Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
29.11.11, 10:04
Aktualisiert
03.01.12, 04:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Fraktion im Kreistag Euskirchen
Datum:
A 74/2011
10.11.2011
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
14.12.2011
Nichtraucherschutz im Kreishaus
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Sehr geehrter Herr Landrat,
unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreises beantragt die Fraktion
DIE LINKE , dass der Kreistag den folgenden Beschluss fassen möge:
Das Kreishaus ist ein Gebäude im Sinne von §2 Abs.1 NiSchG NRW. Demnach ist grundsätzlich im
Kreishaus das Rauchen untersagt.
Der Kreistag beschließt, dass dies ausnahmslos gegeben ist. Von der Ausnahmemöglichkeit nach §3
Abs.3 b) des NiSchG NRW wird künftig kein Gebrauch mehr gemacht.
Begründung:
Die Brauchtumspflege, insbesondere der Karneval ist auch rauchfrei möglich. Gerade hier muss die
öffentliche Hand Vorbild sein. Darüber hinaus gelten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Euskirchen die einschlägigen Bestimmungen des Arbeitsschutzes.
Daher ist eine Ausnahme vom generellen Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden nicht mehr zu vertreten.
Mit freundlichen (Nichtraucher-) Grüßen
gez. Thomas Bell
(Fraktionsvorsitzender)
F. d. R.:
gez. Jutta Strick
(Fraktionsmitarbeiterin)