Daten
Kommune
Wesseling
Größe
131 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
22.11.11, 07:00
Aktualisiert
13.12.11, 07:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
263/2011
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Satzung für das Jugendamt
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
13.11.2011
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 263/2011
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Querbach
13.11.2011
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Rat
Betreff:
Satzung für das Jugendamt
Beschlussentwurf:
In § 4 Abs. 3 „Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:“ wird ein weiterer Punkt n)
mit dem Inhalt „Ein Vertreter des Jugendamtelternbeirat“ eingefügt.
(3) Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
a) die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder eine/ein
von ihr/ihm bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter;
b) die/der für das Jugendamt zuständige Beigeordnete
c) die/der für das Jugendamt zuständige Verwaltungsdirektor/in
d) die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter;
e) eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt wird;
f) eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der Direktorin/dem Direktor der zuständigen Agentur für Arbeit bestellt wird;
g) eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde bestellt wird;
h) eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der vom Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde bestellt wird;
i) eine Vertreterin/ein Vertreter der katholischen Kirche, die/der vom leitenden Pfarrer des Dekanates Wesseling bestellt wird;
j) eine Vertreterin/ein Vertreter der evangelischen Kirche, die/der vom Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Wesseling bestellt wird;
k) eine Vertreterin/ein Vertreter des Moscheevereins Wesseling, die/der von dem Verein bestellt wird;
l) ein Mitglied des Integrationsrates der Stadt Wesseling, seine Wahl erfolgt durch den Integrationsrat
m) je ein beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NW derjenigen Fraktionen im Rat der Stadt Wesseling, die nicht bereits gem. Absatz 2 dieser Satzung vertreten sind.
n) ein Vertreter des Jugendamtelternbeirates
Für die Mitglieder e) bis n) ist je eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter zu bestellen
oder zu wählen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Am 22. Juli 2011 hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen das 1. KiBiz-Änderungsgesetz verabschiedet,
welches am 1. August 2011 in Kraft trat. In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurden die Änderungen durch das erste KiBiz-Änderungsgesetz von der Verwaltung vorgestellt. Unter anderem hat der
Gesetzgeber in § 9 Abs. 6-8 KiBiz die Möglichkeit geschaffen, einen Jugendamtselternbeirat zu wählen.
Sinn und Zweck des Jugendamtselternbeirates ist die Interessensvertretung aller Kita Elternbeiräte im
Stadtgebiet Wesseling gegenüber dem Träger der Jugendhilfe.
Zu den Aufgaben zählen insbesondere:
-
Vertretung der Interessen der Elternschaft insgesamt
Vertretung der Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern
Mitwirkung bei wesentlichen die Kindertageseinrichtung betreffenden Fragen
Der Städtetag-NRW weist in seiner Arbeitshilfe darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, den Vorsitzenden
als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss einzubinden. Hierdurch würde dem Jugendamtselternbeirat nicht nur ein Anhörungsrecht, sondern auch eine Mitwirkungsmöglichkeit im Bereich der Kindertageseinrichtungen geboten.
Die Wahl des Jugendamtselternbeirates hat die Verwaltung am 03.11.11 durchgeführt. Anwesend waren 14
von 21 Elternräten. Gewählt wurden zum Vorsitzenden Herr Markus Quetting und zur stellvertretenden
Vorsitzenden Frau Iris Asmus.
2. Lösung
In § 4 Abs. 3 „Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:“ wird ein weiterer Punkt n)
mit dem Inhalt „Ein Vertreter des Jugendamtelternbeirates“ eingefügt.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
keine