Daten
Kommune
Bedburg
Größe
168 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
02.09.15, 18:01
Aktualisiert
02.09.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9172/2015
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und
Strukturwandel
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
15.09.2015
Betreff:
Herstellung einer Storchenwiese - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel beauftragt die Verwaltung, ein
Anpflanzungs- und Kommunikationskonzept zur Herstellung einer Storchenwiese auf der
Parzelle Gemarkung Pütz, Flur 15, Nr. 315 und 216 (Ackerfläche am Ende der
Butterstraße, Kirchherten), zu erarbeiten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte die Herstellung einer Storchenwiese angeregt.
Auf der Storchenwiese soll den Eltern von Neugeborenen die Möglichkeit gegeben werden, einen
Lebensbaum für ihr Kind zu pflanzen. Die Verwaltung ist der Meinung, dass diese Art der
Bepflanzung zudem eine positive nachhaltige Entwicklung unseres Ökosystems darstellt.
Vorbild ist unter anderem die Storchenwiese in Kerpen. Hier besteht auf einer Fläche von etwa
5.000 qm die Möglichkeit für die Bürger, einen Baum zur Geburt des Kindes zu pflanzen. Dabei
besteht die Möglichkeit, Obst- und Laubbäume zu pflanzen. Die entsprechenden Informationen
sind als Anlage beigefügt.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Storchenwiese auf einer städtischen Parzelle an der
Butterstraße in Kirchherten anzulegen (siehe Kartenauszug)
Die Fläche ist 8.085 qm groß, hiervon sind ca. 1.500 qm für eine mögliche Bebauung abzuziehen
(siehe Ausschnitt Flächennutzungsplan). Die Fläche steht im Eigentum der Stadt, ist derzeit
verpachtet und wird als Wiese genutzt. Der Pachtvertrag läuft noch bis zum 31.10.2016.
Für die Fläche spricht die ausreichende Flächengröße, die Lage im Nahbereich eines Wohnortes,
die verkehrliche Erreichbarkeit sowie derzeitige Nutzung als Wiese. Darüber hinaus ist auf der
Fläche keine bauliche Entwicklung beabsichtigt, vielmehr war sie von der Verwaltung zur Anlage
einer externen Ausgleichsfläche vorgesehen.
Bis zur Anlage der Wiese sind folgende Punkte abzustimmen:
- laufende Unterhaltung: hier ist beabsichtigt, Paten für die Pflege (Mahd) der Wiese sowie
Schnitt der Bäume zu finden, um einen zusätzlichen Pflegeaufwand bei der Stadt zu
vermeiden.
- das Bepflanzungskonzept sollte in Abstimmung mit der ULB aufgestellt werden
- die Anpflanzung neuer Bäume könnte jeweils mit einem Fest im Frühling in Verbindung
gebracht werden. (wie in Kerpen auch)
Die Bäume wären durch die jeweiligen Eltern zu zahlen. Insofern entstehen eventuell nur
finanzielle Auswirkungen durch die Unterhaltungsverpflichtung, wenn keine andere Lösung
gefunden werden kann.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Beschlussvorlage WP9-172/2015
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 31.08.2015
----------------------------------Markus Teich
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-172/2015
Seite 3