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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 131/2011)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
91 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
28.06.11, 06:33
Aktualisiert
15.02.12, 06:39
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Inhalt der Datei

$QODJH]XU9RUODJH LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 15. Wahlperiode Drucksache 15/2165 09.06.2011 Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der landesweiten Umsetzung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen unterstützen I. Sauberes Wasser ist ein elementares Grundbedürfnis für jeden Menschen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht sauberes Grundwasser und Trinkwasser. Die Kommunen und Bürger unternehmen seit Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen, Abwässer vollständig zu sammeln und dem Stand der Technik entsprechend zu klären. Inzwischen sind nahezu alle Haushalte in Nordrhein-Westfalen an das öffentliche Kanalnetz oder eine Kleinkläranlage angeschlossen. Die hohen Anforderungen an den Grundwasserschutz können nur mit einem funktionstüchtigen Kanalnetz erfüllt werden. Als dicht besiedeltes Land hat Nordrhein-Westfalen früh mit der vollständigen Kanalisierung begonnen. Ein großer Teil der öffentlichen und privaten Abwasserleitungen sind bereits seit Jahrzehnten, z.T. sogar mehr als 100 Jahre in Betrieb. Nach Aussagen von Fachleuten ist ein erheblicher Teil der Kanäle sanierungsbedürftig. Aus diesen Gründen verfolgt der Landtag seit Mitte der 1990er Jahre das Ziel, öffentliche und private Abwasserleitungen auf ihre Dichtheit zu überprüfen und bei Schäden zu reparieren. Dabei ist festzustellen, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, denen nach dem Landeswassergesetz die Sammlung und Reinigung der Abwässer übertragen ist, die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen sehr unterschiedlich handhaben. Die rd. 70.000 Km öffentliche Kanäle werden von den Kommunen seit vielen Jahren untersucht und saniert. Während zahlreiche Kommunen bei der Dichtheitsprüfung der rd. 200.000 Km privaten Kanäle schon relativ weit fortgeschritten sind, befinden sich andere noch in der Informationsphase. Die Menschen sind bereit, in sinnvolle Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz zu investieren. Dies setzt voraus, dass die Bürger über Maßnahmen des Umweltschutzes frühzeitig und umfassend informiert sind. Zudem ist für die Bürgerinnen und Bürger von großer Be- Datum des Originals: 09.06.2011/Ausgegeben: 10.06.2011 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15. Wahlperiode Drucksache 15/2165 deutung, dass der Aufwand einer vorgeschriebenen Maßnahme zum Schutz der Umwelt in einem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Nutzen steht und von den Betroffenen auch tatsächlich zu bewältigen ist. Die Sanierung von privaten Abwasserleitungen muss sich deshalb auch am Schadensbild orientieren, denn nicht jeder Schaden muss automatisch zwangsläufig saniert werden. Die landesweit in unterschiedlicher Form und Intensität auftretenden Bürgerbeschwerden zeigen, dass es noch nicht gelungen ist, überall für die Regelungen zur Dichtheitsprüfung die erforderliche Akzeptanz zu erreichen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass seit Einführung der Vorschriften zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen Mitte der 1990er Jahre die Einhaltung der gesetzten Fristen nicht gelungen ist. Die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Dichtheitsprüfung zeigt, dass die bestehenden Fristen für die Durchführung der Dichtheitsprüfung einerseits und – im Falle der Notwendigkeit - einer Sanierung andererseits bei der Umsetzung nicht wahrgenommen wurden. Dies war auch der Grund, dass diese gesetzlichen Regelungen 2007 vom Baurecht ins Wasserrecht überführt wurden. Die bestehende gesetzliche Regelung eröffnet den Kommunen Spielräume bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfung. Diese gilt es stärker deutlich zu machen. So kann im Hinblick auf die Fremdwasserproblematik jede Kommune nach den Gegebenheiten vor Ort selbstständig entscheiden, welche Lösung sie wählt. Weiter muss sichergestellt werden, dass die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in den Kommunen, die bei der Umsetzung der flächendeckenden Dichtheitsprüfung bereits weit fortgeschritten sind, gegenüber den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern in anderen Kommunen, die bei der Umsetzung nicht so weit fortgeschritten sind, nicht benachteiligt werden. II. Der Landtag beschließt: Der Landtag Nordrhein-Westfalen bekennt sich zum Ziel einer landesweiten Durchführung der Dichtheitsprüfung und bittet die Landesregierung, folgende Position umzusetzen: 1. Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen zeitgleich dann durchgeführt werden, wenn die Kommune eine entsprechende Überprüfung und Maßnahmen für den jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht. Die sich aus diesem abgestimmten Verfahren ergebenden Synergien sollen weiter genutzt werden können. 2. Anforderungen an Form und Inhalt der Bescheinigung über die Durchführung einer Dichtheitsprüfung sind in einer landeseinheitlichen Musterdichtheitsbescheinigung festzulegen. Eine einheitliche Form der Bescheinigung erleichtert die Handhabung durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die prüfenden Unternehmen sowie durch die zuständigen Behörden. 3. Für den Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten, als sie der öffentlichen Hand auferlegt werden. Grundsätzlich ist eine zeitgleiche Sanierung öffentlicher und privater Kanäle anzustreben. Daher sollte eine Entscheidungshilfe erstellt werden, auf deren Basis entschieden werden kann, wann eine Sanierung entbehrlich ist, so dass z. B. Bagatellschäden ausgenommen werden können. 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15. Wahlperiode Drucksache 15/2165 4. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte die Mustersatzung überarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die Art der Dichtheitsprüfung. Im Hinblick auf die Altersstruktur privater Abwasserkanäle gilt es, die schonendste Art der Dichtheitsprüfung zu nutzen. Grundsätzlich stehen für die Prüfung bestehender Leitungen für häusliches Abwasser alle Prüfmethoden zur Verfügung. Dies schließt neben der Druckprüfung und der TV-Inspektion auch die Wasserstandsfüllprüfung (einfache Dichtheitsprüfung) ein. Darüber hinaus wird die Einführung einer drucklosen Durchflussprüfung gefordert. Dem Eigentümer oder der Eigentümerin ist bei der Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle die Wahlfreiheit zwischen den zur Verfügung stehenden Prüfverfahren einzuräumen. Lediglich für Fremdwasserschwerpunktgebiete und in Wasserschutzgebieten sind Ausnahmen sinnvoll. 5. Die Betroffenen müssen vor dem Auftreten von sog. Kanalhaien geschützt werden. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden soll sichergestellt werden, dass die Kommunen ihren gesetzlichen Beratungspflichten nachkommen und Grundstücksbesitzer bei der Frage nach Art und Notwendigkeit einer Sanierung unterstützen. 6. Es ist sicherzustellen, dass die Förderleistungen aus der Abwasserabgabe (Investitionsprogramm Abwasser) für Private Kanalsanierungen ab dem 1. Januar 2012 nahtlos an die heute geltende Regelung, die Ende 2011 ausläuft, anschließen können. Darüber hinaus sind mit Hilfe geeigneter Programme der NRW.BANK weitere Fördermöglichkeiten für privaten Grundstücksbesitzer wie auch für die Sanierung kommunaler Liegenschaften aufzulegen. 7. Durch geeignete Maßnahmen sollen die Betroffenen über die Dichtheitsprüfung informiert werden. Karl-Josef Laumann Armin Laschet Rainer Deppe Norbert Römer Britta Altenkamp Rainer Schmeltzer André Stinka Reiner Priggen Sigrid Beer Hans Christian Markert und Fraktion und Fraktion und Fraktion 3