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Beschlussvorlage (Bericht über die Situation der Sonnenbänke im Gartenhallenbad)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
240 kB
Datum
26.04.2012
Erstellt
11.04.12, 06:41
Aktualisiert
11.04.12, 06:41
Beschlussvorlage (Bericht über die Situation der Sonnenbänke im Gartenhallenbad) Beschlussvorlage (Bericht über die Situation der Sonnenbänke im Gartenhallenbad) Beschlussvorlage (Bericht über die Situation der Sonnenbänke im Gartenhallenbad) Beschlussvorlage (Bericht über die Situation der Sonnenbänke im Gartenhallenbad) Beschlussvorlage (Bericht über die Situation der Sonnenbänke im Gartenhallenbad)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 64/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bericht über die Situation der Sonnenbänke im Gartenhallenbad Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 14.03.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 64/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 14.03.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Bericht über die Situation der Sonnenbänke im Gartenhallenbad Beschlussentwurf: Es wird beschlossen, den Betrieb der vier Sonnenbänke im Gartenhallenbad zum 31.07.2012 einzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für die weitere Verwendung des frei werdenden Raumes zu prüfen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner 12. Sitzung am Donnerstag, dem 09.02.2012 unter TOP 10 „Anfrage der SPD-Fraktion: Sicherheitsanforderungen für Solarien“, Vorlagen-Nr. 10/2012, die Verwaltung mit der Prüfung und Vorlage eines Berichts beauftragt, inwieweit die beschlossene Änderung der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) Auswirkungen auf den Betrieb von Solarien der Stadt Wesseling hat. Die Stadt Wesseling ist Eigentümer und Betreiber von vier Solarien der Firma „Dr. Müller Elexier 40-03“, welche im Gartenhallenbad der Stadt Wesseling aufgestellt sind. Zwei Sonnenbänke stehen im Saunabereich und sind nur für die Saunagäste zugängig. Die beiden anderen Sonnenbänke sind in einem Raum unterhalb der Schwimmhalle aufgestellt und können von allen Badbesuchern genutzt werden. Je 10 min. Nutzung Sonnenbank kosten 4,00 €, die Nutzung ist nur volljährigen Personen gestattet. Die vier Sonnenbänke wurde durch Beschluss des Ausschusses für Sport und Freizeit in der 10. Sitzung am 24.08.2006 „Anschaffung von vier neuen Sonnenbänken im Gartenhallenbad“; Vorlagen-Nr. 189/2006 von der Firma Schmitz Wellness GmbH, Willscheider Weg 14-24, 53560 Vettelschoss, zum Angebotspreis in Höhe von 41.945,60 € EUR beschafft. Die Geräte sind inzwischen (nach 5 Jahren) abgeschrieben. Die Einnahmeentwicklung ist seit Jahren rückläufig. Dies ist mutmaßlich den neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Zusammenhänge von vorzeitiger Hautalterung und erhöhtem Hautkrebsrisiko durch häufige Sonnenbanknutzung und der dadurch schwindenden Akzeptanz in der Bevölkerung geschuldet. Außerdem verbietet das „Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSG) seit Anfang 2009 die Nutzung von (öffentlichen) Sonnenbänken durch Minderjährige. Entwicklung der Einnahmen durch Sonnenbank-Nutzung in den Jahren 2004 - 2012 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Σ 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 3.322,50 2.870,00 2.982,50 2.170,00 2.212,50 1.835,00 1.747,50 1.335,00 1.602,50 2.167,50 2.527,50 2.387,50 2.720,00 2.170,00 2.582,50 2.075,00 1.610,00 1.215,00 1.215,00 1.575,00 1.055,00 1.167,50 1.905,00 1.720,00 2.257,50 1.857,50 2.452,50 1.680,00 1.340,00 640,00 470,00 987,50 262,50 15,00 1.356,50 1.988,00 2.355,50 1.820,00 2.047,50 1.036,00 1.060,50 1.025,50 1.218,00 973,00 371,00 1.179,50 1.382,50 1.361,50 1.725,50 1.669,50 1.582,00 1.687,00 560,00 672,00 514,50 693,00 787,50 990,50 1.270,50 1.225,00 1.148,00 1.060,50 1.351,00 794,50 588,00 605,50 444,50 451,50 444,50 759,50 731,50 857,50 882,00 962,50 833,00 630,00 679,00 406,00 287,00 497,00 581,00 721,00 981,00 794,50 980,00 844,00 580,00 480,00 396,00 372,00 340,00 344,00 56,00 336,00 748,00 552,00 740,00 700,00 27.160,00 21.007,50 15.307,00 15.830,50 13.377,00 9.236,50 8.254,00 6.028,00 100 % 77,35% 56,36% 58,29% 49,25% 34,01% 30,39% 22,19% Auf der Grundlage des NiSG ist zum 1.1.2012 die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung – UVSV) in Kraft getreten. Diese Verordnung regelt den Betrieb von Sonnenbänken in gewerblichen Betrieben und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmungen (z.B. Schwimmbädern) und dient dem Schutz des Menschen vor den schädlichen Wirkungen ultravioletter Strahlung (UV-Strahlung). Insbesondere folgende gesetzliche Regelungen müssen innerhalb der vorgegebenen Übergangsfristen des UVSV (1. August 2012 bzw. 1. November 2012) für den weiteren Betrieb der vorhandenen Sonnenbänke im Gartenhallenbad umgesetzt werden:  Nachrüstung der Altgeräte (Inbetriebnahme war vor dem 1.1.2008) mit zusätzlichen Schutzeinrichtungen (u.a.) durch Fachfirmen mit - Notausschaltern, - Begrenzung der maximalen Bestrahlungsstärke aller Sonnenbänke auf 0,3 W/m²,    - Anbringung von Warnhinweisen an den Geräten, - Einführung eines Geräte- und Betriebsbuches für jedes Gerät. Bereithaltung von UV-Schutzbrillen für Kunden Qualifikation aller Bad-Mitarbeiter zu „fachkundigem Personal“, u.a. in den Themen: - sichere Bedienung und Einweisung in die Geräte, - auf die/den Kundin/en abgestimmte Hauttypbestimmung, - Beratung u. Erstellung eines auf die/den Kundin/en abgestimmten Dosierungsplanes. (einmalige Schulung aller Mitarbeiter mit Zertifizierung, dann alle 5 Jahre Fortbildung) Anbringung von Warn- und Informationstafeln in den Geschäftsräumen und Kabinen. Bisherige Wartungs- und Unterhaltungskosten der Sonnenbänke (pro Jahr) Röhrenwechsel (4 Bänke) ca. 2.500,00 €. Wartung (3x jährl., 4 Bänke) ca. 400,00 € Hinweis: Wartung und Röhrenwechsel müssen von einer Fachfirma durchgeführt werden. Erwartete Zusatzkosten durch Inkrafttreten des UVSV 1 geschätzte Nachrüstkosten pro Sonnenbank: mind. 750,00 € *) Schulungskosten (einmalig, Dauer: 12 Stunden) 340,00 € ²*) pro Person 1 Fortbildung (alle 5 Jahre, Dauer: 5 Stunden): ca. 90,00 € *) pro Person Jährlicher zusätzlicher Wartungsaufwand 1.000,00 € (höherer Wartungs- und Messaufwand durch qualifizierte Fachfirma) 1 *)Schätzung Referentenentwurf zum UVSV ²*) Schulungsangebot Deutscher Sauna-Bund e.V. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, den Betrieb der Sonnenbänke im Gartenhallenbad zum 31.07.2012 einzustellen.  Die Darstellungen unter 1. Problem verdeutlichen den schwindenden wirtschaftlichen Erfolg der vier Sonnenbänke im Gartenhallenbad. Durch die zwingend vorgeschriebene Umsetzung der Anforderungen des UVSV werden zusätzliche einmalige und laufende Kosten entstehen.  Die vier Altgeräte (Anschaffung 2006) sind abgeschrieben, eine Nachrüstung nach den Anforderungen des UVSV ist unwirtschaftlich.  Eine Neuanschaffung oder Leasingvereinbarung über zwei oder vier Neugeräte hätte neben den jährlichen Wartungskosten laufende Schulungs- und Weiterbildungskosten für das Bad-Personal zur Folge. Außerdem entsteht durch die neuen Beratungs- und Einweisungspflichten gegenüber den Kunden zusätzlicher personeller Zeitaufwand.  Wegen des häufigen Personalwechsels durch das 3-Schicht-System im Gartenhallenbad ist es geboten, alle Badmitarbeiter (15 Personen) zum fachkundigen Personal zu schulen und regelmäßig weiterzubilden.  Langfristig ist damit zu rechnen, dass es zu dem von der Bundesregierung und der Europäischen Union angestrebten deutlichen Rückgang der Nutzung von Sonnenbänken zum Schutz der Bevölkerung kommt. Die Aufstellung von Neugeräten oder die Nachrüstung der Altgeräte wird noch unrentabler.  Die Verwaltung geht davon aus, dass es bei Wegfall des Solarium-Angebotes zu keinem nennenswerten Rückgang der Besucherzahlen des Gartenhallenbades kommen wird. Das frei werdende zusätzliche Raumangebot sollte zur Verbesserung des Saunaangebotes und zur Erweiterung des Bades mit einen Massageraum genutzt werden. Daher schlägt die Verwaltung vor,  den frei werden Raum im Saunabereich zur Erweiterung des Ruhebereiches zu nutzen,  den Raum unter der Schwimmhalle zukünftig für Massageangebote o.ä. zu nutzen. Welche Möglichkeiten in Betracht kommen, muss - bei Zustimmung durch den Ausschuss - noch genauer untersucht werden. 3. Alternativen Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Sind unter 1. Problem dargestellt.