Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,1 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
LEOPOLDSHOHE
GEMEINDE
im
Satzung über..die Veränderungssperre
Bereichder4. AnderungdesBebauungsplanes
Nr.06/05,,Zentrum-Osto'
Stand:April 2005
-7-
Veränderungsspere
im Bereich der 4. AnderungdesBebauungsplanes
Nr. 06/04,,Zentrum-Ost"
I
I
Veränderungssperre
I
Veränderungssperre
der4. Anderung
innerhalb
Nr.
des Bebauungsplanes
06/05,,Zentrum-Ost"
Übersichtskarte
Gemeinde
Leopoldshöhe
Ausschnittausder DGK
1:5000
(KreisLippe,19.12.2000,
40/00)
I
-q-
Satzungder GemeindeLeopoldshöhe,Kreis Lippe, über
eine Veränderungssperre
Präambel
Aufgrundder $$ 14 und 16 des Baugesetzbuches
(BauGB)in der aktuellenFassung
(BGBI.| 5.2141,1998BGBI.I S. 137,2004
der Bekanntmachung
vom 27.08.1997
BGBI.I S.718,zuletztgeändert
durchArt. 1 v.24.06.2004
BGBI.I S. 1359),i.V.mit
den $$ 7 und 41 der Gemeindeordnung
(GO
für das Land Nordrhein-Westfalen
NRW)in der Fassungder Bekanntmachung
(GVNW S. 666)hatder
vom 14.07.1994
Ratder Gemeinde
Leopoldshöhe
dieVeränderungssperre,
als Satzungbeschlossen.
$ 1 RäumlicherGeltungsbereich
(1) Der Hochbau-und Planungsausschuß
der Gemeindehat die 4. Anderungdes
Bebauungsplanes
Nr.06/ 05,,Zentrum-Ost'in
seinerSitzungam 01. Juli 2004
beschlossen.Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre
beschlossen.
(2) Derräumliche
Geltungsbereich
derVeränderungssperre
ergibtsichaus der in der
Anlagebeigefügten
Karte,die Bestandteil
dieserSatzungist.
Ausnahmen
$2 RechtswirkungderVeränderungssperre,
(1) In dem von der Veränderungssperre
betroffenenBereichist der Inhaltder
Veränderungssperre,
daß
1. Vorhabenim Sinnedes $ 29 BauGBnichtdurchgeführt
,
2. Erhebliche
oder wesentliche
wertsteigernde
Anderungenvon Grundstücken
und baulichen Anlagen, deren Veränderungennicht genehmigungs-,
zustimmungsoderanzeigepflichtig
sind,nichtvorgenommen
werdendürfen.
(2) Wenn überwiegende
öffentlicheBelangenicht entgegenstehen,
kann von der
Veränderungssperre
eineAusnahmezugelassen
werden.
(3) Vorhaben,die vor dem Inkrafüretender Veränderungssperre
baurechtlich
genehmigtwordensind, Unterhaltungsarbeiten
und die Fortführungeiner bisher
ausgeübten
Nutzung
werdenvonderVeränderungssperre
nichtberührt.
$ 3 Inkrafüreten
DieVeränderungssperre
trittam TagenachihrerBekanntmachung
in Kraft.
Leoooldshöhe.
den
Schemmel(Bürgermeister)
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der
Geltungsbereich
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VeränderungssPerre
der 4. Anderung
innerhalb
Nr.
desBebauungsPlanes
06/05,,Zentrum-Ost"
Karte
lI M1 : 2 o o o
lsatzung
DieseKarteistTeilderVeränderungssperre
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Gemeinde
Leopoldshöhe
Begründung
der Veränderungssperre
Nr. 06/05,,Zentrum-Ost"
Mit der Aufstellung
der 4. Anderungdes Bebauungsplanes
(Beschlußder Gemeindevom 1. Juli 2004, Veröffentlichtim Kreisblattam
1O.12.2OO4)verfolgt die Gemeinde Leopoldshöhe das Ziel, den
dauerhaftzu
Nahversorgungsstandort
im Zentrumdes OrtsteilesLeopoldshöhes
sichern.
ist mit dem der 4- Anderungdes
Der Geltungsbereich
der Veränderungssperre
Bebauungsplanes
Nr. 06/ 04 ,,Zentrum-Ost
nicht völlig identisch.Die Größe des
alle Flächen,die für eine
Geltungsbereiches
ergibt sich aus der Notwendigkeit
Einzelhandelsnutzung
im Ortskernin Frage kommenin die Veränderungssperre
Dies betrift sowohldie bereitsbebautenFlächeninnerhalbdes
einzubeziehen.
lm Geltungsbereich
Geltungsbereiches
wie auchdie nochunbebauten
Grundstücke.
Flächenund
derVeränderungssperre
liegendeshalbin ersterLiniedie überbaubaren
die Parfflächen.Die Verkehrsflächen
mit über- und innerörtlicherBedeutung
brauchendahernichtmiteinbezogen
zu werden.
Die Gemeindestrebt an, die Flächen im Bereichder 4. Anderung für den
planerisch
Einzelhandel
unddie Standortbedingungen
zu verbessern.
abzusichern
Zur UmsetzungdiesesZiels will die Gemeindeden Einzelhandelsnutzungen
den
klarenVorrangeinräumen,und Festsetzungen
trefien die auch den zukünftigen
genügen - und die Aftraktivitätdes Standortes (für den
Standortanforderungen
Einzelhandel)
steigern.
nichterwünschtsind,sollen dauerhaft
Nutzungen,die im Nahversorgungszentrum
gehörenunteranderemSpielstätten.
ausgeschlossen
werden.Zu diesenNutzungen
Die GemeindeLeopoldshöhe
befürchtet,daß währenddes Anderungsverfahrens
Nutzungen genehmigt werden müssen, die die Attraktivität des
Nahversorgungszentrums
beeinträchtigen.Die Flächen im Bereich der
Veränderungssperre
sollenausschließlich
dazu dienen,ein aftraktivesOrtszentrum
des OrtsteilesLeopoldshöhes
zu entwickeln.
Wenn Nutzungengenehmigtwerden
planerischen
müssen,die dem
Konzeptder Gemeindenicht entsprechen,dann
der Planunggefährdet.
erscheintdie Durchführung
Die Flächenansprüche
konkurrierender
Gewerbe-und Dienstleistungsnutzungen
(2.8. Spielstätten)
könnenan anderen,geeigneteren
Stellenim Gemeindegebiet
entsprechende
befriedigtwerden.Die Gemeindehat in anderenBebauungsplänen
genutzt
Flächenfestgesetzt,die noch nicht völlig
sind. Ein Flächenangebot
für
Dienstleister und Gewerbebetriebebesteht also. auch außerhalb des
Geltungsbereiches
derVeränderungssperre.
4
- tz-