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Beschlussvorlage (A) Abwägungsliste WP9-178/2014 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
289 kB
Datum
25.08.2015
Erstellt
12.08.15, 18:03
Aktualisiert
12.08.15, 18:03

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme 1. Erftverband, Bergheim, Bezugnehmend auf die angedachte 44. Änderung 29.06.2015 des Flächennutzungsplanes, worin die hier angefragte Fläche der Otto-Hahn-Str. bereits aus der Kulisse der Fläche mit Zweckbestimmung „Überschwemmungsgebiet“ ausgespart wurde, werden seitens des Erftverbandes keine Bedenken gegen die vorliegende Ergänzungssatzung angeführt. Die Hinweise für das Baugenehmigungsverfahren hinsichtlich des Hochwasserschutzes für Gebäude (Festlegung von Eingangsfußbodenhöhe etc.) sind dringend zu beachten. Entgegen den Ausführungen ist allerdings die einzuhaltende Eingangsfußbodenhöhe durch den Planer eigenständig beim Erftverband zu erfragen. Aus Gründen des vorbeugenden und zukunftsweisenden Hochwasserschutzes wird darüber hinaus dringend geraten, das natürliche anstehende Gelände nicht weiter anzuheben als für die Zufahrt zum Gebäude erforderlich, da sich der Satzungsbereich im prognostizierten zukünftigen Überschwemmungsgebiet befindet. Des Weiteren weisen wir in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Bebauungen im Bereich des im Entwurf der 44. FNP-Änderung angedachten Fläche an der Otto-Hahn-Str. mit der Zweckbestimmung „Überschwemmungsgebiet“ aus den allgemein bekannten Gründen des Vorbeugenden Hochwasserschutzes unsererseits abgelehnt werden. Die Ausweisung der Fläche als Überschwemmungsgebiet in der angedachten 44. Änderung des FNP ist in unserer Stellungnahme am 23.08.2011 begrüßt worden. Die in diesem Zusammenhang geführten Abstimmungen stellen E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Abwägung Entfällt. Die Hinweise zur Beachtung des vorbeugenden Hochwasserschutzes werden begrüßt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann dies näher thematisiert werden um den Anforderungen Rechnung tragen zu können. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. … die Hinweise zur Beachtung des vorbeugenden Hochwasserschutzes in die Planung aufzunehmen und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beachten. Es wurde aufgrund der aktuellen politischen Be- … den Hinweis zur Kenntnis schlusslage von der Verwirklichung bzw. Umsetzung zu nehmen. der 44. Änderung des FNP zum Flächentausch Abstand genommen. Konflikte sind daher nicht zu erwarten. Es ist beabsichtigt, die derzeit im FNP dargestellten „zusätzlichen“ Bauflächen, die im Bereich der Überflutungsareale der 44. Änderung liegen, durch einen Flächenaustausch an anderer Stelle im Stadtgebiet zu realisieren. Insofern ist die Sensibilität und Bedeutsamkeit für den vorbeugenden Hochwasserschutz bekannt und der politischen Beschlusslage inhärent. Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... somit auch Grundlage für die hier vorliegende Stellungnahme dar. Wir bitten daher dringend darum, diese Änderung rechtskräftig zu beschließen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Scholten, Abteilung G2 – Flussgebietsbewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1216. Es ergeht der Hinweis, dass nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen wird. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig … den Hinweis zur Beachtung durch Grundwasserhaltungsmaßnahmen den Dem Hinweis zur Beachtung der DIN 18 195 „Bau- der DIN 18 195 vollumfänglich Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale werksabdichtungen“ ist vollumfänglich Folge zu leis- in die Planung aufzunehmen. Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstie- ten und in die Planung aufzunehmen. fe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden erst Anfang nächsten Jahrhunderts erforderlich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“ und hier insbesondere die Blätter 4 – 6 „Abdichtungen gegen Bodenfeuchtig- E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... keit“, „Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser“ und „Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser“ vorzusehen. Bei diesbezüglichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Lenkenhoff, Abteilung G1 – Grundwasser, Tel.-Nr.: 02271/881294. 2. Landesbetrieb Straßen- Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. bau NRW, Euskirchen, der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine 01.07.2015 Bedenken. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3. Amprion GmbH, Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. mund, 18.06.2015 keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4. Unitymedia NRW GmbH, Vielen Dank für die Information. Gegen die o. a. Entfällt. Kassel, 18.06.2015 Planung haben wir keine Einwände. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5. Landesbetrieb Straßen- Seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW, bau NRW, Krefeld, Autobahnniederlassung Krefeld ergeben sich keine 10.07.2015 Berührungspunkte mit Belangen der Straßenbauverwaltung weder durch das Plangebiet, noch durch die Lage der externen Ausgleichsfläche. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und eine Änderung der Straßenbezeichnung von L 213 in L 279 vorzunehmen. E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Verbal bitte ich um Überprüfung der Straßenbe- Hinsichtlich der Straßenbezeichnung handelt es sich zeichnung L 213. Nach hier vorliegenden Karten- mittlerweile, nach erfolgter Änderung, übereinstimgrundlagen handelt es sich um die L 279. mend um die Landesstraße 279 (L 279), so dass die Bezeichnung von L 213 in 279 geändert wird. 6. PLEdoc GmbH, Essen, Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. 16.06.2015 mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - - - E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme - Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Entfällt. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 7. Bezirksregierung Köln, 01.07.2015 Köln, Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Hinweis: In Unkenntnis der vorherrschenden Eigentumsverhältnisse weise ich darauf hin, dass das hinten liegende Grundstück 118 bei einer vollständigen Überplanung möglicherweise von der einzigen Erschließungslage abgeschnitten werden könnte. Ich rege an, im Rahmen des Bebauungsplanes die Erschließung mitzubehandeln, bzw. neu zu regeln. 8. Deutsche Bahn AG, Re- Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von gion West, Köln, 22.06.2015 der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o. g. Verfahren: Bezüglich der oben genannten Bauleitplanung E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Das benannte Grundstück –Parzelle 118- ist nicht ... den Hinweis zur Kenntnis zu Gegenstand des Verfahrens. Ferner ist aufgrund der nehmen. Festsetzung als „Überflutungsbereich“ eine Bebauung auch zukünftig nicht vorgesehen. Weitere Überlegungen zwecks Erschließung sind daher nicht erforderlich. Entfällt. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 9. Thyssengas GmbH, Mit Ihrer Nachricht vom 08.06.2015 teilen Sie uns Entfällt. Dortmund, 18.06.2015 die o. g. Maßnahme/n mit: Durch die o. g. Maßnahmen werden keine von Thyssengas GmbH betreuten Gasfernleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. 10. Naturpark Rheinland, Der Zweckverband Naturpark Rheinland bezieht Bergheim, 16.07.2015 auf der Basis seines „Maßnahmeplans Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002“ wie folgt Stellung: Der Zweckverband Naturpark Rheinland erhebt keine grundsätzlichen Bedenken zum Anliegen der Erweiterung der „Innenbereichssatzung“ an der „Otto-Hahn-Straße“. Gravierende negative Beeinträchtigungen von Landschaft, Natur und Erholung sind in den Erholungsräumen im Umfeld des Plangebietes nicht zu erwarten. Der Zweckverband gibt zur Planung jedoch noch einige Anregungen und Hinweise. Das Plangebiet befindet sich am nordwestlichen Rand der Grenzen des Naturpark Rheinland und wird hier den Anreise- und Siedlungszone zugeordnet. (sh. Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Die Anreise- und Siedlungszone umfasst größere, geschlossene Orte, einschließlich ihrer Straßen, welche als Zubringer zu den Erholungsgebieten im E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Entfällt. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Das Plangebiet erstreckt sich am Rand des im Zu- ... den Hinweis zur Kenntnis zu sammenhang bebauten Ortsteil und wird von umlie- nehmen. genden gewerblichen Nutzungen sowie von Freiflächen umgeben, die weder eine Aufenthaltsqualität für sich in Anspruch nehmen, noch Bezüge zum Naturpark Rheinland aufweisen. Die Verwirklich der Planung läuft den Schutzzielen des Naturpark Rheinland nicht zu wider. Konflikte werden hier weder vorbereitet, noch begründet. Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Freiraum dienen, sowie die innerörtlichen Grünund Sportflächen, Denkmäler, kulturelle Einrichtungen und die touristische Infrastruktur. Im Osten grenzt an sie die für die ruhige, naturbezogene Erholung vorbehaltene Wanderzone. Diese übernimmt weitgehend eine Puffer- und Verbindungsfunktion zwischen Kernzone und Anreise- und Siedlungszone. Sie hat eine hohe Bedeutung für die ortsnahe Erholung. Mit der stärkeren Verflechtung mit dem Siedlungsraum gehen zunehmende Belastungen und Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einher. Vorrangige Ziele des Naturpark Rheinland sind die Erhaltung von Freiflächen, Sicherung des ökologischen und erholungsrelevanten Potenzials, Schutz wertvoller Flächen zur Erhaltung und Förderung der Bioversität, sowie auch die Verbesserung der Erholungseignung und die ökologische Aufwertung des Raumes. 11. Landwirtschaftskammer Gegen die geplante Ergänzungssatzung und die NRW, Kreisstelle Rhein-Erft- beabsichtigte Nutzung bestehen aus landwirtKreis, Köln, 16.07.2015 schaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken, zumal bereits im Flächennutzungsplan für den besagten Bereich gewerbliche Baufläche vorgesehen ist. Aus landwirtschaftlicher Sicht wird allerdings die Inanspruchnahme einer hochwertigen Ackerfläche bei Bedburg-Kirchherten als Ausgleichsfläche abgelehnt. In unserer Region ist der Verlust auch besonders schützenswerter Böden was die Ertragsfähigkeit angeht sehr hoch. Vor diesem Hintergrund sollten Ausgleichsflächen E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Die Inanspruchnahme dient einer nachhaltigen ökologischen Aufwertung und damit auch der Verbesserung der umliegenden Aufenthaltsqualität sowie dem Ortsbild. Gleichzeitig kann so die in voller Länge westlich anliegende und wertvolle Gehölzfläche arrondiert und wuchsbegleitend gestärkt werden. Es entsteht eine ökologische Durchmischung verschiedener Grünarten und schafft so die Grundlage für einen Biotopverbund, der sowohl für die heimische Flora und Fauna einen größeren Nutzen bietet, als dies im Gegensatz durch eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung erfolgen kann. Ferner erfolgt so eine Konservierung des schützenwerten Bodens. Eine unmittelbare Beeinflussung der östlich gelege- ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und die Umsetzung des Ausgleichsmaßnahmen zu forcieren. Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme mit Augenmaß auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen vorgesehen werden und flächensparende Möglichkeiten von Kompensationsmaßnahmen mit herangezogen werden. Bei Überplanung von landwirtschaftlich genutzten Flächen ist sicherzustellen, dass verbleibende Ackerflächen durch Anpflanzungen in Ihrer Nutzungsmöglichkeit nicht beeinträchtigt werden. So muss auch weiterhin eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung gegeben sein, z. B, was den Zugang zu den Flächen und die Abfuhr von Erntegütern angeht. Eine dauerhaft Pflege von Gehölzen und die langfristige verbindliche Verantwortlichkeit muss geklärt sein. Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nen landwirtschaftlich genutzten Flächen mit ihren wertvollem Boden steht nicht zu befürchten. Darüber hinaus dient die beabsichtigte Ausgleichsfläche bereits zu Teilen (ca. 2.000 qm) als Ausgleichsfläche aus dem Bauleitplanverfahren BP Nr. 4a/Kirchherten als Kompensationsdefizit. Durch die Inanspruchnahme des überwiegenden Teils der verbleibenden Restfläche kann so der ökologische Nutzen nochmals gesteigert werden. Nach Umsetzung der beiden v.g. Ausgleichsmaßnahmen verbleibt eine Restfläche von ca. 800 qm, die ebenfalls als Ausgleichsfläche genutzt werden soll, da aufgrund der Flächengröße eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung nicht praktikabel ist. Die Eigentümerin der Fläche (Stadt Bedburg) ist für die Pflege der Ausgleichsfläche verantwortlich. 12. Westnetz GmbH, Dort- Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. ... den Hinweis zur Kenntnis zu mund, 23.06.2015 keine 110-kV-Hoch-spannungsleitungen der Westnehmen. netz GmbH. Planungen von 110-kV-Hoch-spannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kVNetzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Bitte nehmen Sie unsere neue Anschrift zur Kenntnis. Sie lautet nun: Westnetz GmbH, DRW-S-LK-TM, Florianstr. 15- E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 21, 44139 Dortmund. 13. Geologischer Dienst Folgende Informationen liegen zur o. g. ErgänNRW, Krefeld, 22.06.20105 zungssatzung vor zu Baugrund, Boden und Wasser Gemäß der Kartenunterlagen des Geologischen Dienstes NRW bilden den Baugrund fluviatil abgelagerte Auensedimente der Erft und des Pützbaches über Niedermoor und Niederterrassenablagerungen. Torfreste sind möglich. Das Plangebiet unterliegt dem Sümpfungseinfluss. Die Werte für den Grundwasserwiederanstieg nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen sind in Erfahrung zu bringen. ►Die Tragfähigkeit und das Setzungsverhalten der im Gründungsbereich auftretenden Schichten können unterirdisch sein und zu gebäudeschädlichen Setzungsdifferenzen führen. Es wird empfohlen, den Baugrund, insbesondere im Hinblick auf seine Tragfähigkeit und sein Setzungsverhalten zu untersuchen und zu bewerten. Ein entsprechendes Bodengutachten wurde zwi- ... den Hinweis zur Kenntnis zu schenzeitlich durch ein entsprechendes Fachbüro nehmen. eingeholt und steht für das Baugenehmigungsverfahren zur Verfügung. Hinweise zur Erdbebengefährdung: Gemäß der Technischen Baubestimmungen des Es empfiehlt sich, die Hinweise zum Boden und ... die Hinweise in die Planung Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung Erbebensicherheit an entsprechender Stelle in der aufzunehmen. üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bau- Planung aufzunehmen. ten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. ▪ Die Gemarkung Bedburg ist nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrund- E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... klassen der Bundesrepublik Deutschland - Nordrhein-Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Siehe auch: http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2563 14. IHK Köln, Geschäftsstel- Die Aufstellung der Ergänzungssatzung Otto- Entfällt. le Rhein-Erft, Bergheim, Hahn-Straße zur Erweiterung bzw. Arrondierung 10.07.2015 der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bedburg und die damit verbundene Möglichkeit für das vor Ort ansässige Unternehmen seinen Betrieb zu erweitern, begrüßen wir ausdrücklich. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 15. Bezirksregierung Arns- Die vorbezeichnete Planmaßnahme befindet sich Entfällt. berg, Dortmund, 08.07.2015 über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Union 43“. Eigentümerin dieses Bergwerksfeldes ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Jedoch ist der Bereich des Planungsgebietes nach den hier vorliegenden Unterlagen (Grundwasserdifferenzenpläne mit Stand: Oktober 2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – 61.42.63 -2000-1) von durch Sümpfungsmaß- ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme nahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Daher sollte bei den Planungen folgendes bereits Berücksichtigung finden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen in diesem Zusammenhang an die RWE Power AG, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen und für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, auch die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin des bestehenden Bergwerkseigentums an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Die Grundwasserabsenkungen mit den sich hier- ... den Hinweis zur Kenntnis zu durch ergebenden Problematiken sind bekannt und nehmen. wurden in der Planung bereits berücksichtigt. Hier ist insbesondere auf die Stellungnahme Nr. 1 des Erftverbandes hinzuweisen. Die RWE Power AG als auch der Erftverband wur- ... den Hinweis zur Kenntnis zu den am Verfahren beteiligt. Zukünftige bergbaube- nehmen. dingte Tätigkeiten sind weder für das Plangebiet selbst, noch in mittelbarer Umgebung zu erwarten. Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Entfällt. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Verfügung. 16. Rhein-Erft-Kreis, Berg- Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenheim, 22.07.2015 den Belange werden folgende Anregungen und Bedenken geäußert: Wasserwirtschaft: Es bestehen aus Sicht der Wasserwirtschaft keine Bedenken. Die geplante Entwässerung ist mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserspiegel voraussichtlich wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 181985 „Bauwerksabdichtungen“ sind zu beachten. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über die vorhandene Kanalisation abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit den örtlichen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Aspekten, die jedoch nicht weiter erläutert werden. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz keine Berücksichtigung im Sinne einer Grundwasseranreicherung findet. In der vorliegenden Planung wird keinerlei Versuch E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Die Aufnahme eines Hinweises zur Beachtung der … den Hinweis zur Beachtung DIN 18 985 wird begrüßt. der DIN 18 985 in die Planung aufzunehmen. Die getroffenen Aussagen sind genereller Natur. Die ... den Hinweis zur Kenntnis zu detaillierte Umsetzung der Entwässerung wird Ge- nehmen. genstand des Prüfkataloges von § 34 BauGB im Rahmen eines sich anschließenden Baugenehmigungsverfahrens nach §§ 69 und 75 BauO NRW. Dabei können auch wasserrückhaltende oder versickernde Lösungen Anwendung finden. Der grundsätzlichen Aussage zur Einleitung in das funktionierende Mischkanalsystem steht dem nicht entgegen. Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme unternommen, Niederschlagswasser im Mischwasserkanal zu vermeiden oder zu minimieren. Auch Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungsleistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Sachbearbeiterin: Frau Schröder, Telefon 02271/83-4729 Bodenschutz Gemäß § 4 Abs. 2 Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG) haben bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Verstöße gegen die ‚Europäische Wasserrahmen- ... den Hinweis zur Kenntnis zu richtlinie‘ sind bei Einleitungen in der hier zu erwar- nehmen. tenden Größenordnung nicht zu befürchten. Ferner bestehen insbesondere nach der Kapazitätserweiterung des Gruppenklärwerks in Kaster (Industriepark Mühlenerft) noch große Kapazitäten zur Verfügung. Darüber hinaus sind abschließende Regelungen hinsichtlich der Entwässerung nicht getroffen und Inhalt des Prüfumfanges im Rahmen eines anschließenden Baugenehmigungsverfahrens. Eine Nutzung des Plangebietes zu Gewerbezwe- ... den Hinweis zur Kenntnis zu cken führt zu einer teilweisen Inanspruchnah- nehmen. me von bisher nicht versiegelter oder unbebauter Fläche. Auf Grund der bereits vorhandenen Straßenerschließung wird die Versiegelung dabei auf das notwendige Maß beschränkt. Da die Fläche der Erweiterung eines in unmittelbarer Nähe vorhandenen Gewerbebetriebs dient, scheiden andere, den Freiraum weniger belastende Standorte aus. Im Nahbereich sind hierfür keinerlei wiederzunutzende Flächen vorhanden. Das Plangebiet ist Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Diese Prüfung ist im Rahmen des Verfahrens nachzuweisen. Sachbearbeiterin: Frau Wolf, Telefon 02271/834715 bisher nicht für die Landwirtschaft genutzt worden, sondern stellt sich als Grünbrache dar. Eine landwirtschaftliche Nutzung dieser Fläche scheidet auch auf Grund der zu geringen Fläche aus. Darüber hinaus richtet sich § 4 Abs. 2 LBodSchG u.a. an sogenannte ‚Bauleitplanverfahren‘. Satzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB werden hiervon nicht erfasst. Immissionsschutz Eine Stellungnahme aus der Sicht des Immissionsschutzes kann derzeit nicht erfolgen, da den Planungsunterlagen nicht zu entnehmen ist, welche Art der gewerblichen Nutzung im Bereich der Ergänzungssatzung angesiedelt werden soll und wie diese Anlage immissionsschutzrechtlich einzustufen ist. Soweit Wohnungen/Betriebswohnungen im Bereich der Otto-Hahn-Straße 13-18 vorhanden sind, ist ggf. gutachterlich nachzuweisen, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastung die dort zulässigen Lärmimmissionsrichtwerte eingehalten werden können. Sachbearbeiterin: Frau Klinkhammer, Telefon 02271/83-3454 Naturschutz und Landschaftspflege Aus naturschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die o. g. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken, da sich die Fläche laut rechtskräftigem Landschaftsplan Nr. 1 „Tagebaurekultivierung Nord“ nicht im Landschafts- oder Naturschutzgebiet befindet. E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Die Immissionsschutzbehörde wird im Rahmen des ... den Hinweis zur Kenntnis zu Baugenehmigungsverfahrens beteiligt, um die Ein- nehmen. haltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Den Ergebnissen der Eingriffsbilanzierung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) des Büros für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.Ing. Guido Beuster stimme ich zu. Die Fertigstellung der nach Bilanzierung zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen vor Ort spätestens ein Jahr nach Fertigstellung der Baumaßnahmen (wie in Kapitel 4.0 LBP beschrieben) ist der Unteren Landschaftsbehörde zwecks Abnahme mitzuteilen, ebenso die Fertigstellung des Ökokontos zur Verrechnung des ökologischen Defizits auf der Fläche Gemarkung Pütz, Flur 5,m Flurstück 445 8VGL: Kapitel 6.0 LBP). Dem Fazit der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung (ASP I) des Büros für ‚Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster im Kapitel 6.0 stimme ich ebenfalls zu, wenn die in Kapitel 5.0 der ASP I genannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beachtet werden. Sachbearbeiterin: Frau Fitzek, Telefon 02271/834213 Ansonsten werden keine Bedenken oder Anregungen zur o. g. Bauleitplanung vorgebracht. 17. Evonik Industries AG, An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. Essen, 15.06.2015 laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. 18. Bezirksregierung Düs- Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere Entfällt. seldorf, 21.07.2015 historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Anlage A) -AbwägungslisteErgänzungssatzung Bedburg: Erweiterung ‚Innenbereichssatzung Otto-Hahn-Str.‘ Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite: www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/index.jsp 19. Bundesamt für Infra- Die Stadt Bedburg befindet sich im Zuständigkeits- Entfällt. struktur, Umweltschutz und bereich der militärischen Luftfahrt. Dienstleistungen der Bun- Gegen das Bauvorhaben bestehen seitens der deswehr, Bonn, 16.06.2015 Bundeswehr keine Bedenken. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen eine Höhe von 30 m ü. G. nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich Sie mir die Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung zuzuleiten. E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T7759.docx Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.