Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
322 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
12.07.17, 13:06
Aktualisiert
12.07.17, 13:06
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ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 06.07.2017
Mitgliederzahl:
35
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ratsmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Balen, Yvonne
4. Berens von Rautenfeld, Dagmar
5. Böcking, Paul
6. Braks, Egbert
7. Breuer, Adolf
8. Büngeler, Johannes
9. Eßer, Rainer
10. Fernando, Sebastian
11. Gilles, Josef
12. Gunkel, Dirk
13. Heidbüchel, Rolf
14. Heinrichs, Dirk
15. Hohn, Astrid
16. Hüttl, Detlef
17. Iven, Axel
18. Kammer, Jürgen
19. Kern, Karl-Heinz
20. Kesseler, Marion
21. Kilian, Manfred
22. Lennartz, Ulrich
23. Lüttgen, Wolfgang
24. Macherey, Peter
25. Dr. Meurer, Erik
26. Dr. Nolten, Ralf
27. Schmidt, Stefan
28. Schroeteler, Rolf
29. Stoffels, Björn
30. Stoffels, Manfred
31. Tesch, Michael
32. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Drewes-Janssen
Es fehlen:
1. Döring, Bettina
2. Kaptain, Johannes
3. Schmitz, Hermann-Josef
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
-2Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:50 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden.
Unter Hinweis auf die Beratung und Beschlussfassung im letzten Sozialausschuss schlägt BM
Eßer vor, die TOP 16 + 17 zwar getrennt zu protokolieren, beschlussmäßig aber zusammen zu
fassen. Hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden.
RM Braks beantragt, TOP 5 von der Tagesordnung abzusetzen, da noch keine Beratung im
Umweltausschuss erfolgt sei und neue Erkenntnisse, insbesondere zum Infraschall vorlägen.
Zudem habe die neue Landesregierung im Koalitionsvertrag neue Abstandsflächen bei der
Aufstellung von Windenergieanlagen angekündigt.
BM Eßer erinnert daran, dass er darauf hingewiesen habe, dass die Vorlage direkt zur Beratung
und Beschlussfassung in den Rat gegeben werde und es sich um die 2. Offenlage handele,
aufgrund von geringfügig geänderten Maximalhöhen der Windräder. Das Thema Infraschall wurde
in den Gutachten berücksichtigt. Zum Koalitionsvertrag teilt er mit, dass es sich bisher um
Absichtserklärungen handele, es bestehe noch keine neue Rechtslage.
RM Heidbüchel spricht sich gegen eine Vertagung aus, da die Beratung inhaltlich in Kreuzau
abgeschlossen ist.
Auch RM Hohn ist gegen eine Vertagung. Es wurde bereits zeitintensiv über die Thematik
diskutiert, es gebe viele gute Gründe heute eine Entscheidung zu treffen.
RM Dr. Meurer bittet zu berücksichtigen, dass ein neues stellv. Mitglied in den Umweltausschuss
gewählt worden ist, der Experte zum Thema sei. Von daher ist er der Meinung, dass im
Umweltausschuss nochmals intensiv diskutiert werden sollte.
RM Dr. Nolten plädiert dafür den Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung zu lassen und heute
eine Entscheidung zu fällen.
BM Eßer lässt anschließend über den Antrag auf Absetzung des TOP 5 von der Tagesordnung
abstimmen. Bei 2 Ja-Stimmen und 30 Nein-Stimmen wird der Antrag vom RM Braks abgelehnt.
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
2.1
Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im Rahmen der
Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle
2.2
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
4.
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2016
Vorlage: 56/2017
-35.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1), 4 (2) und der ersten und zweiten
erneuten Offenlage gem. 4a (3) BauGB,
2. Satzungsbeschluss.
Vorlage: 58/2012 8. Ergänzung
6.
Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet
Vorlage: 41/2017
7.
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von
Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 48/2017
8.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 49/2017
9.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung
10.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 46/2017
11.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 47/2017
12.
Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und ObermaubachSchlagstein
Vorlage: 51/2017
13.
Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und
Obdachlose der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 101/2016 1. Ergänzung
14.
Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von
Entgelten“ (Feuerwehrsatzung)
Vorlage: 44/2017
15.
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 28/2017
16.
Fortführung der psychosozialen Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 54/2017
-417.
Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung der
Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 87/2016 1. Ergänzung
18.
Anfragen
-5-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus Kreuzau fragt an, ob die linke Seite des Radweges entlang der Bahn im Neubaugebiet
„Auf den Brechen“ gemäht werden könne, der Bewuchs sei hier sehr hoch. Die Verwaltung sagt
eine Erledigung zu.
2.
Mitteilungen
BM Eßer informiert zum Sachstand der Überarbeitung des Regionalplanes. Wie bekannt sei, fand
hierzu im Mai ein Kreisgespräch mit der Bezirksregierung Köln statt. Dort wurde angekündigt, dass
nach der Sommerpause die Kommunalgespräche mit den einzelnen Städten und Gemeinden
stattfinden werden. Das Gespräch für die Gemeinde Kreuzau finde am 9.11.2017 statt. Über den
Fortgang werde die Verwaltung berichten.
Zur unrechtmäßigen Einleitung der Fa. Niederauer Mühle in den Niederschlagswasserkanal
berichtet Herr Schmühl, dass alle Erkenntnisse von der unrechtmäßigen Einleitung vom 25.5.2017
vorliegen. Folgende Unterlagen werden nichtöffentlich der Niederschrift beigefügt:
- Arbeitsbericht der Feuerwehr
- Umwelteinsatzbericht des Kreises Düren vom 26.05.2017
- Stellungnahme des Gewässerschutzbeauftragten der Fa. Niederauer Mühle zum HavarieVorgang
- Vermerk über eine Ortsbesichtigung der Bezirksregierung Köln vom 27.06.2017
Die Bezirksregierung ist auch federführende Behörde und hat von der Firma verlangt, dass bis
Ende des Jahres das gesamte betriebsinterne Kanalnetz befahren wird und der Bezirksregierung
ein Bestandsplan zur Prüfung vorzulegen ist.
Gemeindlicherseits ist sichergestellt, dass der Regenwasserkanalanschluss am Üdinger Weg
nicht mehr benutzt werden kann.
Die Kosten des Feuerwehreinsatzes, die sich auf rd. 5.500 € belaufen haben, werden per
Bescheid der Firma zur Erstattung aufgegeben.
Die Kosten für den Einsatz des Spülwagens der Firma Schönmakers (ebenfalls rd. 5.000 €)
werden von der Firma Schönmakers unmittelbar der Niederauer Mühle in Rechnung gestellt.
RM Böcking fragt an, warum die zugesagten Anlagen nichtöffentlich der Niederschrift beigefügt
werden. BM Eßer teilt mit, dass es sich um verwaltungsinterne Unterlagen eines laufenden
Verfahrens handele.
Zur Klage der Stadt Nideggen im BImSch-Genehmigungsverfahren (hier: Fläche Steinkaul) hat das
Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom 23.6.2017 den Antrag der Stadt Nideggen auf
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung)
abgelehnt.
Der Stadtrat Nideggen hat beschlossen, hiergegen keine Beschwerde einzulegen und das
Klageverfahren nicht weiter zu betreiben.
Das Normenkontrollverfahren laufe hingegen weiter.
BM Eßer teilt mit, dass die CDU-Fraktion heute einen Antrag zum Thema Einführung einer
Sozialplanung in der Gemeinde Kreuzau übergeben habe. Dieser werde der Niederschrift zur
Kenntnis beigefügt. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolge dann im Fachausschuss nach
der Sommerpause.
-62.1
Rechenschaftsbericht des Jugend und Kultur Förderverein Kreuzau e.V. im
Rahmen der Übertragung der Hans-Hoesch-Stiftung/Festhalle
RM Braks führt aus, dass bereits von außen ersichtlich sei, dass sich das Gebäude in einem
hervorragenden Zustand befinde. RM Dr. Nolten lobt in diesem Zusammenhang das beispielhafte
ehrenamtliche Engagement des Vereins.
2.2
Wesentliche ergebniswirksame Veränderungen im Haushalt 2017
RM Dr. Nolten teilt mit, dass der Kreistag den Beschluss gefasst habe, die Erstattung der
Landschaftsverbandsumlage in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. Für die Gemeinde
Kreuzau errechnet sich eine Erstattung von 345.000€.
3.
Sachstandsinformation zur Ausführung von Beschlüssen
RM Hohn fragt aufgrund der geänderten Rechtslage, ob nunmehr freies WLAN in
Flüchtlingsunterkünften installiert werden kann. BM Eßer führt aus, dass zunächst die neue
Rechtslage geprüft und Haushaltsmittel vom Rat zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Verwaltung werde nach der Sommerpause eine Ergänzungsvorlage erstellen, hierbei aber die
noch kommende Handlungsempfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW abwarten.
Auch müsse noch festgelegt werden, wo weiteres WLAN eingerichtet werden soll.
In diesem Zusammenhang regt RM Heinrichs an, mit den Betreibern des freien WLAN auf der
Hauptstraße in Kontakt zu treten, um möglicherweise eine gemeinsame Konzeption zu erreichen.
4.
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum
31.12.2016
Vorlage: 56/2017
BM Eßer berichtet, dass der Jahresabschluss eine Haushaltsverbesserung von 931.856,94€
ergeben habe.
Beschluss:
Der Rat nimmt den ihm zugeleiteten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2016 zur Kenntnis und leitet ihn an den
Rechnungsprüfungs- und Wahlprüfungsausschuss, der sich zur Prüfung eines Dritten bedient,
weiter.
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus den
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (1), 3 (2), 4 (1), 4 (2) und der ersten und zweiten
erneuten Offenlage gem. 4a (3) BauGB,
2. Satzungsbeschluss.
Vorlage: 58/2012 8. Ergänzung
BM Eßer weist darauf hin, dass aufgrund der nachträglich eingegangenen Stellungnahme des
Bundesamtes für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr (keine Bedenken)
die Anlage 2 ergänzt und im Sitzungsdienst ausgetauscht wurde.
Im Hinblick auf die Aussagen zu Beginn der Sitzung führt Herr Schmühl aus, dass sich auch der
Umweltausschuss mit der Thematik und den Gutachten beschäftigt hat.
-7Die gesetzlich vorgeschriebene Offenlage ist durchgeführt worden. Es gehe heute nicht mehr um
eine Grundsatzdiskussion. Aufgrund der nur marginalen Änderungen zur Ursprungsplanung habe
der Umwelt- und Bauausschuss auf eine weitere Beratung verzichtet. Mit dem heutigen Beschluss
werde Planungsrecht geschaffen. Alle relevanten Unterlagen, auch zu den Ausgleichsmaßnahmen
liegen vor, sodass heute der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
RM Dr. Nolten stimmt diesen Ausführungen zu und ergänzt, dass die Diskussionen seit 5 Jahren in
großer Bandbreite geführt worden sind. Der Investor muss Gewissheit haben, dass das Verfahren
nach Recht und Gesetz abgearbeitet worden ist. Der Koalitionsvertrag habe kein neues Recht
geschaffen.
Auch RM Hohn spricht sich für eine heutige Beschlussfassung aus. Im Hinblick auf die Aussagen
von Dr. Meurer zum Artenschutz führt sie aus, dass in diesem Fall auch eine Güterabwägung
zwischen Klimaschutz und Artenschutz vorgenommen werden musste. Ohne die Windenergie sei
aus ihrer Sicht kein Atomausstieg möglich, insoweit habe hier der Klimaschutz das größere
Gewicht; sicher sei der Artenschutz auch wichtig.
RM Heidbüchel stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Aussprache.
Beschluss:
1. Den in der Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1), der Offenlage gem. § 3 (2) und der
ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Den in der Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem.
§ 4 (1), der Offenlage gem. § 4 (2) und der ersten und zweiten erneuten Offenlage gem. §
4a (3) BauGB wird gefolgt.
3. Der Bebauungsplan Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird gem. §
10 BauGB als Satzung beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
28 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet
Vorlage: 41/2017
Beschluss:
Alternative A:
Der Bedarf, Schulhöfe an den Grundschulen im Gemeindegebiet einzuzäunen, wird derzeit nicht
gesehen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig, 1 Enthaltung
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung
von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 48/2017
Beschluss:
1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd wird gefasst.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-88.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung
Kreuzau-Süd";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 49/2017
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“,
wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung
Wie bereits im Hauptausschuss fragt RM Kern nach den Unterlagen des Planungsbüros, hier
sollte eine Diskette zur Verfügung gestellt werden. Herr Schmühl teilt mit, dass die Diskette
vorliege, die schriftliche Darstellung der einzelnen Projekte seitens des Planungsbüros aber noch
ausstehe. Er sagt die Unterlagen noch vor der Bürgerinformation im Oktober zu.
Beschluss:
1. Der Rat stimmt den Grundzügen und Zielaussagen des Masterplans mit dem Leitbild, dem
Strukturkonzept sowie den konzeptionellen Überlegungen zur Hauptstraße und den
Platzsituationen im Grundsatz zu.
2. Die Einteilung der unterschiedlichen Maßnahmen sowie deren Abgrenzung werden
nachvollzogen und sollen zur weiteren Konkretisierung dienen.
3. Die Ansätze sind bei der vertieften Maßnahmenkonkretisierung weiterzuverfolgen sowie die
einzelnen Maßnahmen mit Kosten zu hinterlegen.
4. Für die Maßnahmenbereiche ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen.
5. Die Grundzüge des Masterplans werden bei der vertieften Maßnahmenplanung weiterverfolgt.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 46/2017
BM Eßer schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 10 + 11 zusammen zu beraten, da sie inhaltlich
gleich sind, hiermit sind die Ratsmitglieder einverstanden.
RM Heidbüchel fragt, ob im Hinblick auf den Vorschlag der CDU-Fraktion, Diskotheken
zuzulassen, dies für beide Plangebiete gelten soll, oder nur für einen Bereich.
Herr Schmühl erläutert, dass der Bebauungsplan F 8a unmittelbar an den Sportplatz angrenze. Ein
Diskothekenbetrieb sollte nur im Plangebiet F 8b zugelassen werden, da dieser auch nicht die
Ortslage tangiere.
RM Heidbüchel teilt mit, dass er unter diesen Voraussetzungen den Beschlussvorschlägen
zustimmen könne.
RM Hohn führt aus, dass sie mit Anwohner von „Gut Stepprath“ gesprochen habe, die aufgrund
des Verkehrslärms der B 56 und durch motorbetriebene Modellautos, die auf der ehem.
Bundeswehrfläche regelmäßig gefahren werden, schon belastet seien. Sie fragt an, ob alternativ
ein Sportzentrum o.ä. etabliert werden könnte.
Herr Schmühl erläutert, dass die Modellautos auf Dürener Hoheitsgebiet fahren. Die Eigentümer
im Bereich „Gut Stepprath“ haben nicht den gleichen Schutzanspruch wie die übrigen Stockheimer
-9Bürger, da die Fläche im Außenbereich liege. Die betroffenen Personen haben aber im Rahmen
der kommenden Offenlage die Möglichkeit, ihre Argumente vorzutragen.
Die Verwaltung wolle weiteren Leerstand vermeiden. Das OBI-Gelände war schon
Spekulationsobjekt für viele Ideen. Unabhängig welcher Nutzung müsse die TA Lärm immer
beachtet werden.
RM Kern fragt, welche Pläne die Eigentümer des OBI-Geländes verfolgen. BM Eßer erläutert, dass
ein Investor aus München das Objekt erworben habe. Der beauftragte Projektentwickler habe
verschiedene Nutzungsmöglichkeiten aufgezeigt. Die Verwaltung habe auch Nutzungsanfragen an
den Projektentwickler weiter gegeben. Der andauernde Leerstand sei sicherlich unbefriedigend,
die Gemeinde habe aber hierauf keinen Einfluss.
RM Balen bestätigt, dass bisher alles dafür getan worden ist, das Gelände wieder einer Nutzung
zuzuführen, insoweit seien zum jetzigen Zeitpunkt weitere Diskussionen unnötig.
Beschluss:
1.
2.
3.
Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil
Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird
beschlossen.
Dem Planentwurf wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
11.
28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 47/2017
Siehe TOP 10
Beschluss:
1. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen.
2. Dem Planentwurf wird unter Streichung des Begriffs „Diskotheken“ in Ziffer 1.1 der textlichen
Festsetzungen (Anlage 4) zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2)
und 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
12.
27 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 4 Enthaltungen
Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und
Obermaubach-Schlagstein
Vorlage: 51/2017
RM Winter erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und
Obermaubach-Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
einstimmig, ohne RM Winter
- 10 13.
Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge
und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 101/2016 1. Ergänzung
Beschluss:
Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der
Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
14.
einstimmig
Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung
von
Entgelten“ (Feuerwehrsatzung)
Vorlage: 44/2017
Beschluss:
„Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau (Feuerwehrsatzung) wird in der als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.“
Beratungsergebnis:
15.
einstimmig
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 28/2017
Beschluss:
Die 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofsordnung- der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung
beschlossen.
Beratungsergebnis:
16.
einstimmig
Fortführung der psychosozialen Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 54/2017
BM Eßer verweist auf die Niederschrift der letzten Sozialausschusssitzung. Demnach wurden die
Tagesordnungspunkte zusammen beraten und beschlossen. Auf Anfrage stimmen die
Ratsmitglieder dieser Verfahrensweise auch für diese Sitzung zu.
RM Dr. Nolten teilt mit, dass dem Beschluss in der Sache gefolgt werden kann, die Formulierung
„weitere Zusammenarbeit“ ist s.E. unglücklich gewählt.
RM Winter beobachtet eine massive Abwanderung von Kreuzauer Flüchtlingen nach Düren. Aus
seiner Sicht sollte die Angelegenheit bereits im Januar neu beraten werden, da dann
möglicherweise andere Gegebenheiten vorliegen.
BM Eßer verweist darauf, dass die Wohnsitzauflage die jeweiligen Personen verpflichten, in der
Zuweisungskommune zu bleiben.
- 11 RM Hohn stellt fest, dass derzeit die Quote der Gemeinde Kreuzau mit Wohnsitzauflage bei 89 %
liege. Für ein halbes Jahr bis Januar 2018 werde keine Stelle zu besetzen sein. Die Evangelische
Gemeinde habe ohnehin schon Schwierigkeiten, die Stelle befristet zu besetzen.
RM Kern stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Aussprache.
Beschluss:
Die Gemeinde Kreuzau unterstützt die ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Arbeit mit und für
Flüchtlinge und Asylbewerber. Die psychosoziale Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau wird bis zum 31.12.2018 fortgesetzt. Eine weitere
Zusammenarbeit mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren wird angestrebt. Die Gemeinde
Kreuzau zahlt einen jährlichen Zuschuss für beide Maßnahmen von bis zu 60.000 Euro zur
Einrichtung einer Vollzeitstelle.
Beratungsergebnis:
17.
30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Anregung auf Bezuschussung einer hauptamtlichen Fachkraft zur Koordinierung
der Flüchtlingsarbeit in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 87/2016 1. Ergänzung
Siehe TOP 16
Beschluss:
Die Gemeinde Kreuzau unterstützt die ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Arbeit mit und für
Flüchtlinge und Asylbewerber. Die psychosoziale Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern in der Gemeinde Kreuzau wird bis zum 31.12.2018 fortgesetzt. Eine weitere
Zusammenarbeit mit der Evangelischen Gemeinde zu Düren wird angestrebt. Die Gemeinde
Kreuzau zahlt einen jährlichen Zuschuss für beide Maßnahmen von bis zu 60.000 Euro zur
Einrichtung einer Vollzeitstelle.
Beratungsergebnis:
18.
30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
Anfragen
RM Dr. Nolten fragt an, ob der Verwaltung bekannt ist, dass der Geldautomat in Untermaubach
abgebaut werden soll. Dieser Umstand ist der Verwaltung bekannt, Herr Schmühl hat bereits mit
dem stellv. Geschäftsstellenleiter der Volksbank Kontakt aufgenommen. Ferner ist ein Schreiben
an die Volksbank verfasst worden. Die Antwort stehe noch aus, über die Antwort werde informiert.
RM Büngeler fragt, warum die Ortsdurchfahrt Leversbach für 14 Tage gesperrt wurde. Herr
Schmühl teilt mit, dass dies der Verwaltung nicht bekannt sei und er sich sachkundig machen
werde. Alsdann erfolge eine Information an Herrn Büngeler.
RM Böcking fragt zum Sachstand der K 29 im Bereich Friedenau. Wann erfolgt hier der Ausbau
der Strasse einschl. der Brückenbauwerke? Herr Schmühl erläutert, dass der Kreis den
Zuwendungsbescheid des Landes erhalten habe. Die Ausschreibung der Gewerke ist beim Kreis
Düren in Vorbereitung, es kann von einem Baubeginn noch in diesem Jahr ausgegangen werden.
RM Hohn fragt wegen Lichtverschmutzung an. Die Leucht-Tafel in der Bahnhofstrasse ist zu hell,
was kann die Gemeinde hier tun. Herr Schmühl stellt fest, dass der Sternenhimmel nicht betroffen
sei, da die Tafel zwischen 22 – 6 Uhr ausgeschaltet ist. RM Hohn teilt mit, dass es auch um den
Artenschutz gehe, die Leuchttafel habe mehr LUX als notwendig. Frau Hohn erhält die Anschrift
des Eigentümers, um sich mit diesem in Verbindung zu setzen.
Sie fragt weiterhin an, ob sichergestellt werden kann, dass zukünftig keine neuen
Lichtverschmutzungen mehr erfolgen. Verwaltungsseitig wird vorgetragen, dass hier nur bei
konkreten Maßnahmenplanungen Einfluss genommen werden kann.
- 12 RM Kern berichtet, dass die Sanierung der Brücke über den Mühlenteich hervorragend gelungen
sei und bedankt sich bei der Verwaltung.
RM Winter fragt an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass der Ruruferradweg zwischen Parkplatz
und ehem. Sägewerk nicht mehr befahren werden kann, da der Bewuchs seit längerer Zeit nicht
mehr zurück geschnitten wurde. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu.
Kreuzau, den 06.07.2017
Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Drewes-Janssen -