Daten
Kommune
Wesseling
Größe
91 kB
Datum
16.11.2011
Erstellt
28.06.11, 06:33
Aktualisiert
15.02.12, 06:39
Stichworte
Inhalt der Datei
$QODJH]XU9RUODJH
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
15. Wahlperiode
Drucksache
15/2165
09.06.2011
Antrag
der Fraktion der CDU
der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Kommunen, Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der landesweiten Umsetzung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen unterstützen
I.
Sauberes Wasser ist ein elementares Grundbedürfnis für jeden Menschen. Die Bürgerinnen
und Bürger erwarten zu Recht sauberes Grundwasser und Trinkwasser.
Die Kommunen und Bürger unternehmen seit Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen, Abwässer vollständig zu sammeln und dem Stand der Technik entsprechend zu klären. Inzwischen sind nahezu alle Haushalte in Nordrhein-Westfalen an das öffentliche Kanalnetz oder
eine Kleinkläranlage angeschlossen. Die hohen Anforderungen an den Grundwasserschutz
können nur mit einem funktionstüchtigen Kanalnetz erfüllt werden.
Als dicht besiedeltes Land hat Nordrhein-Westfalen früh mit der vollständigen Kanalisierung
begonnen. Ein großer Teil der öffentlichen und privaten Abwasserleitungen sind bereits seit
Jahrzehnten, z.T. sogar mehr als 100 Jahre in Betrieb. Nach Aussagen von Fachleuten ist
ein erheblicher Teil der Kanäle sanierungsbedürftig. Aus diesen Gründen verfolgt der Landtag seit Mitte der 1990er Jahre das Ziel, öffentliche und private Abwasserleitungen auf ihre
Dichtheit zu überprüfen und bei Schäden zu reparieren.
Dabei ist festzustellen, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, denen nach dem Landeswassergesetz die Sammlung und Reinigung der Abwässer übertragen ist, die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen sehr unterschiedlich handhaben. Die rd. 70.000 Km öffentliche Kanäle werden von den Kommunen seit vielen Jahren untersucht und saniert. Während zahlreiche Kommunen bei der Dichtheitsprüfung der rd. 200.000 Km privaten Kanäle
schon relativ weit fortgeschritten sind, befinden sich andere noch in der Informationsphase.
Die Menschen sind bereit, in sinnvolle Maßnahmen für den Klima- und Umweltschutz zu investieren. Dies setzt voraus, dass die Bürger über Maßnahmen des Umweltschutzes frühzeitig und umfassend informiert sind. Zudem ist für die Bürgerinnen und Bürger von großer Be-
Datum des Originals: 09.06.2011/Ausgegeben: 10.06.2011
Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des
Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der
kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter
www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15. Wahlperiode
Drucksache 15/2165
deutung, dass der Aufwand einer vorgeschriebenen Maßnahme zum Schutz der Umwelt in
einem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Nutzen steht und von den Betroffenen auch tatsächlich zu bewältigen ist. Die Sanierung von privaten Abwasserleitungen muss sich deshalb
auch am Schadensbild orientieren, denn nicht jeder Schaden muss automatisch zwangsläufig saniert werden.
Die landesweit in unterschiedlicher Form und Intensität auftretenden Bürgerbeschwerden
zeigen, dass es noch nicht gelungen ist, überall für die Regelungen zur Dichtheitsprüfung die
erforderliche Akzeptanz zu erreichen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass seit Einführung der
Vorschriften zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen Mitte der
1990er Jahre die Einhaltung der gesetzten Fristen nicht gelungen ist.
Die Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Dichtheitsprüfung zeigt, dass die bestehenden Fristen für die Durchführung der Dichtheitsprüfung einerseits und – im Falle der
Notwendigkeit - einer Sanierung andererseits bei der Umsetzung nicht wahrgenommen wurden. Dies war auch der Grund, dass diese gesetzlichen Regelungen 2007 vom Baurecht ins
Wasserrecht überführt wurden.
Die bestehende gesetzliche Regelung eröffnet den Kommunen Spielräume bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfung. Diese gilt es stärker deutlich zu machen. So kann im Hinblick
auf die Fremdwasserproblematik jede Kommune nach den Gegebenheiten vor Ort selbstständig entscheiden, welche Lösung sie wählt. Weiter muss sichergestellt werden, dass die
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in den Kommunen, die bei der Umsetzung der
flächendeckenden Dichtheitsprüfung bereits weit fortgeschritten sind, gegenüber den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern in anderen Kommunen, die bei der Umsetzung nicht
so weit fortgeschritten sind, nicht benachteiligt werden.
II. Der Landtag beschließt:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen bekennt sich zum Ziel einer landesweiten Durchführung
der Dichtheitsprüfung und bittet die Landesregierung, folgende Position umzusetzen:
1. Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasseranlagen außerhalb von Wasserschutzgebieten sollen zeitgleich dann durchgeführt werden, wenn die Kommune eine entsprechende Überprüfung und Maßnahmen für den jeweiligen öffentlichen Kanal vorsieht.
Die sich aus diesem abgestimmten Verfahren ergebenden Synergien sollen weiter
genutzt werden können.
2. Anforderungen an Form und Inhalt der Bescheinigung über die Durchführung einer
Dichtheitsprüfung sind in einer landeseinheitlichen Musterdichtheitsbescheinigung
festzulegen. Eine einheitliche Form der Bescheinigung erleichtert die Handhabung
durch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, die prüfenden Unternehmen sowie
durch die zuständigen Behörden.
3. Für den Bürger dürfen keine strengeren Maßstäbe gelten, als sie der öffentlichen
Hand auferlegt werden. Grundsätzlich ist eine zeitgleiche Sanierung öffentlicher und
privater Kanäle anzustreben. Daher sollte eine Entscheidungshilfe erstellt werden,
auf deren Basis entschieden werden kann, wann eine Sanierung entbehrlich ist, so
dass z. B. Bagatellschäden ausgenommen werden können.
2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 15. Wahlperiode
Drucksache 15/2165
4. Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden sollte die Mustersatzung überarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die Art der Dichtheitsprüfung. Im Hinblick auf die Altersstruktur privater Abwasserkanäle gilt es, die schonendste Art der
Dichtheitsprüfung zu nutzen. Grundsätzlich stehen für die Prüfung bestehender Leitungen für häusliches Abwasser alle Prüfmethoden zur Verfügung. Dies schließt neben der Druckprüfung und der TV-Inspektion auch die Wasserstandsfüllprüfung (einfache Dichtheitsprüfung) ein. Darüber hinaus wird die Einführung einer drucklosen
Durchflussprüfung gefordert. Dem Eigentümer oder der Eigentümerin ist bei der
Dichtheitsprüfung privater Abwasserkanäle die Wahlfreiheit zwischen den zur Verfügung stehenden Prüfverfahren einzuräumen. Lediglich für Fremdwasserschwerpunktgebiete und in Wasserschutzgebieten sind Ausnahmen sinnvoll.
5. Die Betroffenen müssen vor dem Auftreten von sog. Kanalhaien geschützt werden.
Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden soll sichergestellt werden, dass
die Kommunen ihren gesetzlichen Beratungspflichten nachkommen und Grundstücksbesitzer bei der Frage nach Art und Notwendigkeit einer Sanierung unterstützen.
6. Es ist sicherzustellen, dass die Förderleistungen aus der Abwasserabgabe (Investitionsprogramm Abwasser) für Private Kanalsanierungen ab dem 1. Januar 2012 nahtlos an die heute geltende Regelung, die Ende 2011 ausläuft, anschließen können.
Darüber hinaus sind mit Hilfe geeigneter Programme der NRW.BANK weitere Fördermöglichkeiten für privaten Grundstücksbesitzer wie auch für die Sanierung kommunaler Liegenschaften aufzulegen.
7. Durch geeignete Maßnahmen sollen die Betroffenen über die Dichtheitsprüfung informiert werden.
Karl-Josef Laumann
Armin Laschet
Rainer Deppe
Norbert Römer
Britta Altenkamp
Rainer Schmeltzer
André Stinka
Reiner Priggen
Sigrid Beer
Hans Christian Markert
und Fraktion
und Fraktion
und Fraktion
3