Daten
Kommune
Bedburg
Größe
110 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:01
Aktualisiert
02.06.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vereinbarung
zwischen
der Stadt Bedburg
Friedrich-Wilhelm-Straße 43
50181 Bedburg
-nachfolgend „Stadt“ genanntund
dem Verein „xyz“
-nachfolgend „Verein“ / „Interessengemeinschaft“ genannt
über die Patenschaft der
Spielplatzfläche „abc“ in Bedburg-____
Präambel
Mit Verabschiedung des Spielplatzkonzeptes für die Stadt Bedburg im Jugendhilfeausschuss am 11.03.2014 wurde beschlossen, dass für Spielflächen, die im zukünftigen
Spielplatzkonzept keine Berücksichtigung mehr finden sollen, Patenschaften übernommen
werden können. Die grundsätzlichen Kriterien zur Übernahme einer Patenschaft wurden
im ersten Jugendhilfeausschuss der neuen Wahlperiode am 23.09.2014 einstimmig festgelegt. Daher wird zwischen den oben aufgeführten Vertragspartnern folgendes vereinbart:
1. Die Patenschaft für den bestehenden Spielplatz „abc“ in Bedburg-____ wird vom Verein übernommen. Als verantwortliche Ansprechpartner für die Stadt werden folgende
zwei Personen genannt:
Name Vorname, Adresse
Name Vorname, Adresse
Sollte die Verantwortlichkeit innerhalb des Vereins wechseln, wird dies der Stadt umgehend mitgeteilt. Neben den hier genannten Ansprechpartnern, werden alle weiteren,
auf dem Spielplatz tätigen, Personen des Vereins auf einer separaten Liste genannt.
Die Ausübung der Patenschaft ist ein Ehrenamt und geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr. Es besteht allerdings eine Unfallversicherung für die genannten Personen
bei der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.
2.
Die Fläche des Spielplatzes steht
☐ im Eigentum der Stadt Bedburg
☐ wird von der Stadt gepachtet der Fläche und wird (kostenfrei) zur Verfügung gestellt.
Im Falle einer Pacht, erlischt auch diese Vereinbarung, wenn der Pachtvertrag vom
Eigentümer gekündigt wird.
Die Vereinbarung beginnt mit dem 01.__.2015
Patenschaft über die Spielplatzfläche
abc vom __.__.____
Der Verein meldet bis spätestens zum 30.06. eines Jahres schriftlich, ob die Patenschaft über den Jahreswechsel hinaus weiter Bestand hat. Geschieht dies nicht,
geht die Stadt davon aus, dass an einer weiteren Patenschaft kein Interesse besteht und die Fläche aufgegeben werden kann.
3.
Der Verein leistet - unabhängig von der Jahreszeit – die Pflege; hierzu zählen die
Pflege des Platzes, die Sandkastenreinigung, die Rasenpflege sowie die Wegesicherung. Die Entsorgung des anfallenden Mülls bzw. des Grünschnitts, sowie ein
vollständiger Sandaustausch kann nach vorheriger Absprache durch den Fachdienst 6 gewährleistet werden.
4.
Die wöchentliche Inspektion sowie die vierteljährliche `3-Monatsinspektion´ werden
- nach Einweisung durch die Mitarbeiter der Stadt Bedburg - vom Verein durchgeführt. Der Verein erledigt kleinere Reparaturen soweit möglich. Ansonsten wird der
Fachdienst 6 unverzüglich über zu behebende Mängel informiert.
5.
Die `Jahresinspektion´ - 1 bis 2 p. a. - wird aus verkehrsicherheits- und haftungsrechtlichen Gründen weiterhin durch Mitarbeiter der Stadt Bedburg gewährleistet.
6.
Die Stadt stellt ein Kontrollbuch zur Verfügung, in welchem die Inspektionen/ Pflege
aufgeführt werden. Das Führen ist aus haftungsrechtlichen Gründen Pflicht; bei Zuwiderhandeln haftet im Schadensfall die Interessensgemeinschaft.
Das Kontrollbuch wird in regelmäßigen Abständen der Fachverwaltung – Fachdienst 6– vorgelegt. Zu Beginn der Patenschaft wird ein Übergabeprotokoll erstellt.
Die bestehenden Gerätschaften werden von der Stadt zur Verfügung gestellt, verbleiben aber im Besitz der Stadt.
7.
Über defekte Gerätschaften oder Schäden durch Vandalismus wird der Fachdienst
6 umgehend unterrichtet. Die Instandsetzung oder der Rückbau wird - bei Bedarf durch die Stadt Bedburg übernommen. Gleiches gilt für Gegenstände die ebenfalls
dem Spielplatz zugehörig sind (z.B. Zaunanlagen, Wegesicherung etc.). Auch der
komplette Austausch von Sand in Sandspielanlagen kann durch den Fachdienst 6
geleistet werden. Die anfallenden Materialkosten sollten vom Verein getragen werden. Bei Bedarf kann über eine Kostenbeteiligung der Stadt verhandelt werden.
8.
Neue, wie auch Ersatzgerätschaften müssen TÜV zertifiziert sein; um die Beschaffung kümmert sich die Interessensgemeinschaft. Vor der Anschaffung findet eine
Abstimmung mit dem Fachdienst 4 statt. Die anfallenden Kosten sollten vom Verein
getragen werden. Bei Bedarf kann über eine Kostenbeteiligung der Stadt verhandelt
werden.
Patenschaft über die Spielplatzfläche
abc vom __.__.____
9.
Der Aufbau darf nur von sachkundigem Personal - z. B. Schreiner, Monteur - ausgeführt werden; ggf. muss die Montage beim Spielgerätehersteller mit beauftragt
werden (Garantievoraussetzungen). In Frage käme unter Umständen auch ein Aufbau durch den Fachdienst 6. Die anfallenden Kosten sollten vom Verein getragen
werden. Bei Bedarf kann über eine Kostenbeteiligung der Stadt verhandelt werden.
10.
Zur Ausbesserung von Geräten dürfen nur Originalersatzteile verwendet werden
(Haftungsrelevanz); Hilfestellung bei Beschaffung, Planung und Suche von Herstellern kann über die Fachverwaltung erfolgen.
11.
Bei Nichteinhaltung der v. g. Voraussetzungen/ Bedingungen besteht aus haftungstechnischen Gesichtspunkten seitens der Fachverwaltung jederzeit die Möglichkeit
und das Recht, die Spielfläche still zu legen. Vom Verein angeschaffte Gerätschaften verbleiben im Besitz des Vereins.
Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Kündigungen der Patenschaft sind schriftlich einzureichen.
Bedburg, den ___________
Für die Stadt Bedburg
Für den Verein /
die Interessensgemeinschaft
Person 1
Solbach (Bürgermeister)
Person 2