Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
13/2005
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
federführendes Amt:
32 Ordnungsamt
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
24. Mai 2005
Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlaß
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
9. Juni 2005
Rat
30. Juni 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Gemeinden haben nach den Vorschriften des Ladenschlußgesetzes die Möglichkeit, für das
Gemeindegebiet bis zu 4 Sonntage im Jahr als sog. „verkaufsoffene“ Sonntage freizugeben, wobei die
Freigabe auch ortsteilweise erfolgen kann.
Mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 21. Dezember 1994, zuletzt geändert am 31.03.2000, hat die
Gemeinde Leopoldshöhe die Voraussetzungen geschaffen, Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an
Sonntagen offenzuhalten.
Dies sind für den nördlichen Gemeindebereich die Sonntage im Rahmen des Frühlings- und Herbstmarktes
und für den südlichen Gemeindeteil (Ortsteile Asemissen, Bechterdissen und Greste) die Sonntage während
der Mittelstandsschau und des Martinsmarktes.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung ist nunmehr aus verschiedenen Gründen neu zu fassen.
So sind in der bisherigen Verordnung nur die jeweiligen Anlässe und keine genauen Zeiträume genannt.
Zum anderen enthält die bisherige Verordnung noch die Regelung, daß die Verkaufsstellen an dem
Samstag, der dem verkaufsoffenen Sonntag vorausgeht, ab 14.00 Uhr zu schließen sind. Diese Regelung ist
mit der Novellierung des Ladenschlußgesetzes entfallen.
Weiterhin soll ab diesem Jahr ein ortsteilübergreifendes Sommerfest stattfinden, an dem auch die beiden
örtlichen Werbegemeinschaften beteiligt sind. Dieses Sommerfest soll an jedem 1. Sonntag im September
durchgeführt werden, wobei Verkaufsstellen im gesamten Gemeindegebiet offengehalten werden können.
Dieser Tag ist zusätzlich in die Verordnung aufzunehmen.
Ein entsprechender Entwurf der Ordnungsbehördlichen
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass ist beigefügt.
Verordnung
über
das
Offenhalten
von
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass zu beschließen.
Schemmel