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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Planungsausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
169 kB
Datum
30.08.2016
Erstellt
08.09.16, 13:06
Aktualisiert
08.09.16, 13:06

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 11. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 30.08.2016 Mitgliederzahl: 17 Vorsitzender: Kaptain, Johannes Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Balen, Yvonne 2. Berens von Rautenfeld, Dagmar, vertritt, Böcking, Paul 3. Braks, Egbert 4. Breuer, Adolf, vertritt Büngeler, Johannes 5. Eßer, Rainer 6. Heidbüchel, Rolf 7. Hohn, Astrid 8. Hüttl, Detlef 9. Gilles, Josef, vertritt Jansen, Wilfried 10. Kaptain, Johannes 11. Kern, Karl-Heinz 12. Lüttgen, Wolfgang 13. Macherey, Peter 14. Dr. Nolten, Ralf 15. Schmitz, Hermann-Josef, vertritt Schroeteler, Rolf 16. Stoffels, Manfred 17. Wienands, Werner b) von der Verwaltung: 1. Herr Schmühl 2. Herr Gottstein 3. Herr Meller, zu TOP 1 4. Herr Becker Es fehlen 1. Böcking, Paul 2. Büngeler, Johannes 3. Jansen, Wilfried 4. Schroeteler, Rolf Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 17:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:00 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Kaptain fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Es wird angefragt, ob Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Dies ist nicht der Fall. -2- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Ortsbesichtigungen zu geplanten baulichen Maßnahmen im Jahr 2017 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen 3.1 Überarbeitung des Baulückenkatasters zum Stichtag 01.07.2016 3.2 Vorliegender BlmSch-Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum, "Windenergieanlagen Lausbusch" 3.3 Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Schneidhausen 3.4 Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Rurstraße (K30) in Höhe der Einmündung Brückenweg in Untermaubach 3.5 Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes auf der Thumstraße (L250) in Thum 3.6 Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim 3.7 Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH" 4. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung 5. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung 6. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung 7. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung -38. Mitteilungen 9. Anfragen -4A. Öffentliche Sitzung 1. Ortsbesichtigungen zu geplanten baulichen Maßnahmen im Jahr 2017 Der Ausschuss besichtigt die Objekte KGS Stockheim, Turnhalle Stockheim und das Schulzentrum Kreuzau. Die Verwaltungsvertreter erläutern die dort vorgesehenen baulichen Maßnahmen und beantworten Fragen der Ausschussmitglieder. 2. Einwohnerfragestunde Herr M. aus Kreuzau fragt an, ob das Baugebiet „Vor dem Bruch“ nach Altlasten untersucht wurde. Herr Schmühl erläutert, dass eine Untersuchung des Gebiets bereits vor 10 Jahren bei Aufstellung des Bebauungsplans und aktuell im Zuge des Kanal- und Straßenbaus stattgefunden hat. Verantwortlich hierfür ist der Erschließungsträger. Der Verwaltung sind keine negativen Ergebnisse bekannt. Herr B. aus Kreuzau fragt an, ob es beabsichtigt ist, die Landrat-Kaptain-Straße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, da Autos dort häufig mit erhöhter Geschwindigkeit fahren. Herr Schmühl sagt eine Prüfung zu und ergänzt, dass bestimmte Kriterien in der optischen Gestaltung der Verkehrsfläche vorhanden sein müssen, um diese als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. 3. Mitteilungen 3.1 Überarbeitung des Baulückenkatasters zum Stichtag 01.07.2016 AM Nolten regt an, das Ergebnis auch im Amtsblatt zu veröffentlichen und dass im Hinblick auf die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans versucht werden sollte, die Baulücken vorher zu schließen. Die Verwaltung sagt eine Veröffentlichung im Amtsblatt zu. 3.2 Vorliegender BlmSch-Antrag auf Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Bereich des Bebauungsplans G 2, Ortsteil Thum, "Windenergieanlagen Lausbusch" Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3.3 Verfügung der Bezirksregierung Köln zur landesplanerischen Anfrage zum Baugebiet Kreuzau-Schneidhausen Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3.4 Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Rurstraße (K30) in Höhe der Einmündung Brückenweg in Untermaubach Herr Schmühl trägt vor, dass dieses Ergebnis zu erwarten war, da die Relation zwischen Fahrzeugen und Anzahl der Querungen nicht ausreicht. AM Nolten ergänzt, dass der Fußgängerüberweg an der Grundschule Winden aufgrund von 100 Querungen in der entscheidenden Stunde bewilligt wurde. Die hier vorliegende Zahl ist somit weit davon entfernt. -53.5 Aufstellung des Verkehrsstatistikgerätes auf der Thumstraße (L250) in Thum AM Hohn schlägt vor, das Ergebnis an den Kreis Düren weiterzuleiten. Außerdem wäre eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Kindertagesstätte wünschenswert. Herr Schmühl sagt eine Weiterleitung an den Kreis Düren zu und erklärt, dass zurzeit geprüft wird, die Bushaltestelle in die Böschung zurückzuversetzen, um mehr Aufstellfläche im Gehwegbereich zu erhalten. 3.6 Ausbau der OGS-Räumlichkeiten an der KGS Stockheim Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. 3.7 Aufstellung des Bebauungsplans E 29, Ortsteil Kreuzau, Betriebsgelände Smurfit Kappa Rheinwelle GmbH" Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Anmerkung: Zwischenzeitlich sind zwei weitere Bürgerschreiben zum Thema eingegangen, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind. 4. Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“; Hier: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. 4a (3) Satz 1 BauGB 2. Satzungsbeschluss Vorlage: 58/2012 6. Ergänzung AV Kaptain fragt an, ob die Aussagen des Nideggener Bürgermeisters korrekt sind, dass die Umsetzung des Bebauungsplans die Ausnutzung des Gewerbegebiets „Thumer Linde“ beeinflusst. Herr Schmühl trägt vor, dass die Gemeinde Kreuzau die aktuell geltenden Planungen der Stadt Nideggen zu beachten hat und unter diesem Aspekt die Abstandsflächen eingehalten werden. AM Kern fragt an, ob die Stadt Nideggen Klage gegen die Planungen erheben kann. Herr Gottstein erläutert, dass eine Klage erst dann eingereicht werden kann, wenn der Flächennutzungsplan bzw. der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt hat. Beschlussvorschlag: 1. Die in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlage gem. § 4a (3) BauGB wird gefolgt. 2. Der Bebauungsplan G 1, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Lausbusch“, wird als Satzung beschlossen. 3. Die Satzung wird erst bekannt gemacht, wenn die Windkraft-Konzentrationszone E aus der 33. Änderung des Flächennutzungsplans Rechtskraft erlangt hat, sodass das Gebot nach § 8 (2) BauGB gewahrt bleibt. Beratungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen -65. 34. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Stockheim, Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Gartenmarkt“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 1/2015 1. Ergänzung AM Hohn fragt an, ob im ursprünglichen Bebauungsplan eine Grundflächenzahl von 0,6 festgesetzt ist und die Grundflächenzahl im Änderungsentwurf auf 0,8 erhöht wurde. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. Anmerkung: Die Grundflächenzahl beträgt im Ursprungsplan bereits 0,8, somit kommt es zu keiner Änderung. AM Kern bittet um Änderung der Formulierung der Stellungnahme der Verwaltung bzw. des Beschlussvorschlags zur Stellungnahme des BUND. Er schlägt vor, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen und nicht zurückzuweisen. Die Verwaltung ist mit dem Vorschlag einverstanden. Beschlussvorschlag: 1. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB wird gefolgt. 2. Dem Planentwurf wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Beratungsergebnis: 6. 14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenmarkt Schaar“; Hier: 1. Städtebauliche Abwägung zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2. Beschluss zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 2/2015 1. Ergänzung Beschlussvorschlag: 4. Den in der beigefügten Anlage 1 aufgeführten Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Dem Planentwurf wird zugestimmt. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt die Offenlage durchzuführen. Beratungsergebnis: 7. 14 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Anfragen AM Gilles fragt an, ob auf der Rurstraße (K30) in Höhe der Einmündung Brückenweg in Untermaubach eine Ausweisung als Tempo-30-Zone möglich ist. Herr Schmühl erklärt, dass dieses Vorhaben aussichtslos ist, da selbst in kritischeren Gebieten eine Tempo-30-Zone nur mit sehr viel Wohlwollen vom Straßenverkehrsamt ausgewiesen wurde. AM Kern fragt an, wann die Unfallgefahr auf der Brücke „Üdinger Weg“ beseitigt wird. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu. -7B. Nichtöffentliche Sitzung