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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 25/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,0 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ Auftraggeber: Ralph Lehbrink Solterbergstraße 123 32602 Vlotho Verfasser: Kortemeier & Brokmann Garten- und Landschaftsarchitekten GmbH Oststraße 92, 32051 Herford Bearbeiter: Dipl.-Ing. Michael Kasper Herford, Juni 2005 Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 1 INHALTSVERZEICHNIS 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung ..............................................................................3 2.0 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren ........................4 2.1 Vorhabensbeschreibung ....................................................................................4 2.2 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren....................................................6 2.3 Erschließung, Ver- und Entsorgung.................................................................10 2.4 Extensiv genutzte oder unbespielte Flächen ...................................................11 3.0 Grundstruktur des Untersuchungsgebietes .................................................................12 3.1 Geografische und politische Lage....................................................................12 3.2 Fachplanungen ................................................................................................12 3.3 Naturraum ........................................................................................................14 4.0 Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation und der zu erwartenden Umweltauswirkungen ...............................................................................15 4.1 Methodische Vorgehensweise .........................................................................15 4.2 Schutzgut Mensch/Gesundheit ........................................................................16 4.2.1 Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................16 4.2.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................16 4.3 Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt ......................................17 4.3.1 Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................17 4.3.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................21 4.4 Schutzgut Boden..............................................................................................24 4.4.1 Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................24 4.4.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................25 4.5 Schutzgut Wasser ............................................................................................27 4.5.1 Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................27 4.5.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................27 4.6 Schutzgut Klima/Luft ........................................................................................28 4.6.1 Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................28 4.6.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................29 4.7 Schutzgut Landschaft ......................................................................................30 4.7.1 Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................30 4.7.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................30 4.8 Kultur- und sonstige Sachgüter........................................................................31 4.8.1 Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................31 4.8.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................32 4.9 Wechselwirkungen ...........................................................................................32 4.10 Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................32 5.0 Nullvariante, Standortalternativen .................................................................................34 6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege......................................35 6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ...................................................35 6.2 Begrünungsmaßnahmen, Gestaltung der Roughflächen ................................36 6.3 Kompensation erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft........................................................................................................40 6.3.1 Ermittlung des erforderlichen Kompensationsflächenbedarfs .........................40 6.3.2 Nachweis von erforderlichen Kompensationsmaßnahmen .............................42 6.3.3 Monitoring ........................................................................................................43 Literaturverzeichnis Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 2 TABELLENVERZEICHNIS Tab. 1 Tab. 2 Tab. 3 Tab. 4 Tab. 5 Tab. 6 Tab. 7 Mögliche Auswirkungen von Bau, Anlage und Betrieb eines Golfplatzes Nach Spielbereichen differenzierte Darstellung der anlage und betriebsbedingten Wirkfaktoren Naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes Bilanz der Biotop- und Nutzungsstrukturen vorher/nachher Vergleich von Golf – Sportrasen mit landwirtschaftlich genutzten Wiesen (aus: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, 1989) Schutzwürdigkeit der Böden innerhalb der Vorhabensfläche Biotopwert im Ausgangs- und Planungszustand der Vorhabensfläche 6 8 19 22 23 25 41 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Planungsentwurf zum Neubau eines Golfplatzes in LeopoldshöheGreste (Spangemacher + Partner, Mai 2005) Prinzipskitze zur Darstellung der unterschiedlichen Spielbereiche Auszug GEP „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ (RP Detmold, 2004) ANLAGENVERZEICHNIS Anlage 1: Anlage 2: Bestandsplan Konflikt- und Maßnahmenplan (M 1:5.000) (M 1:2.000) 5 9 13 Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 3 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Herr Ralph Lehbrink, Solterbergstraße 123, 32602 Vlotho plant, in der Ortslage Leopoldshöhe-Greste den Neubau einer Golfsportanlage. Zur Vorbereitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baugenehmigung bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe. Nach den Vorgaben des § 2 Abs. 4 BauGB in der Fassung vom 20.07.2004 wird im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan eine Umweltprüfung durchgeführt. In der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt. Die einzelnen Arbeitsschritte der Umweltprüfung sind voll in das Bauleitplanverfahren integriert. Die Umweltprüfung ist damit als planungsbegleitendes Instrument angelegt, so dass eine frühzeitige Berücksichtigung umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung möglich sind. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet dabei gemäß § 2a BauGB einen Teil der Planbegründung und ist bei der Abwägung entsprechend zu berücksichtigen. Gemäß § 4 (1) wurden im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan seitens der Gemeinde Leopoldshöhe die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von dem geplanten Vorhaben unterrichtet und zur Äußerung, im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufgefordert. Der vorgesehene Untersuchungsrahmen wurde am 25.04.2005 im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Leopoldshöhe erörtert. Die eingegangenen Äußerungen wurden bei der Durchführung der Umweltprüfung berücksichtigt. Grundlage für die Ermittelung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkung bilden die Vorplanung zum Neubau des Golfplatzes (Spangemacher & Partner, Jan. 2005) und die geplante Darstellung im Flächennutzungsplan. Neben der Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen und den Aussagen zur Umweltoptimierung der Planung wurde im Rahmen der Umweltprüfung eine qualitative Einschätzung der erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen vorgenommen. Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ nach § 20 LPlG erforderlich. Der hiermit vorgelegte Umweltbericht dient beiden Verfahren gleichermaßen als Unterlage. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 4 2.0 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren ••• 2.1 Vorhabensbeschreibung Herr Lehbrink plant die Golfsportanlage als öffentlichen Golfplatz zu betreiben, das heißt, die Anlage ist für jedermann zugänglich, ohne in einen Golfklub eintreten zu müssen. Vorgesehen sind 9 Spielbahnen, eine Übungsanlage sowie die erforderliche Infrastruktur wie Zufahrt, Parkplätze, Aufenthalts- und Sozialräume. Letztere können in vorhandenen Gebäuden realisiert werden. Die Gesamtfläche der geplanten Anlage umfasst ca. 36 ha, davon entfallen rd. 13,5 ha auf die Spielbereiche und Erschließung. Der Vorhabensbereich grenzt unmittelbar südlich an die Wohnbebauung „Rosenhagen“ der Ortslage Leopoldshöhe-Greste an. Im Westen wird die Fläche durch die L 751 begrenzt. Im Süden verläuft die K 20, sie trennt die Spielbahnen von der südlich der Kreisstraße geplanten Übungsanlage. Im Osten grenzen ein Feldgehölz sowie weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das Gelände soll über eine vorhandene Feldzufahrt südlich der K 20 erschlossen werden. Die Spielbahnen nördlich der K 20 sind über eine vorhandene Unterführung erreichbar. Aufenthaltsräume, Sozialräume und Pflegemaschinen sollen in einem vorhandenen Gebäude untergebracht werden. Nachweispflichtig sind 44 PKW-Stellplätze. Die Parkplätze sollen südlich der K 20 als Schotterrasenfläche angelegt werden. Die folgende Abbildung zeigt die durch das Büro Spangemacher & Partner erarbeitete Vorplanung einschließlich der durch das Büro Kortemeier & Brokmann ergänzten Begrünungsmaßnahmen (Stand Mai 2005). Nach Spangemacher & Partner (Mai 2005) ergibt sich folgende Flächenbilanz: Gesamtfläche einschließlich LSG 2.2-12 (1,2 ha) 35,38 ha davon überbaute und versiegelte Flächen − bebaute Fläche (Abschlaghütte Driving Range) − Parkplatz incl. Zufahrt Zwischensumme: 0,013 ha 0,120 ha 0,133 ha • davon sehr intensiv genutzte Flächen − Abschläge − Grüns − Bunker − Wege i.M. 3 m breit − Putting Grün Zwischensumme: 0,270 ha 0,330 ha 0,320 ha 0,130 ha 0,060 ha 1,110 ha Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ • davon intensiv genutzte Flächen − Spielbahnen − Semirough − Driving Range − Spielfläche Annäherungsgrün 5 Zwischensumme 5,200 ha 4,000 ha 2,300 ha 0,400 ha 11,900 ha Gesamtsumme genutzter Flächen 13,143 ha Die verbleibenden Flächen außerhalb der Spielbereiche dienen der Sicherung ökologisch wertvoller Bereiche sowie der landschaftlichen Einbindung und Begrünung des Golfplatzes. Abb. 1 Planungsentwurf zum Neubau eines Golfplatzes in Leopoldshöhe-Greste (Spangemacher + Partner und Kortemeier & Brokmann, Mai 2005) Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ ••• 2.2 6 Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren Von dem oben beschriebenen Vorhaben oder durch einzelne Vorhabensbestandteile gehen unterschiedliche Wirkungen auf die zu betrachtenden Umweltschutzgüter aus. Die dabei entstehenden Wirkfaktoren können baubedingter, anlagebedingter oder betriebsbedingter Art sein und dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter mit sich bringen. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht zu den wesentlichen Wirkfaktoren des Vorhabens. Die tatsächlich zu erwartenden nachhaltigen Umweltauswirkungen werden in Kap. 4.0 ermittelt. Tab. 1 Mögliche Auswirkungen von Bau, Anlage und Betrieb eines Golfplatzes1 Wirkfaktor Wirkung Auswirkung betroffene Schutzgüter Baubedingt Baustelleneinrichtungen temporäre Überbauung/Flächenbeanspruchung Biotopverlust/-degeneration Tiere Pflanzen Boden Bodendegeneration durch Verdichtung/Veränderung Baustellenbetrieb Erdbauarbeiten Lärm und Abgase Beunruhigung der Tierwelt Tiere Boden Ab- und Auftrag von Bodenmassen, Geländeanpassungen Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Schadstoffeinträge und -anlagerung ggf. Verunreinigung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Verdichtung Wasser Boden ggf. Bodenerosion Biotopverlust/-degeneration Pflanzen Störung oder Vernichtung eines Tiere Teils der Pflanzendecke Anlagebedingt Baukörper und Nebenanlagen (Klubhaus, Nebengebäude, Verkehrserschließung, Parkplätze etc.) 1 Überbauung (Versiegelung) von Böden Biotopverlust, Veränderung der Standortverhältnisse, Zerschneidung von Lebensräumen Bodenverlust Tiere Pflanzen Boden Verringerung der Versickerungsrate, erhöhter Oberflächenabfluss Verlust von Gehölzflächen zur Ausgleichsfunktion Wasser Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Landschaft vgl. LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, 1989 Klima Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ Wirkfaktor Wirkung Auswirkung Anlage der Spielbahnen (Greens, Abschläge, Hindernisse etc.) Veränderung der Oberflächengestalt und Pflanzendecke (Aufschüttungen, Abgrabungen, Umgestaltung des Bewuchses) Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Veränderung des natürlichen Profilaufbaus, Entwässern von Böden, Ersatz vorhandener Biotopstrukturen durch Rasen, Beseitigung, Rodung von Bäumen und Sträuchern ggf. Aus- und Umbau von Gewässern Verdrängung der Ortserholung, Erhöhung der Nutzungsdichte auf verbleibenden Flächen, Entzug landschaftlich attraktiver Flächen Einfriedung Einschränkung des freien Betretens der Flächen 7 betroffene Schutzgüter Boden Tiere Pflanzen Wasser Mensch Betriebsbedingt Spielbetrieb Erzeugung von Verkehr (An- und Abfahrt der Sportler und Besucher mit PKW) Anwesenheit von Menschen, Spielaktivitäten Beeinträchtigungen im Erschließungsbereich durch Lärm und Schadstoffemissionen ggf. Beunruhigung von Tierarten mit hohen Fluchtdistanzen ggf. Beunruhigung und Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenwelt durch Eindringen in die naturnah belassenen Bereiche Mensch Tiere Tiere Pflanzen Baubedingte Wirkfaktoren und Wirkintensitäten Baubedingte Wirkungen ergeben sich während der Bauphase z.B. durch Flächeninanspruchnahme für Materiallager, Baustelleneinrichtung, Baucontainer usw., aber auch durch Erd- und Gründungsarbeiten oder Materialbewegungen. In ihren Auswirkungen sind sie in der Regel von kurzfristiger Dauer, das heißt, es entstehen mitunter erhebliche selten aber nachhaltige Beeinträchtigungen. Beim Bau der geplanten Golfsportanlage beschränken sich die baubedingten Wirkungen auf Lärm, Staub- und Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge und Erdbewegungen. Eine in Anspruchsnahme wertvoller Landschaftsbestandteile sowie Eingriffe ins Grundwasser etc. sind nicht gegeben. Der Baubereich kann über vorhandene Kreis- und Landstraßen erschlossen werden, ein ausreichender Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung ist gegeben. Insgesamt sind mit dem Bau der Golfsportanlage keine erheblichen Umweltwirkungen zu erwarten. Anlage und betriebsbedingte Wirkfaktoren und Wirkintensitäten Anlagebedingte Wirkungen werden durch Art und Umfang der Anlage (des Vorhabens) bestimmt. Bei anlagebedingten Wirkfaktoren muss i.d.R. von langfristigen Wirkungen, Beeinträchtigungen ausgegangen werden. Betriebsbedingte Eingriffe/Wirkungen Betriebsbedingte Wirkungen ergeben sich durch den Spielbetrieb und die Unterhaltung Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 8 der Anlage (Bewässerung, Mahd, Düngung etc.). Auch hier kann grundsätzlich von langfristigen Wirkungen, Beeinträchtigungen ausgegangen werden. Mit den in Tab. 2 genannten Wirkfaktoren verbinden sich unterschiedliche Wirkintensitäten, welche anhand der unterschiedlichen Spielbereiche im Folgenden aufgezeigt werden. Tab. 2 Nach Spielbereichen differenzierte Darstellung der anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren bauliche Anlagen / Spielelemente anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren überbaute und versiegelte Flächen Abschlaghütte, Parkvollständiger Entzug der Flächen für den Naturhaushalt durch Versiegelung platz incl. Zufahrt und Überbauung sehr intensiv genutzte Spielbereiche Abschlag / Grün / anlagebedingt Vorgrün / Annährungs• Spielbereiche, die gegenüber dem übrigen Gelände i.d.R. angehoben oder grün / Putting Grün in Teilen angehoben sind • zur Abmagerung, Standfestigkeit und aus entwässerungstechnischen Gründen veränderter Bodenaufbau (Rasentragschicht inkl. Drainschicht in verdichtetem Zustand ca. 35 cm stark) aus überwiegend Sand oder stark mit Sand durchmischtem Substrat, standfest verdichtet, • hochgradige Ebenflächigkeit • Entwässerung durch Dränleitungen • spezial Grassaat mit geringer Artenanzahl Bunker (spielstrategisch wichtige Sandhindernisse u. Auffangbunker) Wege zwischen den Spielbahnen betriebsbedingt • mehrmalige bis tägliche Mahd in der Hauptwachstumszeit, Schnittlänge 0,5 bis 1 cm • Bewässerung je nach Witterungsverhältnissen • mehrfache Düngung pro Jahr m. mineralisch organischem Langzeitdünger2 • bei den Grüns ggf. geringfügiger Pestizideinsatz (vornehmlich Fungizide gegen Hexenringe, Rostkrankheiten und Schneeschimmel) • je nach Ergebnis der regelmäßigen Bodenuntersuchungen werden die Flächen vertikutiert, aerifiziert und besandet anlagebedingt • zum Aufbau als Sandhindernis oder Bunker erfolgt Bodenaustausch i.d.R 15 cm Sandschicht und Sohlenverdichtung • Entwässerung durch Dränleitung • offene Sandfläche ohne Einsaat betriebsbedingt • keine Düngung, keine Mahd, keine Bewässerung • müssen vegetationsfrei gehalten werden anlagebedingt • unbefestigte, 2 - 3 m breit ausgemähte Lauffläche zur Querung der Roughs • je nach Bodenverhältnissen kann eine leichte Oberflächenverdichtung und Abmagerung (Sand einfräsen) erforderlich werden betriebsbedingt • Mahd erfolgt wie bei Spielbahnen in der Hauptwachstumsperiode 1 x wöchentlich 2 Im Mittel liegt der Düngebedarf von Greens und Abschlägen bei 300 kg N/ha (Stickstoff). 100 P/ha (Phosphat) und 200 K/ha (Kalium) (vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, 1989). Bei der Verwendung von Langzeitdüngern können die Nährstoffe schrittweise an die Pflanze abgegeben werden, so dass die Auswaschungsrate gering gehalten werden kann. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ bauliche Anlagen / Spielelemente anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren intensiv genutzte Spielbereiche Spielbahnen (Fairway) anlagebedingt / Driving Range • bei Anlage auf Acker wird die Fläche gefräst, von kleineren Unebenheiten und Steinen befreit und eingesät • bei Anlage auf Grünland wird die Fläche durch Mahd, Besanden und Nachsaat sowie anderen Pflegemaßnahmen zur Spielbahn umfunktioniert • ggf. sind Geländemodellierungen erforderlich Halbraues (Semirough) Übergang zwischen Spielbahn und Rough Abb. 2 betriebsbedingt • Mahd erfolgt in der Hauptwachstumsperiode mindestens 2 x wöchentlich, Schnitthöhe bis 2 cm • Schnittgut verbleibt auf der Fläche, so dass langfristig auf eine regelmäßige Düngung verzichtet werden kann anlagebedingt vergleichbar mit Spielbahnen betriebsbedingt wie Spielbahnen jedoch geringere Mahdintervalle, Schnitthöhe 3-6 cm Prinzipskizze zur Darstellung der unterschiedlichen Spielbereiche Die Driving Range entspricht den Anforderungen einer Spielbahn im Übungsbereich. Annährungsgrün und Putting Grün zählen ebenfalls zu den Spielelementen im Übungsbereich und entsprechen den Anforderungen des Grüns. Die genannten Infrastruktureinrichtungen und Spielelemente umfassen eine Gesamtfläche von 13,143 ha. 9 Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ ••• 2.3 10 Erschließung, Ver- und Entsorgung Erschließung, Verkehrsaufkommen, PKW-Stellplätze Eine Spielbahn kann maximal von 4 Spielern gleichzeitig genutzt werden, so dass auf der Anlage maximal 36 Spieler angetroffen werden können. Hinzu kommt die Übungsanlage mit rd. 8 Spielern. Es ist ein Parkplatz mit 44 Stellplätzen geplant. Parkplatz und Wegefläche zwischen Parkplatz und Abschlaghütte (im Bereich der Übungsanlage) sollen als Schotterrasenfläche hergestellt werden. Die Erschließung der Anlage erfolgt unmittelbar über die K 20, Wohn- oder Gemeindeerschließungsstraßen werden nicht tangiert. Erfahrungswerte mit vergleichbaren Anlagen (Herr Spangemacher mündlich) lassen ein Verkehrsaufkommen von 100 bis maximal 120 an- und abfahrenden Fahrzeugen an Sonn- und Feiertagen und ca. 80 Fahrzeugen Werktags erwarten. Die angrenzende Landstraße L 751 weist ein Verkehrsaufkommen von rd. 10.000 Fahrzeugen pro Tag auf. Im Verhältnis dazu ist das durch die Golfsportanlage bedingte zusätzliche Verkehrsaufkommen als geringfügig einzustufen. Bezogen auf die Bewertung der Umwelterheblichkeit der mit dem Vorhaben verbundenen Belastungen spielen die verkehrsbedingten Emissionen somit keine Rolle. Bewässerung Um eine optimale Bespielbarkeit der sehr intensiv genutzten Spielbereiche zu gewährleisten wir eine künstliche Bewässerung der Flächen erforderlich. Die Wasserzufuhr erfolgt über die Anlage eines einfachen Leitungsnetzes aus PE-Rohren (DN 25 bis DN 50). Das notwendige Wasser wird aus dem städtischen Verbundnetz in einen Vorlaufbehälter (ca. 1.100 ltr.) geleitet und mittels einer Druckerhöhungspumpe in das Beregnungsnetz weiter gegeben. Je nach Witterungsverhältnissen wird sich der Jahresverbrauch auf 2.500 – 4.500 m³ belaufen. (s. Antragsunterlagen Spangemacher & Partner) Klubheim, Entsorgungseinrichtungen Die erforderlichen Sozialräume und Entsorgungseinrichtungen werden in einem vorhandenen Wohngebäude (ehemaliges Gehöft) ca. 100 m östlich der Übungsanlage untergebracht. Mittelfristig ist der Umbau des Gebäudes zu einem Sportlehrheim geplant. Zusätzliche bauliche Anlagen beschränken sich damit auf die Abschlaghütten und die PKW-Stellplätze. Bei den Abschlaghütten handelt es sich um eine Holzständerbauweise mit z.T. offenen Seitenwänden. Die Stellplatzflächen werden als Schotterrasen hergestellt. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ ••• 2.4 11 Extensiv genutzte oder unbespielte Flächen Mit 21,664 ha stellen sich annähernd 2/3 der gesamten Vorhabensfläche als extensiver oder ungenutzter Bereich dar. Je nach Ausprägung und räumlicher Ausdehnung können sie mehr oder weniger ökologische Entlastungsfunktionen übernehmen. Rauhes (Rough) ca. 14,535 ha Das Rauhe bezeichnet die Flächen eines Golfplatzes, die nicht bespielt werden. Werden dennoch Bälle ins Rough geschlagen, dürfen sie auch dort gesucht und von dort weiter geschlagen werden. Die Rauheflächen bestehen aus Wildkräutern, Waldsäumen, Hecken, Strauch- und Baumgruppen und Sukzessionsflächen sowie kleinflächigen Feldgehölzen. Mit der Zielsetzung zur Entwicklung eines „landschaftlichen Golfplatzes“ orientiert sich die Anlage der Rauheflächen des geplanten Golfplatzes in Leopoldshöhe an dem Vorbild der standorttypischen Kraut- und Gehölzvegetation. Die Mahd der Krautsäume innerhalb der Rauheflächen ist auf 1 bis maximal 2 x pro Jahr beschränkt. Bei den Gehölzbeständen sind ggf. Lenkungsmaßnahmen wie z.B. ein Verjüngungsschnitt erforderlich. Ökologische Ruhezonen ca. 6,030 ha Als ökologische Ruhezonen können Rauheflächen eingestuft werden, soweit sie eine Flächengröße von ~1 ha erreichen, eine durchschnittliche Breite von 50 m nicht unterschreiten und einen ausreichenden Abstand zu den Spielbahnen aufweisen. Die ökologischen Ruhezonen können den innerhalb einer intensiv genutzten Agrarlandschaft zum Teil verdrängten Tierartengruppen eine Rückzugsmöglichkeit bieten und sind in ihrer ökologischen Wertigkeit damit höher einzustufen. Die genannten Parameter zur Abgrenzung der ökologischen Ruheflächen dienen als Orientierungswerte. Die konkrete Abgrenzung der Flächen ist einzelfallbezogen unter Berücksichtigung ggf. wertvoller angrenzender Bereich vorzunehmen. Naturschutzrechtlich geschützter Bereich ca. 1,099 ha Das durch den Vorhabensbereich eingeschlossene Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen 2.2-12 „Kleibusch“ (s. Kap. 3.2) bleibt von den Planungen selbst unberührt und kann somit zu den ungenutzten, ökologisch wertvollen Flächen gezählt werden. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 12 3.0 Grundstruktur des Untersuchungsgebietes ••• 3.1 Geografische und politische Lage Der geplante Vorhabensbereich liegt im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis Lippe, im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Detmold. Bei den zu überplanenden Flächen handelt es sich um Teilflächen in der Gemarkung Greste, Flur 2. ••• 3.2 Fachplanungen Bauleitplanung (FNP Gemeinde Leopoldshöhe) Die Vorhabensflächen werden im Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Für die eingeschlossenen und die angrenzenden Waldbereiche besteht eine Ausweisung als Wald. Ausgenommen der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (s. unten) bestehen keine weiteren bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für den Vorhabensbereich. Die nach Norden an den geplanten Golfplatz angrenzende Wohnbebauung „Rosenhagen“ wird im FNP als Wohnbaufläche dargestellt. Nordwestlich der L 751 schließen sich Gewerbeflächen an. Der Kernbereich der Gemeinde Leopoldshöhe einschließlich der Wohnbebauung „Rosenhagen“ wird als Siedlungsschwerpunkt eingestuft. Für die Hoflagen und Einzelhausbebauung im Bereich Evenhausen und Evenhauser Holz bestehen keine Bauflächen Zuweisungen. Regionalplanung (GEP RP Detmold „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“) Der Gebietsentwicklungsplan „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ (RP Detmold, genehmigt 04. Juni 2004) weist die geplanten Vorhabensflächen nördlich und südlich der K 20 als allgemeinen Freiraum und Agrarbereich dar. In Bezug auf ihre Freiraumfunktionen sollen die Flächen dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienen. Die in die Vorhabensfläche eingeschlossenen bzw. angrenzenden Waldbestände sind im GEP als Waldbereich ausgewiesen. Der sich nach Süden anschließende Niederungsbereich der Windwehe wird großräumig als regionaler Grünzug dargestellt. In den textlichen Festsetzungen des GEP wird bezogen auf die Freiraumfunktionen unter anderem folgende Zielsetzung genannt: „Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sind wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung in der Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln.“ Die folgende Abbildung zeigt einen Auszug der zeichnerischen Darstellungen des GEP Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ Abb. 3 13 Auszug GEP „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ (RP Detmold, 2004) Landschaftsplanung (LP „Leopoldshöhe / Oerlinghausen“) Die für den Planungsraum relevanten Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die nach den § 19-23 LG ausgewiesenen Schutzgebiete sind im Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen – Nord“ des Kreises Lippe (in Kraft getreten 11.12.2001) dargestellt. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes weist für den zentralen und südlichen Bereich des Planungsraumes das − Entwicklungsziel 1.1 – Erhaltung Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. und für den nördlichen und westlichen Bereich das − aus. Entwicklungsziel 2 – Anreicherung Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Landschaftselementen Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 14 Der geplante Vorhabensbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-1 „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“. Das Landschaftsschutzgebiet dient den allgemeinen im § 21 LG genannten Schutzzielen. Eingeschlossen durch den geplanten Golfplatz ist zudem ein Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen 2.2-12 „Kleibusch“. Hierbei handelt es sich um ein ca. 1,2 ha großes Feldgehölz mit Eichen-Hainbuchen-Bestand. Dem Gebiet kommt in der umgebenden überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaft eine besondere Bedeutung als Trittsteinbiotop zu. Ein weiteres Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen 2.2-13 „Evenhauser Holz“ schließt sich südöstlich an den Vorhabensbereich an. Das Gebiet umfasst einen ältern Eichen-Buchenwald mit tief eingekerbtem teilweise trocken gefallenem Bachlauf. Für eine solitär stehende alte Eiche innerhalb der Ortslage Evenhausen besteht eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal. Neben den genannten Schutzgebieten sieht der Landschaftsplan südlich eines landwirtschaftlichen Weges südlich „Rosengarten“ eine Heckenanpflanzung vor. Altlastenkataster Kreis Lippe Ca. 300 m südöstlich der geplanten Vorhabensfläche, im Kreuzungsbereich der K 20 mit der Straße „Im Evenhauser Holz“ liegt eine ehemalige Bodendeponie, welche im Altlastenkataster des Kreises Lippe mit der Bezeichnung B 22 geführt wird. Die Altlast findet sich auch in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (zur räumlichen Lage s. Anlage 1). Eine Beeinflussung durch das geplante Vorhaben ist nicht gegeben, so dass auf weitere Ausführungen an dieser Stelle verzichtet werden kann. ••• 3.3 Naturraum Naturräumlich ist der Planungsraum dem Ravensberger Hügelland (531) und hier dem „Stieghorster Osning-Vorland“ (531.24) zuzuordnen. MEISEL (1959) beschreibt den Raum als stark gegliedertes Lößhügelland, welches von zahlreichen vom Teutoburger Wald herabströmenden Gewässern durchquert und in viele Rücken und lang gezogene Hügel aufgegliedert wird. Bei dem überwiegend ackerbaulich genutzten Naturraum handelt es sich um ein altes Siedlungsgebiet mit zahlreichen über das ganze Land verteilten Einzelhöfen und einer Reihe geschlossener Ortschaften. Der Untergrund des Lößlehmgebietes besteht aus Keuper. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 15 4.0 Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation und der zu erwartenden Umweltauswirkungen ••• 4.1 Methodische Vorgehensweise Rahmen gebend für die in der Umweltprüfung zu prüfenden Auswirkungen und Umweltschutzbelange sind die Vorgabe des § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB sowie der § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB. In der Umweltprüfung sind demnach folgende Auswirkungen der Planung zu prüfen: • • • • umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern. Zur Erfassung der entscheidungserheblichen Umweltauswirkungen werden die genannten Schutzgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen auf den Raum bezogen analysiert. Grundlage der Schutzgutbetrachtung sind eine Auswertung vorhandener Unterlagen sowie eigene Erhebungen (Biotoptypenkartierung). Im Zusammenhang mit den vorhandenen Unterlagen erfolgte auch eine Auswertung der Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Fachplänen (s. oben). Die Schutzgutbetrachtung erfolgt anhand von Kriterien, die aus den gesetzlichen Vorgaben und planungsrechtlichen Zielsetzungen abgeleitet werden. Mit den Kriterien werden Bedeutungen des Schutzgutes und Empfindlichkeiten gegenüber dem Vorhaben beschrieben. Die Bewertung erfolgt differenziert nach Bereichen bzw. Werten und Funktionen allgemeiner und besonderer Bedeutung für Natur und Umwelt. Zur vollständigen Erfassung der durch das Planvorhaben ggf. ausgelösten erheblichen Umweltauswirkungen wurde ein Untersuchungsraum mit einem Radius von rd. 100 m zur Vorhabensfläche in die Untersuchung einbezogen. Das Untersuchungsgebiet umfasst damit eine Größe von 73,4 ha. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ ••• 4.2 ••• 4.2.1 Vorhandene Umweltsituation 16 Schutzgut Mensch/Gesundheit Teilschutzgut Wohnen Der Planungsraum stellt sich im Wesentlichen als ländlich geprägter Bereich dar. Kennzeichnend sind Einzelhoflagen und Streusiedlungsbereiche. Hierzu gehören die dörflichen Strukturen im Bereich Evenhausen wie die Einzelhoflagen im Evenhauser Holz. Geschlossene im Zusammenhang bebaute Ortsbereiche schließen sich mit der Wohnbebauung „Rosenhagen“ nach Norden an die Vorhabensfläche an. Sie wird im FNP der Gemeinde Leopoldshöhe als Wohnbaufläche dargestellt (s. oben). Bei den anderen Siedlungsstrukturen handelt es sich um Siedlungsflächen im baulichen Außenbereich. Ausgenommen einzelne Stallungen, Garagen etc. dienen die Siedlungsstrukturen innerhalb des Untersuchungsgebietes vorrangig der wohnbaulichen Nutzung. Als dauerhaften Aufenthaltsort des Menschen mit dem Anspruch der physischen und psychischen Regeneration kommt den Wohnbereichen eine besondere Bedeutung für den Menschen und seine Gesundheit zu. Gegenüber negativen Umweltwirkungen obliegt ihnen ein besonderer Schutzanspruch. Teilschutzgut Erholen Ausgewiesene Rad- und Wanderwege liegen weit außerhalb des Untersuchungsgebietes. Ausgenommen einzelner Sitzbänke im Bereich des Wirtschaftsweges „Im Flick“ weist das Gebiet keine erholungsrelevante Infrastruktur auf. Aufgrund der räumlichen Nähe angrenzender Wohnbereich, den von der Kuppenlage ausgehenden weiten Blickbeziehungen sowie der landschaftlichen Eigenart des Gebietes ist der Raum jedoch als lokal bedeutsam für die landschaftsbezogene Erholung einzustufen. ••• 4.2.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes Die während der Bauphase entstehenden Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen sind von kurzfristiger Dauer. Erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen (Teilschutzgut Wohnen) sind aufgrund des Abstandes zur angrenzenden Wohnbebauung (mindestens 40-50m, i.d.R. 100m zur nächstgelegenen Spielbahn) nicht gegeben. Die Abwicklung des Baustellenverkehrs kann über die K 20 und die L 751 erfolgen. Wohnoder Gemeindeerschließungsstraßen müssen nicht in Anspruch genommen werden. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 17 Anlagebedingt kommt es zu einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes, welche durch die Anreicherung mit naturraumtypischen Elementen und der vergleichsweise kleinräumigen Gliederung jedoch positive Wirkungen auf die landschaftsbezogene Erholungseignung haben kann (subjektive Wahrnehmungen können davon abweichen). Umwelterhebliche Beeinträchtigungen des Teilschutzgutes Erholung sind insofern nicht gegeben, als dass es sich hier um einen öffentlich zugänglichen Golfplatz handelt, eine Einzäunung ist nicht vorgesehen. Landschaftsbezogene Erholungsnutzungen wie Rad fahren, Spazierengehen etc. sind daher uneingeschränkt möglich. Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb Zusätzliche Immissionsbelastungen durch die Anfahrt der Golfer können aufgrund der Geringfügigkeit des Verkehrsaufkommens (s. Kap. 2.3) vernachlässigt werden. Die mit dem Einsatz von Pflegemaschinen, Beregungsanlagen etc. verbundene Lärmbelastung ist unter Berücksichtigung des Abstandes zur angrenzenden Wohnbebauung ebenfalls als geringfügig einzustufen. Der Spielbetrieb führt insgesamt zu einer Einschränkung der Erholungseignung der Landschaft (Verlust von Ruhe und Ungestörtheit). Bei maximal 4 Spielern pro Bahn und einer räumlich wechselnden Mähtätigkeit kann jedoch nicht von erheblichen Umweltbelastungen gesprochen werden. ••• 4.3 Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt ••• 4.3.1 Vorhandene Umweltsituation Biotoptypen - Bestand Zur Bestandserfassung und Bewertung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen wurde im Frühjahr 2005 für das 73,4 ha große Untersuchungsgebiet eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchgeführt. Die Erfassung und Codierung der Biotoptypen erfolgte entsprechend der Anleitung zur Biotopkartierung NRW der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF, 2002). Eine Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Biotoptypen ist Tab. 3 zu entnehmen, ihre räumliche Verteilung ist in Anlage 1 dargestellt. Kennzeichnend für den Untersuchungsraum ist die landwirtschaftliche Nutzung. Dabei werden die weniger ertragreichen und schwer zu bearbeitenden Böden im Bereich der Kuppenlage als Grünland genutzt. Es handelt sich vorzugsweise um Fettwiesen, im Bereich der Ortslage Evenhausen auch um Fettweiden. Ackerbau wird auf den ertragreicheren Parabraunerden der Hangflächen betrieben. Eingeschlossen in die landwirtschaftlichen Nutzflächen finden sich kleinere Waldparzellen. Sie stocken vorzugsweise auf den flachgründigen Verwitterungsstandorten des Mergelkeuper. Bei den erfassten Eichen-Hainbuchenwäldern handelt es sich um ehemalige Hude- oder Niederwälder. Der Anteil an Hainbuche liegt deutlich über 50 %, Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 18 Stieleichen treten vereinzelt als Überhälter auf. Die Wälder weisen einen ausgeprägten Frühjahrsaspekt mit einer mesophilen Krautvegetation auf. Zu erwähnen sind BuschWindröschen, Vielblütige Weißwurz, Aronstab und Kriechender Hahnenfuß sowie Efeu. Die Strauchschicht ist ehr spärlich ausgebildet. Neben Holunder und Himbeere kommen Weißdorn und Hainbuche vor. Die Wälder weisen z.T. gut ausgeprägte Saumbereiche mit Schlehe auf. Im Südosten schließt sich an das Untersuchungsgebiet ein gut ausgeprägter mittelalter Eichen-Buchenwald an. Zu den bestandsbildenden Arten der gliedernden Heckenstrukturen gehören Weißdorn, Schlehe, Stieleiche, Hainbuche, Vogelkirsche, Feldahorn und verschiedene Strauchrosen. Eine ähnliche Zusammensetzung weisen auch die kleineren Feldgehölze und Gebüschfluren auf. Insgesamt ist der zentrale und südliche Bereich des Untersuchungsgebietes stärker von Gehölzstrukturen gegliedert. Das einzige Gewässerbiotop des Untersuchungsgebietes ist im Zuge des Mergelabbaus entstanden. Es handelt sich um ein naturnah ausgebildetes Kleingewässer mit einer eher mäßigen Nährstoffversorgung. Es liegt innerhalb des LSG 2.2-12 „Kleibusch“ und ist von einem Eichen-Hainbuchenbestand umgeben. Wasservegetation ist aufgrund der starken Beschattung nur spärlich vorhanden. Schutzwürdige Bereiche (Biotopkataster NRW) Das Biotopkataster NRW weist für den Untersuchungsraum folgenden Bereich als schutzwürdig auf: Feldgehölz im Evenhauserholz (BK-3918-540) „Stieleichen-Hainbuchen-Feldgehölz in Kuppenlage auf Mergelgestein des Keupers. Aus ehemaligem Hudewald hervorgegangener Wald mit Stieleichen, vereinzelt als Überhälter, im Unterstand ein mehr oder weniger geschlossener Bestand aus Hainbuchen. Die Strauchschicht und Krautschicht sind nur stellenweise fleckenartig entwickelt, der Waldmantel ist gut ausgebildet aus Arten des Carpinion. Müllablagerungen sowie eine Fahrrad-Crossstrecke beeinträchtigen das Gebiet.“ − − Schutzziel lt. Biotopkataster: Erhaltung und Optimierung eines naturnahen Feldgehölzes als Refugialbiotop in einer überwiegend ackerbaulich genutzten Landschaft Bedeutung lt. Biotopkataster: lokale Bedeutung/ mäßig beeinträchtigt. Zu erwähnen ist der ausgeprägte Frühjahrsaspekt (s. Beschreibung der Waldbestände oben). Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 19 Geschützte Biotope nach § 62 LG NW Besonders geschützte Biotope gemäß § 62 LG NW liegen nach Aussage des Kreises Lippe für den Untersuchungsraum nicht vor. Im Ergebnis, der im Zusammenhang mit dem vorliegenden Umweltbericht durchgeführten Biotoptypenkartierung, ist das innerhalb des LSG „Kleibusch“ vorhandene Kleingewässer als potenzielles 62-Biotop einzustufen. Biotoptypen – Bewertung Die Bewertung der Bedeutung der Biotoptypen orientiert sich am landschaftsökologischen und naturschutzfachlichen Wert der über den Biotoptyp abgebildeten Lebensräume. Die hier durchgeführte Bewertung basiert nicht auf einer allgemein gültigen oder gesetzlich verbindlichen Bewertungsgrundlage für die Biotoptypenkartierung. Die Bewertungskriterien leiten sich aus dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand über die charakteristische Ausbildung und das Vorkommen eines Biotoptyps, seiner Regenerationsfähigkeit sowie Seltenheit und Gefährdung ab. Die Einstufung der Bedeutung der Biotoptypen erfolgt nach einer fünfstufigen Bewertungsskala (nachrangig / mäßig / mittel / hoch / sehr hoch). Die Zuordnung der Biotoptypen zu den jeweiligen Wertstufen orientiert sich im Wesentlichen an dem Ansatz von BASTIAN & SCHREIBER (1999). Tab. 3 Code Naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes Biotoptyp Regenerationsfähigkeit1) Rote Liste Biotoptypen NRW2) Bedeutung 2 ¤ sehr hoch 2 3 sehr hoch Wald AA1 Eichen-Buchenwald von Buchen (> 50%) dominierte Wälder mit Eichen auf mäßig feuchtem, mehr oder weniger basenreichen Verwitterungsböden des Keupermergel alter Baumbestand mit lückiger Strauchschicht, Frühjahrsaspekt mit vorwiegend mesophilen Arten in der Krautschicht AQ1 Eichen-Hainbuchenwald von Hainbuchen (> 50%) dominierte Wälder, mit Eichen, vereinzelt Traubenkirschen, im UG auf Keupermergel, ausgeprägter Frühjahrsaspekt mit vorwiegend mesophilen Arten in der Krautschicht, geringe Strauchschicht Niederwälder mit altem Baumbestand AU0 Aufforstung 1-2 Jahre alte Aufforstung mit Spitzahorn, innerhalb eines Eichen-Hainbuchenwaldes Kleingehölze BA1 Feldgehölz aus heimischen Baumarten älterer Gehölzbestand aus Eichen und Buchen BB0 Gebüsch Gebüschflur aus heimischen, überwiegend tro- - mäßig 2 3 hoch 2 3 hoch Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ Code Regenerationsfähigkeit1) Biotoptyp Rote Liste Biotoptypen NRW2) Bedeutung 3* mittel / hoch ckenheitsliebenden Arten im UG großflächig älterer Bestand in ehemaliger Mergelgrube BD2 ebenerdige Hecke im UG aus heimischen Bäumen u Sträuchern - / 2* überwiegend ältere Heckenstrukturen BD4 Böschungshecke im UG aus heimischen Bäumen und Sträuchern entlang von Straßen u. Wegen BF1 Baumreihe lineare Baumreihe aus vorwiegend heimischen Laubbäumen BF3 Einzelbaum einzeln stehender Laubbaum BJ0 Siedlungsgehölz im UG Jungpflanzung aus heimischen Sträuchern und Heistern westlich Rosenhagen Landwirtschaftliche Nutzflächen, Sonderkulturen und Brachen HA0 Acker Ackerfläche mit wechselnder intensiver Nutzung im UG vorwiegend als Löß-Lehmacker EA0 Fettwiese Wiesenfläche gekennzeichnet durch intensive Nutzung EB0 Fettweide Weidefläche, gekennzeichnet durch intensive Nutzung HC0 Rain, Straßenrand vorwiegend nitrophile, hochstaudenreiche Säume entlang von Straßen, Wegen und landwirtschaftlichen Nutzflächen HJ0 Garten, Mischung aus Zier-, Nutz- u. Bauerngarten HJ4 Gartenbrache brach gefallene Gartenfläche HJ7 Weihnachtsbaumkultur mit Fichten und Tannen bestockte Fläche Still- und Fließgewässer FD0 stehendes Kleingewässer aus einer Mergelgrube hervorgegangenes, mäßig nährstoffreiches, flach ausgebildetes Kleingewässer innerhalb einer Waldfläche Siedlungsbereiche SB2 Einzel- und Reihenhausbebauung SB4 dörfliche Siedlungsflächen VA0 Verkehrsstraßen einschließlich befestigter Wirtschaftswege 1) Regenerationsfähigkeit 1 nach Zerstörung kaum oder nicht regenerierbar (> 150 Jahre) 2 nach Zerstörung schwer regenerierbar (bis 150 Jahre) bedingt regenerierbar, in der Regel in relativ kurzer Zeit (bis 25 Jahre) * 2) mittel mittel mittel mäßig ,mäßig mittel mittel mittel mäßig 3 Rote Liste NRW (LÖBF 1999) 0 vollständig vernichtet 1 von vollständiger Vernichtung bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet R durch Seltenheit gefährdet ¤ nur im Gebiet gut ausgeprägte ältere Bestände 20 derzeit nicht gefährdet hoch unbewertet unbewertet unbewertet Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 21 Von besonderer Wertigkeit innerhalb des Untersuchungsgebietes sind die alten Waldbestände, Feldgehölze und Gebüschfluren sowie das naturnah ausgebildete Kleingewässer. Die genannten Biotoptypen werden durch den Golfplatz nicht in Anspruch genommen. In Bezug auf die biologische Vielfalt des Untersuchungsgebietes kann aufgrund der fehlenden Datenbasis und der Komplexität des Themenbereichs keine weitergehende Einschätzung vorgenommen werden. Fauna Im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes wurde in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe keine faunistische Untersuchungen durchgeführt. Vorhandene Daten beschränken sich auf die Amphibien- und Reptilienkartierung in Leopoldshöhe aus dem Jahr 1999 (ARBEITSKREIS 1 „AMPHIBIEN UND REPTILIEN DES NATURWISS. VEREINS FÜR BIELEFELD UND UMGEBUNG UND NATURSCHUTZGRUPPE (NABU) LEOPOLDSHÖHE). Im Rahmen der genannten Untersuchung wurde auch das Kleingewässer innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-12 „Kleibusch“ erfasst. Nachgewiesen wurden Teichmolch, Bergmolch und Grasfrosch. Bei den Molcharten kann von einer Reproduktion innerhalb des Gewässers ausgegangen werden. Froschlaich wurde dagegen nicht gesehen. Bei einer weiteren Begehung im Mai 1999 wurden Baumpieper und Waldohreule gehört. Angegeben werden zudem einzelne seltene Pflanzenarten wie Wasserfenchel (Oenanthe aquatica), welcher im Weserbergland als gefährdet eingestuft wird. Streng geschützte Arten Hinweise auf besonders und streng geschützte Arten entsprechend den Regelungen nach § 10 Bundesnaturschutzgesetz bestehen, ausgenommen des oben genannten geschützten Bereiches, nicht. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der direkt in Anspruch genommenen Flächen sind entsprechende Arten nur bedingt zu erwarten. ••• 4.3.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen können während der Bauphase zu einer Beeinträchtigung störungsempfindlicher Arten in angrenzenden landschaftsökologisch sensiblen Bereichen führen. Konkrete Angaben über entsprechende Artenvorkommen liegen nicht vor. Die zu erwartenden Belastungsfaktoren sind von kurzfristiger Dauer und werden insgesamt als nicht umwelterheblich eingestuft. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 22 Durch die Anlage der sehr intensiv und intensiv genutzten Spielbereiche sowie Parkplätze, Zufahrt etc. werden ausschließlich der Biotoptyp Acker und Grünland in Anspruch genommen. Der Verlust von Gehölzbeständen beschränkt sich auf die Beseitigung einzelner Sträucher und Heister innerhalb eines Heckenjungbestandes zur Schaffung einer Wegeverbindung zwischen den Spielbahnen 8 und 9. Die Flächenbilanz der Biotop- und Nutzungsstrukturen zwischen Bestand und Planung stellt sich wie folgt dar: Tab. 4 Bilanz der Biotop- und Nutzungsstrukturen vorher/nachher Biotopstrukturen der Vorhabensfläche Bestand (m²) versiegelte Fläche Wegraine Planung (m²) 5.688 141 Acker 213.606 Intensivgrünland (Fettwiese, Fettweide) standortheimischer Laubwald (Eichen-Hainbuchenwald) Aufforstung stehendes Kleingewässer Feldgehölz Gebüsch Hecken jungpfl. Hecken Böschungshecke Fläche gesamt 115.666 * ** 5.752 3.090 750 2.958 2.679 977 506 1.945 35,38 ha versiegelte u. teilversiegelte Flächen sehr intensiv und intensiv genutzte Spielbereiche Roughs (Hochstaudenfluren, Gebüsch, Feldgehölz)* ökologische Ruhezonen** 7.018 130.100 145.351 60.300 standortheimischer Laubwald (Eichen-Hainbuchenwald) Aufforstung stehendes Kleingewässer 1.808 750 Gebüsch 2.679 Fläche gesamt 5.752 35,38 ha mit eingeschränktem Bezug zum Spielgeschehen wie Roughs jedoch ohne Einfluss durch Spielgeschehen In der Flächenaufstellung auf der Planungsseite fließen die vorhandenen Gehölzbestände z.T. in die Roughs und die ökologischen Ruhezonen ein. Von einer ökologischen Entwertung der Flächen wird dabei nicht ausgegangen. Zur Einstufung der ökologischen Wertigkeit der Flächen vergleiche Tab. 7. Umwelterhebliche Auswirkungen in der Bilanz vorher/nachher beschränken sich im Wesentlichen auf die Umwandlung landwirtschaftlich genutzten Wiesen zu intensiv genutzten Sportrasenflächen (Abschläge, Greens, Spielbahnen). Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ Tab. 5 23 Vergleich von Golf – Sportrasen mit landwirtschaftlich genutzten Wiesen (aus: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, 1989) Kriterium Bodenrelief Zusammensetzung der Pflanzenarten Wiese (2-schürig) relativ unregelmäßiges mit kleinräumigen Unterschieden weitgehend in Bodenfeuchte, Temperatur und Besonnung relativ arten- und kräuterreich3 Schichtung und Struktur der Pflanzendecke relativ lückenhafter Aufbau, unterschiedliche Höhenverteilung der Vegetation Bewirtschaftungsrhythmus (Schnitthäufigkeit) längere Wachstumsphase, Blüten- und Samenbildung vielfach möglich, relativ gute Einpassung vieler Tiergruppen in den MahdRhythmus Sportrasen stark nivelliert, Strukturunterschied werden aufgehoben Wegfall zahlreicher „Nischen“ für Tierarten, wenige Grasarten, kaum Kräuter sehr gleichförmiger Aufbau, geringe Unterschiede in der Höhe, dichter senkrecht wachsender Bestand sehr kurze Wachstumsphase zwischen den Schnitten, kaum Blüten- und Samenbildung, hoher Selektionsdruck Die geringe ökologische Wertigkeit der Sportrasenflächen wirkt sich zudem nachteilig auf die faunistische Artenvielfalt aus. Von einer Pflanzenart sind mehrere Tierarten abhängig. Mit der Umwandlung von Grünlandflächen in Sportrasen ist somit ein erheblicher Rückgang in der Artenvielfalt der Fauna insbesondere den Artengruppen wie Fliegen, Käfer, Hautflügler, Wanzen, Schmetterlinge usw. verbunden. Mit Ausnahme der sehr intensiv genutzten Abschläge und Grüns wird der Biotopwert des Sportrasens eindeutig positiv gegenüber dem des intensiv genutzten Ackers eingestuft. So liegt z.B. die Individuenzahl von Regenwürmern, Milben, Springschwänzen in Grünlandstandorten deutlich höher als in Ackerflächen. Durch die überwiegende in Anspruchsnahme von Ackerflächen, den Erhalt vorhandener Gehölzbestände und die Schaffung ökologischer Ruhezonen innerhalb des Golfplatzes, kommt es in der Gesamtbilanz zu einer deutlichen Aufwertung des Biotopwerts der Vorhabensfläche s. Kap. 6.3.1. Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb Die oben beschriebenen nachteiligen Umweltwirkungen der Umwandlung von Grünlandflächen in Sportrasen werden durch die intensive Pflege der Sportrasenflächen unterstützt bzw. kommen durch selbige erst richtig zum tragen. Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb führen zudem zu einer Beunruhigung des Areals. Dabei ist zu berücksichtigen, dass störungsempfindliche Arten gleichmäßige 3 In den landwirtschaftlich genutzten Grünlandgesellschaften der Weiden und Wiesen kommen 250 bis 300 Pflanzenarten vor, wobei die eher zufälligen Begleitarten (z.B. Ackerwildkräuter) nicht mitgezählt sind. Demgegenüber liegt die Artenanzahl der Gräser in einem Vielschnittrasen bei 10. (Landesanstalt für Umweltschutz Baden Württemberg, 1989) Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 24 Belastungen besser kompensieren können als unregelmäßig auftretende Störeinflüsse. Durch die im Rahmen der Planung vorgesehenen ökologischen Ruhezonen können die Beeinträchtigungen deutlich gemindert werden. ••• 4.4 Schutzgut Boden ••• 4.4.1 Vorhandene Umweltsituation Die den geologischen Untergrund des Untersuchungsraumes großflächig bestimmenden Sand- und Tonsteinen des Keupers, werden in weiten Teilen des StieghorsterOsning-Vorlandes von Löß und Sandlöß der Weichselkaltzeit überlagert. Im Bereich der Kuppenlagen, so auch im Untersuchungsgebiet tritt der Keuper bis an die Oberfläche. Prägend für den Untersuchungsraum sind die Schichten des Steinmergelkeupers, welche in zahlreichen kleineren Mergelgruben in der Region abgebaut wurden. (s. Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:25.000, 1978) Über dem Mergelkeuper hat sich überwiegend flachgründige Braunerde (B 21) ausgebildet. Sie nimmt den zentralen Bereich der geplanten Golfplatzfläche ein. Mit Bodenwertzahlen zwischen 32 - 46 ist die Braunerde durch eine geringe bis mäßige Ertragsfähigkeit gekennzeichnet. Gleichsam zeichnet sich der Bodentyp durch eine geringe Wasserdurchlässigkeit und eine geringe nutzbare Wasserkapazität sowie eine hohe Sorptionsfähigkeit aus. Der Boden zeigt damit ein hohes Bindungsverhalten gegenüber Schadstoffen, Düngemitteln und Pestiziden. Auf den nach Norden und Süden abfallenden Hangbereichen haben sich Parabraunerde und Braunerde entwickelt, welche stellenweisen Stauwassereinfluss aufzeigen. Mit Bodenwertzahlen zwischen 65 - 75 weist die Parabraunerde eine hohe Ertragsfähigkeit auf. Sie ist gleichsam durch eine mittlere Wasserdurchlässigkeit, eine sehr hohe nutzbare Wasserkapazität und eine hohe Sorptionsfähigkeit gekennzeichnet. Bezüglich ihres Bindungsverhaltens weist die Parabraunerde ähnliche Verhältnisse wie die Braunerde auf. Bezogen auf ihre Bearbeitungsfähigkeit ist sie jedoch weniger anfällig gegenüber Niederschlägen. Die Braunerde wird im Untersuchungsgebiet überwiegend als Grünland- oder Waldstandort genutzt. Auf der Parabraunerde wird dagegen Ackerbau betrieben. Die folgende Tabelle zeigt die Bewertung der Bodentypen gemäß der „Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50.000“4. Danach werden die Böden hinsichtlich ihres Schutzwürdigkeitsgrades in drei Stufen eingeteilt (besonders schutzwürdig / sehr schutzwürdig / schutzwürdig) 4 Geologischer Dienst NRW, Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50.000 2. Auflage Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ Tab. 6 Schutzwürdigkeit der Böden innerhalb der Vorhabensfläche Prüfkriterien Biotopentwicklungspotenzial schutzwürdig als Standort für gefährdete Pflanzengesellschaften (Extremstandorte hinsichtlich Wasser- u. Nährstoffversorgung) natürliche Bodenfruchtbarkeit Regelungs- und Pufferfunktionen Archivfunktionen Archiv der Natur und Kulturgeschichte Natürlichkeitsgrad ••• 25 Schutzwürdigkeit ParabraunerdeBraunerde (B 21) Braunerde sehr schutzwürdig - - besonders schutzwürdig - - besondere Bedeutung auf Flächen historischer Wald standorte 4.4.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes Eine Bodenbelastung liegt dann vor, wenn die Besorgnis besteht, dass durch die Veränderung der Bodenbeschaffenheit die in § 1 BodSchG genannten Bodenfunktionen aufgehoben oder nachhaltig beeinträchtigt werden (§ 2 (2) BodSchG). Die im Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen entsprechen im Wesentlichen den in der Bestandsbewertung des Schutzgutes Boden zugrunde gelegten Prüfkriterien. Bau und Anlage des geplanten Golfplatzes können durch folgende Maßnahmen zu umwelterheblichen Beeinträchtigungen des Bodens führen: • Verdichten von Boden, durch das Befahren mit Baufahrzeugen oder unsachgemäßen Maschineneinsatz Verlust bzw. Reduzierung des natürlichen Porenvolumens, Beeinträchtigung von Puffer- und Filterwirkungen etc. • Auf- und Abtrag von Bodenmassen (Bodenumlagerung), vornehmlich im Bereich der sehr intensiv genutzten Flächen (ca. 1.510 ha) Störung des natürlichen Bodengefüges, Durchmischung von Bodenhorizonten mit der Veränderung physikalischer und biochemischer Eigenschaften Beeinträchtigung der Lebensraumfunktionen (Bodenorganismen, Standort für natürliche Vegetation und für Kulturpflanzen), Beeinträchtigung des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Beeinträchtigung der Filter und Pufferfunktionen des Bodens. • Überbauung und Versiegelung von Bodenflächen, im Bereich der Abschlagshütte (0,013 ha) vollständiger Verlust sämtlicher Bodenfunktionen. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 26 • Teilversiegelung und Überbauung, im Bereich der Schotterrasenflächen, wie Parkplatz und Weg (0,12 ha) annähernd vollständiger Verlust der Bodenfunktionen, Versickerungsleistungen und Teilfunktionen als Puffer und Filter gegenüber dem Grundwasserkörper bleiben erhalten. Die Umlagerungsprozesse beschränken sich weitgehend auf die sehr intensiv genutzten Spielbereiche, für die Spielbahnen sind nur in Ausnahmefällen Bodenbewegungen notwendig. Bezogen auf die natürliche Vegetation wirkt sich der Verlust oder die Beeinträchtigung der Lebensraumfunktionen besonders nachteilig im Bereich der Braunerde aus, da es sich hier um einen sehr schutzwürdigen Extremstandort (hinsichtlich Wasser- und Nährstoffversorgung) handelt. Bezogen auf die Kulturpflanzen ist dagegen der Verlust bzw. die Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit im Bereich der ertragreichen Parabraunerden als besonders nachteilig zu bewerten. Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb Unterhaltung und Spielbetrieb wirken sich in folgenden Punkten nachteilig auf das Schutzgut Boden aus: • Be- und Entwässern von Böden, Dränieren von Böden im Bereich der sehr intensiv genutzten Spielflächen (Grüns, Abschläge und Bunker) Beeinträchtigung der natürlichen Standortfunktionen des Bodens, Beeinträchtigung der Puffer- und Filterfunktionen, Mobilisierung, Verfrachtung von Schadstoffen. • Intensiver Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Bereich der sehr intensiv genutzten Flächen (Abschläge und Grüns, max. 20 – 30 g N/Jahr) Beeinträchtigung von Puffer- und Filterfunktionen, Eutrophierung, Schadstoffanlagerung. Unter Berücksichtigung der in Kap. 6.1 genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und dem damit verbundenen „sorgsamen“ Umgang insbesondere in Bezug auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel sind gegenüber der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung keine erheblichen Umweltwirkungen durch die Unterhaltung und den Spielbetrieb für das Schutzgut Boden zu erwarten. Die ganzjährige Bodenbedeckung ist im Gegensatz zur Ackernutzung positiv zu bewerten. Das gilt insbesondere für die Roughflächen. Die Lebensbedingungen für das Edaphon (Bodenleben) werden verbessert und Filter- und Pufferfunktionen aufgewertet. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ ••• 4.5 ••• 4.5.1 Vorhandene Umweltsituation 27 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Bei dem einzigen im Untersuchungsraum vorhandenen Oberflächengewässer handelt es sich um ein naturnah ausgebildetes Kleingewässer mit einer eher mäßige Nährstoffversorgung, welches voraussichtlich im Zuge des Mergelabbaus entstanden ist. Als Bestandteil des natürlichen Wasserhaushaltes weisen naturnahe Oberflächengewässer generell eine besondere Bedeutung für das Schutzgut Wasser auf. Grundwasser Aufgrund der Reliefunterschiede weist das Untersuchungsgebiet einen kleinräumigen Wechsel der hydrogeologisch relevanten Schichtenfolge auf. Insgesamt handelt es sich um aus den Ton- Sand- und Mergelgesteinen des Keupers gebildeten Kluftgrundwasserleiter. Je nach Schichtenfolge und Gesteinsart weisen sie jedoch unterschiedliche Durchlässigkeiten auf. Im Norden des Untersuchungsgebietes lagern Geschiebelehme ohne nennenswerte Porendurchlässigkeit über den ungegliederten Schichten des Oberen Keuper, welcher ebenfalls eine mäßige bis geringe Trennfugendurchlässigkeit aufweist. In der Kuppenlage tritt der Steinmergelkeuper mit einer guten bis mäßigen Trennfugendurchlässigkeit bis an die Oberfläche. Im Süden des Untersuchungsgebietes weisen die Ton- und Schluffsteine der Roten Wand wiederum eine geringe Durchlässigkeit auf. (s. Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen, Geologisches Landesamt NRW 1984) Aufgrund der insgesamt geringen bis mäßigen Durchlässigkeit ist die Wassererfüllung des Untergrundes und die Nutzbarkeit zur Wassergewinnung als nachrangig einzustufen. Gemäß Bodenkarte NRW beträgt der Grundwasserflurabstand im gesamten Untersuchungsgebiet mehr als 2 m. ••• 4.5.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes Eine Betroffenheit von Oberflächengewässern besteht durch das geplante Vorhaben nicht. Die anstehenden Kluftgrundwasserleiter sind durch das gute Bindungsvermögen der überlagernden Bodenschichten vergleichsweise gut gegenüber Schadstoffeinträgen geschützt. Ein Anschnitt Grundwasser führender Schichten durch Bodenabtrag (Model- Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 28 lierung der Spielbereiche) ist nicht zu erwarten, da laut Bodenkarte der Grundwasserflurabstand mehr als 2 m beträgt. Ggf. sind in der weiteren Planung die Grundwasserflurabstände durch Auswertung von Grundwassermessstellen, Hausbrunnen etc. weiter zu konkretisieren. Aufgrund der Kuppenlage der Vorhabensfläche ist in diesem Punkt jedoch kein Konflikt zu erwarten. Eingriffe in den Wasserkreislauf ergeben sich durch die Einschränkung der Grundwasserneubildung im Bereich der Abschlaghütte und der teilversiegelten Flächen wie Parkplatz und Wegeflächen. Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers erfolgt auf angrenzenden Flächen, so dass keine erheblichen Umweltwirkungen zu erwarten sind. Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb Gefährdungen des Grundwassers bestehen bei intensivem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Erhebliche Beeinträchtigungen werden für das Grundwasser jedoch nicht erwartet. Zur Begründung s. Kap. 4.4.2. ••• 4.6 Schutzgut Klima/Luft ••• 4.6.1 Vorhandene Umweltsituation Das Untersuchungsgebiet ist durch ein ausgeglichenes, maritim beeinflusstes Klima geprägt, welches sich durch meist milde Winter und mäßig warme Sommer ausdrückt. Die Jahresmitteltemperatur liegt bei ca. 9°C. Die Temperaturunterschiede zwischen dem kältesten Monat (Januar) und dem wärmsten Monat (Juli) des Jahres liegt bei 15,8° - 16,5°. Der Jahresniederschlag beträgt im Mittel 700 - 750 mm. Dabei sind die Niederschläge in Menge und Häufigkeit relativ gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt. Die vorherrschenden Winde kommen aus südwestlicher Richtung. (Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen, 1989) Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten sind die Siedlungsflächen, landwirtschaftlich genutzten Bereiche und Waldflächen voneinander zu unterscheiden. Im Zusammenhang bebaute Siedlungsbereiche mit hohem Versiegelungsgrad zeichnen sich, insbesondere bei austauscharmen sommerlichen Hochdruckwetterlagen, durch ein gegenüber dem Umfeld hohes Temperaturniveau und eine geringere Luftfeuchtigkeit aus. Aufgrund der in Teilen lockeren Bebauung mit vergleichsweise großen Gärten und Freiflächen und der insgesamt geringen Siedlungsgröße, sind die sich nach Norden an den Untersuchungsraum anschließenden Siedlungsbereiche als eher mäßig thermisch belastet einzustufen. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 29 Offene Acker- und Grünlandflächen gehören zu den Gebieten mit potenziell hohem Energieumsatz. An strahlungsreichen Sommertagen sind sie durch einen hohen Temperaturanstieg und hohe Luftfeuchtigkeit gekennzeichnet. Tagsüber zählen solche Flächen daher zu den thermisch belasteten Bereichen. Am Abend und in der Nacht kommt es dagegen zur raschen Abkühlung und Kaltluftbildung. Entsprechend den topografischen Gegebenheiten fließt die im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes gebildete Kaltluft in den Siedlungsbereich „Rosenhagen“ ab. Aufgrund der eher mäßigen thermischen Belastung des Siedlungsbereiches sind die von der Kaltluft ausgehenden Entlastungswirkungen ebenfalls als mäßig einzustufen. Größere zusammenhängende Waldflächen sind durch ein ausgeglichenes Klima mit geringen Temperaturamplituden gekennzeichnet. Sie erscheinen daher am Tage relativ kühl und sind nachts im Verhältnis zum Freiland mitteltemperiert. Neben der Temperatur ausgleichenden Funktion (Bioklima) erfüllen Waldflächen durch das Ausfiltern von Stäuben und Luftschadstoffen wichtige Funktionen zur Luftreinhaltung (Lufthygiene). Demgegenüber kann sich die Behinderung des horizontalen Luftaustausches in austauscharmen Wetterlagen negativ auswirken. Die Waldklimatope innerhalb des Untersuchungsgebietes sind vergleichsweise klein, ein eigenständiges Waldinnenklima kann sich hier nur bedingt einstellen. Bereiche von besonderer Bedeutung hinsichtlich lufthygienischer und bioklimatischer Ausgleichsleistungen liegen für den Untersuchungsraum nicht vor. ••• 4.6.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes Durch die erforderlichen Erdbewegungen, den Einsatz von Erdbaumaschinen kommt es während der Bauphase zu Staub- und Abgasemissionen, welche sich nachteilig auf die Lufthygiene im Vorhabensbereich auswirken. Die Bauphase ist jedoch zeitlich eng begrenzt bzw. verteilt sich räumlich auf unterschiedliche Teilabschnitte, so dass die Beeinträchtigungen von kurzfristiger Dauer sind. Anlagebedingt kommt es insgesamt zu positiven Wirkungen auf die bioklimatischen und lufthygienischen Verhältnisse im Bereich der Vorhabensfläche. Mit der, gegenüber der Ackernutzung ganzjährigen Vegetationsbedeckung, werden Transpirationsleistungen erheblich gesteigert, Aufheizeffekte bei sommerlichen Inversionswetterlagen werden gemindert. Die geplanten umfangreichen Gehölzpflanzungen wirken zudem positiv auf die O2-Bildung, die Bindung von Stäuben etc. und dämpfend auf das Windfeld. Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb Als Emissionsquellen sind die zum Einsatz kommenden Pflegemaschinen vergleichbar mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Zusätzliche Emissionsquellen der PKW an- und Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 30 abfahrender Golfspieler können aufgrund der bestehenden Belastungen auf angrenzenden Straßen vernachlässigt werden (s. Kap. 2.3). ••• 4.7 Schutzgut Landschaft ••• 4.7.1 Vorhandene Umweltsituation Naturräumlich liegt das Untersuchungsgebiet im Bereich des Stieghorster OsningVorlandes. Mit Höhen von 130 m ü. NN im Norden, 146 m im zentralen Bereich und 126 m im Süden weist das Gebiet eine mittlere Reliefenergie auf. In Verbindung mit den Biotop- und Nutzungsstrukturen bestimmen die Reliefunterschiede das Landschaftsbild. Prägend für den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes ist der Siedlungsrandbereich des zentralen Ortskernes der Gemeinde Leopoldshöhe. Der zentrale und südliche Bereich wird durch die landwirtschaftliche Nutzung, kleinere Waldparzellen und Gehölzstreifen sowie einzelner Hoflagen und Streusiedlungsbereiche bestimmt. Der Anteil natürlich gliedernder Landschaftselemente ist mäßig, nimmt im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes jedoch zu. Der über die Kuppenlage verlaufende Wirtschaftsweg „Im Flick“ erlaubt einen weiten Blick bis zu den Kuppenlagen des Teutoburger Waldes im Süden und den Kuppen der Bad Salzufler Berge im Norden. Bezogen auf die Kriterien Natürlichkeit, Vielfalt und historische Kontinuität weist das Landschaftsbild des Untersuchungsgebietes eine mittlere bis hohe Bedeutung auf. − Die natürliche Eigenentwicklung der Landschaft ist für den Menschen in Teilen noch erlebbar, − die natürlich gliedernden Gehölzstrukturen entsprechen der standortheimischen Vegetation, − naturraumtypische Landschaftselemente sind in mäßiger Dichte vorhanden, − und kulturhistorisch bedingte Nutzungsformen (Niederwaldwirtschaft) sind in Teilen noch erlebbar. ••• 4.7.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes Der Einsatz von Erdbaumaschinen, Lärm, Staub- und Abgasemissionen führen während der Bauphase zu Beeinträchtigungen der Erholungseignung und des Landschaftsbildes. Die Bauphase ist jedoch zeitlich eng begrenzt bzw. verteilt sich räumlich auf unterschiedliche Teilabschnitte, so dass die Beeinträchtigungen von kurzfristiger Dauer sind. Mit der Anlage des Golfplatzes kommt es zu einer erheblichen Veränderung in Bezug auf die landschaftliche Gestalt des Vorhabensbereichs. Die an die natürlichen Geländeverhältnisse weitgehend angepasste Anordnung und Ausgestaltung der Spielbahnen Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 31 sowie die vorgesehenen umfangreichen Gehölzanpflanzungen und Hochstaudenfluren im Bereich der Roughs orientieren sich an der Entwicklung eines „landschaftlichen Golfplatzes“. Durch die Anreicherung mit natürlich gliedernden und belebenden Landschaftselementen kommt es daher insgesamt zu positiven Wirkungen auf das Landschaftsbild. Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb Der Golfbetrieb, an- und abfahrende Fahrzeuge, Beregnungsanlagen und Mähmaschinen führen zu einer Beunruhigung des Areals. Je nach subjektivem Empfinden kann die ästhetische Wahrnehmung der Landschaft damit gestört sein. Die Beeinträchtigungen werden jedoch nicht als erheblich für das Schutzgut Landschaft eingestuft. ••• 4.8 Kultur- und sonstige Sachgüter ••• 4.8.1 Vorhandene Umweltsituation Im Vergleich mit der historischen Karte – Übersichtskarte des Fürstentums Lippe (1881 – 1883) und königlich-preußische Landesaufnahme (1912) zeigt sich gegenüber dem heutigen Zustand eine deutliche Veränderung der Landschaftsgestalt. Historisch bedingt waren die wenig ertragreichen Kuppelagen des Untersuchungsgebietes in stärkerem Maße von Wald bestockt. In dieser Hinsicht hat es geringfügige Verschiebungen gegeben, an der grundsätzlichen Aufteilung in der Bewirtschaftungsweise hat sich jedoch wenig geändert. Die königlich-preußische Aufnahme von 1912 zeigt die zahlreichen Mergelgruben im Bereich der Kuppenlagen. Gemeinsam mit den kleinflächigen Nieder- bzw. Hudewäldern sind sie als historische Nutzungen im Gelände auch heute noch erkennbar. Erhebliche Veränderungen zeigen sich im Bereich der Siedlungsentwicklung und des Ausbaus der Verkehrswege. Nach Auskunft des Westfälischen Museums für Archäologie – Landesmuseum und Amt für Bodendenkmalpflege sind für den Vorhabensbereich keine Fundstellen und Bodendenkmale bekannt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es im Zuge von Erdarbeiten zu archäologischen Funden kommen kann. Das Amt für Bodendenkmalpflege weist daher auf das Erfordernis einer baubegleitenden archäologischen Maßnahme hin. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ ••• 32 4.8.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes Kulturhistorisch bedeutsame Elemente wie Bau- und Bodendenkmale sind von dem geplanten Vorhaben nicht betroffen. Die als Relikte kulturhistorischer Nutzungsformen in den Randbereichen der Vorhabensfläche stockenden, kleinflächigen Hude- und Niederwälder bleiben von dem Vorhaben unberührt. Mit der Realisierung des Golfplatzes geht die historische Prägung durch die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Unter Berücksichtigung, der mit der fortschreitenden Siedlungsentwicklung und der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung bereits bestehenden Vorbelastungen werden die Veränderungen nicht als erhebliche nachteilig für das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter eingestuft. Während der Bauphase sind archäologische Funde nicht auszuschließen. Zur Sicherung entsprechender Funde empfiehlt sich eine Begleitung der Baumaßnahmen durch das Amt für Bodendenkmalpflege. Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb Mit dem Spielbetrieb dokumentiert sich die Veränderungen in der historischen Prägung, wie sie bereits oben beschrieben wurden. ••• 4.9 Wechselwirkungen ••• 4.10 Vorhandene Umweltsituation Ökosystemare Wechselwirkungen werden in der Raumanalyse über ein zweigestuftes Vorgehen berücksichtigt: • • schutzgutbezogene Wechselwirkungen, schutzgutübergreifende Wechselwirkungen. Die schutzgutbezogenen Erfassungskriterien beinhalten bereits planungsrelevante Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit werden über den schutzgutbezogenen Ansatz direkt bereits ökosystemare Wechselwirkungen erfasst. Die Zielsetzung einer schutzgutübergreifenden Betrachtung ist eine funktionale Zusammenschau der unter den einzelnen Schutzgütern i. d. R. isoliert dargestellten Wirkungszusammenhänge. Zusätzlich sollen Landschaftsteile (im Sinne von Teilökosystemen) ermittelt werden, die aufgrund der besonderen ökosystemaren Beziehungen zwischen den Schutzgütern eine besondere Bedeutung aufweisen und i. d. R. auch nicht wieder herstellbar sind. Ein ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge im Sinne ökosystemarer Wechselwirkungskomplexe besteht im Untersuchungsraum für den Bereich der kleinflächigen Re- Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 33 liktbestände ehemaliger Hude- und Niederwälder (z.T. geschützt als LSG „Kleibusch“ mit besonderen Festsetzungen). Innerhalb der Reliktwälder kommen zahlreiche Werteund Funktionselemente der einzelnen Schutzgüter zusammen, welche für Natur und Umwelt eine besondere Bedeutung besitzen. Hierzu gehören: • • • • hohe Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen besondere Standorteigenschaften des Bodens besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und den Erholungswert der Landschaft historische Nutzungsform mit besonderer Bedeutung beim Schutzgut Kulturund sonstige Sachgüter. Innerhalb des LSG „Kleibusch“ liegt zudem das einzige Stillgewässer des Untersuchungsgebietes. Auswirkungen durch Bau und Anlage sowie Betrieb des Golfplatzes Ökosystemare Wechselwirkungskomplexe, wie sie für den Untersuchungsraum mit den Relikten ehemaliger Hude- und Niederwälder beschrieben werden, sind durch den Bau der geplanten Golfsportanlage nicht betroffen. Beeinträchtigungen von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden bereits durch die schutzgutbezogene Auswirkungsprognose abgedeckt. Bezogen auf die prognostizierten Auswirkungen ergeben sich wesentliche Wechselwirkungen insbesondere zwischen den Schutzgütern Boden, Pflanzen und Tiere. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 34 5.0 Nullvariante, Standortalternativen Nullvariante Im Rahmen der Betrachtung der so genannten „Nullvariante“ erfolgt eine Abschätzung, in welcher Art und Weise sich das Untersuchungsgebiet ohne das geplante Vorhaben entwickeln würde. Die Abschätzung kann dabei nicht eindeutig und abschließend vorgenommen werden, da Veränderungen nicht nur den regionalen Faktoren vor Ort unterliegen, sondern mitunter auch großräumiger politischer oder gesellschaftlicher Art sein können. Tief greifende Veränderungen in Bezug auf die Biotop- und Nutzungsstrukturen des Untersuchungsraumes, sind ohne die Realisierung des geplanten Vorhabens, nicht zu erwarten. Die tendenziell weiter fortschreitende Siedlungserweiterung wird sich voraussichtlich auf eine Arrondierung der Kernbereiche der Gemeinde Leopoldshöhe konzentrieren. Die Wohnsiedlung „Rosenhagen“ liegt in dieser Hinsicht bereits am Siedlungsrand, eine Erweiterung in südliche Richtung ist nicht zu erwarten. Für die wenig ertragreichen flachgründigen Kuppenlagen wird auch weiterhin eine eher extensive landwirtschaftliche Nutzung oder eine Bestockung mit Wald zu erwarten sein. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Rückgangs sog. „Extremstandorte“ gewinnen die flachgründigen, trockenen, mäßig nährstoffversorgten Standorte zunehmend an Bedeutung. Sie bilden die zukünftigen Trittsteine für seltene und gefährdete Pflanzenarten. Die ertragreichen Parabraunerden werden auch in Zukunft bevorzugt als Ackerstandorte genutzt. Standortalternativen Golfanlagen werden aufgrund ihres Flächenanspruchs im Regelfall in der freien Landschaft, d.h. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile errichtet. Neben den umweltbezogenen Auswahlkriterien spielen Fragen der verkehrlichen Anbindung, der Ver- und Entsorgung und nicht zuletzt der Flächenverfügbarkeit eine entscheidende Rolle. Die geplante Anlage in Leopoldshöhe steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, eine Vereinbarkeit mit den Zielsetzungen der örtlichen Landschaftsplanung ist erreichbar, eine Betroffenheit naturschutzrechtlich ausgewiesener Schutzgebiete ist nicht gegeben (s. Kap. 6.1), die verkehrliche Anbindung sowie die Ver- und Entsorgung des Platzes sind in optimaler Weise sichergestellt, so dass keine weiteren Alternativstandorte geprüft wurden. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 35 6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Mit dem geplanten Vorhaben kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbildes. Das Vorhaben unterliegt damit den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, wie sie in den §§ 4 und folgende LG NW konkretisiert sind. Danach sind unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen und/oder zu ersetzen. Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit dem Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen dargestellt. ••• 6.1 Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen Entsprechend dem Vermeidungsgrundsatz des § 4 LG NW und § 19 BNatSchG sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Eingriffe dürfen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr als unbedingt notwendig beeinträchtigen. Standortplanung: Bei der Realisierung von Golfsportanlagen greift der Vermeidungsgrundsatz im Wesentlichen bereits bei der Standortplanung. Bei der Standortwahl ist die mögliche Betroffenheit der unterschiedlichen Naturraumpotenziale zu prüfen. Dabei spielen Schutzgebietsausweisungen, besonders geschützte Biotope, seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten etc. eine besondere Rolle. Der Vermeidungsgrundsatz wurde bei der Standortwahl des geplanten Golfplatzes insofern berücksichtigt, als dass es mit dem Vorhaben zu keiner direkten in Anspruchsnahme oder erheblichen Beeinträchtigung von: - Natura-2000-Gebieten, - Naturschutzgebieten, - geschützten Landschaftsbestandteilen, - besonders geschützten Biotopen gem. § 62 LG NW und - Naturdenkmalen kommt. Eine Betroffenheit von Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten ist ebenfalls nicht gegeben. Darüber hinaus liegen keine standörtlich bedingten Mängel wie hoch anstehendes Grundwasser, Moorböden etc. vor. Aufgrund der überwiegenden in Anspruchsnahme von Ackerflächen wird das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten sowie seltener oder gefährdeter Arten nicht erwartet. Die Vorhabensflächen liegen innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, deren Schutzziele mit der Planung der Golfsportanlage jedoch nicht kollidieren. Eine Verein- Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 36 barkeit der Planung mit den Festsetzungen und Entwicklungszielen des Landschaftsplanes ist gegeben. Flächenzuschnitt und Größe der geplanten Anlage: Je größer eine Golfsportanlage bemessen ist, umso mehr Chancen können genutzt werden, um: • möglichen Konflikten auszuweichen, indem gegenüber Belastungsfaktoren empfindlichen Bereiche aus dem Spielgeschehen herausgenommen werden, • zu einer geeigneten Aufwertung des Standortes beizutragen, indem geeignete Standorte in extensive oder überhaupt nicht genutzte Bereiche überführt oder neue Lebensräume entwickelt werden. Die Vorhabensfläche umfasst eine Gesamtgröße von 35,38 ha. Davon entfallen 13,14 ha auf Bereiche mit mehr oder minder intensivem Spielgeschehen. Von den Flächen außerhalb des Spielgeschehens sind ca. 1,36 ha als bereits ökologisch hochwertig (Biotopwert >5, s. Tabelle 7) einzustufen. Für eine ökologische Aufwertung verbleiben demnach rd. 20,88 ha, davon werden 6,03 ha als ökologische Ruhezonen eingestuft. Die genannten Flächenangaben spiegeln den Vermeidungsgrundsatz auch in diesem Punkt wieder. Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung: Als weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu nennen: • die öffentliche Zugänglichkeit des Platzes zur Vermeidung der Beeinträchtigung der landschaftsbezogenen Erholungsnutzung des Raumes, • die an die Geländemorphologie weitgehend angepasste Ausgestaltung der Spielbahnen zur Reduzierung erforderlicher Erdmassenbewegungen, • die Offenhaltung der weiträumigen Blickbeziehungen zu den im Norden und Süden gelegenen Kuppenlagen, zur Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der landschaftsbezogenen Erholungseignung, • die Flächen sparende Anlage der Erschließung (Zufahrt, Parkplätze etc.), zur Minimierung der Versiegelung von Bodenflächen, • die Festlegung der erforderlichen Düngemengen auf Grundlage von Bodenanalysen, zur Vermeidung von Eutrophierungseffekten, • die Beregung maximal bis zur Infiltrationsrate des Bodens, zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser, • den Verzicht auf Düngemittel und Pestiziden im Bereich der Spielbahnen nach ausreichendem Bodenschluss der gewünschten Grasnarbe und • der weitgehend ökologischen Ausrichtung bei der Anlage der Hardroughs - Verzicht auf Düngung - standortgerechte Saatgutmischung (ohne anspruchsvolle Arten) - räumlicher und zeitlicher Differenzierung in der Schnittfolge (Mosaikstruktur). ••• 6.2 Begrünungsmaßnahmen, Gestaltung der Roughflächen Wie bereits in Kap. 2.4 erläutert, handelt es sich bei den Roughs oder auch Rauhe genannt um Flächen außerhalb der sehr intensiv und intensiv genutzten Spielbereiche, Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 37 die nur untergeordnet in das Spielgeschehen einbezogen werden. Roughs können aus extensiv genutzten Wiesen, Strauch- und Baumgruppen sowie kleineren Feldgehölzinseln bestehen. Im näheren Umfeld der Spielbahnen sind die so entstehenden Biotope in ihrem ökologischen Wert zwar eingeschränkt, weil sie durch das Spielgeschehen einen Störungseinfluss ausgesetzt sind, für unempfindliche Tier- und Pflanzenarten können sie jedoch einen relativ reichhaltigen Lebensraum bieten und sich auch auf das Landschaftsbild günstig auswirken. Größere zusammenhängende Roughs (> 1 ha) können als „ökologische Ruhezonen“ zu einer landschaftsökologischen Aufwertung und Kompensation der mit der Anlage eines Golfplatzes verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen. Mit der Zielsetzung zur Entwicklung eines „landschaftlichen Golfplatzes“ orientiert sich die Anlage der Rauheflächen des geplanten Golfplatzes in Leopoldshöhe an dem Vorbild der standorttypischen Kraut- und Gehölzvegetation. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant: • • • • • • • Feldgehölzinseln (s. Pflanzenliste 1) baumbetonte Gehölzpflanzungen (s. Pflanzenliste 2) strauchbetonte Gehölzpflanzungen (s. Pflanzenliste 3) geschnittene Hecken Solitärbäume (Baumreihen/-gruppen) temporäre Feuchtfläche Hochstaudenflur (gelenkte Sukzession) 38.000 m² 22.100 m² 14.100 m² 80 m. 169 St. 1.800 m² 137.400 m² Die Artenauswahl der zur Verwendung kommenden Gehölze orientiert sich an der potenziellen natürlichen Vegetation. Gepflanzt werden damit ausschließlich standorttypische Gehölzarten. Die Artenauswahl, Größe und Qualität der Einzelpflanzen ist den nachstehenden Pflanzenlisten zu entnehmen. Im Zuge der Ausführungsplanung sollte eine abschließende Abstimmung mit der Landschafts- und der Forstbehörde erfolgen. Die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen werden Zug um Zug mit der Herstellung einzelner Anlagenteile realisiert. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Feldgehölzinseln Zielsetzung ist die Entwicklung naturnaher Laubwaldinseln in Anlehnung an die potenzielle natürliche Vegetation als artenarmer Buchenmischwald bzw. EichenHainbuchenwald. Auf der eher mäßig mit Nährstoffen versorgten flachgründigen Braunerde der Geländekuppe mit Dominanz von Stieleiche und auf den nährstoffreicheren Parabraunerden der Hangflächen mit Dominanz von Rotbuche. Soweit den Feldgehölzen keine baum- oder strauchbetonten Gehölzpflanzungen vorgelagert (s. Konflikt- und Maßnahmenplan) sind, sind die Saumbereiche in einer Tiefe Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 38 von 2 - 3 m mit Prunus spinosa (Schlehe) und Crataegus monogyna (Weißdorn) zu bepflanzen. Die Feldgehölzinseln sollen einer natürlichen Entwickelung überlassen werden. Pflanzenliste 1 Feldgehölzinseln Größe der Pflanzfläche (gesamt): 38.000 m² Art der Pflanzung: Reihenpflanzung 1,5 m x 1,5 m Botanischer Name Deutscher Name Form/Alter Größe Anteil Quercus robur Stieleiche l.Hei., 1xv. 80 - 100 70 % (25 %)* Fagus sylvatica Buche l.Hei., 1xv. 80 - 100 15 % (50 %)* Carpinus betulus Hainbuche l.Hei., 1xv. 80 - 100 15 % (25 %)* ( )* Mischungsverhältnis auf den nährstoffreicheren Standorten der Hangflächen Alternativ zur Pflanzung kann die Anlage der Feldgehölze auch durch Gehölzansaat erfolgen. Baum- und strauchbetonte Gehölzpflanzungen, Hecken Der Aufbau baum- und strauchbetonter Gehölzpflanzungen erfolgt aus standortheimischen Laubgehölzen der Pflanzenliste 2 und 3. Die im Parkplatzbereich vorgesehenen geschnittenen Hecken können vorzugsweise aus Hainbuchen aufgebaut werden. Bei den baumbetonten Pflanzungen liegt der Anteil von Bäumen 1. und 2. Ordnung über, bei den strauchbetonten unter 10 %. Die Anlage baumbetonter Pflanzungen erfolgt in der Regel bei Pflanztiefen von mehr als 10 m. Die Pflanzung wird stufig aufgebaut, so dass in den äußeren Pflanzreihen ausschließlich Sträucher zur Anwendung kommen. Gepflanzt wird in Gruppen von 3 - 8 Stück je Art, im Dreiecksverband. Um den Konkurrenzdruck gegenüber aufkommenden Kräutern in der Anwachsphase der Gehölze möglichst niedrig zu halten, werden die Pflanzflächen mit einer Untersaat aus Klee und Gräsern versehen. Zur Verwendung kommt die HESA-Mischung M 820. Pflanzenliste 2 Baumbetonte Gehölzpflanzung Größe der Pflanzflächen: 22.100 m² Art der Pflanzung: Reihenpflanzung 1,5 m x 1,5 m Botanischer Name Deutscher Name Form/Alter Größe Anteil Betula pendula Sandbirke l.Hei., 1xv. 80 - 100 5% Carpinus betulus Hainbuche l.Hei., 1xv. 80 - 100 10 % Corylus avellana Hasel l.Str., 3 Tr. 70 - 90 5% Crataegus monogyna Weißdorn v.Str., 3 Tr. 70 - 90 15 % Fagus sylvatica Buche l.Hei., 1xv. 80 - 100 5% Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche l.Str., 3 Tr. 70 - 90 10 % Prunus spinosa Schlehe l.Str., 2 Tr. 40 - 70 15 % Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ Pflanzenliste 2 39 Baumbetonte Gehölzpflanzung Quercus robur Stieleiche l.Hei., 1xv. 80 - 100 5% Rosa canina Heckenrose l.Str., 2 Tr. 70 - 90 15 % Salix caprea Salweide 1/1, 2j.v.S. 50 - 80 10 % Sorbus aucuparia Eberesche 1/1, 2j.v.S. 80 - 120 5% Pflanzenliste 3 Strauchbetonte Gehölzpflanzung Größe der Pflanzflächen: 22.100 m² Art der Pflanzung: Reihenpflanzung 1,5 m x 1,5 m Botanischer Name Deutscher Name Form/Alter Größe Anteil Corylus avellana Hasel l.Str., 3 Tr. 70 - 90 5% Crataegus monogyna Weißdorn v.Str., 3 Tr. 70 - 90 10 % Lonicera xylosteum Gemeine Heckenkirsche l.Str., 3 Tr. 70 - 90 15 % Prunus spinosa Schlehe l.Str., 2 Tr. 40 - 70 25 % Rosa canina Heckenrose l.Str., 2 Tr. 70 - 90 20 % Rosa rubiginosa Wein-Rose l.Str., 2 Tr. 70 - 90 10 % Salix caprea Salweide 1/1, 2j.v.S. 50 - 80 10 % Sorbus aucuparia Eberesche 1/1, 2j.v.S. 80 - 120 5% Solitärbäume Solitärbäume werden als Baumreihen, einzeln oder in Gruppen gepflanzt, wobei jede Gruppe aus Bäumen einer Art bestehen sollte. Als geeignete Baumarten empfehlen sich Carpinus betulus (Hainbuche), Tilia cordata (Winterlinde), Fraxinus exelsior (Esche) und Quercus robur (Stieleiche). Die Bäume erhalten einen Baumpfahl und eine Drahthose zum Schutz gegen Wildverbiss. Temporäre Feuchtflächen An geeigneten Stellen werden kleine Geländevertiefungen angelegt und der lehmige Boden im Untergrund leicht verdichtet, so dass sich das anfallende Oberflächenwasser an diesen Stellen sammeln kann. Die genaue Lage der Feuchtflächen ist in Abhängigkeit der Geländegestaltung vor Ort festzulegen. Durch die verzögerte Versickerung entstehen wechselfeuchte Bereiche in denen sich feuchte liebende Arten ansiedeln können. Ggf. können Dränagestränge in die Feuchtflächen geführt werden. Hochstaudenfluren Außerhalb der Gehölzbereiche werden die Roughflächen zu Hochstaudenfluren entwickelt. Auf den Ackerflächen erfolgt zur Erstbegrünung eine Ansaat von Landschaftsrasen ohne Kräuter (HESA-RSM 7.1.1 oder vergleichbarer Saatgutmischung). Um gleich zu Beginn das Einwandern bodenständiger Wildpflanzen zu ermöglichen, wird bei der Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 40 Ansaat weniger als die empfohlene Saatgutmenge aufgebracht. Die Entwicklung der vorhandenen Grünlandflächen zu Hochstaudenfluren erfolgt durch den veränderten Mahdrhythmus. Die Mahd der Krautsäume innerhalb der Rauheflächen ist auf 1 bis maximal 2 x pro Jahr beschränkt. Die Mahd erfolgt in räumlicher und zeitlicher Differenzierung (Mosaikstruktur). ••• 6.3 Kompensation erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ••• 6.3.1 Ermittlung des erforderlichen Kompensationsflächenbedarfs Methodik Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft – vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW“ des MINISTERIUMS FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (DÜSSELDORF, 2001). Das Verfahren findet Anwendung, soweit eine Betroffenheit besonders hochwertiger Flächen und Objekte nicht gegeben ist. Die Anwendung des Verfahrens entspricht den Forderungen der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des Scoping-Termins. Die methodische Vorgehensweise bei der Anwendung des Bewertungsverfahrens erfolgt nach folgenden Arbeitsschritten: 1. Bewertung des Ausgangszustandes des Untersuchungsraumes auf der Grundlage von Biotoptypen (s. Tabelle 7) 2. Bewertung des Zustandes des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen in der Entwurfsplanung des Golfplatzes (s. Tabelle 7) 3. Ermittelung einer ersten Gesamtbilanz 4. Ggf. Eingriffsreduzierung oder Erarbeitung weiterer Kompensationsmaßnahmen 5. Abschließende Bewertung des Zustandes des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes 6. Ermittelung und Begründung der Gesamtbilanz. Die Bewertung der Flächen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei ergibt sich die Gesamtbilanz (Zeile C) durch die Subtraktion des Gesamtflächenwertes A vom Gesamtflächenwert B. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der Kompensation dar, d.h., sie verdeutlicht, inwieweit dem aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriff eine Kompensation durch Minderungs- bzw. durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gegenübersteht. Kompensationsmaßnahmen haben dabei zum Ziel, den mit einem Vorhaben verbundenen Eingriff in den Naturhaushalt auszugleichen, so dass langfristig keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ Tab. 7 Biotopwert im Ausgangs- und Planungszustand der Vorhabensfläche Bestand 1 Teilfläche Nr. 41 2 Code 3 Biotoptyp entsprechend Biotoptypenwertliste 1 1.1 versiegelte Fläche (VA0) 2 2.3 Wegraine (HC3) 4 5 6 Grundwert Gesamtkorrekturfaktor 5.688 0 1,0 0 0 141 3 1,0 3 423 Fläche (m²) 7 Gesamtwert (Sp 5 x Sp 6) 8 Einzelflächenwert (Sp 4 x Sp 7) 3 3.1 Acker (HA0) 213.606 2 1,0 2 427.212 4 3.2 Intensivgrünland (EA0) 115.444 4 1,0 4 461.776 5 3.2 Intensivgrünland (EB0) 222 4 1,0 4 888 6 6.6 Standorth. Laubwald (AQ1) 5.752 9 1,0 9 51.768 7 6.7 Aufforstung (AU0) 3.090 5 1,3 6,5 20.085 8 7.3 stehendes Kleingewässer 750 10 1,0 10 7.500 8 8.1 Feldgehölz (BA1) 2.958 7 1,0 7 20.706 9 8.1 Gebüsch (BB0) 2.679 7 1,0 7 18.753 10 8.1 Hecke jungpfl. (BD2) 977 7 0,5 3,5 3.420 11 8.1 Hecke (BD2) 506 7 1,0 7 3.542 12 2.2 Böschungshecke (BD4) 1.945 3 1,0 3 5.835 Gesamtflächenwert A 1.021.908 Gesamtfläche Planung 1 1.1 353.758 versiegelte Fläche (VA0) 5.688 0 1,0 0 0 2 6.6 Standorth. Laubwald (AQ1) 5.752 9 1,0 9 51.768 3 6.7 Aufforstung (AU0) 1.808 5 1,3 6,5 11.752 4 7.3 stehendes Kleingewässer 750 10 1,0 10 7.500 5 8.1 Gebüsch (BB0) 2.679 7 1,0 7 18.753 6 4.4 Intensivrasen (Abschläge und Grüns) 6.600 2 0,7 1,4 9.240 7 4.4 Graswege zw. Spielbahnen 1.300 2 1,0 2 2.600 8 4.4 Spielbahnen u. Driving Range, Annäherungsgrün 79.000 2 1,1 2,2 173.800 9 4.5 Extensivrasen Semirough 40.000 3 0,8 2,4 96.000 3.200 1 1,0 1 3.200 145.351 5 0,7 3,5 508.729 60.300 5 1,2 6,0 361.800 130 0 1,0 0 0 1.200 0,5 1,0 0,5 600 Gesamtflächenwert B 1.245.742 Differenz Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A 223.842 10 1.3 Sandflächen (Bunker) 11 Rough (Hochstaudenfluren, Gebüsch, Feldgehölz) 12 ökologische Ruhezone = Rough über ~ 1ha größe 13 1.1 Abschlaghütte 14 1.2 Teilversiegelung (Parkplatz, Schotterrasen) Gesamtfläche 353.758 Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ ••• 42 6.3.2 Nachweis von erforderlichen Kompensationsmaßnahmen Im Sinne des § 4 LG NW ist ein Eingriff dann ausgeglichen, wenn die Flächen nach Abschluss der Baumaßnahme so hergerichtet werden, dass keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder hergestellt ist. Ist ein Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht möglich und gehen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Range gegenüber anderen Belangen nach, so sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Im Sinne des § 5 LG NW sollen Ersatzmaßnahmen die durch den Eingriff gestörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes möglichst in ähnlicher Art und Weise wieder herstellen. Die Maßnahmen können an anderer Stelle des vom Eingriff betroffenen Raumes realisiert werden. In der Bilanz des Biotopwertes im Ausgangszustand und nach Realisierung der Planung kommt es zu einer deutlichen Steigerung der ökologischen Wertigkeit der Vorhabensfläche. Nachteilige Umweltwirkungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Umwandlung vorh. Grünlandflächen in sehr intensiv und intensiv genutzte Spielbereiche sowie die Überbauung des Bodens im Bereich der Abschlaghütte und die Teilversiegelung durch Schotterrasen im Bereich des Parkplatzes und der Zuwegung. Beeinträchtigungen in den Randbereichen können vernachlässigt werden. Außerhalb der Spielbereiche kommt es gegenüber der derzeitigen Ackernutzung zu einer deutlichen Aufwertung der ökologischen Funktionen. Insbesondere in den Bereichen die aufgrund ihrer Größe als „ökologische Ruhezonen“ vom Spielgeschehen weitgehend ausgegliedert sind. Durch den Umfang der geplanten Anpflanzungen und Hochstaudenfluren wird den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zur Kompensation der Beeinträchtigten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in ausreichendem Maße Rechnung getragen. Eine dauerhafte Sicherung der Kompensation ist durch die Ausweisung der „ökologischen Ruhezonen“ als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 (2) Nr. 10 BauGB) gewährleistet. Eine Einbeziehung dieser Flächen in den Spielbereich wird damit ausgeschlossen. Die vorgesehenen Anpflanzungen dienen zugleich der landschaftsgerechten Gestaltung und Einbindung der Sportanlage. Die Maßnahmenplanung ist insofern im Gesamtzusammenhang zu sehen, eine Kompensationsdeckung bezieht sich ausschließlich auf die anstehende Golfplatzplanung. Kompensationserfordernisse aus anderen Eingriffsvorhaben können durch die Gestaltungsmaßnahmen auf dem Golfplatz nicht zur Deckung gebracht werden. Ausgenommen sind Anpassungen in Bezug auf die Spielbereiche und Infrastruktureinrichtungen des Golfplatzes selbst. Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ ••• 43 6.3.3 Monitoring Entsprechend den Vorgaben des § 4c BauGB erfolgt eine Überwachung der im Zusammenhang mit dem Vorhaben und den vorgesehenen Anpassungen im Flächennutzungsplan prognostizierten erheblichen Umweltauswirkungen durch die Gemeinde Leopoldshöhe. Zielsetzung des Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Die Realisierung der vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen erfolgt Zug um Zug mit der Herstellung einzelner Anlagenteile und kann sich damit über mehrere Jahre erstrecken. Die Abnahme des Bauvorhabens und die im Hinblick auf das Monitoring erforderliche Festlegung weiterer Untersuchungsintervalle wird daher nach Bauabschnitte gegliedert. Der Verfasser Herford, Juni 2005 Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 44 LITERATURVERZEICHNIS ARBEITSKREIS 1 „AMPHIBIEN UND REPTILIEN“ DES NATURWISS. VEREINS FÜR BIELEFELD UND UMGEBUNG UND DER NATURSCHUTZGRUPPE (NABU) LEOPOLDSHÖHE (1999) Amphibien und Reptilienkartierung 1999 in Leopoldshöhe BASTIAN, O., SCHREIBER, K.F. 1999: Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft. Heidelberg u. Berlin BAYRISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ LFU (2003) Der Golfplatz in der Landschaft – Lösungsansätze bei Planung, Bau und Betrieb von Golfanlagen, Schriftenreihe Heft 170, Augsburg 2003 BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2004) Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1984) Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 Bl. L 3918 Herford, Krefeld 1984 Hydrogeologische Karten von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 Bl. L 3918 Herford, Krefeld 1984 GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1978) Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:25.000, Bl. 3918 Bad Salzuflen, Krefeld 1978 GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004) Karte der Schutzwürdigen Böden – Auskunftsystem BK50 Nordrhein-Westfalen, 2. Auflage 2004 KREIS LIPPE Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen – Nord“, in Kraft getreten 11.12.2001 LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, HRSG. (1989) Verfahrensbezogene sowie methodisch – inhaltliche Hinweise für die Planung von Golfsportanlagen – Leitfaden Golfanlagen, bearb. Durch Abteilung 2 – Grundsatz Ökologie Referat 24 – Landschaftsökologie, ökologische Planung LANDESVERMESSUNGSAMT NORDRHEIN-WESTFALEN Königlich Preußische Landesaufnahme (M 1:25.000)Blatt 4018 Lage (Nachdruck der Aufnahme 1895-1910) Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ 45 LANDESVERMESSUNGSAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (HG) in Verbindung mit dem Landesverband Lippe, dem Kreis Lippe, dem Lippischen Heimatbund und dem naturwissenschaftlichen und Historischen Verein für das Land Lippe (1982) - Übersichtskarte des Fürstentums Lippe Sektion IV Lage; LÖBF (LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN) 1999: Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3. Fassung – LÖBF-Schriftenreihe 17 LÖBF (LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN) 2002: Biotopkartierung Nordrhein-Westfalen, Methodik und Arbeitsanleitung, Recklinghausen MEISEL, S. (1959) Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 85 Minden. Bundesanstalt für Landeskunde. Remagen MINISTER FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NORDRHEIN-WESTFALEN 1989: Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1989