Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
169 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
08.09.16, 13:06
Aktualisiert
08.09.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
NIEDERSCHRIFT
über die 11. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 30.08.2016
Mitgliederzahl:
17
Vorsitzender: Kaptain, Johannes
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder:
1. Balen, Yvonne
2. Berens von Rautenfeld, Dagmar, vertritt, Böcking, Paul
3. Braks, Egbert
4. Breuer, Adolf, vertritt Büngeler, Johannes
5. Eßer, Rainer
6. Heidbüchel, Rolf
7. Hohn, Astrid
8. Hüttl, Detlef
9. Gilles, Josef, vertritt Jansen, Wilfried
10. Kaptain, Johannes
11. Kern, Karl-Heinz
12. Lüttgen, Wolfgang
13. Macherey, Peter
14. Dr. Nolten, Ralf
15. Schmitz, Hermann-Josef, vertritt Schroeteler, Rolf
16. Stoffels, Manfred
17. Wienands, Werner
b) von der Verwaltung:
1. Herr Schmühl
2. Herr Gottstein
3. Herr Meller, zu TOP 1
4. Herr Becker
Es fehlen
1. Böcking, Paul
2. Büngeler, Johannes
3. Jansen, Wilfried
4. Schroeteler, Rolf
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:00 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und
fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur
Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall.
-2-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Ortsbesichtigungen zu geplanten baulichen Maßnahmen im Jahr 2017
2.
Einwohnerfragestunde
3.
Mitteilungen
3.1
Überarbeitung des Baulückenkatasters zum Stichtag 01.07.2016
3.2
Vorliegender BlmSch-Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen
im Bereich des Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum, "Windenergieanlagen Lausbusch"
3.3
Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet
Kreuzau-Schneidhausen
3.4
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Rurstraße (K30) in Höhe der
Einmündung Brückenweg in Untermaubach
3.5
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes auf der Thumstraße (L250) in Thum
3.6
Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim
3.7
Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, Betriebsgelände Smurfit Kappa
Rheinwelle GmbH"
4.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten
Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung
5.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung
6.
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenmarkt Schaar“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung
7.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
-38.
Mitteilungen
9.
Anfragen
-4A. Öffentliche Sitzung
1.
Ortsbesichtigungen zu geplanten baulichen Maßnahmen im Jahr 2017
Der Ausschuss besichtigt die Objekte KGS Stockheim, Turnhalle Stockheim und das
Schulzentrum Kreuzau. Die Verwaltungsvertreter erläutern die dort vorgesehenen baulichen
Maßnahmen und beantworten Fragen der Ausschussmitglieder.
2.
Einwohnerfragestunde
Herr M. aus Kreuzau fragt an, ob das Baugebiet „Vor dem Bruch“ nach Altlasten untersucht
wurde.
Herr Schmühl erläutert, dass eine Untersuchung des Gebiets bereits vor 10 Jahren bei Aufstellung
des Bebauungsplans und aktuell im Zuge des Kanal- und Straßenbaus stattgefunden hat.
Verantwortlich hierfür ist der Erschließungsträger. Der Verwaltung sind keine negativen
Ergebnisse bekannt.
Herr B. aus Kreuzau fragt an, ob es beabsichtigt ist, die Landrat-Kaptain-Straße als
verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, da Autos dort häufig mit erhöhter Geschwindigkeit
fahren.
Herr Schmühl sagt eine Prüfung zu und ergänzt, dass bestimmte Kriterien in der optischen
Gestaltung der Verkehrsfläche vorhanden sein müssen, um diese als verkehrsberuhigten Bereich
auszuweisen.
3.
Mitteilungen
3.1
Überarbeitung des Baulückenkatasters zum Stichtag 01.07.2016
AM Nolten regt an, das Ergebnis auch im Amtsblatt zu veröffentlichen und dass im Hinblick auf die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans versucht werden sollte, die Baulücken vorher zu
schließen.
Die Verwaltung sagt eine Veröffentlichung im Amtsblatt zu.
3.2
Vorliegender BlmSch-Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei
Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum,
"Windenergieanlagen Lausbusch"
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.3
Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum
Baugebiet Kreuzau-Schneidhausen
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.4
Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Rurstraße (K30) in Höhe der
Einmündung Brückenweg in Untermaubach
Herr Schmühl trägt vor, dass dieses Ergebnis zu erwarten war, da die Relation zwischen
Fahrzeugen und Anzahl der Querungen nicht ausreicht.
AM Nolten ergänzt, dass der Fußgängerüberweg an der Grundschule Winden aufgrund von 100
Querungen in der entscheidenden Stunde bewilligt wurde. Die hier vorliegende Zahl ist somit weit
davon entfernt.
-53.5
Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes auf der Thumstraße (L250) in Thum
AM Hohn schlägt vor, das Ergebnis an den Kreis Düren weiterzuleiten. Außerdem wäre eine
Verkehrsberuhigung im Bereich der Kindertagesstätte wünschenswert.
Herr Schmühl sagt eine Weiterleitung an den Kreis Düren zu und erklärt, dass zurzeit geprüft wird,
die Bushaltestelle in die Böschung zurückzuversetzen, um mehr Aufstellfläche im Gehwegbereich
zu erhalten.
3.6
Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
3.7
Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, Betriebsgelände Smurfit
Kappa Rheinwelle GmbH"
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Anmerkung: Zwischenzeitlich sind zwei weitere Bürgerschreiben zum Thema eingegangen, die
der Niederschrift als Anlage beigefügt sind.
4.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen
Lausbusch“;
Hier:
1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten
Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB
2. Satzungsbeschluss
Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung
AV Kaptain fragt an, ob die Aussagen des Nideggener Bürgermeisters korrekt sind, dass die
Umsetzung des Bebauungsplans die Ausnutzung des Gewerbegebiets „Thumer Linde“
beeinflusst.
Herr Schmühl trägt vor, dass die Gemeinde Kreuzau die aktuell geltenden Planungen der Stadt
Nideggen zu beachten hat und unter diesem Aspekt die Abstandsflächen eingehalten werden.
AM Kern fragt an, ob die Stadt Nideggen Klage gegen die Planungen erheben kann.
Herr Gottstein erläutert, dass eine Klage erst dann eingereicht werden kann, wenn der
Flächennutzungsplan bzw. der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt hat.
Beschlussvorschlag:
1. Die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen
aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird als
Satzung beschlossen.
3. Die Satzung wird erst bekannt gemacht, wenn die Windkraft-Konzentrationszone E aus der
33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach
§ 8 (2) BauGB gewahrt bleibt.
Beratungsergebnis:
16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen
-65.
34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung
AM Hohn fragt an, ob im ursprünglichen Bebauungsplan eine Grundflächenzahl von 0,6
festgesetzt ist und die Grundflächenzahl im Änderungsentwurf auf 0,8 erhöht wurde.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
Anmerkung: Die Grundflächenzahl beträgt im Ursprungsplan bereits 0,8, somit kommt es zu
keiner Änderung.
AM Kern bittet um Änderung der Formulierung der Stellungnahme der Verwaltung bzw. des
Beschlussvorschlags zur Stellungnahme des BUND. Er schlägt vor, die Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen und nicht zurückzuweisen.
Die Verwaltung ist mit dem Vorschlag einverstanden.
Beschlussvorschlag:
1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt.
2. Dem Planentwurf wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen.
Beratungsergebnis:
6.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“;
Hier:
1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren
2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung
Beschlussvorschlag:
4. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Dem
Planentwurf wird zugestimmt.
5. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen.
Beratungsergebnis:
7.
14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
Anfragen
AM Gilles fragt an, ob auf der Rurstraße (K30) in Höhe der Einmündung Brückenweg in
Untermaubach eine Ausweisung als Tempo-30-Zone möglich ist.
Herr Schmühl erklärt, dass dieses Vorhaben aussichtslos ist, da selbst in kritischeren Gebieten
eine Tempo-30-Zone nur mit sehr viel Wohlwollen vom Straßenverkehrsamt ausgewiesen wurde.
AM Kern fragt an, wann die Unfallgefahr auf der Brücke „Üdinger Weg“ beseitigt wird.
Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
-7B. Nichtöffentliche Sitzung