Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
14.10.15, 18:02
Aktualisiert
14.10.15, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP8112/2013 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
17.09.2013
Stadtentwicklungsausschuss
27.10.2015
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
hier: Offenlage der Planung gem. § 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
sowie Überleitung gem. § 233 BauGB auf die aktuelle Fassung des Baugesetzbuchs
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 10 /
Lipp, 1. vereinfachte Änderung in Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13
Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen
(Offenlage).
Das Verfahren wird gem. § 233 Abs. 1 BauGB übergeleitet auf die aktuellen Vorschriften
des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 05.02.2003
Für ein Teilstück des Gebietes „St.-Ursula-Weg“ / Ecke „Karlstraße“ sowie der K37 / Ecke
„St.-Ursula-Weg“ liegt ein Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
10/Planungsverband (PV) Bedburg-Lipp vor.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.02.2003, auf Empfehlung des
Ausschusses für Planen und Bauen vom 21.01.2003, bereits den Aufstellungsbeschluss
für den Bereich der 1. vereinfachten Änderung gefasst. Ziel dieser Änderung war die
Ausweisung von zusätzlichen überbaubaren Grundstücksflächen entlang des St.-UrsulaWeges.
Sachstand zur Sitzung am 17.09.2013
Aufgrund geänderter Planungsabsichten sowie geänderter Eigentumsverhältnisse hat der
Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2013 entschieden, den
Aufstellungsbeschluss unter kleinteiliger Änderung des Planentwurfs neuzufassen.
Mangels Bedarfs der Antragsteller wurde der Verfahren nicht förmlich weitergeführt.
Nunmehr soll das förmliche Verfahren auf Wunsch der Eigentümer wieder aufgenommen
werden.
Der Bebauungsplan soll hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche an die heutigen
Wohnbedürfnisse angepasst werden. Seinerzeit wurde ein großzügiger Abstand zwischen
der „Karlstraße“ und den überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt, da die
„Karlstraße“ zur Zeit der Planaufstellung als Hauptstraße klassifiziert war und somit
bestimmte Mindestabstände zur Straßenverkehrsfläche vorgeschrieben waren. Durch den
Bau der „Lindenstraße“ sind diese Abstände nicht mehr erforderlich. Nunmehr kann eine
flexiblere Nutzung der Grundstücke ermöglicht werden.
Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragsteller übernommen.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 27.10.2015
Nach dezidierten Abstimmungsgesprächen mit den Grundstückseigentümern unter
Berücksichtigung städtebaulicher Überlegungen wurde der Planentwurf in der
beiliegenden Form erarbeitet, welcher nunmehr zur Planreife gebracht werden soll. Hierzu
sollen nun die förmlichen Beteiligungsverfahren (Offenlage) im vereinfachten Verfahren
nach 13 Abs. 2 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Dies wird
möglich, da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe
nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4
BauGB wird abgesehen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine. Nachfrage innerhalb der Ortslage ist gegeben; zwei Neubauten wurden bereits in diesem Bereich realisiert.
Beschlussvorlage WP8-112/2013 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, 08.10.2015
----------------------------------Stefan Lukas
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-112/2013 1. Ergänzung
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