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Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen WP8-112/2013 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
14.10.15, 18:02
Aktualisiert
14.10.15, 18:02
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen WP8-112/2013 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG, BEBAUUNGSPLAN NR. 10 / LIPP TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Stand: 13.10.2015 STADT BEDBURG Textliche Festsetzungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 / Lipp 1. vereinfachte Änderung Mit Rechtskraft der 1. vereinfachten Änderung werden die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanens Nr. 10 / Lipp aus dem Jahr 1974 aufgehoben. Sie werden durch die folgenden Festsetzungen ersetzt: 1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG GEM. § 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB 1.1. Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO Nicht zulässige Arten von Nutzungen gem. § 1 Abs. 6 i.V.m. § 4 Abs. 3 BauNVO:  Anlagen für Verwaltungen  Gartenbaubetriebe Tankstellen  2. ANZAHL DER WOHNUNGEN JE WOHNGEBÄUDE GEMÄß § 9 ABS. 1 NR. 6 BAUGB Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind je Wohngebäude maximal zwei Wohnungen bzw. Wohneinheiten zulässig. 3. GESTALTUNGSFESTSETZUNGEN GEM. § 86 LANDESBAUORDNUNG NRW IN VERBINDUNG MIT § 9 ABS. 4 BAUGB 3.1 Dachgestaltung Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind geneigte Dächer mit einer Dachneigung zwischen 28° und 32° zulässig. T7930.docx Seite 1