Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (F) Artenschutzrechtliche Vorprüfung WP9-178/2014 2. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
759 kB
Datum
22.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:01
Aktualisiert
26.08.15, 18:01

Inhalt der Datei

INNENBEREICHSSATZUNG BEDBURG 1. ÄNDERUNG Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) Datum: 06. März 2015 Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt In Granterath 11 41812 Erkelenz guido-beuster@t-online.de Tel. 02431 / 943 44 78 Fax. 02431 / 943 49 53 www.guido-beuster.de AUFTRAGGEBER: Planungsgruppe MWM Auf der Hüls 128 52068 Aachen BEARBEITUNG: Guido Beuster Landschaftsarchitekt ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Erkelenz, den 06. März 2015 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1.0 ANLASS DER PLANUNG / EINFÜHRUNG 1 2.0 LAGE IM RAUM / BESTANDSSITUATION 2 3.0 VORHABEN- / EINGRIFFSBESCHREIBUNG 4 4.0 4.1 BETROFFENHEIT PLANUNGRELVANTER ARTEN Vorkommen planungsrelevanter Arten 6 6 4.2 Artenschutzrechtliche Betroffenheit potentiell vorkommender planungsrelevanter Arten 8 5.0 VERMEIDUNGS- / VERMINDERUNGSMASSNAHMEN 9 6.0 FAZIT 11 Literaturverzeichnis 12 ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 1.0 1 ANLASS DER PLANUNG / EINFÜHRUNG Der Stadt Bedburg liegt ein Antrag auf Baurechtschaffung für das Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 51, Nr. 117, Größe 2.091 m² am Ende der Otto-HahnStraße in Bedburg vor. Hintergrund ist die kurzfristige Erweiterungsabsicht eines örtlichen Gewerbebetriebes aus der unmittelbaren Umgebung. Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück derzeit dem baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Um das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zugänglich zu machen, ist daher die Änderung der derzeitigen Innenbereichssatzung des Ortsteils Bedburg notwendig. Bedingt durch die Vorgaben im Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG müssen bei allen Planverfahren die Belange des Artenschutzes beachtet werden. Vor diesem Hintergrund ist gemäß der gemeinsamen Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.10.2010 für das geplante Vorhaben eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung ASP I durchzuführen. Mit der Artenschutzrechtlichen Vorprüfung ASP I beauftragte die Planungsgruppe MWM im Januar 2015 das Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster, Erkelenz. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 2.0 2 LAGE IM RAUM / BESTANDSSITUATION Das Grundstück befindet sich östlich der Otto-Hahn-Straße im nördlichen Teil des Gewerbegebietes der Ortslage Bedburg. Östlich in etwa 270 m Entfernung verläuft die Erft. Nördlich und westlich verläuft in einer Entfernung von etwa 100 m die Bahnlinie der RB 38. Abb. 1: Kartenausdruck aus www.tim-online.nrw.de / Geobasisdaten des Landes NRW Das Plangebiet stellt sich vollständig als Brachfläche dar. In der Böschung entlang der Otto-Hahn-Straße stocken überwiegend Brombeeren, während der übrige Bereich durch Krautflur geprägt ist. südlicher Teil des Plangebietes nördlicher Teil des Plangebietes ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 3 Abb. 2: Bestandsplan des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, unmaßstäblich ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 3.0 4 VORHABEN- / EINGRIFFSBESCHREIBUNG Beschreibung des Vorhabens Im Rahmen einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird das Plangebiet dem unbebauten Innenbereich zugeführt und eine gewerbliche Nutzung mit einer GRZ von 0,8 angestrebt. Baubedingte (temporäre) Beeinträchtigungen: - Oberbodenabtrag und -entnahme sowie Zwischenlagerung und Bodenauftrag Verdichtung des Bodens durch Baufahrzeuge Erschütterung des Untergrundes durch Baufahrzeuge - Vorübergehende Inanspruchnahme von Flächen für die Lagerung von Baumaterialien und als Arbeitsraum Vorübergehende Lärmbelastung durch Baumaschinen - Anlagebedingte (dauerhafte) Beeinträchtigungen: - Bei Realisierung des Bauvorhabens wird 2.091 m² Brachfläche überprägt. - Davon werden 1.673 m² dauerhaft versiegelt. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 5 Abb. 3: Eingriffs-/ Ausgleichsplan des Landschaftspflegerischen Begleitplanes, unmaßstäblich ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 4.0 6 BETROFFENHEIT PLANUNGSRELEVANTER ARTEN Gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungsverfahren die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden. Entsprechend der Handlungsempfehlung „Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.10.2010 wird im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Vorprüfung „durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen.“ 4.1 Vorkommen planungsrelevanter Arten Zur Einschätzung der artenschutzrechtlichen Belange erfolgte im Februar 2015 eine Ortsbesichtigung des Vorhabenbereichs. Zudem wurden an Hand des Fachinformationssystems geschützte Arten in NRW (FIS) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV NRW die planungsrelevanten Arten für das Messtischblatt 4905 „Grevenbroich“, Quadrant 3 und für das Messtischblatt 5005 „Bergheim“, Quadrant 1 ermittelt. Aufgrund der im Vorhabenbereich vorhandenen Biotopstrukturen werden die planungsrelevanten Arten für die Lebensraumtypen Kleingehölz, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken sowie Säume und Hochstaudenfluren aufgelistet und betrachtet. Art Wissenschaftl. Name Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Bemerkung KlGehoel Saeu Deutscher Name Säugetiere Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus Muscardinus avellanarius Haselmaus Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus Art vorhanden Art vorhanden Art vorhanden G- X G X G XX ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) Plecotus aurtitus Braunes Langohr 7 Art vorhanden G X G- X X Vögel Accipiter gentilis Habicht Alauda arvensis Feldlerche Anas querquedula Knäkente Anthus pratensis Wiesenpieper Anthus trivialis Baumpieper Ardea cinerea Graureiher Asio otus Waldohreule Athene noctua Steinkauz Buteo buteo Mäusebussard Circus aeruginosus Rohrweihe Corvus frugilegus Saatkrähe Coturnix coturnix Wachtel Crex crex Wachtelkönig Cuculus canorus Kuckuck Delichon urbica Mehlschwalbe Emberiza calandra Grauammer Falco subbuteo Baumfalke Falco tinnunculus Turmfalke Hirundo rustica Rauchschwalbe Locustella naevia Feldschwirl Lullula arborea Heidelerche Luscinia megarhynchos Nachtigall Oriolus oriolus Pirol Passer montanus Feldsperling Perdix perdix Rebhuhn Pernis apivorus Wespenbussard sicher brütend sicher brütend rastend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher U- X U (X) S XX U X G X U XX (X) G- XX X G X X U G X XX U XX S (X) U- X U X S XX U X X G X X U U X XX U XX G XX U- X U X S U XX X X XX X X ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 8 brütend Saxicola rubicola Schwarzkehlchen Streptopelia turtur Turteltaube Strix aluco Waldkauz Tyto alba Schleiereule sicher brütend sicher brütend sicher brütend sicher brütend G X XX S XX G X (X) G X XX Amphibien Bufo calamita Kreuzkröte Bufo viridis Wechselkröte Art vorhanden Art vorhanden U (X) U (X) XX Hauptvorkommen, X Vorkommen, (X) potenzielles Vorkommen Vögel: B kommt als Brutvogel vor, D kommt als Durchzügler vor, W kommt als Wintergast vor, () potenzielles Vorkommen Fledermäuse: WS Wochenstube, ZQ Zwischenquartier, WQ Winterquartier, () potenzielles Vorkommen S = ungünstig/schlecht (rot), U = ungünstig/unzureichend (gelb), G = günstig (grün) 4.2 Artenschutzrechtliche Betroffenheit potenziell vorkommender Arten Unter Berücksichtigung der artspezifischen Habitatansprüche und der örtlichen Gegebenheiten werden nachfolgend die o.g. potenziell vorkommenden, planungsrelevanten Arten im Hinblick auf eine mögliche Betroffenheit durch vorhabenbedingte Wirkungen dargestellt und bewertet. Säugetiere Im Vorhabenbereich befinden sich keine Gehölzstrukturen und / oder Gebäude, die gegebenenfalls als Sommer- oder Winterquartier der Breitflügelfledermaus, Haselmaus, Zwergfledermaus und / oder Braunes Langohr genutzt werden könnten. Eine gelegentliche Nutzung des Vorhabenbereichs dieser Arten zur Nahrungssuche kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Es ist diesbezüglich jedoch mit keinen wesentlichen Beeinträchtigungen zu rechnen, da im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate zur Verfügung stehen. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 9 Vögel Im Vorhabenbereich befindet sich kein Baumbestand der als Bruthabitat, Horstbaum oder als Ruhesitz für Habicht, Graureiher, Waldohreule, Mäusebussard, Saatkrähe, Baumfalke, Turmfalke, Wespenbussard, Kuckuck und Pirol geeignet wäre. Zudem gibt es keine Höhlenbäume, die von Steinkauz, genutzt werden könnten. höhlenbrütenden Arten, wie den Auch für die gebäudebewohnenden Arten wie Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Schleiereule sind keine adäquaten Habitate im Vorhabenbereich vorhanden. Für die Offenlandarten wie Feldlerche, Rebhuhn, Wachtel, Wachtelkönig, Rohrweihe, Grauammer und Heidelerche scheint das Plangebiet, sowie dessen Umfeld aufgrund der Kleinteiligkeit und der vielen Störfaktoren wie Gewerbetrieb, Verkehr im Bereich des Wendehammers und der nordwestlich verlaufenden Bahntrasse als Lebensraum ungeeignet. Das Vorkommen von Feldschwirl, Feldsperling, Nachtigall, Wiesenpieper und Baumpieper kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, ist jedoch aufgrund der Störfaktoren wie Gewerbetrieb, Verkehr im Bereich des Wendehammers und der nordwestlich verlaufenden Bahntrasse unwahrscheinlich. Zudem wird für das Vorhaben nur eine verhältnismäßig kleine Fläche in Anspruch genommen, so dass im Falle eines Vorkommens im Umfeld ausreichend Ausweichhabitate zur Verfügung stehen. Es sind die im Kap. 5.0 beschriebenen Verminderungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Vermeidungs- und Eine gelegentliche Nutzung der vorgenannten Arten zur Nahrungssuche kann nicht ausgeschlossen werden. Es ist diesbezüglich jedoch mit keinen wesentlichen Beeinträchtigungen zu rechnen, da im Umfeld ausreichend Nahrungshabitate zur Verfügung stehen. Amphibien Das Vorkommen der Kreuzkröte und der Wechselkröte kann aufgrund ungeeigneter Habitatausstattung ausgeschlossen werden. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 5.0 10 VERMEIDUNGS / -VERMINDERUNGSMASSNAHMEN Folgende Maßnahmen sind zu beachten, um Gefährdungen bzw. Beeinträchtigungen der potenziell vorkommenden, planungsrelevanten Arten zu vermeiden oder zu mindern: - Notwendige Rodungs- / Rückschnittmaßnahmen erfolgen nur außerhalb der Vogelbrutzeit in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar. - In der Zeit von Anfang März bis Ende August wird die Durchführung der Baufeldräumung bzw. das Abschieben / -baggern von Oberboden ausgeschlossen, damit keine Gelege zerstört bzw. Jungvögel bodenbrütender Vogelarten getötet werden. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 6.0 11 FAZIT Unter Berücksichtigung der in Kap. 5.0 beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sind für die in Kap. 4.1 aufgelisteten Arten keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG zu erwarten. ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz Innenbereichssatzung Bedburg 1. Änderung Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) 12 LITERATURVERZEICHNIS BÜRO FÜR FREIRAUM- UND LANDSCHAFTSPLANUNG DIPL. -ING: GUIDO BEUSTER, ERKELENZ - Vorabzug des Landschaftspflegerischen Begleitplanes zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung Bedburg, Stand: März 2015 MINISTERIUM FÜR UMWELT UND NATURSCHUTZ; LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW Geschütze Arten in Nordrhein-Westfalen, Vorkommen, Erhaltungszustand, MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ENERGIE, BAUEN, WOHNEN UND VERKEHR UND MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW - Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben, Stand: 22.12.2010 ______________________________________________________________________________________________________________________________________ Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Dipl.-Ing. Guido Beuster Freier Landschaftsarchitekt Tel. 02431/ 943 44 78 guido-beuster@t-online.de In Granterath 11 Fax 02431/ 943 49 53 www.guido-beuster.de 41812 Erkelenz