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Beschlussvorlage (Einführung einer Ehrenamtskarte hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
192 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
29.04.15, 18:01
Aktualisiert
29.04.15, 18:01
Beschlussvorlage (Einführung einer Ehrenamtskarte 
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Beschlussvorlage (Einführung einer Ehrenamtskarte 
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-82/2015 Fachdienst 7 - Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing, Kultur Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 12.05.2015 Betreff: Einführung einer Ehrenamtskarte hier: Antrag der CDU-Fraktion Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Grundsatzbeschluss, das Interesse zwecks Einführung der Ehrenamtskarte / alternativ Ehrenamtskarte NRW festzustellen und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Abstimmungsgespräche mit den Gewerbetreibenden unter Einbeziehung des Werbekreises Bedburg und der Werbegemeinschaft Kaster /Königshoven zu führen. Begründung: Um das bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Bedburg anzuerkennen, weiter zu fördern und für die Zukunft zu sichern, hat die CDU-Fraktion mit beigefügtem Schreiben die Einführung einer kostenlosen Ehrenamtskarte beantragt. Der Antrag sieht neben der Bereitstellung von städtischen Vergünstigungen auch die Einbeziehung aller ortsansässigen Gewerbetreibenden vor, um das Angebot der Vergünstigungen für die Ehrenamtler so groß wie möglich zu gestalten. Die Ausgabe der Ehrenamtskarte und Prüfung der Voraussetzungen soll seitens der Stadtverwaltung Bedburg erfolgen. Ehrenamtskarte NRW Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung, deshalb bietet auch die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden in NRW eine landesweit gültige kostenlose Ehrenamtskarte an, die nach einem ähnlichen Modell wie das jetzt seitens der CDU-Fraktion beantragte, Vergünstigungen für Ehrenamtler anbietet. - Vergünstigungen Inhaber dieser Ehrenamtskarte können in der eigenen Kommune, aber auch bei allen anderen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen, wie reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen in Anspruch nehmen. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen. - Voraussetzungen / Beantragung Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr. Andere Voraussetzungen, z. B. die Dauer des bisherigen Engagements werden von den Kommunen festgelegt. Die Ehrenamtskarte wird bei der zuständigen Stelle der teilnehmenden Kommune beantragt. Die Gültigkeit der Ehrenamtskarte ist zeitlich begrenzt, über die Dauer der Begrenzung entscheidet die Kommune (2 oder 3 Jahre). - teilnehmende Kommunen im Rhein-Erft-Kreis: Im Rhein-Erft-Kreis bieten derzeit folgende Kommunen die Ehrenamtskarte des Landes NRW an: Elsdorf Bergheim Kerpen Hürth Erftstadt Wesseling Nach Erfahrungsberichten der Stadt Elsdorf nutzen Inhaber der Ehrenamtskarte diese durchschnittlich einmal pro Monat. Für die Inhaber sei von großer Bedeutung, die Karte überhaupt als Anerkennung für ihr Engagement zu erhalten, als sie gezielt so häufig wie möglich einzusetzen. Mit einer ‚Schwemme‘ Ehrenamtskarteninhabern sei nicht zu rechnen. von Rabatteinkäufen von Kosten/ Aufwand für die Kommune: Die Ehrenamtskarte NRW hat landesweit ein einheitliches Layout, ergänzt durch das individuelle Wappen der teilnehmenden Kommune. Für den Druck der Ehrenamtskarte sowie alle anderen öffentlichkeitswirksamen Materialien ist die jeweilige Kommune zuständig. Die Prüfung der Voraussetzungen und die Ausgabe der Ehrenamtskarte erfolgt ebenfalls seitens der Kommune. Hinzu kämen noch die Kosten der angebotenen städtischen Vergünstigungen. Weitere Vorgehensweise: Um das Interesse an einer grundsätzlichen Teilnahme (Einführung der Ehrenamtskarte begrenzt auf Bedburg / alternativ Ehrenamtskarte NRW) zu eruieren, schlägt die Verwaltung vor, Abstimmungsgespräche mit den Gewerbetreibenden unter Einbeziehung der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven und des Werbekreises Bedburg zu führen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: - Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 13.04.2015 ----------------------------------Steinbach ----------------------------------Leibl ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister