Daten
Kommune
Wesseling
Größe
217 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
22.02.12, 06:40
Aktualisiert
22.02.12, 06:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
25/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.02.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Der Bürgermeister
Vorlagen-Nr.: 25/2012
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
09.02.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012
Beschlussentwurf:
-
Die vorliegenden Investitionskostenanträge der Tagesmütter werden bis zu 10.000 € bewilligt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2012.
-
Die städtische Tageseinrichtung Taunusstraße wird bezüglich der U3-Plätze mit städtischen Mitteln aus
dem Sondervermögen vorfinanziert. Mittel in entsprechender Höhe sind eingestellt.
-
Die gesamten Fördermittel des Bundes/Landes in Höhe von 385.975 € werden zur Schaffung von U3Plätzen an die freien Träger vergeben.
Sachdarstellung:
1. Problem
Seit 2008 fördern der Bund und das Land NRW die Um- und Ausbaumaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege für die Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren.
Bis Ende 2010 wurden die Fördergelder seitens des Landschaftsverbandes einrichtungsbezogen den Trägern zugewiesen.
Seit 2011 wurde die Förderung auf die sogenannte „fachbezogene Pauschale“ umgestellt. Die Höhe der
Pauschale richtet sich nach der Zahl der ein- und zweijährigen Kinder, so wie nach der Betreuungsquote der
dreijährigen Kinder einer Kommune. Gleichzeitig ist der Förderbetrag je Platz abgesenkt worden.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geförderten Baumaßnahmen unter Angabe der Einrichtung und der geschaffenen Plätze.
Geförderte Baumaßnahmen für die Jahre 2009 bis 2011
Die folgenden Maßnahmen für den U3 Ausbau für die Jahre 2009 und 2010 wurden seitens des Landes
bewilligt:
28.07.2009
43.070 €
6 Plätze
Ev. Kita Pusteblume
17.10.2010
216.000 €
12 Plätze
Kita AWO Fuchsweg
22.12.2010
67.780 € 1. Ausbaustufe
16 Plätze
Kita Villa Kunterbunt
17.03.2010
396.000 €
22 Plätze
Kita Villa Sonnenschein
Diese Maßnahmen wurden von der vorherigen Landesregierung bewilligt und ausgezahlt.
Die beiden folgenden Maßnahmen hat die jetzige Landesregierung aus dem Nachtragshaushalt 2010 bewilligt und ausgezahlt.
22.12.2010
08.09.2011
108.000 € 2. Ausbaustufe
288.000 €
6 Plätze
Kita Villa Kunterbunt
16 Plätze
Kita Schmerzhafte Mutter
Folgende Maßnahmen konnten aus dem Sonderprogramm U3 des Landes im Jahr 2011 (= 215.170 €)
bewilligt werden:
22.06.2011
22.06.2011
22.06.2011
26.10.2011
122.400 € (1. Rate)
9.170 €
2.000 €
81.600 €
s.u.
6 Plätze
4 Plätze
12 Plätze
Kita Bonnerstraße
Kita Weidenweg
Tagesmutterzuschuss
Kita St. Germanus
Folgende Maßnahmen sollen aus dem Sonderprogramm U3 des Landes im Jahr 2012
aus Verpflichtungsermächtigung des Landes) bewilligt werden:
31.01.2012
Restsumme
81.600 € (2. Rate)
47.502 €
12 Plätze
(= 129.102 €
Kita Bonnerstraße
Mit der zur Verfügung gestellten U3- Ausbauförderung des Landes, konnten bisher erst ungefähr die Hälfte
der notwendigen Plätze für Kinder unter drei Jahren ausgebaut werden. Am 01.08.2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr in Kraft. Die vom Land NRW angestrebte
Betreuungsquote von 32% kann erst erreicht werden, wenn alle geplanten Baumaßnahmen umgesetzt worden sind.
Ausstehende, noch nicht geförderte Baumaßnahmen ab 2012
Folgende Investitionskostenanträge liegen dem LVR für das Jahr 2012 noch vor, die aus den Bundes/Landesmitteln gefördert werden sollen.
Kita Taunusstraße
17 Plätze
Ev. Kita Alfterstraße
Kath. Kita In der Flecht
Kath. Kita St. Thomas
AWO Kita Bachstraße
Tagespflegestellen
Summe
Kath. Kita St. Josef
- Kastanienweg-
12 Plätze
18 Plätze
11 Plätze
12 Plätze
20 Plätze á 500 €
70 Kita + 20 Tagespflege
16 Plätze
Ev. Kita Arche Noah
- Kastanienweg-
12 Plätze
Gesamtsumme:
98 Kita + 20 Tagespflege
289.000 € - (Dieser Betrag ist
im Wirtschaftsplan 2012 als
Einnahme kalkuliert)
204.000 €
306.000 €
187.000 €
(Neubau)
204.000 €
10.000 €
1.200.000 €
272.000 €
(Antragseingang ist angekündigt.)
204.000 €
(Antragseingang ist angekündigt.)
1.676.000 €
Zusammenfassung:
104 U3 Plätze wurden gefördert.
70 U3 Plätze liegen als Anträge beim LVR für 2012 vor.
28 U3 Plätze werden 2012 noch beim LVR beantragt (Kastanienweg).
= Endausbau 202 Plätze
Am 26.01.12 wurde seitens des LVR die voraussichtliche Höhe der für Wesseling zugeteilten Bundesund Landesmittel für 2012 per Mail mitgeteilt.
Folgende Mittel stehen zur Verfügung:
Art der Mittel
Bundesmittel
Landesmittel (Sonderprogramm
2012)
Landesmittel (Restmittel aus
Verpflichtungsermächtigung
2011/2012
Summe:
Betrag
158.659 €
179.814 €
47.502 €
385.975 €
Der zur Verfügung gestellte Betrag reicht bei weitem nicht aus, um einen zügigen U3-Umbau bis 2013
durchzuführen. Bei einer Fördersumme von 17.000 € pro geschaffenen U3-Platz, können von der Gesamtsumme 22- 23 Plätze gefördert werden. Somit müssen Prioritäten gesetzt und entschieden werden, welche
Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden sollen.
Zuletzt wurden die Zuschüsse des Landes für die Kitas St. Germanus, Schmerzhafte Mutter, Weidenweg
und Kita Bonner Straße verwendet.
Im Folgenden wird die aktuelle Situation und die U3- Planung der einzelnen Einrichtungen nach Dringlichkeit
dargestellt.
Tagespflegestellen:
Mit einem -im Vergleich- geringfügigen Betrag können alle vorliegenden Investitionskostenanträge der Tagesmütter finanziert werden. Die Anträge beinhalten insbesondere Kinderwagen, Autositze, Spielgeräte und
Spielmaterial.
Städt. Kita Taunusstraße:
Die Einrichtung hat zurzeit ein unzureichendes Raumprogramm für die jetzt schon vorhandenen U3- Gruppen sowie für die integrative Gruppe. Ab 01.08.12 ist geplant, eine bestehende U3-Gruppe in eine weitere
integrative Gruppe für Kinder ab 2 Jahren umzuwandeln, um auch den kommenden Rechtsanspruch für
jüngere Kinder mit Behinderungen umsetzen zu können. Zudem soll die Einrichtung zum Familienzentrum
qualifiziert werden. Es sind umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig
Kath. Kita In der Flecht:
Die Einrichtung sollte in diesem Kindergartenjahr 12 Plätze für Kinder unter drei Jahren anbieten. Aufgrund
des mangelhaften Raumprogramms legte der LVR sein Veto ein und reduzierten die Zahl der U3- Plätze auf
6 Kinder. Diese Einrichtung soll nach den Umbaumaßnahmen über insgesamt 18 Plätze für Kinder unter drei
Jahren verfügen. Die Stadt Wesseling übernimmt den Trägeranteil für eine Gruppe und beteiligt sich gemäß
Vertrag anteilmäßig an Sanierungskosten.
AWO Kita Bachstraße
Die Kita Bachstraße hat bereits 12 U3-Plätze. Im Gebäude wird das Dachgeschoss ausgebaut, um insgesamt die vorgeschriebenen Räumlichkeiten für die U3- Betreuung zu schaffen. Vermieter ist die LEG. Die
Stadt Wesseling übernimmt bei dieser Einrichtung den Trägeranteil an den Betriebskosten und beteiligt sich
mit bis zu 24.000 € an den Umbaukosten. Der städt. Investitionskostenzuschuss ist im Haushalt 2012 kalkuliert und muss bis spätestens 2013 verausgabt sein.
Ev. Kita Alfterstraße
Die Kita Alfterstraße bietet zurzeit 6 U3-Plätze und soll auf 12 Plätze ausgebaut werden. Hierfür müssen
Räume angebaut werden.
Kath. Kita St. Thomas:
Diese Einrichtung hat die schlechtesten räumlichen Gegebenheiten. Die jetzige Kita befindet sich in einem
Altbau mit kleinen Räumen und reduzierter Kinderzahl. Geplant ist ein Neubau auf einem gegenüber liegendem Grundstück der Kirchengemeinde. Hier sollen 11 U3- Plätze für behinderte und nicht behinderte Kinder
entstehen. Neben dem Antrag auf Investitionskostenzuschüsse, sind für den Neubau noch Stiftungsgelder
beantragt, worüber noch nicht entschieden ist.
Kath- Kita St. Josef und Ev. Kita Arche Noah, (beide Kastanienweg)
Die Verhandlungen der beiden Träger mit dem LVR über die notwendigen Baumaßnahmen sind zwar abgeschlossen, es ist aber noch kein Antrag auf Investitionskostenförderung gestellt worden. Somit können diese
beiden Einrichtungen bei der jetzigen Förderung nicht berücksichtigt werden.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor:
Für die Investitionskosten in Tagespflegestellen (z. B. für Kinderwagen, Spielmaterial) werden 20 x 500 € =
10.000 € im Haushalt 2012 bereitgestellt.
Die städt. Tageseinrichtung Taunusstraße wird bezüglich der U-3-Plätze mit städtischen Mitteln vorfinanziert
und ausgebaut. Im Sondervermögen stehen die notwendigen Mittel zur Umsetzung der Baumaßnahme zur
Verfügung. Zukünftige weitere Investitionskostenzuschüsse aus Landesmitteln werden zu einem späteren
Zeitpunkt mit den Ausgaben verrechnet.
Der gesamte Förderbetrag für das Jahr 2012 in Höhe von 385.975 € wird an freie Träger zur Schaffung von
U-3-Plätzen vergeben.
Bis zur Sitzung finden noch Sondierungsgespräche mit allen Trägern statt, um den aktuellen Sachstand und
die Dringlichkeit der anstehenden Baumaßnahmen abzuklären. In der Sitzung wird über das Ergebnis der
Gespräche berichtet.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Sondervermögen stehen die Mittel für die Umbaukosten der Kita Taunusstraße in Höhe von 885.000 €
zur Verfügung.
Der Betrag für die Förderung von Plätzen in der Kindertagespflege in Höhe von 10.000,00 €, muss in den
Haushalt eingestellt werden.