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Beschlussvorlage (Planentwurf WP8-112/2013 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
752 kB
Datum
27.10.2015
Erstellt
14.10.15, 18:02
Aktualisiert
14.10.15, 18:02
Beschlussvorlage (Planentwurf WP8-112/2013 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

11 9 (1) (1) 7 (1) 5 3 .St l su Ur 1 (1) aeg W (1) 4 (1) 204299 227 (1) 2 eg W (2) (1) 200030 40 2037751 9 93 (2) 95 (1) (1) He 200085 (1) rd Kampfmittelbeseitigung: Auf die des Vorhandenseins von wird hingewiesen. Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen sofern Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung oder die Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Weitere Informationen befinden sich auf der Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/index.html. Bodendenkmalschutz Beim Auftreten Bodenfunde oder Befunde hierzu auch und in der Bodenbeschaffenheit - ist die Gemeinde als Untere oder das LVR-Amt Bodendenkmalpflege im Rheinland, Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/ 9039-0, Fax: 02425/ 9039-199, zu informieren. Die Anzeigepflicht entsteht nicht erst dann, wenn eindeutig ist, dass es sich um Zeugnisse der Geschichte handelt, es vielmehr, dass dem Laien erkennbar ist, dass es sich Bodendenkmal und Fundstelle sind erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes Ein zu Bodendenkmal- gegen die Meldepflicht wird mit einem Grundwasserabsenkungen / Bodenbewegungen Nach Beendigung der bergbaulichen ist mit einem Grundwasserwiederanstieg zu rechnen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen Die der Grundsowie die von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben gung finden. 89 (3) (1) (1) (2) (2)