Daten
Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
06.05.15, 18:01
Aktualisiert
06.05.15, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9-94/2015
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 96 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
19.05.2015
Betreff:
Mitteilung aus dem Bereich des Wohnungsamtes
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Sachstand Obdachlosenunterkunft Kurt-Schumacher-Straße 1
Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH ist Besitzerin des Objektes KurtSchumacher-Straße 1 in Kaster. Das Gebäude wurde in den 1970 Jahren errichtet und wird seit
Beginn des Mietverhältnisses von der Stadt Bedburg für die übergangsweise Unterbringung von
Obdachlosen genutzt. Vor rd. drei Jahren erfolgte eine Komplettrenovierung, die Bausubstanz ist
gut.
Das Gebäude ist auf insgesamt zwölf Wohnungen mit einer Wohnfläche von rd. 582 m² aufgeteilt.
Derzeit sind insgesamt drei Wohnungen durch den Fachdienst 6 vermietet; zwei Wohnungen
stehen als Notunterkünfte zur Verfügung und befinden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand
mit entsprechender Ausstattung. Um im Ernstfall auch außerhalb der Dienstzeiten durch die
Bergheimer Rettungswache Bedburger Bürgerinnen und Bürger unterbringen zu können, wurden
entsprechende Zutrittsmöglichkeiten geschaffen.
Weitere drei der zwölf Wohnungen werden als Gemeinschaftsunterkünfte für Einzelpersonen
genutzt, denen ansonsten die Obdachlosigkeit droht. Hier erfolgt eine geschlechterspezifische
Trennung. Zwei weitere Erwachsene sind im Familienverbund in einer der Wohnungen
eingewiesen. Die verbleibenden drei Wohnungen sind vor einer erneuten Nutzung wieder
herzurichten und auszustatten.
In den vermieteten Wohnungen leben auch Minderjährige. Die im Fachdienst 3 eingehenden
Beschwerden thematisieren überwiegend das Verhalten der Minderjährigen bzw. den Umgang der
Eltern mit den Kindern. Das Jugendamt wird in solchen Fällen unterrichtet. Konkrete
Beschwerden, die sich gegen die zugewiesenen Personen richten, liegen gegenwärtig nicht vor.
Derzeit sind in dem Haus zehn Personen zugewiesen; die vermieteten Wohnungen werden nicht
mit berücksichtigt. Seit Januar 2012 sind durchschnittlich acht Personen in der Obdachlosenunterkunft eingewiesen.
Auch wenn gerade die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte geringere Anforderungen stellen,
so ist anzumerken, dass die Müllablagerungen außerhalb des Gebäudes nur schwerlich den
Bewohnern zugeordnet werden können. Auszuschließen ist hierbei nicht, dass das Grundstück
von anderen Personen als Müllablageplatz zweckentfremdet wird. Hinsichtlich der Müllablagerungen erfolgen regelmäßige Kontrollen des Bauhofes.
Die sich derzeit in der Nutzung befindlichen Wohnungen sind in einem ordnungsgemäßen
Zustand. Auch die für Notfälle vorgesehenen Wohnungen sind beide sofort nutzbar.
Ein Handlungsbedarf wird verwaltungsseitig derzeit nicht gesehen; Beschwerden liegen gegenwärtig keine vor.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Mitteilungsvorlage WP9-94/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Claudia Gömpel
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Sascha Solbach
stellv. Fachdienstleiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP9-94/2015
Seite 3