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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 46/2004)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,1 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Inhalt der Datei

LEOPOLDSHOHE GEMEINDE im Satzung über..die Veränderungssperre Bereichder4. AnderungdesBebauungsplanes Nr.06/05,,Zentrum-Osto' Stand:April 2005 -7- Veränderungsspere im Bereich der 4. AnderungdesBebauungsplanes Nr. 06/04,,Zentrum-Ost" I I Veränderungssperre I Veränderungssperre der4. Anderung innerhalb Nr. des Bebauungsplanes 06/05,,Zentrum-Ost" Übersichtskarte Gemeinde Leopoldshöhe Ausschnittausder DGK 1:5000 (KreisLippe,19.12.2000, 40/00) I -q- Satzungder GemeindeLeopoldshöhe,Kreis Lippe, über eine Veränderungssperre Präambel Aufgrundder $$ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB)in der aktuellenFassung (BGBI.| 5.2141,1998BGBI.I S. 137,2004 der Bekanntmachung vom 27.08.1997 BGBI.I S.718,zuletztgeändert durchArt. 1 v.24.06.2004 BGBI.I S. 1359),i.V.mit den $$ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO für das Land Nordrhein-Westfalen NRW)in der Fassungder Bekanntmachung (GVNW S. 666)hatder vom 14.07.1994 Ratder Gemeinde Leopoldshöhe dieVeränderungssperre, als Satzungbeschlossen. $ 1 RäumlicherGeltungsbereich (1) Der Hochbau-und Planungsausschuß der Gemeindehat die 4. Anderungdes Bebauungsplanes Nr.06/ 05,,Zentrum-Ost'in seinerSitzungam 01. Juli 2004 beschlossen.Zur Sicherung der Planung wird eine Veränderungssperre beschlossen. (2) Derräumliche Geltungsbereich derVeränderungssperre ergibtsichaus der in der Anlagebeigefügten Karte,die Bestandteil dieserSatzungist. Ausnahmen $2 RechtswirkungderVeränderungssperre, (1) In dem von der Veränderungssperre betroffenenBereichist der Inhaltder Veränderungssperre, daß 1. Vorhabenim Sinnedes $ 29 BauGBnichtdurchgeführt , 2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Anderungenvon Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungennicht genehmigungs-, zustimmungsoderanzeigepflichtig sind,nichtvorgenommen werdendürfen. (2) Wenn überwiegende öffentlicheBelangenicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eineAusnahmezugelassen werden. (3) Vorhaben,die vor dem Inkrafüretender Veränderungssperre baurechtlich genehmigtwordensind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführungeiner bisher ausgeübten Nutzung werdenvonderVeränderungssperre nichtberührt. $ 3 Inkrafüreten DieVeränderungssperre trittam TagenachihrerBekanntmachung in Kraft. Leoooldshöhe. den Schemmel(Bürgermeister) 2 )n- t FIur', " t \ I l '\ l - - I der Geltungsbereich ver@ VeränderungssPerre der 4. Anderung innerhalb Nr. desBebauungsPlanes 06/05,,Zentrum-Ost" Karte lI M1 : 2 o o o lsatzung DieseKarteistTeilderVeränderungssperre q' - tt Gemeinde Leopoldshöhe Begründung der Veränderungssperre Nr. 06/05,,Zentrum-Ost" Mit der Aufstellung der 4. Anderungdes Bebauungsplanes (Beschlußder Gemeindevom 1. Juli 2004, Veröffentlichtim Kreisblattam 1O.12.2OO4)verfolgt die Gemeinde Leopoldshöhe das Ziel, den dauerhaftzu Nahversorgungsstandort im Zentrumdes OrtsteilesLeopoldshöhes sichern. ist mit dem der 4- Anderungdes Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Bebauungsplanes Nr. 06/ 04 ,,Zentrum-Ost nicht völlig identisch.Die Größe des alle Flächen,die für eine Geltungsbereiches ergibt sich aus der Notwendigkeit Einzelhandelsnutzung im Ortskernin Frage kommenin die Veränderungssperre Dies betrift sowohldie bereitsbebautenFlächeninnerhalbdes einzubeziehen. lm Geltungsbereich Geltungsbereiches wie auchdie nochunbebauten Grundstücke. Flächenund derVeränderungssperre liegendeshalbin ersterLiniedie überbaubaren die Parfflächen.Die Verkehrsflächen mit über- und innerörtlicherBedeutung brauchendahernichtmiteinbezogen zu werden. Die Gemeindestrebt an, die Flächen im Bereichder 4. Anderung für den planerisch Einzelhandel unddie Standortbedingungen zu verbessern. abzusichern Zur UmsetzungdiesesZiels will die Gemeindeden Einzelhandelsnutzungen den klarenVorrangeinräumen,und Festsetzungen trefien die auch den zukünftigen genügen - und die Aftraktivitätdes Standortes (für den Standortanforderungen Einzelhandel) steigern. nichterwünschtsind,sollen dauerhaft Nutzungen,die im Nahversorgungszentrum gehörenunteranderemSpielstätten. ausgeschlossen werden.Zu diesenNutzungen Die GemeindeLeopoldshöhe befürchtet,daß währenddes Anderungsverfahrens Nutzungen genehmigt werden müssen, die die Attraktivität des Nahversorgungszentrums beeinträchtigen.Die Flächen im Bereich der Veränderungssperre sollenausschließlich dazu dienen,ein aftraktivesOrtszentrum des OrtsteilesLeopoldshöhes zu entwickeln. Wenn Nutzungengenehmigtwerden planerischen müssen,die dem Konzeptder Gemeindenicht entsprechen,dann der Planunggefährdet. erscheintdie Durchführung Die Flächenansprüche konkurrierender Gewerbe-und Dienstleistungsnutzungen (2.8. Spielstätten) könnenan anderen,geeigneteren Stellenim Gemeindegebiet entsprechende befriedigtwerden.Die Gemeindehat in anderenBebauungsplänen genutzt Flächenfestgesetzt,die noch nicht völlig sind. Ein Flächenangebot für Dienstleister und Gewerbebetriebebesteht also. auch außerhalb des Geltungsbereiches derVeränderungssperre. 4 - tz-