'1,00
(Höhe
m 2,00 m). Der Sichtschutz
kannals Mauer,Holzwandoder
errichtetwird
ausgeführt
werden.
immergrüne
Heckenbepflanzung
Leopoldshöhe
Drees& HuesmannPlanermitGemeinde
- 7v-
- Begründung
Gemeinde
Leopoldshöhe
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
Nr.02y02,MilserHeide"
Luftschadstoffe
Durchdas im zentralenAnderungsbereich
bedingteKFz-Aufkommen
wirdes zwarin der
unmittelbaren
Nachbarschaft
des zentralenAnderungsbereiches
zu einerErhöhungder
derzeitvorherrschenden
lmmissionsbelastung
kommen.Die lmmissionswerte
werdeniodochweiterhin
eingehalten.
4.3.3 Belangedes Landschafts-und Naturschutzes
Mit dem Anderungsbereich
liegt eine Flächevor, die aufgrundder bislanggetroffenen
Festsetzungen
bereits Baurechteschafft.Der zentraleTeil des Anderungsbereiches
mit
ist als Gewerbefläche
dem Schwerpunkt
der Versorgungseinrichtungen
bereitsheutenahezuvollständig
versiegelt.
durchÜberbauung
bzw.Stellplatzfläche
Ein Eingriffin den Natur- und Landschaftshaushalt
ist danachim Zusammenhang
mit der 18.Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 02/02,,Milser
Heide"nichigegeben.
Aus diesemGrundentfälltdie Notwendigkeit
zur naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung
gem.$ 1 a BaUGBi.V.m.BNatSchGsowiedas Aufzeigenvon Maßnahmen
zur BewältigungvonEingriffsfolgen.
4.3.4 Belangedes Denkmalschutzes
und der Denkmalpflege
lnnerhalb
desAnderungsbereiches
befindensichnachheutigemKenntnisstand
keineBaugemäß$S 3 5 Denkmatdenkmaleoder denkmalwerte
Objektebzw.Denkmalbereiche
schu2gesetzNRW.Auch Bodendenkmale
und Gartendenkmale
sind nichtbekannt.DeshalbsindMaßnahmen
des Denkmalschutzes
oderzur Denkmalpflege
nichterforderlich.
Ein Hinweiszur Verpflichtung
der Benachrichtigung
der entsprechenden
Behördeim Falle
einesBodenfundes
bei den Bauarbeiten
sowiezur Durchführung
archäologischer
Untersuchungenim Vorfeldder Straßenbaumaßnahmen
ist in den ,,Sonstigen
Darsiellungen
und
Hinweise
zum Planinhalt"
des Bebauungsplanes
aufgenommen-
4.3.5 Belangeder sozialenund technischenInfrastruktur
Belangeder sozialenInfrastruktur
werdendurchdieAnderungnichttangiert.
lnnerhalb
desAnderungsbereiches
ist durchden rechtskräftigen
Bebauungsplan
Nr.02/02
eine öffentlicheGrünflächemit der
,,MilserHeide"südlichdes Kindergartenstandortes
Zweckbestimmung
Kinderspielplatz
festgesetzt.DieserStandort(rd. 850 m2) liegt nordwestlichdes Grundstückesdes aufgelassenen
Gewerbebetriebes
und ist nie als Kinderspielplatz
angelegtgewesen.Die Flächestelltausschließlich
eine ungenutzte
Restfläche
dar. EineNutzungals Kinderspielplatz
ist nichtmehrvorgesehen,
da sichan dieserStelle
annerhalb
desOrtsteiles
dafürkeinBedarfmehrergibt.
Belangedertechnischen
lnfrastruktur
werdennichtberührt.Es kannaufdievorhandenen
Ver-undEntsorgungseinrichtungen
zurückgegriffen
werden.
Drees& HuesmannPlanermitGemeinde
Leoooldshöhe
- ?s-
- Begründung
Nr.02/02"MilserHeide"
zur 18.Anderung
desBebauungsplanes
Leopoldshöhe
Gemeinde
5.
SonstiqeplanunqsrelevanteAspekte
5.1 Flächenbilanz
Flächenbilanz:
Art der Nutzung
Wohngebiet
Allgemeines
Mischgebiet
Kerngebiet
Flächefür den Gemeinbedarf
GesamtBauflächen
Flächefür Versorgungsanlagen
Verkehrsflächen
GesamtInfrastruktur
Plangebietsgröße
Flächein m'
7.460
13.833
15.335
7.593
44.221
140
Anteil in %
16,8
29,5
52, t
16,2
95,2
0,3
zouS
2.743
5,8
46.964
100
5.2 Umsetzung/ Sicherungder Bauleitplanung
handeltes sichbis aufdieStraßenverdesAnderungsbereiches
Beiden Flächeninnerhalb
privatem
in
Eigentum.
um Flurstücke
kehrsflächen
gewidmeten
Flächenbetroffen.
VonderAnderungsindkeineöffentlich
nichtbegründet.
sinddurchdieAnderungsplanung
Maßnahmen
Bodenordnerische
Leopoldsmit dem Bauamtder Gemeinde
undZusammenarbeit
in Abstimmung
Bearbeitet
höhe
Bielefeld,
im Februar2005
Planer:
. Planer
Drees& Huesmann
DASL,lfR,SRL
Architekten
BDA- Stadtplaner
97
Vennhofallee
33689Bielefeld
Drees & Huesmann Planer mit GemeindeLeopoldshöhe
-76-
- Begründung
GemeindeLeopoldshöhe
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
Nr.02/02'MilserHeide"
B. Umweltbericht
der nach S 2 (4) BauGBermitteltenund bewertetenBelangedes Umwel!
Darstellung
(Umweltprüfung)
erheblichen
Umweltauswirkungen
schuizes/ der voraussichtlichen
WeiseunterBerücksichtigung
des
Umweltbericht
erfasstin angemessener
Dervorliegende
.
gegenwäriigen
Wissensstandes,
.
Prüfmethoden
sowie
denallgemeinanerkannten
.
des Bauleitplanes
dem InhaltundDetaillierungsgrad
die
.
Belangedes Umweltschutzes
und
ermittelten
.
dervoraussichtlichenerheblichenUmweltauswirkungen
konkreten
FolgendiesesBauleitplanes.
undsomiinurdie absehbaren
Trägeröffentlicher
BelanDabeiwirdauf die Aufforderung
an die Behördenundsonstigen
ge zurAußerungim Hinblickauf
.
Umfangund
.
Detaillierungsgrad
im Verfahren
nach$ 4 (1) BauGB(,,Scoping")
hingewiesen.
der Umweliprüfung
Zudemwirdauf die PflichtderZurverfügungstellung
durchdie BehördenundTrägeröffenf
licherBelangeund die Berücksichtigung
von
.
Landschaftsplänen
sowie
.
sonstigenPlänen,insbesondere
des Wasser-,Abfall-und lmmissionsschutzrechtes
gem.$ 1 (6) Ziffer7 Buchstabe
g) BaUGB
mit derenBestandsaufnahmen
und Bewertungen
sowieallerInformationen,
die für die Ermittlungund Bewertung
desAbwägungsmaterials
zweckdienlich
sind($ 4 (2) BauGB),verwresen.
ggf.
Der Umweltbericht
ist entsprechend
dem jeweiligenVerfahrensund Kenntnisstand
fortzuschreiben.
1.1 Inhaltund Ziel des Bauleitplanes
Anlassfür die Planungist die beabsichtigte
Neuordnung
des Grundstückes
und zukünftigen Gewerbebrache
der ehemaligen
Sargfabrik
der Fa. Köster.Diesegewerbliche
Grund(L
zwischen
der
Straße,,Milser
Heide"
stücksfläche
im Westenundder ,,Hauptstraße"751)
im Ostensoll im SinneeinerNu2ungfür ortszentrale
Einrichtungen
und hiervorrangig
für
überplantwerden.Die Flächesteht in räumlich-funktionalem
Versorgungseinrichtungen
Zusammenhang
mit dem südlichgelegenen
Nahversorger
/ Vollsortimenter
mit Getränkemarktundsollstädtebaulich
mitdiesemverbunden
werden
Beabsichtigt
ist die Verlagerung
diesesNahversorgers
aus diesemStandortsowiedes
Drees& Huesmann. Planermit GemeindeLeoDoldshöhe
-?+-
- Begründung
Heide"
Nr.02/02,,Milser
zur '18.AnderungdesBebauungsplanes
GemeindeLeopoldshöhe
in den zu überplanenden
von seinemheutigenStandortan der Hauptstraße
Discounters
werden.
angeboten
Bereich.Zudemsollenin diesemVerbundShopflächen
Sicherung
handeltes sichzudemum die bauplanungsrechtliche
BeiderAnderungsplanung
undbebauterBereiche.
beplanter
bereitsrechiskräftig
zur Art und zum Maßder baulichenNutzung
1.2 Festsetzungen
(BauGB)und der Baunutzungsverordnung
Auf der Grundlagedes Baugesetzbuches
(BauNVO)
werdenim BebauungsPlan
-WA-(S4 BauNVO),
Wohngebiet
Allgemeines
-Ml-($ 6 BauNVO),
Mischgebiet
-MK-($ 7 BauNVO)sowie
Kerngebiet
Flächenfür denGemeinbedarf
festgesetzbereitsrechtskräftig
festgesetzt.Damitwird im Wesentlichendenvorhandenen,
entsprochen.
desAnderungsbereiches
innerhalb
ten Gebietstypen
von
Anlagenüberdeckt
werder
baulichen
Anteildes Baugrundstückes,
Derflächenmäßige
wird in dem Allgemeinen
durch die zulässigeGrundflächenzahl)
den darf (ausgedrückt
mit einerGRZvon 0,4,in dem Mischgebiet
Wohngebiet
/ in der Flächefür Gemeinbedarf
mit 1,0 festgesetzt.
Dabeiwird die Obergrenze
des $ 17
mit 0,6 und in dem Kerngebiet
der
Baugrundstücke
in dieser
möglichst
hohe
Ausnutzbarkeit
um
eine
BauNVOausgenutzt,
Lagezu ermöglichen.
ortszentralen
1.3 Bedarfan Grundund Boden
Mitder Planungkann
. ein Beitragzur Revitalisierung
einerpotenziellen
Gewerbebrache
sowie
. diesinnvolle
einesortszentralen
integrierten
Standortes
Ergänzung
erreichtwerden.
wird auf der Grundlage
der vorgesehenen
Planungauf das dem
Die Bodenversiegelung
Maßbegrenzt.
Nutzungszweck
entsprechende
Entwicklung
in dem Teil des Gemeindegebietes
Für die beabsichtigte
städtebauliche
steder potenziellen
Gewerbebrache
innerhalbdes
hen jedochaußerder lnanspruchnahme
Flächenzur Verfügung.
Anderungsbereiches
keinegeringwertigeren
Mit der Planungwird
geleistet
von Brachflächen
bzw.einervorrangigen
Nutzungvon
ein BeitragzurVitalisierung
Brachflächen
zur Umsetzung
des Planungszieles
einVorrangeingeräumt.
Die Verdichtung
des Bodenswird auf den baulichnotwendigen
Umfangbeschränkt
werden.
in Fragekommende
Vorrangigandere,für den Nuizungszweck
Flächen,
sindvor demHinKerngebietes
ohne Belangfür die
tergrunddes Zielesder Ergänzungdes vorhandenen
Planung.
. PlanermitGemeindeLeopoldshöhe
Drees& Huesmann
-78 -
26
GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02102"Milser Heide"
2.1 EinschlägigeAspekte des derzeitigenUmweltzustandesund der
Umweltmerkmale
der voraussichtlicherheblichbeeinflusstenGebiete
Nördlichdes Anderungsbereiches
befindensichan der,,Danziger
Straße"und der Tilsiter
Straße"in der Mehrzahlausschließlich
wohngenutzte
Gebäude.DieseNutzungsstruktur
ist
durcheineoffeneBauweisegeprägt.In der Mehrzahl
findensichfreistehende
Einfamilienhäusermitmaximalzweigeschossiger
Bauweise.
Östlichdes Anderungsbereiches
über die ,,Haupistraße"
hinaussetzt sich die Wohnnutzungfortundgehtim Bereichum den Kreisverkehrsplatz
(,,Berliner
Straße"/,,HeeperStraße")in Mischnutzung
über.HierfindensichnebenVersorgungseinrichtungen
und Dienstleistungen
auchöffentliche
Einrichtungen,
wiedie örtlicheGrundschule.
Südlichder HeeperStraßebefindetsichebenfallsWohnbebauung
in Reihenhaus/ Kettenhausbauweise,
ebenfallsmit maximalzweigeschossiger
Bebauung.
lnnerhalb
des Anderungsbereiches
ist eineGliederung
bezüglich
der Nutzungen
überden
rechtskräftigen
Bebauungsplan
Nr.02i02,,Milser
Heide"festgesetzt.
Dabeiist nördlichdes aufgelassenen
Gewerbegrundstückes
entsprechend
der Örtlichkeit
(Kirchen
bzw.
für
den
Gemeinbedarf
,,Allgemeines
und kirchlichen
,,Wohngebiet" ,,Fläche
ZweckendienendeGebäudeundEinrichtungen)
biszur,,Danziger
Straße/,,Tilsiter
Straße"
festgesetzt.
Bei den Gemeinbedarfseinrichtungen
handeltes sich um den Kindergarten
unddasGemeindehaus
derev. Kirchengemeinde.
DieGrundstücke
sindvonder,,Danziger
Straße"/ ,,Tilsiter
Straße"bzw.vonder,,Hauptstraße"
auserschlossen.
Südlichdaranschließtdie Gewerbefläche
der aufgelassenen
SargfabrikKösteran. Diese
reichtvon der,,MilserHeide"im Westenmit dem betriebsgebundenen
Wohnhausüberdie
Produktionsstätte
bis hinzum betriebszugehörigen
VerwaltungsundAusstellungsgebäude
an der ,,Hauptstraße".
Der BetriebbesitzteineZufahrtvon der ,,Hauptstraße"
sowievon der
..Milser
Heide".
An dieseGewerbefläche
schließtsichder heutigeStandortdes Vollsortimenters
unddes
Getränkemarktes
an. Dieserist in dem rechtskräftigen
Bebauungsplan
als ,,Kerngebiet,,
festgesetzt.
Das Gebäudedes Einzelhandels
ist in den Obergeschossen
mit Wohnungen
bzw.durchPraxengenutzt.Der Bereichbis zu der Gewerbefläche
ist durchdie zugehörige
genutzt.Der Marktstandort
stellplatzanlage
ist durcheinenAnschluss
an die.MilserHeide"
über die Straße,,Hahnenkamp'
erschlossen.
DieseGrundstückszuwegung
ist beidseitig
durchCarportseingefasst.
Entlangder,,MilserHeide"und der ,,Hauptstraße"
bis zur,HeeperStraße"im Südensetzt
sich straßenbegleitende
überwiegendeWohnnutzunginnerhalbeines festgesetzten
fort- lm Bereichdes Kreisverkehrsplatzes
,,Mischgebietes"
befindetsich im Südostendes
Anderungsbereiches
der Standortder Volksbank.
An der ,,Hauptstraße"
sind nebender
wohnnutzung
auchDienstleistungen
zu findensowieein Getränkehandel
undein Kuranrarenladen.
Die Bebauungan der,,Heeper
Straße"ist durchdie geschlossene
zweigeschossige Bauweisegeprägt.Die Erschließung
dieserBaugrundstücke
erfolgtdirektvon den
umgebenden
öffentlichen
Verkehrsflächen.
Bei dem Anderungsbereich
handeltes sich um einenvollständig
durchBaugrundstücKe
genutzten
Bereichinnerhalb
desOrtsteilzentrums
Asemissen.
Drees& HuesmannPlanermitGemeindeLeoooldshöhe
-7q -
GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Ander!ng des BebauungsplanesNr. 02102'Milser Heide"
mit mittlererbis hoher
befindensichkeineBiotopiypen
des Anderungsbereiches
Innerhalb
Wertigkeit.
PlaGebietendurchdie beabsichtigte
von benachbarten
Eine erheblicheBeeinflussung
nichterwartet.
nungwirdnachjetzigemKenntnisstand
3.
BedeutsameZiele des Umweltschutzes
sind
für die Bauleitplanung
ziele und Vorgabendes umweltschulzes
Gemeindeeigene
dargelegt
nichtin einemgesonderten
,,Umwelt-Zielplan"
und Fachpläne
3.1 Vorgabendurch Fachgesetze
hinausbedes $ 1a Vorgabendes Baugesetzbuches
Vorschriften
über die ergänzenden
Vorgaben
für das
keineunmittelbaren
stehennebendenAussagendes Landschaftsplanes
undFachpläne.
durchFachgesetzte
Plangebiet
jeweilseinschlägigen
sind
Fachrechtes
Vorgabendes für die einzelnenUmweltbelange
wie
Ausgleichspflichten
ergebenden
ebensowie die aus diesenjeweiligenFachrechten
folgtzu berücksichtigen:
recht:
Bodenschutz
des Bundesbodenschutzgesetzes
unter Berücksichtigung
Die Bodenschutzbelange
(BBodSchV)und des Landesboden(BBoSchG),der Bundesbodenschutzverordnung
Es sindkeinebaupla(LBodSchG)
berücksichtigt.
werden
bei
der
Planung
schutzgesetzes
vorzusehen.
Kennzeichnungen
bodenschutzrelevanten
nungsrechtlichen
Immissonsschutzrecht:
(DlN 18005,TA Lärm)werdendurchdie
lmmissonsschuzes
Belangedes vorbeugenden
Planungberührt.
Naturschutzrecht:
mitder 18.Andeist im Zusammenhang
EinEingriffin den Natur-undLandschaftshaushalt
Heide"nichtgegeben.Aus diesemGrund
Nr. 02/02,,Milser
rung des Bebauungsplanes
gem.S "l a BaUGB
Eingriffsregelung
zur naturschutzrechtlichen
entfälltdie Notwendigkeit
von Eingriffsfolzur Bewältigung
i.V.m.BNatSchGsowiedas Aufzeigenvon Maßnahmen
gen.
Wasserschutzrecht
sinddurchdie Planungnachheutigem
undGewässerschutzes
Belangedes Grundwassernicht berührt.Das Plangebietbefindetsich weder in einem bereitsfestgeKenntnisstand
Die Zielvorgabendes Wassetziennoch in einemderzeitgeplantenWasserschutzgebiei(LWG NRW) finden Be(WHG)
und
des
Landeswassergesetzes
serhaushaltsgesetztes
gem. $ 51 a
Eine Pflichtzur ortsnahenNiederschlagswasserbeseitigung
rücksichtigung.
Kanalnetzpla(LWG)entfällt,da einevor dem 1.7.1995genehmigte
Landeswassergesetz
die
öffentliche
bebaut
und
an
bereits
vor
dem
1.1.1996
nungvorliegtund das Plangebiet
waren.
angeschlossen
Kanalisation
im AnderungsbeErkenntnissen
handeltes sich bei dem Untergrund
Nachvorliegenden
geringer
Wasserdurchlässigkeit.
reichum Bödenmit
Denkmalschutzrecht.
werdendurchdie Planungnichtberührt.
Belangedes Denkmalschutzrechtes
Leopoldshöhe
Drees& HuesmannPlanermitGemeinde
-8o-
2A
- Begründung
Nr.02/02'M;lserHeide"
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
Leopoldshöhe
Gemeinde
undandereFachpläne:
Landschaftsplan
SieheZiffer5.1.7 des Umweltberichtes
der Belangeder umweltundder
für die Ermittlung
Der Umfangund der Detaillierungsgrad
des gegenwärwirdauf der Grundlage
Umweltauswirkungen
erheblichen
voraussichtlichen
des Bauleitpladem InhaltundDetaillierungsgrad
undentsprechend
tigenWissensstandes
nesvorgenommen:
durchBaugrundstücke
handeltes sich um einenvollständig
Bei dem Anderungsbereich
Asemissen.
des Ortsteilzentrums
genutzten
Bereichinnerhalb
der Belangeder umweltnachheutider Ermittlung
sind
bezüglich
der
Gemeinde
Sicht
Aus
lmmissiim Bereichdes vorbeugenden
Fachgutachten
gem Kenntnisstand
ausschließlich
erforderlich.
onsschutzes
wirdin diesemZuvom 15.12.2004
Ergebnisdes Scoping-Termins
Auf das entsprechende
verwiesen.
sammenhang
4.1 Außerungender Behördenund sonstigenTräger öffentlicherBelangeim Verfahrengem.S 4 (1)BauGB
für die Ermittlung
von Umfangund Detaillierungsgrad
der Erforderlichkeit
Zur Festlegung
BelanTrägernöffentlicher
der Belangeder Umweltsindvon den Behördenundsonstigen
gem.
(1)
(Beteiligung
Behörden)
keine
der
BauGB
ge im Rahmendes Planverfahrens $ 4
gemachtworden.
Außerungen
vorgetragen
worden:
Stellungnahmen
Es sindfolgendeumweltrelevante
KreisLippe:
genutzten
Fläderehemalsgewerblich
zu prüfen,ob in demAnderungsbereich
Anregung,
DieErvorhanden
sind(Eigenverbrauchtankstelle).
Bodenveränderungen
cheschädliche
auszuführen.
lm Katasterdes KreisesLipgebnissesindim schriftlichen
TeildesB-Planes
pe sindkeineAltlasten-oderAltlastenverdachtsflächen
verzeichnet.
Abwägung:
Bodenverände/ Recherche
liegenkeineschädlichen
Unterlagen
Nachdenvorliegenden
genutzten
sind
gewerblich
Die
notwendigen
Abrissarbeiien
Flächevor.
rungenderehemals
zu prüfen.
Bodenveränderungen
/ Altstandorte
ggf.gutachierlich
im Hinblickauf mögliche
sindHinweise
des KreisesLippein denSonstiBzgl.des Umgangsmit dem Bodenaushub
gen Darstellungen
zumPlaninhalt
berücksichtigt.
undHinweisen
Belangesindim Rahmendes PlanVon den BehördenundsonsiigenTrägernöffentlicher
mit
gem. $ 4 (1) BauGB(Beteiligung
der Behörden)
keinePläne/ Unierlagen
verfahrens
gestellt
zur
Verfügung
worden.
und
Bewertungen
Bestandsaufnahmen
deren
Drees& HuesmannPlanermit GemeindeLeopoldshöhe
8r-
29
- Begründung
Heide"
Nr'02/02,,Milser
zur'18.Anderung
desBebauungsplanes
Gemeinde
Leopoldshöhe
5.
im
und der Umweltmerkmale
Beschreibunqdes Umweltzustandes
des Vorhabens/ der Planung(Nullvarunq und Nichtdurchführung
qem.Q 1
riante)unter BerücksichtiqunqfolqenderUmweltbelanqe
(6)Ziffer7 BauGBund Vorgabenqem.Q 1a BauGB
5.1. Prognose über die Entwicklungdes Umweltzustandesin Bezug
a u f. . .
5.{.1 ... die Auswirkungenauf Tiere,Pflanzen,Boden,Wasser,Luft, Klima und das
Wirkungsgefügezwischen ihnen sowie die Landschaftund die biologische
Vielfalt
Planunq:
genutzten
innerhalb
des
Bereiches
durchBaugrundstücke
Aufgrunddes bereitsvollständig
des
Schutzgutes
erheblichen
Beeinträchtigungen
sind
keine
Asemissen
Ortsteilzentrums
für die Avifaunasowiefür
Nahrungs-und Rückzugsraum
Tierezu erkennen.Potenzieller
privatenGärtenerhalten.
(KIein-)säuger,
KäferundInsektenbleibtdurchdievorhandenen
keine
Biotoptypen
mit mittlererbis hoher
befinden
sich
Innerhalb
des Anderungsbereiches
sindvonder Planungnichtbetroffen.
Wertigkeit.
Schutzgebiete
Pflanzen
zu erkennen.
desSchutzgutes
Beeinträchtigung
Es ist keineerhebliche
der
vorgesehenen
Planungauf das dem
wird
auf
der
Grundlage
Die Bodenversiegelung
EntNutzungszweck
entsprechendeMaß begrenzt.Für die beabsichtigtestädtebauliche
jedoch
stehen
außerder lnanspruchnahme
wicklungin dem Teil des Gemeindegebietes
potenziellen
innerhalb
des
Anderungsbereiches
keinegeringwertigeGewerbebrache
der
von BrachfläMitder Planungwirdein Beitragzur Vitalisierung
ren Flächenzur Verfügung.
zur Umsetzungdes Plachen geleistetbzw. einervorrangigenNutzungvon Brachflächen
Die
Verdichtung
des
Bodens
wird auf den baulich
nungszieles
ein Vorrangeingeräumt.
werden.
notwendigen
Umfangbeschränkt
desSchutzgutes
Bodenzu erkennen.
Es ist keineerhebliche
Beeinträchtigung
undGewässerschutzes
sinddurchdie Planungnachheutigem
Belangedes Grundwasserbefindetsichwederin einembereitsfestgeKenntnisstand
nichtberührt.Das Plangebiet
setztennochin einemdezeit geplantenWasserschutzgebiet.
des Schutzgutes
Wasserzu erkennen.
Es ist keineerheblicheBeeinträchtigung
sinddurchdiebeabsichtigte
Entwicklung
deszentlmmissonen
innerhalb
des Plangebietes
zu erwarten.DieAusbreitungsbedingungen
als Kerngebiet
für
ralenAnderungsbereiches
sind jedoch aufgrundder vorhandenenwie potenziellen
die festgesetzteStellplatzanlage
Wirkungenauf die umgebenden
Bebauungso, dasssich keineerheblichen
umgebenden
gilt
gekennzeichneten
Bereicheeinstellen
werden.Dieses auchfür denim Bebauungsplan
der 24. BlmSchVkann im ZusammenEine Berücksichtigung
Bereichder Anlieferzone.
da das durchschnittliche
unterbleiben,
Tagesverkehrsaufhang mit der Bauleitplanung
jeweils
(L 751)undder,,Heeper
Straße"(K 2)
unter20.000
kommenauf der ,,Hauptstraße"
(rd.
liegt
14.000
DTV
auf
der
und
somit
die
Ausbreitungsbedingungen
Kfz-E
,,Hauptstraße")
keineBedeutunghaben.
von Kfz-bedingten
Luftschadstoffen
bedingteKFZ-Aufkommen
wirdes zwarin der
Durchdas im zentralenAnderungsbereich
Anderungsbereiches
des
zentralen
zu
einer
Erhöhungder
unmittelbaren
Nachbarschaft
kommen.Die lmmissionswerte
lmmissionsbelastung
werdenioderzeitvorherrschenden
dochweiterhin
eingehalten.
Drees& HuesmannPlanermitGemeinde
Leopoldshöhe
-82-
- Begründung
Heide"
Gemeinde
Leopoldshöhe
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
Nr.02/02,,Milser
Für Stickstoffdioxid
eineZusatzbelastung
von wenigerals 5 Mikwird als Jahresmittelwert
Luft erwartet
rogramm/cbm
von bis zu 25 Mikrogramm/cbm
Luft bei einerVorbelastung
(Bewertungskriterium
Luft).Für Staub-PM10 Stickstoffdioxid
wirdals
40 Mikrogramm/cbm
Luft
von
weniger
als
2
Mikrogramm/cbm
bei
einer
Jahresmittelwert
eine Zusatzbelastung
Lufterwartet(Bewertungskriterium
40 MikroVorbelastung
von bis zu 25 Mikrogramm/cbm
gramm/cbm
Luft).Für Benzolwird als Jahresmittelwert
eineZusatzbelastung
von weniger
von bis zu 2 Mikrogramm/cbm
Lufterals 1 Mikrogramm/cbm
Luft bei einerVorbelastung
Luft).
wartet(Beweriungskriterium
5 Mikrogramm/cbm
ist keine erheblicheBeeinträchtigung
Durch die Umsetzungdes Planvorhabens
des
Schutzgutes
Luftzu erkennen.
Mikroklimatische
Veränderungen,
die unvermeidbar
mit einerBebauungeinhergehen,
ergenutzten
gebensichnicht,da es sichum einenbereitsvollständig
durchBaugrundstücke
Bereichhandelt-Da die geplanteBebauung
auf vorhandener
ehemaliggleichfalls
baulich
genutzter
Gewerbefläche
erfolgensoll,wirdsichdie mikroklimatische
Situationim Plangebiet gegenüberder heutigenSituationnichtwesentlichverändern.Es verbleibtaufgrund
dervorhandenen
Versiegelung
beieinemStadtklimatop.
Es ist keineerhebliche
desSchutzgutes
Klimazu erkennen.
Beeinträchtigung
gewachsenen
Mitdem heutebereitsvorhandenen
Siedlungsbereich
ist der Bereichbereits
geprägt.
durchBebauung
Belangeder Landschaft
und des Landschaftsraumes
/ -bildes
werdennichtberührt.
Es ist keineerhebliche
desSchutzguies
Beeinträchtigung
Landschaft
zu erkennen.
Nullvariante:
BeieinerNichtdurchführung
der PlanungergehteinegleicheEinschätzung
derAuswirkungen auf Tiere,Pflanzen,Boden,Wasser,Luft,Klimaund das Wirkungsgefüge
zwischen
ihnensowiedie Landschaft
Vielfaltwie beider Durchführung
unddie biologische
derAnderungsplanung.
5.1.2 ... Erhaltungsziele
und Schutzzwecke
der FFH-Gebiete
und Vogelschutzgebiete
Belangtrift für das Plangebiet
undseinUmfeldnichtzu bzw.Aspektewerdennichtberührt.
5.1.3 ... Umweltbezogene
Auswirkungenauf den Menschenund seineGesundheit
sowiedie Bevölkerunginsgesamt
Planunq:
BeieinerDurchführung
der Planungerhöhtsichder Kundenverkehr
sowiederAnlieferverkehrim zentralen
Teildes Anderungsbereiches
mitdemSchwerpunkt
derVersorgungseinrichtungen.
Es erhöhtsichdadurchdie verkehrliche
Belastung
innerhalb
des Anderungsbereiches
sowie umliegender
GebietedurchdenAnschluss
des Anderungsbereiches.
Da im Wesenflichenein Anschlussan die ,,Hauptstraße"
(2/3des Verkehrsüberdie ,,Hauptstraße"
/ 1/3
desVerkehrsüberden,,Hahnenkamp")
frequentiert
wird,ist miteinerMischung
mitdemöffentlichen
Verkehrzu rechnen,so dasseineerhebliche
Belastung
der umliegenden
Quartierenichtzu erwartenist.
Mit der Realisierung
der Anderungsplanung
sindkeineerheblichen
Beeinträchtigungen
für
dasSchutzgut
Menschinnerhalb
desPlangebietes
undin dessenUmfeldzu erkennen.
Drees& HuesmannPlanermitGemeindeLeoooldshöhe
-6s-
31
- Begründung
cemeindeLeopoldshöhe
zur'18.AnderungdesBebauungsplanes
Nr.02/02,MilserHeide"
Nullvariante:
Kundenverkehr
undAnlieBeieinerNichtdurchführung
der Planungentfälltderzusätzliche
mit dem Schwerpunkt
der Versorferverkehrim zentralenTeil des Anderungsbereiches
gungseinrichtungen
Emissionen.
unddiedamitverbundenen
5.1.4 ... Umweltbezogene
Auswirkungenauf Kulturgüterund sonstigeSachgüter
Planunq:
Innerhalb
desAnderungsbereiches
befinden
sichnachheutigemKenninisstand
keineBaugemäßSS3 5 DenkmalObjektebzw.Denkmalbereiche
denkmaleoder denkmalwerie
schutzgesetz
NRW.Auch Bodendenkmale
und Gartendenkmale
sind nichtbekannt.Desdes
Denkmalschutzes
oder
zur
Denkmalpflege
nichterforderlich.
halbsindMaßnahmen
aufgrundderMaßFürdieWohnbebauung
ergibtsichmitdergeplanten
offenenBauweise
ein verträglicher
Übergang
zum Landschaftsraum.
stäblichkeit
Eine erheblicheBeeinträchtigung
des Schutzgutes
Kulturgüterund sonstigeSachgüter
kannsichsomitnichteinsiellen.
Nullvariante:
Bei einer Nichtdurchführung
der Planungsind die umweltbezogenen
Auswirkungen
auf
genausozu beurteilen
Kulturgüter
und sonstigeSachgüter
wie bei einerDurchführung
der
Planung.
5.1.5 ... die Vermeidungvon Emissionenund sachgerechterUmgangmit Abfällen
und Abwässern
Planunq:
Emissonen
innerhalbdes Plangebietes
sinddurchdie beabsichtigte
Entwicklung
im zentralen Teildes Anderungsbereiches
mit dem Schwerpunkt
der Versorgungseinrichtungen
zu
eMarten.Aufgrundder beabsichtigten
Nutzungsstruktur
in dem Anderungsbereich
sind
dieseEmissionen
nichtzu vermeiden.
DasErgebnis
des schalltechnischen
Gutachtens
zeigt,dassdieschalltechnischen
Orientierungswerte
der DIN 18005an den relevanten
lmmissionsorten
eingehalten
werden.Lediglichim Zu- / Abfahrtsbereich
deszentralen
Anderungsbereiches
zur ,,Hauptstraße"
ist eine
Überschreitung
um 2 dB(A)rechnerisch
festzustellen.
Für die poienziellenlmmissonsorte
sind lmmissionsrichtwerte
für die miitlereBeleuchtungsstärke
einzuhalten,
damites zu keinenschädlichen
Umwelteinwirkungen
durchLichtimmissionen
kommt.
EineBlendwirkung
durchdenVerkehrauf der Stellplatzanlage
/ Anlieferzone
kannausgeschlossen
werden,wennzu den betreffenden
lmmissionsorten
ein blickdichter
Sichtschuz
(Höhe
errichtet
wird
1,00m 2,00m).
Durchdas im zentralenAnderungsbereich
bedingteKFZ-Aufkommen
wirdes zwarin der
unmittelbaren
Nachbarschaft
des zentralenAnderungsbereiches
zu einer Erhöhungder
dezeit vorherrschenden
lmmissionsbelastung
kommen.Die lmmissionswerte
werdeniodochweiterhin
eingehalten.
Es ist kein produzierender
Betriebim Plangebiet
mit gewerblichen
Abfällenvorgesehen.
DieAbfallsammlung
erfolgtam Vorhabenort
/ im Anderungsbereich
mit einemAnschluss
an diegemeindliche
Müllabfuhr.
Nullvariante:
Bei einerNichtdurchführung
der Planungist der sachgerechte
Umgangmit Abfällenund
genausozu beurteilen
Abwässern
wiebeieinerDurchführung
der Planung.
. Planermit Gemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
-8+-
GemeindeLeopoldshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02102DMilserHeide"
undAnlieKundenverkehr
der Planungentfälltderzusätzliche
BeieinerNichtdurchführung
der Versormit dem Schwerpunkt
ferverkehrim zentralenTeil des Anderungsbereiches
Emissionen.
unddie damitverbundenen
gungseinrichtungen
5.1.6 ... die NutzungerneuerbarerEnergiensowie sparsameund effizienteNutzung
von Energie
kannso gewähltwerden,dasssolarenerder Gebäudein dem Plangebiet
DieAusrichtung
finden.Damitwird eine passivewie aktiveSolarenergetischeAspekteBerücksichtigung
gienutzung
ermöglicht.
von zwei
mit einermaximalenGeschossigkeit
eineoffeneBauweise
Es wird überwiegend
KernFür
das
(bereitsbaulicher
Bestand)festgesetzt.
in den Baugebieten
Vollgeschossen
im süden
Bauweiseund für das bestehendeMischgebiet
gebietwird eine abweichende
Bauweisemit ebenfallsmaximalzweiVollgeeinegeschlossene
des Anderungsbereiches
Die Stellungder GebäudeerlaubteinepassiveSolarenergienutzung
festgesetzt.
schossen
Nutzungvon Anlagenzur aktivenNutzungder Solareinstrahebensowie die potenzielle
rung.
und sonstigenPlänen
5.'1.7 ... die Darstellungvon Landschaftsplänen
nichtberührt.
sinddurchdie Bauleitplanung
Belangeder Landschaftsplanung
bekannt
/
Fachplanungen
Vorgaben
sindkeinesonstigen
Fürdie Bauleitplanung
5.1.8 ... die Erhaltung bestmöglicherLuftqualität in Gebieten mit lmmissions'
Vorgabendurch Rechtsverordnung
grenzwerten,die nach europarechtlichen
festgesetztsind
Belangtrifft für das Plangebietund sein umfeld nicht zu bzw. Aspektewerdennicht berührt.
5'1.4
zwischenden Belangen5'1.1,5'1.3.und
5.1.9 ... die Wechselwirkungen
zwischen
Wechselwirkungen
Boden,Wasser,Luft,Klimaund das Wir.
auf Tiere,Pflanzen,
den Auswirkungen
Vielfalt,
unddie biologische
zwischenihnensowiedieLandschaft
kungsgefüge
so.
auf den MenschenundseineGesundheit
Auswirkungen
den umweltbezogenen
sowie
wie die Bevölkerung
undsonstigeSachgüter
.
auf Kulturgüter
Auswirkungen
den umweltbezogenen
sinddurchdie Planungnichtgegeben.
einschließlichder Berücksichtigungvon Flächen5.1.10... die Bodenschutzklausel
und sonstigelnnenentwicklung
recycling,Nachverdichtung
die planungsTeildes Anderungsbereiches
siehtfür den zentralen
DieAnderungsplanung
auf die
sowiedessenErweiterung
Kerngebietes
rechtlicheSicherungdes vorhandenen
vor.
Gewerbebetriebes
Flächedesehemaligen
Mitder Planungkann
sowie
. ein Beitragzur Revitalisierung
Gewerbebrache
einerpotenziellen
. diesinnvolleErgänzung
integrierten
Standortes
einesortszentralen
Drees & Huesmann Planer mit GemeindeLeopoldshöhe
-65-
33
- Begründung
Nr.02102,Milser
Heide"
zur18.Anderung
desBebauungsplanes
Gemeinde
Leopoldshöhe
erreichiwerden.
Planungauf das dem
wird auf der Grundlageder vorgesehenen
Die Bodenversiegelung
entsprechende
Maßbegrenzt.
Nutzungszweck
Entwicklung
in dem Teil des Gemeindegebietes
stestädtebauliche
Für die beabsichtigte
innerhalbdes
der potenziellen
Gewerbebrache
hen jedochaußerder Inanspruchnahme
Flächenzur Verfügung.
Mit der Planungwird
keinegeringwertigeren
Anderungsbereiches
geleistet
Nutzung
von
von Brachflächen
bzw.einervorrangigen
ein BeitragzurVitalisierung
einVorrangeingeräumt.
zur Umsetzung
des Planungszieles
Brachflächen
Umfangbeschränkt
werDie Verdichtung
des Bodenswird auf den baulichnotwendigen
den.
in Fragekommende
Flächen,sindvor demHinVorrangigandere,für den Nutzungszweck
Kerngebietes
ohne Belangfür die
tergrunddes Zielesder Ergänzungdes vorhandenen
Planung.
gem.$ 1a(3)BauGB
5.1.11... die Umwidmungssperrklausel
(hier
mit Bäumenbestandene
Fläche)genutzteFlächen
Landwirtschaftlich
oder als Wald
genommen.
werdendurchdie Planungnichtin Anspruch
5.1.12... die Vermeidungund Ausgleichnachder Eingriffsregelung
Mit dem Anderungsbereich
liegt eine Flächevor, die aufgrundder bislanggetroffenen
Festsetzungen
bereits Baurechteschafft.Der zentraleTeil des Anderungsbereiches
mit
dem Schwerpunkider Versorgungseinrichtungen
ist als Gewerbefläche
bereitsheutenahezuvollständig
durchÜberbauung
bzw.Stellplatzfläche
versiegelt.
Ein Eingriffin den Natur- undLandschaftshaushalt
ist danachim Zusammenhang
mit der 18.AnderungdesBegegeben.
bauungsplanes
Nr. 02102,,MilserHeide"nicht
Aus diesemGrundentfälltdie
Notwendigkeit
gem. g 1 a BaUGBi.V.m.
zur naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung
BNatSchG
sowiedasAufzeigen
vonMaßnahmen
zur Bewältigung
von Eingriffsfolgen.
6.1 Vermeidungund Ausgleichnachder Eingriffsregelung
SieheZiffer5.1. 12diesesUmweltberichtes
6.2 TechnischeMaßnahmendes Boden-und lmmissionsschutzes
Die Bodenschutzbelange
unter Berücksichtigung
des Bundesbodenschutzgesetzes
(BBoSchG),der Bundesbodenschutzverordnung
(BBodSchV)und des Landesboden(LBodSchG)werdenbei der Planungberücksichtigt.
schutzgesetzes
Es sind keinebauplanungsrechtlichen
bodenschutzrelevanten
Kennzeichnungen
vorzusehen.
Es sindkeinetechnischen
Maßnahmen
des Bodenschutzes
in dem Anderungsbereich
zu
treffenbzw.festzusetzen.
'Bo-
Drees & Huesmann Planer mit GemeindeLeoooldshöhe
34
- Begründung
Heide"
Nr.02102,,Milser
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
Gemeinde
Leopoldshöhe
mii der Nähedes Plangesind im Zusammenhang
Die Belangedes lmmissionsschutzes
und zur,,HeeperStraße"zu beachten.BeideStraßensind als
bieteszur ,,Hauptstraße"
Emissionsquelle
und stelleneinemaßnahmenrelevante
einzustufen
HauDtverkehrsstraßen
getroffen:
Regelungen
folgende
dar.Es werdenzum lmmissionsschutz
schallab. Festsetzung
nur mit zusätzlich
Außenwohnbereiche
Fläche,
in
der
einer
zulässigsind,
schirmenden
Maßnahmen
o Festsetzung
für Wohn- und AufentSchallschutz
einer Flächemit notwendigem
haltsräume.
Emissionen
durchden zentralenTeil des Andeder potenziellen
UnterBerücksichtigung
wirdfestgesetzt:
Versorgungseinrichtungen
der
mit demSchwerpunkt
rungsbereiches
jeweilsin
. Festsetzung
von Schallschutzeinrichtungen
von Flächenzur Errichtung
zu vertretenden
und zur städtebaulich
zur benötigtenSchutzwirkung
Abhängigkeit
Anlagenhöhe,
. Festsetzung
Räumeunteran denenkeineschutzbedürftigen
von Gebäudefronten,
gebracht
werdendürfen,
. AufnahmeeinesHinweises
Regelungbzw.Einorganisatorischen
zur notwendigen
Ausführung
sowiezur ausschließlichen
schränkung
der Betriebs-/ Nutzungszeiten
festgesetzten
Fläche
Asphalt
innerhalb
der
mit
der Zufahrtenund Rückstoßflächen
für Stellplätze.
folgenderPrüfung:
/ Maßnahmen
ergehenvordemHintergrund
DieFestsetzungen
potenzielle
zwischen
einzelnenBaugeKonflikte
immissionsrelevante
1.)
Prüfung,ob
durchden Vezichtauf die
und Baugebieten
bietenbzw.zwischenVerkehrswegen
gelöstwerdenkönnen.
von Baugebieten
Festsetzung
Leopoldshöhe
ist, die Sicherungund Etablierung
Wille
der
Gemeinde
Planerischer
Ein Verzichtauf die gedes städtebaulichintegriertenEinzelhandelsstandories.
kannnichterfolgen,da es sichum einePlanung
machtenBaugebietsfestsetzungen
gesicherten
Schutzansprüchen.
Bestand
handelt
mit
rechtlich
im
städtebaulich
vertret
2.)
Prüfung,ob die Festsetzung
aktiverSchallschutzmaßnahmen
barist.
von Baugebieten
in dem Plangebiei
istgeprüft
Aufgrunddes Zielesder Festsetzung
zu treffensind.Hierbeiist die
worden,inwieweitaktiveSchallschutzmaßnahmen
Festsetzungunter Abwägungdes städtebaulichvertretbarenAusmaßeserfolgt.
festzusetzenden
Hierdurch
ist die Dimensionierung
der notwendig
Schallschutzeinrichtungen
in Abhängigkeit
zu derenStandortund demjeweiligenSchutzanspruch
des lmmissionsortes
festgesetztworden.
passiveSchallschutzmaßnahmen
Prüfung,
ob
nachrangig
festzusetzen
bzw. die
3.)
Regelungen
vorzunehmen
ist.
Anordnung
von organisatorischen
mii der getroffenen
Festsetzung
Vor dem Hintergrund
der teilweisein Verbindung
vonaktivenSchallsschutzeinrichtungen
nichiausreichenden
Schutzwirkung
werden
passiveSchutzmaßnahmen
festgesetzibzw. organisatorische
Regelungen
angeordnet,die in dem der Bauleitplanung
nachfolgenden
Baugenehmigungsverfahren
zu verankern
sind.
(BetriebsDiesepassivenSchutzmaßnahmen
und organisatorischen
Regelungen
sindfür die betroffenen
lmmissionsorte
in ihund Nutzungszeitenbeschränkungen)
rer Aus- und Durchführuno
wirtschaftlich
vertretbarund stellenkeineunzumutbare
Belastung
dar-
. PlanermitGemeindeLeopoldshöhe
Drees& Huesmann
- 8?-
35
- Begründung
GemeindeLeopoldshöhe
zur 18-Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 02/02,,Milser
Heide'
Für die potenziellen
lmmissonsorte
sind lmmissionsrichtwerte
für die mittlereBeleuchtungsstärke
einzuhalten,
damites zu keinenschädlichen
Umwelteinwirkungen
durchLichtimmissionen
kommt.
EineBlendwirkung
durchden Verkehraufder Stellplatzanlage
/ Anlieferzone
kannausgeschlossen
werden,wennzu den betreffenden
lmmissionsorten
ein blickdichter
Sichtschutz
(Höhe
errichtet
wird
1.00m 2.00m).
Die zur Ermittlungder potenziellen
lmmissionen
ausgehend
von der projektierten
Einzelhandelsplanung
im Februar2005abschließend
erstelltenGutachtenund Stellungnahmen
der AKUS GmbH,Bielefeld(Schalltechnisches
Gutachten,
Stellungnahme
zu den möglichen Lichtimmissionen,
Stellungnahme
zu den möglichenlmmissionen
durchLuftschadstoffe)zeigen,dassunterBerücksichtigung
derdortgetroffenen
AnnahmenundbeiEinhaltungder vorgeschlagenen
Maßnahmen
keineerheblichen
emissonsbedingten
Umweltauswirkungen
zu erwartensind.
6.3 Maßnahmenzum Schutzvon Kulturgüternund sonstigenSachgü-
tern
Innerhalbdes Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes
befindensich nach heutigem
Kenntnisstand
keineBaudenkmale
oderdenkmalwerte
Objektebzw.
gemäß
Denkmalbereiche
NRW.Auch Bodendenkmale
und
SS3 5 Denkmalschutzgesetz
Gartendenkmale
sindnichtbekannt.DeshalbsindMaßnahmen
des Denkmalschutzes
oder
zur Denkmalpflege
nichterforderlich.
7.
In BetrachtkommendeanderweitiqePlanunqsmöqlichkeiten
unter
Berücksichtiqunqder Ziele und des räumlichenGeltunqsbereiches des Planes
DieAnderungsplanung
siehtfür denzentralen
TeildesAnderungsbereiches
die planungsrechtlicheSicherungdes vorhandenen
Kerngebietes
sowiedessenErweiterung
auf die
Flächedesehemaligen
Gewerbebetriebes
vor.
Mitder Planungkann
. ein Beitragzur Revitalisierung
einerpotenziellen
Gewerbebrache
sowie
. diesinnvolle
Ergänzung
einesortszentralen
integrierten
Standortes
erreichtwerden.
Für die beabsichtigte
siädiebauliche
Entwicklung
in dem Teildes Gemeindegebietes
stehen jedochaußerder Inanspruchnahme
potenziellen
der
Gewerbebrache
innerhalbdes
Anderungsbereiches
keinegeringwertigeren
Flächenzur Verfügung.
Mit der Planungwird
ein BeitragzurVitalisierung
von Brachflächen
geleistetbzw.einervorrangigen
Nutzung
von
Brachflächen
zur Umsetzung
desPlanungszieles
einVorrangeingeräumt.
Anderweiiige
Planungsmöglichkeiten
innerhalb
desAnderungsbereiches
unterBerücksichtigungdes Zielesder beabsichtigte
Neuordnung
des Grundstückes
und zukünftigen
Gewerbebrache
der ehemaligen
Sargfabrik
der Fa. Kösterhättenausschließlich
Auswirkungen auf die Form/ Anordnung
der überbaubaren
Grundstücksflächen
sowieder Stellplatzanlage/ Anlieferung.
HiermitwäreeineVeränderung
/ Verlagerung
der lmmissonsorte
verbunden.Vor dem Hintergrund
des aus funktionalen
Aspektengewählten
städtebaulichen
Drees& HuesmannPlanermitGemeinde
Leopoldshöhe
-ffi-
- Begründung
GemeindeLeopoldshöhe
zur'18.Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. O2l02'MilserHeide"
Konzeotes
mit
. einerzusammenhängenden
Flächefür Stellplätze
zwischendem heutigenVollsorgegenüber
timenter-Standort
unddenneuenBauflächen,
die eineAbschirmung
den
nutzungsempf
indlichen
Wohnbereichen
ermöglichen
und
. derÖffnungderStellplatzanlage
nachOstenin Richtung,,Hauptstraße"
anderestädtebauliche
Lösung.
ergibtsichkeinewesentlich
ergebensichaberkeineanderenAuswirkungen
Grundsätzlich
bzgl.der Umwelterheblichkeitalsdie in diesemBerichtdargestellten.
schen Verfahrenbei der Umweltprüfunqund Hinweiseauf Problemebei der Zusammenstellunq
der Anqaben
Zu Ermittlungder potenziellen
lmmissionen
ausgehend
von der projektierten
Einzelhandelsplanung
sind im Februar2005 abschließend
folgendeGutachten/ Stellungnahmen
durchdieAKUSGmbH,Bielefeld
erstelltworden:
. SchalltechnischesGutachten,
o Stellungnahme
zu denmöglichen
Lichtimmissionen,
. Stellungnahme
zu denmöglichen
lmmissionen
durchLuftschadstoffe.
Ein Eingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt
ist danachim Zusammenhang
mit der
18.Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 02/02,,Milser
Heide"nichigegeben.Aus diesem
Grundentfälltdie Notwendigkeit
zur naturschutzrechtlichen
gem.S 1 a
Eingriffsregelung
BauGBi.V.m.BNatSchGsowiedas Aufzeigen
von Maßnahmen
zur Bewältigung
von Eingriffsfolgen.
Zu folgendem
Themenfeld
fehlendetaillierte
Kenntnisse
bzw.Gutachten:
. Floristische
undfaunistische
Detailerhebungen
sowie
. lufthygienische
undmikroklimatische
Untersuchungen.
Die Untersuchungen
/ Gutachten
sindentbehrlich,
da nachheutigemKenntnisstand
durch
Beibringung
der Unterlagen
hinsichtlich
der Auswirkungen
auf die einzelnenSchutzgüter
undihreWechselwirkung
keineanderenalsdieerfolgten
Schlüsse
zu erwarten
sind.
9.
Beschreibungder qeplantenMaßnahmender Überwachunq/ des
Monitorinqqem. $ 4 c BaUGBnachAbschlussdes Planverfahrens
Gemäß$ 4c BauGBsollnachAbschluss
des Planverfahrens
eineüberwachung
dererheblichenUmweltauswirkungen
derPlandurchführung
. zurfrühzeitigen
Ermittlung
unvorhergesehener
nachteiliger
Auswirkungen,
. zwecksErgreifung
geeigneter
Abhilfemaßnahmen
erfolgen.
Da mit der Planung(vollständig
genutztenBereichinnerhalbdes
durchBaugrundstücke
Ortsteilzentrums
Asemissen,Umweltverschmutzung
ist bei ordnungsgemäßem,,Bewohnen"des gewachsenen
Siedlungsbereiches
nichtzu erwarten)keineerheblichen
Beernträchtigungen
des Umweltzustandes
und der Umweltmerkmale
im Einwirkungsbereich
des
Vorhabens
/ der Planungzu erwartensind,werdenkeineüberwachungsmaßnahmen
seitensderGemeindegeplantbzw.festgelegt
oderentsprechende
Modalitäten
besiimmt.
. PlanermitGemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
-&-
GemeindeLeopotdshöhe- Begründungzur 18. Anderungdes BebauungsplanesNr. 02/02 ,,MilserHeide'
Informationen
der BehörAuf die Berücksichtigung
der nach$ 4 (3) BauGBmitzuteilenden
Belange
wirdvenviesen.
denundsonstigen
Trägernöffentlicher
und Durchführungsverfahren
bei der konZudemsindbei nachfolgenden
Genehmigungsder Behördenund sonstigen
TrägernöfkretenUmsetzung
der PlanungunterBeteiligung
Erkenntnisse
bzgl.der Beeinträchtigung
des Umweltfentlicher
Belangeggf. auftretenden
Auswirkungen
auf den Bauleitplan
aufzu berücksichtigen
und entsprechende
zustandes
prüfen.
grundeinessichdannergebenden
zu
Planungserfordernisses
der innerhalb
des Plangebieies
und dessenUmfeld
Desweiteren
wirddie Aufmerksamkeit
Auffälligkeiten
vertraut,die aus ihrerSichi umweltrelevante
der
wohnenden
Bevölkerung
Gemeinde
melden.
wirddurchdie Gemeinde
LeoFestsetzungen
EineVollzugskontrolle
der umweltrelevanten
poldshöhe,dem Kreis Lippeund dem StaatlichenAmt für Umweltund Arbeitsschutz
erfolgen können.Modalitäten
hierzu
werden
nicht
vereinbart,
da
zunächst
von
und Regularien
auf der Grundlage
desjeweilszu stellenden
einemErfüllen/ Umsetzender Festsetzungen
(baurechtliche
ausgegangen
wird.
Genehmigungen)
Bauantrages
GuiachtenzugrundegelegtenDaten
EinePrognosekontrolle
der für das schalltechnische
(An-und Ablieferverkehr
und - umschlaginnerhalb
sowieKundenstellplatzfrequentierung
Versorgungseinrichtungen)
kannauf
mit den potenziellen
deszentralen
Anderungsbereich
die
Leopoldshöhe
laufenden
Beobachtung
durch
Gemeinde
erfolgen.
derGrundlage
einer
planbedingter
Umweltauswirkungen
hatdurchdie betrefDasMonitoring
unvorhersehbarer
des einschlägigen
fenden Umweltbehörden
zu erfolgen(Methodenzur Überwachung
Grenz-und Richtwertkataloges).
DieGemeindeLeopoldshöhe
betreibtkeinumfassendes
UmweltübeMachungsund Beovon Informationen
angewiesen.
bachtungssystem
und ist daheraufdieo.g.Zulieferung
9.1 Unterrichtungder Gemeindedurch die Behördenund sonstigen
TrägernöffentlicherBelangegem.S4 (3) BauGB
Es wirddaraufhingewiesen,
dassdie Behörden
undsonstigen
Trägeröffentlicher
Belange
Abschluss
des
Verfahrens
zur
Aufstellunq
des
Bauleitplanes
zu
die Gemeindenach
unterErkenntnissen
richtenhaben,sofernnachden ihnenvorliegenden
die Durchführung
des
unvorhergesehene
nachteilige
Auswirkungen
Bauleitplanes
erhebliche,
insbesondere
auf
dieUmwelthat.
. Planermit Gemeinde
Drees& Huesmann
Leopoldshöhe
'?o -
38
- Begründung
zur 18.ÄnderungdesBebauungsplanes
Nr.02102"MilserHeide"
GemeindeLeopoldshöhe
einzelnen
Schutzbereichen
In denjeweiligen
.
Mensch,
.
Tiere,
.
Pflanzen,
.
Boden,
Wasser,
.
Luft,
.
Klima,
.
Landschaft
.
KulturgüterundsonstigeSachgüter
zu erkennen.
sindkeineerheblichen
Beeinträchtiqunqen
durchdas Planvorhaben
Hinsichtlich
der Wechselwirkungen
zwischenden verschiedenen
Schutzgüiern
sind keine
verbleibenden,
erheblichen
Umweltauswirkungen
zu erwarten.
Mit dem Anderungsbereich
liegi eine Flächevor, die aufgrundder bislanggetroffenen
Festsetzungenbereits Baurechteschafft.Der zentraleTeil des Anderungsbereiches
mit
dem Schwerpunkt
der Versorgungseinrichtungen
ist als Gewerbefläche
bereitsheutenahezuvollständig
durchÜberbauung
bzw.Stellplatzfläche
versiegelt
ist.
Ein Eingriffin den Natur-und Landschaftshaushalt
ist danachim Zusammenhang
mit der
18.Anderungdes Bebauungsplanes
Nr. 02/02,,Milser
Heide"nichtgegeben.Aus diesem
Grundentfälltdie Notwendigkeit
gem. S 1 a
zur naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung
BauGBi.V.m.BNatSchGsowiedas Aufzeigen
von Maßnahmen
zur Bewältigung
von Eingriffsfolgen.
Es sindkeinetechnischen
Maßnahmen
des Bodenschutzes
in dem Anderungsbereich
zu
treffenbzw.festzusetzen.
Die Belangedes lmmissionsschutzes
sindim Zusammenhang
mit der Nähedes Plangebieteszur ,,Hauptstraße"
undzur,,Heeper
Straße"zu beachten.Zudemsinddie potenziellen Emissionen
durchden zentralenTeil des Anderungsbereiches
mit dem Schwerpunkt
der Versorgungseinrichtungen
zu beachten.
Es werdenaktivesowiepassiveMaßnahmen
zum Schallschutz
festgesetzt.
Anlassfür die Planungist die beabsichtigte
Neuordnung
des Grundstückes
und zukünftigen Gewerbebrache
der ehemaligen
Sargfabrik
der Fa. Köster.Diesegewerbliche
Grundstücksfläche
zwischender Straße,,Milser
(L 751)
Heide"im Westenundder ,,Hauptstraße"
im Osiensoll im SinneeinerNutzungfür ortszentrale
Einrichtungen
und hiervorrangig
für
Versorgungseinrichtungen
überplant
werden.
Mitder Planungkann
. ein Beitragzur Revitalisierung
einerpotenziellen
Gewerbebrache
sowie
. die sinnvolle
Ergänzung
einesortszentralen
integrierten
Standortes
erreichtwerden.
Drees& HuesmannPlanermitGemeindeLeopoldshöhe
'at-
- Begründung
GemeindeLeopoldshöhe
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
Nr.02/02,,Milser
Heide"
Die Bodenversiegelung
wird auf der Grundlageder vorgesehenen
Planungauf das dem
Nutzungszweck
entsprechende
Maßbegrenzt.
Für die beabsichtigte
städtebauliche
Entwicklung
in dem Teil des Gemeindegebietes
ste.derpotenziellen
hen jedochaußerder Inanspruchnahme
Gewerbebrache
innerhalbdes
Anderungsbereiches
keinegeringwertigeren
Flächenzur Verfügung.
Mit der Planungwird
geleistetbzw.einervorrangigen
ein BeitragzurVitalisierung
von Brachflächen
Nutzung
von
Brachflächen
zur Umsetzung
des Planungszieles
einVorrangeingeräumt.
Die Verdichtung
des Bodenswird auf den baulichnotwendigen
Umfangbeschränkt
werVorrangigandere,für den Nutzungszweck
in Fragekommende
Flächen,sindvor demHintergrunddes Zielesder Ergänzungdes vorhandenen
Kerngebietes
ohne Belangfür die
Planung.
Vor dem Hintergrund
des ausfunktionalen
Aspektengewählten
städtebaulichen
Konzeptes
mit
. einerzusammenhängenden
Flächefür Stellplätze
zwischendem heutigenVollsortimenter-Standort
unddenneuenBauflächen,
gegenüber
dieeineAbschirmung
den
nutzungsempfindlichen
Wohnbereichen
ermöglichen
und
. der Öffnungder Stellplatzanlage
nach Ostenin Richtung
,,Hauptstraße"
ergibtsichkeinewesentlich
anderestädtebauliche
Lösung.
Grundsätzlich
ergebensich aberkeineanderenAuswirkungen
bzgl.der Umwelterheblichkeitalsdie in diesemBerichtdargestellten.
Bearbeitet
in Abstimmung
undZusammenarbeit
mit dem Bauamtder GemeindeLeopoloshöhe
Bielefeld,
im Februar2005
Planer:
. Planer
Drees& Huesmann
Architekten
BDA- Stadtplaner
DASL,SRL,lfR
Vennhofallee
97
33689Bielefeld
Drees& Huesmann PlanermitGemeindeLeoDoldshöhe
- qz-
40
- Begründung
Nr.02102,MilserHeide'
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
GemeindeLeopoldshöhe
Anlage
Erklärunggem.S 10 (4) BauGB
Zusammenfassende
erstellt)
(Wirdnachdem Satzungsbeschluss
Leopoldshöhe
Drees& HuesmannPlanermit Gemeinde
_q3_
41
Nr' 02/02',MilserHeide'
- Begrtlndung
zur 18.AnderungdesBebauungsplanes
cemeindeLeopoldshöhe
a)
und die Ergebnisseder öfArt und Weise,wie die Umweltbelange
bein dem Bebauungsplan
fentlichkeits-und Behördenbeteiligung
rücksichtigtwurden
b)
Gründe,warum der Plan nachAbwägungmit den geprüften'in Begewählt
tracht kommendenanderweitigenPlanungsmöglichkeiten
wurde
(Wirdnachdem Satzungsbeschluss
erstellt)
Drees& Huesmann'PlanermitGemeindeLeopoldshöhe
- q+-
42