Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Unterbringung und Betreuung künftiger Asylbewerber)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
316 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:01
Aktualisiert
15.09.15, 20:45

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9143/2015 1. Ergänzung Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 50 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss 27.08.2015 Rat der Stadt Bedburg 22.09.2015 Abstimmungsergebnis: Betreff: Unterbringung und Betreuung künftiger Asylbewerber Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Empfehlung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses 1) weiterhin privaten Wohnraum im angemessenen Verhältnis zu akquirieren (keine `Schrottimmobilien´), 2) im Falle weiteren Zuweisungen, die auch mit den oben genannten Maßnahmen nicht untergebracht werden können, übergangsweise die Belegungsoptionen in folgender Reihenfolge a) Hallen b) Container c) Zelte zu prüfen. Weiterhin beauftragt der Rat die Verwaltung, Verhandlungen mit dem Eigentümer des Objektes Kurt-Schumacher-Straße 1 aufzunehmen, um dieses 1) in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, damit auch dort übergangsweise Asylbewerber untergebracht werden können bzw. 2) eine adäquate Lösung – dezentrale und menschenwürdige Unterbringung – zur Obdachlosensituation zu finden. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Verwaltung hat im vergangenen Jahr sowohl den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss als auch den Rat der Stadt Bedburg über die Situation der Flüchtlinge besonders in Bezug auf die Unterbringungsmöglichkeiten informiert. Auf die jeweiligen Vorlagen wird Bezug genommen. Anmietung von privatem Wohnraum Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 unter anderem die Verwaltung beauftragt, geeignete Objekte (Wohnungen/Häuser) nach Bedarf anzumieten. Zwischenzeitlich konnten insgesamt 17 Wohnungen zum Zweck der Unterbringung von Asylbewerbern angemietet werden. Da in diesen Objekten mehrheitlich keine Einzelpersonen untergebracht werden können sondern `lediglich´ Familien, ist die Entspannung in der Zahl der Unterbringungsplätze nicht in dem Maße möglich, wie dies aufgrund der aktuellen Zuweisungen notwendig wäre. Zwei der angemieteten Objekte stehen ab August zur Verfügung, die anderen Wohnungen unverzüglich nach Fertigstellung der Vorarbeiten, spätestens zum November 2015. In zwei Fällen liegen weitere konkrete Angebote vor, Objekte zum Zweck der Vermietung an die Stadt zu erwerben. Viele der durch Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung gemeldeten Wohnungsleerstände stehen jedoch nicht zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung. Belegungsbindung, Gebrauchsüberlassung (städtisches Belegungsrecht) Nach § 17 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NordrheinWestfalen (WFNG NRW) hat der Verfügungsberechtigte (Eigentümer), der zuständigen Stelle (Wohnungsamt der Kommunen) schriftlich die Bezugsfertigkeit bzw. das Freiwerden einer Wohnung mit Belegungsbindung mitzuteilen. Das Wohnungsamt hat bis zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens einer Wohnung ihr Belegungsrecht auszuüben oder für den Einzelfall auf die Ausübung zu verzichten. Bei Verzicht kann der Eigentümer die Wohnung frei belegen. Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ist weiterhin erforderlich. Hierdurch soll ein unnötiger Wohnungsleerstand vermieden werden. Das Wohnungsamt darf Wohnungssuchende nur zuweisen, wenn sie nach einer Prüfung annehmen kann, dass diese in der Lage sein werden, die Verpflichtung aus dem Mietvertrag zu erfüllen (Mietzahlung, Einhaltung des Hausfriedens etc.). Wohnberechtigt ist nach § 18 WFNG nur die Person, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich des Grundgesetzes aufhält und in der Lage ist, für sich und seine Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen. Nicht anerkannte Flüchtlinge/Asylbewerber erfüllen diese Voraussetzung nicht. Erst nach Abschluss des Asylverfahrens steht die Dauer des Aufenthaltes im Geltungsbereich des Grundgesetzes fest. Dies hat zur Folge, dass lediglich Personen zur Belegung vorgeschlagen werden können, die einen positiven Aufenthaltstitel nachweisen können. Ein Belegungsrecht im freifinanzierten Wohnungsbau besteht nicht. Aktuelle Situation Beschlussvorlage WP9-143/2015 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Im Jahr 2014 sind der Stadt Bedburg 77 neue Asylbewerber zugewiesen worden; für den gleichen Zeitraum waren 39 Abgänge zu verzeichnen. Für das Jahr 2015 (Stand: 02.09.2015) sind bei 41 Abgängen 143 neu Zuweisungen erfolgt. Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen Monat 01/2015 02/2015 03/2015 04/2015 05/2015 06/2015 07/2015 08/2015 09/2015 Zugang 10 27 9 8 4 13 21 46 5 143 Abgang 5 2 6 10 4 5 3 6 0 41 Saldo 5 25 3 -2 0 8 18 40 5 102 * Stand 02.09.2015 Aktuell (Stand 02.09.2015) sind der Stadt Bedburg damit 202 Personen zugewiesen. Davon haben lediglich sieben privaten Wohnraum angemietet, die verbleibenden 195 Personen sind in städtischen Unterkünften untergebracht. Die städtischen Unterkünfte (einschließlich der angemieteten Wohnungen) verfügen über eine maximale Kapazität von 195 Plätzen. Damit stehen aktuell keine Plätze für weitere Unterbringungen zur Verfügung (Stand: 02.09.2015). Fiktiv erwartete Zuweisungen Wie bereits in der letzten Sitzung am 19.05.2015 erläutert (Vorlage WP9-83/2015), wurde anhand der Zuweisungen der Jahre 2012 – August 2015 die zu erwartenden weiteren Zuweisungen für die Jahre 2015 und 2016 fiktiv berechnet. Aufgrund der stark abweichenden Anzahl der Zuweisungen in den einzelnen Monaten wurde hierdurch versucht, eine Überdimensionierung im Unterbringungssegment zu vermeiden. Die Steigerungsrate beträgt im vorgenannten Zeitraum rd. 5%. Bis zum 31.12.2015 würde sich aufgrund dieser Berechnung ein Bedarf zur Unterbringung von insgesamt 239 Asylbewerbern ergeben; bis zum 31.12.2016 wären 432 Plätze erforderlich. Berücksichtigt man jedoch nur die in diesem Jahr tatsächlich zugewiesenen Personen unter Berücksichtigung der Abgänge, so erhöht sich die Steigerungsrate auf rd. 17%. Die Anzahl der notwendigen Plätze bis zum 31.12.2015 beliefe sich bei dieser Quote auf 303; bis zum 31.12.2016 auf 950 Plätze. Zum besseren Vergleich werden die Daten tabellarisch dargestellt: Zuweisungszeitraum 01/12 - 08/15 01/15 - 08/15  Zuweisungen 5% 17% 31.12.2015 239 303 31.12.2016 432 950 Aktuell steht kein weiterer Platz zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung. Die bereits angemieteten Wohnungen werden derzeit durch die Vermieter hergerichtet und stehen teilweise frühestens ab 15.09.2015 zur Verfügung. Beschlussvorlage WP9-143/2015 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Grundsätzlich sollen Asylbewerber nach § 53 Asylverfahrensgesetz in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Nach einer Anerkennung, ist eine Unterbringung in den Unterkünften nicht mehr geboten. Da bislang für 15 anerkannte Asylanten noch kein angemessener Wohnraum gefunden werden konnte, leben diese in städtischen Unterkünften. Eine entsprechende Anmietung, die damit Plätze in den städt. Unterkünften freiwerden lässt, ist nach derzeitigem Stand im September realisierbar. Eine spürbare Entlastung der Unterbringungssituation ist dadurch jedoch nicht gegeben. Entwicklung der Flüchtlingssituation in Bedburg Die erheblichen Zuweisungen in den vergangenen Monaten stellen die Verwaltung der Stadt Bedburg vor beachtliche Schwierigkeiten. Nachfolgend ist die Entwicklung der untergebrachten Flüchtlinge jeweils zum Stichtag 31.12. des Jahres aufgeführt. Entwicklung der untergebrachte Flüchtlinge Stichtag jeweils zum 31.12. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Stand 02.09.2015 Anzahl 31 32 41 45 65 97 202 Diese Schwierigkeiten beziehen sich sowohl auf die Maßnahmen der Unterbringungen und finanziellen Leistungen als auch hinsichtlich der Betreuung der Flüchtlinge. Der Bereich der finanziellen Hilfen, der neben den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch die sog. Sozialhilfe und Grundsicherung (Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII) umfasst, wird mit zwei Vollzeitstellen sichergestellt. Im Bereich der Unterbringung der Flüchtlinge sind insgesamt 1,38 Mitarbeiter beschäftigt, die neben der Verwaltung der Asylbewerberheimen auch für die Obdachlosen und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen, Wohngeld und Lastenzuschuss, Wohnungsvermittlung, Mietspiegel und Wohnberechtigungsbescheinigungen zuständig sind. Des Weiteren werden hinsichtlich der Herrichtung der Unterkünfte die Kollegen des Fachdienstes 6 – Hochbau, Tiefbau, Bauhof (Hausmeister der städtischen Gebäude) herangezogen. Aufgrund des sich durch die hohe Anzahl von Flüchtlingen ergebenden Aufwands im Bereich der Unterbringung, wurden zum 01.09.2015 zwei neue Hausmeister für die Betreuung der Asylunterkünfte im Fachdienst 6 – Hausmeisterpool – eingestellt. Diese Personalmaßnahme führt auch zur entsprechenden Entlastung im Bereich Wohnungswesens, da die tatsächliche Unterbringung nicht mehr von dort aus vorgenommen wurde. Nutzung weiterer städtische Gebäude Derzeit werden neben zwei auf dem privaten Wohnungsmarkt angemieteten Wohnungen folgende städtische Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt: Beschlussvorlage WP9-143/2015 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG     Sitzungsvorlage Seite: 5 Erkelenzer Straße (Schul- und Kindergartengebäude) Gommershovener Weg (zwei Doppelhaushälften) Lindenstraße (ehemaliger Toom-Markt) Pannengasse (zwei Doppelhaushälften) Aufgrund der sich drastisch entwickelnden Situation hat zuletzt eine erneute Bereisung aller in Frage kommender städtischer Gebäude stattgefunden. Verwaltungsseitig kommen als weitere Unterkunft neben dem Alten Feuerwehrgerätehaus Bedburg auch die zum Verkauf stehende Alte Schule Kirchtroisdorf in Betracht. Die Herrichtung des Alten Feuerwehrgerätehauses Bedburg ist für die Unterbringung von rd. 30 Personen geeignet. Hierzu ist neben der Renovierung der Sanitärräume auch die Wiederinbetriebnahme der Heizung notwendig. Die Umbauten sind – sofern keine unvorhersehbaren Ereignisse eintreten – in rd. acht Wochen möglich. Für die Sanitärarbeiten wurden Kosten in Höhe von ca. 20.000,00 € veranschlagt. Die ersten Arbeiten haben bereits in der vergangenen Woche begonnen. Hinsichtlich der Alten Schule Kirchtroisdorf wurde im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen die Einleitung eines Bieterverfahrens als politische Zielvorgabe im Haushaltsbuch der Stadt Bedburg aufgenommen. Da die Flüchtlingssituation sich weiterhin verschärft und auch im nächsten Jahr nicht mit einer Entspannung gerechnet werden kann, wird der Bedarf an Wohnraum weiter steigen. Eine Fortsetzung des Bieterverfahrens ist aus Sicht der Verwaltung nicht zu verantworten. Das Gebäude Alte Schule Kirchtroisdorf ist grundsätzlich für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet; Sanitäranlagen und Kochgelegenheiten müssten über Containerlösungen sichergestellt werden. Zuweisungen aus Erstaufnahmeeinrichtungen In den letzten Wochen wurden der Mehrheit der zehn Kommunen im Rhein-Erft-Kreis jeweils bis zu 150 Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW zugewiesen. In zwei dieser Kommunen kam es bereits zu einem `Tausch´ der Bewohner – die ersten untergebrachten Flüchtlinge wurden innerhalb von Nordrhein-Westfalen weiter verteilt und die Notunterkünfte `neu´ belegt. Auch wenn sich die Anzeichen verdichten, dass kleinere Kommunen (unter 40.000 Einwohnern) nicht zur Herrichtung von Notunterkünften durch das Land Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden, werden verwaltungsseitig entsprechende Vorbereitungen getroffen, um im Ernstfall vorbereitet zu sein. Die Planung hinsichtlich einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung mit der Möglichkeit der Registrierung, der medizinischen Untersuchung und einer langfristig Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeit bedarf nach den bisherigen Erfahrungen eines erheblichen amtsübergreifenden Koordinationsaufwandes. Eine entsprechende Organisation ist aufgrund der bereits aktuell sehr angespannten personellen Lage im Fachdienst 3, die aus dem erheblichen Mehraufwand durch die Flüchtlingszuweisungen resultiert, nicht ohne Qualitätsverlust in anderen Bereichen möglich. Nach dem bisherigen Verfahren wurden Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert, medizinisch untersucht und aufgenommen. Aufgrund der zunehmenden Anzahl sind diese Einrichtungen mittlerweile überfüllt. Die für die Verteilung zuständige Bezirksregierung Arnsberg verfährt daher so, dass der jeweiligen Kommune ein Transport der Flüchtlinge mittlerweile nur wenige Tage bis Stunden vor Ankunft gemeldet wird. Die Flüchtlinge sind größtenteils weder registriert noch medizinisch voruntersucht. Es handelt sich dabei um Menschen sowohl aus den Beschlussvorlage WP9-143/2015 1. Ergänzung Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Krisengebieten im Nahen Osten als auch dem Balkan, Afrika und weiteren Regionen. Die Aufenthaltsdauer der Flüchtlinge in den Kommunen beträgt voraussichtlich mehrere Monate. Eine Unterbringung dieser Personen kommt lediglich in Turnhallen/Zelten/Containern in Betracht. Da die Mitteilung zuletzt maximal 24 Stunden vor Eintreffen der Flüchtlinge erfolgt ist, wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass bei einer Nutzung von Turnhallen keine frühzeitige Information an die Nutzer der Hallen erfolgen kann. Sachstand neue Asylbewerberunterkünfte Nach einem Abstimmungsgespräch am 03.09.2015 zwischen dem beauftragten Architekturbüro und dem Fachdienst 6 ergibt sich folgender Sachstand: - Fertigstellung und Einreichung der Unterlagen für die Baugenehmigung in der 37 KW - Fertigstellung der Funktionalausschreibung ebenfalls in der 37 KW - Abstimmungsgespräch mit der zuständigen Vergabestelle Ende 37 KW Die Unterkünfte sind derart gestaltet, dass nach einer Nutzung als Asylunterkunft und entsprechender Instandsetzung die Häuser auch als Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt vermarktet werden können. Mögliche Standorte zur Errichtung weiterer Unterkünfte Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner letzten Sitzung am 23.06.2015 beschlossen, weitere Standorte für die nächste Ausbaustufe zu prüfen. Hierbei wird auf die Vorlage WP9-83/2015 verwiesen. Die möglichen Standorte mit dem Für und Wider werden nachrichtlich nochmals dargestellt. Städtische Gewerbeflächen an der Adolf-Silverberg-Straße oder St.-Florian-Straße pro  gute Größe und Zuschnitt (etwa 3.000 - 3.800 m²)  Erschließung vor dem Grundstück vorhanden contra  Flächen sind grundsätzlich für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben vorgesehen  Konfliktpotenzial durch Lärm benachbarter Gewerbebetriebe  muss wegen der Gebietsausweisung Gewerbegebiet die Anforderungen an eine Befreiung vom Bebauungsplan (§ 246 Abs. 10 BauGB) insbesondere unter Berücksichtigung des Immissionsschutzes erfüllen Sportplatz Lipp pro  Gute Größe und Zuschnitt (etwa 7.000 m²)  Fläche ist im Eigentum der Stadt  ohne Planverfahren genehmigungsfähig  Vermarktung zu Wohnbebauung derzeit aus Immissionsgründen schwierig  Erschließung durch Straße Am Pützbach möglich  städtebaulich integrierte Lage  Bau in 3 Bauabschnitten mit über 200 Personen flächenmäßig denkbar contra  bei Bebauung auf hinterem Grundstücksteil wäre Lärmschutz erforderlich Beschlussvorlage WP9-143/2015 1. Ergänzung Seite 6 STADT BEDBURG   Sitzungsvorlage Seite: 7 hochwasserangepasste Bebauung empfohlen oder Grundstücksaufschüttung erforderlich erforderliche Modellierung des Pützbaches für den vorbeugenden Hochwasserschutz inkl. Genehmigungsverfahren Grundstück zwischen Kolpingstraße und Bahnlinie (schräg hinter Glas Stadler) pro  ausreichendes Flächenangebot  Fläche ist im Besitz der Stadt (von der DB erworben)  Alternativnutzung der Fläche drängt sich bisher nicht auf  Genehmigungsfähigkeit nach § 246 Abs. 9 BauGB möglich contra  zunächst Freistellungsverfahren nach § 18 Abs. 2 AEG erforderlich  schlechte soziale Kontrolle  Aufwändige Erschließung  Aufwändige Freilegung der Fläche (Bewuchs, Gleisschotter)  Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung Fläche am Schwarzen Weg hinter der evangelischen Kirche Kaster pro  ausreichendes Flächenangebot  Fläche ist im Eigentum der Stadt  Bisher lediglich landwirtschaftlich genutzt contra  derzeit verpachtet, Kündigungsfrist 3 Monate zu Anfang November, bei vorzeitiger Kündigung Entschädigung für Aberntung erforderlich  Bebauungsplanänderung erforderlich  Aufwändige Erschließung  Abstimmung mit RWE erforderlich wg. Bebauung im Bereich Kasterer Sprung  Konfliktpotenzial durch angrenzende Wohnbebauung  Nähe zur Wohnbebauung an der Barbarastraße / Kurt-Schumacher-Straße städtebaulich bedenklich  kein optimaler Flächenzuschnitt (schmal) Hinweis: An den Standorten Barbarastraße und Herderstraße besteht nach Auskunft des Architekturbüros und des Fachdienstes 5 die Möglichkeit, weitere baugleiche Gebäude zu errichten. Darüber hinaus weist der FD 5 für den Fall, dass Container auf bereits befestigten städtischen Flächen aufgestellt werden (Parkplätze, Kirmes- /Schützenplätze, etc.), auf nachfolgende, sensibel zu betrachtende Punkte hin:  Nutzungskonkurrenzen durch eine voraussichtlich nicht nur vorübergehende Aufstellung (Provisorium als Dauerzustand)  Privatsphäre der Flüchtlinge / Asylbewerber  Ausreichende Absicherung / Abgrenzung der Unterkünfte (Einfriedung etc.)  Menschenwürdigkeit der Unterbringung  erforderliche Erschließung (Kanal, Strom, Gas, Wasser)  hinreichend gestalterische Einbindung in das Umfeld Beschlussvorlage WP9-143/2015 1. Ergänzung Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Fazit Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 die Errichtung weiterer Unterkünfte für jeweils ca. 35 Asylbewerber zunächst an den Standorten Barbarastraße und Herderstraße beschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung beabsichtigt die Verwaltung die beiden Unterkünfte gleichzeitig zu errichten, so dass je nach Belegung zusätzlich rd. 70 Plätze zur Verfügung stehen. Diese Plätze – vorausgesetzt sie könnten sofort belegt werden – würden bei einer Steigerung von 17 % (Berechnungsgrundlage = Jahr 2015) im Oktober/November 2015 voll belegt sein. Bei einer Steigerung von 5 % (Berechnungsgrundlage = Jahre 2012 – 2015) wären diese Plätze im Februar 2016 belegt. Da diese Plätze jedoch erst frühestens im II. Quartal 2016 zur Verfügung stehen werden, eine Unterbringung in der Obdachlosenunterkunft aufgrund des Zustandes des Gebäude nicht in Betracht kommt und die Anmietung des privaten Wohnraumes (einschließlich der kurzfristigen Unterbringung in Pensionen) nicht die gewünschte Entlastung bringt, ist übergangsweise die Nutzung von Turnhallen/Containern/Zelten zu prüfen. Verwaltungsseitig wird die vorgenannte Reihenfolge präferiert, um eine möglichst menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Die Unterbringungsmöglichkeit in einer Halle ist lediglich als kurzfristige Unterkunft heranzuziehen und ist nach derzeitigem Stand nicht als dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit beabsichtigt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Solbach stellv. Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-143/2015 1. Ergänzung Seite 8