Daten
Kommune
Bedburg
Größe
289 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
1. Erftverband, Bergheim, Bezugnehmend auf die angedachte 44. Änderung
29.06.2015
des Flächennutzungsplanes, worin die hier angefragte Fläche der Otto-Hahn-Str. bereits aus der
Kulisse der Fläche mit Zweckbestimmung „Überschwemmungsgebiet“ ausgespart wurde, werden
seitens des Erftverbandes keine Bedenken gegen
die vorliegende Ergänzungssatzung angeführt. Die
Hinweise für das Baugenehmigungsverfahren hinsichtlich des Hochwasserschutzes für Gebäude
(Festlegung von Eingangsfußbodenhöhe etc.) sind
dringend zu beachten. Entgegen den Ausführungen ist allerdings die einzuhaltende Eingangsfußbodenhöhe durch den Planer eigenständig beim
Erftverband zu erfragen.
Aus Gründen des vorbeugenden und zukunftsweisenden Hochwasserschutzes wird darüber hinaus
dringend geraten, das natürliche anstehende Gelände nicht weiter anzuheben als für die Zufahrt
zum Gebäude erforderlich, da sich der Satzungsbereich im prognostizierten zukünftigen Überschwemmungsgebiet befindet.
Des Weiteren weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bebauungen im Bereich des
im Entwurf der 44. FNP-Änderung angedachten
Fläche an der Otto-Hahn-Str. mit der Zweckbestimmung „Überschwemmungsgebiet“ aus den
allgemein bekannten Gründen des Vorbeugenden
Hochwasserschutzes unsererseits abgelehnt werden. Die Ausweisung der Fläche als Überschwemmungsgebiet in der angedachten 44. Änderung des FNP ist in unserer Stellungnahme am
23.08.2011 begrüßt worden. Die in diesem Zusammenhang geführten Abstimmungen stellen
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Abwägung
Entfällt.
Die Hinweise zur Beachtung des vorbeugenden
Hochwasserschutzes werden begrüßt. Im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens kann dies näher
thematisiert werden um den Anforderungen Rechnung tragen zu können.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
… die Hinweise zur Beachtung
des vorbeugenden Hochwasserschutzes in die Planung
aufzunehmen und im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens zu beachten.
Es wurde aufgrund der aktuellen politischen Be- … den Hinweis zur Kenntnis
schlusslage von der Verwirklichung bzw. Umsetzung zu nehmen.
der 44. Änderung des FNP zum Flächentausch Abstand genommen. Konflikte sind daher nicht zu erwarten. Es ist beabsichtigt, die derzeit im FNP dargestellten „zusätzlichen“ Bauflächen, die im Bereich
der Überflutungsareale der 44. Änderung liegen,
durch einen Flächenaustausch an anderer Stelle im
Stadtgebiet zu realisieren.
Insofern ist die Sensibilität und Bedeutsamkeit für
den vorbeugenden Hochwasserschutz bekannt und
der politischen Beschlusslage inhärent.
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
somit auch Grundlage für die hier vorliegende Stellungnahme dar. Wir bitten daher dringend darum,
diese Änderung rechtskräftig zu beschließen.
Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1216. Es
ergeht der Hinweis, dass nach Beendigung der
Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen wird. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr
zuzulassen.
Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig
… den Hinweis zur Beachtung
durch
Grundwasserhaltungsmaßnahmen
den Dem Hinweis zur Beachtung der DIN 18 195 „Bau- der DIN 18 195 vollumfänglich
Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale werksabdichtungen“ ist vollumfänglich Folge zu leis- in die Planung aufzunehmen.
Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstie- ten und in die Planung aufzunehmen.
fe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau
begrenzt. Diese Maßnahmen werden erst Anfang
nächsten Jahrhunderts erforderlich werden, so
dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten
Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Grundwasserflurabständen
auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ und hier insbesondere die
Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtig-
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
keit“, „Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser“
und „Abdichtungen gegen von außen drückendes
Wasser“ vorzusehen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Lenkenhoff,
Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271/881294.
2. Landesbetrieb Straßen- Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
bau
NRW,
Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
01.07.2015
Bedenken.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
3. Amprion GmbH, Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
mund, 18.06.2015
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht
nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligen.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
4. Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für die Information. Gegen die o. a. Entfällt.
Kassel, 18.06.2015
Planung haben wir keine Einwände.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben
stehende Vorgangsnummer an.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
5. Landesbetrieb Straßen- Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW,
bau
NRW,
Krefeld, Autobahnniederlassung Krefeld ergeben sich keine
10.07.2015
Berührungspunkte mit Belangen der Straßenbauverwaltung weder durch das Plangebiet, noch
durch die Lage der externen Ausgleichsfläche.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen und eine Änderung
der Straßenbezeichnung von L
213 in L 279 vorzunehmen.
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Verbal bitte ich um Überprüfung der Straßenbe- Hinsichtlich der Straßenbezeichnung handelt es sich
zeichnung L 213. Nach hier vorliegenden Karten- mittlerweile, nach erfolgter Änderung, übereinstimgrundlagen handelt es sich um die L 279.
mend um die Landesstraße 279 (L 279), so dass die
Bezeichnung von L 213 in 279 geändert wird.
6. PLEdoc GmbH, Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
16.06.2015
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
-
-
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
-
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Entfällt.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die
Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des
Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
7. Bezirksregierung
Köln, 01.07.2015
Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Hinweis:
In Unkenntnis der vorherrschenden Eigentumsverhältnisse weise ich darauf hin, dass das hinten
liegende Grundstück 118 bei einer vollständigen
Überplanung möglicherweise von der einzigen
Erschließungslage abgeschnitten werden könnte.
Ich rege an, im Rahmen des Bebauungsplanes die
Erschließung mitzubehandeln, bzw. neu zu regeln.
8. Deutsche Bahn AG, Re- Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von
gion West, Köln, 22.06.2015 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen,
übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o. g. Verfahren:
Bezüglich der oben genannten Bauleitplanung
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Das benannte Grundstück –Parzelle 118- ist nicht ... den Hinweis zur Kenntnis zu
Gegenstand des Verfahrens. Ferner ist aufgrund der nehmen.
Festsetzung als „Überflutungsbereich“ eine Bebauung auch zukünftig nicht vorgesehen. Weitere Überlegungen zwecks Erschließung sind daher nicht
erforderlich.
Entfällt.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
bestehen unsererseits keine Anregungen oder
Bedenken. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung.
9.
Thyssengas
GmbH, Mit Ihrer Nachricht vom 08.06.2015 teilen Sie uns Entfällt.
Dortmund, 18.06.2015
die o. g. Maßnahme/n mit:
Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von
Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen
betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
10. Naturpark Rheinland, Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht
Bergheim, 16.07.2015
auf der Basis seines „Maßnahmeplans Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002“ wie folgt
Stellung:
Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt
keine grundsätzlichen Bedenken zum Anliegen der
Erweiterung der „Innenbereichssatzung“ an der
„Otto-Hahn-Straße“. Gravierende negative Beeinträchtigungen von Landschaft, Natur und Erholung
sind in den Erholungsräumen im Umfeld des Plangebietes nicht zu erwarten.
Der Zweckverband gibt zur Planung jedoch noch
einige Anregungen und Hinweise.
Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen
Rand der Grenzen des Naturpark Rheinland und
wird hier den Anreise- und Siedlungszone zugeordnet. (sh. Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung).
Die Anreise- und Siedlungszone umfasst größere,
geschlossene Orte, einschließlich ihrer Straßen,
welche als Zubringer zu den Erholungsgebieten im
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Entfällt.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
Das Plangebiet erstreckt sich am Rand des im Zu- ... den Hinweis zur Kenntnis zu
sammenhang bebauten Ortsteil und wird von umlie- nehmen.
genden gewerblichen Nutzungen sowie von Freiflächen umgeben, die weder eine Aufenthaltsqualität
für sich in Anspruch nehmen, noch Bezüge zum
Naturpark Rheinland aufweisen. Die Verwirklich der
Planung läuft den Schutzzielen des Naturpark
Rheinland nicht zu wider. Konflikte werden hier weder vorbereitet, noch begründet.
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Freiraum dienen, sowie die innerörtlichen Grünund Sportflächen, Denkmäler, kulturelle Einrichtungen und die touristische Infrastruktur. Im Osten
grenzt an sie die für die ruhige, naturbezogene
Erholung vorbehaltene Wanderzone. Diese übernimmt weitgehend eine Puffer- und Verbindungsfunktion zwischen Kernzone und Anreise- und
Siedlungszone. Sie hat eine hohe Bedeutung für
die ortsnahe Erholung. Mit der stärkeren Verflechtung mit dem Siedlungsraum gehen zunehmende
Belastungen und Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft einher.
Vorrangige Ziele des Naturpark Rheinland sind die
Erhaltung von Freiflächen, Sicherung des ökologischen und erholungsrelevanten Potenzials, Schutz
wertvoller Flächen zur Erhaltung und Förderung
der Bioversität, sowie auch die Verbesserung der
Erholungseignung und die ökologische Aufwertung
des Raumes.
11. Landwirtschaftskammer Gegen die geplante Ergänzungssatzung und die
NRW, Kreisstelle Rhein-Erft- beabsichtigte Nutzung bestehen aus landwirtKreis, Köln, 16.07.2015
schaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken,
zumal bereits im Flächennutzungsplan für den
besagten Bereich gewerbliche Baufläche vorgesehen ist.
Aus landwirtschaftlicher Sicht wird allerdings die
Inanspruchnahme einer hochwertigen Ackerfläche
bei Bedburg-Kirchherten als Ausgleichsfläche abgelehnt.
In unserer Region ist der Verlust auch besonders
schützenswerter Böden was die Ertragsfähigkeit
angeht sehr hoch.
Vor diesem Hintergrund sollten Ausgleichsflächen
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Die Inanspruchnahme dient einer nachhaltigen ökologischen Aufwertung und damit auch der Verbesserung der umliegenden Aufenthaltsqualität sowie dem
Ortsbild. Gleichzeitig kann so die in voller Länge
westlich anliegende und wertvolle Gehölzfläche
arrondiert und wuchsbegleitend gestärkt werden. Es
entsteht eine ökologische Durchmischung verschiedener Grünarten und schafft so die Grundlage für
einen Biotopverbund, der sowohl für die heimische
Flora und Fauna einen größeren Nutzen bietet, als
dies im Gegensatz durch eine landwirtschaftliche
Bewirtschaftung erfolgen kann. Ferner erfolgt so
eine Konservierung des schützenwerten Bodens.
Eine unmittelbare Beeinflussung der östlich gelege-
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen und die Umsetzung
des Ausgleichsmaßnahmen zu
forcieren.
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
mit Augenmaß auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen werden und flächensparende Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen mit herangezogen werden.
Bei Überplanung von landwirtschaftlich genutzten
Flächen ist sicherzustellen, dass verbleibende
Ackerflächen durch Anpflanzungen in Ihrer Nutzungsmöglichkeit nicht beeinträchtigt werden. So
muss auch weiterhin eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung gegeben sein, z. B, was den Zugang
zu den Flächen und die Abfuhr von Erntegütern
angeht. Eine dauerhaft Pflege von Gehölzen und
die langfristige verbindliche Verantwortlichkeit
muss geklärt sein.
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
nen landwirtschaftlich genutzten Flächen mit ihren
wertvollem Boden steht nicht zu befürchten.
Darüber hinaus dient die beabsichtigte Ausgleichsfläche bereits zu Teilen (ca. 2.000 qm) als Ausgleichsfläche aus dem Bauleitplanverfahren BP Nr.
4a/Kirchherten als Kompensationsdefizit. Durch die
Inanspruchnahme des überwiegenden Teils der
verbleibenden Restfläche kann so der ökologische
Nutzen nochmals gesteigert werden. Nach Umsetzung der beiden v.g. Ausgleichsmaßnahmen verbleibt eine Restfläche von ca. 800 qm, die ebenfalls
als Ausgleichsfläche genutzt werden soll, da aufgrund der Flächengröße eine landwirtschaftliche
Bewirtschaftung nicht praktikabel ist. Die Eigentümerin der Fläche (Stadt Bedburg) ist für die Pflege der
Ausgleichsfläche verantwortlich.
12. Westnetz GmbH, Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
mund, 23.06.2015
keine 110-kV-Hoch-spannungsleitungen der Westnehmen.
netz GmbH.
Planungen von 110-kV-Hoch-spannungsleitungen
für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht
auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE
Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt haben.
Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur
Kenntnis. Sie lautet nun:
Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 15-
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
21, 44139 Dortmund.
13. Geologischer Dienst Folgende Informationen liegen zur o. g. ErgänNRW, Krefeld, 22.06.20105 zungssatzung vor zu
Baugrund, Boden und Wasser
Gemäß der Kartenunterlagen des Geologischen
Dienstes NRW bilden den Baugrund fluviatil abgelagerte Auensedimente der Erft und des Pützbaches über Niedermoor und Niederterrassenablagerungen. Torfreste sind möglich.
Das Plangebiet unterliegt dem Sümpfungseinfluss.
Die Werte für den Grundwasserwiederanstieg nach
Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen sind in
Erfahrung zu bringen.
►Die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten der
im Gründungsbereich auftretenden Schichten können unterirdisch sein und zu gebäudeschädlichen
Setzungsdifferenzen führen. Es wird empfohlen,
den Baugrund, insbesondere im Hinblick auf seine
Tragfähigkeit und sein Setzungsverhalten zu untersuchen und zu bewerten.
Ein entsprechendes Bodengutachten wurde zwi- ... den Hinweis zur Kenntnis zu
schenzeitlich durch ein entsprechendes Fachbüro nehmen.
eingeholt und steht für das Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung.
Hinweise zur Erdbebengefährdung:
Gemäß der Technischen Baubestimmungen des Es empfiehlt sich, die Hinweise zum Boden und ... die Hinweise in die Planung
Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung Erbebensicherheit an entsprechender Stelle in der aufzunehmen.
üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bau- Planung aufzunehmen.
ten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen.
▪ Die Gemarkung Bedburg ist nach der „Karte der
Erdbebenzonen und geologischen Untergrund-
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
klassen der Bundesrepublik Deutschland - Nordrhein-Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)“
der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen.
Siehe auch:
http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2563
14. IHK Köln, Geschäftsstel- Die Aufstellung der Ergänzungssatzung Otto- Entfällt.
le Rhein-Erft, Bergheim, Hahn-Straße zur Erweiterung bzw. Arrondierung
10.07.2015
der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bedburg
und die damit verbundene Möglichkeit für das vor
Ort ansässige Unternehmen seinen Betrieb zu
erweitern, begrüßen wir ausdrücklich.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
15. Bezirksregierung Arns- Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich Entfällt.
berg, Dortmund, 08.07.2015 über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“. Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln.
Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im
Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen
Einwirkungen nicht zu rechnen.
Jedoch ist der Bereich des Planungsgebietes nach
den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem
Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der
Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides
– 61.42.63 -2000-1) von durch Sümpfungsmaß-
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
nahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen.
Daher sollte bei den Planungen folgendes bereits
Berücksichtigung finden:
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt
durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung
der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand
nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung
der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein
Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als
auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind
hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich.
Die Änderungen der Grundwasserflurabstände
sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in
50935 Köln eine Anfrage zu stellen und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten.
Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als
Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen,
falls dieses nicht bereits erfolgt ist.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Die Grundwasserabsenkungen mit den sich hier- ... den Hinweis zur Kenntnis zu
durch ergebenden Problematiken sind bekannt und nehmen.
wurden in der Planung bereits berücksichtigt. Hier ist
insbesondere auf die Stellungnahme Nr. 1 des Erftverbandes hinzuweisen.
Die RWE Power AG als auch der Erftverband wur- ... den Hinweis zur Kenntnis zu
den am Verfahren beteiligt. Zukünftige bergbaube- nehmen.
dingte Tätigkeiten sind weder für das Plangebiet
selbst, noch in mittelbarer Umgebung zu erwarten.
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Entfällt.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
Verfügung.
16. Rhein-Erft-Kreis, Berg- Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenheim, 22.07.2015
den Belange werden folgende Anregungen und
Bedenken geäußert:
Wasserwirtschaft:
Es bestehen aus Sicht der Wasserwirtschaft keine
Bedenken.
Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren
Wasserbehörde abzustimmen. Das Plangebiet
liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau
bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der
Grundwasserspiegel voraussichtlich wieder an. Bei
den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf das natürliche
Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der
DIN 181985 „Bauwerksabdichtungen“ sind zu beachten.
Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht
mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW
vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen
von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz Gebrauch zu machen und das
anfallende Niederschlagswasser über die vorhandene Kanalisation abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit den örtlichen Gegebenheiten und
wirtschaftlichen Aspekten, die jedoch nicht weiter
erläutert werden. Ich weise darauf hin, dass bei
diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine
Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung findet.
In der vorliegenden Planung wird keinerlei Versuch
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Die Aufnahme eines Hinweises zur Beachtung der … den Hinweis zur Beachtung
DIN 18 985 wird begrüßt.
der DIN 18 985 in die Planung
aufzunehmen.
Die getroffenen Aussagen sind genereller Natur. Die ... den Hinweis zur Kenntnis zu
detaillierte Umsetzung der Entwässerung wird Ge- nehmen.
genstand des Prüfkataloges von § 34 BauGB im
Rahmen eines sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens nach §§ 69 und 75 BauO NRW.
Dabei können auch wasserrückhaltende oder versickernde Lösungen Anwendung finden. Der grundsätzlichen Aussage zur Einleitung in das funktionierende Mischkanalsystem steht dem nicht entgegen.
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
unternommen, Niederschlagswasser im Mischwasserkanal zu vermeiden oder zu minimieren.
Auch Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen zu einer starken Verdünnung des
Schmutzwassers und so zu einer schlechteren
Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt
zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen.
Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern
ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung
dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen.
Sachbearbeiterin:
Frau
Schröder,
Telefon
02271/83-4729
Bodenschutz
Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz
NRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von
Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und
Plangenehmigungen die damit befassten Stellen
im Rahmen der planerischen Abwägung vor der
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht
baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Verstöße gegen die ‚Europäische Wasserrahmen- ... den Hinweis zur Kenntnis zu
richtlinie‘ sind bei Einleitungen in der hier zu erwar- nehmen.
tenden Größenordnung nicht zu befürchten. Ferner
bestehen insbesondere nach der Kapazitätserweiterung des Gruppenklärwerks in Kaster (Industriepark
Mühlenerft) noch große Kapazitäten zur Verfügung.
Darüber hinaus sind abschließende Regelungen
hinsichtlich der Entwässerung nicht getroffen und
Inhalt des Prüfumfanges im Rahmen eines anschließenden Baugenehmigungsverfahrens.
Eine Nutzung des Plangebietes zu Gewerbezwe- ... den Hinweis zur Kenntnis zu
cken führt zu einer teilweisen Inanspruchnah- nehmen.
me von bisher nicht versiegelter oder unbebauter Fläche. Auf Grund der bereits vorhandenen
Straßenerschließung wird die Versiegelung dabei
auf das notwendige Maß beschränkt. Da die Fläche der Erweiterung eines in unmittelbarer Nähe
vorhandenen Gewerbebetriebs dient, scheiden andere, den Freiraum weniger belastende Standorte
aus. Im Nahbereich sind hierfür keinerlei wiederzunutzende Flächen vorhanden. Das Plangebiet ist
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens
nachzuweisen.
Sachbearbeiterin: Frau Wolf, Telefon 02271/834715
bisher nicht für die Landwirtschaft genutzt worden,
sondern stellt sich als Grünbrache dar. Eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Fläche scheidet auch
auf Grund der zu geringen Fläche aus. Darüber
hinaus richtet sich § 4 Abs. 2 LBodSchG u.a. an
sogenannte ‚Bauleitplanverfahren‘. Satzungen nach
§ 34 Abs. 4 BauGB werden hiervon nicht erfasst.
Immissionsschutz
Eine Stellungnahme aus der Sicht des Immissionsschutzes kann derzeit nicht erfolgen, da den
Planungsunterlagen nicht zu entnehmen ist, welche Art der gewerblichen Nutzung im Bereich der
Ergänzungssatzung angesiedelt werden soll und
wie diese Anlage immissionsschutzrechtlich einzustufen ist.
Soweit Wohnungen/Betriebswohnungen im Bereich der Otto-Hahn-Straße 13-18 vorhanden sind,
ist ggf. gutachterlich nachzuweisen, dass unter
Berücksichtigung der Vorbelastung die dort zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte eingehalten werden können.
Sachbearbeiterin: Frau Klinkhammer, Telefon
02271/83-3454
Naturschutz und Landschaftspflege
Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen
die o. g. Bauleitplanung keine grundsätzlichen
Bedenken, da sich die Fläche laut rechtskräftigem
Landschaftsplan Nr. 1 „Tagebaurekultivierung
Nord“ nicht im Landschafts- oder Naturschutzgebiet befindet.
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Die Immissionsschutzbehörde wird im Rahmen des ... den Hinweis zur Kenntnis zu
Baugenehmigungsverfahrens beteiligt, um die Ein- nehmen.
haltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben
einzuhalten.
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
Den Ergebnissen der Eingriffsbilanzierung des
Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) des
Büros für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.Ing. Guido Beuster stimme ich zu.
Die Fertigstellung der nach Bilanzierung zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen vor Ort spätestens
ein Jahr nach Fertigstellung der Baumaßnahmen
(wie in Kapitel 4.0 LBP beschrieben) ist der Unteren Landschaftsbehörde zwecks Abnahme mitzuteilen, ebenso die Fertigstellung des Ökokontos
zur Verrechnung des ökologischen Defizits auf der
Fläche Gemarkung Pütz, Flur 5,m Flurstück 445
8VGL: Kapitel 6.0 LBP).
Dem Fazit der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung
(ASP I) des Büros für ‚Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster im Kapitel 6.0
stimme ich ebenfalls zu, wenn die in Kapitel 5.0
der ASP I genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beachtet werden.
Sachbearbeiterin: Frau Fitzek, Telefon 02271/834213
Ansonsten werden keine Bedenken oder Anregungen zur o. g. Bauleitplanung vorgebracht.
17. Evonik Industries AG, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
Essen, 15.06.2015
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
18. Bezirksregierung Düs- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt.
seldorf, 21.07.2015
historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘
Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern
Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall
auf unserer Internetseite:
www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf
mittelbeseitigung/index.jsp
19. Bundesamt für Infra- Die Stadt Bedburg befindet sich im Zuständigkeits- Entfällt.
struktur, Umweltschutz und bereich der militärischen Luftfahrt.
Dienstleistungen der Bun- Gegen das Bauvorhaben bestehen seitens der
deswehr, Bonn, 16.06.2015 Bundeswehr keine Bedenken.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen eine Höhe von 30 m ü. G. nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe
überschritten werden, bitte ich Sie mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten.
E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Bedburg ...
... den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.