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Beschlussvorlage (14. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B) hier: Beratung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungsempfehlung an den Rat) und Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (14. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
hier: Beratung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
(Abwägungsempfehlung an den Rat) und Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (14. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
hier: Beratung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
(Abwägungsempfehlung an den Rat) und Satzungsempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 6/2005 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe federführendes Amt: 60 Bauamt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 18. Mai 2005 14. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) hier: Beratung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen (Abwägungsempfehlung an den Rat) und Satzungsempfehlungen an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 2. Juni 2005 Rat 30. Juni 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuß hat in seiner Sitzung am 17.02.2005 die Aufstellung und die Auslegung der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) beschlossen. Die Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat stattgefunden. Während der Auslegung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen vor: • Abwasserwerk • E.ON Westfalen Weser • RWE • T-COM Die Vorschläge der Verwaltung zu den Stellungnahmen liegen als Anlage bei. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den vorgebrachten Äußerungen zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) als Satzung zu beschließen und die zugehörige Begründung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Schemmel Anlagen -2- Abwasserwerk Das Abwasserwerk bittet darum, die Festsetzung Punkt VII zu konkretisieren: Die Entwässerung bis zur öffentlichen Kanalisation von Flurstück 1409 ist vom Bauherren aufgrund des Bebauungsplanes durchzuführen. Vorschlag der Verwaltung: Der Bitte kann gefolgt werden. E.ON Westfalen Weser AG, Postfach 101 363, 31763 Hameln (Schreiben vom 04.04.2005) E.ON Westfalen Weser weist in ihrem Schreiben vom 04.04.2005 auf innerhalb des Geltungsbereiches liegende Niederspannungs- und Mittelspannungskabel, die Kostentragungspflichten sowie die bei der Bauausführung zu beachtenden Sachverhalte hin. Vorschlag der Verwaltung: Die von E.ON Westfalen Weser mitgeteilten Kabel befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches der 14. vereinfachten Änderung. Eine nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung des Bebauungsplanes ist daher nicht notwendig. Weiterhin sind die Bauherren im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten dazu angehalten, sich über den Verlauf von Leitungen zu informieren. Der bestehende Hinweis im Bebauungsplan reicht aus. RWE (Schreiben 24.03.2005 und 28.04.2005) RWE weist auf Gasdruckleitungen am Rand des Planungsgebietes hin und bittet die Gemeinde, die Bauherren auf die bestehenden Leitungen hinzuweisen. Vorschlag der Verwaltung: Da sich innerhalb des Planungsgebietes keine Leitungen der RWE befinden, erscheint ein Hinweis im Bebauungsplan nicht notwendig. Die Bauherren sind im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten auch dazu angehalten, sich über den Verlauf von Leitungen zu informieren. T COM (Schreiben vom 28. 04. 2005) T-COM weist auf die erforderliche rechtzeitige Abstimmung für den erforderlichen Ausbau des Telefonnetzes hin. Vorschlag der Verwaltung: Der bestehende Hinweis im Bebauungsplan reicht aus.