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Beschlussvorlage GB (Personalwirksame Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes auf den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
14.12.2011
Erstellt
03.11.11, 04:12
Aktualisiert
03.12.11, 04:05
Beschlussvorlage GB (Personalwirksame Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes auf den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Personalwirksame Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes auf den Kreis Euskirchen) Beschlussvorlage GB (Personalwirksame Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes auf den Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 233/2011 19.10.2011 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 10.11.2011 Kreisausschuss 28.11.2011 Kreistag 14.12.2011 Personalwirksame Auswirkungen des Bundeskinderschutzgesetzes auf den Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Bierdel x Tel.: 640 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die erforderlichen Mittel zur Realisierung des zusätzlichen Stellenbedarfs zur flächendeckenden Einführung der Babybegrüßungsbesuche (0,5 Stelle) ab Mitte 2012 zur Verfügung zu stellen, sofern das Gesetz wie geplant in Kraft tritt. -2Begründung: Zum Bundeskinderschutzgesetz wurde bereits mehrfach informiert, zuletzt in der Sitzung vom 09.06.2011. Nunmehr hat die parlamentarische Anhörung zum Regierungsentwurf der Bundesregierung am 26.09.2011 stattgefunden, die entsprechende Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Im Kern beinhaltet das Gesetz vor allem š die verbesserte Information und Beratung von Eltern um die Geburt š die Verpflichtung zur Schaffung von Netzwerkstrukturen der Akteure š die Befugnis weiterer Personengruppen außerhalb der Jugendhilfe zur Weitergabe von Informationen zur Kindeswohlgefährdung š das Anspruch dieser Personen auf anonymisierte Beratung gegenüber dem Jugendhilfeträger š die Konkretisierung des Vorgehens bei Kindeswohlgefährdungen š die Verpflichtung der örtlichen Jugendhilfe, die Verpflichtung zur Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für in der Jugendhilfe ehrenamtlich Tätigenzu regeln š gestiegende Anforderungen an die Qualitätsentwicklung und Statistik Da das Gesetz nach derzeitiger Planung zum 01.01.2012 in Kraft treten soll, sind nach Auffassung der Verwaltung die entsprechenden Mittel im Haushalt der kommenden Jahre bereitzustellen. Der derzeit bestehende Regierungsentwurf bestätigt in wesentlichen Bereichen die strategische Ausrichtung des Jugendamtes im Bereich der Prävention, da nun verpflichtende Elemente wie verbesserte Vernetzung der Akteure beispielsweise mit den Gesundheitsdiensten bereits im Projekt EU-FUN erheblich umgesetzt ist. Wie der Niederschrift der Sitzung des JHA vom 09.06.2011 entnommen werden kann, geht die Fachabteilung aber dennoch davon aus, dass es insbesondere im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu einer Kostensteigerung durch verstärkten Personaleinsatz kommen wird. Zunächst steht dabei die Verpflichtung eines Ausbaus der frühen Hilfen und einer verbesserten, persönlichen Beratung um die Geburt und in der frühen Kindheit im Fordergrund. Nach Meinung der Verwaltung sollte vor dem Hintergrund der aktuell umgesetzten Realisierung der Babybegrüßungsbesuche in den Stadt- und Gemeindegebieten Euskirchen, Weilerswist, Kall, Blankenheim, Schleiden und Nettersheim dieser Ansatz auch auf die übrigen Stadt- und Gemeindegebiete (Hellenthal, Dahlem, Zülpich, Mechernich, Bad Münstereifel) ausgeweitet werden. Hierfür entstünde ein Personalbedarf im ASD von einer halben Stelle (S 11). Es wird vorgeschlagen, die Stelle zunächst bis zum 31.12.2015 zeitlich zu befristen, da auch die anderen Stellen für das Projekt "EU-FUN" mit Beschluss des KT vom 06.10.2010 (V 64/2010) analog des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans befristet wurden. Sollten sich die Babybegrüßungsbesuche auch in den anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden zur Realisierung des dann bestehenden rechtlichen Anspruchs auf Frühe Beratung bewähren, müssten die Stellen allerdings nach Ablauf der derzeit vereinbaren Projektlaufzeit unbefristet fortgeführt werden. Inwieweit es aufgrund des Bundeskinderschutzgesetzes noch zu weiteren Mehrbedarfen kommt, kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da sowohl die verstärkte Beratungspflicht für Dritte (insbesondere für Schulen, Gesundheitswesen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe), die Verpflichtung zu einem Ausbau entsprechender Fortbildungen als auch die gestiegenden Anforderungen an das Qualitätsmanagement im Bereich des Kinderschutzes noch nicht detailliert beschrieben sind. -3Die entsprechende Folgekostenberechnung ist dieser Vorlage beigefügt, die Besetzung ist zur Mitte des Jahres 2012 geplant, da die Umsetzung der weiteren Begrüßungsbesuche nicht früher realisiert werden kann. Eine Teilkompensation ist zumindest dadurch gewährleistet, als das durch den Einsatz einer neuen Spracherkennungssoftware für den ASD geplant ist, eine Teilzeitstelle im Schreibdienst nach dem Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaberin in den Ruhestand nicht mehr zu besetzen. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)