Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
322 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
12.07.17, 13:06
Aktualisiert
12.07.17, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 06.07.2017 Mitgliederzahl: 35 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Balen, Yvonne 4. Berens von Rautenfeld, Dagmar 5. Böcking, Paul 6. Braks, Egbert 7. Breuer, Adolf 8. Büngeler, Johannes 9. Eßer, Rainer 10. Fernando, Sebastian 11. Gilles, Josef 12. Gunkel, Dirk 13. Heidbüchel, Rolf 14. Heinrichs, Dirk 15. Hohn, Astrid 16. Hüttl, Detlef 17. Iven, Axel 18. Kammer, Jürgen 19. Kern, Karl-Heinz 20. Kesseler, Marion 21. Kilian, Manfred 22. Lennartz, Ulrich 23. Lüttgen, Wolfgang 24. Macherey, Peter 25. Dr. Meurer, Erik 26. Dr. Nolten, Ralf 27. Schmidt, Stefan 28. Schroeteler, Rolf 29. Stoffels, Björn 30. Stoffels, Manfred 31. Tesch, Michael 32. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Drewes-Janssen Es fehlen: 1. Döring, Bettina 2. Kaptain, Johannes 3. Schmitz, Hermann-Josef Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal -2Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:50 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Unter Hinweis auf die Beratung und Beschlussfassung im letzten Sozialausschuss schlägt BM Eßer vor, die TOP 16 + 17 zwar getrennt zu protokolieren, beschlussmäßig aber zusammen zu fassen. Hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden. RM Braks beantragt, TOP 5 von der Tagesordnung abzusetzen, da noch keine Beratung im Umweltausschuss erfolgt sei und neue Erkenntnisse, insbesondere zum Infraschall vorlägen. Zudem habe die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag neue Abstandsflächen bei der Aufstellung von Windenergieanlagen angekündigt. BM Eßer erinnert daran, dass er darauf hingewiesen habe, dass die Vorlage direkt zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat gegeben werde und es sich um die 2. Offenlage handele, aufgrund von geringfügig geänderten Maximalhöhen der Windräder. Das Thema Infraschall wurde in den Gutachten berücksichtigt. Zum Koalitionsvertrag teilt er mit, dass es sich bisher um Absichtserklärungen handele, es bestehe noch keine neue Rechtslage. RM Heidbüchel spricht sich gegen eine Vertagung aus, da die Beratung inhaltlich in Kreuzau abgeschlossen ist. Auch RM Hohn ist gegen eine Vertagung. Es wurde bereits zeitintensiv über die Thematik diskutiert, es gebe viele gute Gründe heute eine Entscheidung zu treffen. RM Dr. Meurer bittet zu berücksichtigen, dass ein neues stellv. Mitglied in den Umweltausschuss gewählt worden ist, der Experte zum Thema sei. Von daher ist er der Meinung, dass im Umweltausschuss nochmals intensiv diskutiert werden sollte. RM Dr. Nolten plädiert dafür den Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung zu lassen und heute eine Entscheidung zu fällen. BM Eßer lässt anschließend über den Antrag auf Absetzung des TOP 5 von der Tagesordnung abstimmen. Bei 2 Ja-Stimmen und 30 Nein-Stimmen wird der Antrag vom RM Braks abgelehnt. TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 2.1 Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle 2.2 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen 4. Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2016 Vorlage: 56/2017 -35. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1), 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. 4a (3) BauGB, 2. Satzungsbeschluss. Vorlage: 58/2012 8. Ergänzung 6. Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet Vorlage: 41/2017 7. 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 48/2017 8. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 49/2017 9. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung 10. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 46/2017 11. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 47/2017 12. Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und ObermaubachSchlagstein Vorlage: 51/2017 13. Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 101/2016 1. Ergänzung 14. Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten“ (Feuerwehrsatzung) Vorlage: 44/2017 15. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 28/2017 16. Fortführung der psychosozialen Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 54/2017 -417. Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 87/2016 1. Ergänzung 18. Anfragen -5- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau fragt an, ob die linke Seite des Radweges entlang der Bahn im Neubaugebiet „Auf den Brechen“ gemäht werden könne, der Bewuchs sei hier sehr hoch. Die Verwaltung sagt eine Erledigung zu. 2. Mitteilungen BM Eßer informiert zum Sachstand der Überarbeitung des Regionalplanes. Wie bekannt sei, fand hierzu im Mai ein Kreisgespräch mit der Bezirksregierung Köln statt. Dort wurde angekündigt, dass nach der Sommerpause die Kommunalgespräche mit den einzelnen Städten und Gemeinden stattfinden werden. Das Gespräch für die Gemeinde Kreuzau finde am 9.11.2017 statt. Über den Fortgang werde die Verwaltung berichten. Zur unrechtmäßigen Einleitung der Fa. Niederauer Mühle in den Niederschlagswasserkanal berichtet Herr Schmühl, dass alle Erkenntnisse von der unrechtmäßigen Einleitung vom 25.5.2017 vorliegen. Folgende Unterlagen werden nichtöffentlich der Niederschrift beigefügt: - Arbeitsbericht der Feuerwehr - Umwelteinsatzbericht des Kreises Düren vom 26.05.2017 - Stellungnahme des Gewässerschutzbeauftragten der Fa. Niederauer Mühle zum HavarieVorgang - Vermerk über eine Ortsbesichtigung der Bezirksregierung Köln vom 27.06.2017 Die Bezirksregierung ist auch federführende Behörde und hat von der Firma verlangt, dass bis Ende des Jahres das gesamte betriebsinterne Kanalnetz befahren wird und der Bezirksregierung ein Bestandsplan zur Prüfung vorzulegen ist. Gemeindlicherseits ist sichergestellt, dass der Regenwasserkanalanschluss am Üdinger Weg nicht mehr benutzt werden kann. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes, die sich auf rd. 5.500 € belaufen haben, werden per Bescheid der Firma zur Erstattung aufgegeben. Die Kosten für den Einsatz des Spülwagens der Firma Schönmakers (ebenfalls rd. 5.000 €) werden von der Firma Schönmakers unmittelbar der Niederauer Mühle in Rechnung gestellt. RM Böcking fragt an, warum die zugesagten Anlagen nichtöffentlich der Niederschrift beigefügt werden. BM Eßer teilt mit, dass es sich um verwaltungsinterne Unterlagen eines laufenden Verfahrens handele. Zur Klage der Stadt Nideggen im BImSch-Genehmigungsverfahren (hier: Fläche Steinkaul) hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom 23.6.2017 den Antrag der Stadt Nideggen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung) abgelehnt. Der Stadtrat Nideggen hat beschlossen, hiergegen keine Beschwerde einzulegen und das Klageverfahren nicht weiter zu betreiben. Das Normenkontrollverfahren laufe hingegen weiter. BM Eßer teilt mit, dass die CDU-Fraktion heute einen Antrag zum Thema Einführung einer Sozialplanung in der Gemeinde Kreuzau übergeben habe. Dieser werde der Niederschrift zur Kenntnis beigefügt. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolge dann im Fachausschuss nach der Sommerpause. -62.1 Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle RM Braks führt aus, dass bereits von außen ersichtlich sei, dass sich das Gebäude in einem hervorragenden Zustand befinde. RM Dr. Nolten lobt in diesem Zusammenhang das beispielhafte ehrenamtliche Engagement des Vereins. 2.2 Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017 RM Dr. Nolten teilt mit, dass der Kreistag den Beschluss gefasst habe, die Erstattung der Landschaftsverbandsumlage in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. Für die Gemeinde Kreuzau errechnet sich eine Erstattung von 345.000€. 3. Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen RM Hohn fragt aufgrund der geänderten Rechtslage, ob nunmehr freies WLAN in Flüchtlingsunterkünften installiert werden kann. BM Eßer führt aus, dass zunächst die neue Rechtslage geprüft und Haushaltsmittel vom Rat zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Verwaltung werde nach der Sommerpause eine Ergänzungsvorlage erstellen, hierbei aber die noch kommende Handlungsempfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW abwarten. Auch müsse noch festgelegt werden, wo weiteres WLAN eingerichtet werden soll. In diesem Zusammenhang regt RM Heinrichs an, mit den Betreibern des freien WLAN auf der Hauptstraße in Kontakt zu treten, um möglicherweise eine gemeinsame Konzeption zu erreichen. 4. Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2016 Vorlage: 56/2017 BM Eßer berichtet, dass der Jahresabschluss eine Haushaltsverbesserung von 931.856,94€ ergeben habe. Beschluss: Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2016 zur Kenntnis und leitet ihn an den Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient, weiter. Beratungsergebnis: 5. einstimmig Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1), 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. 4a (3) BauGB, 2. Satzungsbeschluss. Vorlage: 58/2012 8. Ergänzung BM Eßer weist darauf hin, dass aufgrund der nachträglich eingegangenen Stellungnahme des Bundesamtes für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr (keine Bedenken) die Anlage 2 ergänzt und im Sitzungsdienst ausgetauscht wurde. Im Hinblick auf die Aussagen zu Beginn der Sitzung führt Herr Schmühl aus, dass sich auch der Umweltausschuss mit der Thematik und den Gutachten beschäftigt hat. -7Die gesetzlich vorgeschriebene Offenlage ist durchgeführt worden. Es gehe heute nicht mehr um eine Grundsatzdiskussion. Aufgrund der nur marginalen Änderungen zur Ursprungsplanung habe der Umwelt- und Bauausschuss auf eine weitere Beratung verzichtet. Mit dem heutigen Beschluss werde Planungsrecht geschaffen. Alle relevanten Unterlagen, auch zu den Ausgleichsmaßnahmen liegen vor, sodass heute der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. RM Dr. Nolten stimmt diesen Ausführungen zu und ergänzt, dass die Diskussionen seit 5 Jahren in großer Bandbreite geführt worden sind. Der Investor muss Gewissheit haben, dass das Verfahren nach Recht und Gesetz abgearbeitet worden ist. Der Koalitionsvertrag habe kein neues Recht geschaffen. Auch RM Hohn spricht sich für eine heutige Beschlussfassung aus. Im Hinblick auf die Aussagen von Dr. Meurer zum Artenschutz führt sie aus, dass in diesem Fall auch eine Güterabwägung zwischen Klimaschutz und Artenschutz vorgenommen werden musste. Ohne die Windenergie sei aus ihrer Sicht kein Atomausstieg möglich, insoweit habe hier der Klimaschutz das größere Gewicht; sicher sei der Artenschutz auch wichtig. RM Heidbüchel stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Aussprache. Beschluss: 1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1), der Offenlage gem. § 3 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 3. Der Bebauungsplan Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: 6. 28 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet Vorlage: 41/2017 Beschluss: Alternative A: Der Bedarf, Schulhöfe an den Grundschulen im Gemeindegebiet einzuzäunen, wird derzeit nicht gesehen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig, 1 Enthaltung 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 48/2017 Beschluss: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd wird gefasst. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: einstimmig -88. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 49/2017 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung Wie bereits im Hauptausschuss fragt RM Kern nach den Unterlagen des Planungsbüros, hier sollte eine Diskette zur Verfügung gestellt werden. Herr Schmühl teilt mit, dass die Diskette vorliege, die schriftliche Darstellung der einzelnen Projekte seitens des Planungsbüros aber noch ausstehe. Er sagt die Unterlagen noch vor der Bürgerinformation im Oktober zu. Beschluss: 1. Der Rat stimmt den Grundzügen und Zielaussagen des Masterplans mit dem Leitbild, dem Strukturkonzept sowie den konzeptionellen Überlegungen zur Hauptstraße und den Platzsituationen im Grundsatz zu. 2. Die Einteilung der unterschiedlichen Maßnahmen sowie deren Abgrenzung werden nachvollzogen und sollen zur weiteren Konkretisierung dienen. 3. Die Ansätze sind bei der vertieften Maßnahmenkonkretisierung weiterzuverfolgen sowie die einzelnen Maßnahmen mit Kosten zu hinterlegen. 4. Für die Maßnahmenbereiche ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen. 5. Die Grundzüge des Masterplans werden bei der vertieften Maßnahmenplanung weiterverfolgt. Beratungsergebnis: 10. einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 46/2017 BM Eßer schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 10 + 11 zusammen zu beraten, da sie inhaltlich gleich sind, hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden. RM Heidbüchel fragt, ob im Hinblick auf den Vorschlag der CDU-Fraktion, Diskotheken zuzulassen, dies für beide Plangebiete gelten soll, oder nur für einen Bereich. Herr Schmühl erläutert, dass der Bebauungsplan F 8a unmittelbar an den Sportplatz angrenze. Ein Diskothekenbetrieb sollte nur im Plangebiet F 8b zugelassen werden, da dieser auch nicht die Ortslage tangiere. RM Heidbüchel teilt mit, dass er unter diesen Voraussetzungen den Beschlussvorschlägen zustimmen könne. RM Hohn führt aus, dass sie mit Anwohner von „Gut Stepprath“ gesprochen habe, die aufgrund des Verkehrslärms der B 56 und durch motorbetriebene Modellautos, die auf der ehem. Bundeswehrfläche regelmäßig gefahren werden, schon belastet seien. Sie fragt an, ob alternativ ein Sportzentrum o.ä. etabliert werden könnte. Herr Schmühl erläutert, dass die Modellautos auf Dürener Hoheitsgebiet fahren. Die Eigentümer im Bereich „Gut Stepprath“ haben nicht den gleichen Schutzanspruch wie die übrigen Stockheimer -9Bürger, da die Fläche im Außenbereich liege. Die betroffenen Personen haben aber im Rahmen der kommenden Offenlage die Möglichkeit, ihre Argumente vorzutragen. Die Verwaltung wolle weiteren Leerstand vermeiden. Das OBI-Gelände war schon Spekulationsobjekt für viele Ideen. Unabhängig welcher Nutzung müsse die TA Lärm immer beachtet werden. RM Kern fragt, welche Pläne die Eigentümer des OBI-Geländes verfolgen. BM Eßer erläutert, dass ein Investor aus München das Objekt erworben habe. Der beauftragte Projektentwickler habe verschiedene Nutzungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Verwaltung habe auch Nutzungsanfragen an den Projektentwickler weiter gegeben. Der andauernde Leerstand sei sicherlich unbefriedigend, die Gemeinde habe aber hierauf keinen Einfluss. RM Balen bestätigt, dass bisher alles dafür getan worden ist, das Gelände wieder einer Nutzung zuzuführen, insoweit seien zum jetzigen Zeitpunkt weitere Diskussionen unnötig. Beschluss: 1. 2. 3. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen. Dem Planentwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 11. 28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 47/2017 Siehe TOP 10 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird unter Streichung des Begriffs „Diskotheken“ in Ziffer 1.1 der textlichen Festsetzungen (Anlage 4) zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 12. 27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein Vorlage: 51/2017 RM Winter erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Beschluss: Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: einstimmig, ohne RM Winter - 10 13. Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 101/2016 1. Ergänzung Beschluss: Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 14. einstimmig Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten“ (Feuerwehrsatzung) Vorlage: 44/2017 Beschluss: „Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau (Feuerwehrsatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Beratungsergebnis: 15. einstimmig Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 28/2017 Beschluss: Die 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofsordnung- der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 16. einstimmig Fortführung der psychosozialen Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 54/2017 BM Eßer verweist auf die Niederschrift der letzten Sozialausschusssitzung. Demnach wurden die Tagesordnungspunkte zusammen beraten und beschlossen. Auf Anfrage stimmen die Ratsmitglieder dieser Verfahrensweise auch für diese Sitzung zu. RM Dr. Nolten teilt mit, dass dem Beschluss in der Sache gefolgt werden kann, die Formulierung „weitere Zusammenarbeit“ ist s.E. unglücklich gewählt. RM Winter beobachtet eine massive Abwanderung von Kreuzauer Flüchtlingen nach Düren. Aus seiner Sicht sollte die Angelegenheit bereits im Januar neu beraten werden, da dann möglicherweise andere Gegebenheiten vorliegen. BM Eßer verweist darauf, dass die Wohnsitzauflage die jeweiligen Personen verpflichten, in der Zuweisungskommune zu bleiben. - 11 RM Hohn stellt fest, dass derzeit die Quote der Gemeinde Kreuzau mit Wohnsitzauflage bei 89 % liege. Für ein halbes Jahr bis Januar 2018 werde keine Stelle zu besetzen sein. Die Evangelische Gemeinde habe ohnehin schon Schwierigkeiten, die Stelle befristet zu besetzen. RM Kern stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Aussprache. Beschluss: Die Gemeinde Kreuzau unterstützt die ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Arbeit mit und für Flüchtlinge und Asylbewerber. Die psychosoziale Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau wird bis zum 31.12.2018 fortgesetzt. Eine weitere Zusammenarbeit mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren wird angestrebt. Die Gemeinde Kreuzau zahlt einen jährlichen Zuschuss für beide Maßnahmen von bis zu 60.000 Euro zur Einrichtung einer Vollzeitstelle. Beratungsergebnis: 17. 30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 87/2016 1. Ergänzung Siehe TOP 16 Beschluss: Die Gemeinde Kreuzau unterstützt die ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Arbeit mit und für Flüchtlinge und Asylbewerber. Die psychosoziale Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau wird bis zum 31.12.2018 fortgesetzt. Eine weitere Zusammenarbeit mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren wird angestrebt. Die Gemeinde Kreuzau zahlt einen jährlichen Zuschuss für beide Maßnahmen von bis zu 60.000 Euro zur Einrichtung einer Vollzeitstelle. Beratungsergebnis: 18. 30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung Anfragen RM Dr. Nolten fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, dass der Geldautomat in Untermaubach abgebaut werden soll. Dieser Umstand ist der Verwaltung bekannt, Herr Schmühl hat bereits mit dem stellv. Geschäftsstellenleiter der Volksbank Kontakt aufgenommen. Ferner ist ein Schreiben an die Volksbank verfasst worden. Die Antwort stehe noch aus, über die Antwort werde informiert. RM Büngeler fragt, warum die Ortsdurchfahrt Leversbach für 14 Tage gesperrt wurde. Herr Schmühl teilt mit, dass dies der Verwaltung nicht bekannt sei und er sich sachkundig machen werde. Alsdann erfolge eine Information an Herrn Büngeler. RM Böcking fragt zum Sachstand der K 29 im Bereich Friedenau. Wann erfolgt hier der Ausbau der Strasse einschl. der Brückenbauwerke? Herr Schmühl erläutert, dass der Kreis den Zuwendungsbescheid des Landes erhalten habe. Die Ausschreibung der Gewerke ist beim Kreis Düren in Vorbereitung, es kann von einem Baubeginn noch in diesem Jahr ausgegangen werden. RM Hohn fragt wegen Lichtverschmutzung an. Die Leucht-Tafel in der Bahnhofstrasse ist zu hell, was kann die Gemeinde hier tun. Herr Schmühl stellt fest, dass der Sternenhimmel nicht betroffen sei, da die Tafel zwischen 22 – 6 Uhr ausgeschaltet ist. RM Hohn teilt mit, dass es auch um den Artenschutz gehe, die Leuchttafel habe mehr LUX als notwendig. Frau Hohn erhält die Anschrift des Eigentümers, um sich mit diesem in Verbindung zu setzen. Sie fragt weiterhin an, ob sichergestellt werden kann, dass zukünftig keine neuen Lichtverschmutzungen mehr erfolgen. Verwaltungsseitig wird vorgetragen, dass hier nur bei konkreten Maßnahmenplanungen Einfluss genommen werden kann. - 12 RM Kern berichtet, dass die Sanierung der Brücke über den Mühlenteich hervorragend gelungen sei und bedankt sich bei der Verwaltung. RM Winter fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Ruruferradweg zwischen Parkplatz und ehem. Sägewerk nicht mehr befahren werden kann, da der Bewuchs seit längerer Zeit nicht mehr zurück geschnitten wurde. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu. Kreuzau, den 06.07.2017 Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Drewes-Janssen -