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Beschlussvorlage (Mitteilungen aus den Schulen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
270 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9127/2015 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.10.2015 Betreff: Mitteilungen aus den Schulen Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bewegliche Ferientage Für das Schuljahr 2015/2016 stehen allen Schulen 4 Tage als bewegliche Ferientage zur Verfügung. Im Einzelfall können weitere Tage hinzukommen, soweit hierzu schulintern ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Seitens der Schulverwaltung wurden die Schulen gebeten, die beabsichtigten Festlegungen in den Schulkonferenzen unter den Bedburger Schulen abzustimmen. Folgende Festlegung für das aktuelle Schuljahr haben die Schulkonferenzen der jeweiligen Schulen beschlossen: Grundschule Bedburg Grundschule Kaster Grundschule Kirdorf Grundschule Kirchherten Hauptschule Realschule Gymnasium bewegliche Ferientage 05.02., 08.02., 06.05., 27.05. 05.02., 08.02., 09.02., 06.05. 05.02., 08.02., 09.02., 06.05. 05.02., 08.02., 09.02., 06.05. 05.02., 08.02., 09.02., 06.05. 05.02., 08.02., 09.02., 06.05. 05.02., 08.02., 09.02., 06.05. weitere freie Tage 27.05. 27.05. Auszug aus der Ferienordnung NRW: `Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2014/15, 2016/17, 2021/22 und 2022/23 drei und in den Schuljahren 2015/16, 2017/18, 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2023/24 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen Prüfungen zu berücksichtigen. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.´ KURS Die Arnold von Harff Schule hat am 25.08.2015 im Rahmen der Bildungsinitiative KURS mit real, SB Warenhaus GmbH, Bedburg einen Kooperationsvereinbarung geschlossen. „KURS – Kooperationsnetz Unternehmen der Region und Schulen – macht aus Schulen und benachbarten Betrieben Lernpartner, die auf der Basis fester Vereinbarungen zum gegenseitigen Nutzen miteinander kooperieren. Die Initiative KURS unterstützt Schulen dabei, Wirtschaft am konkreten Beispiel eines Partnerunternehmens für Schülerinnen und Schüler anschaulich und greifbar zu machen. Gleichzeitig ist KURS ein Programm zur Stärkung der Wirtschaft vor Ort. Unternehmen präsentieren sich als Arbeitgeber und „gute Nachbarn“. Schulen und Betriebe werden durch geschulte Koordinatorinnen und Koordinatoren beim Aufbau der Partnerschaften unterstützt und in der Zusammenarbeit begleitet. Die KURS-Koordinatoren sind Lehrkräfte, die für diese Tätigkeit vom Unterricht freigestellt werden. KURS ist eine Gemeinschaftsinitiative der Bezirksregierung Köln sowie der Industrie- und Handelskammern zu Aachen, Bonn/Rhein-Sieg und Köln und der Handwerkskammer zu Köln und ist in allen 11 Kreisen und kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Köln mit jeweils einem Basisbüro vertreten. Dieses Büro ist bei den jeweiligen Schulämtern angesiedelt.“ (Quelle: www.kurs-koeln.de) Beschlussvorlage WP9-127/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mehr Schulabgänger in NRW 2014 ohne Hauptschulabschluss Laut StGB NRW-Mitteilung 334/2015 vom 18.05.2015 schlossen im Jahr 2014 mehr SuS ihre Laufbahn ohne einen Hauptschulabschluss ab. Laut einer Statistik von IT.NRW liegt die Stadt Bedburg im Jahr 2014 bei Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss mit 5,5% im Landesdurchschnitt (beziffert mit jeweils 9 SuS an der Hauptschule und am Gymnasium). Allerdings gab es im Jahr 2013 mit 0,6% ein erheblich besseres Ergebnis (insgesamt nur 2 SuS). Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, können die Schulleitungen diesbezüglich in der Ausschusssitzung berichten. Kein Abschluss ohne Anschluss Im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ werden/wurden Facharbeitsgruppen mit den Themen, „Studien- und Berufswahlorientierung“, „Übergangssystem“ und „Duale Ausbildung“ im Rhein-Erft-Kreis eingerichtet. Die Stadt Bedburg wird – auch aufgrund enger Personalressourcen – an der Facharbeitsgruppe „Übergangssystem“ teilnehmen. Verabschiedung des 12. Schulrechtsänderungsgesetztes Am 24.06.2015 wurde das Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) verabschiedet. Neben redaktionellen Änderungen sind für Kommunen insbesondere § 61 SchulG „Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters“ sowie § 132c „Sicherung der Schullaufbahnen“ von möglicher Relevanz. Für alle Besetzungsverfahren von Schulleiterstellen, welche nach dem 01.01.2016 eingeleitet werden, wird es keine Wahlen in einer Schulkonferenz oder in einem Gremium der Städte mehr geben. Das Instrumentarium der erweiterten Schulkonferenz wird somit abgeschafft. Wenngleich es sehr bedauerlich ist, dass das Mitspracherecht an einer Besetzung einer Schulleiterstelle auf ein Vorschlagsrecht reduziert wird, muss man feststellen, dass dies in der Vergangenheit zumindest in Bedburg, de facto nie anders ausgesehen hat. Aufgrund des Personalrechtes wurde in der Regel nur eine Bewerberin/ein Bewerber im Rahmen der Bestenauslese zur Wahl gestellt. In vielen Fällen war man froh, wenn es überhaupt Bewerbungen gab. Mit der Sicherung von Schullaufbahnen soll erreicht werden, dass Schülerinnen und Schüler, welche das Lernziel der Realschule nicht zu erreichen scheinen, ab Klasse 7 an der bisherigen Schule weiter beschult werden können, wenn insbesondere keine Hauptschule im Stadtgebiet existiert. Arbeitskreis des Rhein-Erft-Kreises zum Thema Inklusion Der Rhein-Erft-Kreis ist zurzeit mit der Erstellung eines Aktionsplanes Inklusion befasst. Dieser soll an den Inklusionsplan des Kreises Warendorf angelehnt sein und betrifft folgende 5 Teilbereiche: Mobilität und Barrierefreiheit, Wohnen und Pflege, Arbeiten, Alter und Behinderung und Schule und Bildung. In einer Auftaktveranstaltung am 09.12.2014 wurden in Arbeitskreisen, u.a. für den Bereich Schulen und Bildung verschiedene Themenbereiche erarbeitet. Die Dokumentation soll zu gegebener Zeit im Internet des Kreises zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden. In einem ersten Treffen der interkommunalen Arbeitsgruppe Schule und Bildung – Arbeitskreis Inklusion am 21.04.2015, erfolgte zunächst eine Rückschau auf die in der Auftaktveranstaltung erarbeiteten Handlungsfelder für den Bereich Schule und Bildung. Diese wurden zudem von der neuen Arbeitsgruppe ergänzt und es wurden Prioritäten festgelegt. Die verschiedenen Maßnahmen wurden auf Vorschlag von Herrn Dezernent Cremer in 3 Themenbereiche eingeteilt: - Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation Vernetzungsstrukturen Innerinstitutionelle Maßnahmen Beschlussvorlage WP9-127/2015 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Die Erarbeitung des Aktionsplanes ist ein Prozess der auf die Dauer von 2 Jahren angedacht ist. Die Kommission Inklusion wird letztlich entscheiden, welche Maßnahmen wann und in welcher Weise umgesetzt werden. In einem weiteren Treffen am 01.06.2015 wurden die vorgenannten Themenbereiche um die folgenden Themenbereiche ergänzt: - Psychosoziale Unterstützungsstrukturen Übergänge Sonstiges Die Maßnahmen wurden den sechs Themenbereich zugeordnet. Den Teilnehmern wurde im Anschluss Gelegenheit gegeben, Ihr Fachwissen zu den einzelnen Maßnahmen bzgl. Sachstand, Anregungen, Zuständigkeit und Umsetzung bis zum Treffen am 09.09.2015 in einer Tabelle zu ergänzen. Die Verwaltung wird den Ausschuss über die weiteren Verfahrensschritte auf dem Laufenden halten. Initiative zur Qualitätssicherung für Offene Ganztagsschulen Wie im Schul- und Bildungsausschuss vom 25.09.2014 berichtet wurde, hat der Rhein-Erft-Kreis eine Initiative zur Qualitätssicherung für Offene Ganztagsschulen ins Leben gerufen. In einem ersten interkommunalen Arbeitstreffen an dem die Stadt Bedburg und der OGS Trägerverein Rapunzel Kinderhaus e.V. teilnahmen, wurde am 18.05.2015 zunächst in kleinen Arbeitsgruppen der Status Quo für die OGS im Allgemeinen festgelegt. Des Weiteren wurde je Kommune ein Ansprechpartner für die Arbeitsgruppe benannt und eine Steuergruppe aus einzelnen Mitgliedern der interkommunalen Arbeitsgruppe - je ein Mitglied eines Schulverwaltungsamtes, eines Jugendamtes, einer Schulleitung und eines OGS Trägers - gebildet. Es ist geplant, dass sich die Steuergruppe einmal monatlich trifft. Die internationale Arbeitsgruppe soll sich nach der ersten Planung in dem angestrebten Zeitraum 2015-2017 etwa dreimal jährlich treffen. Das nächste interkommunale Arbeitstreffen ist für den 16.09.2015 geplant. Die Verwaltung wird den Ausschuss über die weiteren Verfahrensschritte auf dem Laufenden halten. Ausbau der Schulsozialarbeit Wie im Februar diesen Jahres im Schul- und Bildungsausschuss berichtet, wird die Stadt Bedburg die Schulsozialarbeit an den Schulen bis zum 31.12.2017 um eine Vollzeitstelle erweitern. Die Finanzierung erfolgt über sogenannte BuT Mittel. Rheinflanke gGmbH hat zu diesem Zweck zum 01.08.2015 eine weiter Person eingestellt. Zusammen mit den Schulleitungen fand am 31.08.2015 ein Abstimmungsgespräch über eine mögliche Anwesenheit von Schulsozialarbeitern an allen Schulen statt. Eine entsprechender Plan ist als Anlage beigefügt, wird aber auch anlassbezogen flexibel zu handhaben sein. Kosten der Inklusion Wie bereits im Schul- und Bildungsausschuss erläutert, gibt es neben den pauschalen Mitteln des Landes zusätzlich (LVR-)Inklusionspauschalen für Hilfen im Einzelfall. Aus diesen Mitteln wurden für das Schuljahr 2015/2016 für drei SuS ca. 8.800,00 € für Einzelfallhilfen beantragt. Da die landesweit vorhandenen Mittel bereits überzeichnet sind, erfolgte die Bewilligung von 55 % der Kosten. Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erfolgt selbstverständlich in vollem Umfang. Beschlussvorlage WP9-127/2015 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Wassenberg ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-127/2015 Seite 5