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Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,9 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
04.12.17, 13:06
Aktualisiert
04.12.17, 13:06
Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim
Hier:	1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB)
	2. Satzungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 28.11.2017 TOP Betreff 8. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim Hier: 1. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlage (§ 3 (2) BauGB) und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (4 (2) BauGB) 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 46/2017 1. Ergänzung Beschluss: 1. Den Beschlussvorschlägen zur städtebaulichen Abwägung zu den Stellungnahmen aus den Verfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß der Anlagen 1 und 2 wird gefolgt. 2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim, wird als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird ermächtigt die Satzung im Amtsblatt öffentlich bekannt zu machen. Beratungsergebnis: einstimmig, 3 Enthaltungen