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Kommune
Kreuzau
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18.12.17, 18:16
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 13.12.2017
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Balen, Yvonne
4. Berens von Rautenfeld, Dagmar
5. Böcking, Paul
6. Braks, Egbert
7. Breuer, Adolf
8. Büngeler, Johannes
9. Döring, Bettina
10. Eßer, Rainer
11. Fernando, Sebastian
12. Gilles, Josef
13. Gunkel, Dirk
14. Heidbüchel, Rolf
15. Heinrichs, Dirk
16. Hohn, Astrid
17. Hüttl, Detlef
18. Iven, Axel
19. Kammer, Jürgen
20. Kaptain, Johannes
21. Kern, Karl-Heinz
22. Kesseler, Marion
23. Kilian, Manfred
24. Lennartz, Ulrich
25. Lüttgen, Wolfgang
26. Macherey, Peter
27. Dr. Nolten, Ralf
28. Schmidt, Stefan
29. Schmitz, Hermann-Josef
30. Schroeteler, Rolf
31. Stoffels, Björn
32. Stoffels, Manfred
33. Tesch, Michael
34. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
4. Herr Stirnberg
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
-2Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:15 Uhr
BM Eßer teilt mit, dass Ratsmitglied Prof. Dr. Meurer am 03.12.2017 plötzlich und unerwartet
verstorben ist und bittet die Ratsmitglieder dem Verstorbenen in einer Schweigeminute zu
gedenken.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in der
Gemeinde Kreuzau
2.2
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Leversbach
2.3
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Winden
2.4
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2016
und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 96/2017
5.
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie
der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen und Erteilung der
Entlastung des Verbandsvorstehers (Liquidators)
Vorlage: 98/2017
6.
Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen
Vorlage: 7/2016 1. Ergänzung
7.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau;
Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen
Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht
Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung
8.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort
Kreuzau“
Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung
-39.
Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 89/2017
10.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung
11.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung
12.
Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2018
Vorlage: 80/2017
13.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2018
Vorlage: 75/2017 1. Ergänzung
14.
Anfragen
-4-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen gestellt.
2.
Mitteilungen
RM Dr. Nolten übergibt einen Antrag der CDU-Fraktion (Erstellung eines Personalkonzeptes im
Kita-Bereich) vom 13.12.2017. BM Eßer teilt mit, dass dieser der Niederschrift als Anlage beigefügt
werde. Er halte eine Beratung im Fachausschuss für erforderlich. Hiermit sind die Ratsmitglieder
einverstanden.
2.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft oder
Wohnungsbaugenossenschaft oder zur Stärkung des sozialen Wohnungsbaues in
der Gemeinde Kreuzau
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Vorberatung im Fachausschuss ist erforderlich.
2.2
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Leversbach
Die Niederschrift wird zur Kenntnis genommen.
2.3
Niederschrift der Einwohnerkonferenz im Ortsteil Winden
Die Niederschrift wird zur Kenntnis genommen.
2.4
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
Die Sachstandsinformationen werden zur Kenntnis genommen.
4.
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr
2016 und Erteilung der Entlastung
Vorlage: 96/2017
BM Eßer gibt die Sitzungsleitung an den 1. Stellv. Bürgermeister, Herrn Hermann-Josef Schmitz,
ab und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit.
Beschluss:
a)
b)
c)
Der Rat nimmt den vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2017 gem. §
96 GO NRW übernommenen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 zur
Kenntnis.
Der Jahresabschluss 2016 wird festgestellt. Die Deckung des Jahresfehlbetrags von
3.528.722,53 € erfolgt aus der Allgemeinen Rücklage.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 GO NRW Entlastung erteilt.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-55.
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015
sowie der Liquidation des ehemaligen Schulverbandes Kreuzau-Nideggen und
Erteilung der Entlastung des Verbandsvorstehers (Liquidators)
Vorlage: 98/2017
BM Eßer gibt die Sitzungsleitung an den 1. Stellv. Bürgermeister, Herrn Hermann-Josef Schmitz,
ab und wirkt bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mit.
Beschluss:
a)
Der Rat nimmt die vom beauftragten Wirtschaftsprüfer erstellten und vom
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2017 gem. §
96 GO NRW übernommenen Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum
31.12.2014, 31.07.2015 und 31.12.2015 sowie der Liquidation des ehemaligen
Schulverbandes Kreuzau-Nideggen zur Kenntnis.
b)
Die Jahresabschlüsse 2014, 31.07.2015 (Rumpfwirtschaftsjahr) und 31.12.2015
(Rumpfwirtschaftsjahr) sowie die Liquidation des ehemaligen Schulverbandes KreuzauNideggen werden festgestellt.
c)
Dem ehemaligen Verbandsvorsteher bzw. Liquidator wird gem. § 96 GO NRW Entlastung
erteilt.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen
Vorlage: 7/2016 1. Ergänzung
Beschluss:
Die Sachdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau;
Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen
Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht
Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung
Beschluss:
1. Das „Integrierte Handlungskonzept (Masterplan) Zentralort Kreuzau“ als Leitfaden der künftigen
Entwicklung des Zentralortes wird beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept besteht aus
einer Analyse der städtebaulichen Situation, Entwicklungszielen sowie einem
Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsfahrplan.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge auf Städtebauförderung gemäß der Kosten- und
Finanzierungsübersicht fristgerecht (bis 31.12.2017) bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.
3. Die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2018 bis 2023 für die
Erbringung des gemeindlichen Eigenanteils zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Integrierten Handlungskonzept Zentralort Kreuzau wird beschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-68.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort
Kreuzau“
Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass die zeichnerische Darstellung geringfügig angepasst wurde. Die beiden
Grünflächen vor der Bahnlinie im Einmündungsbereich Bahnhofstraße und Hauptstraße wurden
einbezogen, da auch in diesen Bereichen die vorgesehene Gestaltung/Betonung der Ortseingänge
erfolgen könne.
Beschluss:
1. Gemäß § 142 (3) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung
einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes zur förmlichen Festsetzung des
Sanierungsgebietes Zentralort Kreuzau beschlossen.
2. Gemäß § 142 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Durchführungszeitraum der Sanierung auf
acht Jahre begrenzt. Die Gesamtmaßnahme ist spätestens bis zum 31.12.2025
abzuschließen.
3. Gemäß § 142 (4) BauGB wird in der Sanierungssatzung die Anwendung der besonderen
sanierungsrechtlichen
Vorschriften
§§
152-156a
BauGB
(sanierungsbedingte
Bodenwertsteigerung,
Mitfinanzierung
der
Sanierungsmaßnahmen
über
Ausgleichzahlungen (Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhung)) ausgeschlossen.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 89/2017
RM Kern erklärt sich gemäß § 31 GO NRW für befangen und nimmt an der Beratung und
Beschlussfassung nicht teil. Er verlässt den Sitzungssaal.
Beschluss:
1. Den in der Anlage 1a und 1b aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wird gefolgt.
2. Die Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB)
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2)
BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung
Beschluss:
-71. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den
Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig, 2 Enthaltungen
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB)
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2)
BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung
Beschluss:
1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den
Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlicht bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
12.
einstimmig, 2 Enthaltungen
Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2018
Vorlage: 80/2017
BM Eßer führt aus, dass hierzu ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis90/Die
Grünen und FDP vom 28.11.2017 vorliege. Dieser beinhalte die geringfügige Anhebung der
Grundsteuer A + B sowie der Gewerbesteuer für die Haushaltsjahre 2018 – 2021.
Alle drei Fraktionen seien sich bewusst, dass unabhängig und zusätzlich zu den Erhöhungen
konkrete Einsparvorschläge umgesetzt werden müssen. Klare Zielsetzung müsse nicht nur der
Haushaltsausgleich 2021 sein, sondern eine wesentliche Verbesserung der Finanzsituation der
Gemeinde.
RM Heidbüchel erläutert, dass ausgelöst durch die Haushaltsrede des Bürgermeisters, erstmalig
ein nicht genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu müssen und die Bitte,
sich mit Steuererhöhungen intensiv zu befassen, der vorgenannte Antrag formuliert wurde.
Er sehe dies auch als gutes Zeichen gegenüber der Kommunalaufsicht des Kreises Düren, dass
sich der Rat seiner Verantwortung stelle.
Dr. Nolten erklärt, dass sich die CDU-Fraktion ausführlich mit dem Antrag beschäftigt habe. Für
seine Fraktion hätten konkrete Einsparungen Vorrang vor Steuererhöhungen, gleichwohl sehe
auch die CDU-Fraktion die Notwendigkeit moderate Anpassungen entsprechend den bisherigen
Absichtserklärungen aus den Jahren 2011/12. Aus seiner Sicht wären Steuererhöhungen in der
beantragten Höhe für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 nicht erforderlich. Er bittet, über jedes
Haushaltsjahr gem. des vorliegenden Fraktionsantrages getrennt abzustimmen. Der Vorschlag für
das Jahr 2021 könne seine Fraktion als Absichtserklärung mittragen.
RM Kern führt aus, dass im IFG die Maxime verabredet worden ist, in der heutigen Ratssitzung
den Haushalt zu verabschieden und im nächsten Jahr über weitere Sparmöglichkeiten zu reden.
BM Eßer erklärt, dass verwaltungsseitig bewusst kein Beschlussvorschlag vorgelegt worden ist. Es
bleibt festzustellen, dass die Kassenkredite jährlich steigen und das Eigenkapital geringer werde.
Aus seiner Sicht sei bei der festzustellenden strukturellen Unterfinanzierung von rd. 3,5 Mio. €/p.a.
eine deutliche Erhöhung der Steuersätze erforderlich. Insoweit sind ihm die Vorschläge im Grunde
nicht weitreichend genug. Mehr Mut wäre an dieser Stelle erforderlich, auch vor dem Hintergrund,
dass die Steuersätze der Gemeinde Kreuzau kreisweit am unteren Level angesiedelt sind.
BM Eßer stellt fest, dass zwei Anträge vorliegen und zwar
a. der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD/Grüne/FDP vom 28.11.2017 und
-8b. der Antrag von RM Dr. Nolten auf Einzelabstimmung für die Haushaltsjahre 2018-2021
RM Iven führt aus, dass der Fraktionsantrag von SPD/Grüne/FDP der weitergehende ist. Von
daher müsse über den vorliegenden Beschlussvorschlag abgestimmt werden. Dieser Aussage
wird seitens der Verwaltung zugestimmt.
Im Hinblick auf das strukturelle Defizit von 3,5 Mio. € wird durch RM Dr. Nolten erläutert, dass die
Neufassung des GFG zu einer deutliche Entlastung für die Kommunen ab 2019 in NRW führen
wird. Es müsse aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die ab 2021 erwirtschafteten
Überschüsse zur Schuldentilgung verwandt werden sollten.
Beschluss:
Die Neufassung der Hebesatz-Satzung wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
13.
18 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2018
Vorlage: 75/2017 1. Ergänzung
BM Eßer verweist auf die einstimmige Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom heutigen
Tage zum Haushalt. Unter Berücksichtigung der dort getroffenen Beschlüsse errechnet sich ein
neuer Fehlbedarf in Höhe von 3.608.973 €. Er bittet die Fraktionsvorsitzenden, ihre
Haushaltsreden zu halten. Die Fraktionsvorsitzenden Herr Dr. Nolten (CDU), Herr Heidbüchel
(SPD), Frau Hohn (Bündnis90/Die Grünen) und Herr Braks (FDP) halten ihre Haushaltsreden, die
der Niederschrift als Anlage beigefügt sind.
BM Eßer fragt an, ob über die vorliegenden Anträge der Fraktionen zusammen abgestimmt
werden könne, auf die im Hauptausschuss gefassten Beschlüsse werde insoweit verwiesen.
Hiermit sind die anwesenden Ratsmitglieder einverstanden.
Beschluss:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018
Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
14.
mit
33 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Anfragen
RM Winter fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass sich der Ruruferradweg zwischen
Obermaubach und Untermaubach in einem nicht verkehrssicheren Zustand befindet.
BM Eßer sagt eine Überprüfung zu.
Kreuzau, den 13.12.2017
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Drewes-Janssen -