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Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Öffentlicher Golfplatz) Bereich: zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe - Greste hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Öffentlicher Golfplatz)
Bereich: zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe - Greste
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Öffentlicher Golfplatz)
Bereich: zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe - Greste
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlussvorlage (17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Öffentlicher Golfplatz)
Bereich: zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe - Greste
hier: - Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 25/2005 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses federführendes Amt: 60 Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 24. November 2009 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Öffentlicher Golfplatz) Bereich: zwischen den Ortsteilen Leopoldshöhe – Greste hier: - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 5. Juli 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Herr Ralph Lehbrink, Solterbergstraße 123 in 32602 Vlotho, beabsichtigt als Vorhabenträger südlich des Ortsteiles Leopoldshöhe einen öffentlichen Golfplatz mit einer Übungsanlage und der notwendigen Infrastruktur zu errichten. Das heißt, jedermann kann ohne sich einem Club anschließen zu müssen, auf der geplanten Anlage dem Golfsport nachgehen. Der Vorhabenbereich liegt im Süden des Orsteiles Leopoldshöhe im Anschluss an die Wohnbebauung, östlich der Hauptstraße (L 751), beidseitig der Straße „Im Evenhauser Holz“ (K 20) und im Osten wird das Gelände durch landwirtschaftliche Flächen bzw. durch das „Evenhauser Holz“ begrenzt. Vorgesehen sind 9 Spielbahnen, eine Übungsanlage sowie die erforderliche Infrastruktur wie Zufahrt, Parkplätze, Aufenthalts- und Sozialräume. Letztere können in vorhandenen Gebäuden realisiert werden. Die Gesamtfläche der geplanten Anlage umfasst ca. 35,4 ha, davon entfallen rd. 13,5 ha auf die Spielbereiche und Erschließung. Nördlich der K 20 („Im Evenhauser Holz“) sind die 9 Spielbahnen geplant, zwei Par 3 Bahnen, sechs Par 4 Bahnen und eine Par 5 Bahn in einer Gesamtlänge für die Herren von 2.552 m. Für 9 Spielbahnen ergibt sich somit ein Par 35 und für 18 Bahnen (die 9 Bahnen werden 2 mal gespielt) ergibt sich eine Par 70-Anlage, bei einer Gesamtlänge von 5.104 m. Der Vorhabenbereich / Änderungsbereich grenzt unmittelbar südlich an die Wohnbebauung „Rosenhagen“ an. Im Westen wird die Fläche durch die L 751 begrenzt. Im Süden verläuft die K 20, sie trennt die Spielbahnen von der südlich der Kreisstraße geplanten Übungsanlage. Im Osten grenzen ein Feldgehölz sowie weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. -2- Das Gelände soll über eine vorhandene Feldzufahrt südlich der K 20 erschlossen werden. Die Spielbahnen nördlich der K 20 sind über eine vorhandene Unterführung erreichbar. Aufenthaltsräume, Sozialräume und Pflegemaschinen sollen in einem vorhandenen Gebäude untergebracht werden. Nachweispflichtig sind 44 PKW-Stellplätze. Die Parkplätze sollen südlich der K 20 als Schotterrasenfläche angelegt werden. Bei dem Vorhabenbereich / Änderungsbereich handelt es sich um intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, die sich überwiegend als Ackerflächen bzw. als intensiv genutzte Wiesen und Weideflächen darstellen. Vorhandene Gebäude können für Aufenthalts- und Sozialräume der Sportler und Mitarbeiter und zur Unterbringung von Pflegemaschinen genutzt werden. Eingriffe in Natur und Landschaft sind nur im geringen Umfang erforderlich, da überwiegend intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen werden. Die Topographie der Landschaft ist für einen Golfplatz sehr gut geeignet. Vorhandene wertvolle landschaftliche und ökologische Strukturen bleiben im vollen Umfang erhalten, werden zum Teil vernetzt und mit Pufferzonen ausgestattet. (Absprache Untere Landschaftsbehörde). Das Gelände ist verkehrsmäßig sehr gut erreichbar, die Entfernung zum nächsten Autobahnanschluss beträgt ca. 8 km. Da sich der Golfplatz direkt an den Siedlungsschwerpunkt der Gemeinde Leopoldshöhe anschließt, ist dieser für die Bürger sogar fußläufig erreichbar. Die Anlage bedeutet nicht nur einen wichtigen positiven weichen Standortfaktor für die Gemeinde mit den weiter nach Westen gelegenen Gewerbe- und Industriegebieten, sondern auch ein in der heutigen Zeit immer wichtiger werdendes Freizeitangebot. Zurzeit ist das Gelände für Erholungssuchende nur mäßig erschlossen. Da das Gelände auch als Golfplatz weiterhin frei zugänglich bleiben wird und vorhandene Wegebeziehungen aufrecht erhalten und miteinander verbunden werden, bedeutet die Umwandlung eine erhebliche Attraktivitätssteigerung für die Erholung. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu erreichen, ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz“ notwendig. Auf der Grundlage des geänderten Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) soll die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt werden. Auf eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) kann nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde (Kreis Lippe) aufgrund der landschaftsbezogenen Nutzung hier verzichtet werden. Finanzielle Auswirkungen: Kosten für die Gemeinde Leopoldshöhe aufgrund der Änderung des Flächennutzungsplanes werden nicht anfallen. Der Vorhabenträger hat sich bereit und in der Lage erklärt, die Kosten, die mit den Planungen zur Erreichung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens verbunden sind, vollständig zu tragen. Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen zur äußeren und inneren Erschließung des Änderungsbereiches gehen ebenso zu Lasten des Vorhabenträgers wie der Nachweis der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzflächen für den potenziellen Eingriff in den Natur- und Landschaftshaushalt sowie deren dauerhafte Pflege. -3- Beschlussvorschlag: 1.) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, den Flächennutzungsplan im Bereich nördlich und südlich der Kreisstraße 20 („Im Evenhauser Holz“) zu ändern. Das Verfahren ist als 17. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Hinweis: Die Abgrenzung des räumlichen Bereiches der 17. Änderung ergibt sich aus der Übersicht in der Begründung zu der 17. Änderung (Anlage A der Vorlage). 2.) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB frühzeitig zu beteiligen. Begründung der Beschlussvorschläge Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu erreichen ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutuzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz“ notwendig. Das Änderungsverfahren ist einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist durchzuführen. Schemmel Anlagen A 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (Öffentlicher Golfplatz) Begründung mit Planzeichnung B Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe