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Mitteilungsvorlage (Mitteilung aus dem Bereich des Wohnungsamtes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
34 kB
Datum
19.05.2015
Erstellt
06.05.15, 18:01
Aktualisiert
06.05.15, 18:01
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-94/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 96 10 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 19.05.2015 Betreff: Mitteilung aus dem Bereich des Wohnungsamtes Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Sachstand Obdachlosenunterkunft Kurt-Schumacher-Straße 1 Die Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH ist Besitzerin des Objektes KurtSchumacher-Straße 1 in Kaster. Das Gebäude wurde in den 1970 Jahren errichtet und wird seit Beginn des Mietverhältnisses von der Stadt Bedburg für die übergangsweise Unterbringung von Obdachlosen genutzt. Vor rd. drei Jahren erfolgte eine Komplettrenovierung, die Bausubstanz ist gut. Das Gebäude ist auf insgesamt zwölf Wohnungen mit einer Wohnfläche von rd. 582 m² aufgeteilt. Derzeit sind insgesamt drei Wohnungen durch den Fachdienst 6 vermietet; zwei Wohnungen stehen als Notunterkünfte zur Verfügung und befinden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand mit entsprechender Ausstattung. Um im Ernstfall auch außerhalb der Dienstzeiten durch die Bergheimer Rettungswache Bedburger Bürgerinnen und Bürger unterbringen zu können, wurden entsprechende Zutrittsmöglichkeiten geschaffen. Weitere drei der zwölf Wohnungen werden als Gemeinschaftsunterkünfte für Einzelpersonen genutzt, denen ansonsten die Obdachlosigkeit droht. Hier erfolgt eine geschlechterspezifische Trennung. Zwei weitere Erwachsene sind im Familienverbund in einer der Wohnungen eingewiesen. Die verbleibenden drei Wohnungen sind vor einer erneuten Nutzung wieder herzurichten und auszustatten. In den vermieteten Wohnungen leben auch Minderjährige. Die im Fachdienst 3 eingehenden Beschwerden thematisieren überwiegend das Verhalten der Minderjährigen bzw. den Umgang der Eltern mit den Kindern. Das Jugendamt wird in solchen Fällen unterrichtet. Konkrete Beschwerden, die sich gegen die zugewiesenen Personen richten, liegen gegenwärtig nicht vor. Derzeit sind in dem Haus zehn Personen zugewiesen; die vermieteten Wohnungen werden nicht mit berücksichtigt. Seit Januar 2012 sind durchschnittlich acht Personen in der Obdachlosenunterkunft eingewiesen. Auch wenn gerade die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte geringere Anforderungen stellen, so ist anzumerken, dass die Müllablagerungen außerhalb des Gebäudes nur schwerlich den Bewohnern zugeordnet werden können. Auszuschließen ist hierbei nicht, dass das Grundstück von anderen Personen als Müllablageplatz zweckentfremdet wird. Hinsichtlich der Müllablagerungen erfolgen regelmäßige Kontrollen des Bauhofes. Die sich derzeit in der Nutzung befindlichen Wohnungen sind in einem ordnungsgemäßen Zustand. Auch die für Notfälle vorgesehenen Wohnungen sind beide sofort nutzbar. Ein Handlungsbedarf wird verwaltungsseitig derzeit nicht gesehen; Beschwerden liegen gegenwärtig keine vor. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Mitteilungsvorlage WP9-94/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Claudia Gömpel ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Sascha Solbach stellv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-94/2015 Seite 3