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Beschlussvorlage (Erlass einer Veränderungssperre im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (Erlass einer Veränderungssperre im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 "Zentrum-Ost")

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 46/2004 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses Fachbereich: FB IV Bauen / Planen / Umwelt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 01.03.2005 Erlass einer Veränderungssperre im Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 1. Juli 2004 Hochbau- und Planungsausschuss 7. April 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Dezember 2004 wurde die Gemeinde zur Stellungnahme für eine Nutzungsänderung im – derzeit im Bau befindlichen – Takko-Markt aufgefordert. Die Nutzungsänderung betrifft einen Teil des Gebäudes, der zunächst an ein Reformhaus vermietet werden sollte. Der Bauherr beantragte im Dezember 2004 dann aber eine Spielhalle. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ soll in erster Linie die erforderliche Anpassung des Planes für die LIDL-Ansiedlung – aber auch den Ausschluß von unerwünschten Nutzungen - vornehmen. In der Vorlage zum HOPLA am 1. Juli 2004 wurden insbesondere Spielstätten als unerwünschte Nutzung aufgeführt. Die Verwaltung hat den Kreis Lippe daher zunächst um die Rückstellung des Baugesuches gem. § 15 BauGB gebeten. Zur weiteren Sicherung der Planung empfiehlt die Verwaltung, eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB zu erlassen. Diese gilt zunächst zwei Jahre. Ausnahmen von der Veränderungssperre sind nur im Einvernehmen mit der Gemeinde möglich. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuß der Gemeinde nimmt die Begründung für die Veränderungssperre zustimmend zur Kenntnis. b) Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die Begründung zur Veränderungssperre zustimmend zur Kenntnis zu nehmen sowie die Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 06/05 „Zentrum-Ost“ zu beschließen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre ist aus der Anlage ersichtlich. Schemmel Anlagen