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Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion, hier: Anträge zu ÖPNV, Stadtbusgesellschaft, Stadtwerkegesellschaft)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
139 kB
Datum
05.05.2015
Erstellt
22.04.15, 18:09
Aktualisiert
22.04.15, 18:09
Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion,
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-80/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 05.05.2015 Betreff: Antrag der CDU-Fraktion, hier: Anträge zu ÖPNV, Stadtbusgesellschaft, Stadtwerkegesellschaft Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen externen Gutachter zu bestellen, um zu prüfen, welche finanziellen Nachteile das Herausnehmen der Ortserschließung im Busverkehr für Bedburg darstellt. 2. Der Gutachter wird beauftragt zu prüfen, ob eine Stadtbusgesellschaft für Bedburg mit Blick auf Kosten und Leistungen wirtschaftlich sinnvoll ist und ob ggf. eine Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten Bergheim und Elsdorf zu empfehlen wäre. 3. Es soll weiterhin geprüft werden, ob die Gründung einer Stadtwerkegesellschaft wirtschaftlich Sinn macht. In die Stadtwerkegesellschaft sollte der Bauhof, das Freibad, der ÖPNV und die Stromerzeugung eingebracht werden. Der diesbezügliche Prüfauftrag ist noch im Haupt- und Finanzausschuss vorzuberaten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag der CDU-Fraktion zu den Bereichen ÖPNV, Stadtbusgesellschaft, Stadtwerkegesellschaft vor (siehe Antrag). Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis wird unter anderen die Abkopplung der Ortsbuslinien von den Regionalbuslinien vorgeschlagen. Dies ist für die Stadt Bedburg von enormer Bedeutung, wenn es bei der Neuvergabe der Konzessionen zu einer europaweiten Ausschreibung nach der EU-Verordnung 1370/2007 kommen sollte. Bereits im Jahr 2011 wurde vom Rhein-Erft-Kreis ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die zukünftige Organisation des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis betrachten sollte. Hier wurde besonders auf die Tätigkeiten der REVG eingegangen. Schon damals war ein Thema die Abspaltung der Ortsbuslinien von den Regionalbuslinien, siehe Vorlage des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2011 (WP8-237/2011). Ebenso sollte die Finanzierung des ÖPNV geändert werden. Die im Gutachten enthaltenen Maßnahmen wurden jedoch nicht weiter verfolgt. Bei der Erstellung des Entwurfes des Nahverkehrsplanes für den Rhein-Erft-Kreis siehe TOP WP9-74-2015, Sachstand Nahverkehrsplan, wird für die Fortschreibung vorgesehen, dass Linienbündelungspakete erstellt werden sollen. Mit einem Linienbündelungskonzept stehen alle Ausschreibungs- und Vergabemöglichkeiten offen, wie z.B. Ausschreibungsverfahren, Betrauung, usw. Für Bedburg wird eine Linienbündelung mit den Städten Elsdorf und Bergheim vorgesehen. Weitere Linienbündelungen sind Pulheim und Frechen, Kerpen und Erftstadt, sowie die drei Kommunen mit Stadtbusgesellschaften Brühl, Wesseling und Hürth. Neben diesen Linienbündelungen stehen noch die jetzt schon vorhandenen Stadtlinienbündel Brühl, Hürth und Wesseling, die bereits heute als selbstständige Aufgabenträger der Ortsbuslinien auftreten. Diese Stadtlinienanbieter haben schon jetzt die RVK mit der Durchführung betraut. Hinsichtlich der bisherigen Finanzierung des ÖPNV wird folgendes mitgeteilt: Die Finanzierung der Regionalbuslinien erfolgt zu 50 % über die allgemeine Kreisumlage. Die übrigen 50 % der Kosten der Regionalbuslinien werden nach Platz-km in der sogenannten Mehrbelastung auf Kosten der entsprechenden Kommunen abgerechnet. Die Finanzierung der Ortsbuslinie erfolgt zu 100 % über die Mehrbelastung der entsprechenden Kommune. Auch hier werden die Platz-km zugrunde gelegt. Der AST-Verkehr wird ebenfalls zu 100 % über die Mehrbelastung abgerechnet. Bei der Abrechnung nach Platz-km wird für jede Fahrt eines Busses die Anzahl der vorhandenen Plätze im Bus zugrunde gelegt. Die Busse werden nach Bedarf eingesetzt, so ist z.B. im Schülerverkehr größeres Platzangebot erforderlich. Bei den Nutz-km werden die tatsächlich zurückgelegten km als Grundlage für die Berechnung herangezogen. Die Kosten, die der Stadt Bedburg für die Durchführung des ÖPNV vom Rhein-Erft-Kreis in Rechnung gestellt werden, sind bereinigte Kosten (Zuschussbedarf bzw. Mehrbelastung). Die tatsächlichen Kosten, die der ÖPNV verursacht, liegen wesentlich höher. Der ermittelte Zuschussbedarf wird aktuell von der REVG an den Rhein-Erft-Kreis weitergegeben. Hierbei werden die entstehenden Kosten saldiert um die Erträge und sonstigen Zuschüsse und Einnahmen. Beschlussvorlage WP9-80/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die REVG erstellt eine Aufschlüsselung des gesamten Zuschussbedarfs jeweils heruntergebrochen auf die einzelnen Kommunen und verursachungsgerecht aufgesplittet nach Regionalbus, Ortsbus und AST-Verkehr. Die Mehrbelastungen der einzelnen Kommunen werden nun ins Verhältnis zur Steuerkraft der jeweiligen Kommune gesetzt. Die Steuerkraft wird auf der Basis der Zahlen jeder Kommune von IT-NRW ermittelt. Hierin enthalten sind u.a. Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Schlüsselzuweisungen Dieser Prozentsatz ist der Betrag, der in der Haushaltssatzung des Rhein-Erft-Kreises für die Mehrbelastung im ÖPNV in jeder Kommune festgesetzt wird. Je nach Steuerkraft einer Kommune und dem ermittelten Mehrbedarf wird es hier auch zu einem unterschiedlichen Umlagesatz für die Kommunen kommen. . Ob und welche finanziellen Nachteile entstehen werden, wenn die Ortserschließung aus den Regionalbuslinien herausgenommen wird, kann von Seiten der Verwaltung derzeit nicht beurteilt werden. Dies kann durch externe Gutachtertätigkeit erfolgen. Daher wird vorgeschlagen, dass sofern einerseits der Nahverkehrsplan eine Linienbündelung vorsieht, die eine Ausschreibung dieser Linienpakete vorbereitet sowie andererseits eine Herausnahme der Ortserschließung durch die Gremien des Kreises beschlossen wird, durch einen Gutachter prüfen zu lassen, ob bei einer Herausnahme der Ortsbuslinien diese Busverkehre durch eine Stadtbusgesellschaft in Eigenregie kostengünstiger durchgeführt werden können. Hierbei soll geprüft werden, wie sich die Einrichtung einer Stadtbusgesellschaft allein für die Stadt Bedburg auswirkt und welche Vor- und Nachteile die Einrichtung einer Stadtbusgesellschaft mit den Kommunen Elsdorf und Bergheim bringen könnten, die dann wesentliche Teile eines Linienbündels der drei Kommunen selbst abwickeln könnte. Nach Einholung der entsprechenden Angebote sollen diese noch einmal zur Beratung vorgelegt werden, um eine Kostenentscheidung hinsichtlich der Gutachtertätigkeit zu treffen. Weiterhin soll die Gründung einer Stadtwerkegesellschaft geprüft werden. Hierdurch könnten verbesserte Synergieeffekte und Kostenverrechnungspotenziale zwischen verschiedenen städtischen Aufgabenbereichen genutzt werden. Die Gründung einer Stadtwerkegesellschaft liegt im Zuständigkeitsbereich des Haupt- und Finanzausschusses. Die Angelegenheit zu Punkt 3 wird daher in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-80/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Bedburg, den 17. April 2015 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter ----------------------------------Herbert Baum ----------------------------------Sascha Solbach Kämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-80/2015 Seite 4