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Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,5 kB
Erstellt
18.12.17, 18:16
Aktualisiert
18.12.17, 18:16
Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
Hier:	1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
	2. Satzungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.12.2017 TOP Betreff 11. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung Beschluss: 1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlicht bekannt zu machen. Beratungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen