Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
03.11.11, 04:12
Aktualisiert
16.11.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Z 2/V 213/2011
21.10.2011
Stellenplan 2012
In der V 213/2011 zum Stellenplan 2012 ist die Schaffung einer weiteren Stelle im Vormundschaftswesen ausgewiesen, welche mit einem "kw"-Vermerk gekennzeichnet ist. In der Sitzung der Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" am 18.10.2011 wurde darum gebeten, hierzu nähere Angaben zu machen.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts am 6.
Juli 2011 hat der Bundesgesetzgeber in einem ersten Teil eine erhebliche fachliche Intensivierung
beim Führen von Vormundschaften festgelegt. Die Vormünder sind beispielsweise verpflichtet, einen
kontinuierlichen, in der Regel monatlichen persönlichen Kontakt zu ihren Mündel in dessen üblicher
Umgebung zu halten, eine verstärkte Berichtspflicht an das Familiengericht zu erfüllen, ferner wird die
persönliche Verantwortung des Vormunds an vielen Stellen betont.
Eine zweite Stufe tritt am 5. Juli 2012 in Kraft, hierbei steht die verstärkte gerichtliche Aufsicht über
die Vormünder, die Verpflichtung zur Anhörung des Kindes/Jugendlichen vor Auswahl der die Vormundschaft führenden Fachkraft und die Begrenzung der Fallzahl auf 50 Fälle pro Vollzeitkraft im
Mittelpunkt.
Zum Gesetzesvorhaben wurde mehrfach informiert, insbesondere in der Info 72/2011 (Jugendhilfeausschuss 10.3.2011) und unter TOP 7 in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 9.6.2011.
Gemäß einer aktuellen Anfrage werden derzeit 108 Vormundschaften sowie 61 Pflegschaften über
Teilbereiche der elterlichen Sorge seitens der Abteilung Jugend und Familie geführt. 8 Pflegschaften
und 22 Vormundschaften könnten gegebenenfalls an andere Jugendämter abgegeben werden. Die
daraus resultierende Fallzahl läge somit bei 139 Fällen, was die Einrichtung einer weiteren Teilzeitstelle zumindest ab dem Juli 2012 erfordern würde.
Es ist beabsichtigt, zunächst die weitere Entwicklung der hier zu führenden Fälle abzuwarten, wobei
in den letzten Wochen der Eindruck entsteht, dass es aufgrund geändertem Abgabeverhalten andere
Jugendämter zu einer Verschlechterung der Situation im Kreis Euskirchen kommt. Da das Tempo der
Abgabe an andere Jugendämter aber abhängig ist vom Amtsgericht, sind nur geringe Einflussmöglichkeiten vorhanden. Ein dem entsprechendes Gespräch zwischen dem Amtsgericht und der Abteilung Jugend und Familie ist bereits avisiert.
Zusätzlich wird die Abteilung Jugend und Familie weiterhin genau prüfen, ob es nicht zu einer alternativen Aufgabenerfüllung kommen kann, die Auswirkungen auf den Personalschlüssel des Kreises
haben würde. Hierbei steht zum einen die Werbung, Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Vormünder und zum andern die gegebenenfalls mögliche Übertragung von Vormundschaften auf Vereine
und/oder selbstständig arbeitenden Einzelvormündern im Vordergrund, die eventuell ganz oder teilweise einen Vergütungsanspruch gegenüber der Justizkasse haben könnten. Auch hierzu steht die
Klärung mit dem Amtsgericht noch aus.
-2Da die weitere Entwicklung derzeit nicht absehbar ist, wird derzeit nur vom Bedarf einer weiteren
Vollzeitstelle ab dem Inkrafttreten der zweiten Stufe des Gesetzes ausgegangen.
Diese Stelle ist nach Meinung der Verwaltung zunächst mit einem "kw"-Vermerk zu versehen, um
flexibel reagieren zu können. Dies schließt nicht aus, dass es bei weiterem Fallanstieg auch zu einer
weiteren Personalmehrung kommen muss.
gez. i. V. Poth