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Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2012)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
06.12.11, 07:13
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2012) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2012) Beschlussvorlage (Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2012)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 287/2011 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2012 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.11.2011 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 287/2011 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 24.11.2011 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen 2012 Beschlussentwurf: Für die sächlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung erhalten die Fraktionen monatlich einen Grundbetrag von 300,00 € und einen Erhöhungsbetrag für jedes Fraktionsmitglied von 128,00 €. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt im Januar, die zweite im Juli 2012. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15. Februar für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Wesseling bestimmt, dass die Höhe dieser Zuwendungen jährlich durch den Rat neu festzusetzen ist. 2. Lösung Für das Kalenderjahr 2011 hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am 15.12.2010 Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen in Höhe von 300,00 € (mtl. Grundbetrag je Fraktion) und 128,00 € (mtl. Erhöhungsbetrag je Fraktionsmitglied) beschlossen. Die Mittel für die Durchführung einer Klausurtagung sind in diesen Beträgen enthalten. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltssituation wird vorgeschlagen, die Zuwendungen für das Jahr 2012 in unveränderter Höhe festzusetzen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die Auszahlung der ersten Rate erfolgt im Januar, die zweite im Juli 2012. Falls von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, dass die personellen Aufwendungen direkt an die Fraktionsmitarbeiter/innen ausgezahlt werden, wird jeweils ein Abschlag gezahlt. Über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel haben die Fraktionen bis zum 15.02. für das vorangegangene Kalenderjahr einen Nachweis zu führen. 3. Alternativen Es werden keine Alternativen vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen - wie im Vorjahr 2011 Damit werden Mittel im Umfang von 86.200 € benötigt.