Daten
Kommune
Bedburg
Größe
270 kB
Datum
29.10.2015
Erstellt
15.10.15, 18:01
Aktualisiert
15.10.15, 18:01
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9127/2015
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Schul- und Bildungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.10.2015
Betreff:
Mitteilungen aus den Schulen
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Bewegliche Ferientage
Für das Schuljahr 2015/2016 stehen allen Schulen 4 Tage als bewegliche Ferientage zur
Verfügung. Im Einzelfall können weitere Tage hinzukommen, soweit hierzu schulintern ein
entsprechender Ausgleich erfolgt.
Seitens der Schulverwaltung wurden die Schulen gebeten, die beabsichtigten Festlegungen in den
Schulkonferenzen unter den Bedburger Schulen abzustimmen. Folgende Festlegung für das
aktuelle Schuljahr haben die Schulkonferenzen der jeweiligen Schulen beschlossen:
Grundschule Bedburg
Grundschule Kaster
Grundschule Kirdorf
Grundschule Kirchherten
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
bewegliche Ferientage
05.02., 08.02.,
06.05., 27.05.
05.02., 08.02., 09.02., 06.05.
05.02., 08.02., 09.02., 06.05.
05.02., 08.02., 09.02., 06.05.
05.02., 08.02., 09.02., 06.05.
05.02., 08.02., 09.02., 06.05.
05.02., 08.02., 09.02., 06.05.
weitere freie Tage
27.05.
27.05.
Auszug aus der Ferienordnung NRW:
`Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2014/15, 2016/17, 2021/22 und 2022/23 drei und in den
Schuljahren 2015/16, 2017/18, 2018/19, 2019/20, 2020/21 und 2023/24 vier bewegliche Ferientage zur
Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen
entsprechend, insbesondere bei Volks- und Heimatfesten und in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag
festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im
Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist
anzustreben. Bei der Festlegung der beweglichen Ferientage sind die Termine für die zentralen Prüfungen zu
berücksichtigen. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des
kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler,
Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.´
KURS
Die Arnold von Harff Schule hat am 25.08.2015 im Rahmen der Bildungsinitiative KURS mit real, SB Warenhaus GmbH, Bedburg einen Kooperationsvereinbarung geschlossen.
„KURS – Kooperationsnetz Unternehmen der Region und Schulen – macht aus Schulen und benachbarten
Betrieben Lernpartner, die auf der Basis fester Vereinbarungen zum gegenseitigen Nutzen miteinander
kooperieren.
Die Initiative KURS unterstützt Schulen dabei, Wirtschaft am konkreten Beispiel eines Partnerunternehmens
für Schülerinnen und Schüler anschaulich und greifbar zu machen. Gleichzeitig ist KURS ein Programm zur
Stärkung der Wirtschaft vor Ort. Unternehmen präsentieren sich als Arbeitgeber und „gute Nachbarn“.
Schulen und Betriebe werden durch geschulte Koordinatorinnen und Koordinatoren beim Aufbau der
Partnerschaften unterstützt und in der Zusammenarbeit begleitet. Die KURS-Koordinatoren sind Lehrkräfte,
die für diese Tätigkeit vom Unterricht freigestellt werden.
KURS ist eine Gemeinschaftsinitiative der Bezirksregierung Köln sowie der Industrie- und Handelskammern
zu Aachen, Bonn/Rhein-Sieg und Köln und der Handwerkskammer zu Köln und ist in allen 11 Kreisen und
kreisfreien Städte des Regierungsbezirks Köln mit jeweils einem Basisbüro vertreten. Dieses Büro ist bei den
jeweiligen Schulämtern angesiedelt.“ (Quelle: www.kurs-koeln.de)
Beschlussvorlage WP9-127/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mehr Schulabgänger in NRW 2014 ohne Hauptschulabschluss
Laut StGB NRW-Mitteilung 334/2015 vom 18.05.2015 schlossen im Jahr 2014 mehr SuS ihre
Laufbahn ohne einen Hauptschulabschluss ab. Laut einer Statistik von IT.NRW liegt die Stadt
Bedburg im Jahr 2014 bei Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss mit 5,5% im
Landesdurchschnitt (beziffert mit jeweils 9 SuS an der Hauptschule und am Gymnasium).
Allerdings gab es im Jahr 2013 mit 0,6% ein erheblich besseres Ergebnis (insgesamt nur 2 SuS).
Um Fehlinterpretationen zu vermeiden, können die Schulleitungen diesbezüglich in der
Ausschusssitzung berichten.
Kein Abschluss ohne Anschluss
Im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ werden/wurden
Facharbeitsgruppen mit den Themen, „Studien- und Berufswahlorientierung“, „Übergangssystem“
und „Duale Ausbildung“ im Rhein-Erft-Kreis eingerichtet. Die Stadt Bedburg wird – auch aufgrund
enger Personalressourcen – an der Facharbeitsgruppe „Übergangssystem“ teilnehmen.
Verabschiedung des 12. Schulrechtsänderungsgesetztes
Am 24.06.2015 wurde das Gesetz zur Sicherung von Schullaufbahnen und zur Weiterentwicklung
des Schulrechts (12. Schulrechtsänderungsgesetz) verabschiedet. Neben redaktionellen
Änderungen sind für Kommunen insbesondere § 61 SchulG „Bestellung der Schulleiterin oder des
Schulleiters“ sowie § 132c „Sicherung der Schullaufbahnen“ von möglicher Relevanz.
Für alle Besetzungsverfahren von Schulleiterstellen, welche nach dem 01.01.2016 eingeleitet
werden, wird es keine Wahlen in einer Schulkonferenz oder in einem Gremium der Städte mehr
geben. Das Instrumentarium der erweiterten Schulkonferenz wird somit abgeschafft. Wenngleich
es sehr bedauerlich ist, dass das Mitspracherecht an einer Besetzung einer Schulleiterstelle auf
ein Vorschlagsrecht reduziert wird, muss man feststellen, dass dies in der Vergangenheit
zumindest in Bedburg, de facto nie anders ausgesehen hat. Aufgrund des Personalrechtes wurde
in der Regel nur eine Bewerberin/ein Bewerber im Rahmen der Bestenauslese zur Wahl gestellt.
In vielen Fällen war man froh, wenn es überhaupt Bewerbungen gab.
Mit der Sicherung von Schullaufbahnen soll erreicht werden, dass Schülerinnen und Schüler,
welche das Lernziel der Realschule nicht zu erreichen scheinen, ab Klasse 7 an der bisherigen
Schule weiter beschult werden können, wenn insbesondere keine Hauptschule im Stadtgebiet
existiert.
Arbeitskreis des Rhein-Erft-Kreises zum Thema Inklusion
Der Rhein-Erft-Kreis ist zurzeit mit der Erstellung eines Aktionsplanes Inklusion befasst. Dieser
soll an den Inklusionsplan des Kreises Warendorf angelehnt sein und betrifft folgende 5
Teilbereiche: Mobilität und Barrierefreiheit, Wohnen und Pflege, Arbeiten, Alter und Behinderung
und Schule und Bildung. In einer Auftaktveranstaltung am 09.12.2014 wurden in Arbeitskreisen,
u.a. für den Bereich Schulen und Bildung verschiedene Themenbereiche erarbeitet. Die
Dokumentation soll zu gegebener Zeit im Internet des Kreises zur Ansicht zur Verfügung gestellt
werden. In einem ersten Treffen der interkommunalen Arbeitsgruppe Schule und Bildung –
Arbeitskreis Inklusion am 21.04.2015, erfolgte zunächst eine Rückschau auf die in der
Auftaktveranstaltung erarbeiteten Handlungsfelder für den Bereich Schule und Bildung. Diese
wurden zudem von der neuen Arbeitsgruppe ergänzt und es wurden Prioritäten festgelegt. Die
verschiedenen Maßnahmen wurden auf Vorschlag von Herrn Dezernent Cremer in 3
Themenbereiche eingeteilt:
-
Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Vernetzungsstrukturen
Innerinstitutionelle Maßnahmen
Beschlussvorlage WP9-127/2015
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Sitzungsvorlage
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Die Erarbeitung des Aktionsplanes ist ein Prozess der auf die Dauer von 2 Jahren angedacht ist.
Die Kommission Inklusion wird letztlich entscheiden, welche Maßnahmen wann und in welcher
Weise umgesetzt werden. In einem weiteren Treffen am 01.06.2015 wurden die vorgenannten
Themenbereiche um die folgenden Themenbereiche ergänzt:
-
Psychosoziale Unterstützungsstrukturen
Übergänge
Sonstiges
Die Maßnahmen wurden den sechs Themenbereich zugeordnet. Den Teilnehmern wurde im
Anschluss Gelegenheit gegeben, Ihr Fachwissen zu den einzelnen Maßnahmen bzgl. Sachstand,
Anregungen, Zuständigkeit und Umsetzung bis zum Treffen am 09.09.2015 in einer Tabelle zu
ergänzen. Die Verwaltung wird den Ausschuss über die weiteren Verfahrensschritte auf dem
Laufenden halten.
Initiative zur Qualitätssicherung für Offene Ganztagsschulen
Wie im Schul- und Bildungsausschuss vom 25.09.2014 berichtet wurde, hat der Rhein-Erft-Kreis
eine Initiative zur Qualitätssicherung für Offene Ganztagsschulen ins Leben gerufen. In einem
ersten interkommunalen Arbeitstreffen an dem die Stadt Bedburg und der OGS Trägerverein
Rapunzel Kinderhaus e.V. teilnahmen, wurde am 18.05.2015 zunächst in kleinen Arbeitsgruppen
der Status Quo für die OGS im Allgemeinen festgelegt. Des Weiteren wurde je Kommune ein
Ansprechpartner für die Arbeitsgruppe benannt und eine Steuergruppe aus einzelnen Mitgliedern
der interkommunalen Arbeitsgruppe - je ein Mitglied eines Schulverwaltungsamtes, eines
Jugendamtes, einer Schulleitung und eines OGS Trägers - gebildet. Es ist geplant, dass sich die
Steuergruppe einmal monatlich trifft. Die internationale Arbeitsgruppe soll sich nach der ersten
Planung in dem angestrebten Zeitraum 2015-2017 etwa dreimal jährlich treffen. Das nächste
interkommunale Arbeitstreffen ist für den 16.09.2015 geplant. Die Verwaltung wird den Ausschuss
über die weiteren Verfahrensschritte auf dem Laufenden halten.
Ausbau der Schulsozialarbeit
Wie im Februar diesen Jahres im Schul- und Bildungsausschuss berichtet, wird die Stadt Bedburg
die Schulsozialarbeit an den Schulen bis zum 31.12.2017 um eine Vollzeitstelle erweitern. Die
Finanzierung erfolgt über sogenannte BuT Mittel.
Rheinflanke gGmbH hat zu diesem Zweck zum 01.08.2015 eine weiter Person eingestellt.
Zusammen mit den Schulleitungen fand am 31.08.2015 ein Abstimmungsgespräch über eine
mögliche Anwesenheit von Schulsozialarbeitern an allen Schulen statt.
Eine entsprechender Plan ist als Anlage beigefügt, wird aber auch anlassbezogen flexibel zu
handhaben sein.
Kosten der Inklusion
Wie bereits im Schul- und Bildungsausschuss erläutert, gibt es neben den pauschalen Mitteln des
Landes zusätzlich (LVR-)Inklusionspauschalen für Hilfen im Einzelfall. Aus diesen Mitteln wurden
für das Schuljahr 2015/2016 für drei SuS ca. 8.800,00 € für Einzelfallhilfen beantragt. Da die
landesweit vorhandenen Mittel bereits überzeichnet sind, erfolgte die Bewilligung von 55 % der
Kosten. Die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen erfolgt selbstverständlich in vollem Umfang.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Wassenberg
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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