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Beschlussvorlage (Herstellung einer Strochenwiese - Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
168 kB
Datum
15.09.2015
Erstellt
02.09.15, 18:01
Aktualisiert
02.09.15, 18:01
Beschlussvorlage (Herstellung einer Strochenwiese - Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen) Beschlussvorlage (Herstellung einer Strochenwiese - Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen) Beschlussvorlage (Herstellung einer Strochenwiese - Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9172/2015 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 15.09.2015 Betreff: Herstellung einer Storchenwiese - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel beauftragt die Verwaltung, ein Anpflanzungs- und Kommunikationskonzept zur Herstellung einer Storchenwiese auf der Parzelle Gemarkung Pütz, Flur 15, Nr. 315 und 216 (Ackerfläche am Ende der Butterstraße, Kirchherten), zu erarbeiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hatte die Herstellung einer Storchenwiese angeregt. Auf der Storchenwiese soll den Eltern von Neugeborenen die Möglichkeit gegeben werden, einen Lebensbaum für ihr Kind zu pflanzen. Die Verwaltung ist der Meinung, dass diese Art der Bepflanzung zudem eine positive nachhaltige Entwicklung unseres Ökosystems darstellt. Vorbild ist unter anderem die Storchenwiese in Kerpen. Hier besteht auf einer Fläche von etwa 5.000 qm die Möglichkeit für die Bürger, einen Baum zur Geburt des Kindes zu pflanzen. Dabei besteht die Möglichkeit, Obst- und Laubbäume zu pflanzen. Die entsprechenden Informationen sind als Anlage beigefügt. Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Storchenwiese auf einer städtischen Parzelle an der Butterstraße in Kirchherten anzulegen (siehe Kartenauszug) Die Fläche ist 8.085 qm groß, hiervon sind ca. 1.500 qm für eine mögliche Bebauung abzuziehen (siehe Ausschnitt Flächennutzungsplan). Die Fläche steht im Eigentum der Stadt, ist derzeit verpachtet und wird als Wiese genutzt. Der Pachtvertrag läuft noch bis zum 31.10.2016. Für die Fläche spricht die ausreichende Flächengröße, die Lage im Nahbereich eines Wohnortes, die verkehrliche Erreichbarkeit sowie derzeitige Nutzung als Wiese. Darüber hinaus ist auf der Fläche keine bauliche Entwicklung beabsichtigt, vielmehr war sie von der Verwaltung zur Anlage einer externen Ausgleichsfläche vorgesehen. Bis zur Anlage der Wiese sind folgende Punkte abzustimmen: - laufende Unterhaltung: hier ist beabsichtigt, Paten für die Pflege (Mahd) der Wiese sowie Schnitt der Bäume zu finden, um einen zusätzlichen Pflegeaufwand bei der Stadt zu vermeiden. - das Bepflanzungskonzept sollte in Abstimmung mit der ULB aufgestellt werden - die Anpflanzung neuer Bäume könnte jeweils mit einem Fest im Frühling in Verbindung gebracht werden. (wie in Kerpen auch) Die Bäume wären durch die jeweiligen Eltern zu zahlen. Insofern entstehen eventuell nur finanzielle Auswirkungen durch die Unterhaltungsverpflichtung, wenn keine andere Lösung gefunden werden kann. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-172/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 31.08.2015 ----------------------------------Markus Teich ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-172/2015 Seite 3