Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
71 kB
Datum
06.07.2017
Erstellt
12.07.17, 13:06
Aktualisiert
12.07.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
MITTEILUNG
aus der 20. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 06.07.2017
2.
Mitteilungen
BM Eßer informiert zum Sachstand der Überarbeitung des Regionalplanes. Wie bekannt sei,
fand hierzu im Mai ein Kreisgespräch mit der Bezirksregierung Köln statt. Dort wurde
angekündigt, dass nach der Sommerpause die Kommunalgespräche mit den einzelnen Städten
und Gemeinden stattfinden werden. Das Gespräch für die Gemeinde Kreuzau finde am
9.11.2017 statt. Über den Fortgang werde die Verwaltung berichten.
Zur unrechtmäßigen Einleitung der Fa. Niederauer Mühle in den Niederschlagswasserkanal
berichtet Herr Schmühl, dass alle Erkenntnisse von der unrechtmäßigen Einleitung vom
25.5.2017 vorliegen. Folgende Unterlagen werden nichtöffentlich der Niederschrift beigefügt:
- Arbeitsbericht der Feuerwehr
- Umwelteinsatzbericht des Kreises Düren vom 26.05.2017
- Stellungnahme des Gewässerschutzbeauftragten der Fa. Niederauer Mühle zum HavarieVorgang
- Vermerk über eine Ortsbesichtigung der Bezirksregierung Köln vom 27.06.2017
Die Bezirksregierung ist auch federführende Behörde und hat von der Firma verlangt, dass bis
Ende des Jahres das gesamte betriebsinterne Kanalnetz befahren wird und der
Bezirksregierung ein Bestandsplan zur Prüfung vorzulegen ist.
Gemeindlicherseits ist sichergestellt, dass der Regenwasserkanalanschluss am Üdinger Weg
nicht mehr benutzt werden kann.
Die Kosten des Feuerwehreinsatzes, die sich auf rd. 5.500 € belaufen haben, werden per
Bescheid der Firma zur Erstattung aufgegeben.
Die Kosten für den Einsatz des Spülwagens der Firma Schönmakers (ebenfalls rd. 5.000 €)
werden von der Firma Schönmakers unmittelbar der Niederauer Mühle in Rechnung gestellt.
RM Böcking fragt an, warum die zugesagten Anlagen nichtöffentlich der Niederschrift beigefügt
werden. BM Eßer teilt mit, dass es sich um verwaltungsinterne Unterlagen eines laufenden
Verfahrens handele.
Zur Klage der Stadt Nideggen im BImSch-Genehmigungsverfahren (hier: Fläche Steinkaul) hat
das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom 23.6.2017 den Antrag der Stadt Nideggen
auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Aufhebung der Anordnung der sofortigen
Vollziehung) abgelehnt.
Der Stadtrat Nideggen hat beschlossen, hiergegen keine Beschwerde einzulegen und das
Klageverfahren nicht weiter zu betreiben.
Das Normenkontrollverfahren laufe hingegen weiter.
BM Eßer teilt mit, dass die CDU-Fraktion heute einen Antrag zum Thema Einführung einer
Sozialplanung in der Gemeinde Kreuzau übergeben habe. Dieser werde der Niederschrift zur
Kenntnis beigefügt. Eine Beratung und Beschlussfassung erfolge dann im Fachausschuss nach
der Sommerpause.