Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
174 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
20.11.17, 13:06
Aktualisiert
20.11.17, 13:06
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Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 19. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 14.11.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Kaptain, Johannes
2. Badur, Krister , vertritt Hohn, Astrid
3. Berens von Rautenfeld, Dagmar , vertritt Böcking, Paul
4. Braks, Egbert
5. Breuer, Manfred
6. Eßer, Rainer
7. Gilles, Josef , vertritt Büngeler, Johannes
8. Heidbüchel, Rolf
9. Hüttl, Detlef
10. Jansen, Wilfried
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Macherey, Peter
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schroeteler, Rolf
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Gottstein
3. Herr Becker
4. Herr Schmitz
Es fehlen:
Böcking, Paul
Büngeler, Johannes
Hohn, Astrid
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim
2.2
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes
3.
Wahl eines neuen stellvertretenden Schriftführers
4.
Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 89/2017
5.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau;
Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen
Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht
Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung
6.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort
Kreuzau“
Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung
7.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung
8.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung
9.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Es ergehen keine Einwohnerfragen.
2.
Mitteilungen
Mündliche Mitteilung:
Herr Gottstein trägt vor, dass die Novellierung der Landesbauordnung NRW durch das Moratorium
der neuen Landesregierung um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2018 aufgeschoben wurde. Dies
betrifft die Verwaltung vor allem hinsichtlich der Abschaffung der Genehmigungsfreistellung und
dem Erlassen einer Stellplatzsatzung.
Mündliche Mitteilung:
Herr Schmühl teilt mit, dass am 09.11.2017 das Kommunalgespräch bei der Bezirksregierung Köln
zum Thema neuer Regionalplan und neuer Flächennutzungsplan stattgefunden hat. Der Ablauf
dieses Termins kann als sehr zufriedenstellend bezeichnet werden. Alle Flächen, die derzeit im
Regionalplan als Bauflächen dargestellt sind, behalten ihre Gültigkeit. Mit einer Rechtskraft des
neuen Regionalplans ist allerdings erst in 5-6 Jahren zu rechnen.
2.1
Sanierung der gemeindlichen Unterkunft für Asylbewerber im Ortsteil Stockheim
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
2.2
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.
Wahl eines neuen stellvertretenden Schriftführers
Herr Swen Schmitz wird einstimmig zum neuen stellvertretenden Schriftführer gewählt.
4.
Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 89/2017
AM Kern erklärt sich für befangen und nimmt an den Beratungen zu diesen TOP nicht teil.
AM Nolten fragt an, wie die Sicherstellung der Parkplatzstandorte gewährleistet wird und wie die
Gemeinde hinsichtlich der Kostenübernahme vorgeht, wenn sie für private Bauherren
Ausgleichsmaßnahmen durchführen muss.
Herr Schmühl erläutert, dass der Bauherr nach BauO NRW einen Stellplatz pro Wohneinheit
nachweisen muss. Die zu erbringenden Ausgleichsmaßnahmen werden auf einem gemeindlichen
Grundstück über ein bestehendes Öko-Konto ausgeglichen. Für diesen Ausgleich zahlt der
-4Antragsteller an die Gemeinde einen Betrag, dessen Höhe in einem städtebaulichen Vertrag mit
dem Antragsteller festgelegt wird.
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1a und 1b aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wird gefolgt.
2. Die Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau;
Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen
Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht
Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung
Herr Gottstein schildert den bisherigen Prozess der Aufstellung des Integrierten
Handlungskonzeptes, bei dem viele Bürgerbeteiligungen und Gespräche mit anderen Behörden
stattgefunden haben.
Herr Schmühl erläutert die wesentlichen Aspekte der Maßnahmentabelle, in der alle angedachten
Maßnahmen und deren Planungskosten für die nächsten Jahre aufgeführt sind.
AM Badur fragt an, ob Investitionen in anderen Ortsteilen weiterhin möglich sind, obwohl die
Investitionspauschale in den nächsten Jahren dafür verwendet wird, den Eigenanteil der
Gemeinde an den geplanten Maßnahmen zu decken.
Herr Schmühl teilt mit, dass alle bisher im Investitionsprogramm vorgesehenen Maßnahmen in
anderen Ortsteilen weiterhin erhalten bleiben, da Rücklagen in der Investitionspauschale gebildet
wurden.
AM Nolten schlägt vor, die Gelegenheit zu nutzen, um die Fläche an der Burg Kreuzau und das
Postgebäude einzubeziehen und dort ebenfalls förderfähige Maßnahmen durchzuführen.
Herr Schmühl trägt vor, dass für dieses Gebiet bislang keine Kosten veranschlagt worden sind.
Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem Planungsbüro bis zum Haupt- und Finanzausschuss am
28.11.2017 überprüfen, ob eine weitere Maßnahme für dieses Gebiet noch mit untergebracht
werden kann.
Aufgrund der anstehenden Haushaltsberatungen sind sich die Ausschussmitglieder einig, einen
Beschluss erst im Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2017 zu fassen.
Grundsätzlich lässt sich ein positives Meinungsbild feststellen.
Beschlussvorschlag:
1. Das „Integrierte Handlungskonzept (Masterplan) Zentralort Kreuzau“ als Leitfaden der künftigen
Entwicklung des Zentralortes wird beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept besteht aus
einer Analyse der städtebaulichen Situation, Entwicklungszielen sowie einem
Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsfahrplan.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge auf Städtebauförderung gemäß der Kosten- und
Finanzierungsübersicht fristgerecht (bis 31.12.2017) bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.
3. Die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2018 bis 2023 für die
Erbringung des gemeindlichen Eigenanteils zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem
-5Integrierten Handlungskonzept Zentralort Kreuzau wird beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
vertagt
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort
Kreuzau“
Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 142 (3) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung
einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes zur förmlichen Festsetzung des
Sanierungsgebietes Zentralort Kreuzau beschlossen.
2. Gemäß § 142 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Durchführungszeitraum der Sanierung auf
acht Jahre begrenzt. Die Gesamtmaßnahme ist spätestens bis zum 31.12.2025
abzuschließen.
3. Gemäß § 142 (4) BauGB wird in der Sanierungssatzung die Anwendung der besonderen
sanierungsrechtlichen
Vorschriften
§§
152-156a
BauGB
(sanierungsbedingte
Bodenwertsteigerung,
Mitfinanzierung
der
Sanierungsmaßnahmen
über
Ausgleichzahlungen (Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhung)) ausgeschlossen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB)
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2)
BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus
den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung
beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlicht bekannt
zu machen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-68.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB)
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2)
BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung
AM Eßer teilt mit, dass die Stellungnahme der Verwaltung unter Punkt 4.1.a geändert werden
muss. Es war vereinbart worden, dass Diskotheken in diesem Bereich nicht ausgeschlossen
werden.
Die Verwaltung sagt eine Korrektur der Stellungnahme zu.
Beschlussvorschlag:
3. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus
den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt.
4. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung
beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlicht bekannt
zu machen.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Anfragen
Es ergehen keine Anfragen.
Kreuzau, den 14.11.2017
Vorsitzender:
- Kaptain -
Schriftführer:
- Becker -