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Infotext (Mitteilungen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
71 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
12.07.17, 13:06
Aktualisiert
12.07.17, 13:06
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Inhalt der Datei

MITTEILUNG aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 06.07.2017 2. Mitteilungen BM Eßer informiert zum Sachstand der Überarbeitung des Regionalplanes. Wie bekannt sei, fand hierzu im Mai ein Kreisgespräch mit der Bezirksregierung Köln statt. Dort wurde angekündigt, dass nach der Sommerpause die Kommunalgespräche mit den einzelnen Städten und Gemeinden stattfinden werden. Das Gespräch für die Gemeinde Kreuzau finde am 9.11.2017 statt. Über den Fortgang werde die Verwaltung berichten. Zur unrechtmäßigen Einleitung der Fa. Niederauer Mühle in den Niederschlagswasserkanal berichtet Herr Schmühl, dass alle Erkenntnisse von der unrechtmäßigen Einleitung vom 25.5.2017 vorliegen. Folgende Unterlagen werden nichtöffentlich der Niederschrift beigefügt: - Arbeitsbericht der Feuerwehr - Umwelteinsatzbericht des Kreises Düren vom 26.05.2017 - Stellungnahme des Gewässerschutzbeauftragten der Fa. Niederauer Mühle zum HavarieVorgang - Vermerk über eine Ortsbesichtigung der Bezirksregierung Köln vom 27.06.2017 Die Bezirksregierung ist auch federführende Behörde und hat von der Firma verlangt, dass bis Ende des Jahres das gesamte betriebsinterne Kanalnetz befahren wird und der Bezirksregierung ein Bestandsplan zur Prüfung vorzulegen ist. Gemeindlicherseits ist sichergestellt, dass der Regenwasserkanalanschluss am Üdinger Weg nicht mehr benutzt werden kann. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes, die sich auf rd. 5.500 € belaufen haben, werden per Bescheid der Firma zur Erstattung aufgegeben. Die Kosten für den Einsatz des Spülwagens der Firma Schönmakers (ebenfalls rd. 5.000 €) werden von der Firma Schönmakers unmittelbar der Niederauer Mühle in Rechnung gestellt. RM Böcking fragt an, warum die zugesagten Anlagen nichtöffentlich der Niederschrift beigefügt werden. BM Eßer teilt mit, dass es sich um verwaltungsinterne Unterlagen eines laufenden Verfahrens handele. Zur Klage der Stadt Nideggen im BImSch-Genehmigungsverfahren (hier: Fläche Steinkaul) hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom 23.6.2017 den Antrag der Stadt Nideggen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Aufhebung der Anordnung der sofortigen Vollziehung) abgelehnt. Der Stadtrat Nideggen hat beschlossen, hiergegen keine Beschwerde einzulegen und das Klageverfahren nicht weiter zu betreiben. Das Normenkontrollverfahren laufe hingegen weiter. BM Eßer teilt mit, dass die CDU-Fraktion heute einen Antrag zum Thema Einführung einer Sozialplanung in der Gemeinde Kreuzau übergeben habe. Dieser werde der Niederschrift zur Kenntnis beigefügt. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolge dann im Fachausschuss nach der Sommerpause.