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Beschlussvorlage (Künftige Unterbringung der Asylbewerber)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
377 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
06.05.15, 18:01
Aktualisiert
06.05.15, 18:01

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-83/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.05.2015 Betreff: Künftige Unterbringung der Asylbewerber Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Anmietung von privatem Wohnraum – hier die Objekte A – D – nach Bedarf anzumieten. 2. Asylbewerber – besonders Familien mit Kindern – bei der Anmietung eines geeigneten Wohnraumes zu unterstützen, sofern die Kosten unterhalb der Angemessenheitsgrenzen liegen und sich hierdurch eine spürbare Entlastung sowohl in der Belegungssituation als auch bei den zu übernehmenden Kosten der Unterkunft liegen. Weiterhin empfiehlt der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss dem Rat der Stadt Bedburg zur möglichen Errichtung einer weiteren Unterkunft für Asylbewerber folgende Standtorte in der Reihenfolge 1. 2. 3. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung hat bereits in mehreren Sitzungen des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses sowie zuletzt im Rat der Stadt Bedburg auf die Situation der Flüchtlinge in der Stadt Bedburg aufmerksam gemacht. Auf die entsprechenden Vorlagen (WP9-122/2014, WP9-211/2014 sowie WP9-55/2015) wird verwiesen. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 beschlossen, zur künftigen Unterbringung der Asylbewerber – soweit möglich – privaten Wohnraum anzumieten und zu nutzen. Weiterhin soll der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss über den Standort für einen möglicherweise erforderlichen Neubau zur weiteren Unterbringung von Asylbewerbern beraten. Die notwendigen Mittel für die künftige Unterbringung der Asylbewerber wurde im Haushaltplan 2015 bereitgestellt. Aktuelle Situation Im Jahr 2014 sind der Stadt Bedburg 77 neue Asylbewerber zugewiesen worden; für den gleichen Zeitraum waren 39 Abgänge zu verzeichnen. Im ersten Quartal des Jahres 2015 (Januar – März) sind bei 13 Abgängen 46 neue Zuweisungen zu verzeichnen gewesen. Im April (Stand 22.04.2015) sind bislang bei 10 Abgängen 7 neue Asylbewerber durch die zuständige Bezirksregierung Arnsberg zugewiesen worden. Auf die nachfolgende Tabelle für das Jahr 2015 wird verwiesen: Monat 01/2015 02/2015 03/2015 04/2015 * Zugang 10 27 9 7 53 Abgang 5 2 6 10 23 Saldo +5 +25 +3 -3 +30 *(Stand 22.04.2015) Aktuell (Stand 22.04.2015) sind damit insgesamt 128 Personen der Stadt Bedburg zugewiesen; davon sind 121 in städtischen Unterkünften und sieben in privatem Wohnraum untergebracht. Die derzeit zur Verfügung stehenden städtischen Unterkünfte verfügen über eine maximale Kapazität von 181 Plätzen. Damit stehen gegenwärtig noch 60 Plätze zur Unterbringung weiterer Asylbewerber zur Verfügung (Stand: 22.04.2015). Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass bei einer vollständigen Belegung Familien voraussichtlich nicht mehr im Verband belassen werden können. Nutzung städtischer Gebäude Derzeit werden die Räumlichkeiten folgender städtischer Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt:  Erkelenzer Straße (Schul- und Kindergartengebäude)  Gommershovener Weg (zwei Doppelhaushälften)  Lindenstraße (ehemaliger Toom-Markt)  Pannengasse (zwei Doppelhaushälften Da der ehemalige Toom-Markt mit einer maximalen Belegung von 56 Personen (tatsächliche Belegung Stand 22.04.2015: 48) voraussichtlich nur noch bis Ende 2015 zur Verfügung steht, würde sich die Anzahl der freien Plätze von 60 (s. oben) auf – Stand 22.04.2015 – 12 verringern. Beschlussvorlage WP9-83/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Eine Erweiterung der Platzzahlen ist auch unter Berücksichtigung der Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dringend notwendig. Fiktiv erwartete Zuweisungen Um einen ungefähren Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten einschätzen zu können, wurde anhand der Zuweisungen der Jahre 2012 – Februar 2015 die zu erwartenden weiteren Zuweisungen für die Jahre 2015 und 2016 fiktiv berechnet. Aufgrund der teilweise extrem unterschiedlichen Anzahl von Zuweisungen in den einzelnen Monaten wird dadurch versucht, eine Überdimensionierung im Unterbringungssegment zu vermeiden. Aufgrund der oben genannten Parameter wurde ein Bedarf zur Unterbringung bis zum 31.12.2015 von insgesamt 195 Asylbewerbern ermittelt, bis zum 31.12.2016 hat sich die Zahl bei gleichbleibender Zuweisungsrate auf notwendige 350 Plätze erhöht. Durch die in den Monaten März und April diesen Jahres (Stand 22.04.2015) geringe Zuweisung verringert sich die Zahl wie folgt: fiktiv ermittelte Platzzahl bis 31.12.2015 189 fiktiv ermittelte Platzzahl bis 31.12.2016 338 Das BAMF hat bereits im Februar 2015 eine neue Prognose über die Flüchtlingszahlen veröffentlicht. Die sich daraus für die Stadt Bedburg ergebenden – höheren – Flüchtlingszahlen stimmen mit den oben dargestellten errechneten Zahlen überein. Die Berechnung der fiktiv zu erwartenden Asylbewerber wird aufgrund der tatsächlichen Zuweisungen monatlich aktualisiert. Anmietung von privatem Wohnraum Wie bereits erwähnt hat der Rat der Stadt Bedburg die Unterbringung der Asylbewerber – soweit dies möglich ist – in privatem Wohnraum, beschlossen. Bereits im November vergangenen Jahres wurden alle bekannten und großen Wohnungsanbieter des Stadtgebietes angeschrieben und um entsprechende Rückmeldung gebeten. Von den möglicherweise in Frage kommenden Gebäuden, die dem Rat der Stadt Bedburg als nicht-öffentliche Auflistung zugekommen ist, sind aktuell drei Objekte verblieben. Die anderen Objekte werden entweder nicht vermietet bzw. sind als Unterkünfte nicht nutzbar oder sind von der Bausubstanz in einem Zustand, in dem ein erheblicher Einsatz finanzieller Mittel vor einer Nutzung erforderlich wäre (sog. `Schrott- Immobilien´). Die verbleibenden Objekte werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Objekt A Kaster 200 Ortsteil m² Kosten (pro m²) (pro Monat) max. Belegungszahl  Kosten/Person Objekt B Bedburg 92 Objekt C Bedburg 154 (8 Wohnungen) 22 798,00 € inkl. NK & HK 5 64,00 € 160,00 € 3.500,00 € (zzgl. HK & NK) rd. 70 (je nach Zuschnitt) rd. 50,00 € - 125,00 € rd. 7€/m² inkl. NK 1.400,00 € Objekt D Kaster 76 werden mitgeteilt noch 3-4 Der Anbieter des Objektes A teilte mit, dass eine Vermietung für den Zweck der Unterbringung von Asylbewerbern kurzfristig nicht mehr möglich ist, da das Objekt in vier Wohneinheiten aufgeteilt werden soll. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im August diesen Jahres beginnen. Nach der Aufteilung besteht aber weiterhin die Möglichkeiten, das Objekt mit den neuen vier Beschlussvorlage WP9-83/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Wohneinheiten für die Unterbringung von Asylbewerbern anzumieten. Ob und wie sich die Kosten verändern, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Hinsichtlich des Objektes C wird darauf hingewiesen, dass die Anmietung der acht Wohneinheiten nur als Ganzes möglich ist und einen längeren Zeitraum umfassen soll. Die Kostenspanne pro Person ergibt sich aus der flexiblen Belegungsmöglichkeit. Das Objekt D könnte seitens der Stadt angemietet werden. Die Eigentümer möchten die Wohneinheit jedoch nur unter der Voraussetzung vermieten, dass diese für die Unterbringung von Familien genutzt wird, die sich im Asylverfahren befinden. Hintergrund hierfür ist die Lage der Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus. Ein Besichtigungstermin steht noch aus. Laut Eigentümer müssten ggf. noch Schönheitsreparaturen vorgenommen werden. Die Verwaltung wird telefonisch vermehrt über frei werdenden Wohnraum informiert, belastbare Angebote sind bislang jedoch nicht weiter eingegangen. Ebenfalls wird der freie Wohnungsmarkt durch Internetportale wie z. B. immobilienscout24.de sondiert. Sofern dort angemessener Wohnraum angeboten wird, wird die Möglichkeit einer städtischen Anmietung zur Unterbringung von Asylbewerbern eruiert. Sofern Asylbewerber selber Wohnraum anmieten, hat auch dieser den Angemessenheitsanforderungen, die im Bereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu entsprechen. Mögliche Standorte zur Errichtung weiterer Unterkünfte sowie Art der Unterkünfte Auch wenn seitens der Politik eine Unterbringung der Asylbewerber möglichst in privatem Wohnraum gewünscht ist, ist dies nach derzeitigem Stand aufgrund von mangelnden angemessenen Wohnraums nicht möglich. Ebenfalls ist zu bedenken, dass neben anerkannten Asylbewerbern, die in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen und eigenen Wohnraum anmieten können, auch andere finanziell nicht gut situierte Bürgerinnen und Bürger auf angemessenen und damit bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Sollten anerkannte Asylbewerber keinen angemessenen Wohnraum finden, verbleiben sie in den Unterkünften. Eine Entlastung der Unterbringungssituation kommt dann nicht zum Tragen. Eine Anmietung sämtlicher Wohnungen, die nach den Gesichtspunkten des SGB XII angemessen sind, hätte daher lediglich eine Problemverschiebung zur Folge. Des Weiteren wird verwaltungsseitig angemerkt, dass Asylbewerber grundsätzlich Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen (§ 53 Asylverfahrensgesetz). in Aufgrund der absehbaren Auslastung der bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte und der sich durch die Anmietung von privatem Wohnraum ergebenden geringen Entlastung der Unterbringungssituation sind mögliche Standorte zur Errichtung weiterer Unterkünfte festzulegen. Die hierzu gemachten Ausführungen des jetzigen Fachdienstes 5 sind der Vorlage WP9-55/2015 entnommen und werden der Übersichtlichkeit nochmals dargestellt. Sportplatz Lipp pro  Gute Größe und Zuschnitt (etwa 7.000 m²)  Fläche ist im Eigentum der Stadt Beschlussvorlage WP9-83/2015 Seite 4 STADT BEDBURG      Sitzungsvorlage Seite: 5 ohne Planverfahren genehmigungsfähig Vermarktung zu Wohnbebauung derzeit aus Immissionsgründen schwierig Erschließung durch Straße Am Pützbach möglich städtebaulich integrierte Lage Bau in 3 Bauabschnitten mit über 200 Personen flächenmäßig denkbar contra  bei Bebauung auf hinterem Grundstücksteil wäre Lärmschutz erforderlich  hochwasserangepasste Bebauung empfohlen oder Grundstücksaufschüttung erforderlich  erforderliche Modellierung des Pützbaches für den vorbeugenden Hochwasserschutz inkl. Genehmigungsverfahren Fläche Humboldtstraße 2 – 4 (hinter Trinkgut) pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.800 m²)  geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn  Stadt hat Rückerwerbsrecht  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden contra  muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen (Errichtung eines 2. oder 3. Baukörpers vorliegend kritisch)  Fläche muss zunächst erworben werden  Abstimmung mit Wasserbehörde erforderlich, da im Überschwemmungsgebiet nach Prognose Grundwasserwiederanstieg  Prüfung Standfestigkeit erforderlich Ackerfläche zwischen Multihalle und Sportplatz „Am Tiergarten“ in Kaster pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)  geringes Konfliktpotenzial durch Nachbarn  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden  kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich Ackerfläche Herderstraße (südlich angrenzend an Josef-Balduin-Arena) pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 4.000 m²)  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden  kurzfristige Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich Beschlussvorlage WP9-83/2015 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich Grundstück zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie (schräg hinter Glas Stadler) pro  ausreichendes Flächenangebot  Fläche ist im Besitz der Stadt (von der DB erworben)  Alternativnutzung der Fläche drängt sich bisher nicht auf  Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra  zunächst Freistellungsverfahren nach § 18 Abs. 2 AEG erforderlich  schlechte soziale Kontrolle  Aufwändige Erschließung  Aufwändige Freilegung der Fläche (Bewuchs, Gleisschotter)  Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung Fläche am Schwarzen Weg hinter der evangelischen Kirche Kaster pro  ausreichendes Flächenangebot  Fläche ist im Eigentum der Stadt  Bisher lediglich landwirtschaftlich genutzt contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich  Bebauungsplanänderung erforderlich  Aufwändige Erschließung  Abstimmung mit RWE erforderlich wg. Bebauung im Bereich Kasterer Sprung  Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung  Nähe zur Wohnbebauung an der Barbarastraße / Kurt-Schumacher-Straße städtebaulich bedenklich  kein optimaler Flächenzuschnitt (schmal) Städtische Gewerbeflächen an der Adolf-Silverberg-Straße oder St.-Florian-Straße pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.000 - 3.800 m²)  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden contra  Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen  Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe  muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen Beschlussvorlage WP9-83/2015 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Darüber hinaus weist der FD 5 für den Fall, dass Container auf bereits befestigten städtischen Flächen aufgestellt werden (Parkplätze, Kirmes- /Schützenplätze, etc.), auf nachfolgende, sensibel zu betrachtende Punkte hin:  Nutzungskonkurrenzen durch eine voraussichtlich nicht nur vorübergehende Aufstellung (Provisorium als Dauerzustand)  Privatsphäre der Flüchtlinge / Asylbewerber  Ausreichende Absicherung / Abgrenzung der Unterkünfte (Einfriedung etc.)  Menschenwürdigkeit der Unterbringung  erforderliche Erschließung (Kanal, Strom, Gas, Wasser)  hinreichend gestalterische Einbindung in das Umfeld Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass bei einer notwendigen Errichtung auch immer von einem vorgeschalteten Baugenehmigungsverfahren sowie der Ausschreibung und Bauzeit auszugehen ist (mindestens sechs Monate). Neben einem möglichen Standort ist jedoch auch über die Art der ggf. zu errichtenden Unterkunft zu entscheiden. Die in der Vorlage WP9-55/2015 gemachten Ausführungen werden diesbezüglich tabellarisch zusammengefasst. sog. Containerlösungen Neubau Modulbauweise Anmietung Kauf Platzzahl 50 72 rd. 72 Kosten (circa) 110.000 jährlich zzgl. 22.000,00 € einmalige Kosten (Transport, Aufbau, etc.) 795.000,00 € 1.840.000,00 € 10 Jahre 20 Jahre 92,00 € 106,00 € Nutzungsdauer Kosten/Person 220,00 € (erstes Jahr) 183,34 € (jedes weitere Jahr, bei gleichbleibender Miete ) Vorteile  Zeitaufwand bei der Errichtung  Flexible Erweiterungsmöglichkeiten Nachteile  unflexible Raumaufteilung  kürzere Nutzungsdauer Beschlussvorlage WP9-83/2015  Flexibilität der Modulgrößen und der sich daraus ergebenden Wohnungsgrößen  Zeitaufwand der Errichtung Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Zusammenfassung Die Verwaltung spricht sich aufgrund der vorgenannten Ausführungen dafür aus, vorrangig die genannten Objekte zur Unterbringung der Flüchtlinge anzumieten. Da mit einem erkennbaren Rückgang der Zuweisungen derzeit nicht gerechnet werden kann und die Kapazitäten der Unterbringungsmöglichkeiten in städtischen Unterkünften bei Aufgabe des ehemaligen Toom-Marktes nach aktuellem Stand so gut wie erschöpft sind und auch die Anmietung auf dem privatem Wohnungsmarkt keine spürbare Entlastung in der Belegungssituation bringt, sieht die Verwaltung dringenden Handlungsbedarf, dem Rat der Stadt Bedburg mindestens einen möglichen Standort für die ggf. notwendige Errichtung einer neuen Asylbewerberunterkunft zu empfehlen. Auch wenn derzeit in den städtischen Unterkünften noch 60 Plätze zur Verfügung stehen, wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass eine Zuweisung eine Vorlaufzeit von max. vierzehn Tagen hat. Sofern sich  auf dem freien Wohnungsmarkt keine weiteren Möglichkeiten zur Anmietung von geeignetem Wohnraum ergeben und  die Unterkünfte in Gänze belegt sind, wären dann neu zugewiesene Asylbewerber in anderen städtischen Unterkünften (wie z. B. Sporthallen) unterzubringen. Nach den fiktiv ermittelten Zuweisungen und der derzeitigen Platzzahl käme dies nach aktuellem Stand bereits im November diesen Jahres zum Tragen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja  Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Claudia Gömpel stellv. Fachdienstleiterin Beschlussvorlage WP9-83/2015 ---------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 8