Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
2,0 MB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste
Umweltbericht
zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie
zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
Umweltbericht
zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
Auftraggeber:
Ralph Lehbrink
Solterbergstraße 123
32602 Vlotho
Verfasser:
Kortemeier & Brokmann
Garten- und Landschaftsarchitekten GmbH
Oststraße 92, 32051 Herford
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Michael Kasper
Herford, Juni 2005
Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste
Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
1
INHALTSVERZEICHNIS
1.0
Veranlassung und Aufgabenstellung ..............................................................................3
2.0
Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren ........................4
2.1
Vorhabensbeschreibung ....................................................................................4
2.2
Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren....................................................6
2.3
Erschließung, Ver- und Entsorgung.................................................................10
2.4
Extensiv genutzte oder unbespielte Flächen ...................................................11
3.0
Grundstruktur des Untersuchungsgebietes .................................................................12
3.1
Geografische und politische Lage....................................................................12
3.2
Fachplanungen ................................................................................................12
3.3
Naturraum ........................................................................................................14
4.0
Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation und der zu
erwartenden Umweltauswirkungen ...............................................................................15
4.1
Methodische Vorgehensweise .........................................................................15
4.2
Schutzgut Mensch/Gesundheit ........................................................................16
4.2.1
Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................16
4.2.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................16
4.3
Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt ......................................17
4.3.1
Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................17
4.3.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................21
4.4
Schutzgut Boden..............................................................................................24
4.4.1
Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................24
4.4.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................25
4.5
Schutzgut Wasser ............................................................................................27
4.5.1
Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................27
4.5.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................27
4.6
Schutzgut Klima/Luft ........................................................................................28
4.6.1
Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................28
4.6.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................29
4.7
Schutzgut Landschaft ......................................................................................30
4.7.1
Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................30
4.7.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................30
4.8
Kultur- und sonstige Sachgüter........................................................................31
4.8.1
Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................31
4.8.2
Zu erwartende Umweltauswirkungen...............................................................32
4.9
Wechselwirkungen ...........................................................................................32
4.10
Vorhandene Umweltsituation ...........................................................................32
5.0
Nullvariante, Standortalternativen .................................................................................34
6.0
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege......................................35
6.1
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ...................................................35
6.2
Begrünungsmaßnahmen, Gestaltung der Roughflächen ................................36
6.3
Kompensation erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft........................................................................................................40
6.3.1
Ermittlung des erforderlichen Kompensationsflächenbedarfs .........................40
6.3.2
Nachweis von erforderlichen Kompensationsmaßnahmen .............................42
6.3.3
Monitoring ........................................................................................................43
Literaturverzeichnis
Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste
Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
2
TABELLENVERZEICHNIS
Tab. 1
Tab. 2
Tab. 3
Tab. 4
Tab. 5
Tab. 6
Tab. 7
Mögliche Auswirkungen von Bau, Anlage und Betrieb eines
Golfplatzes
Nach Spielbereichen differenzierte Darstellung der anlage und
betriebsbedingten Wirkfaktoren
Naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen des
Untersuchungsgebietes
Bilanz der Biotop- und Nutzungsstrukturen vorher/nachher
Vergleich von Golf – Sportrasen mit landwirtschaftlich genutzten
Wiesen (aus: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg,
1989)
Schutzwürdigkeit der Böden innerhalb der Vorhabensfläche
Biotopwert im Ausgangs- und Planungszustand der Vorhabensfläche
6
8
19
22
23
25
41
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abb. 1
Abb. 2
Abb. 3
Planungsentwurf zum Neubau eines Golfplatzes in LeopoldshöheGreste (Spangemacher + Partner, Mai 2005)
Prinzipskitze zur Darstellung der unterschiedlichen Spielbereiche
Auszug GEP „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ (RP Detmold,
2004)
ANLAGENVERZEICHNIS
Anlage 1:
Anlage 2:
Bestandsplan
Konflikt- und Maßnahmenplan
(M 1:5.000)
(M 1:2.000)
5
9
13
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3
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Herr Ralph Lehbrink, Solterbergstraße 123, 32602 Vlotho plant, in der Ortslage Leopoldshöhe-Greste den Neubau einer Golfsportanlage. Zur Vorbereitung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Baugenehmigung bedarf es einer Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe.
Nach den Vorgaben des § 2 Abs. 4 BauGB in der Fassung vom 20.07.2004 wird im
Rahmen des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan eine Umweltprüfung
durchgeführt. In der Umweltprüfung werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt. Die einzelnen Arbeitsschritte der Umweltprüfung
sind voll in das Bauleitplanverfahren integriert. Die Umweltprüfung ist damit als planungsbegleitendes Instrument angelegt, so dass eine frühzeitige Berücksichtigung
umweltrelevanter Gesichtspunkte im Planungsprozess und der sachgerechten Aufbereitung der Umweltaspekte für die Abwägung möglich sind.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht beschrieben und
bewertet. Der Umweltbericht bildet dabei gemäß § 2a BauGB einen Teil der Planbegründung und ist bei der Abwägung entsprechend zu berücksichtigen.
Gemäß § 4 (1) wurden im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan seitens der Gemeinde Leopoldshöhe die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von dem geplanten Vorhaben unterrichtet und zur Äußerung, im Hinblick
auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, aufgefordert. Der vorgesehene Untersuchungsrahmen wurde am 25.04.2005 im Sitzungssaal
des Rathauses der Gemeinde Leopoldshöhe erörtert. Die eingegangenen Äußerungen
wurden bei der Durchführung der Umweltprüfung berücksichtigt.
Grundlage für die Ermittelung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkung bilden die Vorplanung zum Neubau des Golfplatzes (Spangemacher & Partner, Jan.
2005) und die geplante Darstellung im Flächennutzungsplan.
Neben der Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen und den
Aussagen zur Umweltoptimierung der Planung wurde im Rahmen der Umweltprüfung
eine qualitative Einschätzung der erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen vorgenommen.
Neben der Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ nach § 20 LPlG erforderlich.
Der hiermit vorgelegte Umweltbericht dient beiden Verfahren gleichermaßen als Unterlage.
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Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
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4
2.0 Beschreibung des Vorhabens und seiner wesentlichen Wirkfaktoren
•••
2.1
Vorhabensbeschreibung
Herr Lehbrink plant die Golfsportanlage als öffentlichen Golfplatz zu betreiben, das
heißt, die Anlage ist für jedermann zugänglich, ohne in einen Golfklub eintreten zu
müssen.
Vorgesehen sind 9 Spielbahnen, eine Übungsanlage sowie die erforderliche Infrastruktur wie Zufahrt, Parkplätze, Aufenthalts- und Sozialräume. Letztere können in vorhandenen Gebäuden realisiert werden. Die Gesamtfläche der geplanten Anlage umfasst
ca. 36 ha, davon entfallen rd. 13,5 ha auf die Spielbereiche und Erschließung.
Der Vorhabensbereich grenzt unmittelbar südlich an die Wohnbebauung „Rosenhagen“
der Ortslage Leopoldshöhe-Greste an. Im Westen wird die Fläche durch die L 751 begrenzt. Im Süden verläuft die K 20, sie trennt die Spielbahnen von der südlich der
Kreisstraße geplanten Übungsanlage. Im Osten grenzen ein Feldgehölz sowie weitere
landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Das Gelände soll über eine vorhandene Feldzufahrt südlich der K 20 erschlossen werden. Die Spielbahnen nördlich der K 20 sind über eine vorhandene Unterführung erreichbar. Aufenthaltsräume, Sozialräume und Pflegemaschinen sollen in einem vorhandenen Gebäude untergebracht werden.
Nachweispflichtig sind 44 PKW-Stellplätze. Die Parkplätze sollen südlich der K 20 als
Schotterrasenfläche angelegt werden.
Die folgende Abbildung zeigt die durch das Büro Spangemacher & Partner erarbeitete
Vorplanung einschließlich der durch das Büro Kortemeier & Brokmann ergänzten Begrünungsmaßnahmen (Stand Mai 2005).
Nach Spangemacher & Partner (Mai 2005) ergibt sich folgende Flächenbilanz:
Gesamtfläche einschließlich LSG 2.2-12 (1,2 ha)
35,38 ha
davon überbaute und versiegelte Flächen
− bebaute Fläche (Abschlaghütte Driving Range)
− Parkplatz incl. Zufahrt
Zwischensumme:
0,013 ha
0,120 ha
0,133 ha
•
davon sehr intensiv genutzte Flächen
− Abschläge
− Grüns
− Bunker
− Wege i.M. 3 m breit
− Putting Grün
Zwischensumme:
0,270 ha
0,330 ha
0,320 ha
0,130 ha
0,060 ha
1,110 ha
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•
davon intensiv genutzte Flächen
− Spielbahnen
− Semirough
− Driving Range
− Spielfläche Annäherungsgrün
5
Zwischensumme
5,200 ha
4,000 ha
2,300 ha
0,400 ha
11,900 ha
Gesamtsumme genutzter Flächen
13,143 ha
Die verbleibenden Flächen außerhalb der Spielbereiche dienen der Sicherung ökologisch wertvoller Bereiche sowie der landschaftlichen Einbindung und Begrünung des
Golfplatzes.
Abb. 1
Planungsentwurf zum Neubau eines Golfplatzes in Leopoldshöhe-Greste (Spangemacher + Partner und Kortemeier & Brokmann, Mai 2005)
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•••
2.2
6
Beschreibung der wesentlichen Wirkfaktoren
Von dem oben beschriebenen Vorhaben oder durch einzelne Vorhabensbestandteile
gehen unterschiedliche Wirkungen auf die zu betrachtenden Umweltschutzgüter aus.
Die dabei entstehenden Wirkfaktoren können baubedingter, anlagebedingter oder betriebsbedingter Art sein und dementsprechend temporäre oder nachhaltige Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter mit sich bringen.
Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht zu den wesentlichen Wirkfaktoren des Vorhabens. Die tatsächlich zu erwartenden nachhaltigen Umweltauswirkungen werden in
Kap. 4.0 ermittelt.
Tab. 1
Mögliche Auswirkungen von Bau, Anlage und Betrieb eines Golfplatzes1
Wirkfaktor
Wirkung
Auswirkung
betroffene
Schutzgüter
Baubedingt
Baustelleneinrichtungen
temporäre Überbauung/Flächenbeanspruchung
Biotopverlust/-degeneration
Tiere
Pflanzen
Boden
Bodendegeneration durch Verdichtung/Veränderung
Baustellenbetrieb
Erdbauarbeiten
Lärm und Abgase
Beunruhigung der Tierwelt
Tiere
Boden
Ab- und Auftrag von Bodenmassen, Geländeanpassungen
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Schadstoffeinträge und -anlagerung
ggf. Verunreinigung des
Grundwassers durch Schadstoffeinträge
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Verdichtung
Wasser
Boden
ggf. Bodenerosion
Biotopverlust/-degeneration
Pflanzen
Störung oder Vernichtung eines Tiere
Teils der Pflanzendecke
Anlagebedingt
Baukörper und
Nebenanlagen
(Klubhaus, Nebengebäude,
Verkehrserschließung,
Parkplätze etc.)
1
Überbauung (Versiegelung) von
Böden
Biotopverlust, Veränderung der
Standortverhältnisse, Zerschneidung von Lebensräumen
Bodenverlust
Tiere
Pflanzen
Boden
Verringerung der Versickerungsrate, erhöhter Oberflächenabfluss
Verlust von Gehölzflächen zur
Ausgleichsfunktion
Wasser
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
Landschaft
vgl. LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, 1989
Klima
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Wirkfaktor
Wirkung
Auswirkung
Anlage der
Spielbahnen
(Greens, Abschläge, Hindernisse etc.)
Veränderung der Oberflächengestalt und Pflanzendecke (Aufschüttungen, Abgrabungen, Umgestaltung des Bewuchses)
Beeinträchtigung von Bodenfunktionen durch Veränderung
des natürlichen Profilaufbaus,
Entwässern von Böden,
Ersatz vorhandener Biotopstrukturen durch Rasen,
Beseitigung, Rodung von Bäumen und Sträuchern
ggf. Aus- und Umbau von Gewässern
Verdrängung der Ortserholung,
Erhöhung der Nutzungsdichte
auf verbleibenden Flächen,
Entzug landschaftlich attraktiver
Flächen
Einfriedung
Einschränkung des freien Betretens der Flächen
7
betroffene
Schutzgüter
Boden
Tiere
Pflanzen
Wasser
Mensch
Betriebsbedingt
Spielbetrieb
Erzeugung von Verkehr (An- und
Abfahrt der Sportler und Besucher mit PKW)
Anwesenheit von Menschen,
Spielaktivitäten
Beeinträchtigungen im Erschließungsbereich durch Lärm
und Schadstoffemissionen
ggf. Beunruhigung von Tierarten mit hohen Fluchtdistanzen
ggf. Beunruhigung und Beeinträchtigung von Tier- und Pflanzenwelt durch Eindringen in die
naturnah belassenen Bereiche
Mensch
Tiere
Tiere
Pflanzen
Baubedingte Wirkfaktoren und Wirkintensitäten
Baubedingte Wirkungen ergeben sich während der Bauphase z.B. durch Flächeninanspruchnahme für Materiallager, Baustelleneinrichtung, Baucontainer usw., aber auch
durch Erd- und Gründungsarbeiten oder Materialbewegungen. In ihren Auswirkungen
sind sie in der Regel von kurzfristiger Dauer, das heißt, es entstehen mitunter erhebliche selten aber nachhaltige Beeinträchtigungen.
Beim Bau der geplanten Golfsportanlage beschränken sich die baubedingten Wirkungen auf Lärm, Staub- und Schadstoffemissionen durch Baufahrzeuge und Erdbewegungen. Eine in Anspruchsnahme wertvoller Landschaftsbestandteile sowie Eingriffe
ins Grundwasser etc. sind nicht gegeben. Der Baubereich kann über vorhandene
Kreis- und Landstraßen erschlossen werden, ein ausreichender Abstand zur angrenzenden Wohnbebauung ist gegeben. Insgesamt sind mit dem Bau der Golfsportanlage
keine erheblichen Umweltwirkungen zu erwarten.
Anlage und betriebsbedingte Wirkfaktoren und Wirkintensitäten
Anlagebedingte Wirkungen werden durch Art und Umfang der Anlage (des Vorhabens)
bestimmt. Bei anlagebedingten Wirkfaktoren muss i.d.R. von langfristigen Wirkungen,
Beeinträchtigungen ausgegangen werden.
Betriebsbedingte Eingriffe/Wirkungen
Betriebsbedingte Wirkungen ergeben sich durch den Spielbetrieb und die Unterhaltung
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8
der Anlage (Bewässerung, Mahd, Düngung etc.). Auch hier kann grundsätzlich von
langfristigen Wirkungen, Beeinträchtigungen ausgegangen werden.
Mit den in Tab. 2 genannten Wirkfaktoren verbinden sich unterschiedliche Wirkintensitäten, welche anhand der unterschiedlichen Spielbereiche im Folgenden aufgezeigt
werden.
Tab. 2
Nach Spielbereichen differenzierte Darstellung der anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren
bauliche Anlagen /
Spielelemente
anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren
überbaute und versiegelte Flächen
Abschlaghütte, Parkvollständiger Entzug der Flächen für den Naturhaushalt durch Versiegelung
platz incl. Zufahrt
und Überbauung
sehr intensiv genutzte Spielbereiche
Abschlag / Grün /
anlagebedingt
Vorgrün / Annährungs• Spielbereiche, die gegenüber dem übrigen Gelände i.d.R. angehoben oder
grün / Putting Grün
in Teilen angehoben sind
• zur Abmagerung, Standfestigkeit und aus entwässerungstechnischen
Gründen veränderter Bodenaufbau (Rasentragschicht inkl. Drainschicht in
verdichtetem Zustand ca. 35 cm stark) aus überwiegend Sand oder stark
mit Sand durchmischtem Substrat, standfest verdichtet,
• hochgradige Ebenflächigkeit
• Entwässerung durch Dränleitungen
• spezial Grassaat mit geringer Artenanzahl
Bunker
(spielstrategisch wichtige Sandhindernisse
u. Auffangbunker)
Wege zwischen den
Spielbahnen
betriebsbedingt
• mehrmalige bis tägliche Mahd in der Hauptwachstumszeit, Schnittlänge 0,5
bis 1 cm
• Bewässerung je nach Witterungsverhältnissen
• mehrfache Düngung pro Jahr m. mineralisch organischem Langzeitdünger2
• bei den Grüns ggf. geringfügiger Pestizideinsatz (vornehmlich Fungizide
gegen Hexenringe, Rostkrankheiten und Schneeschimmel)
• je nach Ergebnis der regelmäßigen Bodenuntersuchungen werden die
Flächen vertikutiert, aerifiziert und besandet
anlagebedingt
• zum Aufbau als Sandhindernis oder Bunker erfolgt Bodenaustausch i.d.R
15 cm Sandschicht und Sohlenverdichtung
• Entwässerung durch Dränleitung
• offene Sandfläche ohne Einsaat
betriebsbedingt
• keine Düngung, keine Mahd, keine Bewässerung
• müssen vegetationsfrei gehalten werden
anlagebedingt
• unbefestigte, 2 - 3 m breit ausgemähte Lauffläche zur Querung der Roughs
• je nach Bodenverhältnissen kann eine leichte Oberflächenverdichtung und
Abmagerung (Sand einfräsen) erforderlich werden
betriebsbedingt
• Mahd erfolgt wie bei Spielbahnen in der Hauptwachstumsperiode 1 x wöchentlich
2
Im Mittel liegt der Düngebedarf von Greens und Abschlägen bei 300 kg N/ha (Stickstoff). 100 P/ha
(Phosphat) und 200 K/ha (Kalium) (vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, 1989). Bei
der Verwendung von Langzeitdüngern können die Nährstoffe schrittweise an die Pflanze abgegeben werden, so dass die Auswaschungsrate gering gehalten werden kann.
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bauliche Anlagen /
Spielelemente
anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkfaktoren
intensiv genutzte Spielbereiche
Spielbahnen (Fairway)
anlagebedingt
/ Driving Range
• bei Anlage auf Acker wird die Fläche gefräst, von kleineren Unebenheiten
und Steinen befreit und eingesät
• bei Anlage auf Grünland wird die Fläche durch Mahd, Besanden und
Nachsaat sowie anderen Pflegemaßnahmen zur Spielbahn umfunktioniert
• ggf. sind Geländemodellierungen erforderlich
Halbraues (Semirough)
Übergang zwischen
Spielbahn und Rough
Abb. 2
betriebsbedingt
• Mahd erfolgt in der Hauptwachstumsperiode mindestens 2 x wöchentlich,
Schnitthöhe bis 2 cm
• Schnittgut verbleibt auf der Fläche, so dass langfristig auf eine regelmäßige
Düngung verzichtet werden kann
anlagebedingt
vergleichbar mit Spielbahnen
betriebsbedingt
wie Spielbahnen jedoch geringere Mahdintervalle, Schnitthöhe 3-6 cm
Prinzipskizze zur Darstellung der unterschiedlichen Spielbereiche
Die Driving Range entspricht den Anforderungen einer Spielbahn im Übungsbereich.
Annährungsgrün und Putting Grün zählen ebenfalls zu den Spielelementen im Übungsbereich und entsprechen den Anforderungen des Grüns.
Die genannten Infrastruktureinrichtungen und Spielelemente umfassen eine Gesamtfläche von 13,143 ha.
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•••
2.3
10
Erschließung, Ver- und Entsorgung
Erschließung, Verkehrsaufkommen, PKW-Stellplätze
Eine Spielbahn kann maximal von 4 Spielern gleichzeitig genutzt werden, so dass auf
der Anlage maximal 36 Spieler angetroffen werden können. Hinzu kommt die Übungsanlage mit rd. 8 Spielern.
Es ist ein Parkplatz mit 44 Stellplätzen geplant. Parkplatz und Wegefläche zwischen
Parkplatz und Abschlaghütte (im Bereich der Übungsanlage) sollen als Schotterrasenfläche hergestellt werden.
Die Erschließung der Anlage erfolgt unmittelbar über die K 20, Wohn- oder Gemeindeerschließungsstraßen werden nicht tangiert. Erfahrungswerte mit vergleichbaren Anlagen (Herr Spangemacher mündlich) lassen ein Verkehrsaufkommen von 100 bis maximal 120 an- und abfahrenden Fahrzeugen an Sonn- und Feiertagen und ca. 80 Fahrzeugen Werktags erwarten. Die angrenzende Landstraße L 751 weist ein Verkehrsaufkommen von rd. 10.000 Fahrzeugen pro Tag auf. Im Verhältnis dazu ist das durch die
Golfsportanlage bedingte zusätzliche Verkehrsaufkommen als geringfügig einzustufen.
Bezogen auf die Bewertung der Umwelterheblichkeit der mit dem Vorhaben verbundenen Belastungen spielen die verkehrsbedingten Emissionen somit keine Rolle.
Bewässerung
Um eine optimale Bespielbarkeit der sehr intensiv genutzten Spielbereiche zu gewährleisten wir eine künstliche Bewässerung der Flächen erforderlich. Die Wasserzufuhr
erfolgt über die Anlage eines einfachen Leitungsnetzes aus PE-Rohren (DN 25 bis DN
50). Das notwendige Wasser wird aus dem städtischen Verbundnetz in einen Vorlaufbehälter (ca. 1.100 ltr.) geleitet und mittels einer Druckerhöhungspumpe in das Beregnungsnetz weiter gegeben. Je nach Witterungsverhältnissen wird sich der Jahresverbrauch auf 2.500 – 4.500 m³ belaufen. (s. Antragsunterlagen Spangemacher &
Partner)
Klubheim, Entsorgungseinrichtungen
Die erforderlichen Sozialräume und Entsorgungseinrichtungen werden in einem vorhandenen Wohngebäude (ehemaliges Gehöft) ca. 100 m östlich der Übungsanlage
untergebracht. Mittelfristig ist der Umbau des Gebäudes zu einem Sportlehrheim geplant. Zusätzliche bauliche Anlagen beschränken sich damit auf die Abschlaghütten
und die PKW-Stellplätze. Bei den Abschlaghütten handelt es sich um eine Holzständerbauweise mit z.T. offenen Seitenwänden. Die Stellplatzflächen werden als Schotterrasen hergestellt.
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•••
2.4
11
Extensiv genutzte oder unbespielte Flächen
Mit 21,664 ha stellen sich annähernd 2/3 der gesamten Vorhabensfläche als extensiver
oder ungenutzter Bereich dar. Je nach Ausprägung und räumlicher Ausdehnung können sie mehr oder weniger ökologische Entlastungsfunktionen übernehmen.
Rauhes (Rough) ca. 14,535 ha
Das Rauhe bezeichnet die Flächen eines Golfplatzes, die nicht bespielt werden. Werden dennoch Bälle ins Rough geschlagen, dürfen sie auch dort gesucht und von dort
weiter geschlagen werden. Die Rauheflächen bestehen aus Wildkräutern, Waldsäumen, Hecken, Strauch- und Baumgruppen und Sukzessionsflächen sowie kleinflächigen Feldgehölzen. Mit der Zielsetzung zur Entwicklung eines „landschaftlichen Golfplatzes“ orientiert sich die Anlage der Rauheflächen des geplanten Golfplatzes in Leopoldshöhe an dem Vorbild der standorttypischen Kraut- und Gehölzvegetation.
Die Mahd der Krautsäume innerhalb der Rauheflächen ist auf 1 bis maximal 2 x pro
Jahr beschränkt. Bei den Gehölzbeständen sind ggf. Lenkungsmaßnahmen wie z.B.
ein Verjüngungsschnitt erforderlich.
Ökologische Ruhezonen ca. 6,030 ha
Als ökologische Ruhezonen können Rauheflächen eingestuft werden, soweit sie eine
Flächengröße von ~1 ha erreichen, eine durchschnittliche Breite von 50 m nicht unterschreiten und einen ausreichenden Abstand zu den Spielbahnen aufweisen. Die ökologischen Ruhezonen können den innerhalb einer intensiv genutzten Agrarlandschaft
zum Teil verdrängten Tierartengruppen eine Rückzugsmöglichkeit bieten und sind in
ihrer ökologischen Wertigkeit damit höher einzustufen.
Die genannten Parameter zur Abgrenzung der ökologischen Ruheflächen dienen als
Orientierungswerte. Die konkrete Abgrenzung der Flächen ist einzelfallbezogen unter
Berücksichtigung ggf. wertvoller angrenzender Bereich vorzunehmen.
Naturschutzrechtlich geschützter Bereich ca. 1,099 ha
Das durch den Vorhabensbereich eingeschlossene Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen 2.2-12 „Kleibusch“ (s. Kap. 3.2) bleibt von den Planungen
selbst unberührt und kann somit zu den ungenutzten, ökologisch wertvollen Flächen
gezählt werden.
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3.0 Grundstruktur des Untersuchungsgebietes
•••
3.1
Geografische und politische Lage
Der geplante Vorhabensbereich liegt im Gebiet der Gemeinde Leopoldshöhe, Kreis
Lippe, im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Detmold. Bei den zu überplanenden Flächen handelt es sich um Teilflächen in der Gemarkung Greste, Flur 2.
•••
3.2
Fachplanungen
Bauleitplanung (FNP Gemeinde Leopoldshöhe)
Die Vorhabensflächen werden im Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe
als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Für die eingeschlossenen und die angrenzenden Waldbereiche besteht eine Ausweisung als Wald. Ausgenommen der
Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (s. unten) bestehen keine weiteren bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für den Vorhabensbereich.
Die nach Norden an den geplanten Golfplatz angrenzende Wohnbebauung „Rosenhagen“ wird im FNP als Wohnbaufläche dargestellt. Nordwestlich der L 751 schließen
sich Gewerbeflächen an. Der Kernbereich der Gemeinde Leopoldshöhe einschließlich
der Wohnbebauung „Rosenhagen“ wird als Siedlungsschwerpunkt eingestuft.
Für die Hoflagen und Einzelhausbebauung im Bereich Evenhausen und Evenhauser
Holz bestehen keine Bauflächen Zuweisungen.
Regionalplanung (GEP RP Detmold „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“)
Der Gebietsentwicklungsplan „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ (RP Detmold, genehmigt 04. Juni 2004) weist die geplanten Vorhabensflächen nördlich und südlich der
K 20 als allgemeinen Freiraum und Agrarbereich dar. In Bezug auf ihre Freiraumfunktionen sollen die Flächen dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten
Erholung dienen. Die in die Vorhabensfläche eingeschlossenen bzw. angrenzenden
Waldbestände sind im GEP als Waldbereich ausgewiesen. Der sich nach Süden anschließende Niederungsbereich der Windwehe wird großräumig als regionaler Grünzug
dargestellt.
In den textlichen Festsetzungen des GEP wird bezogen auf die Freiraumfunktionen
unter anderem folgende Zielsetzung genannt:
„Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung
sind wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für
die Erholung in der Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln.“
Die folgende Abbildung zeigt einen Auszug der zeichnerischen Darstellungen des GEP
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Abb. 3
13
Auszug GEP „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ (RP Detmold, 2004)
Landschaftsplanung (LP „Leopoldshöhe / Oerlinghausen“)
Die für den Planungsraum relevanten Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege sowie die nach den § 19-23 LG ausgewiesenen Schutzgebiete
sind im Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen – Nord“ des Kreises
Lippe (in Kraft getreten 11.12.2001) dargestellt.
Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes weist für den zentralen und südlichen
Bereich des Planungsraumes das
−
Entwicklungsziel 1.1 – Erhaltung
Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft.
und für den nördlichen und westlichen Bereich das
−
aus.
Entwicklungsziel 2 – Anreicherung
Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden
und belebenden Landschaftselementen
Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste
Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
14
Der geplante Vorhabensbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-1
„Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger
Hügelland“. Das Landschaftsschutzgebiet dient den allgemeinen im § 21 LG genannten Schutzzielen.
Eingeschlossen durch den geplanten Golfplatz ist zudem ein Landschaftsschutzgebiet
mit besonderen Festsetzungen 2.2-12 „Kleibusch“. Hierbei handelt es sich um ein ca.
1,2 ha großes Feldgehölz mit Eichen-Hainbuchen-Bestand. Dem Gebiet kommt in der
umgebenden überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaft eine besondere Bedeutung als Trittsteinbiotop zu.
Ein weiteres Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen 2.2-13 „Evenhauser Holz“ schließt sich südöstlich an den Vorhabensbereich an. Das Gebiet umfasst
einen ältern Eichen-Buchenwald mit tief eingekerbtem teilweise trocken gefallenem
Bachlauf.
Für eine solitär stehende alte Eiche innerhalb der Ortslage Evenhausen besteht eine
Unterschutzstellung als Naturdenkmal.
Neben den genannten Schutzgebieten sieht der Landschaftsplan südlich eines landwirtschaftlichen Weges südlich „Rosengarten“ eine Heckenanpflanzung vor.
Altlastenkataster Kreis Lippe
Ca. 300 m südöstlich der geplanten Vorhabensfläche, im Kreuzungsbereich der K 20
mit der Straße „Im Evenhauser Holz“ liegt eine ehemalige Bodendeponie, welche im
Altlastenkataster des Kreises Lippe mit der Bezeichnung B 22 geführt wird. Die Altlast
findet sich auch in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (zur räumlichen Lage s. Anlage 1).
Eine Beeinflussung durch das geplante Vorhaben ist nicht gegeben, so dass auf weitere Ausführungen an dieser Stelle verzichtet werden kann.
•••
3.3
Naturraum
Naturräumlich ist der Planungsraum dem Ravensberger Hügelland (531) und hier dem
„Stieghorster Osning-Vorland“ (531.24) zuzuordnen. MEISEL (1959) beschreibt den
Raum als stark gegliedertes Lößhügelland, welches von zahlreichen vom Teutoburger
Wald herabströmenden Gewässern durchquert und in viele Rücken und lang gezogene
Hügel aufgegliedert wird. Bei dem überwiegend ackerbaulich genutzten Naturraum
handelt es sich um ein altes Siedlungsgebiet mit zahlreichen über das ganze Land verteilten Einzelhöfen und einer Reihe geschlossener Ortschaften.
Der Untergrund des Lößlehmgebietes besteht aus Keuper.
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15
4.0 Beschreibung und Bewertung der vorhandenen Umweltsituation
und der zu erwartenden Umweltauswirkungen
•••
4.1
Methodische Vorgehensweise
Rahmen gebend für die in der Umweltprüfung zu prüfenden Auswirkungen und Umweltschutzbelange sind die Vorgabe des § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB sowie der § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1 a BauGB. In der Umweltprüfung sind demnach folgende Auswirkungen
der Planung zu prüfen:
•
•
•
•
umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie
die Bevölkerung insgesamt
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern.
Zur Erfassung der entscheidungserheblichen Umweltauswirkungen werden die genannten Schutzgüter einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen auf den Raum
bezogen analysiert.
Grundlage der Schutzgutbetrachtung sind eine Auswertung vorhandener Unterlagen
sowie eigene Erhebungen (Biotoptypenkartierung). Im Zusammenhang mit den vorhandenen Unterlagen erfolgte auch eine Auswertung der Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Fachplänen (s. oben).
Die Schutzgutbetrachtung erfolgt anhand von Kriterien, die aus den gesetzlichen Vorgaben und planungsrechtlichen Zielsetzungen abgeleitet werden. Mit den Kriterien
werden Bedeutungen des Schutzgutes und Empfindlichkeiten gegenüber dem Vorhaben beschrieben. Die Bewertung erfolgt differenziert nach Bereichen bzw. Werten und
Funktionen allgemeiner und besonderer Bedeutung für Natur und Umwelt.
Zur vollständigen Erfassung der durch das Planvorhaben ggf. ausgelösten erheblichen
Umweltauswirkungen wurde ein Untersuchungsraum mit einem Radius von rd. 100 m
zur Vorhabensfläche in die Untersuchung einbezogen. Das Untersuchungsgebiet umfasst damit eine Größe von 73,4 ha.
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•••
4.2
•••
4.2.1 Vorhandene Umweltsituation
16
Schutzgut Mensch/Gesundheit
Teilschutzgut Wohnen
Der Planungsraum stellt sich im Wesentlichen als ländlich geprägter Bereich dar.
Kennzeichnend sind Einzelhoflagen und Streusiedlungsbereiche. Hierzu gehören die
dörflichen Strukturen im Bereich Evenhausen wie die Einzelhoflagen im Evenhauser
Holz.
Geschlossene im Zusammenhang bebaute Ortsbereiche schließen sich mit der Wohnbebauung „Rosenhagen“ nach Norden an die Vorhabensfläche an. Sie wird im FNP
der Gemeinde Leopoldshöhe als Wohnbaufläche dargestellt (s. oben). Bei den anderen Siedlungsstrukturen handelt es sich um Siedlungsflächen im baulichen Außenbereich.
Ausgenommen einzelne Stallungen, Garagen etc. dienen die Siedlungsstrukturen innerhalb des Untersuchungsgebietes vorrangig der wohnbaulichen Nutzung. Als dauerhaften Aufenthaltsort des Menschen mit dem Anspruch der physischen und psychischen Regeneration kommt den Wohnbereichen eine besondere Bedeutung für den
Menschen und seine Gesundheit zu. Gegenüber negativen Umweltwirkungen obliegt
ihnen ein besonderer Schutzanspruch.
Teilschutzgut Erholen
Ausgewiesene Rad- und Wanderwege liegen weit außerhalb des Untersuchungsgebietes. Ausgenommen einzelner Sitzbänke im Bereich des Wirtschaftsweges „Im Flick“
weist das Gebiet keine erholungsrelevante Infrastruktur auf.
Aufgrund der räumlichen Nähe angrenzender Wohnbereich, den von der Kuppenlage
ausgehenden weiten Blickbeziehungen sowie der landschaftlichen Eigenart des Gebietes ist der Raum jedoch als lokal bedeutsam für die landschaftsbezogene Erholung
einzustufen.
•••
4.2.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen
Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes
Die während der Bauphase entstehenden Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen
sind von kurzfristiger Dauer. Erhebliche Beeinträchtigungen des Menschen (Teilschutzgut Wohnen) sind aufgrund des Abstandes zur angrenzenden Wohnbebauung
(mindestens 40-50m, i.d.R. 100m zur nächstgelegenen Spielbahn) nicht gegeben. Die
Abwicklung des Baustellenverkehrs kann über die K 20 und die L 751 erfolgen. Wohnoder Gemeindeerschließungsstraßen müssen nicht in Anspruch genommen werden.
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17
Anlagebedingt kommt es zu einer erheblichen Veränderung des Landschaftsbildes,
welche durch die Anreicherung mit naturraumtypischen Elementen und der vergleichsweise kleinräumigen Gliederung jedoch positive Wirkungen auf die landschaftsbezogene Erholungseignung haben kann (subjektive Wahrnehmungen können davon abweichen). Umwelterhebliche Beeinträchtigungen des Teilschutzgutes Erholung sind insofern nicht gegeben, als dass es sich hier um einen öffentlich zugänglichen Golfplatz
handelt, eine Einzäunung ist nicht vorgesehen. Landschaftsbezogene Erholungsnutzungen wie Rad fahren, Spazierengehen etc. sind daher uneingeschränkt möglich.
Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb
Zusätzliche Immissionsbelastungen durch die Anfahrt der Golfer können aufgrund der
Geringfügigkeit des Verkehrsaufkommens (s. Kap. 2.3) vernachlässigt werden. Die mit
dem Einsatz von Pflegemaschinen, Beregungsanlagen etc. verbundene Lärmbelastung
ist unter Berücksichtigung des Abstandes zur angrenzenden Wohnbebauung ebenfalls
als geringfügig einzustufen.
Der Spielbetrieb führt insgesamt zu einer Einschränkung der Erholungseignung der
Landschaft (Verlust von Ruhe und Ungestörtheit). Bei maximal 4 Spielern pro Bahn
und einer räumlich wechselnden Mähtätigkeit kann jedoch nicht von erheblichen Umweltbelastungen gesprochen werden.
•••
4.3
Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt
•••
4.3.1 Vorhandene Umweltsituation
Biotoptypen - Bestand
Zur Bestandserfassung und Bewertung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen wurde im
Frühjahr 2005 für das 73,4 ha große Untersuchungsgebiet eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchgeführt. Die Erfassung und Codierung der Biotoptypen erfolgte entsprechend der Anleitung zur Biotopkartierung NRW der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF, 2002). Eine Übersicht der im Untersuchungsraum erfassten Biotoptypen ist Tab. 3 zu entnehmen, ihre räumliche Verteilung ist in
Anlage 1 dargestellt.
Kennzeichnend für den Untersuchungsraum ist die landwirtschaftliche Nutzung. Dabei
werden die weniger ertragreichen und schwer zu bearbeitenden Böden im Bereich der
Kuppenlage als Grünland genutzt. Es handelt sich vorzugsweise um Fettwiesen, im
Bereich der Ortslage Evenhausen auch um Fettweiden. Ackerbau wird auf den ertragreicheren Parabraunerden der Hangflächen betrieben.
Eingeschlossen in die landwirtschaftlichen Nutzflächen finden sich kleinere Waldparzellen. Sie stocken vorzugsweise auf den flachgründigen Verwitterungsstandorten des
Mergelkeuper. Bei den erfassten Eichen-Hainbuchenwäldern handelt es sich um ehemalige Hude- oder Niederwälder. Der Anteil an Hainbuche liegt deutlich über 50 %,
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Stieleichen treten vereinzelt als Überhälter auf. Die Wälder weisen einen ausgeprägten
Frühjahrsaspekt mit einer mesophilen Krautvegetation auf. Zu erwähnen sind BuschWindröschen, Vielblütige Weißwurz, Aronstab und Kriechender Hahnenfuß sowie Efeu.
Die Strauchschicht ist ehr spärlich ausgebildet. Neben Holunder und Himbeere kommen Weißdorn und Hainbuche vor. Die Wälder weisen z.T. gut ausgeprägte Saumbereiche mit Schlehe auf. Im Südosten schließt sich an das Untersuchungsgebiet ein gut
ausgeprägter mittelalter Eichen-Buchenwald an.
Zu den bestandsbildenden Arten der gliedernden Heckenstrukturen gehören Weißdorn,
Schlehe, Stieleiche, Hainbuche, Vogelkirsche, Feldahorn und verschiedene Strauchrosen. Eine ähnliche Zusammensetzung weisen auch die kleineren Feldgehölze und Gebüschfluren auf. Insgesamt ist der zentrale und südliche Bereich des Untersuchungsgebietes stärker von Gehölzstrukturen gegliedert.
Das einzige Gewässerbiotop des Untersuchungsgebietes ist im Zuge des Mergelabbaus entstanden. Es handelt sich um ein naturnah ausgebildetes Kleingewässer mit
einer eher mäßigen Nährstoffversorgung. Es liegt innerhalb des LSG 2.2-12 „Kleibusch“ und ist von einem Eichen-Hainbuchenbestand umgeben. Wasservegetation ist
aufgrund der starken Beschattung nur spärlich vorhanden.
Schutzwürdige Bereiche (Biotopkataster NRW)
Das Biotopkataster NRW weist für den Untersuchungsraum folgenden Bereich als
schutzwürdig auf:
Feldgehölz im Evenhauserholz (BK-3918-540)
„Stieleichen-Hainbuchen-Feldgehölz in Kuppenlage auf Mergelgestein des Keupers.
Aus ehemaligem Hudewald hervorgegangener Wald mit Stieleichen, vereinzelt als
Überhälter, im Unterstand ein mehr oder weniger geschlossener Bestand aus Hainbuchen. Die Strauchschicht und Krautschicht sind nur stellenweise fleckenartig entwickelt, der Waldmantel ist gut ausgebildet aus Arten des Carpinion. Müllablagerungen sowie eine Fahrrad-Crossstrecke beeinträchtigen das Gebiet.“
−
−
Schutzziel lt. Biotopkataster: Erhaltung und Optimierung eines naturnahen Feldgehölzes als Refugialbiotop in einer überwiegend
ackerbaulich genutzten Landschaft
Bedeutung lt. Biotopkataster: lokale Bedeutung/ mäßig beeinträchtigt.
Zu erwähnen ist der ausgeprägte Frühjahrsaspekt (s. Beschreibung der Waldbestände
oben).
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19
Geschützte Biotope nach § 62 LG NW
Besonders geschützte Biotope gemäß § 62 LG NW liegen nach Aussage des Kreises
Lippe für den Untersuchungsraum nicht vor. Im Ergebnis, der im Zusammenhang mit
dem vorliegenden Umweltbericht durchgeführten Biotoptypenkartierung, ist das innerhalb des LSG „Kleibusch“ vorhandene Kleingewässer als potenzielles 62-Biotop einzustufen.
Biotoptypen – Bewertung
Die Bewertung der Bedeutung der Biotoptypen orientiert sich am landschaftsökologischen und naturschutzfachlichen Wert der über den Biotoptyp abgebildeten Lebensräume. Die hier durchgeführte Bewertung basiert nicht auf einer allgemein gültigen
oder gesetzlich verbindlichen Bewertungsgrundlage für die Biotoptypenkartierung. Die
Bewertungskriterien leiten sich aus dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand
über die charakteristische Ausbildung und das Vorkommen eines Biotoptyps, seiner
Regenerationsfähigkeit sowie Seltenheit und Gefährdung ab.
Die Einstufung der Bedeutung der Biotoptypen erfolgt nach einer fünfstufigen Bewertungsskala (nachrangig / mäßig / mittel / hoch / sehr hoch). Die Zuordnung der Biotoptypen zu den jeweiligen Wertstufen orientiert sich im Wesentlichen an dem Ansatz von
BASTIAN & SCHREIBER (1999).
Tab. 3
Code
Naturschutzfachliche Bewertung der Biotoptypen des Untersuchungsgebietes
Biotoptyp
Regenerationsfähigkeit1)
Rote Liste
Biotoptypen
NRW2)
Bedeutung
2
¤
sehr hoch
2
3
sehr hoch
Wald
AA1
Eichen-Buchenwald
von Buchen (> 50%) dominierte Wälder mit Eichen
auf mäßig feuchtem, mehr oder weniger basenreichen Verwitterungsböden des Keupermergel
alter Baumbestand mit lückiger Strauchschicht,
Frühjahrsaspekt mit vorwiegend mesophilen Arten
in der Krautschicht
AQ1
Eichen-Hainbuchenwald
von Hainbuchen (> 50%) dominierte Wälder, mit
Eichen, vereinzelt Traubenkirschen, im UG auf
Keupermergel, ausgeprägter Frühjahrsaspekt mit
vorwiegend mesophilen Arten in der Krautschicht,
geringe Strauchschicht
Niederwälder mit altem Baumbestand
AU0
Aufforstung
1-2 Jahre alte Aufforstung mit Spitzahorn, innerhalb eines Eichen-Hainbuchenwaldes
Kleingehölze
BA1
Feldgehölz aus heimischen Baumarten
älterer Gehölzbestand aus Eichen und Buchen
BB0
Gebüsch
Gebüschflur aus heimischen, überwiegend tro-
-
mäßig
2
3
hoch
2
3
hoch
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Code
Regenerationsfähigkeit1)
Biotoptyp
Rote Liste
Biotoptypen
NRW2)
Bedeutung
3*
mittel / hoch
ckenheitsliebenden Arten im UG großflächig älterer Bestand in ehemaliger Mergelgrube
BD2
ebenerdige Hecke
im UG aus heimischen Bäumen u Sträuchern
- / 2*
überwiegend ältere Heckenstrukturen
BD4
Böschungshecke
im UG aus heimischen Bäumen und Sträuchern
entlang von Straßen u. Wegen
BF1
Baumreihe
lineare Baumreihe aus vorwiegend heimischen
Laubbäumen
BF3
Einzelbaum
einzeln stehender Laubbaum
BJ0
Siedlungsgehölz
im UG Jungpflanzung aus heimischen Sträuchern
und Heistern westlich Rosenhagen
Landwirtschaftliche Nutzflächen, Sonderkulturen und Brachen
HA0
Acker
Ackerfläche mit wechselnder intensiver Nutzung
im UG vorwiegend als Löß-Lehmacker
EA0
Fettwiese
Wiesenfläche gekennzeichnet durch intensive
Nutzung
EB0
Fettweide
Weidefläche, gekennzeichnet durch intensive
Nutzung
HC0
Rain, Straßenrand
vorwiegend nitrophile, hochstaudenreiche Säume
entlang von Straßen, Wegen und landwirtschaftlichen Nutzflächen
HJ0
Garten,
Mischung aus Zier-, Nutz- u. Bauerngarten
HJ4
Gartenbrache
brach gefallene Gartenfläche
HJ7
Weihnachtsbaumkultur
mit Fichten und Tannen bestockte Fläche
Still- und Fließgewässer
FD0
stehendes Kleingewässer
aus einer Mergelgrube hervorgegangenes, mäßig
nährstoffreiches, flach ausgebildetes Kleingewässer innerhalb einer Waldfläche
Siedlungsbereiche
SB2
Einzel- und Reihenhausbebauung
SB4
dörfliche Siedlungsflächen
VA0
Verkehrsstraßen einschließlich befestigter Wirtschaftswege
1) Regenerationsfähigkeit
1
nach Zerstörung kaum oder nicht regenerierbar (> 150 Jahre)
2
nach Zerstörung schwer regenerierbar
(bis 150 Jahre)
bedingt regenerierbar, in der Regel in
relativ kurzer Zeit (bis 25 Jahre)
*
2)
mittel
mittel
mittel
mäßig
,mäßig
mittel
mittel
mittel
mäßig
3
Rote Liste NRW (LÖBF 1999)
0
vollständig vernichtet
1
von vollständiger Vernichtung bedroht
2
stark gefährdet
3
gefährdet
R
durch Seltenheit gefährdet
¤
nur im Gebiet gut ausgeprägte ältere Bestände
20
derzeit nicht gefährdet
hoch
unbewertet
unbewertet
unbewertet
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21
Von besonderer Wertigkeit innerhalb des Untersuchungsgebietes sind die alten Waldbestände, Feldgehölze und Gebüschfluren sowie das naturnah ausgebildete Kleingewässer. Die genannten Biotoptypen werden durch den Golfplatz nicht in Anspruch genommen.
In Bezug auf die biologische Vielfalt des Untersuchungsgebietes kann aufgrund der
fehlenden Datenbasis und der Komplexität des Themenbereichs keine weitergehende
Einschätzung vorgenommen werden.
Fauna
Im Rahmen der Bearbeitung des Umweltberichtes wurde in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Lippe keine faunistische Untersuchungen durchgeführt. Vorhandene Daten beschränken sich auf die Amphibien- und Reptilienkartierung in Leopoldshöhe aus dem Jahr 1999 (ARBEITSKREIS 1 „AMPHIBIEN UND REPTILIEN
DES NATURWISS. VEREINS FÜR BIELEFELD UND UMGEBUNG UND NATURSCHUTZGRUPPE
(NABU) LEOPOLDSHÖHE). Im Rahmen der genannten Untersuchung wurde auch das
Kleingewässer innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-12 „Kleibusch“ erfasst.
Nachgewiesen wurden Teichmolch, Bergmolch und Grasfrosch. Bei den Molcharten
kann von einer Reproduktion innerhalb des Gewässers ausgegangen werden. Froschlaich wurde dagegen nicht gesehen. Bei einer weiteren Begehung im Mai 1999 wurden
Baumpieper und Waldohreule gehört. Angegeben werden zudem einzelne seltene
Pflanzenarten wie Wasserfenchel (Oenanthe aquatica), welcher im Weserbergland als
gefährdet eingestuft wird.
Streng geschützte Arten
Hinweise auf besonders und streng geschützte Arten entsprechend den Regelungen
nach § 10 Bundesnaturschutzgesetz bestehen, ausgenommen des oben genannten
geschützten Bereiches, nicht. Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung der
direkt in Anspruch genommenen Flächen sind entsprechende Arten nur bedingt zu
erwarten.
•••
4.3.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen
Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes
Lärm-, Staub- und Schadstoffemissionen können während der Bauphase zu einer Beeinträchtigung störungsempfindlicher Arten in angrenzenden landschaftsökologisch
sensiblen Bereichen führen. Konkrete Angaben über entsprechende Artenvorkommen
liegen nicht vor. Die zu erwartenden Belastungsfaktoren sind von kurzfristiger Dauer
und werden insgesamt als nicht umwelterheblich eingestuft.
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22
Durch die Anlage der sehr intensiv und intensiv genutzten Spielbereiche sowie Parkplätze, Zufahrt etc. werden ausschließlich der Biotoptyp Acker und Grünland in Anspruch genommen. Der Verlust von Gehölzbeständen beschränkt sich auf die Beseitigung einzelner Sträucher und Heister innerhalb eines Heckenjungbestandes zur Schaffung einer Wegeverbindung zwischen den Spielbahnen 8 und 9.
Die Flächenbilanz der Biotop- und Nutzungsstrukturen zwischen Bestand und Planung
stellt sich wie folgt dar:
Tab. 4
Bilanz der Biotop- und Nutzungsstrukturen vorher/nachher
Biotopstrukturen der Vorhabensfläche
Bestand (m²)
versiegelte Fläche
Wegraine
Planung (m²)
5.688
141
Acker
213.606
Intensivgrünland
(Fettwiese, Fettweide)
standortheimischer Laubwald
(Eichen-Hainbuchenwald)
Aufforstung
stehendes Kleingewässer
Feldgehölz
Gebüsch
Hecken jungpfl.
Hecken
Böschungshecke
Fläche gesamt
115.666
*
**
5.752
3.090
750
2.958
2.679
977
506
1.945
35,38 ha
versiegelte u. teilversiegelte Flächen
sehr intensiv und intensiv genutzte
Spielbereiche
Roughs (Hochstaudenfluren, Gebüsch, Feldgehölz)*
ökologische Ruhezonen**
7.018
130.100
145.351
60.300
standortheimischer Laubwald
(Eichen-Hainbuchenwald)
Aufforstung
stehendes Kleingewässer
1.808
750
Gebüsch
2.679
Fläche gesamt
5.752
35,38 ha
mit eingeschränktem Bezug zum Spielgeschehen
wie Roughs jedoch ohne Einfluss durch Spielgeschehen
In der Flächenaufstellung auf der Planungsseite fließen die vorhandenen Gehölzbestände z.T. in die Roughs und die ökologischen Ruhezonen ein. Von einer ökologischen Entwertung der Flächen wird dabei nicht ausgegangen. Zur Einstufung der ökologischen Wertigkeit der Flächen vergleiche Tab. 7.
Umwelterhebliche Auswirkungen in der Bilanz vorher/nachher beschränken sich im
Wesentlichen auf die Umwandlung landwirtschaftlich genutzten Wiesen zu intensiv
genutzten Sportrasenflächen (Abschläge, Greens, Spielbahnen).
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Tab. 5
23
Vergleich von Golf – Sportrasen mit landwirtschaftlich genutzten Wiesen (aus: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, 1989)
Kriterium
Bodenrelief
Zusammensetzung der Pflanzenarten
Wiese (2-schürig)
relativ unregelmäßiges mit kleinräumigen Unterschieden weitgehend in Bodenfeuchte, Temperatur und Besonnung
relativ arten- und kräuterreich3
Schichtung und Struktur der
Pflanzendecke
relativ lückenhafter Aufbau, unterschiedliche Höhenverteilung
der Vegetation
Bewirtschaftungsrhythmus
(Schnitthäufigkeit)
längere Wachstumsphase, Blüten- und Samenbildung vielfach
möglich, relativ gute Einpassung
vieler Tiergruppen in den MahdRhythmus
Sportrasen
stark nivelliert, Strukturunterschied werden aufgehoben
Wegfall zahlreicher „Nischen“ für
Tierarten, wenige Grasarten,
kaum Kräuter
sehr gleichförmiger Aufbau,
geringe Unterschiede in der
Höhe, dichter senkrecht wachsender Bestand
sehr kurze Wachstumsphase
zwischen den Schnitten, kaum
Blüten- und Samenbildung, hoher Selektionsdruck
Die geringe ökologische Wertigkeit der Sportrasenflächen wirkt sich zudem nachteilig
auf die faunistische Artenvielfalt aus. Von einer Pflanzenart sind mehrere Tierarten
abhängig. Mit der Umwandlung von Grünlandflächen in Sportrasen ist somit ein erheblicher Rückgang in der Artenvielfalt der Fauna insbesondere den Artengruppen wie
Fliegen, Käfer, Hautflügler, Wanzen, Schmetterlinge usw. verbunden.
Mit Ausnahme der sehr intensiv genutzten Abschläge und Grüns wird der Biotopwert
des Sportrasens eindeutig positiv gegenüber dem des intensiv genutzten Ackers eingestuft. So liegt z.B. die Individuenzahl von Regenwürmern, Milben, Springschwänzen
in Grünlandstandorten deutlich höher als in Ackerflächen.
Durch die überwiegende in Anspruchsnahme von Ackerflächen, den Erhalt vorhandener Gehölzbestände und die Schaffung ökologischer Ruhezonen innerhalb des Golfplatzes, kommt es in der Gesamtbilanz zu einer deutlichen Aufwertung des Biotopwerts
der Vorhabensfläche s. Kap. 6.3.1.
Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb
Die oben beschriebenen nachteiligen Umweltwirkungen der Umwandlung von Grünlandflächen in Sportrasen werden durch die intensive Pflege der Sportrasenflächen
unterstützt bzw. kommen durch selbige erst richtig zum tragen.
Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb führen zudem zu einer Beunruhigung des
Areals. Dabei ist zu berücksichtigen, dass störungsempfindliche Arten gleichmäßige
3
In den landwirtschaftlich genutzten Grünlandgesellschaften der Weiden und Wiesen kommen 250 bis
300 Pflanzenarten vor, wobei die eher zufälligen Begleitarten (z.B. Ackerwildkräuter) nicht mitgezählt sind.
Demgegenüber liegt die Artenanzahl der Gräser in einem Vielschnittrasen bei 10. (Landesanstalt für Umweltschutz Baden Württemberg, 1989)
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24
Belastungen besser kompensieren können als unregelmäßig auftretende Störeinflüsse.
Durch die im Rahmen der Planung vorgesehenen ökologischen Ruhezonen können die
Beeinträchtigungen deutlich gemindert werden.
•••
4.4
Schutzgut Boden
•••
4.4.1 Vorhandene Umweltsituation
Die den geologischen Untergrund des Untersuchungsraumes großflächig bestimmenden Sand- und Tonsteinen des Keupers, werden in weiten Teilen des StieghorsterOsning-Vorlandes von Löß und Sandlöß der Weichselkaltzeit überlagert. Im Bereich
der Kuppenlagen, so auch im Untersuchungsgebiet tritt der Keuper bis an die Oberfläche. Prägend für den Untersuchungsraum sind die Schichten des Steinmergelkeupers,
welche in zahlreichen kleineren Mergelgruben in der Region abgebaut wurden. (s.
Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:25.000, 1978)
Über dem Mergelkeuper hat sich überwiegend flachgründige Braunerde (B 21) ausgebildet. Sie nimmt den zentralen Bereich der geplanten Golfplatzfläche ein. Mit Bodenwertzahlen zwischen 32 - 46 ist die Braunerde durch eine geringe bis mäßige Ertragsfähigkeit gekennzeichnet. Gleichsam zeichnet sich der Bodentyp durch eine geringe
Wasserdurchlässigkeit und eine geringe nutzbare Wasserkapazität sowie eine hohe
Sorptionsfähigkeit aus. Der Boden zeigt damit ein hohes Bindungsverhalten gegenüber
Schadstoffen, Düngemitteln und Pestiziden.
Auf den nach Norden und Süden abfallenden Hangbereichen haben sich Parabraunerde und Braunerde entwickelt, welche stellenweisen Stauwassereinfluss aufzeigen. Mit
Bodenwertzahlen zwischen 65 - 75 weist die Parabraunerde eine hohe Ertragsfähigkeit
auf. Sie ist gleichsam durch eine mittlere Wasserdurchlässigkeit, eine sehr hohe nutzbare Wasserkapazität und eine hohe Sorptionsfähigkeit gekennzeichnet.
Bezüglich ihres Bindungsverhaltens weist die Parabraunerde ähnliche Verhältnisse wie
die Braunerde auf. Bezogen auf ihre Bearbeitungsfähigkeit ist sie jedoch weniger anfällig gegenüber Niederschlägen.
Die Braunerde wird im Untersuchungsgebiet überwiegend als Grünland- oder Waldstandort genutzt. Auf der Parabraunerde wird dagegen Ackerbau betrieben.
Die folgende Tabelle zeigt die Bewertung der Bodentypen gemäß der „Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50.000“4. Danach werden die Böden hinsichtlich ihres
Schutzwürdigkeitsgrades in drei Stufen eingeteilt (besonders schutzwürdig / sehr
schutzwürdig / schutzwürdig)
4
Geologischer Dienst NRW, Karte der schutzwürdigen Böden in NRW 1:50.000 2. Auflage
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Tab. 6
Schutzwürdigkeit der Böden innerhalb der Vorhabensfläche
Prüfkriterien
Biotopentwicklungspotenzial
schutzwürdig als Standort für gefährdete Pflanzengesellschaften (Extremstandorte hinsichtlich Wasser- u. Nährstoffversorgung)
natürliche Bodenfruchtbarkeit Regelungs- und Pufferfunktionen
Archivfunktionen
Archiv der Natur und Kulturgeschichte
Natürlichkeitsgrad
•••
25
Schutzwürdigkeit
ParabraunerdeBraunerde (B 21)
Braunerde
sehr schutzwürdig
-
-
besonders
schutzwürdig
-
-
besondere Bedeutung auf Flächen historischer Wald
standorte
4.4.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen
Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes
Eine Bodenbelastung liegt dann vor, wenn die Besorgnis besteht, dass durch die Veränderung der Bodenbeschaffenheit die in § 1 BodSchG genannten Bodenfunktionen
aufgehoben oder nachhaltig beeinträchtigt werden (§ 2 (2) BodSchG).
Die im Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen entsprechen im Wesentlichen
den in der Bestandsbewertung des Schutzgutes Boden zugrunde gelegten Prüfkriterien.
Bau und Anlage des geplanten Golfplatzes können durch folgende Maßnahmen zu
umwelterheblichen Beeinträchtigungen des Bodens führen:
• Verdichten von Boden, durch das Befahren mit Baufahrzeugen oder unsachgemäßen Maschineneinsatz
Verlust bzw. Reduzierung des natürlichen Porenvolumens, Beeinträchtigung von
Puffer- und Filterwirkungen etc.
• Auf- und Abtrag von Bodenmassen (Bodenumlagerung), vornehmlich im Bereich der sehr intensiv genutzten Flächen (ca. 1.510 ha)
Störung des natürlichen Bodengefüges, Durchmischung von Bodenhorizonten mit
der Veränderung physikalischer und biochemischer Eigenschaften
Beeinträchtigung der Lebensraumfunktionen (Bodenorganismen, Standort für natürliche Vegetation und für Kulturpflanzen), Beeinträchtigung des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Beeinträchtigung der Filter und Pufferfunktionen
des Bodens.
• Überbauung und Versiegelung von Bodenflächen, im Bereich der Abschlagshütte (0,013 ha)
vollständiger Verlust sämtlicher Bodenfunktionen.
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26
• Teilversiegelung und Überbauung, im Bereich der Schotterrasenflächen, wie
Parkplatz und Weg (0,12 ha) annähernd vollständiger Verlust der Bodenfunktionen, Versickerungsleistungen und Teilfunktionen als Puffer und Filter gegenüber
dem Grundwasserkörper bleiben erhalten.
Die Umlagerungsprozesse beschränken sich weitgehend auf die sehr intensiv genutzten Spielbereiche, für die Spielbahnen sind nur in Ausnahmefällen Bodenbewegungen
notwendig.
Bezogen auf die natürliche Vegetation wirkt sich der Verlust oder die Beeinträchtigung
der Lebensraumfunktionen besonders nachteilig im Bereich der Braunerde aus, da es
sich hier um einen sehr schutzwürdigen Extremstandort (hinsichtlich Wasser- und
Nährstoffversorgung) handelt. Bezogen auf die Kulturpflanzen ist dagegen der Verlust
bzw. die Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit im Bereich der ertragreichen Parabraunerden als besonders nachteilig zu bewerten.
Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb
Unterhaltung und Spielbetrieb wirken sich in folgenden Punkten nachteilig auf das
Schutzgut Boden aus:
• Be- und Entwässern von Böden, Dränieren von Böden im Bereich der sehr
intensiv genutzten Spielflächen (Grüns, Abschläge und Bunker)
Beeinträchtigung der natürlichen Standortfunktionen des Bodens, Beeinträchtigung
der Puffer- und Filterfunktionen, Mobilisierung, Verfrachtung von Schadstoffen.
• Intensiver Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Bereich der sehr
intensiv genutzten Flächen (Abschläge und Grüns, max. 20 – 30 g N/Jahr)
Beeinträchtigung von Puffer- und Filterfunktionen, Eutrophierung, Schadstoffanlagerung.
Unter Berücksichtigung der in Kap. 6.1 genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und dem damit verbundenen „sorgsamen“ Umgang insbesondere in Bezug auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel sind gegenüber der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung keine erheblichen Umweltwirkungen durch die Unterhaltung und den
Spielbetrieb für das Schutzgut Boden zu erwarten. Die ganzjährige Bodenbedeckung
ist im Gegensatz zur Ackernutzung positiv zu bewerten. Das gilt insbesondere für die
Roughflächen. Die Lebensbedingungen für das Edaphon (Bodenleben) werden verbessert und Filter- und Pufferfunktionen aufgewertet.
Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste
Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
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•••
4.5
•••
4.5.1 Vorhandene Umweltsituation
27
Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer
Bei dem einzigen im Untersuchungsraum vorhandenen Oberflächengewässer handelt
es sich um ein naturnah ausgebildetes Kleingewässer mit einer eher mäßige Nährstoffversorgung, welches voraussichtlich im Zuge des Mergelabbaus entstanden ist.
Als Bestandteil des natürlichen Wasserhaushaltes weisen naturnahe Oberflächengewässer generell eine besondere Bedeutung für das Schutzgut Wasser auf.
Grundwasser
Aufgrund der Reliefunterschiede weist das Untersuchungsgebiet einen kleinräumigen
Wechsel der hydrogeologisch relevanten Schichtenfolge auf. Insgesamt handelt es
sich um aus den Ton- Sand- und Mergelgesteinen des Keupers gebildeten Kluftgrundwasserleiter. Je nach Schichtenfolge und Gesteinsart weisen sie jedoch unterschiedliche Durchlässigkeiten auf.
Im Norden des Untersuchungsgebietes lagern Geschiebelehme ohne nennenswerte
Porendurchlässigkeit über den ungegliederten Schichten des Oberen Keuper, welcher
ebenfalls eine mäßige bis geringe Trennfugendurchlässigkeit aufweist. In der Kuppenlage tritt der Steinmergelkeuper mit einer guten bis mäßigen Trennfugendurchlässigkeit
bis an die Oberfläche. Im Süden des Untersuchungsgebietes weisen die Ton- und
Schluffsteine der Roten Wand wiederum eine geringe Durchlässigkeit auf. (s. Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen, Geologisches Landesamt NRW 1984)
Aufgrund der insgesamt geringen bis mäßigen Durchlässigkeit ist die Wassererfüllung
des Untergrundes und die Nutzbarkeit zur Wassergewinnung als nachrangig einzustufen.
Gemäß Bodenkarte NRW beträgt der Grundwasserflurabstand im gesamten Untersuchungsgebiet mehr als 2 m.
•••
4.5.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen
Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes
Eine Betroffenheit von Oberflächengewässern besteht durch das geplante Vorhaben
nicht.
Die anstehenden Kluftgrundwasserleiter sind durch das gute Bindungsvermögen der
überlagernden Bodenschichten vergleichsweise gut gegenüber Schadstoffeinträgen
geschützt. Ein Anschnitt Grundwasser führender Schichten durch Bodenabtrag (Model-
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28
lierung der Spielbereiche) ist nicht zu erwarten, da laut Bodenkarte der Grundwasserflurabstand mehr als 2 m beträgt. Ggf. sind in der weiteren Planung die Grundwasserflurabstände durch Auswertung von Grundwassermessstellen, Hausbrunnen etc. weiter
zu konkretisieren. Aufgrund der Kuppenlage der Vorhabensfläche ist in diesem Punkt
jedoch kein Konflikt zu erwarten.
Eingriffe in den Wasserkreislauf ergeben sich durch die Einschränkung der Grundwasserneubildung im Bereich der Abschlaghütte und der teilversiegelten Flächen wie
Parkplatz und Wegeflächen. Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers
erfolgt auf angrenzenden Flächen, so dass keine erheblichen Umweltwirkungen zu
erwarten sind.
Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb
Gefährdungen des Grundwassers bestehen bei intensivem Einsatz von Dünge- und
Pflanzenschutzmittel. Erhebliche Beeinträchtigungen werden für das Grundwasser
jedoch nicht erwartet. Zur Begründung s. Kap. 4.4.2.
•••
4.6
Schutzgut Klima/Luft
•••
4.6.1 Vorhandene Umweltsituation
Das Untersuchungsgebiet ist durch ein ausgeglichenes, maritim beeinflusstes Klima
geprägt, welches sich durch meist milde Winter und mäßig warme Sommer ausdrückt.
Die Jahresmitteltemperatur liegt bei ca. 9°C. Die Temperaturunterschiede zwischen
dem kältesten Monat (Januar) und dem wärmsten Monat (Juli) des Jahres liegt bei
15,8° - 16,5°.
Der Jahresniederschlag beträgt im Mittel 700 - 750 mm. Dabei sind die Niederschläge
in Menge und Häufigkeit relativ gleichmäßig über das ganze Jahr verteilt. Die vorherrschenden Winde kommen aus südwestlicher Richtung.
(Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen, 1989)
Bezogen auf die geländeklimatischen Gegebenheiten sind die Siedlungsflächen, landwirtschaftlich genutzten Bereiche und Waldflächen voneinander zu unterscheiden.
Im Zusammenhang bebaute Siedlungsbereiche mit hohem Versiegelungsgrad zeichnen sich, insbesondere bei austauscharmen sommerlichen Hochdruckwetterlagen,
durch ein gegenüber dem Umfeld hohes Temperaturniveau und eine geringere Luftfeuchtigkeit aus. Aufgrund der in Teilen lockeren Bebauung mit vergleichsweise großen
Gärten und Freiflächen und der insgesamt geringen Siedlungsgröße, sind die sich
nach Norden an den Untersuchungsraum anschließenden Siedlungsbereiche als eher
mäßig thermisch belastet einzustufen.
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29
Offene Acker- und Grünlandflächen gehören zu den Gebieten mit potenziell hohem
Energieumsatz. An strahlungsreichen Sommertagen sind sie durch einen hohen Temperaturanstieg und hohe Luftfeuchtigkeit gekennzeichnet. Tagsüber zählen solche Flächen daher zu den thermisch belasteten Bereichen. Am Abend und in der Nacht
kommt es dagegen zur raschen Abkühlung und Kaltluftbildung. Entsprechend den topografischen Gegebenheiten fließt die im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes
gebildete Kaltluft in den Siedlungsbereich „Rosenhagen“ ab. Aufgrund der eher mäßigen thermischen Belastung des Siedlungsbereiches sind die von der Kaltluft ausgehenden Entlastungswirkungen ebenfalls als mäßig einzustufen.
Größere zusammenhängende Waldflächen sind durch ein ausgeglichenes Klima mit
geringen Temperaturamplituden gekennzeichnet. Sie erscheinen daher am Tage relativ kühl und sind nachts im Verhältnis zum Freiland mitteltemperiert.
Neben der Temperatur ausgleichenden Funktion (Bioklima) erfüllen Waldflächen durch
das Ausfiltern von Stäuben und Luftschadstoffen wichtige Funktionen zur Luftreinhaltung (Lufthygiene). Demgegenüber kann sich die Behinderung des horizontalen Luftaustausches in austauscharmen Wetterlagen negativ auswirken.
Die Waldklimatope innerhalb des Untersuchungsgebietes sind vergleichsweise klein,
ein eigenständiges Waldinnenklima kann sich hier nur bedingt einstellen.
Bereiche von besonderer Bedeutung hinsichtlich lufthygienischer und bioklimatischer
Ausgleichsleistungen liegen für den Untersuchungsraum nicht vor.
•••
4.6.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen
Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes
Durch die erforderlichen Erdbewegungen, den Einsatz von Erdbaumaschinen kommt
es während der Bauphase zu Staub- und Abgasemissionen, welche sich nachteilig auf
die Lufthygiene im Vorhabensbereich auswirken. Die Bauphase ist jedoch zeitlich eng
begrenzt bzw. verteilt sich räumlich auf unterschiedliche Teilabschnitte, so dass die
Beeinträchtigungen von kurzfristiger Dauer sind.
Anlagebedingt kommt es insgesamt zu positiven Wirkungen auf die bioklimatischen
und lufthygienischen Verhältnisse im Bereich der Vorhabensfläche. Mit der, gegenüber
der Ackernutzung ganzjährigen Vegetationsbedeckung, werden Transpirationsleistungen erheblich gesteigert, Aufheizeffekte bei sommerlichen Inversionswetterlagen werden gemindert. Die geplanten umfangreichen Gehölzpflanzungen wirken zudem positiv
auf die O2-Bildung, die Bindung von Stäuben etc. und dämpfend auf das Windfeld.
Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb
Als Emissionsquellen sind die zum Einsatz kommenden Pflegemaschinen vergleichbar
mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Zusätzliche Emissionsquellen der PKW an- und
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30
abfahrender Golfspieler können aufgrund der bestehenden Belastungen auf angrenzenden Straßen vernachlässigt werden (s. Kap. 2.3).
•••
4.7
Schutzgut Landschaft
•••
4.7.1 Vorhandene Umweltsituation
Naturräumlich liegt das Untersuchungsgebiet im Bereich des Stieghorster OsningVorlandes. Mit Höhen von 130 m ü. NN im Norden, 146 m im zentralen Bereich und
126 m im Süden weist das Gebiet eine mittlere Reliefenergie auf. In Verbindung mit
den Biotop- und Nutzungsstrukturen bestimmen die Reliefunterschiede das Landschaftsbild.
Prägend für den nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes ist der Siedlungsrandbereich des zentralen Ortskernes der Gemeinde Leopoldshöhe. Der zentrale und südliche Bereich wird durch die landwirtschaftliche Nutzung, kleinere Waldparzellen und
Gehölzstreifen sowie einzelner Hoflagen und Streusiedlungsbereiche bestimmt. Der
Anteil natürlich gliedernder Landschaftselemente ist mäßig, nimmt im südlichen Bereich des Untersuchungsgebietes jedoch zu. Der über die Kuppenlage verlaufende
Wirtschaftsweg „Im Flick“ erlaubt einen weiten Blick bis zu den Kuppenlagen des Teutoburger Waldes im Süden und den Kuppen der Bad Salzufler Berge im Norden.
Bezogen auf die Kriterien Natürlichkeit, Vielfalt und historische Kontinuität weist das
Landschaftsbild des Untersuchungsgebietes eine mittlere bis hohe Bedeutung auf.
− Die natürliche Eigenentwicklung der Landschaft ist für den Menschen in Teilen
noch erlebbar,
− die natürlich gliedernden Gehölzstrukturen entsprechen der standortheimischen
Vegetation,
− naturraumtypische Landschaftselemente sind in mäßiger Dichte vorhanden,
− und kulturhistorisch bedingte Nutzungsformen (Niederwaldwirtschaft) sind in
Teilen noch erlebbar.
•••
4.7.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen
Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes
Der Einsatz von Erdbaumaschinen, Lärm, Staub- und Abgasemissionen führen während der Bauphase zu Beeinträchtigungen der Erholungseignung und des Landschaftsbildes. Die Bauphase ist jedoch zeitlich eng begrenzt bzw. verteilt sich räumlich
auf unterschiedliche Teilabschnitte, so dass die Beeinträchtigungen von kurzfristiger
Dauer sind.
Mit der Anlage des Golfplatzes kommt es zu einer erheblichen Veränderung in Bezug
auf die landschaftliche Gestalt des Vorhabensbereichs. Die an die natürlichen Geländeverhältnisse weitgehend angepasste Anordnung und Ausgestaltung der Spielbahnen
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31
sowie die vorgesehenen umfangreichen Gehölzanpflanzungen und Hochstaudenfluren
im Bereich der Roughs orientieren sich an der Entwicklung eines „landschaftlichen
Golfplatzes“. Durch die Anreicherung mit natürlich gliedernden und belebenden Landschaftselementen kommt es daher insgesamt zu positiven Wirkungen auf das Landschaftsbild.
Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb
Der Golfbetrieb, an- und abfahrende Fahrzeuge, Beregnungsanlagen und Mähmaschinen führen zu einer Beunruhigung des Areals. Je nach subjektivem Empfinden kann
die ästhetische Wahrnehmung der Landschaft damit gestört sein. Die Beeinträchtigungen werden jedoch nicht als erheblich für das Schutzgut Landschaft eingestuft.
•••
4.8
Kultur- und sonstige Sachgüter
•••
4.8.1 Vorhandene Umweltsituation
Im Vergleich mit der historischen Karte – Übersichtskarte des Fürstentums Lippe (1881
– 1883) und königlich-preußische Landesaufnahme (1912) zeigt sich gegenüber dem
heutigen Zustand eine deutliche Veränderung der Landschaftsgestalt.
Historisch bedingt waren die wenig ertragreichen Kuppelagen des Untersuchungsgebietes in stärkerem Maße von Wald bestockt. In dieser Hinsicht hat es geringfügige
Verschiebungen gegeben, an der grundsätzlichen Aufteilung in der Bewirtschaftungsweise hat sich jedoch wenig geändert. Die königlich-preußische Aufnahme von 1912
zeigt die zahlreichen Mergelgruben im Bereich der Kuppenlagen. Gemeinsam mit den
kleinflächigen Nieder- bzw. Hudewäldern sind sie als historische Nutzungen im Gelände auch heute noch erkennbar.
Erhebliche Veränderungen zeigen sich im Bereich der Siedlungsentwicklung und des
Ausbaus der Verkehrswege.
Nach Auskunft des Westfälischen Museums für Archäologie – Landesmuseum und
Amt für Bodendenkmalpflege sind für den Vorhabensbereich keine Fundstellen und
Bodendenkmale bekannt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es im Zuge von
Erdarbeiten zu archäologischen Funden kommen kann. Das Amt für Bodendenkmalpflege weist daher auf das Erfordernis einer baubegleitenden archäologischen Maßnahme hin.
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•••
32
4.8.2 Zu erwartende Umweltauswirkungen
Auswirkungen durch Bau und Anlage des Golfplatzes
Kulturhistorisch bedeutsame Elemente wie Bau- und Bodendenkmale sind von dem
geplanten Vorhaben nicht betroffen. Die als Relikte kulturhistorischer Nutzungsformen
in den Randbereichen der Vorhabensfläche stockenden, kleinflächigen Hude- und Niederwälder bleiben von dem Vorhaben unberührt.
Mit der Realisierung des Golfplatzes geht die historische Prägung durch die landwirtschaftliche Nutzung verloren. Unter Berücksichtigung, der mit der fortschreitenden
Siedlungsentwicklung und der Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung bereits
bestehenden Vorbelastungen werden die Veränderungen nicht als erhebliche nachteilig für das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter eingestuft.
Während der Bauphase sind archäologische Funde nicht auszuschließen. Zur Sicherung entsprechender Funde empfiehlt sich eine Begleitung der Baumaßnahmen durch
das Amt für Bodendenkmalpflege.
Auswirkungen durch Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb
Mit dem Spielbetrieb dokumentiert sich die Veränderungen in der historischen Prägung, wie sie bereits oben beschrieben wurden.
•••
4.9
Wechselwirkungen
•••
4.10
Vorhandene Umweltsituation
Ökosystemare Wechselwirkungen werden in der Raumanalyse über ein zweigestuftes
Vorgehen berücksichtigt:
•
•
schutzgutbezogene Wechselwirkungen,
schutzgutübergreifende Wechselwirkungen.
Die schutzgutbezogenen Erfassungskriterien beinhalten bereits planungsrelevante
Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Schutzgütern. Somit
werden über den schutzgutbezogenen Ansatz direkt bereits ökosystemare Wechselwirkungen erfasst.
Die Zielsetzung einer schutzgutübergreifenden Betrachtung ist eine funktionale Zusammenschau der unter den einzelnen Schutzgütern i. d. R. isoliert dargestellten Wirkungszusammenhänge. Zusätzlich sollen Landschaftsteile (im Sinne von Teilökosystemen) ermittelt werden, die aufgrund der besonderen ökosystemaren Beziehungen
zwischen den Schutzgütern eine besondere Bedeutung aufweisen und i. d. R. auch
nicht wieder herstellbar sind.
Ein ausgeprägtes funktionales Wirkungsgefüge im Sinne ökosystemarer Wechselwirkungskomplexe besteht im Untersuchungsraum für den Bereich der kleinflächigen Re-
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33
liktbestände ehemaliger Hude- und Niederwälder (z.T. geschützt als LSG „Kleibusch“
mit besonderen Festsetzungen). Innerhalb der Reliktwälder kommen zahlreiche Werteund Funktionselemente der einzelnen Schutzgüter zusammen, welche für Natur und
Umwelt eine besondere Bedeutung besitzen. Hierzu gehören:
•
•
•
•
hohe Bedeutung als Lebensraum für Tiere und Pflanzen
besondere Standorteigenschaften des Bodens
besondere Bedeutung für das Landschaftsbild und den Erholungswert der
Landschaft
historische Nutzungsform mit besonderer Bedeutung beim Schutzgut Kulturund sonstige Sachgüter.
Innerhalb des LSG „Kleibusch“ liegt zudem das einzige Stillgewässer des Untersuchungsgebietes.
Auswirkungen durch Bau und Anlage sowie Betrieb des Golfplatzes
Ökosystemare Wechselwirkungskomplexe, wie sie für den Untersuchungsraum mit den
Relikten ehemaliger Hude- und Niederwälder beschrieben werden, sind durch den Bau
der geplanten Golfsportanlage nicht betroffen.
Beeinträchtigungen von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
werden bereits durch die schutzgutbezogene Auswirkungsprognose abgedeckt. Bezogen auf die prognostizierten Auswirkungen ergeben sich wesentliche Wechselwirkungen insbesondere zwischen den Schutzgütern Boden, Pflanzen und Tiere.
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34
5.0 Nullvariante, Standortalternativen
Nullvariante
Im Rahmen der Betrachtung der so genannten „Nullvariante“ erfolgt eine Abschätzung,
in welcher Art und Weise sich das Untersuchungsgebiet ohne das geplante Vorhaben
entwickeln würde. Die Abschätzung kann dabei nicht eindeutig und abschließend vorgenommen werden, da Veränderungen nicht nur den regionalen Faktoren vor Ort unterliegen, sondern mitunter auch großräumiger politischer oder gesellschaftlicher Art
sein können.
Tief greifende Veränderungen in Bezug auf die Biotop- und Nutzungsstrukturen des
Untersuchungsraumes, sind ohne die Realisierung des geplanten Vorhabens, nicht zu
erwarten. Die tendenziell weiter fortschreitende Siedlungserweiterung wird sich voraussichtlich auf eine Arrondierung der Kernbereiche der Gemeinde Leopoldshöhe konzentrieren. Die Wohnsiedlung „Rosenhagen“ liegt in dieser Hinsicht bereits am Siedlungsrand, eine Erweiterung in südliche Richtung ist nicht zu erwarten.
Für die wenig ertragreichen flachgründigen Kuppenlagen wird auch weiterhin eine eher
extensive landwirtschaftliche Nutzung oder eine Bestockung mit Wald zu erwarten
sein. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Rückgangs sog. „Extremstandorte“ gewinnen die flachgründigen, trockenen, mäßig nährstoffversorgten Standorte zunehmend an Bedeutung. Sie bilden die zukünftigen Trittsteine für seltene und gefährdete
Pflanzenarten.
Die ertragreichen Parabraunerden werden auch in Zukunft bevorzugt als Ackerstandorte genutzt.
Standortalternativen
Golfanlagen werden aufgrund ihres Flächenanspruchs im Regelfall in der freien Landschaft, d.h. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile errichtet. Neben den
umweltbezogenen Auswahlkriterien spielen Fragen der verkehrlichen Anbindung, der
Ver- und Entsorgung und nicht zuletzt der Flächenverfügbarkeit eine entscheidende
Rolle.
Die geplante Anlage in Leopoldshöhe steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der
Raumordnung und Landesplanung, eine Vereinbarkeit mit den Zielsetzungen der örtlichen Landschaftsplanung ist erreichbar, eine Betroffenheit naturschutzrechtlich ausgewiesener Schutzgebiete ist nicht gegeben (s. Kap. 6.1), die verkehrliche Anbindung
sowie die Ver- und Entsorgung des Platzes sind in optimaler Weise sichergestellt, so
dass keine weiteren Alternativstandorte geprüft wurden.
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35
6.0 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Mit dem geplanten Vorhaben kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbildes. Das Vorhaben unterliegt damit den Anforderungen der
naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, wie sie in den §§ 4 und folgende LG NW konkretisiert sind. Danach sind unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes durch geeignete Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen und/oder zu ersetzen.
Im Folgenden werden die im Zusammenhang mit dem Vorhaben vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen dargestellt.
•••
6.1
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Entsprechend dem Vermeidungsgrundsatz des § 4 LG NW und § 19 BNatSchG sind
vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Eingriffe
dürfen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und das Landschaftsbild nicht mehr
als unbedingt notwendig beeinträchtigen.
Standortplanung:
Bei der Realisierung von Golfsportanlagen greift der Vermeidungsgrundsatz im Wesentlichen bereits bei der Standortplanung. Bei der Standortwahl ist die mögliche Betroffenheit der unterschiedlichen Naturraumpotenziale zu prüfen. Dabei spielen
Schutzgebietsausweisungen, besonders geschützte Biotope, seltene oder gefährdete
Tier- und Pflanzenarten etc. eine besondere Rolle. Der Vermeidungsgrundsatz wurde
bei der Standortwahl des geplanten Golfplatzes insofern berücksichtigt, als dass es mit
dem Vorhaben zu keiner direkten in Anspruchsnahme oder erheblichen Beeinträchtigung von:
- Natura-2000-Gebieten,
- Naturschutzgebieten,
- geschützten Landschaftsbestandteilen,
- besonders geschützten Biotopen gem. § 62 LG NW und
- Naturdenkmalen
kommt. Eine Betroffenheit von Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten ist ebenfalls nicht gegeben. Darüber hinaus liegen keine standörtlich bedingten
Mängel wie hoch anstehendes Grundwasser, Moorböden etc. vor.
Aufgrund der überwiegenden in Anspruchsnahme von Ackerflächen wird das Vorkommen besonders oder streng geschützter Arten sowie seltener oder gefährdeter Arten
nicht erwartet.
Die Vorhabensflächen liegen innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes, deren
Schutzziele mit der Planung der Golfsportanlage jedoch nicht kollidieren. Eine Verein-
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36
barkeit der Planung mit den Festsetzungen und Entwicklungszielen des Landschaftsplanes ist gegeben.
Flächenzuschnitt und Größe der geplanten Anlage:
Je größer eine Golfsportanlage bemessen ist, umso mehr Chancen können genutzt
werden, um:
• möglichen Konflikten auszuweichen, indem gegenüber Belastungsfaktoren
empfindlichen Bereiche aus dem Spielgeschehen herausgenommen werden,
• zu einer geeigneten Aufwertung des Standortes beizutragen, indem geeignete
Standorte in extensive oder überhaupt nicht genutzte Bereiche überführt oder
neue Lebensräume entwickelt werden.
Die Vorhabensfläche umfasst eine Gesamtgröße von 35,38 ha. Davon entfallen
13,14 ha auf Bereiche mit mehr oder minder intensivem Spielgeschehen. Von den Flächen außerhalb des Spielgeschehens sind ca. 1,36 ha als bereits ökologisch hochwertig (Biotopwert >5, s. Tabelle 7) einzustufen. Für eine ökologische Aufwertung verbleiben demnach rd. 20,88 ha, davon werden 6,03 ha als ökologische Ruhezonen eingestuft. Die genannten Flächenangaben spiegeln den Vermeidungsgrundsatz auch in
diesem Punkt wieder.
Weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung:
Als weitere Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind zu nennen:
• die öffentliche Zugänglichkeit des Platzes zur Vermeidung der Beeinträchtigung
der landschaftsbezogenen Erholungsnutzung des Raumes,
• die an die Geländemorphologie weitgehend angepasste Ausgestaltung der
Spielbahnen zur Reduzierung erforderlicher Erdmassenbewegungen,
• die Offenhaltung der weiträumigen Blickbeziehungen zu den im Norden und
Süden gelegenen Kuppenlagen, zur Minimierung der Beeinträchtigungen des
Landschaftsbildes und der landschaftsbezogenen Erholungseignung,
• die Flächen sparende Anlage der Erschließung (Zufahrt, Parkplätze etc.), zur
Minimierung der Versiegelung von Bodenflächen,
• die Festlegung der erforderlichen Düngemengen auf Grundlage von Bodenanalysen, zur Vermeidung von Eutrophierungseffekten,
• die Beregung maximal bis zur Infiltrationsrate des Bodens, zum sparsamen
Umgang mit der Ressource Wasser,
• den Verzicht auf Düngemittel und Pestiziden im Bereich der Spielbahnen nach
ausreichendem Bodenschluss der gewünschten Grasnarbe und
• der weitgehend ökologischen Ausrichtung bei der Anlage der Hardroughs
- Verzicht auf Düngung
- standortgerechte Saatgutmischung (ohne anspruchsvolle Arten)
- räumlicher und zeitlicher Differenzierung in der Schnittfolge (Mosaikstruktur).
•••
6.2
Begrünungsmaßnahmen, Gestaltung der Roughflächen
Wie bereits in Kap. 2.4 erläutert, handelt es sich bei den Roughs oder auch Rauhe
genannt um Flächen außerhalb der sehr intensiv und intensiv genutzten Spielbereiche,
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sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
37
die nur untergeordnet in das Spielgeschehen einbezogen werden. Roughs können aus
extensiv genutzten Wiesen, Strauch- und Baumgruppen sowie kleineren Feldgehölzinseln bestehen. Im näheren Umfeld der Spielbahnen sind die so entstehenden Biotope
in ihrem ökologischen Wert zwar eingeschränkt, weil sie durch das Spielgeschehen
einen Störungseinfluss ausgesetzt sind, für unempfindliche Tier- und Pflanzenarten
können sie jedoch einen relativ reichhaltigen Lebensraum bieten und sich auch auf das
Landschaftsbild günstig auswirken. Größere zusammenhängende Roughs (> 1 ha)
können als „ökologische Ruhezonen“ zu einer landschaftsökologischen Aufwertung
und Kompensation der mit der Anlage eines Golfplatzes verbundenen erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen.
Mit der Zielsetzung zur Entwicklung eines „landschaftlichen Golfplatzes“ orientiert sich
die Anlage der Rauheflächen des geplanten Golfplatzes in Leopoldshöhe an dem Vorbild der standorttypischen Kraut- und Gehölzvegetation. Im Einzelnen sind folgende
Maßnahmen geplant:
•
•
•
•
•
•
•
Feldgehölzinseln (s. Pflanzenliste 1)
baumbetonte Gehölzpflanzungen (s. Pflanzenliste 2)
strauchbetonte Gehölzpflanzungen (s. Pflanzenliste 3)
geschnittene Hecken
Solitärbäume (Baumreihen/-gruppen)
temporäre Feuchtfläche
Hochstaudenflur (gelenkte Sukzession)
38.000 m²
22.100 m²
14.100 m²
80 m.
169 St.
1.800 m²
137.400 m²
Die Artenauswahl der zur Verwendung kommenden Gehölze orientiert sich an der potenziellen natürlichen Vegetation. Gepflanzt werden damit ausschließlich standorttypische Gehölzarten. Die Artenauswahl, Größe und Qualität der Einzelpflanzen ist den
nachstehenden Pflanzenlisten zu entnehmen. Im Zuge der Ausführungsplanung sollte
eine abschließende Abstimmung mit der Landschafts- und der Forstbehörde erfolgen.
Die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen werden Zug um Zug mit der Herstellung
einzelner Anlagenteile realisiert. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme kann sich
über mehrere Jahre erstrecken.
Feldgehölzinseln
Zielsetzung ist die Entwicklung naturnaher Laubwaldinseln in Anlehnung an die potenzielle natürliche Vegetation als artenarmer Buchenmischwald bzw. EichenHainbuchenwald. Auf der eher mäßig mit Nährstoffen versorgten flachgründigen
Braunerde der Geländekuppe mit Dominanz von Stieleiche und auf den nährstoffreicheren Parabraunerden der Hangflächen mit Dominanz von Rotbuche.
Soweit den Feldgehölzen keine baum- oder strauchbetonten Gehölzpflanzungen vorgelagert (s. Konflikt- und Maßnahmenplan) sind, sind die Saumbereiche in einer Tiefe
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von 2 - 3 m mit Prunus spinosa (Schlehe) und Crataegus monogyna (Weißdorn) zu
bepflanzen.
Die Feldgehölzinseln sollen einer natürlichen Entwickelung überlassen werden.
Pflanzenliste 1
Feldgehölzinseln
Größe der Pflanzfläche (gesamt): 38.000 m²
Art der Pflanzung:
Reihenpflanzung 1,5 m x 1,5 m
Botanischer Name
Deutscher Name
Form/Alter
Größe
Anteil
Quercus robur
Stieleiche
l.Hei., 1xv.
80 - 100
70 % (25 %)*
Fagus sylvatica
Buche
l.Hei., 1xv.
80 - 100
15 % (50 %)*
Carpinus betulus
Hainbuche
l.Hei., 1xv.
80 - 100
15 % (25 %)*
( )*
Mischungsverhältnis auf den nährstoffreicheren Standorten der Hangflächen
Alternativ zur Pflanzung kann die Anlage der Feldgehölze auch durch Gehölzansaat
erfolgen.
Baum- und strauchbetonte Gehölzpflanzungen, Hecken
Der Aufbau baum- und strauchbetonter Gehölzpflanzungen erfolgt aus standortheimischen Laubgehölzen der Pflanzenliste 2 und 3. Die im Parkplatzbereich vorgesehenen
geschnittenen Hecken können vorzugsweise aus Hainbuchen aufgebaut werden.
Bei den baumbetonten Pflanzungen liegt der Anteil von Bäumen 1. und 2. Ordnung
über, bei den strauchbetonten unter 10 %. Die Anlage baumbetonter Pflanzungen erfolgt in der Regel bei Pflanztiefen von mehr als 10 m. Die Pflanzung wird stufig aufgebaut, so dass in den äußeren Pflanzreihen ausschließlich Sträucher zur Anwendung
kommen. Gepflanzt wird in Gruppen von 3 - 8 Stück je Art, im Dreiecksverband.
Um den Konkurrenzdruck gegenüber aufkommenden Kräutern in der Anwachsphase
der Gehölze möglichst niedrig zu halten, werden die Pflanzflächen mit einer Untersaat
aus Klee und Gräsern versehen. Zur Verwendung kommt die HESA-Mischung M 820.
Pflanzenliste 2
Baumbetonte Gehölzpflanzung
Größe der Pflanzflächen: 22.100 m²
Art der Pflanzung:
Reihenpflanzung 1,5 m x 1,5 m
Botanischer Name
Deutscher Name
Form/Alter
Größe
Anteil
Betula pendula
Sandbirke
l.Hei., 1xv.
80 - 100
5%
Carpinus betulus
Hainbuche
l.Hei., 1xv.
80 - 100
10 %
Corylus avellana
Hasel
l.Str., 3 Tr.
70 - 90
5%
Crataegus monogyna
Weißdorn
v.Str., 3 Tr.
70 - 90
15 %
Fagus sylvatica
Buche
l.Hei., 1xv.
80 - 100
5%
Lonicera xylosteum
Gemeine Heckenkirsche
l.Str., 3 Tr.
70 - 90
10 %
Prunus spinosa
Schlehe
l.Str., 2 Tr.
40 - 70
15 %
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Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
Pflanzenliste 2
39
Baumbetonte Gehölzpflanzung
Quercus robur
Stieleiche
l.Hei., 1xv.
80 - 100
5%
Rosa canina
Heckenrose
l.Str., 2 Tr.
70 - 90
15 %
Salix caprea
Salweide
1/1, 2j.v.S.
50 - 80
10 %
Sorbus aucuparia
Eberesche
1/1, 2j.v.S.
80 - 120
5%
Pflanzenliste 3
Strauchbetonte Gehölzpflanzung
Größe der Pflanzflächen: 22.100 m²
Art der Pflanzung:
Reihenpflanzung 1,5 m x 1,5 m
Botanischer Name
Deutscher Name
Form/Alter
Größe
Anteil
Corylus avellana
Hasel
l.Str., 3 Tr.
70 - 90
5%
Crataegus monogyna
Weißdorn
v.Str., 3 Tr.
70 - 90
10 %
Lonicera xylosteum
Gemeine Heckenkirsche
l.Str., 3 Tr.
70 - 90
15 %
Prunus spinosa
Schlehe
l.Str., 2 Tr.
40 - 70
25 %
Rosa canina
Heckenrose
l.Str., 2 Tr.
70 - 90
20 %
Rosa rubiginosa
Wein-Rose
l.Str., 2 Tr.
70 - 90
10 %
Salix caprea
Salweide
1/1, 2j.v.S.
50 - 80
10 %
Sorbus aucuparia
Eberesche
1/1, 2j.v.S.
80 - 120
5%
Solitärbäume
Solitärbäume werden als Baumreihen, einzeln oder in Gruppen gepflanzt, wobei jede
Gruppe aus Bäumen einer Art bestehen sollte. Als geeignete Baumarten empfehlen
sich Carpinus betulus (Hainbuche), Tilia cordata (Winterlinde), Fraxinus exelsior (Esche) und Quercus robur (Stieleiche). Die Bäume erhalten einen Baumpfahl und eine
Drahthose zum Schutz gegen Wildverbiss.
Temporäre Feuchtflächen
An geeigneten Stellen werden kleine Geländevertiefungen angelegt und der lehmige
Boden im Untergrund leicht verdichtet, so dass sich das anfallende Oberflächenwasser
an diesen Stellen sammeln kann. Die genaue Lage der Feuchtflächen ist in Abhängigkeit der Geländegestaltung vor Ort festzulegen. Durch die verzögerte Versickerung
entstehen wechselfeuchte Bereiche in denen sich feuchte liebende Arten ansiedeln
können. Ggf. können Dränagestränge in die Feuchtflächen geführt werden.
Hochstaudenfluren
Außerhalb der Gehölzbereiche werden die Roughflächen zu Hochstaudenfluren entwickelt. Auf den Ackerflächen erfolgt zur Erstbegrünung eine Ansaat von Landschaftsrasen ohne Kräuter (HESA-RSM 7.1.1 oder vergleichbarer Saatgutmischung). Um gleich
zu Beginn das Einwandern bodenständiger Wildpflanzen zu ermöglichen, wird bei der
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Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
40
Ansaat weniger als die empfohlene Saatgutmenge aufgebracht.
Die Entwicklung der vorhandenen Grünlandflächen zu Hochstaudenfluren erfolgt durch
den veränderten Mahdrhythmus.
Die Mahd der Krautsäume innerhalb der Rauheflächen ist auf 1 bis maximal 2 x pro
Jahr beschränkt. Die Mahd erfolgt in räumlicher und zeitlicher Differenzierung (Mosaikstruktur).
•••
6.3
Kompensation erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
•••
6.3.1 Ermittlung des erforderlichen Kompensationsflächenbedarfs
Methodik
Die Eingriffsbilanzierung erfolgt nach der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Bewertung
von Eingriffen in Natur und Landschaft – vereinfachtes Bewertungsverfahren NRW“
des MINISTERIUMS FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (DÜSSELDORF, 2001). Das Verfahren findet Anwendung, soweit eine Betroffenheit besonders
hochwertiger Flächen und Objekte nicht gegeben ist. Die Anwendung des Verfahrens
entspricht den Forderungen der Unteren Landschaftsbehörde im Rahmen des Scoping-Termins.
Die methodische Vorgehensweise bei der Anwendung des Bewertungsverfahrens erfolgt nach folgenden Arbeitsschritten:
1. Bewertung des Ausgangszustandes des Untersuchungsraumes auf der Grundlage von Biotoptypen (s. Tabelle 7)
2. Bewertung des Zustandes des Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen in der Entwurfsplanung des Golfplatzes (s. Tabelle 7)
3. Ermittelung einer ersten Gesamtbilanz
4. Ggf. Eingriffsreduzierung oder Erarbeitung weiterer Kompensationsmaßnahmen
5. Abschließende Bewertung des Zustandes des Untersuchungsraumes gemäß
den Festsetzungen des Bebauungsplanes
6. Ermittelung und Begründung der Gesamtbilanz.
Die Bewertung der Flächen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Dabei ergibt
sich die Gesamtbilanz (Zeile C) durch die Subtraktion des Gesamtflächenwertes A vom
Gesamtflächenwert B. Sie stellt ein Maß für den Erfüllungsgrad der Kompensation dar,
d.h., sie verdeutlicht, inwieweit dem aufgrund der Planung zu erwartenden Eingriff eine
Kompensation durch Minderungs- bzw. durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gegenübersteht. Kompensationsmaßnahmen haben dabei zum Ziel, den mit einem Vorhaben verbundenen Eingriff in den Naturhaushalt auszugleichen, so dass langfristig
keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des
Landschaftsbildes zurückbleiben.
Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste
Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
Tab. 7
Biotopwert im Ausgangs- und Planungszustand der Vorhabensfläche
Bestand
1
Teilfläche
Nr.
41
2
Code
3
Biotoptyp entsprechend Biotoptypenwertliste
1 1.1
versiegelte Fläche (VA0)
2 2.3
Wegraine (HC3)
4
5
6
Grundwert
Gesamtkorrekturfaktor
5.688
0
1,0
0
0
141
3
1,0
3
423
Fläche
(m²)
7
Gesamtwert
(Sp 5 x Sp 6)
8
Einzelflächenwert
(Sp 4 x Sp 7)
3 3.1
Acker (HA0)
213.606
2
1,0
2
427.212
4 3.2
Intensivgrünland (EA0)
115.444
4
1,0
4
461.776
5 3.2
Intensivgrünland (EB0)
222
4
1,0
4
888
6 6.6
Standorth. Laubwald (AQ1)
5.752
9
1,0
9
51.768
7 6.7
Aufforstung (AU0)
3.090
5
1,3
6,5
20.085
8 7.3
stehendes Kleingewässer
750
10
1,0
10
7.500
8 8.1
Feldgehölz (BA1)
2.958
7
1,0
7
20.706
9 8.1
Gebüsch (BB0)
2.679
7
1,0
7
18.753
10 8.1
Hecke jungpfl. (BD2)
977
7
0,5
3,5
3.420
11 8.1
Hecke (BD2)
506
7
1,0
7
3.542
12 2.2
Böschungshecke (BD4)
1.945
3
1,0
3
5.835
Gesamtflächenwert A
1.021.908
Gesamtfläche
Planung
1 1.1
353.758
versiegelte Fläche (VA0)
5.688
0
1,0
0
0
2 6.6
Standorth. Laubwald (AQ1)
5.752
9
1,0
9
51.768
3 6.7
Aufforstung (AU0)
1.808
5
1,3
6,5
11.752
4 7.3
stehendes Kleingewässer
750
10
1,0
10
7.500
5 8.1
Gebüsch (BB0)
2.679
7
1,0
7
18.753
6 4.4
Intensivrasen
(Abschläge und Grüns)
6.600
2
0,7
1,4
9.240
7 4.4
Graswege zw. Spielbahnen
1.300
2
1,0
2
2.600
8 4.4
Spielbahnen u. Driving
Range, Annäherungsgrün
79.000
2
1,1
2,2
173.800
9 4.5
Extensivrasen
Semirough
40.000
3
0,8
2,4
96.000
3.200
1
1,0
1
3.200
145.351
5
0,7
3,5
508.729
60.300
5
1,2
6,0
361.800
130
0
1,0
0
0
1.200
0,5
1,0
0,5
600
Gesamtflächenwert B
1.245.742
Differenz Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A
223.842
10 1.3
Sandflächen (Bunker)
11
Rough (Hochstaudenfluren,
Gebüsch, Feldgehölz)
12
ökologische Ruhezone =
Rough über ~ 1ha größe
13 1.1
Abschlaghütte
14 1.2
Teilversiegelung
(Parkplatz, Schotterrasen)
Gesamtfläche
353.758
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•••
42
6.3.2 Nachweis von erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
Im Sinne des § 4 LG NW ist ein Eingriff dann ausgeglichen, wenn die Flächen nach
Abschluss der Baumaßnahme so hergerichtet werden, dass keine erheblichen oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes zurückbleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wieder hergestellt ist.
Ist ein Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nicht möglich und
gehen die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Range gegenüber
anderen Belangen nach, so sind Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Im Sinne des § 5
LG NW sollen Ersatzmaßnahmen die durch den Eingriff gestörten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes möglichst in ähnlicher Art und Weise wieder herstellen. Die
Maßnahmen können an anderer Stelle des vom Eingriff betroffenen Raumes realisiert
werden.
In der Bilanz des Biotopwertes im Ausgangszustand und nach Realisierung der Planung kommt es zu einer deutlichen Steigerung der ökologischen Wertigkeit der Vorhabensfläche.
Nachteilige Umweltwirkungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Umwandlung
vorh. Grünlandflächen in sehr intensiv und intensiv genutzte Spielbereiche sowie die
Überbauung des Bodens im Bereich der Abschlaghütte und die Teilversiegelung durch
Schotterrasen im Bereich des Parkplatzes und der Zuwegung. Beeinträchtigungen in
den Randbereichen können vernachlässigt werden.
Außerhalb der Spielbereiche kommt es gegenüber der derzeitigen Ackernutzung zu
einer deutlichen Aufwertung der ökologischen Funktionen. Insbesondere in den Bereichen die aufgrund ihrer Größe als „ökologische Ruhezonen“ vom Spielgeschehen
weitgehend ausgegliedert sind.
Durch den Umfang der geplanten Anpflanzungen und Hochstaudenfluren wird den Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zur Kompensation der Beeinträchtigten Werte und Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes in
ausreichendem Maße Rechnung getragen. Eine dauerhafte Sicherung der Kompensation ist durch die Ausweisung der „ökologischen Ruhezonen“ als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
(§ 5 (2) Nr. 10 BauGB) gewährleistet. Eine Einbeziehung dieser Flächen in den Spielbereich wird damit ausgeschlossen.
Die vorgesehenen Anpflanzungen dienen zugleich der landschaftsgerechten Gestaltung und Einbindung der Sportanlage. Die Maßnahmenplanung ist insofern im Gesamtzusammenhang zu sehen, eine Kompensationsdeckung bezieht sich ausschließlich auf die anstehende Golfplatzplanung. Kompensationserfordernisse aus anderen
Eingriffsvorhaben können durch die Gestaltungsmaßnahmen auf dem Golfplatz nicht
zur Deckung gebracht werden. Ausgenommen sind Anpassungen in Bezug auf die
Spielbereiche und Infrastruktureinrichtungen des Golfplatzes selbst.
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Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
•••
43
6.3.3 Monitoring
Entsprechend den Vorgaben des § 4c BauGB erfolgt eine Überwachung der im Zusammenhang mit dem Vorhaben und den vorgesehenen Anpassungen im Flächennutzungsplan prognostizierten erheblichen Umweltauswirkungen durch die Gemeinde
Leopoldshöhe. Zielsetzung des Monitorings ist es, unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen.
Die Realisierung der vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen erfolgt Zug um Zug mit
der Herstellung einzelner Anlagenteile und kann sich damit über mehrere Jahre erstrecken. Die Abnahme des Bauvorhabens und die im Hinblick auf das Monitoring erforderliche Festlegung weiterer Untersuchungsintervalle wird daher nach Bauabschnitte gegliedert.
Der Verfasser
Herford, Juni 2005
Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste
Umweltbericht zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
44
LITERATURVERZEICHNIS
ARBEITSKREIS 1 „AMPHIBIEN UND REPTILIEN“ DES NATURWISS. VEREINS FÜR BIELEFELD
UND UMGEBUNG UND DER NATURSCHUTZGRUPPE (NABU) LEOPOLDSHÖHE (1999)
Amphibien und Reptilienkartierung 1999 in Leopoldshöhe
BASTIAN, O., SCHREIBER, K.F. 1999:
Analyse und ökologische Bewertung der Landschaft. Heidelberg u. Berlin
BAYRISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ LFU (2003)
Der Golfplatz in der Landschaft – Lösungsansätze bei Planung, Bau und Betrieb von Golfanlagen, Schriftenreihe Heft 170, Augsburg 2003
BEZIRKSREGIERUNG DETMOLD (2004)
Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Detmold „Teilabschnitt
Oberbereich Bielefeld“
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1984)
Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 Bl. L 3918 Herford, Krefeld 1984
Hydrogeologische Karten von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 Bl. L 3918 Herford,
Krefeld 1984
GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1978)
Geologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:25.000, Bl. 3918 Bad Salzuflen,
Krefeld 1978
GEOLOGISCHER DIENST NRW (2004)
Karte der Schutzwürdigen Böden – Auskunftsystem BK50 Nordrhein-Westfalen,
2. Auflage 2004
KREIS LIPPE
Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen – Nord“, in Kraft getreten
11.12.2001
LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG, HRSG. (1989)
Verfahrensbezogene sowie methodisch – inhaltliche Hinweise für die Planung
von Golfsportanlagen – Leitfaden Golfanlagen, bearb. Durch Abteilung 2 –
Grundsatz Ökologie Referat 24 – Landschaftsökologie, ökologische Planung
LANDESVERMESSUNGSAMT NORDRHEIN-WESTFALEN
Königlich Preußische Landesaufnahme (M 1:25.000)Blatt 4018 Lage (Nachdruck der Aufnahme 1895-1910)
Neubau einer öffentlichen Golfsportanlage in Leopoldshöhe-Greste
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sowie zur Anpassung des Gebietsentwicklungsplanes „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“
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LANDESVERMESSUNGSAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (HG)
in Verbindung mit dem Landesverband Lippe, dem Kreis Lippe, dem Lippischen
Heimatbund und dem naturwissenschaftlichen und Historischen Verein für das
Land Lippe (1982) - Übersichtskarte des Fürstentums Lippe Sektion IV Lage;
LÖBF (LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN) 1999:
Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3. Fassung – LÖBF-Schriftenreihe 17
LÖBF (LANDESANSTALT FÜR ÖKOLOGIE, BODENORDNUNG UND FORSTEN) 2002:
Biotopkartierung Nordrhein-Westfalen, Methodik und Arbeitsanleitung, Recklinghausen
MEISEL, S. (1959)
Die naturräumlichen Einheiten auf Blatt 85 Minden. Bundesanstalt für Landeskunde. Remagen
MINISTER FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT NORDRHEIN-WESTFALEN
1989:
Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 1989