Daten
Kommune
Bedburg
Größe
468 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
02.06.15, 18:01
Aktualisiert
02.06.15, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
St.-Franziskus-Straße 146 · 40470 Düsseldorf
Tel. 0211 9024-0
E-Mail info@unfallkasse-nrw.de
Internet www.unfallkasse-nrw.de
Was leistet die gesetzliche
Unfallversicherung?
Das sollten Sie beachten,
wenn ein Unfall passiert ist!
Nach einem Unfall tun wir alles dafür, dass der oder die Verletzte
gesund wird und wieder am sozialen und beruflichen Leben
teilnehmen kann. Wir …
Melden Sie den Unfall bitte umgehend bei der Organisation, für die
Sie ehrenamtlich tätig sind. Von dort muss eine Meldung an den
zuständigen Unfallversicherungsträger erfolgen. Sollten Sie nach
einem Unfall ärztlich versorgt werden, teilen Sie dem behandelnden
Arzt bitte mit, dass sich der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
ereignet hat. Ihre Versichertenkarte bzw. Angaben zu Ihrer privaten
Krankenkasse sind nicht erforderlich, denn die Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab.
• tragen Arzt- und Krankenhauskosten
• sorgen für die Betreuung/Beratung von Schwerverletzten
• sorgen für individuell zugeschnittene Rehabilitationsmaßnahmen und Therapien
• übernehmen den behindertengerechten Umbau der Wohnung
und des Autos
• sorgen für die Pflege zu Hause oder in Heimen
• helfen bei Eingliederungsmaßnahmen ins Arbeitsleben
• zahlen Renten an Versicherte oder Hinterbliebene und
• Verletztengeld bei Verdienstausfall.
Wann sind Sie versichert?
Versichert ist die ehrenamtliche Tätigkeit selbst sowie der
direkte Weg dorthin und zurück. Auch die Teilnahme an
Veranstaltungen (als Lehrende/r oder Lernende/r), die der Aus- und
Weiterbildung für die ehrenamtliche Tätigkeit dienen, steht unter
Versicherungsschutz.
Landesversicherung NRW
Das Land hat für alle ehrenamtlich Tätigen und bürgerschaftlich
Engagierten in NRW, die nicht durch die gesetzliche Unfallver
sicherung versichert sind, bei einer privaten Unfallversicherung einen
Versicherungsvertrag abgeschlossen. Die Leistungen sind anders
als in der gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Informationen zu
dieser Landesversicherung erhalten Sie unter:
www.engagiert-in-nrw.de und telefonisch bei
C@ll-NRW: 0180 3100110 (9 Cent/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG).
Regionaldirektion Rheinland
Heyestraße 99 · 40625 Düsseldorf
Tel. 0211 2808-0
E-Mail rheinland@unfallkasse-nrw.de
Regionaldirektion Westfalen-Lippe
Salzmannstraße 156 · 48159 Münster
Tel. 0251 2102-0
E-Mail westfalen-lippe@unfallkasse-nrw.de
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel. 0211 855-5
Internet www.mais.nrw.de
Herausgeber: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Gestaltung: Gathmann Michaelis und Freunde, Essen
Fotos: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, Corbis
Bestellnummer: UKNRW FB 01B
Unfallversichert
im Ehrenamt
Engagiert in NRW
Speziell für NRW
Ehrenamtlich Engagierte sind gesetzlich
unfallversichert, wenn sie …
Ehrenamt fördern
Wer sich für andere einsetzt und sich ehrenamtlich engagiert,
verdient Anerkennung und den größtmöglichen Schutz der
Gesellschaft. Der Gesetzgeber, die Unfallkasse NRW und das Land
NRW haben den Kreis der ehrenamtlich Tätigen, die unter dem
Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, erweitert. Das
bedeutet: Mehr Menschen erhalten den vollen Leistungsumfangs der
gesetzlichen Unfallversicherung. Von diesen Besonderheiten in NRW
handelt dieses Faltblatt. Wir möchten Sie damit bei Ihrem Einsatz für
die Gesellschaft unterstützen.
Um den erweiterten Unfallversicherungsschutz von dem bereits
bestehenden abzuheben, haben wir alle neueren sowie die nur für
NRW geltenden Regelungen optisch besonders hervorgehoben.
Was ist ehrenamtliches und
bürgerschaftliches Engagement?
Ehrenamtlich Tätige handeln auf freiwilliger Basis und nicht aufgrund
eines Arbeits- oder Dienstvertrages.
• Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt für andere und findet in einem
organisatorischen Rahmen (in öffentlichen Einrichtungen, Vereinen
und anderen Organisationen) statt.
• Das ehrenamtliche oder bürgerschaftliche Engagement ist unentgeltlich. Eine Aufwandsentschädigung steht dem nicht entgegen.
Die Unfallkasse NRW hat den Kreis der Menschen, die unter dem
Schutz der gesetzlichen U
nfallversicherung stehen, zusätzlich
durch ihre Satzung erweitert. Das gilt für alle ehrenamtlichen
Tätigkeiten, die
für eine Gemeinde, das Land oder den Bund, eine Körperschaft,
Anstalt, Stiftung oder Religionsgemeinschaft öffentlichen Rechts bzw.
deren Arbeitsgemeinschaften arbeiten. Also z.B.:
Ratsmitglieder
Beiratsmitglieder
Wahlhelfer
Mitglieder der Selbstverwaltung eines gesetzlichen
Unfallversicherungsträgers
kommunale Erhebungsbeauftragte
ehrenamtliche Betreuer in einem von der Kommune organisierten
Jugendclub
Kuratoriumsmitglieder einer öffentlich-rechtlichen Stiftung
Spielplatzpaten für kommunale Spielplätze
• für eine Kindertageseinrichtung, eine allgemeinbildende oder
berufsbildende Schule oder eine Hochschule tätig werden.
Also z.B.:
Elternbeiräte
Elternpflegschaftsvorsitzende.
Gesetzlich versichert,
wer ehrenamtlich handelt …
für eine private Organisation, die für Gemeinde/Land/Bund oder
Kindertageseinrichtung/Schule etc. tätig wird.
So z.B.:
• Fördervereinsmitglieder einer städtischen Schule streichen im
Auftrag der Stadt die Klassenräume.
• Heimatverein bei der Organisation einer Brauchtumsveranstaltung
im Auftrag der Gemeinde
• Naturschutzvereinigung bei Waldpflegeaktionen oder bei Tierschutzaktion „Krötensammlung“ im Auftrag der Gemeinde.
• unentgeltlich erfolgen sowie
• dem Gemeinwohl dienen und
• für eine Organisation erfolgen, die ohne kommerzielle Absichten
Aufgaben ausführt,
• im öffentlichen Interesse liegen oder
• gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke fördern, z.B.:
eine private Initiative zur Unterstützung von Einwandererkindern beim Erlernen der deutschen Sprache
eine Bürgerinitiative zur Erhaltung eines historischen
Gebäudes.
Was müssen Sie tun?
Ferner sind ehrenamtlich Tätige versichert …
• als Zeugin/Zeuge, z.B. vor Gericht oder Staatsanwaltschaft,
• im Zivil- und Katastrophenschutz,
• als gerichtlich bestellte Betreuerin oder bestellter Betreuer
• in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen, z.B.:
Freiwillige Feuerwehr
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeiter-Samariter-Bund
Malteser Hilfsdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe
THW, soweit es um Rettungsdienst geht.
Alle oben genannten Personengruppen stehen automatisch unter
dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Einzig gewählte
oder beauftragte Ehrenamtsträgerinnen und -träger in gemeinnützigen Organisationen, die ein durch Satzung vorgesehenes
offizielles Amt bekleiden ( z.B. Vereinsvorsitzende, Kassenwarte,
Schriftführer in Vereinen) oder im Auftrag oder mit Einverständnis
des Vorstands herausgehobene Aufgaben wahrnehmen, die nicht
in der Satzung verankert sein müssen (z.B. Leitung des Festausschusses) können und sollen von der freiwilligen Versicherung
Gebrauch machen und sich bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit
absichern.
Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen weiter.