Daten
Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
14.08.15, 09:14
Aktualisiert
14.08.15, 09:14
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9142/2015
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 36 18 11
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
27.08.2015
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2015
hier: a) Vermehrter Einsatz der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verkehrsüberwachung und
b) kurzfristige Anforderung von Verkehrspolizeikräften.
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Des Weiteren
beschließt der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss, den Antrag der CDUFraktion zu a) abzulehnen und die Verwaltung zu beauftragen, grundsätzlich auch
die Möglichkeit zu Kontrollen in den Abendstunden zu schaffen.
beauftragt der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss die Verwaltung, den kurzfristigen Einsatz der Polizeibehörden aufgrund des sich ergebenden Gefährdungspotentials anzufordern.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2015 bezieht sich auf die verstärkte Verkehrsüberwachung sowie verkehrslenkende Maßnahmen in der Innenstadt Bedburgs. Die Punkte 2 – 4 des
Antrags, welcher als Anlage der Vorlage beigefügt ist, werden zuständigkeitshalber im Ausschuss
für Stadtentwicklung behandelt.
Überwachung des ruhenden Verkehrs
Nach § 48 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden Ordnungsbehördengesetz (OBG) – sind die örtlichen Ordnungsbehörden unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs zuständig.
Hierrunter fallen vor allem Verstöße gegen Halte- und Parkverbote sowie zeitlich begrenztes Parken. Durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs soll vorrangig die Blockade von Feuerwehrund Rettungszufahrten sowie Behindertenparkplätzen vermieden und das Durchkommen von
Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren sichergestellt werden. Ebenfalls dient die
Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Unterstützung von Parkraumkonzepten, welche die Reduzierung des Autoverkehrs in bestimmten Bereichen – hier z. B. der Bedburger Innenstadt – herbeiführen soll
Ein Eingriff in den fließenden Verkehr ist ausschließlich den Polizeibehörden vorbehalten.
Dies hat zur Folge, dass bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs augenscheinlich
festgestellte Verstöße im Bereich des fließenden Verkehrs nicht geahndet werden können. Eine
Ahndung durch die Polizei ist in diesen Fällen auch nicht möglich, da seitens der Ordnungsbehörden keine belastbare Beweisführung (z. B. Messung der Geschwindigkeit bzw. des Lärms
durch zu schnelles bzw. hochtouriges Fahren) erbracht werden kann.
Wird hingegen eine Lärmbelästigung z. B. durch zu laute Musik während des Fahrens wahrgenommen, ist eine Ahndung möglich und wird umgesetzt. Dies erfolgt jedoch nur unter der
Voraussetzung, dass ein Halter anhand des Kennzeichens identifiziert werden kann.
Zur Unterbrechung einer Fahrt sind die örtlichen Ordnungsbehörden nicht legitimiert.
Aufgrund der sich im gesamten Stadtgebiet abzeichnenden Notwendigkeit vermehrt Kontrollen –
sowohl im Bereich des ruhenden Verkehrs als auch im Rahmen des ordnungsbehördlichen
Außendienstes – durchzuführen, ist die Aufstockung des Personals in diesen Aufgabenkreisen beabsichtigt.
Anforderung von Verkehrspolizeikräften
Eine Anforderung von Verkehrspolizeikräften ist grundsätzlich möglich. Ob ein begründeter Bedarf
für einen verstärkten Einsatz der Polizeikräfte vorliegt, liegt im Entscheidungsbereich der Polizei.
Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass sich das in der Begründung des Antrags
genannte Gefährdungspotential und die entsprechende Lärmbelästigung auch in anderen
Stadtteilen erhöht haben. Gleichwohl bleibt anzumerken, dass die Wahrnehmung von schnell
fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmern in den Abend- und Nachtstunden allein aufgrund der
normalerweise herrschenden Ruhe verstärkt ist. Erfahrungsgemäß werden dabei jedoch nicht die
zulässigen Lärmwerte überschritten.
Beschlussvorlage WP9-142/2015
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Schmeier
----------------------------------Solbach
stellv. Fachdienstleiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-142/2015
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