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Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2015 hier: a) Vermehrter Einsatz der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verkehrsüber- wachung und b) kurzfristige Anforderung von Verkehrspolizeikräften.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
27.08.2015
Erstellt
14.08.15, 09:14
Aktualisiert
14.08.15, 09:14
Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2015
hier:	a)	Vermehrter Einsatz der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verkehrsüber-	wachung und 
	b)	kurzfristige Anforderung von Verkehrspolizeikräften.) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2015
hier:	a)	Vermehrter Einsatz der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verkehrsüber-	wachung und 
	b)	kurzfristige Anforderung von Verkehrspolizeikräften.) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2015
hier:	a)	Vermehrter Einsatz der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verkehrsüber-	wachung und 
	b)	kurzfristige Anforderung von Verkehrspolizeikräften.)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9142/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 36 18 11 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 27.08.2015 Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2015 hier: a) Vermehrter Einsatz der Mitarbeiter des Ordnungsamtes zur Verkehrsüberwachung und b) kurzfristige Anforderung von Verkehrspolizeikräften. Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Des Weiteren  beschließt der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss, den Antrag der CDUFraktion zu a) abzulehnen und die Verwaltung zu beauftragen, grundsätzlich auch die Möglichkeit zu Kontrollen in den Abendstunden zu schaffen.  beauftragt der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss die Verwaltung, den kurzfristigen Einsatz der Polizeibehörden aufgrund des sich ergebenden Gefährdungspotentials anzufordern.  STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Antrag der CDU-Fraktion vom 21.07.2015 bezieht sich auf die verstärkte Verkehrsüberwachung sowie verkehrslenkende Maßnahmen in der Innenstadt Bedburgs. Die Punkte 2 – 4 des Antrags, welcher als Anlage der Vorlage beigefügt ist, werden zuständigkeitshalber im Ausschuss für Stadtentwicklung behandelt. Überwachung des ruhenden Verkehrs Nach § 48 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden Ordnungsbehördengesetz (OBG) – sind die örtlichen Ordnungsbehörden unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs zuständig. Hierrunter fallen vor allem Verstöße gegen Halte- und Parkverbote sowie zeitlich begrenztes Parken. Durch die Überwachung des ruhenden Verkehrs soll vorrangig die Blockade von Feuerwehrund Rettungszufahrten sowie Behindertenparkplätzen vermieden und das Durchkommen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und der Feuerwehren sichergestellt werden. Ebenfalls dient die Überwachung des ruhenden Verkehrs zur Unterstützung von Parkraumkonzepten, welche die Reduzierung des Autoverkehrs in bestimmten Bereichen – hier z. B. der Bedburger Innenstadt – herbeiführen soll Ein Eingriff in den fließenden Verkehr ist ausschließlich den Polizeibehörden vorbehalten. Dies hat zur Folge, dass bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs augenscheinlich festgestellte Verstöße im Bereich des fließenden Verkehrs nicht geahndet werden können. Eine Ahndung durch die Polizei ist in diesen Fällen auch nicht möglich, da seitens der Ordnungsbehörden keine belastbare Beweisführung (z. B. Messung der Geschwindigkeit bzw. des Lärms durch zu schnelles bzw. hochtouriges Fahren) erbracht werden kann. Wird hingegen eine Lärmbelästigung z. B. durch zu laute Musik während des Fahrens wahrgenommen, ist eine Ahndung möglich und wird umgesetzt. Dies erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ein Halter anhand des Kennzeichens identifiziert werden kann. Zur Unterbrechung einer Fahrt sind die örtlichen Ordnungsbehörden nicht legitimiert. Aufgrund der sich im gesamten Stadtgebiet abzeichnenden Notwendigkeit vermehrt Kontrollen – sowohl im Bereich des ruhenden Verkehrs als auch im Rahmen des ordnungsbehördlichen Außendienstes – durchzuführen, ist die Aufstockung des Personals in diesen Aufgabenkreisen beabsichtigt. Anforderung von Verkehrspolizeikräften Eine Anforderung von Verkehrspolizeikräften ist grundsätzlich möglich. Ob ein begründeter Bedarf für einen verstärkten Einsatz der Polizeikräfte vorliegt, liegt im Entscheidungsbereich der Polizei. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass sich das in der Begründung des Antrags genannte Gefährdungspotential und die entsprechende Lärmbelästigung auch in anderen Stadtteilen erhöht haben. Gleichwohl bleibt anzumerken, dass die Wahrnehmung von schnell fahrenden motorisierten Verkehrsteilnehmern in den Abend- und Nachtstunden allein aufgrund der normalerweise herrschenden Ruhe verstärkt ist. Erfahrungsgemäß werden dabei jedoch nicht die zulässigen Lärmwerte überschritten. Beschlussvorlage WP9-142/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Schmeier ----------------------------------Solbach stellv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-142/2015 Seite 3