Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
25/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
federführendes Amt:
60 Bauamt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
24. November 2009
17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Öffentlicher Golfplatz)
Bereich: zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe – Greste
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
5. Juli 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Herr Ralph Lehbrink, Solterbergstraße 123 in 32602 Vlotho, beabsichtigt als Vorhabenträger südlich des
Ortsteiles Leopoldshöhe einen öffentlichen Golfplatz mit einer Übungsanlage und der notwendigen
Infrastruktur zu errichten. Das heißt, jedermann kann ohne sich einem Club anschließen zu müssen, auf der
geplanten Anlage dem Golfsport nachgehen.
Der Vorhabenbereich liegt im Süden des Orsteiles Leopoldshöhe im Anschluss an die Wohnbebauung,
östlich der Hauptstraße (L 751), beidseitig der Straße „Im Evenhauser Holz“ (K 20) und im Osten wird das
Gelände durch landwirtschaftliche Flächen bzw. durch das „Evenhauser Holz“ begrenzt.
Vorgesehen sind 9 Spielbahnen, eine Übungsanlage sowie die erforderliche Infrastruktur wie Zufahrt,
Parkplätze, Aufenthalts- und Sozialräume. Letztere können in vorhandenen Gebäuden realisiert werden. Die
Gesamtfläche der geplanten Anlage umfasst ca. 35,4 ha, davon entfallen rd. 13,5 ha auf die Spielbereiche
und Erschließung. Nördlich der K 20 („Im Evenhauser Holz“) sind die 9 Spielbahnen geplant, zwei Par 3
Bahnen, sechs Par 4 Bahnen und eine Par 5 Bahn in einer Gesamtlänge für die Herren von 2.552 m. Für 9
Spielbahnen ergibt sich somit ein Par 35 und für 18 Bahnen (die 9 Bahnen werden 2 mal gespielt) ergibt sich
eine Par 70-Anlage, bei einer Gesamtlänge von 5.104 m.
Der Vorhabenbereich / Änderungsbereich grenzt unmittelbar südlich an die Wohnbebauung „Rosenhagen“
an. Im Westen wird die Fläche durch die L 751 begrenzt. Im Süden verläuft die K 20, sie trennt die
Spielbahnen von der südlich der Kreisstraße geplanten Übungsanlage. Im Osten grenzen ein Feldgehölz
sowie weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
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Das Gelände soll über eine vorhandene Feldzufahrt südlich der K 20 erschlossen werden. Die Spielbahnen
nördlich der K 20 sind über eine vorhandene Unterführung erreichbar. Aufenthaltsräume, Sozialräume und
Pflegemaschinen sollen in einem vorhandenen Gebäude untergebracht werden.
Nachweispflichtig sind 44 PKW-Stellplätze. Die Parkplätze sollen südlich der K 20 als Schotterrasenfläche
angelegt werden.
Bei dem Vorhabenbereich / Änderungsbereich handelt es sich um intensiv genutzte landwirtschaftliche
Flächen, die sich überwiegend als Ackerflächen bzw. als intensiv genutzte Wiesen und Weideflächen
darstellen.
Vorhandene Gebäude können für Aufenthalts- und Sozialräume der Sportler und Mitarbeiter und zur
Unterbringung von Pflegemaschinen genutzt werden.
Eingriffe in Natur und Landschaft sind nur im geringen Umfang erforderlich, da überwiegend intensiv
genutzte landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die Topographie der Landschaft ist
für einen Golfplatz sehr gut geeignet.
Vorhandene wertvolle landschaftliche und ökologische Strukturen bleiben im vollen Umfang erhalten,
werden zum Teil vernetzt und mit Pufferzonen ausgestattet. (Absprache Untere Landschaftsbehörde).
Das Gelände ist verkehrsmäßig sehr gut erreichbar, die Entfernung zum nächsten Autobahnanschluss
beträgt ca. 8 km.
Da sich der Golfplatz direkt an den Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde Leopoldshöhe anschließt, ist
dieser für die Bürger sogar fußläufig erreichbar. Die Anlage bedeutet nicht nur einen wichtigen positiven
weichen Standortfaktor für die Gemeinde mit den weiter nach Westen gelegenen Gewerbe- und
Industriegebieten, sondern auch ein in der heutigen Zeit immer wichtiger werdendes Freizeitangebot.
Zurzeit ist das Gelände für Erholungssuchende nur mäßig erschlossen. Da das Gelände auch als Golfplatz
weiterhin frei zugänglich bleiben wird und vorhandene Wegebeziehungen aufrecht erhalten und miteinander
verbunden werden, bedeutet die Umwandlung eine erhebliche Attraktivitätssteigerung für die Erholung.
Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu erreichen, ist eine Änderung der
Darstellungen des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche,
Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz“ notwendig. Auf der Grundlage des geänderten
Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) soll die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt
werden. Auf eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) kann nach Rücksprache mit der
Baugenehmigungsbehörde (Kreis Lippe) aufgrund der landschaftsbezogenen Nutzung hier verzichtet
werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der Änderung des Flächennutzungsplanes werden nicht
anfallen.
Der Vorhabenträger hat sich bereit und in der Lage erklärt, die Kosten, die mit den Planungen zur
Erreichung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, vollständig zu tragen.
Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen zur äußeren und inneren Erschließung des
Änderungsbereiches gehen ebenso zu Lasten des Vorhabenträgers wie der Nachweis der notwendigen
Ausgleichs- und Ersatzflächen für den potenziellen Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt sowie
deren dauerhafte Pflege.
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Beschlussvorschlag:
1.)
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich und
südlich der Kreisstraße 20 („Im Evenhauser Holz“) zu ändern. Das Verfahren ist als 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes durchzuführen.
Hinweis:
Die Abgrenzung des räumlichen Bereiches der 17. Änderung ergibt sich aus der Übersicht in der
Begründung zu der 17. Änderung (Anlage A der Vorlage).
2.)
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig zu beteiligen.
Begründung der Beschlussvorschläge
Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu erreichen ist eine Änderung der Darstellungen
des Flächennutuzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche, Zweckbestimmung
Sportplatz / Golfplatz“ notwendig.
Das Änderungsverfahren ist einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange ist durchzuführen.
Schemmel
Anlagen
A
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
(Öffentlicher Golfplatz)
Begründung mit Planzeichnung
B
Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe