Daten
Kommune
Bedburg
Größe
139 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-80/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
05.05.2015
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion,
hier: Anträge zu ÖPNV, Stadtbusgesellschaft, Stadtwerkegesellschaft
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen externen Gutachter zu bestellen, um zu prüfen,
welche finanziellen Nachteile das Herausnehmen der Ortserschließung im Busverkehr für
Bedburg darstellt.
2. Der Gutachter wird beauftragt zu prüfen, ob eine Stadtbusgesellschaft für Bedburg mit
Blick auf Kosten und Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ist und ob ggf. eine
Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten Bergheim und Elsdorf zu empfehlen wäre.
3. Es soll weiterhin geprüft werden, ob die Gründung einer Stadtwerkegesellschaft
wirtschaftlich Sinn macht. In die Stadtwerkegesellschaft sollte der Bauhof, das Freibad,
der ÖPNV und die Stromerzeugung eingebracht werden. Der diesbezügliche Prüfauftrag
ist noch im Haupt- und Finanzausschuss vorzuberaten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Der Verwaltung liegt ein Antrag der CDU-Fraktion zu den Bereichen ÖPNV, Stadtbusgesellschaft,
Stadtwerkegesellschaft vor (siehe Antrag).
Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis wird unter anderen die
Abkopplung der Ortsbuslinien von den Regionalbuslinien vorgeschlagen. Dies ist für die Stadt
Bedburg von enormer Bedeutung, wenn es bei der Neuvergabe der Konzessionen zu einer
europaweiten Ausschreibung nach der EU-Verordnung 1370/2007 kommen sollte.
Bereits im Jahr 2011 wurde vom Rhein-Erft-Kreis ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die
zukünftige Organisation des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis betrachten sollte. Hier wurde besonders
auf die Tätigkeiten der REVG eingegangen. Schon damals war ein Thema die Abspaltung der
Ortsbuslinien von den Regionalbuslinien, siehe Vorlage des Haupt- und Finanzausschusses vom
29.11.2011 (WP8-237/2011). Ebenso sollte die Finanzierung des ÖPNV geändert werden. Die im
Gutachten enthaltenen Maßnahmen wurden jedoch nicht weiter verfolgt.
Bei der Erstellung des Entwurfes des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis siehe TOP
WP9-74-2015, Sachstand Nahverkehrsplan, wird für die Fortschreibung vorgesehen, dass
Linienbündelungspakete erstellt werden sollen. Mit einem Linienbündelungskonzept stehen alle
Ausschreibungs- und Vergabemöglichkeiten offen, wie z.B. Ausschreibungsverfahren, Betrauung,
usw. Für Bedburg wird eine Linienbündelung mit den Städten Elsdorf und Bergheim vorgesehen.
Weitere Linienbündelungen sind Pulheim und Frechen, Kerpen und Erftstadt, sowie die drei
Kommunen mit Stadtbusgesellschaften Brühl, Wesseling und Hürth. Neben diesen
Linienbündelungen stehen noch die jetzt schon vorhandenen Stadtlinienbündel Brühl, Hürth und
Wesseling, die bereits heute als selbstständige Aufgabenträger der Ortsbuslinien auftreten. Diese
Stadtlinienanbieter haben schon jetzt die RVK mit der Durchführung betraut.
Hinsichtlich der bisherigen Finanzierung des ÖPNV wird folgendes mitgeteilt:
Die Finanzierung der Regionalbuslinien erfolgt zu 50 % über die allgemeine Kreisumlage. Die
übrigen 50 % der Kosten der Regionalbuslinien werden nach Platz-km in der sogenannten
Mehrbelastung auf Kosten der entsprechenden Kommunen abgerechnet.
Die Finanzierung der Ortsbuslinie erfolgt zu 100 % über die Mehrbelastung der entsprechenden
Kommune. Auch hier werden die Platz-km zugrunde gelegt. Der AST-Verkehr wird ebenfalls zu
100 % über die Mehrbelastung abgerechnet.
Bei der Abrechnung nach Platz-km wird für jede Fahrt eines Busses die Anzahl der vorhandenen
Plätze im Bus zugrunde gelegt. Die Busse werden nach Bedarf eingesetzt, so ist z.B. im
Schülerverkehr größeres Platzangebot erforderlich.
Bei den Nutz-km werden die tatsächlich zurückgelegten km als Grundlage für die Berechnung
herangezogen.
Die Kosten, die der Stadt Bedburg für die Durchführung des ÖPNV vom Rhein-Erft-Kreis in
Rechnung gestellt werden, sind bereinigte Kosten (Zuschussbedarf bzw. Mehrbelastung). Die
tatsächlichen Kosten, die der ÖPNV verursacht, liegen wesentlich höher.
Der ermittelte Zuschussbedarf wird aktuell von der REVG an den Rhein-Erft-Kreis weitergegeben.
Hierbei werden die entstehenden Kosten saldiert um die Erträge und sonstigen Zuschüsse und
Einnahmen.
Beschlussvorlage WP9-80/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Die REVG erstellt eine Aufschlüsselung des gesamten Zuschussbedarfs jeweils
heruntergebrochen auf die einzelnen Kommunen und verursachungsgerecht aufgesplittet nach
Regionalbus, Ortsbus und AST-Verkehr.
Die Mehrbelastungen der einzelnen Kommunen werden nun ins Verhältnis zur Steuerkraft der
jeweiligen Kommune gesetzt. Die Steuerkraft wird auf der Basis der Zahlen jeder Kommune von
IT-NRW ermittelt. Hierin enthalten sind u.a. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer,
Schlüsselzuweisungen
Dieser Prozentsatz ist der Betrag, der in der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für die
Mehrbelastung im ÖPNV in jeder Kommune festgesetzt wird. Je nach Steuerkraft einer Kommune
und dem ermittelten Mehrbedarf wird es hier auch zu einem unterschiedlichen Umlagesatz für die
Kommunen kommen.
.
Ob und welche finanziellen Nachteile entstehen werden, wenn die Ortserschließung aus den
Regionalbuslinien herausgenommen wird, kann von Seiten der Verwaltung derzeit nicht beurteilt
werden. Dies kann durch externe Gutachtertätigkeit erfolgen.
Daher wird vorgeschlagen, dass sofern einerseits der Nahverkehrsplan eine Linienbündelung
vorsieht, die eine Ausschreibung dieser Linienpakete vorbereitet sowie andererseits eine
Herausnahme der Ortserschließung durch die Gremien des Kreises beschlossen wird, durch einen
Gutachter prüfen zu lassen, ob bei einer Herausnahme der Ortsbuslinien diese Busverkehre durch
eine Stadtbusgesellschaft in Eigenregie kostengünstiger durchgeführt werden können. Hierbei soll
geprüft werden, wie sich die Einrichtung einer Stadtbusgesellschaft allein für die Stadt Bedburg
auswirkt und welche Vor- und Nachteile die Einrichtung einer Stadtbusgesellschaft mit den
Kommunen Elsdorf und Bergheim bringen könnten, die dann wesentliche Teile eines
Linienbündels der drei Kommunen selbst abwickeln könnte.
Nach Einholung der entsprechenden Angebote sollen diese noch einmal zur Beratung vorgelegt
werden, um eine Kostenentscheidung hinsichtlich der Gutachtertätigkeit zu treffen.
Weiterhin soll die Gründung einer Stadtwerkegesellschaft geprüft werden. Hierdurch könnten
verbesserte Synergieeffekte und Kostenverrechnungspotenziale zwischen verschiedenen
städtischen Aufgabenbereichen genutzt werden. Die Gründung einer Stadtwerkegesellschaft liegt
im Zuständigkeitsbereich des Haupt- und Finanzausschusses. Die Angelegenheit zu Punkt 3 wird
daher in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-80/2015
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Bedburg, den 17. April 2015
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
----------------------------------Herbert Baum
----------------------------------Sascha Solbach
Kämmerer
Bürgermeister
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