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Beschlussvorlage (Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
217 kB
Datum
08.03.2012
Erstellt
22.02.12, 06:40
Aktualisiert
22.02.12, 06:40
Beschlussvorlage (Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012) Beschlussvorlage (Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012) Beschlussvorlage (Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012) Beschlussvorlage (Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012) Beschlussvorlage (Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 25/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 09.02.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Der Bürgermeister Vorlagen-Nr.: 25/2012 Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 09.02.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Verteilung der Bundes- und Landesmittel für den U3 – Ausbau im Jahr 2012 Beschlussentwurf: - Die vorliegenden Investitionskostenanträge der Tagesmütter werden bis zu 10.000 € bewilligt, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt 2012. - Die städtische Tageseinrichtung Taunusstraße wird bezüglich der U3-Plätze mit städtischen Mitteln aus dem Sondervermögen vorfinanziert. Mittel in entsprechender Höhe sind eingestellt. - Die gesamten Fördermittel des Bundes/Landes in Höhe von 385.975 € werden zur Schaffung von U3Plätzen an die freien Träger vergeben. Sachdarstellung: 1. Problem Seit 2008 fördern der Bund und das Land NRW die Um- und Ausbaumaßnahmen in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege für die Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Bis Ende 2010 wurden die Fördergelder seitens des Landschaftsverbandes einrichtungsbezogen den Trägern zugewiesen. Seit 2011 wurde die Förderung auf die sogenannte „fachbezogene Pauschale“ umgestellt. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach der Zahl der ein- und zweijährigen Kinder, so wie nach der Betreuungsquote der dreijährigen Kinder einer Kommune. Gleichzeitig ist der Förderbetrag je Platz abgesenkt worden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geförderten Baumaßnahmen unter Angabe der Einrichtung und der geschaffenen Plätze. Geförderte Baumaßnahmen für die Jahre 2009 bis 2011 Die folgenden Maßnahmen für den U3 Ausbau für die Jahre 2009 und 2010 wurden seitens des Landes bewilligt: 28.07.2009 43.070 € 6 Plätze Ev. Kita Pusteblume 17.10.2010 216.000 € 12 Plätze Kita AWO Fuchsweg 22.12.2010 67.780 € 1. Ausbaustufe 16 Plätze Kita Villa Kunterbunt 17.03.2010 396.000 € 22 Plätze Kita Villa Sonnenschein Diese Maßnahmen wurden von der vorherigen Landesregierung bewilligt und ausgezahlt. Die beiden folgenden Maßnahmen hat die jetzige Landesregierung aus dem Nachtragshaushalt 2010 bewilligt und ausgezahlt. 22.12.2010 08.09.2011 108.000 € 2. Ausbaustufe 288.000 € 6 Plätze Kita Villa Kunterbunt 16 Plätze Kita Schmerzhafte Mutter Folgende Maßnahmen konnten aus dem Sonderprogramm U3 des Landes im Jahr 2011 (= 215.170 €) bewilligt werden: 22.06.2011 22.06.2011 22.06.2011 26.10.2011 122.400 € (1. Rate) 9.170 € 2.000 € 81.600 € s.u. 6 Plätze 4 Plätze 12 Plätze Kita Bonnerstraße Kita Weidenweg Tagesmutterzuschuss Kita St. Germanus Folgende Maßnahmen sollen aus dem Sonderprogramm U3 des Landes im Jahr 2012 aus Verpflichtungsermächtigung des Landes) bewilligt werden: 31.01.2012 Restsumme 81.600 € (2. Rate) 47.502 € 12 Plätze (= 129.102 € Kita Bonnerstraße Mit der zur Verfügung gestellten U3- Ausbauförderung des Landes, konnten bisher erst ungefähr die Hälfte der notwendigen Plätze für Kinder unter drei Jahren ausgebaut werden. Am 01.08.2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr in Kraft. Die vom Land NRW angestrebte Betreuungsquote von 32% kann erst erreicht werden, wenn alle geplanten Baumaßnahmen umgesetzt worden sind. Ausstehende, noch nicht geförderte Baumaßnahmen ab 2012 Folgende Investitionskostenanträge liegen dem LVR für das Jahr 2012 noch vor, die aus den Bundes/Landesmitteln gefördert werden sollen. Kita Taunusstraße 17 Plätze Ev. Kita Alfterstraße Kath. Kita In der Flecht Kath. Kita St. Thomas AWO Kita Bachstraße Tagespflegestellen Summe Kath. Kita St. Josef - Kastanienweg- 12 Plätze 18 Plätze 11 Plätze 12 Plätze 20 Plätze á 500 € 70 Kita + 20 Tagespflege 16 Plätze Ev. Kita Arche Noah - Kastanienweg- 12 Plätze Gesamtsumme: 98 Kita + 20 Tagespflege 289.000 € - (Dieser Betrag ist im Wirtschaftsplan 2012 als Einnahme kalkuliert) 204.000 € 306.000 € 187.000 € (Neubau) 204.000 € 10.000 € 1.200.000 € 272.000 € (Antragseingang ist angekündigt.) 204.000 € (Antragseingang ist angekündigt.) 1.676.000 € Zusammenfassung: 104 U3 Plätze wurden gefördert. 70 U3 Plätze liegen als Anträge beim LVR für 2012 vor. 28 U3 Plätze werden 2012 noch beim LVR beantragt (Kastanienweg). = Endausbau 202 Plätze Am 26.01.12 wurde seitens des LVR die voraussichtliche Höhe der für Wesseling zugeteilten Bundesund Landesmittel für 2012 per Mail mitgeteilt. Folgende Mittel stehen zur Verfügung: Art der Mittel Bundesmittel Landesmittel (Sonderprogramm 2012) Landesmittel (Restmittel aus Verpflichtungsermächtigung 2011/2012 Summe: Betrag 158.659 € 179.814 € 47.502 € 385.975 € Der zur Verfügung gestellte Betrag reicht bei weitem nicht aus, um einen zügigen U3-Umbau bis 2013 durchzuführen. Bei einer Fördersumme von 17.000 € pro geschaffenen U3-Platz, können von der Gesamtsumme 22- 23 Plätze gefördert werden. Somit müssen Prioritäten gesetzt und entschieden werden, welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden sollen. Zuletzt wurden die Zuschüsse des Landes für die Kitas St. Germanus, Schmerzhafte Mutter, Weidenweg und Kita Bonner Straße verwendet. Im Folgenden wird die aktuelle Situation und die U3- Planung der einzelnen Einrichtungen nach Dringlichkeit dargestellt. Tagespflegestellen: Mit einem -im Vergleich- geringfügigen Betrag können alle vorliegenden Investitionskostenanträge der Tagesmütter finanziert werden. Die Anträge beinhalten insbesondere Kinderwagen, Autositze, Spielgeräte und Spielmaterial. Städt. Kita Taunusstraße: Die Einrichtung hat zurzeit ein unzureichendes Raumprogramm für die jetzt schon vorhandenen U3- Gruppen sowie für die integrative Gruppe. Ab 01.08.12 ist geplant, eine bestehende U3-Gruppe in eine weitere integrative Gruppe für Kinder ab 2 Jahren umzuwandeln, um auch den kommenden Rechtsanspruch für jüngere Kinder mit Behinderungen umsetzen zu können. Zudem soll die Einrichtung zum Familienzentrum qualifiziert werden. Es sind umfangreiche Umbaumaßnahmen notwendig Kath. Kita In der Flecht: Die Einrichtung sollte in diesem Kindergartenjahr 12 Plätze für Kinder unter drei Jahren anbieten. Aufgrund des mangelhaften Raumprogramms legte der LVR sein Veto ein und reduzierten die Zahl der U3- Plätze auf 6 Kinder. Diese Einrichtung soll nach den Umbaumaßnahmen über insgesamt 18 Plätze für Kinder unter drei Jahren verfügen. Die Stadt Wesseling übernimmt den Trägeranteil für eine Gruppe und beteiligt sich gemäß Vertrag anteilmäßig an Sanierungskosten. AWO Kita Bachstraße Die Kita Bachstraße hat bereits 12 U3-Plätze. Im Gebäude wird das Dachgeschoss ausgebaut, um insgesamt die vorgeschriebenen Räumlichkeiten für die U3- Betreuung zu schaffen. Vermieter ist die LEG. Die Stadt Wesseling übernimmt bei dieser Einrichtung den Trägeranteil an den Betriebskosten und beteiligt sich mit bis zu 24.000 € an den Umbaukosten. Der städt. Investitionskostenzuschuss ist im Haushalt 2012 kalkuliert und muss bis spätestens 2013 verausgabt sein. Ev. Kita Alfterstraße Die Kita Alfterstraße bietet zurzeit 6 U3-Plätze und soll auf 12 Plätze ausgebaut werden. Hierfür müssen Räume angebaut werden. Kath. Kita St. Thomas: Diese Einrichtung hat die schlechtesten räumlichen Gegebenheiten. Die jetzige Kita befindet sich in einem Altbau mit kleinen Räumen und reduzierter Kinderzahl. Geplant ist ein Neubau auf einem gegenüber liegendem Grundstück der Kirchengemeinde. Hier sollen 11 U3- Plätze für behinderte und nicht behinderte Kinder entstehen. Neben dem Antrag auf Investitionskostenzuschüsse, sind für den Neubau noch Stiftungsgelder beantragt, worüber noch nicht entschieden ist. Kath- Kita St. Josef und Ev. Kita Arche Noah, (beide Kastanienweg) Die Verhandlungen der beiden Träger mit dem LVR über die notwendigen Baumaßnahmen sind zwar abgeschlossen, es ist aber noch kein Antrag auf Investitionskostenförderung gestellt worden. Somit können diese beiden Einrichtungen bei der jetzigen Förderung nicht berücksichtigt werden. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor: Für die Investitionskosten in Tagespflegestellen (z. B. für Kinderwagen, Spielmaterial) werden 20 x 500 € = 10.000 € im Haushalt 2012 bereitgestellt. Die städt. Tageseinrichtung Taunusstraße wird bezüglich der U-3-Plätze mit städtischen Mitteln vorfinanziert und ausgebaut. Im Sondervermögen stehen die notwendigen Mittel zur Umsetzung der Baumaßnahme zur Verfügung. Zukünftige weitere Investitionskostenzuschüsse aus Landesmitteln werden zu einem späteren Zeitpunkt mit den Ausgaben verrechnet. Der gesamte Förderbetrag für das Jahr 2012 in Höhe von 385.975 € wird an freie Träger zur Schaffung von U-3-Plätzen vergeben. Bis zur Sitzung finden noch Sondierungsgespräche mit allen Trägern statt, um den aktuellen Sachstand und die Dringlichkeit der anstehenden Baumaßnahmen abzuklären. In der Sitzung wird über das Ergebnis der Gespräche berichtet. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Im Sondervermögen stehen die Mittel für die Umbaukosten der Kita Taunusstraße in Höhe von 885.000 € zur Verfügung. Der Betrag für die Förderung von Plätzen in der Kindertagespflege in Höhe von 10.000,00 €, muss in den Haushalt eingestellt werden.