Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 6/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 MB
Erstellt
30.01.08, 02:26
Aktualisiert
30.01.08, 02:26

Inhalt der Datei

GEMEINDE LEOPOLDSHöHE 14.vereinfachte Anderungdes Bebauungsplanes Nr.06102 (BlattB) ,,Leopoldshöhe-Nord" Planzeichnung Textliche Festsetzu ngen Begründung Stand:Juni 2005Satzung *9t- 14, ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 lnhalt Übersichtskarte........ . . . . . . . . . . . . . .A ..... Präambel . . . . . . . . . . . . . .B. . . . . Planzeichnung......... ...................C P l a n z e i c he n e rkl ä ru n g ............. D .... T e x t l i c hF ee s t s e t z u n g e n . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .E. . . . I Art undMaßderbaulichen Nutzung ........... E II Überbaubare undnichtüberbaubare Grundstticksflächen..... ......... E III AußereGestaltung derBaukörper............... ................ E IV Art, Gestaltung undHöhevon Einfriedungen ............ F V F r e i f l ä ch e n .............. .................. F VI Abfallsammelplatz .................. F VII Ver-undEntsorgungi Entwässerung................ ......... F Hinweise .....................G Bodenaushub ........-.....G Dachflächenwasserversickerung.. ..................G Denkmalschutz........... ..................G Deutsche Telekom... .....................G E.ONWestfalen WeserGmbH ......................G Gewässer ....................H Örtliche Bauvorschriften........... .....................H Rechtsgrundlagen... . . . . . . . . . . . . . .H ..... Ve r f a h r e n sve rme rke .............. ...... I Begründung............ . . . . . . . . . . . . . .1. . . . . I Allgemeines.......... . . . . . , . . . . . . . .1. . . . . l. Ziel, ZweckundNotwendigkeit desBebauungsplanes ................. I 2. EntwicklungausdemFlächennutzungsplan, bisherige / künftigeDarstellung.....-........... 1 3. Anpassung andieZielederRaumordnung undLandesplanung............ .......... I 4. Abgrenzung desGeltungsbereiches.............. ............... I l l G e g e n w ä rti gRea h me n b e d i n gungen ..........2 1. Lageim Gemeindegebiet / Gel2indeverhältnisse / BaugrundundBodenverhältnisse .......Z 2. Eigentumsstrukturi baulicherBestand ....-.2 3. Nutzung/ Immissionsbelastung .................2 4. Derzeitige Festsetzungen........... ...........-..-.2 lll wesentlicherInhaltund zu erurartende Auswirkungen der Planung ........2 1.BelangedesUmweltschutzes, desNaturschutzes undderLandschaftspflege ..............-.--2 2. Belange desVerkehrs / derErschließung............... ....................... 4 3. Belange derBaukultur / desDenkmalschutzes........ ...................... 4 4. Belangeder Ver- und Entsorgmg,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes... ........-..-.... 4 5. Zukünftige Nutzung ................. 5 I - q8* 14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 14. vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr. 06/02 latt B I I T Grenzedes Anderungsgebietes 14. vereinfachte Anderung desBebauungsplanes Nr.06102,,Leopoldshöhe(BlattB) ..Nord" Ubersichtskarte Ausschnitt aus der DGK 1 :5 0 0 0 (KreisLippe,19.12.2000, 40/00) A Gemeinde Leopoldshöhe -qq- 14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 Präambel Aufgrunddes $ 1 Abs. 3 und des $ 10 des Baugesetzbuches (BauGB)und g 86 der Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V. mit g 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe die 14. vereinfachteAnderungdes BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B), bestehendaus der Planzeichnungund den textlichenFestsetzungensowie den örtlichenBauvorschriften, als Satzungbeschlossen. Leopoldshöhe, Bürgermeister B -,/oo - Nord" (Blatt B) desBebauungsplanes Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe..\/ /\seI ?,,/ Satzung Juni 2005 1459 7460 fal HsNr 841 7404 (. ü{h^ \ 'q l 4 o 9, , -! , u/?/) "tln \ '\ o *, "/r?. l/53 h . -a -L H tl \rt - .-. 71 !2 //59 GemarkungLeopoldshöhe, Flur2 Planzeichnung 14. vereinfachte Anderung des Bebauungsplanes Nr. 06| 02,,LeopoldshöheNord" (BlattB) B-Plan M 1:500 Satzu Gemeinde Leopoldshöhe * lCI"t - 14. ver, Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 Planzeichenerklärung Festsetzungen Art der baulichenNutzunq AllgemeinesWohngebiet WA (S 9 (1) Nr. 1 BauGB.Q 4 BauNVO) Beschränkung der Zahl der Wohnungen WR (SI (1)Nr.6 BauGB) 2Wo Maß der baulichenNutzunq Z.B.GRZ 0.4 g 16BauNVo) Grundflächenzahl (Se (1)Nr.1 BauGB, z.B.GFZ0,8 z.B.ll g 16BauNVo) GeschoßflächenzahltSs trl Nr.1BauGB, TH z.B.bis 4,5 m Zahl der Vollgeschosseals Höchstmaß (Q9 (1) Nr. 1 BauGB.6 t6 BauNVO) HöhebaulicherAnlaqen Traufhöheals Höchstmaß ($ 9 (1)Nr.1 BauGB, S 16BauNVO) Firsthöhe als Höchstmaß FH z.B.bis 9,0m ($ (1) 9 Nr.1 BauGB,S 16 BauNVO) StellunqbaulicherAnlaqen Firstrichtung(Se (1)Nr.2BauGB) <-__--> Bauweise,Baulinie, Baugrenze g 22BauNVo) offene Bauweise (Se (1)Nr.2 BauGB, o nur A t t t ü und Doppelhäuser zulässig Baugrenze ($s (1)Nr.2 BauGB, $ 22und$ 23BauNVO) Verkehrsflächen Straßenverkeh rsflächen ffi r Einzel- (S I (1) Nr. 2 BauGB,$ 22 BauNVO) (S e (1) Nr.l1 und (6)) t Bereichohne Ein- und Ausfahrt ($ I (1) Nr.4,11und (6)) SonstiqePlanzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichesder 14. vereinfachtenAnderung des Bebauungsplanes Nr. 06102 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) tSg 1z)BauGB) I I I I c8y FaytR I T I I sD 35"- 45' mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechtenzu belastende Flächen ($ 9 (1)Nr.21und (6)BauGB) Satteldächermit einer Dachneigungvon 35" - 45' (g86BauoNW) D * loz- 14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 gen Textliche Festsetzun I Art und Maßder baulichenNutzung GFZ0,8 GRZ0,4 ll o Wohngebiet Allgemeines ist aufzwei beschränkt. Wohngebäuden in ZahlderWohnungen Diehöchstzulässige (S9(1)Nr.3 BauGB). 300qm betragen mußmindestens DieGrundstücksgröße ll Überbaubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen undZufahrten: Stellplätze Freiflächen, 1. Bodenbefestigung, wie Asphaltoder mit Materialien Stellflächen und von Freiflächen Die Versiegelung nicht Betonunterbau ist ein Pflasterflächen Betonist unzulässig.Für anzulegende (SI (6) BauGB). zulässig werdenGaragen,Carportsund Grundstücksflächen 2. Aufden nichtüberbaubaren zugelassen.Die Größe der gem. BauNVO 14 Stellplätzesowie Nebenanlagen $ über 30 m3 für Nebenanlagen ist auf 30 mt 6"rc[ränkt-Ausnahmen Nebenanlagen BauGB)' Nr. 4 werden(SI (1)Nr.2 und könnenzugelassen lll AußereGestaltungder Baukörper Dachaufbauten gem.S 86 BaUONRW) (Festsetzung ngen: Voraussetzu Allgemeine flach abgedecktoder als sind ab 35" - 45" Grad Dachneigung Dachaufbauten zulässig. Schleppgaube : undAusführungsanforderungen Gestaltungs1,50m betragen. . DerseitlicheGaubenabstand vom Ortgangmußmindestens einzuhalten. 1,50m Abstand . ZwischenEinzelgauben sindmindestens . Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante darfnichtgrößerals 1,50m sein. Gaubeneindeckung, zulässig. . Als Gaubenlänge istmaximal1/3derGebäudelänge zwischenTraufeund Dachgaube . Es sind mindestens zwei Dachziegelreihen vorzusehen. . Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischenDachfirstund oberem einzuhalten. Dachgaubenabschluß einschließlichihrer . ln der Gaubenvorderfront sind nur Fensterflächen konstruktivenBauteile zulässig. Größere Wandflächen neben den sindnichtzulässig. Gaubenfenstern Traufhöhe 4,5 m. sind (S 9 (1) Nr. 1 BauGB,$ 16 und 18 BaUNVO) Festgesetzt maßgebend: Bezugspunkte folgende Bei der Berechnung der Traufhöhe sind ObererBezuqspunkt:Schnittpunktder Außenwändemit der Oberkanteder Dachhaut UntererBezuqspunkt:Oberkantedes natürlichanstehendenGeländesim Mittel des Baufensters E - /o3* 14. ver. Änderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 Firsthöhe 9,0m. Festgesetzt sind($ 9 (1)Nr.1 BauGB, $ 16und18BauNVO) Bei der Berechnungder Firsthöheist folgenderunterer Bezuqspunktmaßgebend: Oberkantedes natürlichanstehendenGeländesim Mitteldes Baufensters lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen gem.$ 86 BauONRW (Festsetzung und Drahtzäune sindMauern,Holzzäune Straßenraumes fm Bereichdes öffentlichen undbiszu einerHöhevon 80 cm zulässig. innerhalb lebenderHeckenvorzusehen sind Holzflechtzäune, An seitlichenund hinteren Grundstückseinfriedigungen sind an den seitlichen Bohlenwändeund Mauern unzulässig.Einfriedigungen lebenderHeckenvorzusehen. innerhalb Grundstücksgrenzen V Freiflächen gem.$ 86 BauONRW) (Festsetzung zu unterhalten. unddauerhaft anzulegen Freiflächen sindgärtnerisch Vl Abfallsammelplatz gem.Sg (6) BauGB) (Festsetzung auf den Privatgrundstücken Der Abfall ist an den jeweiligenAbholungstagen Eine Lagerung oder Bereitstellungauf dem als öffentliche bereitzustellen. 1211ist nichtzulässig. Flurstück Verkehrsfläche festgesetzten Vll Ver-und EntsorgunglEntwässerung gem.Sg (6) BauGB) (Festsetzung von Flurstück1409 ist vom bis zur öffentlichenKanalisation Die Entwässerung gsplanes ren. ig durchzufüh eigenständ Bauherren aufgrunddes Bebauun F * jovt 14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 Hinweise Bodenaushub soll im KreisLippe(21.11.1993) Gemäßg 3a der Satzungüber die Abfallentsorgung und zwischengelagert ausgebaut, bei BaumaßnahmenunbelasteterBodenaushubso transportiertwerden, daß Vermischungenmit Bauschutt, Baustellenabfällenund anderen Abfallstoffen unterbleiben.Soweit möglich, sollte daher Bodenaushub innerhalbdes Plangebietesverbrachtwerden. Dachflächenwasserversic kerung von ist Niederschlagswasser Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes die oder an befestigt bebaut, erstmals 1996 die nachdem 1. Januar Grundstücken, zu verrieseln werden,vor Ort zu versickern, angeschlossen Kanalisation öffentliche Maßgabe der unter dies sofern einzuleiten, oder ortsnah in ein Gewässer möglich des Wohlsder Allgemeinheit und ohne Beeinträchtigung Bodenverhältnisse ist. der Gemeinde mit dem Abwassenuerk ist im EinzelfallRücksprache Diesbezüglich Gemeinde der Entwässerungssatzung die und führen Leopoldshöhezu / i.d. Fassungv. (vom 14.12.1995 Leopoldshöhe insbesondere $ 9 Abs. 6 21.12.2001 ) zu berücksichtigen. Denkmalschutz oderBefunde(etwa Bodenfunde kultur-odererdgeschichtliche Wennbei Erdarbeiten entdeckt Knochen,Fossilien) dunkleBodenverfärbungen, Metallfunde, Tonscherben, die Entdeckung werden, ist nach SS 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes hierim Auftrag: der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege, unverzüglich LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-0,anzuzeigenund die Zustandzu belassen. dreiWerktagein unverändertem Entdeckungsstätte DeutscheTelekom der Deutschen befinden sich Telekommunikationsanlagen lm Planungsbereich TelekomAG. daß vor Tiefbauarbeiten ist es erforderlich, Zur Vermeidungvon Beschädigungen vom Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden über oder in unmittelbarer (05 Telefon 21) Bielefeld, in 33611 36, Beckhausstraße NetzeBielefeld, Bezirksbüro lassen. in die genaueLagederAnlageneinweisen 5 67 - 8124(Planausgabe) undder Koordinierung Ausbaudes Telekommunikationsnetzes Fürden rechtzeitigen ist es Versorgungsträger anderen der Baumaßnahmen und den mitdem Straßenbau im Planbereich daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen notwendig, 33602 Bielefeld, 14, Straße Herforder Bielefeld, unserem Produktionsbüro werden. angezeigt schriftlich 3 Monatevor Baubeginn mindestens E.ONWestfalenWeserGmbH lnnerhatbdes Planungsgebietesbefindensich Anlagen der Firma E.ON Westfalen Weser GmbH. Zur Vermeidungvon Beschädigungendieser Anlagen ist es erforderlich,sich vor in die Lage dieserAnlageneinweisenzu lassen. Bauausführung hierfürist das ServiceCenterLage: lhr Ansprechpartner Lage,Tel: 05232/9536-0 1 1, 32791 Str. Pivitsheider G */o5- (Blatt B) Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord" 14. ver. AnderungdesBebauungsplanes Satzung Juni 2005 Gewässer lnnerhalbdes Plangebietesbefindensich keineunter-oder oberirdischenGewässer. ödiche Bauvorschriften Gem, S 86 LandesbauordnungNRW (BauO NRW) werden mit einzelnen erlassen.Mit ihrerAufnahme in den Festsetzungenim Text ,,örtlicheBauvorschriften" Verstöße Bebauungsplanwerden sie zugleichBestandteiledes Bebauungsplanes. gem. $ 84 gegen die gestalterischenFestsetzungengelten als Ordnungswidrigkeit BauONRW. Rechtsgrundlagen r (BauGB)in der Fassungder Bekanntmachung vom Baugesetzbuch , G B I1. 9 9 8l S . 1 3 7 ) 2 7 . 0 8 . 1 9 9( B 7 G B Il .S . 2 1 4 1 B . Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassungder Bekanntmachung (BGBI. I S. 1193) vom25.Mär22002 . Gemeindeordnung (GONRW)in der für das LandNordrhein-Westfalen (GVNWS. 666) vom 14.07.1994 Fassung der Bekanntmachung . Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom in der Fassung der Bekanntmachung (BGBI. 132) I S. 23.A1.1990 . Bauordnung (BauONRW)in der Fassung für das LandNordrhein-Westfalen (GV vom01.03.2000 NWS. 256) derBekanntmachung . Planzeichenverordnung (BGBI.1991I S. 58) vom18.12.1990 H - u{Uo - 14.ver. Anderung desBebauungsplanes (Blatt B) Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord" Satzung Juni 2005 Verfahrensvermerke Katasternachweis Die Darstellung des gegenwärtigen Zustandes mit stimmt den Katasterunterlagen überein. Eindeutigkeit Aufstellung Es wird bescheinigt,daß die Festsetzungender städtebaulichenPlanung geometrischeindeutig ist. Die Planunterlagen für den Geltungsbereichdes Planes auf der Grundlageder Flurkarte im M l:1000 entsprechendem Stand v. Detmold, Detmold, Kreis Lippe Im Auftrag Der Landrat,Kreis Lippe Vermessung und Kataster Dieser Plan ist gemäß $ 2 des Baugesetzbuchesdurch BeschlußdesHochbauund Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhevom aufgestellt _2004 worden. Der Hochbauund Planungsausschuß der Gemeinde Leopoldshöhe hat in seiner Sitzung am -dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt und seine öffentliche Auslegung gem. $ 3 Abs. 2 BaUGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluß Ort und Dauer der öffentlichen wurde am Auslegung wurden ortsüblich am_ ortsüblich bekanntgemacht. bekanntgemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung haben vom bis gem. S 3Abs.2 Leopoldshöhe, BaUGB öffentlich ausgelegen. Kreis Lippe Im Auftrag GemeindeLeopoldshöhe Leopoldshöhe, Gemeinde Leopoldshöhe Der Landrat, Kreis Lippe Vermessung und Kataster (Schemmel) (Schemmel) Satzungsbeschluß Inkrafttreten Dieser Bebauungsplanist gem. $ l0 des Baugesetzbuchesvom Rat der Gemeinde Leopoldshöheam als Satzung beschlossenworden. Dieser Bebauungsplan ist gemäß $ l0 (3) BaUGB am @ürgermeir Planverfasser Der Entwurf des Bebauungsplanesist yom Bauamt der Gemeinde im Amtsblatt des Kreises Leopoldshöheausgearbeitet Lippe bekanntgemacht worden. worden. Der Bebauungsplanist damit am rechtsverbindlich geworden. Leopoldshöhe, Gemeinde Leopoldshöhe (Schemmel) (Bürgermeister) Auslegung Leopoldshöhe, Leopoldshöhe, GemeindeLeopoldshöhe GemeindeLeopoldshöhe (Schemmel) (Schemmel) @ürgermeister) @ürgermeister) I _/o?* Begründung lAllgemeines 1.Ziel, Zweck und Notwendigkeitdes Bebauungsplanes Nach Fertigstellungder K S*Neu kann die Herabstufungdes Straßenabschnittes südlich des Flurstückes(K 5 innerorts Leopoldshöhe)zu einer Gemeindestraße erfolgen.Dieser Umstandermöglichtzum einen die Erschließungvon der Herforder Straße und zum anderen den Verzicht auf einen Lärmschutzwallwegen dern Rückgang der täglichen PKW-Anzahlund der künftigenVerkehrsberuhigungder HerforderStraße vor dem Flurstück1409. Die Festsetzungeiner Fläche für einen Lärmschutzwall entlangder HerforderStraßekann so zukünftigentfallen ist weiterhinhoch. Es ist zu Die Baulandnachfrage innerhalbdes Gemeindegebietes erwarten,daß dieser Trend auch in den nächstenJahren anhält. Die vorliegende Planung schafft Baurechteauf dem Flurstück1409, Diese Nachverdichtungschont Flächenim Außenbereich. bisherige/ künftige 2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan, Darstellung vom 15.06.1971, der GemeindeLeopoldshöhe Der wirksameFlächennutzungsplan zulet{ geändert mit der 12. Anderung, stellt den Anderungsbereichbereits als Wohnbauflächedar. Die vorliegendePlanungstimmt daher mit der Darstellungdes wirksamenFlächennutzungsplanes überein. und Landesplanung 3. Anpassungan die Zieleder Raumordnung Darstellungen des den vorgesehene Planung entspricht Die Gebietsentwicklungsplanes(GEP) (Stand 0612004\, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, der für den Geltungsbereichder Anderung einen Allgemeinen Siedlungsbereichdarstellt. Die lnhalte der vorliegendenAnderung stehen daher Zielsetzungennichtentgegen. landesplanerischen 4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches Die Anderung gilt für die Flurstücke1409 und 1211 in der Flur 2, Gemarkung wird im einzelnenwie folgt umgrenzt: Leopoldshöhe.Der Geltungsbereich . . . . entlangder HerforderStraße im Westendurch die Wohngrundstücke an der Humboldtstraße im Nordendurchdie Wohnbebauung im OstendurchWohnhäuserund Gartenflächen im Südendurchdie HerforderStraße. umfaßteine Flächengrößevon ca. 2.138 m2. Der gesamteAnderungsbereich der DeutschenGrundkarte(DGK)ist auf SeiteA beigefügt. Ein Planausschnitt - lot * 14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 ll GegenwärtigeRahmenbedingungen / Baugrundund / Geländeverhältnisse 1. Lageim Gemeindegebiet Bodenverhältnisse in unmittelbarer Nähe befindetsich im OrtsteilLeopoldshöhe Das Anderungsgebiet vom Marktplatz. ca. 300 m entfernt des Ortskernes, DasGeländeisteben. sind freistehende Vorherrschend Die Umgebungist geprägtdurchWohnbebauung. undDoppelhäuser. Einfamilienhäuser / baulicherBestand 2. Eigentumsstruktur DasFlurstück1409befindetsichin privatemEigentum. der GemeindeLeopldshöhe. DasFlurstück1211ist im Eigentum BeideGrundstücke sindderzeitunbebaut. 3. Nutzung/ lmmissionsbelastung DasFlurstück1409ist unbebautundderzeitungenutzt. ist,kannder innerortsverlaufende NachdemdieWestumgehung der K-5fertiggestellt herabgestuftwerden. Die Abschnittdieser Straße auf eine Gemeindestraße Mit der 6. innerörtliche Erschließungsfunktion. hat dann nur noch HerforderStraße als ist bereitseineFestsetzung Nr. 06/03,nAskamp" Anderungdes Bebauungsplanes verkehrsberuhigteZoneerfolgt. Wohnbebauung Die Lärmemissionen der HerforderStraßeund der umgebenden eingestuft. werdendaheralsverträglich 4. Derzeitige Festsetzungen der 6. Anderung des befindetsich im Geltungsbereich Das Anderungsgebiet (BlattB). Das Flurstück1409 ist Bebauungsplanes Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" 1211ist als Öffentliche Flächenfestgesetzt. DasFlurstück alsWA ohneüberbaubare Verkehrsfläche festgesetzt. lll WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungen der Planung und der des Naturschutzes 1. Belangedes Umweltschutzes, Landschaftspflege Aussagen zu einzelnen Belangen 1.1Grundsätzliche FolgendeSchutzgüterwerdenbetrachtet: . Tiere . Pflanzen . Boden . Wasser . Luft . Klima . das Wirkungsgefügeder v.g. . Landschaft . BiologischeVielfalt 2 *lffi- 14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 bereitsgenutzt.Eine anthropogene Das Grundstückwurde in der Vergangenheit Überformungder aufgeführtenSchutzgüterist bereits erfolgt. Die vorliegende vor als der PlanungbereitetzudemkeinegrößerenEingriffein Naturund Landschaft Bebauungsplan. rechtskräftige auf den Menschenund seine Gesundheit Auswirkungen Die umweltbezogenen sowie die Bevölkerunginsgesamt(BauGB$1 (6) Nr. 7 c), die die vorliegende alsverträglich eingestuft. Kenntnistand Planungauslöst,werdennachderzeitigen und sonstigeSachgüter(BauGB51 (6) Nr. 7 d) auf Kulturgüter Die Auswirkungen eingestuft. Planungalsverträglich werdenmitdervorliegenden Nord" (Blatt B) trat Nr. 06102,,Leopoldshöhe Bebauungsplan Der ursprüngliche bereitsim Jahr 1979 in Kraft.Die Eingriffein Natur und Landschaftwurden im bereitsabgewogen. Verfahrens Rahmendesdamaligen 1.2 Eingriffsregelung lm Ur-Planund der 6. Anderungist das Flurstück1212(heutigeFlurstücke1404bis worden.Die vorliegendePlanung 1409) als WA mit einerGRZvon 0,4 festgesetzt nichthinaus. Bodenversiegelung gehtüberdieseszulässigeMaßan 1.3 Sparsamerund schonenderUmgangmit Grund und Boden unter Begrenzungder Bodenversiegelung,Wiedernutzbarmachungvon Flächen,Beachtungder Aspektezur Nachverdichtungund Innenentwicklung,Aussagenzu Altlasten / Bodenschutz/ Bodenaushub und Bodenentsorgung des bereitsmit der Genehmigung des Bodensist grundsätzlich EineBeanspruchung (Blatt vorliegende Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" B) erfolgt.Der Bebauungsplanes Teilnurdie Baumöglichkeiten. zum überwiegenden Planverändert Dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden wird berücksichtigt, (S 1a (2) BauGB)unterBegrenzungder Bodenversiegelung auf das notwendigeMaß indem die Erschließungund die Grundflächenzahl abgesehen - keine von den Grundstückszufahrten beschränktwurde und sind. notwendig Erschließungsanlagen zusätzlichen Planungfördertdie Gemeindedie Innenentwicklungund Mit der vorliegenden vor. Nachverdichtung eine nimmt Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches und Altlastenvor. Der Erhalt über Altablagerungen liegen keine lnformationen hat bisherkeine schutzwürdigerBöden ist zu beachten.Die Bodenschutzbehörde Bödenmitgeteilt. schutzwürdigen wird i.V.m lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen im Kreis Lippe der Bodenaushub $ 3 a Abs.2 der SatzungüberdieAbfallentsorgung verbracht, soweitdiestechnischmöglichist. Die Größe innerhalbdes Plangebietes verdeutlichen 1409. bzur.desAnderungsbereiches undder Zuschnittdes Flurstückes bereits, daß innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraum für die 3 - tllo - 14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 ist daher abzufahren Unterbringung besteht.Der Bodenaushub des Bodenaushub undentsprechend zu entsorgen. 2. Belange des Verkehrs / der Erschließung Die HerforderStraßeist ausreichend dimensioniert, um den entstehenden Verkehr verläuftein Geh-/Radweg,der direktins aufzunehmen. Vor dem Anderungsgebiet ZentrumLeopoldshöhes führt. Der ruhendeVerkehrkann auf den Grundstücken untergebracht werden. Verkehrssind so ausreichend Die Belangedes motorisierten wie des fußläufigen berücksichtigt. 3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes lnnerhalbdes Anderungsgebietes befindetsich kein Baudenkmal. gestalterischen Die Festsetzungen orientieren sich an der ortstypischen Baugestaltung. Die neuenBaukörpererscheinendeshalbnichtals Fremdkörper. 4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung und des Wasserschutzgebietes Gewässeroder natürliches lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdisches ngsgebiet bekannt. Überschwemmu landwirtschaftlichen Flächenwird Mit wild abfließendem Wasservon angrenzenden Situationund den bisherigenErfahrungswerten nicht aufgrundder topographischen gerechnet. (Trennsystem) genutzt Kanalnetz kanndasvorhandene Fürdie Abwasserbeseitigung Die Enrueiterung kann an die werden, dieses ist ausreichenddimensioniert. angeschlossen werden.DerAnschluß in der Humboldtstraße Schmutzwasserleitung ist vom Bauherrenselbst des Flurstückes1409 in Richtungzur Humboldtstraße vorzunehmen. Entwicklung dergemeindlichen ausgebaut DieKläranlage in Heipkeist entsprechend RegelnderTechnik. undentspricht den anerkannten ist Niederschlagswasser Aufgrund des S 51 a Landeswassergesetzes von Grundstücken, die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die werden,vor Ort zu versickern, Kanalisation angeschlossen zu verrieseln öffentliche soferndies ohne Beeinträchtigung oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten, des WohlsderAllgemeinheit möglichist. Entsprechend beabsichtigt, eine dezentrale dieserVorgabeist zwar grundsätzlich vorzunehmen und das Oberflächenwasser Niederschlagswasserbeseitigung auf der zu bringen.Die PrüfungdieserVorgabehat unversiegelten FlächezurVersickerung im Anderungsgebiet nichtfestgesetzt aberergeben,daß eineVersickerung werden kann. Durch verschiedeneBodengutachtenim Auftrage des Abwassenryerkes der GemeindeLeopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet aufirveisen. Damitverbundenist Bodentypen einenhohenLehmanteil anstehenden wird Durchlässiqkeitsbeiwert. Weiterhin aufgrund des ein ungünstiger und der damit verbundenen Ausnutzbarkeiteine Grundstückszuschnittes Versiegelung erurartet. umfangreiche auf den Baugrundstücken daß eineVersickerung Es ist daherdavonauszugehen, nichtrealisierbar ist. 4 - /'l4l 14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Das Plangebiet befindet Heilquellenschutzgebiet. sich in keinem Satzung Juni 2005 Wasserschutzgebiet I Die Frischwasserversorgung ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die Leitungen sind technischeinwandfrei und ausreichend dimensioniert. Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme für (siehe Elektrizität undTelekommunikation Hinweise) ist möglich. 5. ZukünftigeNutzung 5.1 Städtebauliches Konzept Die vorliegende PlanungschaffiBaurechte für Einfamilienund Doppelhäuser. Die Entsorgungerfolgtprivat.Der ruhendeVerkehrwird auf den Hausgrundstücken untergebracht. 5.2 Erläuterung der Festsetzungen Die Festsetzungder privatenEntwässerung ist notwendig,uffi eine schnelle gewährleisten. Realisierbarkeit der Bauwünsche zu Eineöffentliche Entsorgung des Grundstückesbedeutet zum derzeitigen Zeitpunkt sehr hohe finanzielle PrivateSchmutz-und Regenwasserkanäle Aufiarendungen. sind in unmittelbarer Nähedes Flurstückes 1409bereitsauf dem Flurstück1159vorhanden.Die private Entwässerung istvom Grundeigentümer bereitsvorgesehen undeineprivatrechtliche Sicherungder Anschlußmöglichkeit erfolgt.Um den notwendigen Leitungsverlauf zu TeildesFlurstückes sichernist im nördlichen 1409ein Leitungsrecht festgesetzt Der Lärmschutzwall ist nichtmehrerforderlich, da durchden Bau der K S-neuund der L 751-neueine Entlastung des Ortskernes vom Durchgangsverkehr stattfindet. lm Bebauungsplan Nr. 06/03 ,,Askamp" ist bereitseine Verkehrsberuhigung der Herforder Straße vorgesehen. Die Festsetzungdes Flurstückes1211 als öffentlicheVerkehrsfläche bleibt. Diese Flächewirdgegebenenfalls für eineUmgestaltung des Straßenraumes benötigt. für das Art und Maß der baulichenNutzung sowie der Die Festsetzungen gestalterischenFestsetzungenermöglichenden Bau von Einfamilien-und Doppelhäusern. Sie orientieren sichan denender Grundstücke in der Umgebung. Die Gestaltungsfestsetzungen basierenauf den ortstypischen Gestaltungender Baukörper. DieneueBebauung fügtsichso in den Bestandder unmittelbaren Umgebungein. Die auf 300 qm festgesetzteMindestgrundstücksgröße verhinderteine zu dichte Bebauungder Fläche.Die Grundstücksgrößen bewegensich in dem Rahmen,den die kleinsten Grundstücke der Umgebung vorgeben. der Traufhöhe von 4,5 m ermöglicht Die Festsetzung das zweiteVollgeschoß nur im Dachraum.Gebäudemit einer höherenTraufeerscheinenaufgrundder Lage der zusätzlichenBaufensterim Süden der bereits bestehendenBebauung nicht angebracht. EinestarkeBeschattung der Ruhezonen der nördlichen Anliegerkann werden. Weiterhinhalten die Baugrenzenden von der so ausgeschlossen Landesbauordnung vorgegebenenMindestabstandein und gehen über die von mindestens Forderung 3 m nochhinaus. 5 * r4'{Z - 14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) Satzung Juni 2005 Das Verbot der Ein- und Ausfahrten ist notwendig, uffi den Verkehrsfluß im Knotenpunkt(ln der 6. Anderungdes BebauungsplanesNr. A6ß2,,LeopoldshöheNord"(BlattB) vorgesehen)durch die Grundstückszufahrten nichtzu beeinträchtigen. Von besonderem lnteresse ist hierbei der Schutz der Fußgänger, die zur Überquerungder HerforderStraßeeine Querungshilfebenötigen. 6 - /,{3 *