Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
03.11.11, 04:12
Aktualisiert
03.12.11, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 233/2011
19.10.2011
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
10.11.2011
Kreisausschuss
28.11.2011
Kreistag
14.12.2011
Personalwirksame Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes auf den Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel
x
Tel.: 640
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die erforderlichen Mittel zur Realisierung des zusätzlichen Stellenbedarfs zur
flächendeckenden Einführung der Babybegrüßungsbesuche (0,5 Stelle) ab Mitte 2012 zur Verfügung
zu stellen, sofern das Gesetz wie geplant in Kraft tritt.
-2Begründung:
Zum Bundeskinderschutzgesetz wurde bereits mehrfach informiert, zuletzt in der Sitzung vom
09.06.2011.
Nunmehr hat die parlamentarische Anhörung zum Regierungsentwurf der Bundesregierung am
26.09.2011 stattgefunden, die entsprechende Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Im Kern beinhaltet das Gesetz vor allem
die verbesserte Information und Beratung von Eltern um die Geburt
die Verpflichtung zur Schaffung von Netzwerkstrukturen der Akteure
die Befugnis weiterer Personengruppen außerhalb der Jugendhilfe zur Weitergabe von Informationen zur Kindeswohlgefährdung
das Anspruch dieser Personen auf anonymisierte Beratung gegenüber dem Jugendhilfeträger
die Konkretisierung des Vorgehens bei Kindeswohlgefährdungen
die Verpflichtung der örtlichen Jugendhilfe, die Verpflichtung zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für in der Jugendhilfe ehrenamtlich Tätigenzu regeln
gestiegende Anforderungen an die Qualitätsentwicklung und Statistik
Da das Gesetz nach derzeitiger Planung zum 01.01.2012 in Kraft treten soll, sind nach Auffassung
der Verwaltung die entsprechenden Mittel im Haushalt der kommenden Jahre bereitzustellen.
Der derzeit bestehende Regierungsentwurf bestätigt in wesentlichen Bereichen die strategische Ausrichtung des Jugendamtes im Bereich der Prävention, da nun verpflichtende Elemente wie verbesserte Vernetzung der Akteure beispielsweise mit den Gesundheitsdiensten bereits im Projekt EU-FUN
erheblich umgesetzt ist.
Wie der Niederschrift der Sitzung des JHA vom 09.06.2011 entnommen werden kann, geht die Fachabteilung aber dennoch davon aus, dass es insbesondere im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu
einer Kostensteigerung durch verstärkten Personaleinsatz kommen wird.
Zunächst steht dabei die Verpflichtung eines Ausbaus der frühen Hilfen und einer verbesserten, persönlichen Beratung um die Geburt und in der frühen Kindheit im Fordergrund. Nach Meinung der
Verwaltung sollte vor dem Hintergrund der aktuell umgesetzten Realisierung der Babybegrüßungsbesuche in den Stadt- und Gemeindegebieten Euskirchen, Weilerswist, Kall, Blankenheim, Schleiden
und Nettersheim dieser Ansatz auch auf die übrigen Stadt- und Gemeindegebiete (Hellenthal, Dahlem, Zülpich, Mechernich, Bad Münstereifel) ausgeweitet werden. Hierfür entstünde ein Personalbedarf im ASD von einer halben Stelle (S 11).
Es wird vorgeschlagen, die Stelle zunächst bis zum 31.12.2015 zeitlich zu befristen, da auch die anderen Stellen für das Projekt "EU-FUN" mit Beschluss des KT vom 06.10.2010 (V 64/2010) analog
des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans befristet wurden.
Sollten sich die Babybegrüßungsbesuche auch in den anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Realisierung des dann bestehenden rechtlichen Anspruchs auf Frühe Beratung bewähren, müssten die Stellen allerdings nach Ablauf der derzeit vereinbaren Projektlaufzeit unbefristet
fortgeführt werden.
Inwieweit es aufgrund des Bundeskinderschutzgesetzes noch zu weiteren Mehrbedarfen kommt,
kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da sowohl die verstärkte Beratungspflicht für Dritte
(insbesondere für Schulen, Gesundheitswesen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe), die Verpflichtung zu einem Ausbau entsprechender Fortbildungen als auch die gestiegenden Anforderungen
an das Qualitätsmanagement im Bereich des Kinderschutzes noch nicht detailliert beschrieben sind.
-3Die entsprechende Folgekostenberechnung ist dieser Vorlage beigefügt, die Besetzung ist zur Mitte
des Jahres 2012 geplant, da die Umsetzung der weiteren Begrüßungsbesuche nicht früher realisiert
werden kann.
Eine Teilkompensation ist zumindest dadurch gewährleistet, als das durch den Einsatz einer neuen
Spracherkennungssoftware für den ASD geplant ist, eine Teilzeitstelle im Schreibdienst nach dem
Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin in den Ruhestand nicht mehr zu besetzen.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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