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Öffentliche Niederschrift (Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
155 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
20.11.17, 13:06
Aktualisiert
20.11.17, 13:06
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Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 17. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 14.11.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzende: Hohn, Astrid Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Ackers, Elfriede 2. Berens von Rautenfeld, Dagmar, vertritt Böcking, Paul 3. Gerards, Elmar 4. Heinrichs, Dirk, vertritt Tesch, Michael 5. Karl, Andrea, vertritt Graf von Spee, Mariano 6. Kern, Karl-Heinz, vertritt Hohn, Astrid 7. Kesternich, Tobias 8. Kilian, Manfred 9. Körner, Karlheinz 10. Lüttgen, Wolfgang 11. Dr. Nolten, Ralf 12. Olschewski, Dieter 13. Schmidt, Stefan 14. Schroeteler, Rolf 15. Szymanski, Udo b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Gottstein 3. Herr Becker 4. Herr Schmitz Es fehlen: 1. Hohn, Astrid 2. Böcking, Paul 3. Graf von Spee, Mariano 4. Kesseler, Achim 5. Petran, Franz 6. Tesch, Michael Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kern fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Es wird ein neues Ausschussmitglied eingeführt (TOP 1). Somit verschieben sich die darauffolgenden Tagesordnungspunkte dementsprechend. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einführung eines neuen Ausschussmitgliedes 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen 4. Wahl eines neuen Schriftführers 5. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 89/2017 6. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau; Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung 7. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einführung eines neuen Ausschussmitgliedes Frau Andrea Karl wird als neue Ausschussvorsitzenden verpflichtet. 2. stellvertretende sachkundige Bürgerin von dem Einwohnerfragestunde Es ergehen keine Einwohnerfragen. 3. Mitteilungen Mündliche Mitteilung: Herr Gottstein trägt vor, dass die Novellierung der Landesbauordnung NRW durch das Moratorium der neuen Landesregierung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2018 aufgeschoben wurde. Dies betrifft die Verwaltung vor allem hinsichtlich der Abschaffung der Genehmigungsfreistellung und dem Erlassen einer Stellplatzsatzung. Mündliche Mitteilung: Herr Schmühl teilt mit, dass am 09.11.2017 das Kommunalgespräch bei der Bezirksregierung Köln zum Thema neuer Regionalplan und neuer Flächennutzungsplan stattgefunden hat. Der Ablauf dieses Termins kann als sehr zufriedenstellend bezeichnet werden. Alle Flächen, die derzeit im Regionalplan als Bauflächen dargestellt sind, behalten ihre Gültigkeit. Mit einer Rechtskraft des neuen Regionalplans ist allerdings erst in 5-6 Jahren zu rechnen. 4. Wahl eines neuen Schriftführers Herr Swen Schmitz wird einstimmig zum neuen Schriftführer gewählt. 5. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 89/2017 AM Kern erklärt sich für befangen und nimmt an den Beratungen zu diesen TOP nicht teil. AM Nolten fragt an, wie die Sicherstellung der Parkplatzstandorte gewährleistet wird und wie die Gemeinde hinsichtlich der Kostenübernahme vorgeht, wenn sie für private Bauherren Ausgleichsmaßnahmen durchführen muss. Herr Schmühl erläutert, dass der Bauherr nach BauO NRW einen Stellplatz pro Wohneinheit nachweisen muss. Die zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen werden auf einem gemeindlichen Grundstück über ein bestehendes Öko-Konto ausgeglichen. Für diesen Ausgleich zahlt der Antragsteller an die Gemeinde einen Betrag, dessen Höhe in einem städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller festgelegt wird. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1a und 1b aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gefolgt. 2. Die Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. -4Beratungsergebnis: 6. einstimmig Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau; Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung Herr Gottstein schildert den bisherigen Prozess der Aufstellung des Integrierten Handlungskonzeptes, bei dem viele Bürgerbeteiligungen und Gespräche mit anderen Behörden stattgefunden haben. Herr Schmühl erläutert die wesentlichen Aspekte der Maßnahmentabelle, in der alle angedachten Maßnahmen und deren Planungskosten für die nächsten Jahre aufgeführt sind. AM Nolten schlägt vor, die Gelegenheit zu nutzen, um die Fläche an der Burg Kreuzau und das Postgebäude einzubeziehen und dort ebenfalls förderfähige Maßnahmen durchzuführen. Herr Schmühl trägt vor, dass für dieses Gebiet bislang keine Kosten veranschlagt worden sind. Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Planungsbüro bis zum Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2017 überprüfen, ob eine weitere Maßnahme für dieses Gebiet noch mit untergebracht werden kann. Aufgrund der anstehenden Haushaltsberatungen sind sich die Ausschussmitglieder einig, einen Beschluss erst im Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2017 zu fassen. Grundsätzlich lässt sich ein positives Meinungsbild feststellen. Beschlussvorschlag: 1. Das „Integrierte Handlungskonzept (Masterplan) Zentralort Kreuzau“ als Leitfaden der künftigen Entwicklung des Zentralortes wird beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept besteht aus einer Analyse der städtebaulichen Situation, Entwicklungszielen sowie einem Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsfahrplan. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge auf Städtebauförderung gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht fristgerecht (bis 31.12.2017) bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. 3. Die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2018 bis 2023 für die Erbringung des gemeindlichen Eigenanteils zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept Zentralort Kreuzau wird beschlossen. Beratungsergebnis: 7. vertagt Anfragen Es ergehen keine Anfragen. Kreuzau, den 14.11.2017 Stellv. Vorsitzender: Schriftführer: Gez. Gez. - Kern - - Schmitz -