Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
12 MB
Erstellt
30.01.08, 02:26
Aktualisiert
30.01.08, 02:26
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
LEOPOLDSHöHE
14.vereinfachte
Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr.06102
(BlattB)
,,Leopoldshöhe-Nord"
Planzeichnung
Textliche Festsetzu
ngen
Begründung
Stand:Juni 2005Satzung
*9t-
14, ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
lnhalt
Übersichtskarte........
. . . . . . . . . . . . . .A
.....
Präambel
. . . . . . . . . . . . . .B. . . . .
Planzeichnung.........
...................C
P l a n z e i c he n e rkl ä ru n g
............. D
....
T e x t l i c hF
ee s t s e t z u n g e n . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . .E. . . .
I Art undMaßderbaulichen
Nutzung
...........
E
II Überbaubare
undnichtüberbaubare
Grundstticksflächen.....
.........
E
III AußereGestaltung
derBaukörper...............
................
E
IV Art, Gestaltung
undHöhevon Einfriedungen
............
F
V F r e i f l ä ch e n ..............
..................
F
VI Abfallsammelplatz
..................
F
VII Ver-undEntsorgungi
Entwässerung................
.........
F
Hinweise
.....................G
Bodenaushub
........-.....G
Dachflächenwasserversickerung..
..................G
Denkmalschutz...........
..................G
Deutsche
Telekom...
.....................G
E.ONWestfalen
WeserGmbH
......................G
Gewässer
....................H
Örtliche
Bauvorschriften...........
.....................H
Rechtsgrundlagen...
. . . . . . . . . . . . . .H
.....
Ve r f a h r e n sve rme rke
.............. ......
I
Begründung............
. . . . . . . . . . . . . .1. . . . .
I Allgemeines..........
. . . . . , . . . . . . . .1. . . . .
l. Ziel, ZweckundNotwendigkeit
desBebauungsplanes
.................
I
2. EntwicklungausdemFlächennutzungsplan,
bisherige
/ künftigeDarstellung.....-...........
1
3. Anpassung
andieZielederRaumordnung
undLandesplanung............
..........
I
4. Abgrenzung
desGeltungsbereiches..............
...............
I
l l G e g e n w ä rti gRea h me n b e d i n gungen
..........2
1. Lageim Gemeindegebiet
/ Gel2indeverhältnisse
/ BaugrundundBodenverhältnisse
.......Z
2. Eigentumsstrukturi
baulicherBestand
....-.2
3. Nutzung/ Immissionsbelastung
.................2
4. Derzeitige
Festsetzungen...........
...........-..-.2
lll wesentlicherInhaltund zu erurartende
Auswirkungen
der Planung
........2
1.BelangedesUmweltschutzes,
desNaturschutzes
undderLandschaftspflege
..............-.--2
2. Belange
desVerkehrs
/ derErschließung...............
.......................
4
3. Belange
derBaukultur
/ desDenkmalschutzes........
......................
4
4. Belangeder Ver- und Entsorgmg,der Oberflächenentwässerung
und des
Wasserschutzgebietes...
........-..-....
4
5. Zukünftige
Nutzung
.................
5
I
- q8*
14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
14. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr. 06/02
latt B
I
I
T
Grenzedes Anderungsgebietes
14. vereinfachte
Anderung
desBebauungsplanes
Nr.06102,,Leopoldshöhe(BlattB)
..Nord"
Ubersichtskarte
Ausschnitt
aus der DGK
1 :5 0 0 0
(KreisLippe,19.12.2000,
40/00)
A
Gemeinde
Leopoldshöhe
-qq-
14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
Präambel
Aufgrunddes $ 1 Abs. 3 und des $ 10 des Baugesetzbuches
(BauGB)und g 86 der
Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen
(BauO NRW) i.V. mit g 41 der
Gemeindeordnung
NRW (GO NRW) hat der Rat der GemeindeLeopoldshöhe
die 14.
vereinfachteAnderungdes BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"
(Blatt
B), bestehendaus der Planzeichnungund den textlichenFestsetzungensowie den
örtlichenBauvorschriften,
als Satzungbeschlossen.
Leopoldshöhe,
Bürgermeister
B
-,/oo -
Nord" (Blatt B)
desBebauungsplanes
Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe..\/
/\seI
?,,/
Satzung Juni 2005
1459
7460
fal
HsNr
841
7404
(.
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71
!2
//59
GemarkungLeopoldshöhe,
Flur2
Planzeichnung
14. vereinfachte
Anderung
des Bebauungsplanes
Nr.
06| 02,,LeopoldshöheNord"
(BlattB)
B-Plan
M 1:500
Satzu
Gemeinde
Leopoldshöhe
* lCI"t -
14. ver, Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
Planzeichenerklärung
Festsetzungen
Art der baulichenNutzunq
AllgemeinesWohngebiet
WA
(S 9 (1) Nr. 1 BauGB.Q 4 BauNVO)
Beschränkung
der Zahl der Wohnungen
WR
(SI (1)Nr.6 BauGB)
2Wo
Maß der baulichenNutzunq
Z.B.GRZ 0.4
g 16BauNVo)
Grundflächenzahl (Se (1)Nr.1 BauGB,
z.B.GFZ0,8
z.B.ll
g 16BauNVo)
GeschoßflächenzahltSs trl Nr.1BauGB,
TH z.B.bis 4,5 m
Zahl der Vollgeschosseals Höchstmaß
(Q9 (1) Nr. 1 BauGB.6 t6 BauNVO)
HöhebaulicherAnlaqen
Traufhöheals Höchstmaß
($ 9 (1)Nr.1 BauGB,
S 16BauNVO)
Firsthöhe
als Höchstmaß
FH z.B.bis 9,0m ($
(1)
9
Nr.1 BauGB,S 16 BauNVO)
StellunqbaulicherAnlaqen
Firstrichtung(Se (1)Nr.2BauGB)
<-__-->
Bauweise,Baulinie, Baugrenze
g 22BauNVo)
offene Bauweise (Se (1)Nr.2 BauGB,
o
nur
A
t
t
t
ü
und
Doppelhäuser
zulässig
Baugrenze ($s (1)Nr.2 BauGB,
$ 22und$ 23BauNVO)
Verkehrsflächen
Straßenverkeh
rsflächen
ffi
r
Einzel-
(S I (1) Nr. 2 BauGB,$ 22 BauNVO)
(S e (1) Nr.l1 und (6))
t
Bereichohne Ein- und Ausfahrt
($ I (1) Nr.4,11und (6))
SonstiqePlanzeichen
Grenze des räumlichen Geltungsbereichesder 14.
vereinfachtenAnderung des Bebauungsplanes
Nr. 06102
,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B) tSg 1z)BauGB)
I I I I
c8y FaytR
I T I I
sD 35"- 45'
mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechtenzu belastende Flächen
($ 9 (1)Nr.21und
(6)BauGB)
Satteldächermit einer Dachneigungvon 35" - 45' (g86BauoNW)
D
* loz-
14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
gen
Textliche Festsetzun
I Art und Maßder baulichenNutzung
GFZ0,8
GRZ0,4
ll o
Wohngebiet
Allgemeines
ist aufzwei beschränkt.
Wohngebäuden
in
ZahlderWohnungen
Diehöchstzulässige
(S9(1)Nr.3 BauGB).
300qm betragen
mußmindestens
DieGrundstücksgröße
ll Überbaubareund nicht überbaubareGrundstücksflächen
undZufahrten:
Stellplätze
Freiflächen,
1. Bodenbefestigung,
wie Asphaltoder
mit Materialien
Stellflächen
und
von
Freiflächen
Die Versiegelung
nicht
Betonunterbau
ist
ein
Pflasterflächen
Betonist unzulässig.Für anzulegende
(SI (6) BauGB).
zulässig
werdenGaragen,Carportsund
Grundstücksflächen
2. Aufden nichtüberbaubaren
zugelassen.Die Größe der
gem.
BauNVO
14
Stellplätzesowie Nebenanlagen
$
über 30 m3
für Nebenanlagen
ist auf 30 mt 6"rc[ränkt-Ausnahmen
Nebenanlagen
BauGB)'
Nr.
4
werden(SI (1)Nr.2 und
könnenzugelassen
lll AußereGestaltungder Baukörper
Dachaufbauten
gem.S 86 BaUONRW)
(Festsetzung
ngen:
Voraussetzu
Allgemeine
flach abgedecktoder als
sind ab 35" - 45" Grad Dachneigung
Dachaufbauten
zulässig.
Schleppgaube
:
undAusführungsanforderungen
Gestaltungs1,50m betragen.
. DerseitlicheGaubenabstand
vom Ortgangmußmindestens
einzuhalten.
1,50m Abstand
. ZwischenEinzelgauben
sindmindestens
. Die Höhe der Dachgauben,gemessenvom Dachaustrittbis Unterkante
darfnichtgrößerals 1,50m sein.
Gaubeneindeckung,
zulässig.
. Als Gaubenlänge
istmaximal1/3derGebäudelänge
zwischenTraufeund Dachgaube
. Es sind mindestens
zwei Dachziegelreihen
vorzusehen.
. Es sind mindestens1,00 m Abstand zwischenDachfirstund oberem
einzuhalten.
Dachgaubenabschluß
einschließlichihrer
. ln der Gaubenvorderfront
sind nur Fensterflächen
konstruktivenBauteile zulässig. Größere Wandflächen neben den
sindnichtzulässig.
Gaubenfenstern
Traufhöhe
4,5 m.
sind (S 9 (1) Nr. 1 BauGB,$ 16 und 18 BaUNVO)
Festgesetzt
maßgebend:
Bezugspunkte
folgende
Bei der Berechnung der Traufhöhe sind
ObererBezuqspunkt:Schnittpunktder Außenwändemit der Oberkanteder Dachhaut
UntererBezuqspunkt:Oberkantedes natürlichanstehendenGeländesim Mittel des
Baufensters
E
- /o3*
14. ver. Änderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
Firsthöhe
9,0m.
Festgesetzt
sind($ 9 (1)Nr.1 BauGB,
$ 16und18BauNVO)
Bei der Berechnungder Firsthöheist folgenderunterer Bezuqspunktmaßgebend:
Oberkantedes natürlichanstehendenGeländesim Mitteldes Baufensters
lV Art, Gestaltungund Höhevon Einfriedungen
gem.$ 86 BauONRW
(Festsetzung
und Drahtzäune
sindMauern,Holzzäune
Straßenraumes
fm Bereichdes öffentlichen
undbiszu einerHöhevon 80 cm zulässig.
innerhalb
lebenderHeckenvorzusehen
sind Holzflechtzäune,
An seitlichenund hinteren Grundstückseinfriedigungen
sind an den seitlichen
Bohlenwändeund Mauern unzulässig.Einfriedigungen
lebenderHeckenvorzusehen.
innerhalb
Grundstücksgrenzen
V Freiflächen
gem.$ 86 BauONRW)
(Festsetzung
zu unterhalten.
unddauerhaft
anzulegen
Freiflächen
sindgärtnerisch
Vl Abfallsammelplatz
gem.Sg (6) BauGB)
(Festsetzung
auf den Privatgrundstücken
Der Abfall ist an den jeweiligenAbholungstagen
Eine Lagerung oder Bereitstellungauf dem als öffentliche
bereitzustellen.
1211ist nichtzulässig.
Flurstück
Verkehrsfläche
festgesetzten
Vll Ver-und EntsorgunglEntwässerung
gem.Sg (6) BauGB)
(Festsetzung
von Flurstück1409 ist vom
bis zur öffentlichenKanalisation
Die Entwässerung
gsplanes
ren.
ig
durchzufüh
eigenständ
Bauherren
aufgrunddes Bebauun
F
* jovt
14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
Hinweise
Bodenaushub
soll
im KreisLippe(21.11.1993)
Gemäßg 3a der Satzungüber die Abfallentsorgung
und
zwischengelagert
ausgebaut,
bei BaumaßnahmenunbelasteterBodenaushubso
transportiertwerden, daß Vermischungenmit Bauschutt, Baustellenabfällenund
anderen Abfallstoffen unterbleiben.Soweit möglich, sollte daher Bodenaushub
innerhalbdes Plangebietesverbrachtwerden.
Dachflächenwasserversic kerung
von
ist Niederschlagswasser
Aufgrunddes $ 51 a Abs. 1 Landeswassergesetzes
die
oder
an
befestigt
bebaut,
erstmals
1996
die nachdem 1. Januar
Grundstücken,
zu verrieseln
werden,vor Ort zu versickern,
angeschlossen
Kanalisation
öffentliche
Maßgabe
der
unter
dies
sofern
einzuleiten,
oder ortsnah in ein Gewässer
möglich
des Wohlsder Allgemeinheit
und ohne Beeinträchtigung
Bodenverhältnisse
ist.
der Gemeinde
mit dem Abwassenuerk
ist im EinzelfallRücksprache
Diesbezüglich
Gemeinde
der
Entwässerungssatzung
die
und
führen
Leopoldshöhezu
/ i.d. Fassungv.
(vom 14.12.1995
Leopoldshöhe insbesondere
$ 9 Abs. 6
21.12.2001
) zu berücksichtigen.
Denkmalschutz
oderBefunde(etwa
Bodenfunde
kultur-odererdgeschichtliche
Wennbei Erdarbeiten
entdeckt
Knochen,Fossilien)
dunkleBodenverfärbungen,
Metallfunde,
Tonscherben,
die Entdeckung
werden, ist nach SS 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes
hierim Auftrag:
der GemeindeoderdemAmt für Bodendenkmalpflege,
unverzüglich
LippischesLandesmuseumDetmold,Tel.: 05231/9925-0,anzuzeigenund die
Zustandzu belassen.
dreiWerktagein unverändertem
Entdeckungsstätte
DeutscheTelekom
der Deutschen
befinden sich Telekommunikationsanlagen
lm Planungsbereich
TelekomAG.
daß vor Tiefbauarbeiten
ist es erforderlich,
Zur Vermeidungvon Beschädigungen
vom
Nähe unsererAnlagensich die Bauausführenden
über oder in unmittelbarer
(05
Telefon
21)
Bielefeld,
in
33611
36,
Beckhausstraße
NetzeBielefeld,
Bezirksbüro
lassen.
in die genaueLagederAnlageneinweisen
5 67 - 8124(Planausgabe)
undder Koordinierung
Ausbaudes Telekommunikationsnetzes
Fürden rechtzeitigen
ist es
Versorgungsträger
anderen
der
Baumaßnahmen
und den
mitdem Straßenbau
im Planbereich
daß Beginnund Ablaufder Erschließungsmaßnahmen
notwendig,
33602
Bielefeld,
14,
Straße
Herforder
Bielefeld,
unserem Produktionsbüro
werden.
angezeigt
schriftlich
3 Monatevor Baubeginn
mindestens
E.ONWestfalenWeserGmbH
lnnerhatbdes Planungsgebietesbefindensich Anlagen der Firma E.ON Westfalen
Weser GmbH.
Zur Vermeidungvon Beschädigungendieser Anlagen ist es erforderlich,sich vor
in die Lage dieserAnlageneinweisenzu lassen.
Bauausführung
hierfürist das ServiceCenterLage:
lhr Ansprechpartner
Lage,Tel: 05232/9536-0
1
1,
32791
Str.
Pivitsheider
G
*/o5-
(Blatt B)
Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"
14. ver. AnderungdesBebauungsplanes
Satzung Juni 2005
Gewässer
lnnerhalbdes Plangebietesbefindensich keineunter-oder oberirdischenGewässer.
ödiche Bauvorschriften
Gem, S 86 LandesbauordnungNRW (BauO NRW) werden mit einzelnen
erlassen.Mit ihrerAufnahme in den
Festsetzungenim Text ,,örtlicheBauvorschriften"
Verstöße
Bebauungsplanwerden sie zugleichBestandteiledes Bebauungsplanes.
gem. $ 84
gegen die gestalterischenFestsetzungengelten als Ordnungswidrigkeit
BauONRW.
Rechtsgrundlagen
r
(BauGB)in der Fassungder Bekanntmachung
vom
Baugesetzbuch
, G B I1. 9 9 8l S . 1 3 7 )
2 7 . 0 8 . 1 9 9( B
7 G B Il .S . 2 1 4 1 B
. Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
in der Fassungder Bekanntmachung
(BGBI.
I S. 1193)
vom25.Mär22002
. Gemeindeordnung
(GONRW)in der
für das LandNordrhein-Westfalen
(GVNWS. 666)
vom 14.07.1994
Fassung
der Bekanntmachung
. Baunutzungsverordnung
(BauNVO)
vom
in der Fassung
der Bekanntmachung
(BGBI.
132)
I S.
23.A1.1990
. Bauordnung
(BauONRW)in der Fassung
für das LandNordrhein-Westfalen
(GV
vom01.03.2000 NWS. 256)
derBekanntmachung
. Planzeichenverordnung
(BGBI.1991I S. 58)
vom18.12.1990
H
- u{Uo -
14.ver. Anderung desBebauungsplanes
(Blatt B)
Nr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"
Satzung Juni 2005
Verfahrensvermerke
Katasternachweis
Die
Darstellung
des
gegenwärtigen
Zustandes
mit
stimmt
den
Katasterunterlagen überein.
Eindeutigkeit
Aufstellung
Es wird bescheinigt,daß
die Festsetzungender
städtebaulichenPlanung
geometrischeindeutig ist.
Die Planunterlagen für den
Geltungsbereichdes Planes
auf der Grundlageder
Flurkarte im
M l:1000 entsprechendem
Stand v.
Detmold,
Detmold,
Kreis Lippe
Im Auftrag
Der Landrat,Kreis Lippe
Vermessung
und Kataster
Dieser Plan ist gemäß $ 2
des Baugesetzbuchesdurch
BeschlußdesHochbauund Planungsausschusses
der Gemeinde
Leopoldshöhevom
aufgestellt
_2004
worden.
Der
Hochbauund
Planungsausschuß
der
Gemeinde Leopoldshöhe hat in
seiner Sitzung am -dem
Entwurf
des
Bebauungsplanes zugestimmt
und
seine
öffentliche
Auslegung
gem.
$ 3 Abs. 2 BaUGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluß Ort und Dauer der öffentlichen
wurde
am Auslegung wurden ortsüblich
am_
ortsüblich
bekanntgemacht.
bekanntgemacht.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes und der
Begründung haben vom
bis
gem. S 3Abs.2
Leopoldshöhe,
BaUGB öffentlich ausgelegen.
Kreis Lippe
Im Auftrag
GemeindeLeopoldshöhe
Leopoldshöhe,
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Landrat, Kreis Lippe
Vermessung und Kataster
(Schemmel)
(Schemmel)
Satzungsbeschluß
Inkrafttreten
Dieser Bebauungsplanist gem.
$ l0 des Baugesetzbuchesvom
Rat der Gemeinde
Leopoldshöheam
als
Satzung beschlossenworden.
Dieser Bebauungsplan ist
gemäß $ l0 (3) BaUGB am
@ürgermeir
Planverfasser
Der Entwurf des
Bebauungsplanesist yom
Bauamt der Gemeinde
im Amtsblatt des Kreises Leopoldshöheausgearbeitet
Lippe
bekanntgemacht worden.
worden.
Der Bebauungsplanist
damit am
rechtsverbindlich
geworden.
Leopoldshöhe,
Gemeinde Leopoldshöhe
(Schemmel)
(Bürgermeister)
Auslegung
Leopoldshöhe,
Leopoldshöhe,
GemeindeLeopoldshöhe
GemeindeLeopoldshöhe
(Schemmel)
(Schemmel)
@ürgermeister)
@ürgermeister)
I
_/o?*
Begründung
lAllgemeines
1.Ziel, Zweck und Notwendigkeitdes Bebauungsplanes
Nach Fertigstellungder K S*Neu kann die Herabstufungdes Straßenabschnittes
südlich des Flurstückes(K 5 innerorts Leopoldshöhe)zu einer Gemeindestraße
erfolgen.Dieser Umstandermöglichtzum einen die Erschließungvon der Herforder
Straße und zum anderen den Verzicht auf einen Lärmschutzwallwegen dern
Rückgang der täglichen PKW-Anzahlund der künftigenVerkehrsberuhigungder
HerforderStraße vor dem Flurstück1409. Die Festsetzungeiner Fläche für einen
Lärmschutzwall
entlangder HerforderStraßekann so zukünftigentfallen
ist weiterhinhoch. Es ist zu
Die Baulandnachfrage
innerhalbdes Gemeindegebietes
erwarten,daß dieser Trend auch in den nächstenJahren anhält. Die vorliegende
Planung schafft Baurechteauf dem Flurstück1409, Diese Nachverdichtungschont
Flächenim Außenbereich.
bisherige/ künftige
2. Entwicklungaus dem Flächennutzungsplan,
Darstellung
vom 15.06.1971,
der GemeindeLeopoldshöhe
Der wirksameFlächennutzungsplan
zulet{ geändert mit der 12. Anderung, stellt den Anderungsbereichbereits als
Wohnbauflächedar. Die vorliegendePlanungstimmt daher mit der Darstellungdes
wirksamenFlächennutzungsplanes
überein.
und Landesplanung
3. Anpassungan die Zieleder Raumordnung
Darstellungen
des
den
vorgesehene
Planung
entspricht
Die
Gebietsentwicklungsplanes(GEP) (Stand 0612004\, Teilabschnitt Oberbereich
Bielefeld, der für den Geltungsbereichder Anderung einen Allgemeinen
Siedlungsbereichdarstellt. Die lnhalte der vorliegendenAnderung stehen daher
Zielsetzungennichtentgegen.
landesplanerischen
4. Abgrenzungdes Geltungsbereiches
Die Anderung gilt für die Flurstücke1409 und 1211 in der Flur 2, Gemarkung
wird im einzelnenwie folgt umgrenzt:
Leopoldshöhe.Der Geltungsbereich
.
.
.
.
entlangder HerforderStraße
im Westendurch die Wohngrundstücke
an der Humboldtstraße
im Nordendurchdie Wohnbebauung
im OstendurchWohnhäuserund Gartenflächen
im Südendurchdie HerforderStraße.
umfaßteine Flächengrößevon ca. 2.138 m2.
Der gesamteAnderungsbereich
der DeutschenGrundkarte(DGK)ist auf SeiteA beigefügt.
Ein Planausschnitt
- lot *
14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
ll GegenwärtigeRahmenbedingungen
/ Baugrundund
/ Geländeverhältnisse
1. Lageim Gemeindegebiet
Bodenverhältnisse
in unmittelbarer
Nähe
befindetsich im OrtsteilLeopoldshöhe
Das Anderungsgebiet
vom
Marktplatz.
ca. 300 m entfernt
des Ortskernes,
DasGeländeisteben.
sind freistehende
Vorherrschend
Die Umgebungist geprägtdurchWohnbebauung.
undDoppelhäuser.
Einfamilienhäuser
/ baulicherBestand
2. Eigentumsstruktur
DasFlurstück1409befindetsichin privatemEigentum.
der GemeindeLeopldshöhe.
DasFlurstück1211ist im Eigentum
BeideGrundstücke
sindderzeitunbebaut.
3. Nutzung/ lmmissionsbelastung
DasFlurstück1409ist unbebautundderzeitungenutzt.
ist,kannder innerortsverlaufende
NachdemdieWestumgehung
der K-5fertiggestellt
herabgestuftwerden. Die
Abschnittdieser Straße auf eine Gemeindestraße
Mit der 6.
innerörtliche
Erschließungsfunktion.
hat
dann
nur
noch
HerforderStraße
als
ist bereitseineFestsetzung
Nr. 06/03,nAskamp"
Anderungdes Bebauungsplanes
verkehrsberuhigteZoneerfolgt.
Wohnbebauung
Die Lärmemissionen
der HerforderStraßeund der umgebenden
eingestuft.
werdendaheralsverträglich
4. Derzeitige Festsetzungen
der 6. Anderung des
befindetsich im Geltungsbereich
Das Anderungsgebiet
(BlattB). Das Flurstück1409 ist
Bebauungsplanes
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord"
1211ist als Öffentliche
Flächenfestgesetzt.
DasFlurstück
alsWA ohneüberbaubare
Verkehrsfläche festgesetzt.
lll WesentlicherInhaltund zu erwartendeAuswirkungen
der Planung
und der
des Naturschutzes
1. Belangedes Umweltschutzes,
Landschaftspflege
Aussagen
zu einzelnen
Belangen
1.1Grundsätzliche
FolgendeSchutzgüterwerdenbetrachtet:
. Tiere
. Pflanzen
. Boden
. Wasser
. Luft
. Klima
. das Wirkungsgefügeder v.g.
. Landschaft
. BiologischeVielfalt
2
*lffi-
14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
bereitsgenutzt.Eine anthropogene
Das Grundstückwurde in der Vergangenheit
Überformungder aufgeführtenSchutzgüterist bereits erfolgt. Die vorliegende
vor als der
PlanungbereitetzudemkeinegrößerenEingriffein Naturund Landschaft
Bebauungsplan.
rechtskräftige
auf den Menschenund seine Gesundheit
Auswirkungen
Die umweltbezogenen
sowie die Bevölkerunginsgesamt(BauGB$1 (6) Nr. 7 c), die die vorliegende
alsverträglich
eingestuft.
Kenntnistand
Planungauslöst,werdennachderzeitigen
und sonstigeSachgüter(BauGB51 (6) Nr. 7 d)
auf Kulturgüter
Die Auswirkungen
eingestuft.
Planungalsverträglich
werdenmitdervorliegenden
Nord" (Blatt B) trat
Nr. 06102,,Leopoldshöhe
Bebauungsplan
Der ursprüngliche
bereitsim Jahr 1979 in Kraft.Die Eingriffein Natur und Landschaftwurden im
bereitsabgewogen.
Verfahrens
Rahmendesdamaligen
1.2 Eingriffsregelung
lm Ur-Planund der 6. Anderungist das Flurstück1212(heutigeFlurstücke1404bis
worden.Die vorliegendePlanung
1409) als WA mit einerGRZvon 0,4 festgesetzt
nichthinaus.
Bodenversiegelung
gehtüberdieseszulässigeMaßan
1.3 Sparsamerund schonenderUmgangmit Grund und Boden unter
Begrenzungder Bodenversiegelung,Wiedernutzbarmachungvon
Flächen,Beachtungder Aspektezur Nachverdichtungund
Innenentwicklung,Aussagenzu Altlasten / Bodenschutz/ Bodenaushub
und Bodenentsorgung
des
bereitsmit der Genehmigung
des Bodensist grundsätzlich
EineBeanspruchung
(Blatt
vorliegende
Nr. 06/02,,Leopoldshöhe-Nord" B) erfolgt.Der
Bebauungsplanes
Teilnurdie Baumöglichkeiten.
zum überwiegenden
Planverändert
Dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden
wird berücksichtigt,
(S 1a (2) BauGB)unterBegrenzungder Bodenversiegelung
auf das notwendigeMaß
indem die Erschließungund die Grundflächenzahl
abgesehen - keine
von
den
Grundstückszufahrten
beschränktwurde und
sind.
notwendig
Erschließungsanlagen
zusätzlichen
Planungfördertdie Gemeindedie Innenentwicklungund
Mit der vorliegenden
vor.
Nachverdichtung
eine
nimmt
Für den Geltungsbereichder Planung werden keine Flächen mit
Bodenbelastungenin Anspruchgenommen.Innerhalbdes Planungsbereiches
und Altlastenvor. Der Erhalt
über Altablagerungen
liegen keine lnformationen
hat bisherkeine
schutzwürdigerBöden ist zu beachten.Die Bodenschutzbehörde
Bödenmitgeteilt.
schutzwürdigen
wird i.V.m
lm Rahmender Vermeidungvon nachteiligenBodenveränderungen
im
Kreis
Lippe
der
Bodenaushub
$ 3 a Abs.2 der SatzungüberdieAbfallentsorgung
verbracht,
soweitdiestechnischmöglichist. Die Größe
innerhalbdes Plangebietes
verdeutlichen
1409.
bzur.desAnderungsbereiches
undder Zuschnittdes Flurstückes
bereits, daß innerhalbdes Plangebieteskein räumlicherSpielraum für die
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- tllo -
14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
ist daher abzufahren
Unterbringung
besteht.Der Bodenaushub
des Bodenaushub
undentsprechend
zu entsorgen.
2. Belange des Verkehrs / der Erschließung
Die HerforderStraßeist ausreichend
dimensioniert,
um den entstehenden
Verkehr
verläuftein Geh-/Radweg,der direktins
aufzunehmen.
Vor dem Anderungsgebiet
ZentrumLeopoldshöhes
führt. Der ruhendeVerkehrkann auf den Grundstücken
untergebracht
werden.
Verkehrssind so ausreichend
Die Belangedes motorisierten
wie des fußläufigen
berücksichtigt.
3. Belangeder Baukultur/ des Denkmalschutzes
lnnerhalbdes Anderungsgebietes
befindetsich kein Baudenkmal.
gestalterischen
Die
Festsetzungen orientieren sich an der ortstypischen
Baugestaltung.
Die neuenBaukörpererscheinendeshalbnichtals Fremdkörper.
4. Belangeder Ver- und Entsorgung,der Oberflächenentwässerung
und des Wasserschutzgebietes
Gewässeroder natürliches
lm oder direkt am Plangebietist kein oberirdisches
ngsgebiet
bekannt.
Überschwemmu
landwirtschaftlichen
Flächenwird
Mit wild abfließendem
Wasservon angrenzenden
Situationund den bisherigenErfahrungswerten
nicht
aufgrundder topographischen
gerechnet.
(Trennsystem)
genutzt
Kanalnetz
kanndasvorhandene
Fürdie Abwasserbeseitigung
Die Enrueiterung
kann an die
werden, dieses ist ausreichenddimensioniert.
angeschlossen
werden.DerAnschluß
in der Humboldtstraße
Schmutzwasserleitung
ist vom Bauherrenselbst
des Flurstückes1409 in Richtungzur Humboldtstraße
vorzunehmen.
Entwicklung
dergemeindlichen
ausgebaut
DieKläranlage
in Heipkeist entsprechend
RegelnderTechnik.
undentspricht
den anerkannten
ist Niederschlagswasser
Aufgrund des S 51 a Landeswassergesetzes
von
Grundstücken,
die nachdem 1. Januar1996erstmalsbebaut,befestigtoder an die
werden,vor Ort zu versickern,
Kanalisation
angeschlossen
zu verrieseln
öffentliche
soferndies ohne Beeinträchtigung
oder ortsnahin ein Gewässereinzuleiten,
des
WohlsderAllgemeinheit
möglichist.
Entsprechend
beabsichtigt,
eine dezentrale
dieserVorgabeist zwar grundsätzlich
vorzunehmen
und das Oberflächenwasser
Niederschlagswasserbeseitigung
auf der
zu bringen.Die PrüfungdieserVorgabehat
unversiegelten
FlächezurVersickerung
im Anderungsgebiet
nichtfestgesetzt
aberergeben,daß eineVersickerung
werden
kann.
Durch verschiedeneBodengutachtenim Auftrage des Abwassenryerkes
der
GemeindeLeopoldshöheist festgestelltworden, daß die im Gemeindegebiet
aufirveisen.
Damitverbundenist
Bodentypen
einenhohenLehmanteil
anstehenden
wird
Durchlässiqkeitsbeiwert.
Weiterhin
aufgrund des
ein ungünstiger
und der damit verbundenen Ausnutzbarkeiteine
Grundstückszuschnittes
Versiegelung
erurartet.
umfangreiche
auf den Baugrundstücken
daß eineVersickerung
Es ist daherdavonauszugehen,
nichtrealisierbar
ist.
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- /'l4l
14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Das
Plangebiet befindet
Heilquellenschutzgebiet.
sich
in
keinem
Satzung Juni 2005
Wasserschutzgebiet I
Die Frischwasserversorgung
ist für das Plangebietals gesichertanzusehen.Die
Leitungen
sind technischeinwandfrei
und ausreichend
dimensioniert.
Die technischeAnbindungdes Plangebietesan die Versorgungssysteme
für
(siehe
Elektrizität
undTelekommunikation Hinweise)
ist möglich.
5. ZukünftigeNutzung
5.1 Städtebauliches Konzept
Die vorliegende
PlanungschaffiBaurechte
für Einfamilienund Doppelhäuser.
Die
Entsorgungerfolgtprivat.Der ruhendeVerkehrwird auf den Hausgrundstücken
untergebracht.
5.2 Erläuterung der Festsetzungen
Die Festsetzungder privatenEntwässerung
ist notwendig,uffi eine schnelle
gewährleisten.
Realisierbarkeit
der Bauwünsche
zu
Eineöffentliche
Entsorgung
des
Grundstückesbedeutet zum derzeitigen Zeitpunkt sehr hohe finanzielle
PrivateSchmutz-und Regenwasserkanäle
Aufiarendungen.
sind in unmittelbarer
Nähedes Flurstückes
1409bereitsauf dem Flurstück1159vorhanden.Die private
Entwässerung
istvom Grundeigentümer
bereitsvorgesehen
undeineprivatrechtliche
Sicherungder Anschlußmöglichkeit
erfolgt.Um den notwendigen
Leitungsverlauf
zu
TeildesFlurstückes
sichernist im nördlichen
1409ein Leitungsrecht
festgesetzt
Der Lärmschutzwall
ist nichtmehrerforderlich,
da durchden Bau der K S-neuund
der L 751-neueine Entlastung
des Ortskernes
vom Durchgangsverkehr
stattfindet.
lm Bebauungsplan
Nr. 06/03 ,,Askamp"
ist bereitseine Verkehrsberuhigung
der
Herforder
Straße vorgesehen.
Die Festsetzungdes Flurstückes1211 als öffentlicheVerkehrsfläche
bleibt. Diese
Flächewirdgegebenenfalls
für eineUmgestaltung
des Straßenraumes
benötigt.
für das Art und Maß der baulichenNutzung sowie der
Die Festsetzungen
gestalterischenFestsetzungenermöglichenden Bau von Einfamilien-und
Doppelhäusern.
Sie orientieren
sichan denender Grundstücke
in der Umgebung.
Die Gestaltungsfestsetzungen
basierenauf den ortstypischen
Gestaltungender
Baukörper.
DieneueBebauung
fügtsichso in den Bestandder unmittelbaren
Umgebungein.
Die auf 300 qm festgesetzteMindestgrundstücksgröße
verhinderteine zu dichte
Bebauungder Fläche.Die Grundstücksgrößen
bewegensich in dem Rahmen,den
die kleinsten
Grundstücke
der Umgebung
vorgeben.
der Traufhöhe
von 4,5 m ermöglicht
Die Festsetzung
das zweiteVollgeschoß
nur im
Dachraum.Gebäudemit einer höherenTraufeerscheinenaufgrundder Lage der
zusätzlichenBaufensterim Süden der bereits bestehendenBebauung nicht
angebracht.
EinestarkeBeschattung
der Ruhezonen
der nördlichen
Anliegerkann
werden. Weiterhinhalten die Baugrenzenden von der
so ausgeschlossen
Landesbauordnung
vorgegebenenMindestabstandein und gehen über die
von mindestens
Forderung
3 m nochhinaus.
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14. ver. Anderung des BebauungsplanesNr. 06/02 ,,Leopoldshöhe-Nord"(Blatt B)
Satzung Juni 2005
Das Verbot der Ein- und Ausfahrten ist notwendig, uffi den Verkehrsfluß im
Knotenpunkt(ln der 6. Anderungdes BebauungsplanesNr. A6ß2,,LeopoldshöheNord"(BlattB) vorgesehen)durch die Grundstückszufahrten
nichtzu beeinträchtigen.
Von besonderem lnteresse ist hierbei der Schutz der Fußgänger, die zur
Überquerungder HerforderStraßeeine Querungshilfebenötigen.
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