Daten
Kommune
Wesseling
Größe
90 kB
Datum
07.02.2012
Erstellt
17.01.12, 06:45
Aktualisiert
01.02.12, 06:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
2/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung des Vertrags über die Finanzierung von Plätzen in der katholischen Kindertageseinrichtung
St. Andreas, In der Flecht 53
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
02.01.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 2/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
02.01.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Änderung des Vertrags über die Finanzierung von Plätzen in der katholischen Kindertageseinrichtung St.
Andreas, In der Flecht 53
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat folgendes zu beschließen:
1. Der Vertrag über die Finanzierung von Plätzen in der katholischen Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht, wird in der überarbeiteten Fassung beschlossen.
2. Der Vertrag wird erst ab Inbetriebnahme der von der Stadt finanzierten Gruppenform I wirksam.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 18.05.11 die Vertragsänderungen zur Finanzierung von
Plätzen in der katholischen Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht, erörtert. Der Rat hat den geänderten Formulierungen anschließend zugestimmt.
Am 25.10.11 hat sich die zuständige Hauptabteilung des Generalvikariates mit dem Vertrag grundsätzlich
einverstanden erklärt. Das Generalvikariat bittet die Stadt Wesseling jedoch um eine andere Formulierung in
Ziffer 5 des Vertrages.
Die aktuelle Fassung der Ziffer 5 lautet:
„ Dieser Vertrag gilt ab dem 01.08.2011 und läuft längstens für einen Zeitraum von 20 Jahren. Er ist von
jeder Vertragspartei jeweils am Ende eines Kindergartenjahres kündbar. Die schriftliche Kündigungserklärung muss mindestens 12 Monate vorher dem Vertragspartner zugegangen sein.“
Das Generalvikariat schlägt folgende Formulierung vor:
„ Dieser Vertrag gilt ab dem 01.08.2011 und läuft für einen Zeitraum von 20 Jahren. Anschließend ist er von
jeder Vertragspartei jeweils am Ende eines Kindergartenjahres kündbar. Die schriftliche Kündigungserklärung muss mindestens 12 Monate vorher dem Vertragspartner zugegangen sein.“
Anmerkung:
Der Rat hat am 26.09.2009 beschlossen, den Trägeranteil für 25 Plätze für Kinder im Alter von 3-6 Jahren
(Gruppenform 3b) für einen Zeitraum von 20 Jahren zu übernehmen. Das Generalvikariat bittet darum, dass
dieser Beschluss nun in den geänderten Vertrag (Folgevertrag) übernommen und entsprechend formuliert
wird.
2. Lösung
Die Bitte des Generalvikariates steht nicht im Widerspruch mit dem Vorhaben des Rates und der Verwaltung, den U3 Ausbau der Kindertageseinrichtung St. Andreas, In der Flecht, zu unterstützen. Auch der aktuelle Vertragsvorschlag sieht eine Laufzeit bis 20 Jahre vor. Da auch die Zweckbindung der Investitionsförderrichtlinien des Landes NRW ebenfalls 20 Jahre beträgt, sollte dem Wunsch des Generalvikariates auf Änderung der Formulierung in Ziffer 5 entsprochen werden.
Da der U3 Ausbau wegen fehlender Landeszuweisungen noch nicht begonnen hat, schlägt die Verwaltung
vor, den Vertragsbeginn und die Vertragslaufzeit erst mit der Inbetriebnahme der U3-Gruppe wirksam werden zu lassen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Formulierungsänderung im Vertrag hat keine finanziellen Mehrbelastungen zur Folge.