Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
64 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
04.12.17, 13:06
Aktualisiert
04.12.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 28.11.2017
TOP
Betreff
6.
Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Hier: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentralort
Kreuzau“
Vorlage: 15/2016 6. Ergänzung
Beschluss:
1. Gemäß § 142 (3) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, wird die in der Anlage beigefügte Satzung
einschließlich der Karte des Sanierungsgebietes zur förmlichen Festsetzung des
Sanierungsgebietes Zentralort Kreuzau beschlossen.
2. Gemäß § 142 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Durchführungszeitraum der
Sanierung auf acht Jahre begrenzt. Die Gesamtmaßnahme ist spätestens bis zum
31.12.2025 abzuschließen.
3. Gemäß § 142 (4) BauGB wird in der Sanierungssatzung die Anwendung der
besonderen
sanierungsrechtlichen
Vorschriften
§§
152-156a
BauGB
(sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung, Mitfinanzierung der Sanierungsmaßnahmen
über Ausgleichzahlungen (Abschöpfung sanierungsbedingter Werterhöhung))
ausgeschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig