Daten
Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
29.04.15, 18:01
Aktualisiert
29.04.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-82/2015
Fachdienst 7 - Öffentlichkeitsarbeit,
Stadtmarketing, Kultur
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.05.2015
Betreff:
Einführung einer Ehrenamtskarte
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Grundsatzbeschluss, das Interesse zwecks
Einführung der Ehrenamtskarte / alternativ Ehrenamtskarte NRW festzustellen und
beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Abstimmungsgespräche mit den
Gewerbetreibenden unter Einbeziehung des Werbekreises Bedburg und der
Werbegemeinschaft Kaster /Königshoven zu führen.
Begründung:
Um das bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Bedburg
anzuerkennen, weiter zu fördern und für die Zukunft zu sichern, hat die CDU-Fraktion mit
beigefügtem Schreiben die Einführung einer kostenlosen Ehrenamtskarte beantragt.
Der Antrag sieht neben der Bereitstellung von städtischen Vergünstigungen auch die
Einbeziehung aller ortsansässigen Gewerbetreibenden vor, um das Angebot der
Vergünstigungen für die Ehrenamtler so groß wie möglich zu gestalten.
Die Ausgabe der Ehrenamtskarte und Prüfung der Voraussetzungen soll seitens der
Stadtverwaltung Bedburg erfolgen.
Ehrenamtskarte NRW
Bürgerschaftliches Engagement
verdient Anerkennung, deshalb bietet auch die
nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden
in NRW eine landesweit gültige kostenlose Ehrenamtskarte an, die nach einem
ähnlichen Modell wie das jetzt seitens der CDU-Fraktion beantragte, Vergünstigungen für
Ehrenamtler anbietet.
- Vergünstigungen
Inhaber dieser Ehrenamtskarte können in der eigenen Kommune, aber auch bei allen
anderen teilnehmenden Kommunen
zahlreiche attraktive Vergünstigungen, wie
reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche
Freizeiteinrichtungen in Anspruch nehmen.
Die Landesregierung unterstützt das
Programm mit eigenen Vergünstigungen.
- Voraussetzungen / Beantragung
Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein
ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens
5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr. Andere Voraussetzungen, z. B. die
Dauer des bisherigen Engagements werden von den Kommunen festgelegt. Die
Ehrenamtskarte wird bei der zuständigen Stelle der teilnehmenden Kommune beantragt.
Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte ist zeitlich begrenzt, über die Dauer der Begrenzung
entscheidet die Kommune (2 oder 3 Jahre).
- teilnehmende Kommunen im Rhein-Erft-Kreis:
Im Rhein-Erft-Kreis bieten derzeit folgende Kommunen die Ehrenamtskarte des Landes
NRW an:
Elsdorf
Bergheim
Kerpen
Hürth
Erftstadt
Wesseling
Nach Erfahrungsberichten der Stadt Elsdorf nutzen Inhaber der Ehrenamtskarte diese
durchschnittlich einmal pro Monat. Für die Inhaber sei von großer Bedeutung, die Karte
überhaupt als Anerkennung für ihr Engagement zu erhalten, als sie gezielt so häufig wie
möglich
einzusetzen.
Mit
einer
‚Schwemme‘
Ehrenamtskarteninhabern sei nicht zu rechnen.
von
Rabatteinkäufen
von
Kosten/ Aufwand für die Kommune:
Die Ehrenamtskarte NRW hat landesweit ein einheitliches Layout, ergänzt durch das
individuelle Wappen der teilnehmenden Kommune.
Für den Druck der Ehrenamtskarte sowie alle anderen öffentlichkeitswirksamen
Materialien ist die jeweilige Kommune zuständig.
Die Prüfung der Voraussetzungen und die Ausgabe der Ehrenamtskarte erfolgt ebenfalls
seitens der Kommune.
Hinzu kämen noch die Kosten der angebotenen städtischen Vergünstigungen.
Weitere Vorgehensweise:
Um das Interesse an einer grundsätzlichen Teilnahme (Einführung der Ehrenamtskarte
begrenzt auf Bedburg / alternativ Ehrenamtskarte NRW) zu eruieren, schlägt die
Verwaltung vor, Abstimmungsgespräche mit den Gewerbetreibenden unter Einbeziehung
der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven und des Werbekreises Bedburg zu führen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: -
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 13.04.2015
----------------------------------Steinbach
----------------------------------Leibl
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister