Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
155 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
20.11.17, 13:06
Aktualisiert
20.11.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 17. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 14.11.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzende: Hohn, Astrid
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Ackers, Elfriede
2. Berens von Rautenfeld, Dagmar, vertritt Böcking, Paul
3. Gerards, Elmar
4. Heinrichs, Dirk, vertritt Tesch, Michael
5. Karl, Andrea, vertritt Graf von Spee, Mariano
6. Kern, Karl-Heinz, vertritt Hohn, Astrid
7. Kesternich, Tobias
8. Kilian, Manfred
9. Körner, Karlheinz
10. Lüttgen, Wolfgang
11. Dr. Nolten, Ralf
12. Olschewski, Dieter
13. Schmidt, Stefan
14. Schroeteler, Rolf
15. Szymanski, Udo
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Gottstein
3. Herr Becker
4. Herr Schmitz
Es fehlen:
1. Hohn, Astrid
2. Böcking, Paul
3. Graf von Spee, Mariano
4. Kesseler, Achim
5. Petran, Franz
6. Tesch, Michael
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kern fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Es wird ein neues Ausschussmitglied eingeführt (TOP 1). Somit
verschieben sich die darauffolgenden Tagesordnungspunkte dementsprechend.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einführung eines neuen Ausschussmitgliedes
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Mitteilungen
4.
Wahl eines neuen Schriftführers
5.
Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 89/2017
6.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau;
Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen
Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht
Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung
7.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einführung eines neuen Ausschussmitgliedes
Frau Andrea Karl wird als neue
Ausschussvorsitzenden verpflichtet.
2.
stellvertretende
sachkundige
Bürgerin
von
dem
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Einwohnerfragen.
3.
Mitteilungen
Mündliche Mitteilung:
Herr Gottstein trägt vor, dass die Novellierung der Landesbauordnung NRW durch das Moratorium
der neuen Landesregierung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2018 aufgeschoben wurde. Dies
betrifft die Verwaltung vor allem hinsichtlich der Abschaffung der Genehmigungsfreistellung und
dem Erlassen einer Stellplatzsatzung.
Mündliche Mitteilung:
Herr Schmühl teilt mit, dass am 09.11.2017 das Kommunalgespräch bei der Bezirksregierung Köln
zum Thema neuer Regionalplan und neuer Flächennutzungsplan stattgefunden hat. Der Ablauf
dieses Termins kann als sehr zufriedenstellend bezeichnet werden. Alle Flächen, die derzeit im
Regionalplan als Bauflächen dargestellt sind, behalten ihre Gültigkeit. Mit einer Rechtskraft des
neuen Regionalplans ist allerdings erst in 5-6 Jahren zu rechnen.
4.
Wahl eines neuen Schriftführers
Herr Swen Schmitz wird einstimmig zum neuen Schriftführer gewählt.
5.
Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 89/2017
AM Kern erklärt sich für befangen und nimmt an den Beratungen zu diesen TOP nicht teil.
AM Nolten fragt an, wie die Sicherstellung der Parkplatzstandorte gewährleistet wird und wie die
Gemeinde hinsichtlich der Kostenübernahme vorgeht, wenn sie für private Bauherren
Ausgleichsmaßnahmen durchführen muss.
Herr Schmühl erläutert, dass der Bauherr nach BauO NRW einen Stellplatz pro Wohneinheit
nachweisen muss. Die zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen werden auf einem gemeindlichen
Grundstück über ein bestehendes Öko-Konto ausgeglichen. Für diesen Ausgleich zahlt der
Antragsteller an die Gemeinde einen Betrag, dessen Höhe in einem städtebaulichen Vertrag mit
dem Antragsteller festgelegt wird.
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1a und 1b aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wird gefolgt.
2. Die Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
-4Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau;
Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen
Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht
Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung
Herr Gottstein schildert den bisherigen Prozess der Aufstellung des Integrierten
Handlungskonzeptes, bei dem viele Bürgerbeteiligungen und Gespräche mit anderen Behörden
stattgefunden haben.
Herr Schmühl erläutert die wesentlichen Aspekte der Maßnahmentabelle, in der alle angedachten
Maßnahmen und deren Planungskosten für die nächsten Jahre aufgeführt sind.
AM Nolten schlägt vor, die Gelegenheit zu nutzen, um die Fläche an der Burg Kreuzau und das
Postgebäude einzubeziehen und dort ebenfalls förderfähige Maßnahmen durchzuführen.
Herr Schmühl trägt vor, dass für dieses Gebiet bislang keine Kosten veranschlagt worden sind.
Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Planungsbüro bis zum Haupt- und Finanzausschuss am
28.11.2017 überprüfen, ob eine weitere Maßnahme für dieses Gebiet noch mit untergebracht
werden kann.
Aufgrund der anstehenden Haushaltsberatungen sind sich die Ausschussmitglieder einig, einen
Beschluss erst im Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2017 zu fassen.
Grundsätzlich lässt sich ein positives Meinungsbild feststellen.
Beschlussvorschlag:
1. Das „Integrierte Handlungskonzept (Masterplan) Zentralort Kreuzau“ als Leitfaden der künftigen
Entwicklung des Zentralortes wird beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept besteht aus
einer Analyse der städtebaulichen Situation, Entwicklungszielen sowie einem
Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsfahrplan.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge auf Städtebauförderung gemäß der Kosten- und
Finanzierungsübersicht fristgerecht (bis 31.12.2017) bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.
3. Die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2018 bis 2023 für die
Erbringung des gemeindlichen Eigenanteils zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Integrierten Handlungskonzept Zentralort Kreuzau wird beschlossen.
Beratungsergebnis:
7.
vertagt
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
Kreuzau, den 14.11.2017
Stellv. Vorsitzender:
Schriftführer:
Gez.
Gez.
- Kern -
- Schmitz -