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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
294 kB
Erstellt
18.12.17, 18:16
Aktualisiert
18.12.17, 18:16

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.12.2017 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Balen, Yvonne 4. Berens von Rautenfeld, Dagmar 5. Böcking, Paul 6. Braks, Egbert 7. Breuer, Adolf 8. Büngeler, Johannes 9. Döring, Bettina 10. Eßer, Rainer 11. Fernando, Sebastian 12. Gilles, Josef 13. Gunkel, Dirk 14. Heidbüchel, Rolf 15. Heinrichs, Dirk 16. Hohn, Astrid 17. Hüttl, Detlef 18. Iven, Axel 19. Kammer, Jürgen 20. Kaptain, Johannes 21. Kern, Karl-Heinz 22. Kesseler, Marion 23. Kilian, Manfred 24. Lennartz, Ulrich 25. Lüttgen, Wolfgang 26. Macherey, Peter 27. Dr. Nolten, Ralf 28. Schmidt, Stefan 29. Schmitz, Hermann-Josef 30. Schroeteler, Rolf 31. Stoffels, Björn 32. Stoffels, Manfred 33. Tesch, Michael 34. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen 4. Herr Stirnberg Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal -2Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:15 Uhr BM Eßer teilt mit, dass Ratsmitglied Prof. Dr. Meurer am 03.12.2017 plötzlich und unerwartet verstorben ist und bittet die Ratsmitglieder dem Verstorbenen in einer Schweigeminute zu gedenken. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau 2.2 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Leversbach 2.3 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Winden 2.4 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 96/2017 5. Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen und Erteilung der Entlastung des Verbandsvorstehers (Liquidators) Vorlage: 98/2017 6. Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen Vorlage: 7/2016 1. Ergänzung 7. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau; Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung 8. Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort Kreuzau“ Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung -39. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 89/2017 10. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung 11. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung 12. Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2018 Vorlage: 80/2017 13. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 Vorlage: 75/2017 1. Ergänzung 14. Anfragen -4- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Es werden keine Fragen gestellt. 2. Mitteilungen RM Dr. Nolten übergibt einen Antrag der CDU-Fraktion (Erstellung eines Personalkonzeptes im Kita-Bereich) vom 13.12.2017. BM Eßer teilt mit, dass dieser der Niederschrift als Anlage beigefügt werde. Er halte eine Beratung im Fachausschuss für erforderlich. Hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden. 2.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der Gemeinde Kreuzau Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Vorberatung im Fachausschuss ist erforderlich. 2.2 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Leversbach Die Niederschrift wird zur Kenntnis genommen. 2.3 Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Winden Die Niederschrift wird zur Kenntnis genommen. 2.4 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen. 4. Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016 und Erteilung der Entlastung Vorlage: 96/2017 BM Eßer gibt die Sitzungsleitung an den 1. Stellv. Bürgermeister, Herrn Hermann-Josef Schmitz, ab und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit. Beschluss: a) b) c) Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2017 gem. § 96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zur Kenntnis. Der Jahresabschluss 2016 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von 3.528.722,53 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage. Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: einstimmig -55. Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen und Erteilung der Entlastung des Verbandsvorstehers (Liquidators) Vorlage: 98/2017 BM Eßer gibt die Sitzungsleitung an den 1. Stellv. Bürgermeister, Herrn Hermann-Josef Schmitz, ab und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit. Beschluss: a) Der Rat nimmt die vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2017 gem. § 96 GO NRW übernommenen Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen zur Kenntnis. b) Die Jahresabschlüsse 2014, 31.07.2015 (Rumpfwirtschaftsjahr) und 31.12.2015 (Rumpfwirtschaftsjahr) sowie die Liquidation des ehemaligen Schulverbandes KreuzauNideggen werden festgestellt. c) Dem ehemaligen Verbandsvorsteher bzw. Liquidator wird gem. § 96 GO NRW Entlastung erteilt. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen Vorlage: 7/2016 1. Ergänzung Beschluss: Die Sachdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau; Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung Beschluss: 1. Das „Integrierte Handlungskonzept (Masterplan) Zentralort Kreuzau“ als Leitfaden der künftigen Entwicklung des Zentralortes wird beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept besteht aus einer Analyse der städtebaulichen Situation, Entwicklungszielen sowie einem Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsfahrplan. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge auf Städtebauförderung gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht fristgerecht (bis 31.12.2017) bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. 3. Die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2018 bis 2023 für die Erbringung des gemeindlichen Eigenanteils zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept Zentralort Kreuzau wird beschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig -68. Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort Kreuzau“ Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung BM Eßer erläutert, dass die zeichnerische Darstellung geringfügig angepasst wurde. Die beiden Grünflächen vor der Bahnlinie im Einmündungsbereich Bahnhofstraße und Hauptstraße wurden einbezogen, da auch in diesen Bereichen die vorgesehene Gestaltung/Betonung der Ortseingänge erfolgen könne. Beschluss: 1. Gemäß § 142 (3) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes Zentralort Kreuzau beschlossen. 2. Gemäß § 142 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Durchführungszeitraum der Sanierung auf acht Jahre begrenzt. Die Gesamtmaßnahme ist spätestens bis zum 31.12.2025 abzuschließen. 3. Gemäß § 142 (4) BauGB wird in der Sanierungssatzung die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften §§ 152-156a BauGB (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung, Mitfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen über Ausgleichzahlungen (Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhung)) ausgeschlossen. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 89/2017 RM Kern erklärt sich gemäß § 31 GO NRW für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Er verlässt den Sitzungssaal. Beschluss: 1. Den in der Anlage 1a und 1b aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gefolgt. 2. Die Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 10. einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung Beschluss: -71. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 11. einstimmig, 2 Enthaltungen 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung Beschluss: 1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlicht bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 12. einstimmig, 2 Enthaltungen Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2018 Vorlage: 80/2017 BM Eßer führt aus, dass hierzu ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP vom 28.11.2017 vorliege. Dieser beinhalte die geringfügige Anhebung der Grundsteuer A + B sowie der Gewerbesteuer für die Haushaltsjahre 2018 – 2021. Alle drei Fraktionen seien sich bewusst, dass unabhängig und zusätzlich zu den Erhöhungen konkrete Einsparvorschläge umgesetzt werden müssen. Klare Zielsetzung müsse nicht nur der Haushaltsausgleich 2021 sein, sondern eine wesentliche Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinde. RM Heidbüchel erläutert, dass ausgelöst durch die Haushaltsrede des Bürgermeisters, erstmalig ein nicht genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu müssen und die Bitte, sich mit Steuererhöhungen intensiv zu befassen, der vorgenannte Antrag formuliert wurde. Er sehe dies auch als gutes Zeichen gegenüber der Kommunalaufsicht des Kreises Düren, dass sich der Rat seiner Verantwortung stelle. Dr. Nolten erklärt, dass sich die CDU-Fraktion ausführlich mit dem Antrag beschäftigt habe. Für seine Fraktion hätten konkrete Einsparungen Vorrang vor Steuererhöhungen, gleichwohl sehe auch die CDU-Fraktion die Notwendigkeit moderate Anpassungen entsprechend den bisherigen Absichtserklärungen aus den Jahren 2011/12. Aus seiner Sicht wären Steuererhöhungen in der beantragten Höhe für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 nicht erforderlich. Er bittet, über jedes Haushaltsjahr gem. des vorliegenden Fraktionsantrages getrennt abzustimmen. Der Vorschlag für das Jahr 2021 könne seine Fraktion als Absichtserklärung mittragen. RM Kern führt aus, dass im IFG die Maxime verabredet worden ist, in der heutigen Ratssitzung den Haushalt zu verabschieden und im nächsten Jahr über weitere Sparmöglichkeiten zu reden. BM Eßer erklärt, dass verwaltungsseitig bewusst kein Beschlussvorschlag vorgelegt worden ist. Es bleibt festzustellen, dass die Kassenkredite jährlich steigen und das Eigenkapital geringer werde. Aus seiner Sicht sei bei der festzustellenden strukturellen Unterfinanzierung von rd. 3,5 Mio. €/p.a. eine deutliche Erhöhung der Steuersätze erforderlich. Insoweit sind ihm die Vorschläge im Grunde nicht weitreichend genug. Mehr Mut wäre an dieser Stelle erforderlich, auch vor dem Hintergrund, dass die Steuersätze der Gemeinde Kreuzau kreisweit am unteren Level angesiedelt sind. BM Eßer stellt fest, dass zwei Anträge vorliegen und zwar a. der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD/Grüne/FDP vom 28.11.2017 und -8b. der Antrag von RM Dr. Nolten auf Einzelabstimmung für die Haushaltsjahre 2018-2021 RM Iven führt aus, dass der Fraktionsantrag von SPD/Grüne/FDP der weitergehende ist. Von daher müsse über den vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt werden. Dieser Aussage wird seitens der Verwaltung zugestimmt. Im Hinblick auf das strukturelle Defizit von 3,5 Mio. € wird durch RM Dr. Nolten erläutert, dass die Neufassung des GFG zu einer deutliche Entlastung für die Kommunen ab 2019 in NRW führen wird. Es müsse aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die ab 2021 erwirtschafteten Überschüsse zur Schuldentilgung verwandt werden sollten. Beschluss: Die Neufassung der Hebesatz-Satzung wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 13. 18 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 Vorlage: 75/2017 1. Ergänzung BM Eßer verweist auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom heutigen Tage zum Haushalt. Unter Berücksichtigung der dort getroffenen Beschlüsse errechnet sich ein neuer Fehlbedarf in Höhe von 3.608.973 €. Er bittet die Fraktionsvorsitzenden, ihre Haushaltsreden zu halten. Die Fraktionsvorsitzenden Herr Dr. Nolten (CDU), Herr Heidbüchel (SPD), Frau Hohn (Bündnis90/Die Grünen) und Herr Braks (FDP) halten ihre Haushaltsreden, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind. BM Eßer fragt an, ob über die vorliegenden Anträge der Fraktionen zusammen abgestimmt werden könne, auf die im Hauptausschuss gefassten Beschlüsse werde insoweit verwiesen. Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden. Beschluss: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 14. mit 33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme Anfragen RM Winter fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass sich der Ruruferradweg zwischen Obermaubach und Untermaubach in einem nicht verkehrssicheren Zustand befindet. BM Eßer sagt eine Überprüfung zu. Kreuzau, den 13.12.2017 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Drewes-Janssen -