Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
381 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
04.12.17, 13:06
Aktualisiert
04.12.17, 13:06
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 28.11.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Kammer, Jürgen
9. Kaptain, Johannes
10. Kern, Karl-Heinz
11. Kilian, Manfred , vertritt Iven, Axel
12. Lennartz, Ulrich
13. Lüttgen, Wolfgang
14. Dr. Nolten, Ralf ab TOP 3
15. Schmitz, Hermann-Josef
16. Stoffels, Manfred
17. Winter, Heinrich ab TOP 3
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Stirnberg
4. Herr Lenzen
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:09 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen
Vorlage: 7/2016 1. Ergänzung
4.
Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 73/2017 1. Ergänzung
5.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau;
Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen
Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht
Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung
6.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort
Kreuzau“
Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung
7.
Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 89/2017
8.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung
9.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung
10.
Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2018
Vorlage: 80/2017
11.
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2018
Vorlage: 75/2017 1. Ergänzung
12.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus Kreuzau fragt bezüglich des EU Beschlusses zum Einsatz von Glyphosat nach,
inwieweit die Gemeinde dieses Spritzmittel nun wieder auf den Friedhöfen einsetzen könne.
BM Eßer teilt mit, dass der Einsatz von Spritzmitteln auf befestigten Wegen im öffentlichen Raum
nicht zugelassen sei, woran auch eine Nutzungsverlängerung von Glyphosat nichts ändere.
2.
Mitteilungen
Er liegen keine Mitteilungen vor.
3.
Bedarf der Einrichtungen von öffentlichen WLAN-Zugängen
Vorlage: 7/2016 1. Ergänzung
BM Eßer erläutert die Vorlage ausführlich und geht auf die wesentlichen Inhalte ein. Zudem merkt
er an, dass die Verwaltung in der Vorlage verschiedene Möglichkeiten zur Vorgehensweise
aufgezeigt habe, aktuell aber die tatsächlichen Bedarfe fraglich seien. Er teilt mit, dass im Rahmen
der Masterplanberatungen eine genauere Planung erfolgen könne.
Frau Hohn stimmt den Ausführungen des BM zu und erläutert die Beweggründe der
ursprünglichen Antragstellung. Sie merkt an, dass im Rahmen der Masterplanberatungen auch
Cafes oder Geschäftsleute im engen Kreuzauer Zentrum beteiligt werden sollen.
Beschlussvorschlag:
Die Sachdarstellung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Entwurf der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 73/2017 1. Ergänzung
BM Eßer führt die Inhalte der Vorlage aus. Herr Heidbüchel meldet Beratungsbedarf an, um sich in
der Fraktion mit dieser Thematik intensiv auseinander zu setzen. Er schlägt vor, im Januar 2018
eine gemeinsame Fraktionssitzung der FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD abzuhalten
und sich dort die Inhalte der Planungen durch die Feuerwehr erläutern zu lassen. BM Eßer schlägt
vor, in Bezug auf die Haushaltsplanungen die Maßnahmen des Brandschutzbedarfsplanes für
2018 einzuplanen und mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dies wird zustimmend zur Kenntnis
genommen.
Herr Dr. Nolten bedankt sich bei der Feuerwehr. Er merkt an, dass im Rahmen der Beratungen
auch die Thematik des Hochwasserschutzes aufgegriffen werden solle. Gerade bei
Starkregenereignissen müsse es möglich sein, schnell einen Abschottung zu schaffen.
BM Eßer fast zusammen und teilt mit, dass diese Vorlage in die kommende Sitzungsrunde vertagt
wird. Dies wird einstimmig zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag:
1. Der 3. Fortschreibung des Brandschutzbedarfplanes wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die dem Brandschutzbedarfsplan entsprechende
Finanzplanung vorzunehmen.
3. Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahr 2022 fortzuschreiben.
-4Beratungsergebnis:
5.
vertagt
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau;
Hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes und der zugehörigen
Gesamtkosten- und Maßnahmenübersicht
Vorlage: 15/2016 5. Ergänzung
Auch hier erläutert BM Eßer die Inhalte der Vorlage und teilt mit, dass aufgrund eines aus der
Bevölkerung herangetragenen Vorschlages auch das Areal neben der Burg Kreuzau in die
Rahmenplanung aufgenommen werden solle. Hierzu werden 20.000€ benötigt und
haushaltsmäßig eingeplant (14.000€ aus Zuwendung / 6.000€ Eigenanteil). In der vorliegenden
Kostentabelle wird diese Maßnahme unter Ziffer M 2.1.7 eingefügt.
Herr Heidbüchel teilt mit, dass seine Fraktion dem Handlungskonzept einschließlich dem v.g.
neuen Areal zustimmen werde. Auch Herr Kern teilt mit, dass sich seine Fraktion für das Konzept
ausgesprochen habe.
Beschlussvorschlag:
1. Das „Integrierte Handlungskonzept (Masterplan) Zentralort Kreuzau“ als Leitfaden der künftigen
Entwicklung des Zentralortes wird beschlossen. Das Integrierte Handlungskonzept besteht aus
einer Analyse der städtebaulichen Situation, Entwicklungszielen sowie einem
Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsfahrplan.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Anträge auf Städtebauförderung gemäß der Kosten- und
Finanzierungsübersicht fristgerecht (bis 31.12.2017) bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.
3. Die Einstellung der entsprechenden Haushaltsmittel für die Jahre 2018 bis 2023 für die
Erbringung des gemeindlichen Eigenanteils zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem
Integrierten Handlungskonzept Zentralort Kreuzau wird beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort
Kreuzau“
Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 142 (3) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung
einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes zur förmlichen Festsetzung des
Sanierungsgebietes Zentralort Kreuzau beschlossen.
2. Gemäß § 142 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Durchführungszeitraum der Sanierung auf
acht Jahre begrenzt. Die Gesamtmaßnahme ist spätestens bis zum 31.12.2025
abzuschließen.
3. Gemäß § 142 (4) BauGB wird in der Sanierungssatzung die Anwendung der besonderen
sanierungsrechtlichen
Vorschriften
§§
152-156a
BauGB
(sanierungsbedingte
Bodenwertsteigerung,
Mitfinanzierung
der
Sanierungsmaßnahmen
über
Ausgleichzahlungen (Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhung)) ausgeschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-57.
Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles, Teilbereich „Üdinger Weg“ – 1. Änderung;
Hier: Städtebauliche Abwägung und Satzungsbeschluss
Vorlage: 89/2017
Herr Kern erklärt sich für Befangen und verlässt den Saal. Er wirkt an der Abstimmung nicht mit.
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage 1a und 1b aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange wird gefolgt.
2. Die Ergänzungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Kreuzau, Teilbereich „Üdinger Weg“ 1. Änderung wird gemäß § 10 BauGB
als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
8.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB)
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2)
BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung
Herr Kaptain fragt nach, ob die Änderung in Bezug auf die Disco eingearbeitet sei. Dies wird
seitens der Verwaltung bestätigt.
Beschlussvorschlag:
1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den
Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig, 3 Enthaltungen
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
Hier:
1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB)
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2)
BauGB)
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 47/2017 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den
Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt.
2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlicht bekannt zu machen.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig, 3 Enthaltungen
Neufassung der "Hebesatz-Satzung" zum 01.01.2018
Vorlage: 80/2017
Der BM geht auf die Inhalte der Vorlage ein. Ein gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion,
-6Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion sowie der FDP-Fraktion (siehe Anlage) wird in der Sitzung
vorgelegt. Herr Heidbüchel geht auf die Inhalte dieses Antrages ein und erläutert ihn. Er stellt fest,
dass es allen Beteiligten gelingen müsse, den Haushaltsausgleich für 2021 darzustellen, um einen
genehmigungsfähigen Haushalt zu erhalten. Er teilt mit, dass seine Fraktion am 13.12.2017 eine
Erhöhung der Hebesetze beschließen werde. Herr Heidbüchel merkt an, dass nun innerhalb von
wenigen Tagen die zweite Änderungsliste vorliege. BM Eßer stimmt dem zu und begründet dies
mit sich immer wieder anzupassenden Zahlen. Es wird festgehalten, dass eine aktuelle Fassung
der Änderungsliste zum Haushalt für die abschließenden Beratungen zur Verfügung gestellt wird.
Herr Dr. Nolten stellt fest, dass geprüft werden müsse, was die angeregten Erhöhungen finanziell
bringen werden. Ebenso stellt er fest, dass es sich hier auch um ein deutliches Signal nach außen
handle.
BM Eßer ergänzt, dass er in der Vorlage ausdrücklich darum gebeten habe, verantwortungsvoll mit
möglichen Steuererhöhungen umzugehen. Er sieht die Gemeinde auf dem richtigen Weg. Eine
Erhöhung der Steuern gebe auch ein Signal an die Kommunalaufsicht.
Herr Winter fragt an, wie sich die Steuererhöhungen auf die zukünftigen Schlüsselzuweisungen
auswirken, und was von der Erhöhung bei der Gemeinde bleibe.
BM Eßer erläutert, dass die Berechnungen auf der Grundlage der vom Land festgesetzten fiktiven
Hebesätze erfolgt. Diese belaufen sich derzeit und auch im Jahre 2018 auf:
217 Punkten – Grundsteuer A
429 Punkten – Grundsteuer B
417 Punkten – Gewerbesteuer
Mit den fiktiven Hebesätzen wird verhindert, dass Gemeinden durch ihr spezifisches Verhalten der
tatsächlichen Ausschöpfung ihrer Finanzierungsquellen die Höhe der staatlichen Zuweisungen
beeinflussen können.
Sämtliche Mehreinnahmen, die durch höhere Hebesätze erzielt werden verbleiben in voller Höhe
bei der Gemeinde und verbessern somit das Ergebnis. Insoweit kommt auch das im Entwurf des
GFG 2018 von der Landesregierung beabsichtigte „Einfrieren“ der fiktiven Hebesätze der
Gemeinde zugute.
Herr Kern ergänzt, dass die Gemeinde mehr zahlen müsse, falls die Landesregierung den fiktiven
Hebesatz erhöhe. Dieser Einschätzung kann grundsätzlich zugestimmt werden.
BM Eßer teilt mit, dass mit dem Gemeindefinanzierunggesetz 2019 ggfs. haushaltsmäßige
Verbesserungen für Kommunen zu erwarten seien.
Herr Dr. Nolten informiert darüber, dass die CDU-Fraktion sich enthalten werde um intern über die
Erhöhungen zu sprechen. Er fügt an, dass ggf. im IFG am 5.12.2017 über eine Nachsteuerung
gesprochen werden könne.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung der Hebesatz-Satzung wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
11.
einstimmig, 7 Enthaltungen
Haushaltssatzung mit Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Kreuzau für das
Haushaltsjahr 2018
Vorlage: 75/2017 1. Ergänzung
BM Eßer erläutert, dass dem Ausschuss eine aktuelle Änderungsliste vorliege, welche die letzte
Modellrechnung zum GFG, die Beschlüsse zur Entlastung der Kommunen des Kreistages sowie
die Änderung der Krankenhausumlage enthält.
Der BM teilt mit, dass ein Antrag der SPD-Fraktion zur Beteiligung an einer
Wohnungsbaugesellschaft/Genossenschaft vorliege. Hierzu müssten im Haushalt 2018 Mittel in
-7Höhe von 50.000 € eingeplant werden. Herr Heidbüchel ergänzt, dass auch Sacheinlagen möglich
seien.
Herr Dr. Nolten merkt an, dass die CDU-Fraktion den Antrag inhaltlich mit tragen könne, es aber
fraglich sei, ob es eine eigene Gesellschaft sein müsse. Bis zur endgültigen Entscheidung über
den Antrag im Frühjahr 2018 sollte der Haushaltsansatz mit einem Sperrvermerk versehen
werden.
Er legt dem AV einen Antrag auf Erhöhung der Investitionskosten auf 30.000€ (Erhöhung um
20.000€) bei den Kinderspielplätzen vor und begründet diesen. Dieser Ansatz sollte die
kommenden 3-5 Jahre erhöht bleiben.
Auch sollte die Thematik der Aufwandentschädigungen für Ratsmitglieder nochmals geprüft
werden.
Wie bereits in TOP 5 genannt, müssen zusätzlich 20.000€ für den Masterplan bereitgestellt
werden (bereits in der 2. Änderungsliste enthalten).
Herr Schmühl erläutert, dass die Investitionspauschale zur Finanzierung der v. g. Ansätze
ausreiche.
Bereits unter TOP 10 fragt Herr Kern nach, warum das Sachkonto der Zuschusskosten für
Flüchtlinge reduziert wurde, jedoch die Ausgaben konstant geblieben seien. BM Eßer erläutert,
dass durch den Statuswechsel und die Duldung der Flüchtlinge eine Bezuschussung nicht mehr
möglich sei und die Gemeinde dennoch weiterhin die Kosten tragen müsse.
Nachrichtlich wird mitgeteilt, dass auch die Kosten für die vorgehaltenen Unterkünfte konstant
bleiben, auch wenn dort weniger Personen Leben und die Einnahmen sinken. Ziel bleibt es daher,
möglichst viele angemietete Objekte zurückgeben zu können.
Herr Heinrichs fragt nach, warum in den Planungen die Pflegekosten für den Sportplatz in Thum
noch enthalten seien. Herr Steg erläutert, dass diese Kosten bisher nicht gestrichen wurden, da
der Verein angekündigt hat, den Trainingsplatz in Boich wieder zu ertüchtigen. Nach den bisher
geführten Gesprächen erwartet der Verein hierzu einen Pflegekostenzuschuss. Es wird sich darauf
verständigt, den Ansatz für die Pflegekosten in Thum auf Null zu setzen und in Zukunft keine
Pflegekosten für einen möglichen Trainingsplatz zu zahlen. Auch auf eine Ertüchtigung des
Trainingsplatzes in Boich solle verzichtet werden.
Des Weiteren fragt Herr Heinrichs zur lfd. Nr. 24 der Änderungsliste nach, woher diese Summe
stammen würde. Herr Stirnberg erläutert, dass auf diesem Konto investive Auszahlungen
ausgewiesen werden, die im Haushaltsplan noch nicht bei konkreten Einzelmaßnahmen
ausgewiesen sind. Im Planentwurf ist der im Vorjahr für 2018 ausgewiesene Ansatz irrtümlich nicht
angepasst, sondern übernommen worden.
Zudem fragt Herr Heinrichs, ob die Gelder aus dem Kindertagesstätten-Rettungspaket bereits
eingeplant seien. Dies wird verneint, da noch unklar ist ob die Auszahlung in 2017 oder 2018
erfolgen werde.
Herr Kern spricht an, dass auch in der vergangenen Woche über den GPA-Bericht gesprochen
wurde. Hier wurden letztlich Empfehlungen genannt über welche noch beraten werden müsse. BM
Eßer stimmt ihm zu und teilt mit, dass bei der Haushaltsplanung sicherlich nicht über mögliche
Auswirkungen gesprochen werden könne, jedoch im Rahmen der Haushaltsausführung in 2018
sicherlich Einsparungen möglich seien.
Herr Heidbüchel stimmt Herrn Kern zu und ergänzt, dass diese Angelegenheit im Gesamten
besprochen werden müsse. Auch ist es notwendig diese Dinge aufzuarbeiten und zu schauen wo
Kosten reduziert werden können. Diese Dinge sind in den Fachausschüssen zu beschliessen.
Folgende Kosten aus dem Brandschutzbedarfsplan sollen für 2018 in den Haushalt aufgenommen,
jedoch mit einem Sperrvermerk versehen werden.
-8investiv:
bereits in Änderungsliste enthalten
GH Boich Sanierung Erweiterung
bereits in Änderungsliste enthalten
LG Boich: Ersatzbeschaffung für ein
Löschgruppenfahrzeug LF
250.000 €
300.000 €
Warnmarkierung Fahrzeuge
Unterhaltung einer Kinderfeuerwehr
8.000 € (auch in 2019)
350 € auch in den Folgejahren
konsumtiv:
Mitarbeiter Geräteprüfung
Beschaffung Reserve PSA
Führerscheinplätze Klasse B
Unterhaltung einer Kinderfeuerwehr
Fahrtkostenerstattungen
45.000 € auch in den Folgejahren
19.700 €
3.000 € auch in den Folgejahren
500 € auch in den Folgejahren
25.000 € auch in den Folgejahren
Zudem wird gemeinschaftlich beantragt den Pflegekostenzuschuss zum Sportplatz Thum aus den
Planungen heraus zu nehmen.
Herr Heidbüchel beantragt eine Hauptausschusssitzung eine Stunde vor der Ratssitzung am
13.12.2017 durchzuführen. Der Ausschuss ist damit einverstanden. BM Eßer bittet darum,
spätestens bis zum 5.12.2017 alle Änderungsanträge vorzulegen.
Der BM lässt über die v.g. Änderungen abstimmen. Die Abstimmung erfolgt einstimmig mit einer
Enthaltung.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2018
Haushaltssicherungskonzept wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
12.
mit
vertagt
Anfragen
Frau Hohn fragt nach der Bereitstellung von Elektrotankstellen für PKW. BM Eßer teilt mit, dass die
Gemeinde sich mit dem Kreis Düren einem Förderprogramm angeschlossen habe. Hier wurden
drei Standorte für E-Tankstellen gemeldet. Auf Nachfrage teilt er mit, dass auch private Investoren
unterstützt werden.
Kreuzau, den 28.11.2017
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Lenzen -