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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage 25/2005)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
705 kB
Erstellt
30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25

Inhalt der Datei

Anlage A 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe (Öffentlicher Golfplatz) Begründung mit Planzeichnung Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) Gemeinde Leopoldshöhe 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Öffentlicher Golfplatz“ Bereich: Rosenhagen / Evenhausen / Evenhauser Holz / Hauptstraße (L 751) / Im Evenhauser Holz (K 20) Begründung gem. § 5 (5) BauGB mit den Angaben nach § 2a BauGB Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB Aufgestellt in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe Planverfasser: Drees & Huesmann ⋅ Planer Architekten BDA – Stadtplaner DASL, SRL, IfR Vennhofallee 97 33689 Bielefeld Tel. 05205-3230; Fax. 22679 e-mail: info@dhp-sennestadt.de Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 2 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) Inhaltsverzeichnis 0 Rechtsgrundlagen 1 Anlass und Ziele der Änderung 2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches 3 Vorgaben der Landes- und Regionalplanung 4 Fachplanungen 5 Reale Flächennutzung 6 Derzeitige Flächennutzungsplan - Darstellung 7 Art und Umfang der Flächennutzungsplan - Änderung 8 Auswirkungen der Änderung sowie Umweltbelange / Angaben nach § 2a BauGB Anhang: Zurzeit rechtsverbindliche Darstellungen Anhang: Darstellungen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Anhang: Legende zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 3 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) 0 Rechtsgrundlagen Diese Änderung des Flächennutzungsplanes hat folgende Rechtsgrundlagen: • Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), • Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466, 479), • Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I. S. 58). 1 Anlass und Ziele der Änderung Herr Ralph Lehbrink, Solterbergstraße 123 in 32602 Vlotho, beabsichtigt als Vorhabenträger südlich des Ortsteiles Leopoldshöhe einen öffentlichen Golfplatz mit einer Übungsanlage und der notwendigen Infrastruktur zu errichten. Das heißt, jedermann kann ohne sich einem Club anschließen zu müssen, auf der geplanten Anlage dem Golfsport nachgehen. Um die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu erreichen, ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz“ notwendig. Auf der Grundlage des geänderten Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) soll die Baugenehmigung für das Vorhaben erteilt werden. Auf eine verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) kann nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde (Kreis Lippe) aufgrund der landschaftsbezogenen Nutzung hier verzichtet werden. Vorgesehen sind 9 Spielbahnen, eine Übungsanlage sowie die erforderliche Infrastruktur wie Zufahrt, Parkplätze, Aufenthalts- und Sozialräume. Letztere können in vorhandenen Gebäuden realisiert werden. Die Gesamtfläche der geplanten Anlage umfasst rd. 35,4 davon entfallen rd. 13,5 ha auf die Spielbereiche und Erschließung. Der Vorhabenbereich grenzt unmittelbar südlich an die Wohnbebauung „Rosenhagen“ der Ortslage Leopoldshöhe-Greste an. Im Westen wird die Fläche durch die L 751 begrenzt. Im Süden verläuft die K 20, sie trennt die Spielbahnen von der südlich der Kreisstraße geplanten Übungsanlage. Im Osten grenzen ein Feldgehölz sowie weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Das Gelände soll über eine vorhandene Feldzufahrt südlich der K 20 erschlossen werden. Die Spielbahnen nördlich der K 20 sind über eine vorhandene Unterführung erreichbar. Aufenthaltsräume, Sozialräume und Pflegemaschinen sollen in einem vorhandenen Gebäude untergebracht werden. Neubauten sind nicht vorgesehen. Nachweispflichtig sind 44 PKW-Stellplätze. Es ist ein Parkplatz mit 44 Stellplätzen geplant. Parkplatz und Wegefläche zwischen Parkplatz und Abschlaghütte (im Bereich der Übungsanlage) sollen als Schotterrasenfläche hergestellt werden. Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 4 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) 2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches Der etwa 35,4 ha große Änderungsbereich grenzt unmittelbar südlich an die Wohnbebauung „Rosenhagen“ an. Im Westen wird die Fläche durch die L 751 begrenzt. Im Süden verläuft die K 20, sie trennt die Spielbahnen von der südlich der Kreisstraße geplanten Übungsanlage. Im Osten grenzen ein Feldgehölz sowie weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Ausschnitt: Deutsche Grundkarte 1:10.000 3 Vorgaben der Landes- und Regionalplanung Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist die Gemeinde Leopoldshöhe hinsichtlich der siedlungsräumlichen Struktur des Bundeslandes in der zentralörtlichen Gliederung als Grundzentrum mit 10.000 bis 25.000 Einwohnern im Versorgungsbereich in einem Gebiet mit überwiegend ländlicher Raumstruktur ausgewiesen. Die Gemeinde befindet sich mit ihrer Lage an der Bundesstraße 61 sowie an der Autobahn 2 an einer großräumigen (Oberzentren Bielefeld / Hannover) verbindenden Entwicklungsachse. Der Bereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes weist der Gebietsentwicklungsplan „Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld“ (RP Detmold, genehmigt 04. Juni 2004) die geplanten Vorhabenflächen nördlich und südlich der K 20 als allgemeinen Freiraum und AgDrees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 5 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) rarbereich dar. In Bezug auf ihre Freiraumfunktionen sollen die Flächen dem Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung dienen. Die in die Vorhabenfläche / dem Änderungsbereich eingeschlossenen bzw. angrenzenden Waldbestände sind im GEP als Waldbereich ausgewiesen. Der sich nach Süden anschließende Niederungsbereich der Windwehe wird großräumig als regionaler Grünzug dargestellt. In den textlichen Festsetzungen des GEP wird bezogen auf die Freiraumfunktionen unter anderem folgende Zielsetzung genannt: „Die Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sind wegen ihrer Bedeutung für den Ressourcenschutz, den Biotopverbund und für die Erholung in der Kulturlandschaft zu erhalten und zu entwickeln.“ 4 Fachplanungen Die für den Planungsraum relevanten Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die nach den §§ 19-23 LG ausgewiesenen Schutzgebiete sind im Landschaftsplan Nr. 2 „Leopoldshöhe / Oerlinghausen – Nord“ des Kreises Lippe (in Kraft getreten 11.12.2001) dargestellt. Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes weist für den zentralen und südlichen Bereich des Planungsraumes das − Entwicklungsziel 1.1 – Erhaltung Erhaltung einer mit naturnahen Lebensräumen oder sonstigen natürlichen Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft. und für den nördlichen und westlichen Bereich das − Entwicklungsziel 2 – Anreicherung Anreicherung einer Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und belebenden Landschaftselementen aus. Der geplante Vorhabenbereich / Änderungsbereich liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2-1 „Bielefelder Osning mit Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland“. Das Landschaftsschutzgebiet dient den allgemeinen im § 21 LG genannten Schutzzielen. Eingeschlossen durch den geplanten Golfplatz ist zudem ein Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen 2.2-12 „Kleibusch“. Hierbei handelt es sich um ein ca. 1,2 ha großes Feldgehölz mit Eichen-Hainbuchen-Bestand. Dem Gebiet kommt in der umgebenden überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaft eine besondere Bedeutung als Trittsteinbiotop zu. Ein weiteres Landschaftsschutzgebiet mit besonderen Festsetzungen 2.2-13 „Evenhauser Holz“ schließt sich südöstlich an den Vorhabenbereich / Änderungsbereich an. Das Gebiet umfasst einen ältern Eichen-Buchenwald mit tief eingekerbtem teilweise trocken gefallenem Bachlauf. Für eine solitär stehende alte Eiche innerhalb der Ortslage Evenhausen besteht eine Unterschutzstellung als Naturdenkmal. Neben den genannten Schutzgebieten sieht der Landschaftsplan südlich eines landwirtschaftlichen Weges südlich „Rosengarten“ eine Heckenanpflanzung vor. Weitere für die Änderung des Flächennutzungsplanes relevante Fachplanungen liegen nicht vor. Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 6 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) 5 Reale Flächennutzung Bei dem Vorhaben- / Änderungsbereich handelt es sich um landwirtschaftliche Flächen, die sich überwiegend als Ackerflächen bzw. als intensiv genutzte Wiesen und Weideflächen darstellen. Eingeschlossen in die landwirtschaftlichen Nutzflächen finden sich kleinere Waldparzellen. Der Änderungsbereich wird in West-Ost-Richtung gequert durch die K 20 („Im Evenhauser Holz“) Nördlich der K 20 / südlich der Waldfläche befindet sich ein Wohngebäude als sog. „Wohnen im Außenbereich“. 6 Derzeitige Flächennutzungsplan - Darstellung Die Vorhabensflächen werden im Flächennutzungsplan der Gemeinde Leopoldshöhe als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Für die eingeschlossenen und die angrenzenden Waldbereiche besteht eine Ausweisung als „Wald“. Ausgenommen der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet bestehen keine weiteren bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für den Vorhabensbereich. Die nach Norden an den geplanten Golfplatz angrenzende Wohnbebauung „Rosenhagen“ wird im FNP als „Wohnbaufläche“ dargestellt. Nordwestlich der L 751 schließen sich Gewerbeflächen an. Der Kernbereich der Gemeinde Leopoldshöhe einschließlich der Wohnbebauung „Rosenhagen“ wird als Siedlungsschwerpunkt eingestuft. Für die Hoflagen und Einzelhausbebauung im Bereich Evenhausen und Evenhauser Holz bestehen keine Bauflächenzuweisungen. 7 Art und Umfang der Flächennutzungsplan - Änderung Für den Änderungsbereich ist eine Darstellung von „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz“ anstelle der Darstellung von „Flächen für die Landwirtschaft“ vorgesehen. Die von der Darstellung als „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz“ umschlossene Darstellung „Wald“ wird nachrichtlich mit dargestellt. Die Darstellung der „Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz“ erfährt in Teilbereichen eine Überlagerung mit der Darstellung von „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. Diese Flächen dienen dem Ausgleich der Eingriffe in den Natur- und Landschaftshaushalt. Art, Lage und Umfang der notwendigen Änderung geht aus den FlächennutzungsplanAusschnitten im Anhang hervor. Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 7 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) Die Änderung hat folgende Größenordnung: 8 Art der Bodennutzung gem. Flächennutzungsplan bisher künftig Flächen für die Landwirtschaft Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz / Golfplatz (Wald) 35,4 ha ----(1,1 ha) ----35,4 ha (1,1 ha) Gesamt 35,4 ha 35,4 ha Auswirkungen der Änderung sowie Umweltbelange / Angaben nach § 2a BauGB Erschließung Die Erschließung der Anlage erfolgt unmittelbar über die K 20. Wohn- oder Gemeindeerschließungsstraßen werden nicht tangiert. Erfahrungswerte mit vergleichbaren Anlagen lassen ein Verkehrsaufkommen von 100 bis maximal 120 an- und abfahrenden Fahrzeugen pro Tag erwarten. Die angrenzende Landstraße L 751 weist ein Verkehrsaufkommen von rd. 10.000 Fahrzeugen pro Tag auf. Im Verhältnis dazu ist das durch die Golfsportanlage bedingte zusätzliche Verkehrsaufkommen als geringfügig einzustufen. Immissionen Zusätzliche Immissionsbelastungen durch die Anfahrt der Golfer können aufgrund der Geringfügigkeit des Verkehrsaufkommens vernachlässigt werden. Die mit dem Einsatz von Pflegemaschinen, Beregnungsanlagen etc. verbundene Lärmbelastung ist unter Berücksichtigung des Abstandes zur angrenzenden Wohnbebauung ebenfalls als geringfügig einzustufen. Die Spielbahnen werden so konzipiert, dass Wohnstandorte im Umfeld des Änderungsbereiches nicht durch Ballflug beeinträchtigt werden. Um die Verkehrssicherheit der angrenzenden Land- und Kreisstraßen zu gewährleisten wurden entsprechende Abstände von den Spielbahnen zu den befestigten Fahrbahnrändern und entsprechende Winkel zu den Spielachsen eingehalten. Wie zur Hauptstraße, so wurde auch zum nördlichen Wohngebiet ein Abstand von 40 m zu den Spielbahnen eingehalten. Ver- und Entsorgung Um eine optimale Bespielbarkeit der sehr intensiv genutzten Spielbereiche zu gewährleisten wird eine künstliche Bewässerung der Flächen erforderlich. Die Wasserzufuhr erfolgt über die Anlage eines einfachen Leitungsnetzes aus PE-Rohren (DN 25 bis DN 50). Das notwendige Wasser wird aus dem städtischen Verbundnetz in einen Vorlaufbehälter (ca. 1.100 Ltr.) geleitet und mittels einer Druckerhöhungspumpe in das Beregnungsnetz weiter gegeben. Je nach Witterungsverhältnissen wird sich der Jahresverbrauch auf 2.500 – 4.500 m³ belaufen. Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 8 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) Altlasten Ca. 300 m südöstlich des Änderungsbereiches liegt eine ehemalige Bodendeponie, welche im Altlastenkataster des Kreises Lippe mit der Bezeichnung B 22 geführt wird. Eine Beeinflussung durch das geplante Vorhaben ist nicht gegeben, so dass auf weitere Ausführungen an dieser Stelle verzichtet werden kann. Denkmalschutz Nach heutigem Kenntnisstand sind für den Änderungsbereich keine Bau- und Bodendenkmale bekannt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es im Zuge von Erdarbeiten zu archäologischen Funden kommen kann. Es wird daher auf das Erfordernis einer baubegleitenden archäologischen Maßnahme hingewiesen. Umwelt Im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Umweltprüfung der Planung erfolgt (Kortemeier & Brokmann, Garten- und Landschaftsarchitekten GmbH, Juni 2005). Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht bildet dabei gemäß § 2a BauGB einen Teil der Planbegründung und ist bei der Abwägung entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Ermittlung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen und den Aussagen zur Umweltoptimierung der Planung wurde im Rahmen der Umweltprüfung eine qualitative Einschätzung der erforderlichen Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen vorgenommen. Die Kompensationsflächenberechnung und die konkrete Darstellung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. In den jeweiligen einzelnen Schutzbereichen • Mensch, • Tiere, • Pflanzen, • Boden, • Wasser, • Luft, • Klima, • Landschaft • Kulturgüter- und sonstige Sachgüter sind folgende Umweltauswirkungen festzustellen: Der Spielbetrieb führt insgesamt zu einer Einschränkung der Erholungseignung der Landschaft (Verlust von Ruhe und Ungestörtheit). Nachteilige Umweltwirkungen der Umwandlung von Grünlandflächen in Sportrasen werden durch die intensive Pflege der Sportrasenflächen unterstützt bzw. kommen durch selbige zum Tragen. Unterhaltungsmaßnahmen und Spielbetrieb führen zudem zu einer Beunruhigung des Areals. Dabei ist zu berücksichtigen, dass störungsempfindliche Arten gleichmäßige Belastungen besser kompensieren können als unregelmäßig auftretende Störeinflüsse. Durch die im Rahmen der Planung vorgesehenen ökologischen Ruhezonen können die Beeinträchtigungen deutlich gemindert werden. Unter Berücksichtigung eines „sorgsamen“ Umganges insbesondere in Bezug auf Düngeund Pflanzenschutzmittel sind gegenüber der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung keine Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 9 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) erheblichen Umweltwirkungen durch die Unterhaltung und den Spielbetrieb für das Schutzgut Boden zu erwarten. Die ganzjährige Bodenbedeckung ist im Gegensatz zur Ackernutzung positiv zu bewerten. Das gilt insbesondere für die Roughflächen. Die Lebensbedingungen für das Edaphon (Bodenleben) werden verbessert und Filter- und Pufferfunktionen aufgewertet. Gefährdungen des Grundwassers bestehen bei intensivem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel. Erhebliche Beeinträchtigungen werden für das Grundwasser jedoch nicht erwartet. Je nach subjektivem Empfinden kann die ästhetische Wahrnehmung der Landschaft damit gestört sein. Die Beeinträchtigungen werden jedoch nicht als erheblich für das Schutzgut Landschaft eingestuft. Ökosystemare Wechselwirkungskomplexe, wie sie für den Untersuchungsraum mit den Relikten ehemaliger Hude- und Niederwälder beschrieben werden, sind durch den Bau der geplanten Golfsportanlage nicht betroffen. Beeinträchtigungen von Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern werden bereits durch die schutzgutbezogene Auswirkungsprognose abgedeckt. Bezogen auf die prognostizierten Auswirkungen ergeben sich wesentliche Wechselwirkungen insbesondere zwischen den Schutzgütern Boden, Pflanzen und Tiere. Golfanlagen werden aufgrund ihres Flächenanspruchs im Regelfall in der freien Landschaft, d.h. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile errichtet. Neben den umweltbezogenen Auswahlkriterien spielen Fragen der verkehrlichen Anbindung, der Ver- und Entsorgung und nicht zuletzt der Flächenverfügbarkeit eine entscheidende Rolle. Die geplante Anlage in Leopoldshöhe steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung und Landesplanung, eine Vereinbarkeit mit den Zielsetzungen der örtlichen Landschaftsplanung ist erreichbar, eine Betroffenheit naturschutzrechtlich ausgewiesener Schutzgebiete ist nicht gegeben, die verkehrliche Anbindung sowie die Ver- und Entsorgung des Platzes sind in optimaler Weise sichergestellt, so dass keine weiteren Alternativstandorte geprüft wurden. Aufgestellt in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe Bielefeld, im Juni 2005 Planverfasser: Drees & Huesmann ⋅ Planer Architekten BDA – Stadtplaner DASL, SRL, IfR Vennhofallee 97 33689 Bielefeld Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 10 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) Anhang: Zurzeit rechtsverbindliche Darstellungen Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 11 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) Anhang: Darstellungen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 12 Gemeinde Leopoldshöhe – Begründung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes („Öffentlicher Golfplatz“) Anhang: Legende zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes Drees & Huesmann · Planer mit Gemeinde Leopoldshöhe 13