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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
381 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
04.12.17, 13:06
Aktualisiert
04.12.17, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.11.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk 7. Hohn, Astrid 8. Kammer, Jürgen 9. Kaptain, Johannes 10. Kern, Karl-Heinz 11. Kilian, Manfred , vertritt Iven, Axel 12. Lennartz, Ulrich 13. Lüttgen, Wolfgang 14. Dr. Nolten, Ralf ab TOP 3 15. Schmitz, Hermann-Josef 16. Stoffels, Manfred 17. Winter, Heinrich ab TOP 3 b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Stirnberg 4. Herr Lenzen Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:09 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen Vorlage: 7/2016 1. Ergänzung 4. Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau Vorlage: 73/2017 1. Ergänzung 5. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau; Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung 6. Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort Kreuzau“ Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung 7. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 89/2017 8. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung 9. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung 10. Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2018 Vorlage: 80/2017 11. Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 Vorlage: 75/2017 1. Ergänzung 12. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau fragt bezüglich des EU Beschlusses zum Einsatz von Glyphosat nach, inwieweit die Gemeinde dieses Spritzmittel nun wieder auf den Friedhöfen einsetzen könne. BM Eßer teilt mit, dass der Einsatz von Spritzmitteln auf befestigten Wegen im öffentlichen Raum nicht zugelassen sei, woran auch eine Nutzungsverlängerung von Glyphosat nichts ändere. 2. Mitteilungen Er liegen keine Mitteilungen vor. 3. Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen Vorlage: 7/2016 1. Ergänzung BM Eßer erläutert die Vorlage ausführlich und geht auf die wesentlichen Inhalte ein. Zudem merkt er an, dass die Verwaltung in der Vorlage verschiedene Möglichkeiten zur Vorgehensweise aufgezeigt habe, aktuell aber die tatsächlichen Bedarfe fraglich seien. Er teilt mit, dass im Rahmen der Masterplanberatungen eine genauere Planung erfolgen könne. Frau Hohn stimmt den Ausführungen des BM zu und erläutert die Beweggründe der ursprünglichen Antragstellung. Sie merkt an, dass im Rahmen der Masterplanberatungen auch Cafes oder Geschäftsleute im engen Kreuzauer Zentrum beteiligt werden sollen. Beschlussvorschlag: Die Sachdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau Vorlage: 73/2017 1. Ergänzung BM Eßer führt die Inhalte der Vorlage aus. Herr Heidbüchel meldet Beratungsbedarf an, um sich in der Fraktion mit dieser Thematik intensiv auseinander zu setzen. Er schlägt vor, im Januar 2018 eine gemeinsame Fraktionssitzung der FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD abzuhalten und sich dort die Inhalte der Planungen durch die Feuerwehr erläutern zu lassen. BM Eßer schlägt vor, in Bezug auf die Haushaltsplanungen die Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes für 2018 einzuplanen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dies wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Herr Dr. Nolten bedankt sich bei der Feuerwehr. Er merkt an, dass im Rahmen der Beratungen auch die Thematik des Hochwasserschutzes aufgegriffen werden solle. Gerade bei Starkregenereignissen müsse es möglich sein, schnell einen Abschottung zu schaffen. BM Eßer fast zusammen und teilt mit, dass diese Vorlage in die kommende Sitzungsrunde vertagt wird. Dies wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag: 1. Der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfplanes wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende Finanzplanung vorzunehmen. 3. Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahr 2022 fortzuschreiben. -4Beratungsergebnis: 5. vertagt Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau; Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung Auch hier erläutert BM Eßer die Inhalte der Vorlage und teilt mit, dass aufgrund eines aus der Bevölkerung herangetragenen Vorschlages auch das Areal neben der Burg Kreuzau in die Rahmenplanung aufgenommen werden solle. Hierzu werden 20.000€ benötigt und haushaltsmäßig eingeplant (14.000€ aus Zuwendung / 6.000€ Eigenanteil). In der vorliegenden Kostentabelle wird diese Maßnahme unter Ziffer M 2.1.7 eingefügt. Herr Heidbüchel teilt mit, dass seine Fraktion dem Handlungskonzept einschließlich dem v.g. neuen Areal zustimmen werde. Auch Herr Kern teilt mit, dass sich seine Fraktion für das Konzept ausgesprochen habe. Beschlussvorschlag: 1. Das „Integrierte Handlungskonzept (Masterplan) Zentralort Kreuzau“ als Leitfaden der künftigen Entwicklung des Zentralortes wird beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept besteht aus einer Analyse der städtebaulichen Situation, Entwicklungszielen sowie einem Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsfahrplan. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge auf Städtebauförderung gemäß der Kosten- und Finanzierungsübersicht fristgerecht (bis 31.12.2017) bei der Bezirksregierung Köln einzureichen. 3. Die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2018 bis 2023 für die Erbringung des gemeindlichen Eigenanteils zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept Zentralort Kreuzau wird beschlossen. Beratungsergebnis: 6. einstimmig Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort Kreuzau“ Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 142 (3) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes zur förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes Zentralort Kreuzau beschlossen. 2. Gemäß § 142 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Durchführungszeitraum der Sanierung auf acht Jahre begrenzt. Die Gesamtmaßnahme ist spätestens bis zum 31.12.2025 abzuschließen. 3. Gemäß § 142 (4) BauGB wird in der Sanierungssatzung die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften §§ 152-156a BauGB (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung, Mitfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen über Ausgleichzahlungen (Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhung)) ausgeschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig -57. Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung; Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss Vorlage: 89/2017 Herr Kern erklärt sich für Befangen und verlässt den Saal. Er wirkt an der Abstimmung nicht mit. Beschlussvorschlag: 1. Den in der Anlage 1a und 1b aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird gefolgt. 2. Die Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 8. einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung Herr Kaptain fragt nach, ob die Änderung in Bezug auf die Disco eingearbeitet sei. Dies wird seitens der Verwaltung bestätigt. Beschlussvorschlag: 1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 9. einstimmig, 3 Enthaltungen 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlicht bekannt zu machen. Beratungsergebnis: 10. einstimmig, 3 Enthaltungen Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2018 Vorlage: 80/2017 Der BM geht auf die Inhalte der Vorlage ein. Ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, -6Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion sowie der FDP-Fraktion (siehe Anlage) wird in der Sitzung vorgelegt. Herr Heidbüchel geht auf die Inhalte dieses Antrages ein und erläutert ihn. Er stellt fest, dass es allen Beteiligten gelingen müsse, den Haushaltsausgleich für 2021 darzustellen, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erhalten. Er teilt mit, dass seine Fraktion am 13.12.2017 eine Erhöhung der Hebesetze beschließen werde. Herr Heidbüchel merkt an, dass nun innerhalb von wenigen Tagen die zweite Änderungsliste vorliege. BM Eßer stimmt dem zu und begründet dies mit sich immer wieder anzupassenden Zahlen. Es wird festgehalten, dass eine aktuelle Fassung der Änderungsliste zum Haushalt für die abschließenden Beratungen zur Verfügung gestellt wird. Herr Dr. Nolten stellt fest, dass geprüft werden müsse, was die angeregten Erhöhungen finanziell bringen werden. Ebenso stellt er fest, dass es sich hier auch um ein deutliches Signal nach außen handle. BM Eßer ergänzt, dass er in der Vorlage ausdrücklich darum gebeten habe, verantwortungsvoll mit möglichen Steuererhöhungen umzugehen. Er sieht die Gemeinde auf dem richtigen Weg. Eine Erhöhung der Steuern gebe auch ein Signal an die Kommunalaufsicht. Herr Winter fragt an, wie sich die Steuererhöhungen auf die zukünftigen Schlüsselzuweisungen auswirken, und was von der Erhöhung bei der Gemeinde bleibe. BM Eßer erläutert, dass die Berechnungen auf der Grundlage der vom Land festgesetzten fiktiven Hebesätze erfolgt. Diese belaufen sich derzeit und auch im Jahre 2018 auf: 217 Punkten – Grundsteuer A 429 Punkten – Grundsteuer B 417 Punkten – Gewerbesteuer Mit den fiktiven Hebesätzen wird verhindert, dass Gemeinden durch ihr spezifisches Verhalten der tatsächlichen Ausschöpfung ihrer Finanzierungsquellen die Höhe der staatlichen Zuweisungen beeinflussen können. Sämtliche Mehreinnahmen, die durch höhere Hebesätze erzielt werden verbleiben in voller Höhe bei der Gemeinde und verbessern somit das Ergebnis. Insoweit kommt auch das im Entwurf des GFG 2018 von der Landesregierung beabsichtigte „Einfrieren“ der fiktiven Hebesätze der Gemeinde zugute. Herr Kern ergänzt, dass die Gemeinde mehr zahlen müsse, falls die Landesregierung den fiktiven Hebesatz erhöhe. Dieser Einschätzung kann grundsätzlich zugestimmt werden. BM Eßer teilt mit, dass mit dem Gemeindefinanzierunggesetz 2019 ggfs. haushaltsmäßige Verbesserungen für Kommunen zu erwarten seien. Herr Dr. Nolten informiert darüber, dass die CDU-Fraktion sich enthalten werde um intern über die Erhöhungen zu sprechen. Er fügt an, dass ggf. im IFG am 5.12.2017 über eine Nachsteuerung gesprochen werden könne. Beschlussvorschlag: Die Neufassung der Hebesatz-Satzung wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 11. einstimmig, 7 Enthaltungen Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 Vorlage: 75/2017 1. Ergänzung BM Eßer erläutert, dass dem Ausschuss eine aktuelle Änderungsliste vorliege, welche die letzte Modellrechnung zum GFG, die Beschlüsse zur Entlastung der Kommunen des Kreistages sowie die Änderung der Krankenhausumlage enthält. Der BM teilt mit, dass ein Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung an einer Wohnungsbaugesellschaft/Genossenschaft vorliege. Hierzu müssten im Haushalt 2018 Mittel in -7Höhe von 50.000 € eingeplant werden. Herr Heidbüchel ergänzt, dass auch Sacheinlagen möglich seien. Herr Dr. Nolten merkt an, dass die CDU-Fraktion den Antrag inhaltlich mit tragen könne, es aber fraglich sei, ob es eine eigene Gesellschaft sein müsse. Bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag im Frühjahr 2018 sollte der Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk versehen werden. Er legt dem AV einen Antrag auf Erhöhung der Investitionskosten auf 30.000€ (Erhöhung um 20.000€) bei den Kinderspielplätzen vor und begründet diesen. Dieser Ansatz sollte die kommenden 3-5 Jahre erhöht bleiben. Auch sollte die Thematik der Aufwandentschädigungen für Ratsmitglieder nochmals geprüft werden. Wie bereits in TOP 5 genannt, müssen zusätzlich 20.000€ für den Masterplan bereitgestellt werden (bereits in der 2. Änderungsliste enthalten). Herr Schmühl erläutert, dass die Investitionspauschale zur Finanzierung der v. g. Ansätze ausreiche. Bereits unter TOP 10 fragt Herr Kern nach, warum das Sachkonto der Zuschusskosten für Flüchtlinge reduziert wurde, jedoch die Ausgaben konstant geblieben seien. BM Eßer erläutert, dass durch den Statuswechsel und die Duldung der Flüchtlinge eine Bezuschussung nicht mehr möglich sei und die Gemeinde dennoch weiterhin die Kosten tragen müsse. Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass auch die Kosten für die vorgehaltenen Unterkünfte konstant bleiben, auch wenn dort weniger Personen Leben und die Einnahmen sinken. Ziel bleibt es daher, möglichst viele angemietete Objekte zurückgeben zu können. Herr Heinrichs fragt nach, warum in den Planungen die Pflegekosten für den Sportplatz in Thum noch enthalten seien. Herr Steg erläutert, dass diese Kosten bisher nicht gestrichen wurden, da der Verein angekündigt hat, den Trainingsplatz in Boich wieder zu ertüchtigen. Nach den bisher geführten Gesprächen erwartet der Verein hierzu einen Pflegekostenzuschuss. Es wird sich darauf verständigt, den Ansatz für die Pflegekosten in Thum auf Null zu setzen und in Zukunft keine Pflegekosten für einen möglichen Trainingsplatz zu zahlen. Auch auf eine Ertüchtigung des Trainingsplatzes in Boich solle verzichtet werden. Des Weiteren fragt Herr Heinrichs zur lfd. Nr. 24 der Änderungsliste nach, woher diese Summe stammen würde. Herr Stirnberg erläutert, dass auf diesem Konto investive Auszahlungen ausgewiesen werden, die im Haushaltsplan noch nicht bei konkreten Einzelmaßnahmen ausgewiesen sind. Im Planentwurf ist der im Vorjahr für 2018 ausgewiesene Ansatz irrtümlich nicht angepasst, sondern übernommen worden. Zudem fragt Herr Heinrichs, ob die Gelder aus dem Kindertagesstätten-Rettungspaket bereits eingeplant seien. Dies wird verneint, da noch unklar ist ob die Auszahlung in 2017 oder 2018 erfolgen werde. Herr Kern spricht an, dass auch in der vergangenen Woche über den GPA-Bericht gesprochen wurde. Hier wurden letztlich Empfehlungen genannt über welche noch beraten werden müsse. BM Eßer stimmt ihm zu und teilt mit, dass bei der Haushaltsplanung sicherlich nicht über mögliche Auswirkungen gesprochen werden könne, jedoch im Rahmen der Haushaltsausführung in 2018 sicherlich Einsparungen möglich seien. Herr Heidbüchel stimmt Herrn Kern zu und ergänzt, dass diese Angelegenheit im Gesamten besprochen werden müsse. Auch ist es notwendig diese Dinge aufzuarbeiten und zu schauen wo Kosten reduziert werden können. Diese Dinge sind in den Fachausschüssen zu beschliessen. Folgende Kosten aus dem Brandschutzbedarfsplan sollen für 2018 in den Haushalt aufgenommen, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen werden. -8investiv: bereits in Änderungsliste enthalten GH Boich Sanierung Erweiterung bereits in Änderungsliste enthalten LG Boich: Ersatzbeschaffung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 250.000 € 300.000 € Warnmarkierung Fahrzeuge Unterhaltung einer Kinderfeuerwehr 8.000 € (auch in 2019) 350 € auch in den Folgejahren konsumtiv: Mitarbeiter Geräteprüfung Beschaffung Reserve PSA Führerscheinplätze Klasse B Unterhaltung einer Kinderfeuerwehr Fahrtkostenerstattungen 45.000 € auch in den Folgejahren 19.700 € 3.000 € auch in den Folgejahren 500 € auch in den Folgejahren 25.000 € auch in den Folgejahren Zudem wird gemeinschaftlich beantragt den Pflegekostenzuschuss zum Sportplatz Thum aus den Planungen heraus zu nehmen. Herr Heidbüchel beantragt eine Hauptausschusssitzung eine Stunde vor der Ratssitzung am 13.12.2017 durchzuführen. Der Ausschuss ist damit einverstanden. BM Eßer bittet darum, spätestens bis zum 5.12.2017 alle Änderungsanträge vorzulegen. Der BM lässt über die v.g. Änderungen abstimmen. Die Abstimmung erfolgt einstimmig mit einer Enthaltung. Beschlussvorschlag: Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018 Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 12. mit vertagt Anfragen Frau Hohn fragt nach der Bereitstellung von Elektrotankstellen für PKW. BM Eßer teilt mit, dass die Gemeinde sich mit dem Kreis Düren einem Förderprogramm angeschlossen habe. Hier wurden drei Standorte für E-Tankstellen gemeldet. Auf Nachfrage teilt er mit, dass auch private Investoren unterstützt werden. Kreuzau, den 28.11.2017 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Lenzen -