Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
179 kB
Datum
21.06.2017
Erstellt
27.06.17, 13:06
Aktualisiert
27.06.17, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
ÖFFENTLICHE NIEDERSCHRIFT
über die 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 21.06.2017
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Bürgermeister Eßer, Ingo
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Eßer, Ingo
2. Ackers, Elfriede
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf
5. Heidbüchel, Rolf
6. Heinrichs, Dirk
7. Hohn, Astrid
8. Iven, Axel
9. Kammer, Jürgen
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lennartz, Ulrich
13. Dr. Nolten, Ralf
14. Schmitz, Hermann-Josef
15. Stoffels, Manfred
16. Winter, Heinrich
17. Balen, Yvonne , vertritt Lüttgen, Wolfgang
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Steg
3. Herr Drewes-Janssen
Es fehlt:
Lüttgen, Wolfgang
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 20:00 Uhr
Ende der Sitzung:
21:10 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt BM Eßer fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. AM Dr. Nolten bedankt sich bei den
Fraktionen für die Bereitschaft zur Verlegung der heutigen Sitzung auf 20.00 Uhr.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
2.
Mitteilungen
3.
Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und
Obdachlose der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 101/2016 1. Ergänzung
4.
Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung von
Entgelten“ (Feuerwehrsatzung)
Vorlage: 44/2017
5.
Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und ObermaubachSchlagstein
Vorlage: 51/2017
6.
Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet
Vorlage: 41/2017
7.
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung von
Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 48/2017
8.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung Kreuzau-Süd";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 49/2017
9.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung
10.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 46/2017
11.
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 47/2017
12.
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 28/2017
13.
Anfragen
-3-
A. Öffentliche Sitzung
1.
Einwohnerfragestunde
Herr M. fragt an, welchen Mehrwert das Controlling für die Gemeinde in Euro bringe und durch
welche Maßnahmen. Er habe diese Frage bereits am 19.6. schriftlich an die Verwaltung gestellt.
BM Eßer trägt vor, dass aufgrund der Komplexität der Fragestellung die Verwaltung seine Anfrage
gerne schriftlich beantworte. Er verliest zudem das Antwortschreiben an Herrn M., welches als
Anlage dieser Niederschrift beigefügt ist.
2.
Mitteilungen
Es ergehen keine Mitteilungen.
3.
Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge
und Obdachlose der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 101/2016 1. Ergänzung
AM Dr. Nolten schlägt vor, zunächst die Liegenschaften mit einem höheren Kostenbeitrag zu
räumen. Herr Steg erwidert, dass dies nicht möglich sein werde, da zunächst vorgesehen sei, die
angemieteten Objekte abzugeben. Die Unterkunft in Boich (ehem. Gereonschule) werde wohl
dauerhaft genutzt werden müssen, auch wenn diese kostenträchtiger sei.
Aufgrund des baulichen Zustandes müsse die Unterkunft in Kreuzau, Hauptstrasse, mittelfristig
aufgegeben werden.
AM Kern fragt an, ob es zur Höhe der Benutzungsgebühren Vergleichszahlen aus den
umliegenden Kommunen gebe. Herr Steg antwortet, dass die Benutzungsgebühren der
umliegenden Kommunen ungefähr gleich hoch seien, Kreuzau habe aber bereits die Vorgaben der
neuen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW umgesetzt.
BM Eßer erinnert, dass in der Ursprungsvorlage erheblich höhere Gebühren errechnet worden
sind.
Beschlussvorschlag:
Die Benutzungs- und Gebührensatzung für Unterkünfte für Flüchtlinge und Obdachlose der
Gemeinde Kreuzau wird der als Anlage 1 beigefügten Form beschlossen.
Beratungsergebnis:
4.
einstimmig
Erlass einer neuen „Satzung über die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Gemeinde Kreuzau sowie zur Regelung des Kostenersatzes und der Erhebung
von
Entgelten“ (Feuerwehrsatzung)
Vorlage: 44/2017
AM Heidbüchel vermisst die Aufwandsentschädigung in der Verwaltungsvorlage. Herr Schmühl
verweist auf die Anlage 3 zur Vorlage und erläutert diese ausführlich.
AM Heidbüchel vertritt die Auffassung, dass der Aufwand der freiwilligen Feuerwehr wesentlich
höher geworden sei. Ihm schwebe bei der Erhöhung der Aufwandsentschädigung ein
Automatismus analog der Regelung der Entschädigung der Ratsmitglieder vor.
Herr Schmühl stellt fest, dass in der Kalkulation der Verwaltung alle relevanten Kosten berechnet
worden sind, um im Schadensfall diese Kosten auf den Verursacher umlegen zu können.
Hinsichtlich der Aufwandsentschädigung laufe derzeit eine kreisweite Umfrage, wie die Kommunen
hier verfahren. Er wisse, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen
gebe.
BM Eßer konkretisiert, dass jede Kommune individuell zu betrachten sei, da jeweils von
unterschiedlichen Ausgangslagen ausgegangen werden müsse. Das Land setze bei der
-4Aufwandsentschädigung nur einen Rahmen. Die Angelegenheit könne mit der Feuerwehrspitze
besprochen werden. Heute gehe es um die Beschlussfassung zur Satzung.
Beschlussvorschlag:
„Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für Einsätze der Freiwilligen
Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau (Feuerwehrsatzung) wird in der als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.“
Beratungsergebnis:
5.
einstimmig
Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und
Obermaubach-Schlagstein
Vorlage: 51/2017
AM Winter erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Zur Beschlussfassung ist das AM Kammer ebenfalls nicht anwesend.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Kreuzau und
Obermaubach-Schlagstein wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
6.
einstimmig (ohne H. Winter und H. Kammer)
Mögliche Einzäunung von Schulhöfen im Gemeindegebiet
Vorlage: 41/2017
Beschlussvorschlag:
Alternative A:
Der Bedarf, Schulhöfe an den Grundschulen im Gemeindegebiet einzuzäunen, wird derzeit nicht
gesehen.
Beratungsergebnis:
7.
einstimmig
35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kreuzau zur Darstellung
von Wohnbauflächen in Kreuzau ("Erweiterung Kreuzau-Süd");
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 48/2017
Beschlussvorschlag:
1. Der Aufstellungsbeschluss zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde
Kreuzau zur Darstellung einer Wohnbaufläche in Kreuzau-Süd wird gefasst.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
einstimmig
-58.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, "Erweiterung
Kreuzau-Süd";
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Vorlage: 49/2017
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 29, Ortsteil Kreuzau, „Erweiterung Kreuzau-Süd“,
wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt einen Planentwurf auszuarbeiten und diesen zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Beratungsergebnis:
9.
einstimmig
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für den Zentralort Kreuzau
Vorlage: 15/2016 3. Ergänzung
BM Eßer erläutert den Verfahrensstand.
AM Kern trägt vor, dass vom Planungsbüro Unterlagen zugesagt worden sind, die umfängliche
Dokumentation aber bis heute nicht überlassen worden ist. Er bittet, im Planungsbüro
nachzufragen, dies wird verwaltungsseitig zugesagt.
AM Iven weist darauf hin, dass Nr. 5 des Beschlussvorschlages für die nächste Ratssitzung
umformuliert werden müsse.
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss stimmt den Grundzügen und Zielaussagen des Masterplans mit dem Leitbild,
dem Strukturkonzept sowie den konzeptionellen Überlegungen zur Hauptstraße und den
Platzsituationen im Grundsatz zu.
2. Die Einteilung der unterschiedlichen Maßnahmen sowie deren Abgrenzung werden
nachvollzogen und sollen zur weiteren Konkretisierung dienen.
3. Die Ansätze sind bei der vertieften Maßnahmenkonkretisierung weiterzuverfolgen sowie die
einzelnen Maßnahmen mit Kosten zu hinterlegen.
4. Für die Maßnahmenbereiche ist eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen.
5. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Kreuzau, die Grundzüge des Masterplans bei
der vertieften Maßnahmenplanung weiterzuverfolgen.
Beratungsergebnis:
10.
einstimmig
2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortteils Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Bau GB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 46/2017
BM Eßer schlägt vor, die beiden TOP 10 und 11 zusammen zu beraten, dies wird von den AM
angenommen.
AM Heidbüchel trägt vor, dass er aus rechtlicher Sicht keine Bedenken habe, seine Fraktion aber
erst am 3.7.2017 tage.
AM Kaptain schlägt vor, als bestimmte Art der Vergnügungsstätte- anders als von der Verwaltung
vorgeschlagen- Diskotheken nicht auszuschließen.
AM Hohn erläutert, dass ihrer Fraktion noch Informationen fehlen.
AM Heidbüchel schlägt vor, eine Beschlussfassung erst in der der nächsten Ratssitzung
vorzunehmen, hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8a, Ortsteil
-6-
2.
3.
Stockheim gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird
beschlossen.
Dem Planentwurf wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3
(2) und 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
11.
zurück verwiesen
2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim;
hier: 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 47/2017
Siehe TOP 10
Beschlussvorschlag:
1. Die Aufstellung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans F 8b, Ortsteil Stockheim
gem. § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird beschlossen.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Beteiligungsverfahren gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. §§ 3 (2)
und 4 (2) BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
12.
zurück verwiesen
Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 28/2017
BM Eßer erläutert ausführlich die Verwaltungsvorlage.
AM Heidbüchel bedankt sich bei der Verwaltung für die umfängliche Vorlage und die korrekte und
faire Gebührenkalkulation. AM Dr. Nolten schließt sich den Dankesworten an.
BM Eßer trägt vor, dass im Rahmen der Gebührengerechtigkeit eine Anpassung in drei Jahren
vorgesehen sei.
Beschlussvorschlag:
Die 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen Friedhofsordnung- der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Form beschlossen.
Beratungsergebnis:
13.
einstimmig
Anfragen
AM Kern fragt an, welche zusätzlichen Informationen zu den unrechtmäßigen Einleitungen der Fa.
Niederauer Mühle in den RW-Kanal vorliegen.
BM Eßer erläutert, dass noch keine abschließenden Informationen vorliegen. Die Verwaltung
werde sich bis zur Ratssitzung sachkundig machen.
AM Kern fragt ergänzend, wie sichergestellt werden könne, dass solche Vorkommnisse nicht mehr
passieren. Herr Schmühl trägt vor, dass soweit festgestellt werden sollte, dass hier eine
unrechtmäßige Einleitungsmöglichkeit besteht, diese dauerhaft abgeklemmt werden müsse.
Kreuzau, den 21.06.2017
-7Bürgermeister:
- Eßer -
Schriftführer:
- Drewes-Janssen -