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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
179 kB
Datum
21.06.2017
Erstellt
27.06.17, 13:06
Aktualisiert
27.06.17, 13:06

Inhalt der Datei

ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 21.06.2017 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Eßer, Ingo 2. Ackers, Elfriede 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf 5. Heidbüchel, Rolf 6. Heinrichs, Dirk 7. Hohn, Astrid 8. Iven, Axel 9. Kammer, Jürgen 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lennartz, Ulrich 13. Dr. Nolten, Ralf 14. Schmitz, Hermann-Josef 15. Stoffels, Manfred 16. Winter, Heinrich 17. Balen, Yvonne , vertritt Lüttgen, Wolfgang b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Steg 3. Herr Drewes-Janssen Es fehlt: Lüttgen, Wolfgang Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 20:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:10 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. AM Dr. Nolten bedankt sich bei den Fraktionen für die Bereitschaft zur Verlegung der heutigen Sitzung auf 20.00 Uhr. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen 3. Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 101/2016 1. Ergänzung 4. Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten“ (Feuerwehrsatzung) Vorlage: 44/2017 5. Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und ObermaubachSchlagstein Vorlage: 51/2017 6. Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet Vorlage: 41/2017 7. 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 48/2017 8. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 49/2017 9. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung 10. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 46/2017 11. 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 47/2017 12. Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 28/2017 13. Anfragen -3- A. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde Herr M. fragt an, welchen Mehrwert das Controlling für die Gemeinde in Euro bringe und durch welche Maßnahmen. Er habe diese Frage bereits am 19.6. schriftlich an die Verwaltung gestellt. BM Eßer trägt vor, dass aufgrund der Komplexität der Fragestellung die Verwaltung seine Anfrage gerne schriftlich beantworte. Er verliest zudem das Antwortschreiben an Herrn M., welches als Anlage dieser Niederschrift beigefügt ist. 2. Mitteilungen Es ergehen keine Mitteilungen. 3. Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 101/2016 1. Ergänzung AM Dr. Nolten schlägt vor, zunächst die Liegenschaften mit einem höheren Kostenbeitrag zu räumen. Herr Steg erwidert, dass dies nicht möglich sein werde, da zunächst vorgesehen sei, die angemieteten Objekte abzugeben. Die Unterkunft in Boich (ehem. Gereonschule) werde wohl dauerhaft genutzt werden müssen, auch wenn diese kostenträchtiger sei. Aufgrund des baulichen Zustandes müsse die Unterkunft in Kreuzau, Hauptstrasse, mittelfristig aufgegeben werden. AM Kern fragt an, ob es zur Höhe der Benutzungsgebühren Vergleichszahlen aus den umliegenden Kommunen gebe. Herr Steg antwortet, dass die Benutzungsgebühren der umliegenden Kommunen ungefähr gleich hoch seien, Kreuzau habe aber bereits die Vorgaben der neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW umgesetzt. BM Eßer erinnert, dass in der Ursprungsvorlage erheblich höhere Gebühren errechnet worden sind. Beschlussvorschlag: Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau wird der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen. Beratungsergebnis: 4. einstimmig Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von Entgelten“ (Feuerwehrsatzung) Vorlage: 44/2017 AM Heidbüchel vermisst die Aufwandsentschädigung in der Verwaltungsvorlage. Herr Schmühl verweist auf die Anlage 3 zur Vorlage und erläutert diese ausführlich. AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass der Aufwand der freiwilligen Feuerwehr wesentlich höher geworden sei. Ihm schwebe bei der Erhöhung der Aufwandsentschädigung ein Automatismus analog der Regelung der Entschädigung der Ratsmitglieder vor. Herr Schmühl stellt fest, dass in der Kalkulation der Verwaltung alle relevanten Kosten berechnet worden sind, um im Schadensfall diese Kosten auf den Verursacher umlegen zu können. Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung laufe derzeit eine kreisweite Umfrage, wie die Kommunen hier verfahren. Er wisse, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen gebe. BM Eßer konkretisiert, dass jede Kommune individuell zu betrachten sei, da jeweils von unterschiedlichen Ausgangslagen ausgegangen werden müsse. Das Land setze bei der -4Aufwandsentschädigung nur einen Rahmen. Die Angelegenheit könne mit der Feuerwehrspitze besprochen werden. Heute gehe es um die Beschlussfassung zur Satzung. Beschlussvorschlag: „Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau (Feuerwehrsatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Beratungsergebnis: 5. einstimmig Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein Vorlage: 51/2017 AM Winter erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Zur Beschlussfassung ist das AM Kammer ebenfalls nicht anwesend. Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und Obermaubach-Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 6. einstimmig (ohne H. Winter und H. Kammer) Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet Vorlage: 41/2017 Beschlussvorschlag: Alternative A: Der Bedarf, Schulhöfe an den Grundschulen im Gemeindegebiet einzuzäunen, wird derzeit nicht gesehen. Beratungsergebnis: 7. einstimmig 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd"); hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 48/2017 Beschlussvorschlag: 1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd wird gefasst. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: einstimmig -58. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd"; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB Vorlage: 49/2017 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur Beschlussfassung vorzulegen. Beratungsergebnis: 9. einstimmig Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung BM Eßer erläutert den Verfahrensstand. AM Kern trägt vor, dass vom Planungsbüro Unterlagen zugesagt worden sind, die umfängliche Dokumentation aber bis heute nicht überlassen worden ist. Er bittet, im Planungsbüro nachzufragen, dies wird verwaltungsseitig zugesagt. AM Iven weist darauf hin, dass Nr. 5 des Beschlussvorschlages für die nächste Ratssitzung umformuliert werden müsse. Beschlussvorschlag: 1. Der Ausschuss stimmt den Grundzügen und Zielaussagen des Masterplans mit dem Leitbild, dem Strukturkonzept sowie den konzeptionellen Überlegungen zur Hauptstraße und den Platzsituationen im Grundsatz zu. 2. Die Einteilung der unterschiedlichen Maßnahmen sowie deren Abgrenzung werden nachvollzogen und sollen zur weiteren Konkretisierung dienen. 3. Die Ansätze sind bei der vertieften Maßnahmenkonkretisierung weiterzuverfolgen sowie die einzelnen Maßnahmen mit Kosten zu hinterlegen. 4. Für die Maßnahmenbereiche ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen. 5. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Grundzüge des Masterplans bei der vertieften Maßnahmenplanung weiterzuverfolgen. Beratungsergebnis: 10. einstimmig 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 46/2017 BM Eßer schlägt vor, die beiden TOP 10 und 11 zusammen zu beraten, dies wird von den AM angenommen. AM Heidbüchel trägt vor, dass er aus rechtlicher Sicht keine Bedenken habe, seine Fraktion aber erst am 3.7.2017 tage. AM Kaptain schlägt vor, als bestimmte Art der Vergnügungsstätte- anders als von der Verwaltung vorgeschlagen- Diskotheken nicht auszuschließen. AM Hohn erläutert, dass ihrer Fraktion noch Informationen fehlen. AM Heidbüchel schlägt vor, eine Beschlussfassung erst in der der nächsten Ratssitzung vorzunehmen, hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil -6- 2. 3. Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen. Dem Planentwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 11. zurück verwiesen 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim; hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 47/2017 Siehe TOP 10 Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 12. zurück verwiesen Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 28/2017 BM Eßer erläutert ausführlich die Verwaltungsvorlage. AM Heidbüchel bedankt sich bei der Verwaltung für die umfängliche Vorlage und die korrekte und faire Gebührenkalkulation. AM Dr. Nolten schließt sich den Dankesworten an. BM Eßer trägt vor, dass im Rahmen der Gebührengerechtigkeit eine Anpassung in drei Jahren vorgesehen sei. Beschlussvorschlag: Die 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofsordnung- der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen. Beratungsergebnis: 13. einstimmig Anfragen AM Kern fragt an, welche zusätzlichen Informationen zu den unrechtmäßigen Einleitungen der Fa. Niederauer Mühle in den RW-Kanal vorliegen. BM Eßer erläutert, dass noch keine abschließenden Informationen vorliegen. Die Verwaltung werde sich bis zur Ratssitzung sachkundig machen. AM Kern fragt ergänzend, wie sichergestellt werden könne, dass solche Vorkommnisse nicht mehr passieren. Herr Schmühl trägt vor, dass soweit festgestellt werden sollte, dass hier eine unrechtmäßige Einleitungsmöglichkeit besteht, diese dauerhaft abgeklemmt werden müsse. Kreuzau, den 21.06.2017 -7Bürgermeister: - Eßer - Schriftführer: - Drewes-Janssen -